Am 10.12.2010 fand in der Manufaktur in Schorndorf ein Unterstützertreffen der Initiative „Kein Nazizentrum in Weiler, noch anderswo“ statt. Hauptthema war die Auswertung der Demonstration vom 27.11.2010 und die mögliche weitere Vorgehensweise der Initiative. Dazu erreichte uns eine Pressemitteilung:
Über 300 Teilnehmer bei der Demonstration am 27.11.2010.
Am 27.11.2010 fand in Schorndorf eine Demonstration gegen Nazistrukturen im Rems-Murr-Kreis und gegen den Nazitreffpunkt „Linde“ in Weiler statt. Am Demonstrationszug nach Weiler beteiligten sich über 300 TeilnehmerInnen. Aufgerufen hierzu hatte die Initiative „Kein Nazizentrum in Weiler, noch anderswo!“. Diese Initiative wurde im Juli dieses Jahres durch „Weiler schaut hin! e.V.“ und die Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart ins Leben gerufen. Unterstützt wird die Initiative zwischenzeitlich von rund 30 Organisationen und Einzelpersonen.
Die Vorgeschichte:
Im Jahre 2006 erwarb der NPD-Funktionär Jürgen Wehner das Gaststättengebäude "Linde" in Schorndorf-Weiler. Unter Parteileitung wurde es schnell zu einem faschistischen Propagandazentrum ausgebaut, das mit billigem Bier und rechten Veranstaltungen vor allem Jugendliche anlocken sollte. Dabei wurde nicht nur mit massenhafter Hetze der NPD hantiert, sondern auch vor Schiessübungen im Keller des Hauses, dem öffentlichen Ausstellen eines Hitler-Portraits und direkten Angriffen auf AntifaschistInnen vor dem Gebäude nicht Halt gemacht.
Im Jahre 2008 konnten AntifaschistInnen aus Weiler nach langem Ringen den Entzug der Gaststättenlizenz für Jürgen Wehner erreichen. Doch auch nach diesem Teilerfolg bleibt die "Linde" weiterhin ein wichtiges Standbein der NPD in der Region, dient als Lagerort für Propaganda und als Veranstaltungsort für Schulungen und interne Nazifeiern. Und auch Jürgen Wehner tritt bei den Landtagswahlen 2011 erneut als NPD-Kandidat für Schorndorf an.
Die anwachsende Naziszene im Rems-Murr Kreis besteht zu großen Teilen aus unorganisierten Jugendlichen, die bei Festen und öffentlichen Veranstaltungen durch Pöbeleien und gewalttätige Übergriffe auf MigrantInnen und Andersdenkende auf sich aufmerksam machen. Sie sind es, die mit der "Linde" für die Nazipartei geworben werden sollen und schon jetzt in ihrem Dunstkreis verkehren.
Die Kundgebung in Schorndorf...
... begann mit 45minütiger Verspätung, da die Polizei auf eine Überprüfung der Ordnerpersonalien bestand und die übertriebenen Auflagen durchdrückte. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem geltenden Versammlungsgesetz und wurde unter Protest des Veranstalters durchgesetzt. Eine Polizeisprecherin hatte bestätigt, dass auf Weisung der Bundespolizei vereinzelt S-Bahnen nicht an den Haltestellen Winterbach und Schorndorf-Weiler gehalten haben. Somit wurden potenzielle DemonstrationsteilnehmerInnen an der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit behindert und deren Teilnahme unmöglich gemacht. Bei der Auftaktkundgebung sprachen Redner von verschiedenen Gruppierungen zur Situation in Weiler und im Rems-Murr-Kreis.
Der Demonstrationszug...
... startete mit einer Stunde Verspätung und wurde von der örtlichen Polizei, unterstützt von Bundes- und Bereitschaftspolizei, begleitet und teilweise behindert. Insgesamt waren über 100 Polizeibeamte im Einsatz. Nach einer Zwischenkundgebung an der Schorndorfer Künkelinhalle erreichte der Demonstrationszug den Abschlusskundgebungsplatz in der Nähe des Nazitreffs „Linde“ in Weiler.
Die Abschlusskundgebung...
... wurde anfangs von der Polizei erheblich gestört, da diese mit laut kläffenden Hunden die „Linde“ weiträumig abgesperrt hatte und eine Kundgebung durch die bellenden Hunde undurchführbar gemacht wurde. Ein Demonstrant wurde von einem Polizeihund gebissen. Nachdem der Versammlungsleiter die Einsatzleitung der Polizei mehrfach zum Abzug der Hunde aufgefordert hatte, zog diese die Hundestaffel ab. Nach der Abschlusskundgebung gingen die Teilnehmer friedlich auseinander.
Fazit:
Insgesamt werten wir die Veranstaltung am 27.11.2010 als Erfolg für die antifaschistische Bewegung in der Region: Über 300 Menschen gingen in Schorndorf und Weiler auf die Strasse gegen die Nazis. Klar ist aber auch, dass sich der Nazitreffpunkt „Linde“ nun nicht in Luft auflösen wird und es weiterer gemeinsamer Anstrengungen bedarf, den Nazis in der „Linde“ und im Rems-Murr-Kreis keinen Platz zu lassen, um ihre menschenverachtende Propaganda zu verbreiten. Unsere Demonstration war erst der Anfang und es werden weitere Aktionen und Veranstaltungen folgen. Gemeinsam und konsequent gegen die „Linde“ in Weiler und die Naziszene im Rems-Murr Kreis! Wir bedanken uns bei allen, die am 27.11.2010 mit uns einen Schritt in diese Richtung gemacht haben.
Das nächste offene Treffen der Initiative findet am Freitag, 21.01.2011, 19 Uhr, in der Manufaktur in Schorndorf statt. Zu diesem Treffen sind alle interessierten Personen mit einer antifaschistischen Grundhaltung herzlich eingeladen!
Weitere ausführliche Informationen, Berichte und Bilder zur Demonstration vom 27.11.2010 befinden sich unter
• Weiler schaut hin e.V.
• Demobeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
• Bericht auf IndyMedia Linksunten: Erfolgreiche antifaschistische Demonstration in Schorndorf trotz Polizeischikanen
• Rede von Jochen Dürr, VVN-BdA Landessprecher
Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:
Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges PoliÂzeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der VersammlungsteilÂnehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht KarlsÂruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.
Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die LeÂbensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen KriÂse hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben erÂhöht.
Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebroÂchen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicherÂweise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.
Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend lauteÂten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledigÂlich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen PoliÂzeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die TeilnehmenÂden der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-BeÂschluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.
Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.
Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf VersammÂlungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese RechtsspreÂchung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne anÂschließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den AnmelÂder der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.
Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit EinÂschränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem VerÂfahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einÂgesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des StaatsschutÂzes aufgeÂboten wurden.
Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.
In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten VersammlungsteilÂnehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf VersammlungsfreiÂheit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.
Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH MannÂheim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.
Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene LandesversammÂlungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das BundesverÂsammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht soÂwieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein EilverÂfahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für anÂdere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.
In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden verÂsucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der VersammÂlungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden StrafbeÂfehl bzw. einer Verurteilung auszuÂsetzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur VerÂfügung steht und bezahlt werden kann.
Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der BeÂhörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.
Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!
Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de
Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges PoliÂzeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der VersammlungsteilÂnehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht KarlsÂruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.
Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die LeÂbensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen KriÂse hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben erÂhöht.
Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebroÂchen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicherÂweise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.
Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend lauteÂten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledigÂlich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen PoliÂzeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die TeilnehmenÂden der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-BeÂschluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.
Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.
Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf VersammÂlungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese RechtsspreÂchung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne anÂschließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den AnmelÂder der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.
Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit EinÂschränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem VerÂfahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einÂgesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des StaatsschutÂzes aufgeÂboten wurden.
Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.
In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten VersammlungsteilÂnehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf VersammlungsfreiÂheit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.
Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH MannÂheim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.
Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene LandesversammÂlungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das BundesverÂsammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht soÂwieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein EilverÂfahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für anÂdere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.
In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden verÂsucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der VersammÂlungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden StrafbeÂfehl bzw. einer Verurteilung auszuÂsetzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur VerÂfügung steht und bezahlt werden kann.
Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der BeÂhörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.
Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!
Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de