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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Wer mit Transparent demonstriert, wird von der Polizei fotografiert? GFF klagt gegen anlassloses Fotografieren bei Versammlungen

Berlin, 17. September 2026 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die anlasslose und systematische fotografische Erfassung von Transparenten und den dahinterstehenden Teilnehmenden durch die Polizei eingereicht. Die Klägerin hatte am 20. September 2025 auf einer feministischen Demonstration ein Transparent für die Legalisierung von Abtreibung in Berlin gehalten und war von der Polizei fotografiert worden. In diesem Vorgehen sieht die GFF eine Verletzung der Versammlungsfreiheit. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die Polizei Protestierende und ihre politischen Botschaften nicht ohne einen Anlass, wie beispielsweise den Verdacht einer Straftat oder eine konkrete Gefahr, fotografieren darf. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen ihre Versammlungsfreiheit ausüben können – ohne befürchten zu müssen in polizeilichen Datenbanken aufgenommen zu werden.

„Protest und das Zeigen von Transparenten ist eine zulässige Ausübung von Versammlungsfreiheit – und ein wesentlicher Baustein unserer Demokratie. Wo keine Gefahr und kein Strafverdacht besteht, sollte auch niemand von der Polizei fotografiert und damit eingeschüchtert werden“, sagt Luise Bublitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

Die #nofundis-Versammlung ist ein jährlich stattfindender Gegenprotest zum „Marsch für das Leben“ und setzt sich für die Legalisierung von Abtreibung und reproduktive Selbstbestimmung ein. Die Klägerin hielt ein Transparent mit der Aufschrift „Abtreibung legalisieren“. Auf Nachfrage bei einem Polizisten stellte sich heraus, dass die Berliner Beamt*innen intern angewiesen wurden, alle Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren. Die Anweisung unterscheide nicht danach, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht.

Das Vorgehen der Polizei schränkt die Versammlungsfreiheit ein. Es kann Demoteilnehmer*innen einschüchtern und davon abhalten, in Zukunft an Protesten teilzunehmen oder Plakate und Transparente mitzubringen. Für diesen massiven Grundrechtseingriff fehlt der Polizei eine Rechtsgrundlage. Der Fall muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Polizei Versammlungen zunehmend repressiv begleitet.

Die GFF hat bereits mit anderen Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht die Versammlungsfreiheit verteidigt – unter anderem gegen den Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen und Sprachauflagen durch die Polizei sowie das anlasslose Speichern von Daten von Demoteilnehmer*innen beim Verfassungsschutz.

Weitere Informationen zum Verfahren

Quelle: Pressemitteilung 17. September 2026


 

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