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»Wenn jemand auf meinem Begräbnis weint, spreche ich nie wieder ein Wort mit ihm.« Stan Laurel

100. internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können...



Bildquelle: Bildercache.de

Wir fordern dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Wie in vielen anderen Städten auch, organisieren linke AktivistInnen aus Stuttgart und Region Aktivitäten zu diesem symbolträchtigen Datum für den Kampf um die Befreiung der Frau und für eine solidarische und antikapitalistische gesellschaftliche Perspektive. Am Tag selber findet dazu eine Demonstration in Tübingen statt, am folgenden Wochenende geht es mit einem internationalistischem Fest mit Kulturprogramm, Vorträgen und anschließender Party in Stuttgart weiter.

Siehe dazu: Frauenkampf heißt Klassenkampf! Aktionen zum 8. März
Mit Material von wloe.org und frauennews.de

Wisconsin's ArbeiterInnen zeigen inspirierende Demonstration der Stärke

Für beinahe drei Wochen, bis zur richterlichen Anordnung letzten Donnerstag, hielten zehntausende von GewerkschafterInnen das Capitol in Madison / Wisconsin besetzt. Sie protestieren gegen den Versuch des republikanischen Gouverneurs Scott Walker, Tarifverhandlungen für Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im US-Bundesstaat Wisconsin per Gesetz AB11 zu verbieten. Wisconsin ist damit zum Schlachtfeld gegen die neueste Welle der Anti-Gewerkschafts-Gesetze in den USA geworden.

Im letzten halben Jahrhundert hat die Gewerkschaftsbewegung in den Vereinigten Staaten Niederlagen und alamierende Mitgliederverluste erlitten. Der große US-Gewerkschaftsverband Verband AFL-CIO hat einen Rückgang von 15 auf 12 Millionen Mitglieder innerhalb weniger Jahre verkraften müssen, obwohl sich die Zahl der Beschäftigten verdoppelte. Während in den frühen 60er Jahren jeder 4. Arbeiter in einer Gewerkschaft in organisiert war, ist dies heute nur noch jeder 8. Im privatwirtschaftlichen Sektor liegt die Zahl sogar bei nur jedem 15., im Gegensatz zum öffentlichen Dienst, in dem jeder Dritte Beschäftigte organisiert ist.

Was ist die Ursache für diese Entwicklung? Die Antwort darauf findet sich in dem unerbittlich und - seitens der Kapitalisten - effektiv geführten Klassenkampf und im "Union Busting", das in der Industrie mit Unterstützung der neoliberalen Politik der Regierung verfolgt wurde, besonders während der der Reagan-Ära. Mit fügsamen Gewerkschaftsorganisationen in der Privatwirtschaft war es denn auch nicht wirklich verwunderlich, dass die Regierung letztlich zum Generalangriff auf die verbliebenen ArbeiterInnenrechte blasen würde, wie dies in den letzten Wochen geschah. Der Bundesstaat Wisconsin hat sich damit zum Feld der Auseinandersetzung entwickelt mit dem konservativen Gouverneur an der Spitze, der versucht, mit härteren Gesetzen den Gewerkschaften einen schweren Schaden zuzufügen.

Bestandteil des Entwurfes sind neben dem Verlust des Rechtes auf Kollektivverhandlungen auch eine direkte Schwächung der gewerkschaftlichen Kampfkraft: Vor Tarifkämpfen müssten in der Urabstimmung die Mehrheit aller Beschäftigten für Streik stimmen und nicht nur diejenigen, die sich an der Abstimmung beteiligen. Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden.

Die ArbeiterInnen in Wisconsin wiesen diesen Generalangriff auf ihre erkämpften Rechte zurück und dies geschah mit einer Energie, an die nur wenige geglaubt hatten. Die mehr als 2 Wochen Besetzung des Parlamets und drei große Protestendemonstrationen von zehntausenden Menschen haben damit die Union Bustin Versuche praktisch widerstanden und eine neue Anziehungskraft gewerkschaftlicher Organisierung ausgelöst. Der Kampf der ArbeiterInnen in Wisconsin hat enorme Popularität erlangt und für eine Welle der Solidarität in den USA und darüber hinaus gesorgt. Es ist eine Chance für die ArbeiterInnen, ihre eigene Macht zu spüren und eine breite Auseinandersetzung über Widerstand am Arbeitsplatz, direkte Aktionen und den viel diskutierten Generalstreik gegen das Krisenprogramm der Obama Administration zu führen. Auch wenn es sich momentan beim Kampf in Wisconsin im wesentlichen um einen defensiven Kampf handelt, besteht seine Stärke in der Inspiration und im praktischen Erlernen der (oft vergessen) Fähigkeiten zum effektiven gewerkschaftlichen Kampf. Sich in diesen gewerkschaftlichen Kämpfen durchzusetzen ist eine weitere wichtige Fähigkeit dafür, von sozialen Reformkämpfen vorwärts zu gehen zum politischen Kampf um eine befreite Gesellschaft. „In jedem Streik lauert die Hydra der Revolution“ - Dies ist der eigentliche Gehalt der Auseinandersetzungen in Wisconsin.


Stuttgart: Solidarität mit den Behr-Kollegen wächst! Kundgebung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart

Protestaktion bei Behr am 19.05.2010
Die KollegInnen des Metallertreffs Stuttgart berichten:

Rund hundert GewerkschafterInnen aus Stuttgart und der Region versammelten sich um 10.00 Uhr am 2.3., um gegen die Entlassung bei Behr zu protestieren und diejenigen, die dagegen klagen, zu unterstützen. Zur gleichen Zeit verfolgten über 50 Kolleg/innen die bereits laufenden Prozesse, im Laufe des Tages kamen weitere hinzu, rund 200 waren insgesamt im Laufe des Tages da.

Solidarisch zeigten sich VertreterInnen aus den vielen Metallbetrieben, u.a. von Daimler, Porsche, Bosch, Mahle, Coperion, Lappkabel, WMF, aber auch von Getrag und Index, wo ebenfalls Kündigungen ausgesprochen worden sind. Eine Vertreterin von Verdi Stuttgart dankte zugleich für die Solidarität, die Verdi erhalten hat im Kampf gegen die Entlassung einer Betriebsrätin von Breuninger. Auch bei Behr sind Betriebsräte betroffen. Alle Redner/innen verlangten von der IG Metall, diesen Kampf zu unterstützen. In den langen Verhandlungen, die sich bis 16.00 Uhr hinzogen, machte der Vertreter der Firma keine gute Figur. Immer wieder musste ihm der Richter auf die Sprünge helfen. Die Behr-Kollegen wurden aufgefordert Stellen im Betrieb zu nennen, die sie hätten übernehmen können. Das verlangt eine Klage auf Kündigungsschutz. Die Kollegen werden diese liefern, aber sie machten ganz deutlich, dass es ihnen darum geht, Arbeit für alle zu haben. Gerade diese Forderung sollte von der IG Metall aufgegriffen werden, da Behr in Mühlacker, wohin ein Teil der Arbeit verlagert worden ist, ca. 140 Befristete eingestellt worden sind. Diese Umwandlung von fester in prekäre Arbeit darf die IG Metall nicht hinnehmen - weder bei Behr noch anderswo!

Der Metallertreff Stuttgart, Mitveranstalter der Kundgebung, lädt ein zur Diskussion über die Fortsetzung des Kampfes am 23.3. um 18 Uhr in der Kellerschenke im DGB-Haus.

Die Gerichtsverhandlungen werden am 13.3. fortgesetzt. Auch am 23.3. haben weitere 8 KollegInnen eine Gerichtsverhandlung.

Zum Kündigungsschutzverfahren gibt es eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes (28 Ca 7360/10 u. a.)

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute die ersten neun Kündigungsschutzverfahren gegen die Fa. Behr GmbH & Co.KG aufgrund der Schließung von Werk 8 in Stuttgart-Feuerbach zum Jahresende 2010 verhandelt. Von der Schließung sind insgesamt 222 Arbeitsplätze betroffen.
Die Kläger der heute verhandelten Rechtsstreite begehren ihre Weiterbeschäftigung in anderen Betriebsstätten in Stuttgart-Feuerbach oder in den Werken in der Region Mühlacker. Dort hatte die Beklagte nur 38 Arbeitsplätze zu vergeben. Die Kläger wurden nicht berücksichtigt und haben lediglich Änderungsangebote in Neustadt an der Donau erhalten. Diese Betriebsstätte liegt etwa 250 km entfernt vom bisherigen Beschäftigungsbetrieb. Die Kläger, darunter auch Wahlbewerber und Mitglieder des Betriebsrats, rügen insbesondere die soziale Auswahl und halten das Weiterbeschäftigungsangebot in Neustadt an der Donau für unzumutbar. Der Betriebsrat hat den Änderungskündigungen aus diesen Gründen widersprochen.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute noch keine Urteile gesprochen, sondern Termin zur Verkündung der Entscheidungen auf den 30. März 2011 anberaumt.