trueten.de

»Der heißeste Platz in der Hölle ist für diejenigen reserviert, die in Zeiten großer moralischer Krisen strikte Neutralität bewahren.« Dante

VdK-Landesverband Baden-Württemberg ruft zur Teilnahme an Demonstrationen auf: Wir stehen auf gegen Rechts!

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-Württemberg„Populisten schüren den sozialen Neid, indem sie Hilfsbedürftige diskriminieren oder mit rassistischen Vorurteilen belegen. Gewalt in Worten und in Taten gehen Hand in Hand. Es ist unsere Aufgabe, populistischen Anfeindungen entschieden entgegenzutreten, damit Rassisten und Rechtspopulisten, die unsere Werte buchstäblich mit Füßen treten, keinen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren.“
Hans-Josef Hotz, VdK-Landesverbandsvorsitzender

Wir als Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. verurteilen Rechtsextremismus, Hetze, Rassismus und Ausgrenzung. Gegründet von den Opfern der Nazi-Herrschaft - den Kriegsversehrten, Witwen und Waisen - stehen wir seit 75 Jahren für Zusammenhalt und Solidarität, für den uneingeschränkten Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen - egal welcher Nationalität, welchen Geschlechts, welcher Religion oder Hautfarbe, für Menschen mit Behinderung und ohne. Wir stehen für den demokratischen und sozialen Rechtstaat und für ein friedliches Europa.

Steht mit uns auf gegen Rechts! Werdet sichtbar, geht auf die Straße, demonstriert und diskutiert. Macht euch stark für unsere Demokratie. Zusammen wehren wir den Anfängen. Nie wieder ist jetzt!


Alle Demonstrationen gegen Rechts im Überblick


Anmeldungen sind nicht erforderlich.

Am Samstag, 20. Januar


  • Offenburg, Platz der Verfassungsfreunde | 11:00 Uhr | Mehr Infos
  • Karlsruhe, Marktplatz | 12:30 Uhr | Mehr Infos
  • Freiburg, Platz der alten Synagoge | 12:30 Uhr | Mehr Infos
  • Stuttgart, Neues Schloss | 14:00 Uhr | Mehr Infos
  • Pforzheim, am Leo (bei Schmuckwelten) | 15:00 Uhr | Mehr Infos
  • Heidelberg, Schwanenteichanlage | 15:00 Uhr | Mehr Infos
  • Ulm, Münsterplatz | 15:30 Uhr

Am Sonntag, 21. Januar


  • Freiburg, Platz der alten Synagoge | 15:00 Uhr
  • Baden-Baden, Fieser Brücke | 15:00 Uhr
  • Stuttgart, Marktplatz | 15:00 Uhr

Am Dienstag, 23. Januar

  • Heilbronn, Ort wird noch bekannt gegeben | 18:00 Uhr Mehr Infos

Am Mittwoch, 24. Januar

  • Schorndorf, vor der Barbara-Künkelin-Halle | 17:30 Uhr | Mehr Infos

Am Samstag, 27. Januar

  • Singen, Ort und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben
  • Schwäbisch Hall, Marktplatz | 12:00 Uhr
  • Mannheim, alter Meßplatz | 16:00 Uhr | Mehr Infos
  • Reutlingen, Ort wird noch bekannt gegeben | 17:00 Uhr

VdK-Demoplakate für mehr Sichtbarkeit


Vorlagen zum Herunterladen und Selbstausdrucken hier:
Demoschilder DINA3.pdf
Demoschilder DINA4.pdf

Tipp:
Das ausgedruckte Plakat doppelseitig auf Pappe kleben und Holzstab zum Hochhalten daran befestigen - jetzt kann's losgehen!

Quelle: Statement VDK, 19. Januar 2024

Der Widerstand gegen die AFD nimmt zu

Ein Demonstrant hält ein selbstgemaltes Plakat mit der Forderung "Afd stoppen" in die Höhe
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Rund tausend Menschen forderten am 12. Januar 2024 auf einer spontanen Kundgebung und Demonstration vor dem Bundeskanzleramt ein Verbotsverfahren für die AfD. Am 15. Januar waren es schon 25.000 Menschen, die am Brandenburger Tor demonstrierten.

Anlass war die kürzlich veröffentlichte Recherche des Investigationsnetzwerkes CORRECTIV über ein geheimes Treffen von AfD-Mitgliedern, CDU-Werteunion-Mitgliedern und rechten Unternehmern mit den Neonazis Martin Söllner, Mario Müller und einem „Identitären“ im November 2023. Auf dem Treffen wurde eine Massendeportation von Millionen Menschen aus Deutschland nach Afrika diskutiert.
Die Empörung über diese rassistischen Pläne ist gewaltig. Nach der Veröffentlichung gibt es in den folgenden Tagen überall Demonstrationen. Am 15. Januar 25.000  in Berlin, in Leipzig 10.000, in Köln 30.000, jeden Tag in einer neuen Stadt Zehntausende auf der Straße gegen die AFD.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Am kommenden Wochenende, 20. und 21. Januar 2024, sind bundesweit viele weitere Demos geplant. Hier eine Übersicht über die geplanten Verstaltungen von #ZusammenGegenRechts

Links:

Nie wieder ist jetzt! Schorndorf solidarisch - keinen Raum der AfD - Demo am 24. Januar 17:30 Künkelinhalle Schorndorf

Sharepic zur Demo am 24. Januar 2024 mit dem Text: Nie wieder ist jetzt! Schorndorf solidarisch - keinen Raum der AfD - Demo am 24. Januar 17:30 Künkelinhalle Schorndorf - Bürger:innen gegen rechte Hetze - Gemeinsam für eine demokratische und solidarische Gesellschaft - Veranstalter: Schorndorfer Bündnis gegen Rassismus und RechtsextremismusDer baden-württembergische Landesverband der AfD plant für Mittwoch, 24. Januar, eine Veranstaltung in der Künkelinhalle in Schorndorf. Dagegen regt sich Protest: Das Schorndorfer Bündnis gegen Rassismus und Rechtsextremismus ruft zu einer Kundgebung auf. Nie wieder ist jetzt! Schorndorf solidarisch - keinen Raum der AfD - Demo am 24. Januar 17:30 Künkelinhalle Schorndorf - Bürger:innen gegen rechte Hetze - Gemeinsam für eine demokratische und solidarische Gesellschaft.

Die schönsten Attentate des letzten Jahrhunderts Nr. 6: Maria Spiridonowa vs. Gawriil Nikolajewitsch Luschenowski

Maria Spiridonowa (u. li.), nach dem Attentat 1906 zur Verbannung nach Sibirien verurteilt, mit ihren Mitstreiterinnen vor der Abfahrt des Zuges
Maria Spiridonowa (u. li.), nach dem Attentat 1906 zur Verbannung nach Sibirien verurteilt, mit ihren Mitstreiterinnen vor der Abfahrt des Zuges
Am 16. Januar 1906 verübte Maria Spiridonowa am Bahnhof von Borissoglebsk ein Attentat auf den Vizegouverneur von Tambow, Gawriil Nikolajewitsch Luschenowski, zwei Monate später wurde sie zum Tode verurteilt. Wegen ihrer schlechten Gesundheit wurde die Strafe in eine Zuchthausstrafe umgewandelt, die sie in Sibirien verbüßen musste. Im Zuge einer Generalamnestie wurde sie nach der Februarrevolution 1917 freigelassen. Am 6. Juli 1918 leitete sie den Aufstand der Linken Sozialrevolutionäre gegen die Bolschewiki. Am 6. Juli 1918 wurde der Außerordentliche Gesandte und Bevollmächtigte Minister des Deutschen Reiches in Sowjetrussland Wilhelm von Mirbach-Harff von den linken Sozialrevolutionären Bljumkin und Andrejew im Gebäude der Deutschen Gesandtschaft in Moskau erschossen.

Als eine der Anführerinnen der Linkssozialistischen Revolutionären Partei widmete Maria Aleksandrowna Spiridonova ihr Leben dem Kampf. Als erste Frau wurde sie 1922 in den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt. Kurz vor dem Einmarsch der Deutschen 1941 wurde sie sowie andere im Gefängnis in Orjol erschossen. Während der großen Säuberung wurden alle früheren Führer der Linken Sozialrevolutionäre verhaftet und erschossen. Emma Goldmann in ihrer Schrift Die Ursachen des Niederganges der russischen Revolution., 1922, S. 69-77. über Maria Aleksandrowna Spiridonova, im Anhang dazu befinden sich auch deren Briefe an das ZK der Bolschewiki.

Quelle: H. Vielen Dank dafür!

... die rechte Welle brechen!

Sharepic zur Aktion aus dem Text2023…das „Jahr der Dammbrüche“: Die AfD stellt erste Bürgermeister und Landräte.

CDU & FDP gehen nicht nur auf Kommunalebene zur Zusammenarbeit mit der teils faschistischen AfD über. Der CDU Vorsitzende heizt die rassistische Stimmung höchstpersönlich und stetig weiter an. Und die Regierungskoalition aus SPD, Grünen & FDP?
Sie verschärfen die Asylgesetzgebung, kriminalisieren zivile Seenotrettung und treiben auch in Deutschland den sozialen Kahlschlag weiter voran.

Wir sagen: Es reicht! Zeit, dem gemeinsam etwas entgegenzusetzen - 2024 ist es höchste Zeit, die rechte Welle zu brechen!

Mehr Informationen.

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024: Versammlungsfreiheit in Gefahr

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024. Versammlungsfreiheit in Gefahr: Den Angeklagten wird die bloße Anwesenheit bei einem G20-Protest vorgeworfen. Bundesweite Demonstration am 20. Januar in Hamburg anlässlich des Prozessauftakts.

Am 18. Januar beginnt in Hamburg der Prozess gegen sechs Personen, die 2017 gegen den G20- Gipfel demonstrierten. „Es ist ein Mammut-Verfahren vor dem Landgericht. Bis in den August sind 25 Prozesstermine angesetzt“, erklärt Mischa Frey von der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Die Anklage lautet auf schweren Landfriedensbruch (Paragraf 125a StGB).

Adrian Wedel, Anwalt einer Betroffenen, erklärt: „Die Staatsanwaltschaft will Teilnehmer*innen der Demonstration verurteilen, auch wenn diese selbst keine Straftat begangen haben. Ein Urteil nach dem Prinzip ‚Mitgefangen, mitgehangen‘ würde eine massive Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit bedeuten. Es wird entscheidende Auswirkungen auf alle zukünftigen Versammlungen haben.“

Bekannt wurde das Rondenbarg-Verfahren durch Fabio V. aus Italien, der damals 5 Monate in Untersuchungshaft saß. Sein Prozess platzte 2018. Im August 2023 wurde sein Verfahren eingestellt. „Wir fordern eine Einstellung aller Verfahren“, so Frey. Insgesamt wurde gegen 85 Personen Anklage erhoben.

Die Verhandlungen sind öffentlich. Es wird Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude geben. Am Samstag, den 20. Januar 2024, findet eine Demonstration in Hamburg um 16 Uhr am Jungfernstieg statt zu der bundesweit mobilisiert wird.
Der Polizeieinsatz am Rondenbarg war einer der brutalsten während des G20-Gipfels. Keiner der Polizisten wurde verurteilt. Stattdessen will die Hamburger Staatsanwaltschaft nun Haftstrafen für das bloße Mitlaufen auf der Demonstration bei der zahlreiche Aktivist*innen schwer verletzt wurden.

Die bundesweite Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ arbeitet seit Ende 2019 zu den sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Ihr Solidaritätsaufruf wird von mehr als 100 Gruppen und Initiativen getragen.„Gerade in Zeiten eines massiven Rechtsrucks in Deutschland wäre eine Einschränkung demokratischer Grundrechte brandgefährlich“, betont Frey.

Kundgebung zu Prozessbeginn
Donnerstag, 18. Januar 2024, 8:30 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg

Kundgebung zum zweiten Prozesstag
Freitag, 19. Januar 2024, 8:00 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg

Bundesweite Demonstration
Samstag, 20. Januar 2024, 16:00 Uhr
Jugfernstieg, Hamburg

Quelle: Pressemitteilung