
20. Oktober 1899 - 12. Juli 2008 - Olive Riley, die weltweit wohl älteste Bloggerin
»The only way to get rid of a temptation is to yield to it.« Oscar Wilde

Come away with me, Lucille,
in my merry Oldsmobile!
Down the road of life we'll fly,
automobubbling, you and I.
Wer Polizisten “A.C.A.B.- zuruft, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Der Angeklagte war wegen Beleidigung zu einer Geldbuße von 200.- € verurteilt worden. Der zur Tatzeit 17-jährige Krankenpflegeschüler rief einem Polizeibeamten, der mit einer Unfallaufnahme beschäftigt war, aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten.
In seinem Beschluss führt das Oberlandesgericht aus, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen.
Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. (...)