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Baden-Württembergs Polizei filmt rechtswidrig

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert das fortgesetzte Filmen auf Demos. Dieses steht seiner Meinung nach im Widerspruch zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Für das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist es z.B. ausdrücklich nicht maßgebend, ob tatsächlich gefilmt wird bzw. die Daten übertragen werden oder nicht.

Der Schutz von Demonstrierenden vor unerlaubter Überwachung oder dem Anschein einer Überwachung ist zu gewährleisten. Lediglich die erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung lässt eine Ausnahme zu.

Um zu beweisen, dass die Polizei auch filmt, wenn keine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegt hat die Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit selber zahlreiche Bilder mit filmender Polizei angefertigt. Über die augenscheinlich rechtswidrige Polizeipraxis und den Briefwechsel zwischen dem zuständigen Innenministerium und dem Bündnis sprach Radio Dreyeckland mit Alfred Denzinger von der Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Interview anhören (Länge: 7.53 min) 


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Via Radio Dreyeckland

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