Gedanken.
Die sogenannten „Vereinigten Staaten“ feiern am 4. Juli 2026 den 250. Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung. Wir, die Ureinwohner dieses Landes, müssen nicht lange suchen, um die Heuchelei zu erkennen, die darin liegt, ein Dokument zu feiern, das unsere Vorfahren als „gnadenlose indianische Wilde“ bezeichnet. Heute erleben wir ein Land, das „Freiheit“ proklamiert, während es unsere Nachbarn mit Migrationshintergrund ohne ordentliches Verfahren entführt, Gesetze verabschiedet, die Belästigung und Diskriminierung unserer LGBTQ- und Two-Spirit-Verwandten fördern, und jede politische, rechtliche und militärische Strategie aus dem Ärmel zieht, um jede Form von Widerstand gegen den Staat zu unterdrücken. Zu Beginn dieser Nation ratifizierte die Regierung über 350 Verträge mit indigenen Nationen – und brach anschließend jeden einzelnen davon. So wie es unseren Vorfahren klar war, ist es auch uns heute klar: Dieses koloniale Experiment ist daran gescheitert, etwas aufzubauen, das auch nur annähernd einer echten Demokratie ähnelt.
Die Haudenosaunee-Konföderation verfügt über die älteste ununterbrochene partizipative Demokratie der Welt, bekannt als Gayanesshagowa, das Große Gesetz des Friedens. Viele der Strukturen, die für die Schaffung von Gewaltenteilung in der US-Regierung gelobt werden, sind direkt vom Gayanesshagowa übernommen – wurden jedoch verdreht, um den Interessen der „Gründerväter“ zu dienen, die für den Völkermord und die Versklavung unserer schwarzen Vorfahren verantwortlich waren. Die ursprünglichen Gesetze dieses Landes führten zu einem System, das darauf ausgelegt war, weiße, wohlhabende Männer zu begünstigen – durch den versuchten Völkermord an den indigenen Völkern und den Bison, den Raub unseres Landes, die Entführung unserer Kinder sowie die Verschleppung und Versklavung schwarzer Menschen. Wir lehnen den Mythos ab, dass die „Erbauer“ Amerikas es verdienen, gefeiert zu werden.
Stattdessen suchen wir nach den Träumen unserer wahren Gründungsmütter – der indigenen Frauen, die unsere Gemeinschaften anführten, noch bevor Siedler hier überhaupt Fuß fassten. Die Matriarchinnen, die unser Volk durch über 500 Jahre Völkermord, Zwangsumsiedlungen und Versuche, unsere Kultur und Sprachen auszulöschen, geführt haben. Wir ehren die Träume derer, die dieses Land lange vor der Ankunft der Kolonisten zu Überfluss geführt haben. Wir streben nach gemeinsamer Heilung und Befreiung mit unseren schwarzen Brüdern und Schwestern, deren Zwangsarbeit damals die Geldbeutel der reichen weißen Männer füllte. Wenn Amerika sich weiterhin weigert, sich mit seiner eigenen Geschichte auseinanderzusetzen – einem Land, das auf Völkermord, Landraub und Sklaverei aufgebaut ist – ist es dazu verdammt, sich selbst zu wiederholen.
Widerstand.
Vor 150 Jahren schlossen sich die Oceti Sakowin in der Schlacht von Greasy Grass (auch bekannt als die Schlacht am Little Bighorn) zusammen. Am 25. und 26. Juni 1876 kämpften Krieger der Lakota, Dakota, Northern Cheyenne und Arapaho gegen die 7. Kavallerie und gewannen, nachdem Oberstleutnant Custer von der US-Armee ihr Dorf angegriffen hatte. Indigene Matriarchinnen kämpften an der Seite der Männer, um ihre Kinder, Gemeinschaften und ihre Lebensweise zu verteidigen. Der Sieg bei Greasy Grass erinnert uns an unsere Kraft, wenn wir uns gemeinsam gegen diese völkermörderische Regierung zusammenschließen.
Als indigene Völker haben wir nie aufgehört zu kämpfen, um unser Land, unsere Ökosysteme und Gewässer zu schützen; um unsere Kultur, unsere Lieder und Sprachen zu pflegen; und um unsere Vertragsrechte und Souveränität auszuüben.
Wiedererstarken.
Beim indigenen Widerstand ging es schon immer um mehr als nur den Kampf gegen die weiße Vorherrschaft; es geht darum, eine Zukunft aufzubauen, in der unsere Kultur, unser Wissen und unsere Lebensweisen gelebt, respektiert und geehrt werden. Die Welt braucht das Wissen der Indigenen, um sicherzustellen, dass unsere Enkelkinder sicheres Wasser, saubere Luft und ein lebenswertes Klima haben.
Wir wissen, dass wir gewinnen können – denn genau das haben wir bereits getan. Wir haben ein Bohrunternehmen aus dem heiligen Pe’ Sla vertrieben, weil wir uns im Gebet vereint haben. Kurz darauf wurden wir Zeugen eines historischen Moments, als alle neun Stämme in South Dakota Beschlüsse fassten, um mit der Ausarbeitung von Gesetzen zu beginnen, die alle Bundesgebiete in den Black Hills wieder in den Besitz der Stämme zurückführen sollen.
Die Zukunft heißt „LANDBACK“ und „Black Reparations“. Unsere Befreiung ist untrennbar miteinander verbunden, und je mehr wir gemeinsam über und innerhalb der Bewegungen Stärke aufgebaut haben, desto klarer ist das geworden. Heute tragen wir wichtige Lehren aus dem American Indian Movement und der Black Panther Party in uns. Die notwendige Verwandlung dieses Landes in etwas Lebensspendendes und Regeneratives erfordert den Mut, diese aufgezwungenen Systeme abzulehnen – Netzwerke der Solidarität aufzubauen, damit wir boykottieren und die US-Wirtschaft zum Stillstand zwingen können.
Heute ermutigen wir alle unsere Angehörigen, über die Realität der letzten 250 Jahre nachzudenken und zu erkennen, dass die wahren Terroristen auf diesem Land schon immer die Architekten, Treiber und Nutznießer dieses Kolonialprojekts waren – nicht wir, das Volk. Wir laden euch ein, euch dem Kampf für eine Zukunft zu verpflichten, in der alle Menschen und Mutter Erde respektiert werden. Fragt euch selbst: Welche Rolle spiele ich bei diesem Wiederaufleben? Wie lange werde ich noch zulassen, dass andere Menschen über die Zukunft meiner Kinder entscheiden? Sind wir nicht Krieger?
Indigene Völker gab es schon lange vor der Gründung des US-Imperiums und sie werden auch darüber hinaus weiter gedeihen.
Quelle: NDN Collective
Übersetzung und Bearbeitung: Thomas Trueten
Kontrollen an deutschen Grenzen sind rechtswidrig, aber inzwischen wieder üblich. Dagegen geht die GFF in mehreren Verfahren vor, mit Erfolg: Zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München sind bereits gewonnen.
Screenshot: GFFDie Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht München gewonnen gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen Grenzen. Gemeinsam mit "Equal Rights Beyond Borders" hatte die GFF gegen eine diskriminierende Kontrolle (racial profiling) an der deutsch-österreichischen Grenze geklagt. Auch den Innsbrucker Professor Werner Schroeder hat die GFF unterstützt: Bei seinem beruflichen Übertritt der deutsch-österreichischen Grenze wurde er rechtswidrig kontrolliert. In beiden Fällen hat das Gericht die Rechtswidrigkeit der Kontrollen festgestellt. Die Begründung der Urteile steht noch aus. Die Kläger werden von Rechtsanwalt Christoph Tometten vertreten.
„Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München machen deutlich: Rechtswidrige Grenzkontrollen sind kein Einzelfall. Jede bislang gerichtlich überprüfte Kontrolle wurde für rechtswidrig erklärt. Seit Jahren missachtet die Bundesregierung systematisch EU-Recht. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF.
Zu den Verfahren:
Die GFF klagte mit dem Innsbrucker Rechtsprofessor Werner Schroeder. Er überquert – als einer von vielen Werktätigen – aus beruflichen Gründen fast täglich die deutsch-österreichische Grenze. Trotz seines Hinweises auf die Europarechtswidrigkeit wurde er von Polizeibeamt*innen gezwungen, sich auszuweisen. Zusätzlich hat die GFF einen Eilantrag auf vorläufige Unterlassung weiterer Kontrollen gestellt. Das Gericht hat den Eilantrag abgewiesen. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, wird die GFF prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.
"Equal Rights Beyond Borders" und die GFF setzen sich für Zugfahrende ein, die aufgrund ihres Äußeren und damit diskriminierend kontrolliert werden (racial profiling). Im konkreten Fall hatte eine Schwarze Person im Juli 2025 auf Höhe Freilassing als einziger Fahrgast des Abteils ihre Papiere vorzeigen müssen. Das Gericht erklärte auch in diesem Fall die Kontrolle für rechtswidrig. Ob es dafür auf die diskriminierende Auswahl des Klägers ankam, wird sich erst aus der schriftlichen Begründung des Urteils ergeben.
An der Grenze zwischen Deutschland und Österreich führt die Bundesregierung bereits seit 2015 Grenzkontrollen durch. Die Bundesregierung hatte im September 2024 die Kontrollen auf alle deutschen Landesgrenzen ausgeweitet und seitdem mehrfach verlängert. Deshalb ist aktuell bei jeder Grenzüberquerung mit polizeilichen Maßnahmen zu rechnen.
Die Kontrollen verletzen EU-Recht, insbesondere das Recht, sich frei im Schengenraum zu bewegen (Freizügigkeit). Die Freizügigkeit im Schengenraum vereinfacht nicht nur den Wirtschaftsverkehr und privates Reisen. Sie hat auch dazu beigetragen, dass sich Menschen über Grenzen hinweg besser verstehen und enger zusammenleben. Anhaltspunkte dafür, dass die Kontrollen Deutschland sicherer machen, fehlen.
„Bundesinnenminister Dobrindt muss die Kontrollen an den Binnengrenzen umgehend beenden. Das Verwaltungsgericht München lässt erneut keine Zweifel daran, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig sind. Dieser Rechtsbruch darf nicht weiter hingenommen werden“, sagt Rechtsanwalt Christoph Tometten.
Der Europäische Gerichtshof und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten die Europarechtswidrigkeit der Kontrollen für vergangene Zeiträume festgestellt. Dieses Jahr folgten Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Kontrollen ebenfalls für rechtswidrig erklärten.
Ein weiteres Verfahren ist aktuell noch am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig. Dieses Verfahren führt die GFF mit dem "European Center for Constitutional and Human Rights".
Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), 2. Juli 2026
Freitag 3. Juli bis Sonntag 5. Juli 2026: Ausstellung "Neukölln-Komplex auflösen!" | Sonnenallee 124, Berlin-Neukölln
Fr. 17 bis 22 Uhr
Sa. 15 bis 22 Uhr
So. 13 bis 18 Uhr
Infos zum PUA "Neukölln-Komplex", Comic-Ausstellung, Burak-Ausstellung, Audio-Stationen
Der Neukölln-Komplex: Mehr als 200 Straftaten. Jahrzehntelange Bedrohung. Zwei rassistisch motivierte Morde. Systematisches Versagen der Sicherheitsbehörden. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss geht nach vier Jahren zu Ende. Doch ohne die Aufklärung und Konsequenzen, die Betroffene und die Zivilgesellschaft gefordert haben.
Verschiedene Initiativen öffnen ihre Archive und erzählen von ihrem zum Teil jahrzehntelangen Kampf für Aufklärung. Es geht um das Engagement vor Ort, die Menschen, die sich einsetzen, und die Bündnisse, die sich der rechten Gewalt entgegenstellen.
Informationen zum PUA "Neukölln-Komplex", Comic-Ausstellung, Burak-Ausstellung, Audio-Stationen und die Broschüre "Handeln statt Reinwaschen! Betroffene und Zivilgesellschaft zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ‚Neukölln-Komplex’, die sich auch online findet.
Außerdem erzählt am Freitag um 20 Uhr die ASP - Agentur für soziale Perspektiven e.V. von ihrem Comic-Projekt zum Neukölln-Komplex. Ihr bekommt Einblicke in den Comic und den Prozess seiner Entstehung.
Während des Öffnungszeiten sind Menschen von verschiedenen Initiativen vor Ort, mit man ins Gespräch kommen kann.
Heute beginnen wir in unserer Reihe Blogkino eine kurze Reihe mit Filmen des japanischen Regisseurs Masaki Kobayashi. Er schuf ab 1959 mit der Trilogie Barfuß durch die Hölle (Ningen no Jōken) einen Klasssiker des Antikriegsfilms, basierend auf einem Roman von Gomikawa Jumpei. Der neuneinhalbstündige Filmerzählt die Geschichte des gutmeinenden, aber naiven Kaji (gespielt vom gutaussehenden japanischen Superstar Tatsuya Nakadai), einem japanischen Pazifisten und Sozialisten, der versucht, im faschistischen und repressiven Kaiserreich Japan in den Jahren des Zweiten Weltkriegs zu überleben und seinen Weg vom Aufseher in einem Arbeitslager über einen Soldaten der Kaiserlichen Armee bis hin zum sowjetischen Kriegsgefangenen beschreitet. Ständig bemüht, sich über ein korruptes System zu erheben, muss Kaji immer wieder feststellen, dass seine moralischen Prinzipien eher ein Hindernis als ein Vorteil sind. Als schonungslose Anklage gegen die Kriegsmentalität seines Landes und zugleich als persönliche existenzielle Tragödie ist Kobayashis fesselndes, wunderschön gefilmtes Epos Roman-Kino vom Feinsten.
Wir zeigen heute Teil 1, der hierzulande als "Barfuß durch die Hölle" lief: Er beginnt damit, dass Kaji trotz all seiner Zukunftsängste seine Angebetete Michiko heiratet. Das Paar zieht daraufhin in die japanisch kolonisierte Mandschurei, wo Kaji einer Gruppe von chinesischen Strafarbeitern als Aufseher zugewiesen ist. Er scheitert dort an seinem Versuch, seine humanistischen Denkansätze mit der brutalen Realität des imperialistischen Arbeitslagers zu vereinbaren...
Ein Gewerkschafter der FAU Stuttgart wurde im April in Stuttgart Nord von Rechtsextremen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Das war kein Einzelfall und es war nicht „nur” ein Angriff auf einen Einzelnen. Gemeint waren wir alle: Alle, die nicht in das Weltbild der Faschisten passen. Rechte Gewalt wird sichtbarer und selbstbewusster - auch hier in Stuttgart. Dem stellen wir uns gemeinsam entgegen.
Wir lassen niemanden allein. Kommt zur Demo! 18.07. 17 Uhr vor dem Museum am Löwentor
Screenshot: BAuAWenn es am Arbeitsplatz zu warm ist, können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten darunter leiden. Ab welchen Temperaturen, welche entsprechenden Maßnahmen erfolgen sollten, kann man im maßgeblichen Regelwerk für die Anforderung an Arbeitsstätten, enthalten in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfahren. In dieser sind die Sachverhalte bezüglich der Raumtemperaturen in Arbeitsstätten verbindlich geregelt.
„Als wir es das erste Mal gesehen haben, war das wie eine Offenbarung: ein Fenster ohne Gitter!“
Am 7. Juli 1976 gelang Monika Berberich zusammen mit den drei anderen Gefangenen: Gabriele Rollnik, Juliane Plambeck und Inge Viett, alle aus der RAF und der Bewegung 2. Juni, die Flucht aus dem Frauenknast Lehrter Straße 61 in Westberlin. Sie überwältigten zwei Schließerinnen und seilten sich an Bettlaken ab.
Ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen hat das 1.500-seitige Gutachten binnen 13 Monaten ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde durch die Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Sophie Schönberger bestätigt.
„Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte. Unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“, betont Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt: Sie will politische Gegner*innen unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liegt die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plant sie unter anderem Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhänger*innen verletzen auch gegenwärtig schon die Menschenwürde von trans Personen und schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein. Diese und andere Entwicklungen zeigen: Die radikalen Kräfte in der AfD haben sich durchgesetzt. Auffällig ist in der Gesamtschau auch die Ähnlichkeit der politischen Konzepte der AfD und der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zwei Mal festgestellt hatte. Das Gutachten zeigt außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und – anders als die NPD – das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.
In einigen Bereichen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich Äußerungen und Pläne der Partei (noch) nicht so verdichten, dass auch sie die Verfassungswidrigkeit der Partei begründen. Das betrifft z. B. die Aspekte Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Diese Teilbeurteilungen ändern jedoch nichts am Gesamtergebnis der Verfassungswidrigkeit der Partei.
Die Expert*innen sammelten, analysierten und bewerteten über drei Millionen Datenpunkte zur AfD. Dazu gehörten Wahlprogramme der Landesverbände und der Bundespartei, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social Media-Posts. Sie untersuchten alle Ebenen der Partei und stützen ihre Einschätzung auf mehr als 2.500 Belege. Das AfD-Gutachten ist die erste umfassende Untersuchung, die die Partei nach den Maßstäben untersucht, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Es füllt wichtige Lücken, die beispielsweise durch das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz offenblieben.
“Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” unterstrich GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner vor den Journalist*innen der Bundespresse.
Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Für die Spendensammlung hat die GFF mit den Organisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil zusammengearbeitet.
Eine interaktive Aufarbeitung der Ergebnisse und das Gutachten im Volltext findet sich hier.
Quelle: Pressemitteilung
Über die GFF:
Die GFF verteidigt seit 2015 die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln. Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin nutzt sie strategische Gerichtsverfahren, wenn Staat oder Unternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Seit 2015 hat die GFF mehr als 45 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. In etwa 75 Prozent der bereits entschiedenen Verfassungsbeschwerden erzielte die GFF mindestens einen Teilerfolg.
Heute gedenken wir in unserer Reihe Blogkino des gestrigen, 85. Jahrestags des Überfalls des Hitlerfaschismus auf die Sowjetunion. Dieser Jahrestag war hierzulande kaum der Rede wert, was ist schon so ein Vernichtungsfeldzug mit 27 Millionen Toten. Ganz im Gegenteil inspizierte Kriegsminister Pistorius am Montag die Schlagkraft der deutschen Panzertruppe in Litauen. Wer noch nicht der völligen Geschichtsvergessenheit erlegen ist, dem sei der Film »Komm und sieh« (oder auch »Geh und sieh«) von 1985 empfohlen, ein Meisterwerk des Sowjetkinos und der Antikriegsfilme überhaupt. Es ist ein einziger Alptraum, den Regisseur Elem Klimow erzählt, die Geschichte des Jungen Fljora (Alexej Krawtschenko), der sich während der deutschen Besatzung in Belarus Partisanen anschließt. Dankenswerterweise hat die russische Filmgesellschaft Mosfilm den Streifen auf Youtube in ansprechender Qualität mit englischem Untertitel hochgeladen. Auf großer Leinwand ist er übrigens am Mittwoch nachmittag im Berliner Kino »Babylon« zu erleben. (jW)