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Zur Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Prozess wegen §129

Anläßlich der Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Stuttgartert Verfahren gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C fand gestern eine Kundgebung vor der JVA Stuttgart - Stammheim statt.

Zum Verfahren veröffentlichte das "Komitee gegen §129" und die "Initiative gegen §129 und Repression" folgende Presseerklärung:

Seit heute findet im politischen Schauprozess in Stuttgart-Stammheim gegen die nach den Anti-Terror-Paragraphen 129, 129a und 129b angeklagten Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi die Anhörung des ehemaligen Doppelagenten Hüseyin Hiram statt.
Die Angeklagten, die sich seit November 2006 bzw. April 2007 in Haft befinden, werden beschuldigt Mitglieder der in der BRD seit 1998 verbotenen und seit 2002 auf den US- und EU-Terrorlisten geführte Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C zu sein.

Haft-und Prozessbedingungen sowie Gesundheitszustand der Gefangenen

Die 5 Angeklagten, die sich seit ihren Verhaftungen im November 2006 bzw. April 2007 in Isolationshaft befinden, sind massivster Willkür und Schikanen seitens des Gerichtes ausgesetzt. So müssen die Angeklagten bei Unterbrechungen der Hauptverhandlungen in den sich unter dem Verhandlungssaal befindlichen Zellen Fußfesseln tragen und sich nach jeder Zusammenkunft mit den AnwältInnen entkleiden und durchsuchen lassen. Desweiteren gab es die Androhung, Glaskästen im Gerichtssaal einzurichten, um die Angeklagten während des Prozesses voneinander zu isolieren und gleichzeitig den für die Verteidigung wichtigen Austausch zwischen Angeklagten und AnwältInnen zu unterbinden. Der Angeklagte Ilhan Demirtas, der in dem Zeitraum vom Mai 2007 bis Juli diesen Jahres von drei unabhängigen Ärzten untersucht und behandelt wurde und die ihm die Anzeichen einer Psychose oder zumindest eine starke psychische Erkrankung attestierten, bekommt seitdem starke Neuroleptika, deren Nebenwirkungen ihn stark belasten. So beklagte er sich über eine starke innere Unruhe, Zittern in den Extremitäten und permanente dauerhafte Deja-Vu Erlebnisse. Auch äusserte er Selbstmordgedanken. Trotz der Atteste wird ihm vom nur scheinbar neutralen Gutachter vorgeworfen, er würde seine Beschwerden simulieren um eine Erleichterung der Haftbedingungen erwirken zu können. Gegen ihn wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten Mustafa Atalay, der am 15. November 2006 nach einer Herz-OP von einer Rehaklinik heraus verhaftet worden war, ist immer noch ernst und er benötigt eine weitere Herzoperation, damit die in der Haftzeit verstopften Herzgefäße geöffnet werden können. Momentan bekommt er 10 verschiedene Medikamente am Tag, die ihm die Verfolgung der Verhandlung zusätzlich erschweren.

Kriminalisierung legaler Tätigkeiten

Den Angeklagten werden hauptsächlich in der BRD vollkommen legale Aktivitäten wie das Sammeln von Geld oder das Organisieren von Veranstaltungen wie Konzerte oder Picknicks vorgeworfen. Ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegtes Konstrukt, dass die legale demokratische Arbeit in der BRD in Zusammenhang mit einer verbotenen Organisation stellt, ermöglicht dem Staatsapparat mittels des neuen §129b die Kriminalisierung bisher vollkommen legaler Aktivitäten. Demnach dienten laut Staatsanwaltschaft Aktivitäten wie das Sammeln von Spendengeldern, das Organisieren von Veranstaltungen, die Mitgliedschaft in Vereinen oder der Besitz und die angebliche Verbreitung der legalen Publikation Yürüyüs (wöchentliche Politzeitschrift, die in der Türkei legal erscheint) dem Zweck, den bewaffneten Arm der DHKP-C in der Türkei zu unterstützen.
Der einzigste Anklagepunkt, der in der BRD strafbar wäre, ist ein angeblicher Waffenschmuggel, den nur der ehemalige Doppelagent Hüseyin Hiram bezeugen könne.

Berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Zeugen Hiram

Der türkische Staatsbürger Hüseyin Hiram hat seit Frühsommer 2002 für den türkischen MIT (Nationaler Nachrichtendienst) gearbeitet und wurde wegen dieser Geheimdiensttätigkeiten in Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Von März bis September 2002 war Hüseyin Hiram dann auch für den Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz tätig.
Nach dem angeblichen Waffenschmuggel, den er für die DHKP-C im Jahr 2002 durchgeführt haben soll, hat Hüseyin Hiram Aussagen gemacht, die die Angeklagten im Stammheimer Prozess belasten.
Laut eines Gutachters soll Hüseyin Hiram allerdings anschließend psychisch erkrankt sein und sei nur beschränkt vernehmungsfähig. Seine Glaubhaftigkeit wird selbst vom Gutachter teilweise bezweifelt. Hüseyin Hiram leidet an Wahnvorstellungen und bekommt starke Medikamente zur Behandlung von akuter oder chronischer Schizophrenie. Er nimmt insgesamt 20 bis 30 Tabletten (vier verschiedene!) am Tag welche konkret auch die Wirkung haben seine Erinnerung zu gängeln, zu zügeln. Dies schlägt sich in all seinen Aussagen nieder. So war er in der heutigen Verhandlung nicht in der Lage eine zusammenhängende Erklärung abzugeben und erinnerte selbstständig weder die angeblichen Tathergänge noch seine diesbezüglich bereits getätigten Aussagen. Insgesamt redete er sehr wirr und wiedersprach sich in der laufenden Befragung durch den Senat mehrfach. Generell redete er nie selbständig und reagierte nur auf die Fragen des Richters die so gestellt waren das sie die Richtung und die Inhalte der Antworten bereits suggerierten. Dabei gibt sich das Gericht immense Mühe dabei, die Fragen so zu formulieren, dass Hiram nur noch ja oder nein zu sagen braucht. Hierbei erweckte Hiram den Eindruck, als würde er auf bestimmte Signalwörter vorgefertigte Antworten geben.
Auch hegt der Zeuge eine offentsichtliche Abneigung gegenüber den Angeklagten. So beleidigte er die Angeklagten in Gegenwart seines Gutachters als Hurensöhne und sagte, dass er dafür sorgen werde, dass die Angeklagten "lebenslang in den Knast gesteckt würden". Schon zu Beginn dieses Verhandlungtages war der Zeuge sehr aufgeregt und pöbelte sowohl in die Richtung der Angeklagten als auch in den Zuschauerraum. Bei der Aufnahme seiner Daten gab er als Beruf an "Krieger" zu sein und antwortete auf die Frage des Vorsitzenden ob er verwandt oder verschwägert mit einem der Angeklagten sei: "Nein, ich stehe in Feindschaft zu ihnen."

Eine Marionette der Justiz

Die Anhörung des Zeugen Hiram führte eindeutig vor Augen, dass die Justizfarce nicht abreisst, sondern trotz aller Lächerlichkeiten fortgesetzt wird. Denn nach den Anhörungen der Zeugen vom BKA, die allesamt ebenfalls nichts Konkretes Aussagen konnten, da sie nie selber ermittelt hatten und sich lediglich auf vorgefertigte Berichte stützten, kann auch der einzige eigentliche Zeuge Hiram, der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens ist, nichts selbständig zum Prozess beitragen. Es ist bezeichnend, dass die Justiz offentsichtlich wirklich alles tut um diesen Präzedenzfall durchzupauken und sei es sich auf die Aussagen eines mit Tabletten vollgepumpten, psychisch kranken, voreingenommenen und geistig wirren Menschen zu stützen.

Es liegt offen auf der Hand, dass das Gericht diesen Prozess trotz aller Lächerlichkeiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortsetzen und mit Verurteilungen beenden möchte. Das Wort "Recht" hat in diesem politischen Schauprozess keine Geltung mehr und die Geheimdienste können frei walten. Bezeichnend ist auch die Aussage des Gerichtsvorsitzenden zum heutigen Prozesstag: "Wir haben jetzt eine erste Phase geschaffen, damit der Zeuge zu einer vollständigen Aussage geführt werden kann." Allein dieser Satz, bei der die Betonung auf dem Wort "führen" liegt, macht deutlich, dass der Zeuge Hiram durch das Gericht zur Schaffung des Präzedenzfalls instrumentalisiert wird. Damit schafft sich der Staat die rechtlichen Mittel zur Kriminalisierung von Widerstandsbewegungen auf der ganzen Welt, die gegen die bestehenden Ausbeutungs- und Unterdrückungssverhältnisse kämpfen.

Widerstand ist kein Terrorismus!!!

Dieser politische Prozess, der sich ganz klar im Rahmen des sogenannten "Kampfes gegen den internationalen Terrorismus" abspielt, muss von der Öffentlichkeit wahrgenommen und von den fortschrittlichen Kräften dieses Landes hinterfragt werden. Diese Justizfarce, die die angebliche "Rechtsstaatlichkeit in der BRD" offen vor Augen führt, wird im Falle einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen für migrantische Organisationen und die internationalistische Arbeit haben. Mit dem international abgestimmten Angriff der kapitalistischen Welt, der sich auf allen erdenklichen Ebenen vollzieht und sich u.a. in Armut, Kriegen, Anti-Terror-Gesetzen und -listen zeigt, soll der Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse präventiv bereits im Keim erstickt werden. Der aktuelle Prozess soll dem deutschen Staatsapparat dazu dienen, mit dem 2002 eingeführten §129b, der die "Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung" unter Strafe stellt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn der aktuelle Prozess in Stuttgart-Stammheim ist der erste große §129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der §129b würde es dem deutschen Staatsapparat ermöglichen, die Unterstützung der Kämpfe in anderen Teilen der Erde zu kriminalisieren, egal ob es sich dabei um Kämpfe gegen Besatzungen oder Faschismus handelt.

Als Komitee gegen §129 erklären wir, dass wir weiterhin die den Prozess begleiten, uns für die Abschaffung der §129, 129a und 129b einsetzen und für die Freiheit der politischen Gefangenen kämpfen werden. Wir rufen ein weiteres Mal die fortschrittlichen Kräfte dazu auf, die anstehenden Prozesstage in Stuttgart-Stammheim zu beobachten und sich gegen die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze zu stellen.

Weg mit §129, 129a und 129b!
Freiheit für Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §129
Initiative gegen §129 und Repression
Weitere Informationen: www.no129.info

Raus aus dem Gerichtsaal - Heraus auf die Straße Bundesweite Demo in Dessau!

Der Prozess gegen die beiden Polizeibeamten in Dessau, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässiger Tötung von Oury Jalloh angeklagt sind, kommt langsam zum Ende. Die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" hat den Gerichtsaal verlassen und ruft dazu auf, verstärkt außerhalb des Gerichtssaals Druck zu machen. Auch Mumia Abu Jamal, der wohl bekannteste politische Gefangene im US-Todestrakt, äußert sich zum Fall Oury Jalloh im gerade erschienenen Mobilisierungsvideo für die Demonstration:



Wir dokumentieren hier den Aufruf zur Demonstration, die ab 13:30 am Bahnhof Dessau startet:

Der Prozess gegen die beiden Polizeibeamten in Dessau, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässiger Tötung angeklagt sind, kommt langsam zum Ende. Die wesentlichen Fragen, die zur Aufklärung des Mordes hätten führen können, wurden in dem Prozess gar nicht erst gestellt:

  • Wie kam ein Feuerzeug in die Zelle, nachdem Oury Jalloh gründlich durchsucht worden ist?
  • Wie kann ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch eine schwer entflammbare Matratze in Brand setzen?
  • Wie kam die Leiche Oury Jallohs zu einem gebrochenen Nasenbein, einer Verletzung, die zuvor niemand festgestellt hatte?
  • Wo ist das verschwundene Video der Tatortermittlergruppe, und wie kann es einfach verschwinden ?
  • Wie kann die zweite Handschelle, die als Beweismittel gelten solle, weggeschmissen werden?

Da der Prozess auf der These beruht, Oury Jalloh hätte sich selbst umgebracht, wird niemand aus dem Dessauer Polizeirevier für diesen tragischen Tod zur Rechenschaft gezogen. Da nicht bewiesen werden kann, dass Hans-Ulrich März ein Feuerzeug übersehen hat, wird er wahrscheinlich freigesprochen. Andreas Schubert wird vermutlich wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen, da er Oury Jalloh nicht unverzüglich geholfen hat, als das Feuer in Zelle Nr. 5 ausbrach. Sollte das Urteil so ausfallen, wird es einer Person, die mehr als einen mysteriösen Tod zu verantworten hat (siehe Fall Mario Bichtemann) weiterhin erlaubt sein, als Polizeibeamter zu arbeiten und - was vielleicht noch wichtiger ist - seinen Rentenanspruch zu behalten.

Dies sieht nach einem faulen Kompromiss aus, den die deutschen Behörden mit der Öffentlichkeit machen wollen. Auf der einen Seite wahren sie den Anschein eines Rechtstaats, in dem Fehler des Systems beleuchtet (43 Prozesstage ) und aufgeklärt werden. In der Tat ist es selten, dass Polizeibeamte auf der Anklagebank sitzen. Auf der anderen Seite will das Dessauer Gericht auf keinen Fall die Ermittlungen in Richtung Mord lenken, geschweige denn die Ereignisse vom 07.01.2005 rückhaltlos untersuchen und diese offen legen. Am aller wenigsten ist den Verantwortlichen daran gelegen, dass deutsche PolizistInnen wegen Mordes an einem Afrikaner womöglich zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden. So sieht der Dessauer Kompromiss aus: Nicht schweigen, aber auch nichts sagen.

Auch die Aufforderung des Polizisten Swen Ennulat an das Gericht, nach kriminologischer Weise in verschiedene Richtungen zu ermitteln, um den Tathergang zu rekonstruieren, was beinhaltet, auch unkonventionelle Fragen aufzuwerfen, konnte das Gericht nicht von der einseitigen, absurden These der Selbsttötung abbringen. Aufgrund der vielen Ungereimtheiten an der Selbstmordthese hält sogar ein Polizist - und nicht nur er - auch ganz andere Handlungsabläufe in der Tatnacht für realistisch, inklusive einer „dritten Hand“. Das Gericht beharrt jedoch auf der Selbstmordthese und verwehrt sich gegen in andere Richtung gehende Ermittlungen.

Nach so vielen verschwundenen und manipulierten Beweismitteln, nach so vielen systematischen Vertuschungen und so vielen Lügen und Falschaussagen, die ohne Konsequenzen geblieben sind, haben die deutschen Behörden wieder einmal bewiesen, dass sie dem Anspruch eines Rechtsstaats nicht gerecht werden können. Der Prozess, der in aller Länge und Ausführlichkeit den Unwillen der Staatsanwaltschaft und der Justiz gezeigt hat, gegen rassistische Gesinnung und Polizeigewalt vorzugehen, ist daher eine Farce!
Wer daran Zweifel hat, soll einfach über Richter Steinhoffs Vergleich des Falles mit Murphys Gesetz nachdenken.

Von Richter Steinhoff und der Staatsanwaltschaft hätte es etwas Mut und vor allem einer vorurteilsfreien Haltung bedurft, um aufgrund den sich als roter Faden durch den Prozess ziehenden Ungereimtheiten, Ermittlungspannen und Falschaussagen neue Ermittlungen wegen Mordes einzuleiten. Stattdessen wird nach all den Skandalen und unter unserem Druck alles darangesetzt, der Öffentlichkeit ein bemühtes und mit Aufklärungsinteresse versehenes Gericht vorzugaukeln. Ein sehr langes Verfahren und aufwendige Experimente sollen vortäuschen, das Gericht hätte ein ernsthaftes Interesse daran herauszufinden, wie Oury Jalloh gestorben ist.

Aber dieser Mut, diese absolut notwendige demokratische Gesinnung hat von Anfang an gefehlt. Stattdessen geben sich alle Beteiligten damit zufrieden, den Schein eines Rechtsprozesses erfüllt zu haben, ohne dass es je notwendig gewesen ist, nach Wahrheit und Gerechtigkeit zu streben.

Und so läuft der Prozess seinem Ende entgegen, stetig gegen dessen Aufklärung, während draußen vor dem Verhandlungssaal weiterhin Prozesstag für Prozesstag die ProzessbeobachterInnen per Ausweiskopie erfasst, mit dem Metalldetektor untersucht und per Hand gefilzt werden.

Und warum das alles? Um diejenigen, die den Prozess erzwungen haben, zum Schweigen zu bringen und uns unter die Gewalt des Richters zu stellen. Doch wenn man über die ganzen Versuche nachdenkt, den Eindruck eines rechtsstaatlichen Prozess zu vermitteln, kann man sehr leicht feststellen, dass die einzige Legitimität im Gerichtsaal weder vom Richter noch vom Staatsanwalt noch von den PolizistInnen kommt, die angeblich da sind, um uns alle zu schützen. Nein, die Einzigen, die diese Legitimität besitzen sind diejenigen die den Mund aufgemacht haben und nie zum Schweigen gebracht wurden.

Vor diesem Hintergrund können wir nur erklären, dass das Gericht seine vorgebliche Bestimmung, aufzuklären und Recht zu sprechen, in keinster Weise nachgekommen ist und wir folglich aus dem Prozess aussteigen.

Das ganze Gerichtsverfahren hat uns wieder dorthin gebracht, wo wir hergekommen sind: Auf die Straße! Dort hat uns der Mord an einem aus unseren Reihen zusammengetrieben, und dort haben wir durch beharrlichen und konsequenten Kampf erwirkt, dass der Fall Oury Jalloh über die Grenzen der BRD hinaus bekannt wurde. Für viele ist das wahre Gesicht des deutschen Systems deutlich geworden. Es ist wichtig dem Ausdruck zu verleihen und unser Recht einzufordern. Deshalb findet ab sofort an jedem Verhandlungstag eine Kundgebung vor dem Landgericht in Dessau statt. Auch wird es im Juli eine bundesweite Demo in Dessau geben.

Außerdem geben wir bekannt, dass wir ab sofort daran arbeiten werden eine unabhängige Kommission ins Leben zu rufen, die nicht nur den Fall Oury Jallohs untersuchen wird, sondern andere ähnliche Fälle wie Adem Özdamar in Hagen, Amir Ageeb in Frankfurt, John Achidi in Hamburg, Laye Konde in Bremen, Mohammad Selah in Remscheid, Dominique Koumadio in Dortmund u.a. Wir rufen alle Menschenrechts und Politischen Organisationen, politischen Parteien und die Öffentlichkeit dazu auf, dieses Ziel zu unterstützen.

Fast 3 1/2 Jahre nach Oury Jallohs bestialischem Tod in Zelle Nr. 5 in Dessau und nach 43 Prozesstagen und 8 Jahre nach dem Mord an Alberto Adriano in Dessau sagen wir weiterhin:

Oury Jalloh -” das war Mord!

und fordern:

BREAK THE SILENCE!

Wahrheit! Gerechtigkeit! Entschädigung!

Flyer und Plakat zur Demonstration
Via Umbruch Bildarchiv

Türkei: Für Presse- und Medienfreiheit - Gegen das Verbot des Fernsehsenders HAYAT TV

Via LabourNet: Infoblatt Nr. 2 vom 27. Juli 2008 ist erschienen: Finger weg von Hayat TV

„Editorial: Seit elf Tagen ist der Kanal dunkel. Der türkische Fernsehsender Hayat TV bleibt nach wie vor verboten. Doch der Protest wächst von Tag zu Tag. In der Türkei protestieren seit der Schließung fast täglich Menschen gegen diesen Angriff auf das Grundrecht auf Presse und Meinungsfreiheit. In Europa solidarisieren sich immer mehr Menschen mit Hayat TV und fordern die türkischen Behörden zur Aufhebung des Verbots auf. Bis heute warten wir auf eine Offizielle Stellungnahme der Behörden.Um weiteren Druck aufzubauen, brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung.Die Proteste werden so lange weitergehen, bis Hayat TV auf Türksat wieder zu empfangen ist. Wir sind fest entschlossen. Hayat TV Deutschland...“

Infoblatt Nr. 2
vom 27. Juli 2008 (pdf)

Die Ausgabe 1 des Infoblattes sowie eine englische Version finden sich auf der Seite von Hayat TV
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