trueten.de

»In der ganzen Naturgeschichte kenne ich kein ekelhafteres Lebewesen als die Sozialdemokratische Partei.« Gustav Landauer

Erfolg gegen Debanking: Gericht stärkt Vereinigungsfreiheit und setzt Sparkassen Grenzen

Das Landgericht Göttingen (LG) hat heute im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Roten Hilfe nicht kündigen durfte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte zusammen mit Rechtsanwalt Jasper Prigge das Verfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen unterstützt.

Bereits im Eilverfahren hatten sowohl das LG Göttingen als auch das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) zugunsten der Roten Hilfe entschieden und die Sparkasse verpflichtet, das Konto vorerst weiterzuführen. Mit dem heutigen Urteil ist nun auch im Hauptsacheverfahren geklärt: Für die Kündigung von Konten zivilgesellschaftlicher Organisationen gelten enge grundrechtliche Grenzen.

Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto der Roten Hilfe am 9. Dezember 2025 gekündigt. Im anschließenden Rechtsstreit führte sie unter anderem einen erhöhten Prüfaufwand im Zusammenhang mit Spendenkampagnen der Organisation an. Dabei ging es um Spenden zur Unterstützung von Menschen in politischen Strafverfahren, etwa für Anwalts- und Prozesskosten oder für die Abwehr drohender Auslieferungen. Die Kündigung erfolgte kurz nachdem die US-Regierung die sogenannte Antifa Ost aus Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hatte. Die Bezeichnung „Antifa Ost“ wird dabei für verschiedene Personen und Zusammenhänge verwendet und erweckt den Eindruck einer einheitlich organisierten Gruppe. Die Sparkasse befürchtete nach eigenen Angaben Risiken für den internationalen Zahlungsverkehr und verwies auf das SWIFT-System. Den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand und die Risiken machte sie zum Grund für die Kündigung.

Für die GFF ging es in dem Verfahren um die Voraussetzungen, unter denen zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit ausüben können. Sie sind auf ein Konto angewiesen, um Spenden zu empfangen, Rechnungen zu bezahlen und ihre Arbeit abzuwickeln. Wird ihnen diese Möglichkeit ohne ausreichenden Grund entzogen, kann das ihre Tätigkeit und ihre Vereinigungsfreiheit erheblich beeinträchtigen.

„Ein Vereinsverbot durch die Hintertür darf es nicht geben. Wer einer zivilgesellschaftlichen Organisation das Bankkonto entzieht, nimmt ihr die Grundlage für ihre Arbeit. Ohne ausreichenden Grund kann das in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel sein“, betont Jannik Jaschinski, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Das heutige Urteil ist deshalb über den konkreten Fall hinaus von Bedeutung. Es stärkt die Vereinigungsfreiheit und setzt dem Entzug grundlegender Infrastruktur für zivilgesellschaftliche Organisationen Grenzen.

Der Fall der Roten Hilfe zeigt zugleich: Die Politik der US-Regierung darf nicht durch vorauseilenden Gehorsam deutscher Institutionen und Unternehmen auf die deutsche Zivilgesellschaft durchschlagen. Eine lebendige und wehrhafte Demokratie muss sich gegen solche Versuche politischer Einflussnahme und Einschüchterung durch die US-Regierung behaupten.


Weitere Informationen zum Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte, 08.101.2026


 

k9 » größenwahn » politischer fiimabend: "Suspekt"

Schwarz-weißer Veranstaltungsflyer mit farbiger Illustration zum Dokumentarfilm „Suspekt“ von Christian Labhart. Im Zentrum ist der Schweizer Strafverteidiger Bernard Rambert als gezeichnete Figur dargestellt. Hinter ihm stehen zahlreiche Protestschilder mit Namen wie „Sturm“, „Kröcher“, „Meier“ und „Krause“ zwischen stilisierten Bomben. Der Flyer kündigt den politischen Filmabend am Sonntag, 25. Oktober 2026, um 19 Uhr in der Kinzigstraße 9 in Berlin an. Der Begleittext beschreibt Ramberts jahrzehntelange Tätigkeit als Anwalt linker und linksradikaler Aktivisten sowie seinen Einsatz für faire Prozesse und gegen unmenschliche Haftbedingungen.
Flyer zum Filmabend

Seit 50 Jahren gilt der «Rote Beni» als einer der bekanntesten Strafverteidiger der Schweiz. Der Zürcher Anwalt Bernard Rambert ist für die linksradikale Bewegung aktiv

Der Film zeigt eine Zusammenfassung 
aus 16 Stunden intensiven Interview-Gesprächen -mit exklusiven Archiveinblendungen-  von der Redaktorin Julia Klebs, von der Zeitschrift «Widerspruch» über politisierte Justiz,  Politik und Klassenjustiz, beide sich gegenübersitzend in einer Fabrikhalle.

Rambert, heute 80 Jahre alt, war Mitbegründer des Zürcher Anwaltskollektivs und des Komitees gegen Isolationshaft, aus dem später der Revolutionäre Aufbau Zürich hervorging. 

Er verteidigte zb. berühmte Ausbrecher, wie Walter Stürm oder den Anarchisten und Öko-Kämpfer Marco Camenisch.

Er besuchte Andreas Baader in Stammheim, verteidigte zb. Aktive der westeuropäischen  Stadtguerilla, auch aus brd-zusammenhängen, etwa Gabriele Kröcher-Tiedemann oder Petra Krause und mehrere andere, sowie einige im Film nicht genannte. B. Rambert steigt in seine Vergangenheit hinab. 

Erinnerungen werden lebendig - aus ihnen wachsen Bilder u. Geschichten; Geschichten von Erfolgen und Niederlagen, von Hoffnungen u. Träumen, von Höhepunkten und Abstürzen, mit Zeitzeugnissen aus 50 Jahren Weltgeschichte.


„SUSPEKT“ SONNTAG 25.OKTOBER 2026 - 19 uhr
Dokfilm von Christian Labhart Schweiz 2025, Sprache: CH-Dialekt/d - 83 min.

combatiente zeigt geschichtsbewußt:

revolucion muß sein!
filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen
kinzigstraße 9 « 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee


 

46 Jahre Attentat auf das Oktoberfest in München

Das Bild zeigt ein hochformatiges Plakat des DGB München für eine Gedenkveranstaltung zum Oktoberfest-Attentat.  Im oberen Bereich steht vor beigefarbenem Hintergrund das Logo des DGB München. Darunter ist in großen weißen Buchstaben die Überschrift „OKTOBERFEST GEDENKEN“ zu lesen, gefolgt vom Datum 26.09.2026.  Den größten Teil der Bildmitte nimmt die schwarze, grafisch stilisierte Darstellung eines großen Riesenrads ein. Rund um das Riesenrad sind zahlreiche schwarze und weiße, unregelmäßige Splitterformen verteilt. Sie vermitteln den Eindruck, als würde die Darstellung auseinanderbrechen oder durch eine Explosion zerrissen. Im Hintergrund sind schemenhaft weitere Elemente eines Volksfestes zu erkennen.  Der untere Teil des Plakats ist fast vollständig schwarz. Dort steht: „Gedenkveranstaltung an das Oktoberfest-Attentat“. Ganz unten befindet sich die Internetadresse „www.erinnernheisstkaempfen.de“.  Das Plakat verbindet typische Motive des Münchner Oktoberfests mit einer bewusst düsteren und fragmentierten Gestaltung und verweist damit auf das Oktoberfest-Attentat.Am 26.09.2026 jährt sich zum 46. Mal das Attentat auf das Oktoberfest von 1980 – der größte rechtsterroristische Anschlag der bundesdeutschen Geschichte.

Ein Attentat, bei dem 12 Menschen ermordet und Hunderte körperlich sowie seelisch verletzt wurden. Viele darunter leiden bis heute unter ihren Verletzungen. Ein Attentat, bei dem unzählige Angehörige, Familien und Freund*innen mit den Betroffenen mitgelitten haben und immer noch leiden.

Die diesjährige Gedenkveranstaltung setzt sich mit der Courage und der Belastung von Ersthelfer*innen auseinander. Wer waren die Menschen, die kurz nach dem Anschlag als erste zur Hilfe eilten? Was haben sie in diesem Moment gefühlt und vor allem wie geht es ihnen heute damit? Welche Unterstützung haben sie bekommen? Die Gruppe der Ersthelfer*innen wird häufig nicht als Betroffene mitgedacht, doch auch sie sind durch ihre Courage von den Folgen des Attentats betroffen. Sie sind diejenigen, die nicht weggeschaut und geholfen haben als andere in schwerster Not waren. Dieses Jahr soll ihre Perspektive  zu Wort kommen.

Das jährliche Gedenken hat das Ziel, dass die Stadtgesellschaft die Überlebenden, ihre Angehörigen und die Opfer nicht vergisst. Wir als DGB-Jugend München sehen unsere Aufgabe darin, diese Erinnerung am Leben zu erhalten, damit wir nicht vergessen. Denn erinnern heißt kämpfen!

Wir laden ein zur Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung

Ort: Denkmal am Haupteingang zur Theresienwiese
Datum: Samstag, 26. September 2026, 08:00 Uhr

Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr die Stadtspitze der Landeshauptstadt München ein Grußwort sprechen wird.

Mehr Informationen: erinnernheisstkaempfen.de und dokumentation-oktoberfestattentat.de

Quelle: DGB Jugend München, Flyer 2026


 

Faschismus kommt nicht überraschend und fällt auch nicht vom Himmel: Hannah Arendt im Gespräch mit Günter Gaus

Mit ihren Theorien zum Totalitarismus richtete Hannah Arendt den Blick auf die Wirkungsweisen totalitärer Herrschaft und auf die Voraussetzungen politischen Handelns. Kontroverse Debatten löste 1963 ihr Buch über den Eichmann-Prozess aus. Im Gespräch mit Günter Gaus spricht Arendt unter anderem über ihre Sicht auf Eichmann als kleingeistigen „Hanswurst“ im Räderwerk des Nationalsozialismus.

Die jüdisch-deutsche Publizistin Hannah Arendt (1906–1975), die 1933 über Paris in die USA emigrierte, lehnte die Bezeichnung „Philosophin“ für sich selbst ab. Auch im Interview mit Günter Gaus von 1963, das im ZDF am 28. Oktober 1964 ausgestrahlt wurde, zieht Arendt es vor, ihre Arbeiten als Beitrag zur politischen Theorie zu verstehen: Der Mensch ist für sie nicht nur ein denkendes, sondern immer auch ein handelndes Wesen.

Im Gespräch spricht Arendt über ihre Jugend in Deutschland bis zum Reichstagsbrand 1933, über ihre Hinwendung zur politischen Opposition und ihre Emigration, über die Gleichschaltung der Intellektuellen im nationalsozialistischen Deutschland, über ihr bewusstes Festhalten an der deutschen Sprache und über Auschwitz als einen Zivilisationsbruch, nach dem von „Wiedergutmachung“ nicht mehr im eigentlichen Sinne gesprochen werden könne. Breiten Raum nehmen außerdem ihr Verhältnis zum Nachkriegsdeutschland, die Kritik an ihrem Bericht über den Eichmann-Prozess und ihr Werk Vita activa ein.

Mehr als sechzig Jahre später gewinnt dieses Gespräch eine bedrückende Aktualität. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 erhielt die AfD 43,8 Prozent der Zweitstimmen und wurde mit großem Abstand stärkste Kraft. Sie gewann 38 der 41 Direktmandate. Von einer politischen Entwicklung, die plötzlich und unerwartet über das Land hereingebrochen wäre, kann deshalb kaum gesprochen werden. Die Stärke der AfD ist weder über Nacht entstanden noch war sie vor der Wahl verborgen.

Gerade deshalb erscheint ein Gedanke Arendts aus dem Gespräch bemerkenswert: ihre Skepsis gegenüber der nachträglichen Behauptung, historische Entwicklungen seien vollkommen überraschend gekommen. Politische Verhältnisse entstehen nicht außerhalb der Gesellschaft. Sie werden vorbereitet, normalisiert, hingenommen, unterstützt oder bekämpft – durch Institutionen, öffentliche Debatten und durch das Handeln oder Nichthandeln von Menschen.

Wer angesichts des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt vor allem von einer „Überraschung“ spricht, läuft daher Gefahr, den Blick auf die lange Vorgeschichte zu verstellen. Seit Jahren waren die politischen Positionen der AfD, ihre zunehmende Stärke und ihre Verankerung insbesondere in Teilen Ostdeutschlands öffentlich sichtbar. Überraschend mag die Höhe des Ergebnisses für manche gewesen sein. Dass eine solche Entwicklung möglich war, war es nicht.

Das macht Arendts Gespräch nicht zu einem Kommentar über eine Partei, die zu ihren Lebzeiten nicht existierte. Aber ihre Überlegungen über politische Verantwortung, Anpassung, Urteilsfähigkeit und die Rolle des Einzelnen in gesellschaftlichen Prozessen bieten einen Anlass, genauer hinzusehen – gerade dann, wenn politische Entwicklungen im Nachhinein als etwas dargestellt werden, das niemand habe kommen sehen können.

(Mit Informationen des ZDF: Gaus, Günter. 1964. Zur Person: Hannah Arendt)

 

Tacheles fordert Gleichbehandlung bei Fahrtkosten im Sozial- und Steuerrecht

Tacheles fordert Gleichbehandlung bei Fahrtkosten im Sozial- und Steuerrecht Erwerbstätige im SGB-II- und SGB-XII-Bezug dürfen bei notwendigen Fahrtkosten nicht schlechter gestellt werden

 

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDer Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. fordert eine sofortige Anpassung der Fahrtkostenpauschalen im SGB II und SGB XII. Maßstab muss dabei die steuerrechtliche Entfernungspauschale sein.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum beruflich notwendige Fahrtkosten im Steuerrecht deutlich höher berücksichtigt werden als bei Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit ergänzend auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind.

SGB II: Nur 20 Cent statt 38 Cent pro Entfernungskilometer
Im SGB II werden bei notwendiger Nutzung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich 20 Cent pro Entfernungskilometer als Erwerbsaufwendungen berücksichtigt. Im SGB XII sogar nur 5,20 Euro monatlich für jeden vollen Kilometer der Entfernung.
Im Steuerrecht werden dagegen 38 Cent je Entfernungskilometer berücksichtigt.

Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht von Tacheles nicht sachgerecht. Die Kosten für Kraftstoff, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Reifen und Fahrzeugverschleiß entstehen unabhängig davon, ob sie steuerrechtlich oder sozialrechtlich berücksichtigt werden. Hinzu kommt: Bei Hin- und Rückfahrt entsprechen die im SGB II anerkannten 20 Cent pro Entfernungskilometer lediglich 10 Cent pro tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Bei einem Dieselfahrzeug mit einem Verbrauch von 8 Litern auf 100 Kilometer und einem Dieselpreis von 2,40 Euro pro Liter entstehen bereits reine Kraftstoffkosten von 19,20 Euro pro 100 Kilometer bzw. 19,2 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Die sozialrechtliche Pauschale deckt damit nicht einmal mehr die reinen Kraftstoffkosten.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat beruflich bedingte Fahrtkosten im Steuerrecht mit bis zu 38 Cent pro Entfernungskilometer anerkennt, erwerbstätigen Menschen im SGB-II-Bezug aber lediglich 20 Cent zugesteht. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen dürfen bei notwendigen Erwerbsaufwendungen nicht schlechter gestellt werden“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e. V.

Seit mehr als 20 Jahren unverändert
Während der durchschnittliche Dieselpreis im Jahr 2005 bei rund 1,06 Euro pro Liter lag, entspricht ein Dieselpreis von 2,40 Euro einer Steigerung um rund 126 Prozent. Die Fahrtkostenpauschale im SGB II ist hingegen seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben.

Nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben vom Einkommen abzusetzen.
Pauschalierungen dürfen nicht dazu führen, dass tatsächlich notwendige Erwerbsaufwendungen systematisch unberücksichtigt bleiben und aus dem
Existenzminimum finanziert werden müssen.

„Wer von Leistungsbeziehenden verlangt, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen und auszuüben, und dies im Zweifel mit 100-Prozent-Sanktionen durchsetzt, muss auch die notwendigen Kosten dieser Erwerbstätigkeit angemessen berücksichtigen. Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum ein Entfernungskilometer im Steuerrecht deutlich mehr wert sein soll als im Sozialrecht“, so Thomé.

Tacheles fordert Angleichung im SGB II und SGB XII
Tacheles fordert den Gesetz- und Verordnungsgeber auf, die Fahrtkostenregelungen im SGB II und SGB XII kurzfristig an das Steuerrecht anzugleichen.
Auch im SGB XII besteht erheblicher Anpassungsbedarf. Nach der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII werden bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich 5,20 Euro monatlich für jeden vollen Kilometer der Entfernung berücksichtigt. Diese Regelung reicht in ihren Ursprüngen weit in das frühere Bundessozialhilferecht zurück und bildet die heutigen Kosten der Kraftfahrzeugnutzung nicht mehr realistisch ab.

Konkret fordert Tacheles:
• die Angleichung der Kfz-Fahrtkostenpauschale im SGB II an die steuerrechtliche Entfernungspauschale von mindestens 38 Cent pro Entfernungskilometer,
• eine entsprechende Anpassung der Fahrtkostenregelungen im SGB XII,
• eine regelmäßige Überprüfung und Dynamisierung der Pauschalen entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung,
• eine gesetzliche Regelung, nach der bei unselbstständiger Tätigkeit, Reparatur- und TÜV-Kosten ebenfalls als notwendige Ausgaben nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II vom Einkommen abzusetzen sind.

Es geht dabei nicht um eine zusätzliche Vergünstigung für Leistungsbeziehende. Es geht um die Gleichbehandlung notwendiger beruflicher Fahrtkosten im Steuer- und Sozialrecht und darum, dass Erwerbstätige ihre Arbeit nicht aus dem Existenzminimum mitfinanzieren müssen.

Weitere Infos zum Thema.

Quelle: Pressemitteilung Tacheles e. V., 20. September 2026


 

FAU Stuttgart hat unbezahlten Lohn erfolgreich eingeklagt

Das Foto zeigt Mitglieder der FAU Stuttgart bei einer Kundgebung vor dem "Keyf". Die Perosnen tragen ein Transparent mit dem Text "Pay your Workers!" sowie dem Logo der FAU sowie weiteren FAU Fahnen.

Foto: FAU Stuttgart

Der Gastronomiebetrieb Keyf Grill&Frühstück hat einem Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Stuttgart Anfang des Jahres mehrere Löhne nicht gezahlt. Mehrere gewerkschaftlichen Kundgebungen vor dem Betrieb am Stuttgarter Rotebühlplatz und ein Termin am Arbeitsgericht sorgten für Gerechtigkeit: Nach langem Kampf zahlt Keyf dem Mitglied ausstehende Löhne.

Die Betroffene kam 2025 nach Deutschland um hier zu studieren. Sie wollte bis zum Erwerb guter Sprachkenntnisse in der Gastronomie ihren Lebensunterhalt verdienen. Wurden ihre mangelnde Sprach- sowie Rechtskenntnisse vom Gastronomiebetrieb gezielt und schamlos ausgenutzt? Nachdem sie selbst bereits eine Klage wegen nicht gezahlten Lohns eingereicht hatte, wandte sie sich an die Basisgewerkschaft FAU Stuttgart.

Geleistete Arbeit muss bezahlt werden

Seitens des Anwalts der Gastronomie-GmbH wurde schon wegen anfänglichen Formfehlern bestritten, überhaupt zuständig zu sein. Arbeitsvertrag, Bestätigung von Arbeitszeitnachweisen und Lohnabrechnungen hat die Betroffene von Keyf nicht erhalten. Schreiben, persönliche Gesprächsangebote und Kundgebungen der Gewerkschaft FAU wurden vom Gastronomiebetrieb ignoriert. Jedoch konnten Recherchen der Gewerkschaft schnell klare Zuständigkeiten rechtssicher belegen und mit anwaltlicher Unterstützung und Prozesskostenhilfe gelang es letztlich bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht eine Einigung zugunsten der Betroffenen zu erzielen. Nach Wartezeit von mehreren Wochen und einer weiteren Protestkundgebung vor dem Gastronomiebetrieb kamen dann schließlich der ausstehende Lohn und die fehlenden Lohnabrechnungen.

In der Gastronomie kein Einzelfall

„Für unser Mitglied waren die Monate ohne Lohn von großer Unsicherheit geprägt.“, so ein FAU-Gewerkschaftssekretär. „Doch Aufgeben kam nicht infrage - sie zeigte Stärke und hatte ihre Gewerkschaft bis zum Schluss an ihrer Seite. Ihre Situation ist kein Einzelfall in der Gastronomiebranche, in der trotz Tarifvertrag geltende Arbeits- und Tarifstandards immer wieder unterschritten und bewusst missachtet werden.“

Mehr zum Fall Keyf.

Quelle: Pressemitteilung FAU Stuttgart


 

Wer mit Transparent demonstriert, wird von der Polizei fotografiert? GFF klagt gegen anlassloses Fotografieren bei Versammlungen

Berlin, 17. September 2026 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die anlasslose und systematische fotografische Erfassung von Transparenten und den dahinterstehenden Teilnehmenden durch die Polizei eingereicht. Die Klägerin hatte am 20. September 2025 auf einer feministischen Demonstration ein Transparent für die Legalisierung von Abtreibung in Berlin gehalten und war von der Polizei fotografiert worden. In diesem Vorgehen sieht die GFF eine Verletzung der Versammlungsfreiheit. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die Polizei Protestierende und ihre politischen Botschaften nicht ohne einen Anlass, wie beispielsweise den Verdacht einer Straftat oder eine konkrete Gefahr, fotografieren darf. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen ihre Versammlungsfreiheit ausüben können – ohne befürchten zu müssen in polizeilichen Datenbanken aufgenommen zu werden.

„Protest und das Zeigen von Transparenten ist eine zulässige Ausübung von Versammlungsfreiheit – und ein wesentlicher Baustein unserer Demokratie. Wo keine Gefahr und kein Strafverdacht besteht, sollte auch niemand von der Polizei fotografiert und damit eingeschüchtert werden“, sagt Luise Bublitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

Die #nofundis-Versammlung ist ein jährlich stattfindender Gegenprotest zum „Marsch für das Leben“ und setzt sich für die Legalisierung von Abtreibung und reproduktive Selbstbestimmung ein. Die Klägerin hielt ein Transparent mit der Aufschrift „Abtreibung legalisieren“. Auf Nachfrage bei einem Polizisten stellte sich heraus, dass die Berliner Beamt*innen intern angewiesen wurden, alle Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren. Die Anweisung unterscheide nicht danach, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht.

Das Vorgehen der Polizei schränkt die Versammlungsfreiheit ein. Es kann Demoteilnehmer*innen einschüchtern und davon abhalten, in Zukunft an Protesten teilzunehmen oder Plakate und Transparente mitzubringen. Für diesen massiven Grundrechtseingriff fehlt der Polizei eine Rechtsgrundlage. Der Fall muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Polizei Versammlungen zunehmend repressiv begleitet.

Die GFF hat bereits mit anderen Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht die Versammlungsfreiheit verteidigt – unter anderem gegen den Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen und Sprachauflagen durch die Polizei sowie das anlasslose Speichern von Daten von Demoteilnehmer*innen beim Verfassungsschutz.

Weitere Informationen zum Verfahren

Quelle: Pressemitteilung 17. September 2026


 

Geht hin und vermehrt euch! Mögen 10 – 100 – 1000 Server aus dem Boden sprießen

Zentral steht ein großer Textblock mit der Überschrift 'GOODBYE A/I'. Darunter folgt in schwarzer Schrift auf beigem Hintergrund die Mitteilung, dass Autistici/Inventati neunzehn Tage vor der Frist eingestellt wird. Rechts daneben befindet sich eine stilisierte Kalendergrafik. Im oberen rechten Bereich steht ein rot unterlegtes Logo mit dem Schriftzug 'NOBLOGS' und dem Zusatz 'Welcome to A/I'. Am unteren Rand sind weitere Informationen und Logos abgebildet, darunter 'sabot.media', der Hinweis auf einen vollständigen Artikel sowie auf ein kostenloses Buch.

In diesen Zeiten fanatischer, ideologischer und grundloser Unterdrückung habt ihr uns oft gefragt: „Wie können wir euch unterstützen?“

Die erste Antwort, die uns in den Sinn gekommen ist, lautet: Wenn ihr helfen wollt, schafft neue Räume im Netz. Es gibt viel zu wenige autonome Server da draußen, sei es für E-Mail und Webhosting oder für andere nützliche Kommunikationsmittel.

Diese Idee ist keineswegs neu. Wir wiederholen sie schon seit März 2001, als A/I sein Abenteuer begann. Schon damals hatten wir begonnen, zur Einrichtung unzähliger selbstverwalteter Server aufzurufen, und mit dieser Hoffnung im Hinterkopf prägten wir den pseudobiblischen Satz: „Geht hin und vermehrt euch, sagten die Heuschrecken!“

So sehr diese Worte damals auch wie eine paranoide Cyberpunk-Prophezeiung geklungen haben mögen, heute erweisen sie sich als dringende Notwendigkeit.

Geht also hin und vermehrt euch. Macht es uns nach. Kopiert, was wir getan haben. Kopiert den Code, den wir verwendet haben. Kopiert die Idee, der wir Gestalt zu geben versucht haben. Oder nehmt einfach, was ihr von uns braucht, und remixt es. Wenn es etwas gibt, das unsere Gegner fürchten und verabscheuen – jetzt, in der Vergangenheit und für immer –, dann ist es unsere Fähigkeit, den Virus der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung zu verbreiten und Infrastrukturen des Widerstands fraktal zu vervielfältigen.

Autistici/Inventati, das sind nicht nur wir. Autistici/Inventati mag sterben, aber Tausende sind bereits entstanden und Tausende weitere werden folgen.

Und das ist noch nicht alles. Was sich überall um uns herum abspielt, ist eine koordinierte Strategie zur Eskalation der Repression mit dem Ziel, nicht nur die Spielregeln, sondern das Spielfeld selbst grundlegend zu verändern. Das bedeutet, dass das, was gerade geschieht, nicht nur eine Handvoll Menschen betrifft, sondern gemeinsam und so breit wie möglich angegangen werden muss – von Einzelpersonen, autonomen Projekten, Organisationen und der gesamten Gesellschaft.

Auf dem Spiel stehen die Meinungs-, Informations- und Vereinigungsfreiheit sowie die bloße Existenz einer Infrastruktur, die in der Lage ist, dem Autoritarismus Widerstand zu leisten (nicht nur in den Vereinigten Staaten). Auf dem Spiel steht die Möglichkeit, überall weiterzukämpfen, um grundlegende Gemeingüter – wie Kommunikationsinfrastrukturen – vor dem Imperialismus bestimmter Akteure zu verteidigen.

Das geht weit über uns selbst hinaus. Es betrifft jeden, der leben will, ohne sich als Ware zu fühlen, und danach strebt, sein Leben und seine Beziehungen selbst zu bestimmen. Wenn wir diesem voranschreitenden Techno-Faschismus Widerstand leisten wollen, brauchen wir eine breite internationale Solidaritätsbewegung, um Rahmenbedingungen zum Schutz autonomer Infrastrukturen und Räume zu schaffen, die frei von jeglicher autoritärer Absicht sind.

Kommen wir also zurück zu der Frage, mit der wir begonnen haben: Wir sind euch allen dankbar, die ihr die Geschichte dessen erzählt habt, was uns widerfahren ist. Wir sind dankbar für die breite Solidarität, die ihr uns entgegengebracht habt, und für euer Verständnis dafür, dass das, was uns widerfahren ist, nur ein kleiner Schritt in der Kette von Ereignissen ist, die sich wahrscheinlich entfalten werden – sicherlich zum Schlechten, aber vielleicht auch zum Guten.

Diese Vision erfüllt unsere Herzen. Doch nun ist es an der Zeit, einen Schritt weiter zu gehen und unsere Vorstellungskraft über die schrumpfenden Horizonte des Möglichen hinauszuschieben, die uns diese dunklen Zeiten aufzwingen. Unsere Hoffnung ist, dass dieser Angriff auf die Freiheit der Netzwerke einen kraftvollen und kreativen kollektiven Widerstand entfesselt. Mögen tausend Plattformen erblühen, mögen tausend Hacktivisten-Kollektive entstehen, mögen tausend Server in Betrieb gehen! Möge das Ende von A/I eine Unzahl von Infrastrukturen des Widerstands hervorbringen, wie wir sie uns zuvor nie hätten vorstellen können.

Geht hinaus und vermehrt euch, sagten die Heuschrecken! Und wenn ihr schon dabei seid, versucht euch eine Welt des Kampfes, des Widerstands und der Selbstverwaltung vorzustellen, wie ihr sie noch nie gesehen habt.

KOLLEKTIV AUTISTICI/INVENTATI

Quelle / Eigene  Übersetzung, 12. September 2026


 

A/I shuts down - Stay human

Zentral steht ein großer Textblock mit der Überschrift 'GOODBYE A/I'. Darunter folgt in schwarzer Schrift auf beigem Hintergrund die Mitteilung, dass Autistici/Inventati neunzehn Tage vor der Frist eingestellt wird. Rechts daneben befindet sich eine stilisierte Kalendergrafik. Im oberen rechten Bereich steht ein rot unterlegtes Logo mit dem Schriftzug 'NOBLOGS' und dem Zusatz 'Welcome to A/I'. Am unteren Rand sind weitere Informationen und Logos abgebildet, darunter 'sabot.media', der Hinweis auf einen vollständigen Artikel sowie auf ein kostenloses Buch.

An dem Tag, als wir erfuhren, dass wir als globale Terrororganisation eingestuft worden waren, haben wir versprochen, dass wir versuchen würden, so lange wie möglich Widerstand zu leisten, dass wir nicht nachgeben würden, solange wir noch Möglichkeiten sähen, unsere Position zu verteidigen. Seit Jahren pflegen und verteidigen wir stolz eine freie, datenschutzfreundliche, autonome und politisch engagierte Infrastruktur.

„Bleibt menschlich“ ist für uns keine leere Floskel.

Es bedeutet vor allem, dass wir eine Verantwortung haben, unsere Nutzer*innen zu schützen – jene, die die menschlichen Netzwerke aufbauen, auf die wir uns verlassen, und die Gemeinschaften, die uns mit Botschaften der Unterstützung und Solidarität überschüttet haben.

Wir können uns nicht auf einen Kampf einlassen oder uns Manipulationen aussetzen, die das Leben dieser Menschen und ihrer Angehörigen bedrohen und sie der Gnade von Autokraten, Faschisten und Behörden ausliefern, die extralegale Maßnahmen ergreifen. Die Möglichkeit, dass unsere Arbeit rechtliche und finanzielle Konsequenzen für diejenigen nach sich ziehen könnte, die uns nahestehen – oder auch nur irgendetwas mit uns zu tun haben –, lässt uns keine andere Wahl.

A/I wird geschlossen. Das Kollektiv Autistici/Inventati löst sich auf und wird in Kürze alle von uns angebotenen Dienste einstellen.

Es gibt keinen einfachen Weg, dies anzukündigen oder zu erklären

Jeder Tag, an dem wir nach dem 26. August 2026 online geblieben sind, war ein Sieg, doch nun sind wir gezwungen, aufzuhören.

Keiner von uns hält heldenhafte Gesten und Märtyrer für besonders bewundernswert, daher werden wir keine Opfer verlangen. Weder von uns noch von irgendjemand anderem. In diesem politischen Klima gefährdet die Fortsetzung unserer Dienste unsere Nutzer und alle, die Teil unserer Gemeinschaften sind. In einer Welt, in der Anschuldigungen jeglichen Bezug zur Realität verloren haben, können wir nur damit rechnen, dass die Repressionen zunehmend unverhältnismäßig ausfallen werden. Unter diesen Umständen sind wir nicht mehr in der Lage, unsere ursprüngliche Mission aufrechtzuerhalten – nämlich sichere und nichtkommerzielle digitale Tools anzubieten.

Diese 25 Jahre waren fantastisch. Es war eine „unglaubliche Reise“.

Schaltet jetzt eure PCs aus, geht raus aus euren Wohnungen, kämpft, umarmt euch und hört nicht auf zu lächeln. Wir hören auf, aber der Widerstand und die Ideen hören nicht auf. Bleibt menschlich.

Wir werden euch bald Anleitungen schicken, wie ihr den Inhalt eurer Blogs, E-Mail-Postfächer und Websites sichern könnt, zusammen mit weiteren technischen Empfehlungen. Aber denkt daran: Genauso wie die Domain autistici.org ohne Vorwarnung unerreichbar gemacht wurde, könnten wir in den nächsten Tagen ähnliche Probleme erleben, die wir vielleicht nicht vorhersehen können.

 

Autistici/Inventati-Kollektiv

Quelle: keepitfree.ai, 6. September 2026

Wikipedia zu Autistici/Inventati
Listung in den USA

Eigene Übersetzung, Danke an Thomas für die Links


 

55 Jahre Operación Abuso

„Operation Abuso“ war der Codename für einen der größten und berühmtesten Gefängnisausbrüche der Weltgeschichte, der sich in den frühen Morgenstunden des 6. September 1971 im Gefängnis von Punta Carretas in Montevideo, Uruguay, ereignete.

Im Rahmen dieser Operation gelang 111 Häftlingen die Flucht. Die große Mehrheit von ihnen (106) waren politische Gefangene der Nationalen Befreiungsbewegung Tupamaros (MLN-T), darunter die Führungsspitze der Organisation und Persönlichkeiten, die die spätere uruguayische Politik prägen sollten, wie der ehemalige Präsident José „Pepe“ Mujica. Die anderen 5 Flüchtigen waren gewöhnliche Häftlinge, die im Gefängnis mitgeholfen hatten.

Das Bild zeigt eine gezeichnete Skizze des Tunnels sowie die Lage des alten Tunnels von 1931

Skizze des Tunnels

Die Häftlinge flohen durch einen 45 Meter langen, komplexen Tunnel, der eine der Zellen im Erdgeschoss mit dem Obergeschoss eines Einfamilienhauses direkt gegenüber dem Gefängnis verband, das zuvor von der Guerillagruppe eingenommen worden war.  Während der geheimen Grabungsarbeiten stießen die Tupamaros auf die Überreste eines alten, im Jahr 1931 von anarchistischen Gefangenen genutzten Fluchttunnels, was ihnen die Belüftung und den Vortrieb erleichterte.

Um die Aufmerksamkeit der Sicherheitskräfte während der Flucht abzulenken, organisierten Militante außerhalb des Gefängnisses Unruhen und einen bewaffneten Aufstand in den Stadtvierteln El Cerro und La Teja – ein Manöver, das als „Operation Tero“ bekannt wurde.

Der Plan wurde so präzise umgesetzt, dass kein einziger Schuss fiel. Wegen des Ausmaßes der Flucht wurde das Unterfangen sogar vorübergehend im Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet.

Die Flucht war ein schwerer politischer Schlag für die Regierung des damaligen Präsidenten Jorge Pacheco Areco, dessen Kabinett nach der Massenflucht in eine Krise geriet. Wenige Tage nach dem Vorfall beschloss die Exekutive, die Streitkräfte offiziell einzuberufen, damit sie direkt in den Kampf gegen die Guerillabewegung eingreifen – was die Eskalation der staatlichen Gewalt im Land beschleunigte.

Heute dient das ehemalige Gefängnis von Punta Carretas nicht mehr als Haftanstalt; das Gebäude wurde umgebaut und beherbergt nun ein bekanntes Einkaufszentrum sowie einen Bereich, der der Gedenkstätte des ehemaligen Gefängnisses von Punta Carretas gewidmet ist, um an die Ereignisse jener Zeit zu erinnern.