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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?"

Polizeieinsatz gegen "S21" GegnerInnen am 30.09.2010

(Klick auf das Bild für mehr Fotos)
Am 27.02. fand in Stuttgart der "Demokratiekongress 21" statt. Mehreren hundert TeilnehmerInnen ging es in zahlreichen Workshops, Plenas und diversen Diskussionsrunden darum "die Entwicklungen, die zu diesem Notstand geführt haben, aufzuarbeiten und Alternativen zu entwickeln." Der Kongress sollte eine "„Auftaktveranstaltung“ zu einer breiten Demokratiediskussion sein, in der an die Situation und den politischen Strukturen in Stuttgart angeknüpft" wurde.

Zusammen mit Cuno Hägele führte ich den Workshop "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?" durch. Mein Einleitungsbeitrag dokumentiere ich hier, gerne auch zur Diskussion:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Versammlungsfreiheit,

das Thema Versammlungsfreiheit war in den letzten Tagen bundesweit in Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag in den Schlagzeilen. Das Gericht entschied, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt -“ und damit in einem privatisierten Unternehmen in Staatsbesitz:

„(...) Ein umfassendes Verbot, in einer Abfertigungshalle des Flughafens zu demonstrieren und dort Flugblätter zu verteilen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Der Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei nicht auf öffentliche Straßen beschränkt, heißt es im Urteil. Erlaubt seien Demonstrationen auch an Orten, an denen ein öffentliches Unternehmen einen "Kommunikationsraum" mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten nach Art eines "öffentlichen Forums" biete. Dies sei etwa in Terminals von Flughäfen der Fall.

Die Verfassungsbeschwerde einer Aktivistin, die sich gegen die Abschiebung von Ausländern unter Mitwirkung privater Fluggesellschaften wendet, hatte damit Erfolg. Sie hatte am 11. März 2003 zusammen mit fünf weiteren Personen in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens an einem Abfertigungsschalter Flugblätter gegen die Zwangsabschiebung eines Ausländers verteilt. Das danach vom Flughafenbetreiber Fraport AG verhängte Hausverbot wurde in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Urteile wurden jetzt aufgehoben.

Erstmals entschieden die Karlsruher Richter, daß eine private Gesellschaft wie die Fraport AG, deren Anteile mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden, unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Günter Frankenberg ist das Urteil für Flughäfen, aber auch für Bahnhofshallen relevant. Künftig könne es selbst für große Shopping-Center, die "Stadtteilfunktion" haben, Bedeutung erlangen.“
(„junge Welt“, 23. Februar 2011)

Für uns in der Region Stuttgart hat das Urteil aktuell natürlich vor allem in Zusammenhang mit Stuttgart 21 eine besondere Bedeutung. Sie belebt auch die Diskussion um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die sich die Landesregierung auf die Fahne geschrieben hat. Die Föderalismusreform 2006 bot den Landesregierungen die Möglichkeit, anstelle des Bundesversammlungsgesetzes eigene Versammlungsgesetze zu beschließen. Die Landesregierung wollte diese Möglichkeit nutzen und brachte im Sommer 2008 den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz ins Gespräch, der das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt.

Der bis heute nicht zurückgezogene Anhörungsentwurf der baden-württembergischen Landesregierung schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in Versammlungen unter freiem Himmel - auch in Veranstaltungen wie die heutige - und damit in die Rechte der Versammelten. Unser im Herbst 2008 gegründetes und inzwischen von einem breiten Spektrum von weit über 100 Organsiationen und zahlreichen Einzelpersonen unterstütztes Bündnis kritisierte den Gesetzentwurf von Innenminister Rech sehr konkret:

„Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt:

Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal Einschränkungen vor:
- Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt werden.
- Die Behörde kann die Benennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen und gleichzeitig Ordner als ungeeignet ablehnen und somit Versammlungen undurchführbar machen.
- Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.

Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
- Schon zwei Personen gelten künftig als Versammlung. Das kann z.B. bedeuten, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.
- Die Anzeigefrist soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
- Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“ wie z.B Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende eine Rolle spielen.
- Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
- Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
- Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
- Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
- Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.

Das vorgebliche Ziel, besser gegen Naziaufmärsche vorgehen zu können, wird verfehlt. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten häufig seitens der Behörden erschwert. Im neuen Gesetz werden nun verstärkt gerade diejenigen behindert, die sich in Versammlungen gegen Rechtsradikale wenden. Um rechtsradikale zu bekämpfen wären u.a. Verbote von Naziorganisationen angebracht, nicht aber Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle treffen.“

(Positionspapier Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart, 2008)

Besonders der letzte Punkt wurde durch die juristische und polizeiliche Praxis in Sachsen nochmals deutlich, wo auf der Grundlage eines ähnlichen Versammlungsgesetzes am 13. und 19. Februar Proteste gegen den europaweit größten Naziaufmarsch niedergeschlagen werden sollten. So wurde beispielsweise dem DGB eine Protestkundgebung vor dem 1933 von den Nazis verwüsteten Gewerkschaftshaus in Dresden mit der Begründung untersagt, dies störe die Versammlung der Faschisten.

Der baden-württembergische Entwurf richtet sich mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen.

Das sahen viele Menschen ähnlich, innerhalb weniger Wochen gelang es uns 2008 daher, eine Großdemonstration mit 6000 Teilnehmern in Stuttgart zu organisieren und uns bundesweit mit ähnlichen Bündnissen zu vernetzen.

Das bayerische Bündnis gegen das von der dortigen Landesregierung geplante Versammlungsgesetz führte gegen das dortige Versammlungsgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht veranlasste den bayerischen Landtag Anfang 2010 ein überarbeitetes Versammlungsgesetz zu verabschieden, das in einigen Kernpunkten vom ursprünglichen Plan abwich: Wie die Vorschriften, mit denen Leiter von Versammlungen quasi als Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden sollten, das von der Staatsregierung eingeführte „Militanzverbot“, das heimliche und offene Belauschen und Abfilmen von Versammlungen.

Weitere Punkte sind nach wie vor offen, wie die Speicherung persönlicher Daten von Ordnern bei bei der Behörde abgeliefert werden sowie die Anmeldepflicht für Kleinveranstaltungen ab zwei Personen. Aus diesem Grund bleibt auch die Verfassungsklage bestehen. Den endgültigen Spruch wollte die baden -“ württembergische Landesregierung abwarten.

Allerdings -“ nicht ohne untätig zu bleiben:

Es wurde in den letzten Monaten zur Praxis der Ordnungsbehörden, Teile des geplanten Versammlungsgesetzes durch offenkundig rechtswidrige Auflagen oder Gemeinderatsbeschlüsse vorweg zu nehmen - wohlgemerkt obwohl in Baden-Württemberg nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz gilt:

Bei den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli in Stuttgart wurden beispielsweise die AnmelderInnen bzw. die  vorgesehenen Versammlungsleiter durch das Ordnungsamt wegen „fehlender Eignung“ abgelehnt, obwohl keiner von ihnen vorbestraft gewesen ist.

Bei einer Demonstration in Schorndorf gegen ein Neonazizentrum wurden sämtliche Daten der Ordner von der Polizei registriert. In Balingen soll nicht nur für die Anmeldung einer Demonstration bezahlt werden, die Teilnehmerinnen sollten nur Getränke in Tetrapack mit sich führen. Zudem sollte auch der Fahrer eines Lautsprecherwagens seine Personalien angeben. Da sich die Demonstration sowieso nur auf dem Gehweg bewegen durfte, war der Lautsprecherwagen übrigens ein Einkaufswagen...

„(...) Besorgniserregend sind jedoch insbesondere die Entscheidungen des BVerfG und des VGH Mannheim, die beide davon ausgehen, dass die generelle Möglichkeit von Gebührenerhebung und deren persönliche Zurechnung zu den Veranstalter_innen vom Gesetz gedeckt sei. Die Erhebung der Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflagen wird in beiden Fällen nicht auf eine konkrete Norm, etwa im Versammlungsrecht, gestützt, sondern auf Umwegen über die Zurechnung begründet. Zunächst werden Gefahren, die bei einer Demonstration entstehen könnten, den Anmelder_innen angelastet. Dies ist überhaupt nur möglich, wenn die Anmelder_innen aufgrund meist vom Verfassungsschutz beigesteuerter „Erkenntnisse" irgendeiner Szene zugeordnet werden. Weil nur für individuell zurechenbare Leistungen, wie etwa für das Ausstellen einer Bescheinigung, Verwaltungsgebühren erhoben werden dürfen, wird die Maßnahme zur Beseitigung der persönlich zugerechneten Gefahr im zweiten Schritt zu einer individuellen Leistung erklärt.

Bedenken gegen eine solche Argumentation ergeben sich schon allein aus dem eingangs erwähnten Demokratieprinzip des Staates. Denn wie auch das Verfassungsgericht richtigerweise feststellte, können sich Kostentragungspflichten bei Versammlungen durchaus einschüchternd auswirken. Indem die Gerichte aber betonten, dass die Veranstalter_innen bei ihnen zugerechneten Gefahren die Kosten der Maßnahmen tragen müssen, stellen sie indirekt den Grundsatz auf, dass es Bürger_innen innerhalb des Staates gibt, die nicht ohne weiteres ein kostenfreies Recht haben, sich zu versammeln. Daraus ergibt sich eine skurrile Gesinnungskontrolle im Vorfeld. Wer reinen Gewissens ist und sich als vorbildliche_r Bürger_in erweist, darf auf Kosten des Staates demonstrieren. Wer dagegen nach Abgleich der Verfassungsschutzakte „zweifelhafte" Ziele verfolgt, muss für die Öffentlichkeitsarbeit bitte zahlen. So wird die Kostenfrage und damit auch das uneingeschränkte Versammlungsrecht zugleich der Willkür und Datensammelwut der Behörden überlassen. (...)“
  (Maria Seitz, „Versammlungsrecht gegen Bares - Zur Konstruktion versammlungsrechtlicher Auflagengebühren“)

Doch es entscheidet sich nicht nur im Vorfeld, wer genug Geld zum Demonstrieren hat.

Die Staatsanwaltschaft warf Marc Kappler, Versammlungsleiter der Bildungsstreikdemo am 09. Juni 2010, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten. Dieser angebliche Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sollte mit einer Geldstrafe von 600,- Euro geahndet werden. Auch unter solcher Strafbedrohung wird das Demonstrationsrecht zu einer Sache des Geldbeutels.

Wir unterstützten den ver.di Kollgen ebenso solidarisch wie am 09.02. die Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen Hatz IV, Nuran Cakmakli. Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsrecht -“ Lautsprecher bei einer der Montagsdemos gegen Hartz IV waren angeblich falsch ausgerichtet - wurde gegen sie als Anmelderin und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S 21 eine Geldstrafe in Hohe von 30 Tagessätzen zu je 40 € , insgesamt also 1200,- € plus „Kosten des Verfahrens“ und aller „Auslagen“  festgesetzt.

Dieser kurze Exkurs soll verdeutlichen, dass nicht nur in Sachen „Stuttgart 21“ sondern bei allen der Obrigkeit in diesem Lande unbequemen Protesten in eines der grundlegendsten und ältesten bürgerlich-demokratischen Grundrechte eingegriffen wird.

Am 30. September fand der für viele Menschen am weitesten gehende Angriff auf die  Versammlungsfreiheit statt. Bekanntlich wurden hunderte friedlich protestierende „Stuttgart 21“ - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Bis heute werden die Ereignisse dieses Tages trotz monatelanger Arbeit des Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt und die Verantwortung hin und her geschoben. Viele Menschen wurden durch die Erfahrungen des 30. September sensibilisiert: Ähnlich wurde von den jeweiligen Regierungen in der Vergangenheit Proteste in Gorleben, gegen Castor Transporte, die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf, den NATO Gipfel in Strasbourg, gegen Transrapid usw. gehetzt.

Für uns als Bündnis für Versammlungsfreiheit ist nach wie vor klar:

Protest, der nur symbolisch, in gebührender Entfernung vom Ort des Geschehens, am besten unbemerkt und nicht die Geschäfte störend stattfindet mag eine Veranstaltung sein, mit der die Regierung Mappus leben kann.

Wir brauchen jedoch ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Wir halten es für ein Unding, trotz offener, grundsätzlicher Fragen zuerst die gesellschaftliche Auseinandersetzung über "Stuttgart 21" für beendet zu erklären und dann zu versuchen, die Proteste zu diffamieren und zu kriminalisieren. Wer gehofft hat, nach dem 30.09. würde sich die Landesregierung besinnen, muss sich eines besseren belehren lassen:

Über 1000 Verfahren gegen S21 GegnerInnen sind augenblicklich am Laufen. Die Polizeibehörden lassen bei der Räumung der morgendlichen Blockaden inzwischen nicht nur die unmittelbar Beteiligten erkennungsdienstlich behandeln, sondern auch unbeteiligte Passanten.

Daher stehen wir nach wie vor zu unseren Forderungen:

  • Abschaffung der „Wegtragegebühr“!
  • Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
  • Keine Einschränkung des Rechts auf  Versammlungsfreiheit durch Polizei - und Stadtverordnungen
  • Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
  • Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.
  • Schluss mit den Repressionen gegen die SchülerInnen und Lehrer und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die an den Protesten am 30. September teilgenommen haben.

Es ist aus unserer Sicht für jeden politisch denkenden Menschen notwendig, aktiv für Versammlungsfreiheit einzutreten.

Ebenso wenig wie die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 mit den Landtagswahlen beendet sein wird, gehen wir davon aus, daß es nötig ist, über den 27. März hinaus für die Versammlungsfreiheit einzutreten.

"Über 1000 Strafanzeigen gegen S21-Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister ?"


Mit diesem Salto mortale stellt die BILD-Zeitung vom 19.1.2011 die Wirklichkeit auf den Kopf. Ihr Stichwortgeber ist offenbar Innenminister Rech persönlich. Heißt es doch im Artikel weiter unter Bezugnahme auf Rech: "Ein Teil der S21-Demonstranten bastle sich sein eigenes Recht zusammen."

Tatsächlich bastelt sich die Stuttgarter Polizeiführung seit Ende der Schlichtung ihr eigenes Recht zusammen - richtiger - verbiegt es nach Belieben.

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockaden mit 50 Teilnehmern - alles wird flächendeckend mit mehreren Kamerateams gefilmt, am Nordflügel und beim Grundwassermanagment wird alles eingekesselt, was rumsteht - ob auf dem Bürgersteig oder sonstwo, ohne Ankündigung, ohne Versammlungsauflösung, ohne Begründung, überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen.
Am 1.2.2010 waren Bereitschaftspolizei- und BFE-Einheiten aus Lahr im Einsatz - im Gespräch bekannten einige Beamte, dass ihnen das hiesige Verfahren so aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt sei - aber es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren - das "Stuttgarter Landrecht" des Oberstaatsanwalts Häussler eben. Derselbe Häussler, für den schon klar war, dass beim "schwarzen Donnerstag" alles rechtens war, bevor der Untersuchungsausschuss überhaupt "piep" gesagt hatte.

(...)

"Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Bei der großen Anzahl der Strafanzeigen und zu erwartenden Verfahren ist das Problem nicht mehr nur am Einzelfall über Rechtsberatung und Rechtshilfe juristischer wie finanzieller Art zu lösen.

Fast wichtiger wie das zahlenmäßige Ausmass, sind die Inhalte der Verfahren, deren Zweck eine umfassende Kriminalisierung des Widerstands und eine Verfestigung und richterliche Legitimierung illegaler Handlungsweisen der Polizei und Ordnungsbehörden ist.
Demgegenüber muss die Legitimität des Widerstands gegen S21, von Aktionen des zivilen Ungehorsams offensiv verteidigt werden. Praktischen Ausdruck könnte das in einer Kampagne unter der Forderung "Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner" finden.

Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :

Mit dem Straffreiheitsgesetz von 1970 wurden ca. 5000 Strafverfahren hinfällig, hauptsächlich Demonstrationsdelikte im Zuge der 68er-Revolte. 1976 wurde zwischen den Bürgerinitiativen, die den Bau des Atomkraftwerks Whyl bekämpften und der Landesregierung unter Ministerpräsident war Filbinger das "Offenburger Abkommen" - auch eine Art Schlichtung- abgeschlossen, das unter anderem die Einstellung aller Strafverfahren beinhaltete.

Da mit dem Gros der Verfahren vermutlich angebliche Verstösse gegen das Versammlungsgesetz und verwandte Delikte im Zusammenhang mit Sitzblockaden oder Demonstrationen geahndet werden sollen, bietet sich als Plattform für eine solche Kampagne das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit an.

Die Kampagne - die bei uns momentan in der Diskussion ist - kann auf mehreren Ebenen (auf der Strasse, politisch, juristisch) geführt werden und in ihrem Rahmen Einzelaspekte (Wegtragegebühr, illegales Filmen etc.) thematisiert werden.

Ich möchte Sie -“ Euch dazu einladen, mit uns gemeinsam dafür einzutreten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort)


"Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner: Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockadeaktionen mit 50 Teilnehmer - allesamt friedlich -, Einkesselung von Protestierenden samt unbeteiligter Zuschauer ohne Ankündigung, ohne Aufforderung, die Versammlung aufzulösen - überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen, in Gewahrsamnahme bis zu sechs Stunden mit erkennungsdienstlicher Behandlung, Leibesvisitation etc.:

Das ist seit Ende der so genannten Schlichtung alltägliche Praxis der Polizei am Hauptbahnhof. Beamten von Polizeieinheiten außerhalb Stuttgarts ist das hiesige Verfahren aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt, aber - so die Beamten - es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren.

Stuttgarter Landrecht also?

Auch bei der medialen Aufbereitung ihres "polizeilichen Handelns" ist die Pressestelle des Stuttgarter Polizeipräsidiums offensichtlich wenig zimperlich.

So beschwert sich eine Gruppe von Betroffenen, die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Pressemitteilungen der Polizei äußert. Zu einer Pressemitteilung vom 01.02.2011, stellt sie in einem Schreiben an die Pressestelle der Polizei fest:

"1. Bei den Vorgängen am 01.02. am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz wurden unsere Personalien nicht festgestellt.
2. Es wurden gegen uns keine Platzverweise im Zusammenhang mit den Vorgängen am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ausgesprochen.
3. Es ist deshalb unmöglich, dass die Polizei bei der Überprüfung der Personalien am ZOB feststellen konnte, ob wir bereits zuvor die Einfahrt am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz angeblich blockiert haben."


Sie fordern eine öffentliche Korrektur der Polizeiversion, auch mit dem Hinweis auf die Verbreitung dieser Version durch die Medien. Die Polizeidarstellung war von den Stuttgarter Zeitungen bis zum Südkurier landauf, landab verbreitet worden: BILD vom 19.01.2011: "Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister?"

Stuttgart: Demokratie Kongress 21

Kongressflyer
Am 27. Februar 2011 wird im Stuttgarter DGB-Haus ein Demokratie-Kongress stattfinden. Er ist Auftaktveranstaltung zu einer breiten Diskussion über aktuelle Entwicklungen und neue politische Entscheidungsprozesse.

Wichtig ist es allen beteiligten Gruppen, dass die Menschen zukünftig bei allen wichtigen Themen selbst entscheiden.

Es findet dort auch ein Workshop statt zum Thema:

Wessen Stadt? Unsere Stadt!
Wessen Straßen? Unsere Straßen!
Versammlungsrecht, Demonstrationsrecht


Hatten in der Vergangenheit Teilnehmer von Protesten gegen Castor Transporte, gegen Naziaufmärsche, von Bildungsprotesten und anderen gesellschaftlichen Auseinandersetzung Bekanntschaft mit der Justiz gemacht, trifft es seit letztem Jahr verstärkt Stuttgart 21 Gegner:

Am 20.01.2011 fand der Prozess gegen den bekannten S21 Gegner Gangolf Stocker statt. Ihm wurde ein "Verstoß gegen das Versammlungsrecht" vorgeworfen. Über 1.000 weiteren Menschen drohen ähnliche Verfahren in Zusammenhang mit dem Protest gegen Stuttgart 21.

Handelt sich bei diesen Prozessen um die Verfolgung von Straftaten oder um politische Prozesse, weil damit gleichzeitig in eine der wenigen Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf politische Entscheidungen eingegriffen wird? Ist das Ziel der juristische Verfolgung die Einschüchterung demokratisch motivierten Protestes?

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht diese Verfahren sehr kritisch und ist der Ansicht, dass so versucht wird, unliebsamen Protest durch immer neue Auflagen und Strafen zu behindern. So werden Menschen von der uneingeschränkten Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit abgehalten, statt sie zur Teilnahme an der politischen Meinungsbildung zu ermuntern.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung aller Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer in Zusammenhang mit Stuttgart 21.

Das Versammlungsrecht ist eines der wichtigsten und ältesten demokratischen Grundrechte. Die Landesregierung plant seit 2008 dessen Verschärfung.

Thomas Trüten und Cuno Hägele sind Initiatoren des seit 2008 existierenden und von über 100 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen getragenen Bündnisses, das sich gegen diese Pläne richtet.

Sie geben in dem Workshop einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen demokratischen Engagements, die das geltende Versammlungsrecht (ge)bietet.

http://www.versammlungsrecht.info


Kongresseinladung mit Programm, Anmeldung und Kontaktadressen der Veranstalter:

Die Kongress-Webseite:

300 Migranten in Griechenland seit mehr als vier Wochen im Hungerstreik

Landesweiter Aktionstag am 23.02.2011
Seit mehr als vier Wochen befinden sich in Griechenland etwa 300 Migranten im Hungerstreik. Die meist aus Nordafrika stammenden Hungerstreikenden fordern die Legalisierung aller MigrantInnen und Flüchtlinge in Griechenland. Meistens langjährig in der griechischen Landwirtschaft beschäftigt haben sie dennoch nur minimale Aufenthaltsrechte - wenn überhaupt.

Mittlerweile wirkt sich der Hungerstreik bedrohlich auf die Gesundheit einiger der Beteiligten aus: Von der Athener Gruppe wurden acht Personen ins Krankenhaus geschickt, in Thessaloniki ist eine weitere Person ebenfalls ins Krankenhaus eingeliefert worden.

Die griechische Regierung hat bisher nicht auf die Forderungen der Hungerstreikenden reagiert.

Um die Hungerstreikenden nicht weiter zu gefährden ist die Regierung aufgefordert, sofort zu handeln: "Der Hungerstreik ist eine entscheidende Phase getreten", kommentiert Reza Hosseini vom Netzwerk "Welcome To Europe". "Die Regierung hat die Forderung der Hungerstreikenden zu erfüllen muss jetzt ein Gesetz zu deren Legalisierung beschließen."

Intellektuelle wie Etienne Balibar, Immanuel Wallerstein und Slavoj Zizek haben ihre Solidarität erklärt und dass sie die Forderung der Hungerstreikenden unterstützen. Etienne Balibar: "Der Widerstand von Migranten gegen Vertreibungen, Schikanen, Diskriminierungen und Ausbeutung und der Kampf für ihre Rechte und ihre Existenz, ist eine dramatischer Appell an Menschlichkeit. Er stellt ein wesentliches Element der Volksbewegung für Demokratie in Europa dar".

Angesichts der jüngsten Ankunft von mehr als 5.000 MigrantInnen auf Lampedusa, Italien, zeigt den Hungerstreik das völlige Versagen der europäischen Migrationspolitik. Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl von 2008 verbot kollektive Legalisierungen. Das Dublin-II-System machte eine koordinierte Aufnahme und Verteilung von Migranten auf weitere europäische Staaten unmöglich, wie sich im Fall von Italien zeigt. In Griechenland hat Dublin II zu einem Kollaps des Asylsystems geführt. Eine grundlegende Änderung der Asylpolitik für Europa ist dringend notwendig: Dublin II muss weg!

Blogs der Hungerstreikenden und mehr Informationen:

„Aggressive Abschreckung" - Bündnis „Dresden nazifrei!" ist von LKA-Überfall auf seine Pressestelle empört

Am Abend des 19.02.2011 ließ das LKA Sachsen das Pressebüro des Bündnisses "Dresden-Nazifrei" durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei stürmen. Dazu gibt es folgende Pressemitteilung des Bündnisses zu den Ereignissen, die wir gerne veröffentlichen:

„Aggressive Abschreckung" - Bündnis „Dresden nazifrei!" ist von LKA-Überfall auf seine Pressestelle empört.

Die Erstürmung des Presse-Büros des Bündnisses „Nazifrei! Dresden stellt sich quer" am Abend des 19. Februar 2011 ist nach Einschätzung des Bündnisses als „aggressive Abschreckungsmaßnahme" zu werten. „LKA und Staatsanwaltschaft wollen es der engagierten Zivilgesellschaft zeigen: Wer sich anders als gestattet bewegt, muss mit Polizeigewalt rechnen. Doch wir lassen uns nicht einschüchtern."

Das provisorische Pressebüro war im „Haus der Begegnung" in der Großenhainer Straße untergebracht, in dem sich die auch die Geschäftstelle der LINKEN, ein Rechtsanwaltsbüro und die Räume einer Jugendinitiative befinden.

Sprecherin Franziska Radtke: „Vermummte Polizisten schlugen die Tür ein, fesselten unsere Mitarbeiter und beschlagnahmten die Rechner. Offenbar wollten sich die Beamten für die erfolgreichen Blockaden rächen. Sie hatten es auf die Pressestelle des Bündnisses abgesehen."

Hinter der Aktion stand nach Medieninformationen das sächsische Landeskriminalamt, das sich bei dem Überfall auf Ermittlungsrichterin Kessler vom Dresdner Landgericht berief. Anwälten gegenüber hätten die Beamten widersprüchliche Angaben zum Zweck des Überfalls gemacht. Anwesend war auch Staatsanwalt Wagner, der den Durchsuchungsbeschluss vollstreckte.

Für Empörung sorgt auch ein Online-Video, das in einer minutenlangen Sequenz den Angriff von 200 Neonazis auf ein Jugendprojekt im Dresdner Stadtteil Löbtau zeigt. Beobachtet von Polizeibeamten attackierten Neonazis mit Steinen, Flaschen und Stangen das Haus; die Polizei griff nicht ein, eine Dokumentation des Angriffs unterblieb. Franziska Radtke: „Rechts wegschauen, links weghauen -- das umreißt die Polizeistrategie am 19. Februar. Die Polizei hat sich auf das Verprügeln der Blockierer konzentriert." Dass die Polizei sich nun über die „gewalttätigen Blockaden" aufrege, ist für Radtke, ein „schlechter Witz". Nach Augenzeugenberichten sei es ab Eintreffen der Konvois in Dresden zu massiven Angriffen von Polizeibeamten auf die Blockierer gekommen. Trotz Temperaturen um den Gefrierpunkt seien Wasserwerfer eingesetzt worden. „In diesem Zusammenhang ist der Nazi-Angriff in Löbtau ein deutlicher Beweis für die Schwerpunktsetzung der Polizei am gestrigen Tag."



P.S.: Noch immer ist die Webseite des Bündnisses nicht erreichbar - wie im vergangenen Jahr. Damals gab es eine "Seltsame Sperrverfügung gegen dresden-nazifrei.de"

P.P.S.: Zum faschistischen Angriff auf die "Praxis" siehe das inzwischen auch von Spiegel Online verbreitete Youtube Video.

Buchtipp: Mikrozensus und Volkszählung 2011

Im Rahmen des „Bündnisses für Versammlungsfreiheit Stuttgart“ hat sich die Zensus11-AG gegründet. Ziel der Zensus11-AG ist es, durch kritische Öffentlichkeitsarbeit über die anstehende Volksausfragung 2011 zu informieren.

Damit soll auch die Diskussion über den Umgang mit dem Zensus gefördert werden. Der Zensus widerspricht aus Sicht des Bündnisses grundlegenden Bürgerrechten. Er ist zudem unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes mehr als fragwürdig.

Passend zu dieser Initiative ist im Januar 2011 im Tolkemitt Verlag bei Zweitausendeins Verena S. Rottmans neues Buch "Mikrozensus und Volkszählung 2011: Wieder verfassungswidrig?: Was Sie gegen Zwangsbefragung und für Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung tun können" erschienen.

Das Buch enthält:
• Informationen zur Rechtslage
• Erläuterungen zum Datenschutz und zum technischen Hintergrund der Erhebung und Speicherung
• alle Zensus- und Mikrozensus-Fragebögen
• Informationen, was passiert, wenn Sie die Befragung verweigern oder umgehen wollen; Musterbriefe an Behörden, mit denen Sie Einspruch erheben können sowie allem, was Sie zur Volkszählung 2011 wissen müssen.

Mehr Informationen zum Buch auf der Verlagsseite.

320 Seiten
Broschur
14 ,95 €
ISBN 978-3-942048-34-7

Kinotipp: "Das Gefängnis Nr.5 von Diyarbakir"

Das Gefängnis Nr. 5 in Diyarbakır war nach dem Militärputsch am 12. September 1980 das berüchtigtste Gefängnis für Oppositionelle. Die Dokumentation ist der erste und einzige Film, der die Haftbedingungen und Foltermethoden zu dieser Zeit in aller Deutlichkeit vor Augen führt. In Gesprächen mit überlebenden Inhaftierten erfahren wir von den grausamen und menschenunwürdigen Zuständen in der als „Militärschule“ deklarierten Haftanstalt.

Preis für den besten Dokumentarfilm von der türkischen Filmkritikervereinigung SIYAD und beim Filmfestival Antalya 2009.

Samstag, 19. Februar · 20:00 - 22:00
Uni Stuttgart K2 Keplerstr.7 701940 Stuttgart

Behr KollegInnen brauchen Solidarität

Protestaktion bei Behr am 19.05.2010
Die KollegInnen bei Behr in Stuttgart - Feuerbach bitten um Solidarität:
"Bitte um Solidarität Wir klagen gegen die Kündigungen bei BEHR!

Die Firma Behr in Feuerbach hat das dortige Werk 8 geschlossen. Uns Beschäftigten wurden Aufhebungsverträge oder eine Transfergesellschaft angeboten. Für 24 der rund 200 Beschäftigten waren das keine Alternativen. Nach 25 oder 30 jähriger Betriebszugehörigkeit haben wir etwas anderes verdient!

Wir akzeptieren nicht, dass es keine Sozialauswahl in Feuerbach gab.

Wir akzeptieren nicht, dass in Mühlacker, wohin unsere Arbeitsplätze verlagert wurden, nur 35 Kollegen Arbeitsplätze angeboten bekamen, aber über 140 Beschäftigte befristet eingestellt wurden.

Wir sind auch weiterhin empört, dass wir den Betrieb verlassen mussten, obwohl 2010 wirtschaftlich sehr erfolgreich für Behr war.

Der Prozess gegen Behr findet am 2. März um 11.00 Uhr im Arbeitsgericht in der Johannesstr. 86 Stuttgart statt und ist öffentlich.

Wir laden ein, uns durch eine solidarische Teilnahme zu unterstützen.
Vor dem Prozess um 10 Uhr findet vor dem Arbeitsgericht eine Kundgebung statt.
 
Mit solidarischen Grüssen!
Eure Behr-Werk 8 KollegInnen"

Wendt: FESTUNG EUROPA! Perversion aller Gewerkschaftsziele!

Ganz alte Leute erinnern sich noch an die Ziele sämtlicher Bewegungen, die sich je "Gewerkschaft" genannt haben. Damals war allen Lohnabhängigen klar: sie können sich nur durch energischen Zusammenhalt gegen die kapitalistische Übermacht behaupten. Kein Streik, wenn nicht die Mehrzahl mitmacht.

Die Wendung gegen das Kapital enthielt immer auch potentiell eine Wendung gegen den Staat. Den Staat, insofern er regelmäßig über Gerichte, Polizei und schließlich Armee den in die Enge getriebenen Kapitalisten zu Hilfe kam.

Ein Problem trat dabei von vornherein auf, als  Staatsbedienstete  sich selbst zu Gewerkschaften zusammenschlossen. Vor allem in Deutschland, wo die Gewerkschaften die längste Zeit das Streikverbot für Beamte nicht brechen konnten. Bald - wegen der mit dem Beamtentum verbundenen Privilegien - auch nicht mehr wollten. Immerhin wurde durch den Eintritt in den DGB formell Solidarität mit den Arbeitskämpfen der freieren Arbeiterinnen und Arbeiter anerkannt.

Verschärft das Problem, als in den siebziger Jahren die deutsche Polizeivereinigung sich als Gewerkschaft konstituierte und selbst in den DGB eintrat. In der GEW wurden wir von den entsprechenden gewerkschaftlichen Tributleistenden vor Oberschulämtern immer wieder darauf hingewiesen, dass alle Angriffe gegen Polizisten sich jetzt gegen Gewerkschaftskollegen richteten - und darum unerwünscht seien.

Immerhin galt selbst in Polizeikreisen noch das Prinzip, dass eine Gewerkschaft vor allem dazu da sei, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Dafür gäbe es an sich auch in der Polizei Grund genug. Man denke nur an die Überstunden, die durch die bundesweiten Einsätze mehr oder weniger unabgegolten bis in die Ewigkeit weitergeschoben werden.

Seit man zum Sprecher der Polizeigewerkschaft ein Wesen namens Wendt gewählt hat, ist davon keine Rede mehr. Wendt sieht seine Hauptaufgabe darin, den Staat in sämtlichen geplanten Gewaltmaßnahmen zu überbieten. So schon in Rostock. Peinlicher in Strasbourg: Wendt proklamierte aus allen Nachrichten noch schärferes Vorgehen. Und wusste als einziger vor jedem Gericht, welche Brandstifter sich da mit den Protestierenden zusammengetan hätten. Von den Lasten der einfachen Polizistinnen und Polizisten durch das Propaganda-Tam-Tam: kein Wort.

In Berlin ist es Wendt endlich gelungen, den Gedanken der Interessenvertretung der Lohn-oder Gehaltsabhängigen endgültig in die Tonne zu treten. Seine neuen staatszuträglichen Forderungen: Rundumeinsatz der europäischen Abwehrflotten um ganz Europa herum. Keinen Flüchtling auch nur nach Lampedusa lassen. Mitgedacht bedauerte er den Fall der Diktatur in Tunesien und in Ägypten. Unter denen sei wenigstens noch aufgepasst worden an den Grenzen. Und schließlich sein Clou: Aufbau einer "FESTUNG EUROPA".

Mitleidig ließe sich annehmen, der Bildungsgrad in Polizeikreisen sei inzwischen so herabgemindert, dass Wendt nicht wüsste, woher seine Parole stammt. Erfunden wurde sie von einer Fraktion der deutschen Faschisten, die nach 1942 erkannten, dass das Deutsche Reich seine Hegemonie nur beibehalten könne,wenn es den unterworfenen Ländern ein bescheidenes  Mitinteresse an dieser Herrschaft suggerierte. Vordergründig gegen eine englisch-amerikanische Invasion. Im Hintergrund aber Abwehr aller Kapitalisten gegen die Bedrohung durch die "Bolschewiken", wie man damals mit Vorliebe sagte. Bedrohung des Privateigentums an Produktionsmitteln selbst. Dahinter müssten nationale Differenzen zurückstehen.

Wahrscheinlich weiß aber Wendt, wen er da zitiert. Wie bei den Kriegsverbrechen Schröders und Fischers gegen Jugoslawien sollte das Tabu der Kriegsführung überhaupt getilgt werden. Was die beiden gegen Jugoslawien unternahmen, sollte zumindest die deutsche Außenpolitik des Nationalsozialismus rehabilitieren. Bei gleichzeitig ritualisierter Wiederholung des Abscheus vor den damaligen Verbrechen im Innern.

Im dritten oder vierten Satz ihrer Grundsatzerklärungen erwähnten die Gewerkschaften bis jetzt noch die Verpflichtung gegenüber dem Internationalismus. Unterstützung der Freiheitsbewegungen!

Wendt dagegen stellt sich in den Dienst des neuen Imperialismus, dieses Mal auf gesamteuropäischer Basis. Offene Ausbeutung fremder Nationen - Abwehr des Eindringens der geschröpften und erniedrigten Bewohner dieser Länder.

Wenn es in den übrigen deutschen Gewerkschaften noch Leute geben sollte, die sich an Ziel und Zweck aller gewerkschaftlichen Organisierung erinnern, kann ihre Forderung nur lauten: RAUS MIT WENDT!