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»Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.« Goethe

Presseerklärung des Berliner Mumia Bündnis zur Entscheidung des PA Surpreme Court

Das "Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!" veröffentlichte folgende Presserklärung:

Mumia Abu-Jamal verliert erneut Entscheidung vor dem Pennsylvenia Surpreme Court

In den USA sitzt seit 26 Jahren der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal im Todestrakt. Er ist ehemaliger Vorsitzender der "Black Journalists Association", PEN-Mitglied, Ehrenmitglied in zahlreichen internationalen
Verbänden und Organisationen (u.a. Ver.di BB) und war in seiner Jugend Mitbegründer der Black Panther Party in seinem Geburtsort Philadelphia. In einem äußerst kontroversen Prozess wurde er 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Seitdem gab es zahlreiche Entdeckungen und Aussagen und auch zwei juristische Anhörungen, die auf Unregelmäßigkeiten und illegale
Beeinflussung (z.B. der Belastungszeug_innen) hinweisen. Der Eindruck von Rassismus und Staatsraison lastet auf diesem Verfahren nun seit 25 Jahren. Am vergangenen Dienstag, dem 19.Februar 2008, lehnte der Pennsylvenia Surpreme Court erneut eine Berufung von Mumia Abu-Jamal ab, ohne in irgendeiner Weise inhaltlich auf den Antrag einzugehen. Angeführt wurden lediglich formale Gründe. So seien Anträge von Mumia Abu-Jamals früherer Verteidigung nicht fristgerecht eingereicht worden. Dass Mumia aus dem Todestrakt heraus unter erschwerten Bedingungen 2003 ein neues Verteidigungsteam aufgebaut hat, wurde in dieser Entscheidung völlig ignoriert.
Zwar hat diese auf Bundesstaat angesiedelte Entscheidung keinerlei Einfluss auf die vor dem föderalen 3. Bundesberufungsgericht anhängende Entscheidung ( Abu-Jamal versucht hier, ein komplett neues und diesmal hoffentlich faires Verfahren zu erkämpfen ). Sie zeigt aber doch, wie groß die Angst seitens der Justiz in Pennsylvenia vor den simplen juristischen Tatsachen zu sein scheint.
Es gibt seit spätestens 1997 in Gerichtsanhörungen gemachte Aussagen, die klar belegen, dass die Hauptbelastungszeugen unter Druck und Drohungen seitens der Polizei ausgesagt haben und auch der Staatsanwalt mehrfach die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten missachtet hat. Als 2006 Fotos des Pressefotografen Polakoff von der vermeintlichen Tatnacht am 9.12.1981 veröffentlicht wurden, auf denen Polizisten eindeutig bei der Manipulation des Tatorts zu erkennen sind, untermauerte dies die schon lange vorgebrachte Forderung nach einem neuen Verfahren für Mumia Abu-Jamal.
Genau darum geht es in der erwarteten Entscheidung des 3. Bundesberufungsgericht, die laut Abu-Jamals Anwalt Robert R. Bryan jetzt täglich kommen kann.

In Berlin wird es am 15.März eine Demonstration zur Freiheit politischer Gefangener geben, auf der u.a. auch die Freiheit von Mumia Abu-jamal gefordert wird. Beginn ist um 15 Uhr an der Gneisenaustr., Ecke Mehringdamm in Berlin Kreuzberg.
Informationen

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal

Solikonzert für Mumia Abu-Jamal in der KÖPI

Robert R. Bryan
Foto: Thomas Trueten
Mitte Januar war Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt Robert R. Bryan erneut in Berlin. Nachdem er über Mumia auf der Rosa-Luxemburg Konferenz sprach, besuchte er in den folgenden Tagen eine Infoveranstaltung des Berliner Mumia-Bündnis und gab auch ein Interview auf Radio Friedrichshain, welches am 22.01.08 um 16 Uhr ausgestrahlt wird. In Berlin und Umgebung ist auf UKW 97,2 (OKB) zu hören. Ein livestream im Internet ist unter www.studioansage.de ebenfalls um 16 Uhr zu hören.

Am Freitag, den 01.Februar 2008 findet in der Berliner KÖPI  ein Solikonzert für Mumia Abu-Jamal statt. (Einlass: 22 Uhr)

Weitere Informationen

Via No Death Penalty

Kampagne gegen die Teilnahme von medizinischem Personal an Hinrichtungen

Im Death Penalty Blog von amnesty USA  wird auf die die "Declaration on the Participation of Health Personnel in the Death Penalty" aufmerksam gemacht. Diese im Jahre 1981 erschienene Erklärung richtet sich gegen die Teilnahme von medizinischem Personal an Hinrichtungen. Anstatt Leben zu erhalten, beteiligen sich diese an staatlich angeordneten Mord. Diese Erklärung kann online unterzeichnet und so unterstützt werden. Wir schließen uns der Bitte von Joachim von "Keine Todesstrafe - No Death Penalty" an, und bitten unsere Leser um Unterstützung der Erklärung.

Baze - Nachlese

Natürlich hat Baze et al. vs. Rees nicht nur im Vorfelde einiges an medialem Aufsehen erregt, sondern ebenso am Tag der Anhörung vor den Richtern des U.S. Supreme Court und danach.

So beschäftigte sich die Frankfurter Rundschau Online gestern und heute mit “Baze- und beide Artikel sind kurz, aber fundiert. Der Deutschlandfunk sendete gestern ein Interview mit Marianne Heuwagen, der Leiterin des Berliner Büros von “Human Rights Watch“. Das Interview finden Sie hier und können es über diese Seite auch nachträglich anhören. Frau Heuwagen ist der Auffassung, dass als Ergebnis von “Baze- die Hinrichtungsstandards geändert werden und sich quasi eine andere Hinrichtungsart ergibt. Das bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen, ist im Grunde aber realistisch, da man ja in den USA noch immer dem Mythos erliegt, dass die Todesstrafe fair, korrekt ist und “closure- bringt...

Wie auch immer, SCOTUSblog brachte gestern eine erste Analyse der Anhörung, und bereits die ersten Sätze waren - nicht sehr ermutigend. So schreibt Lyle Denniston, dass das Gericht eine große Faszination für die technischen Details zeigte, aber ebenso eine beachtliche Unsicherheit darüber, ob man den richtigen Fall ausgesucht habe um zu entscheiden, ob die Lethal Injection verfassungskonform sei oder nicht. Im Frage-Antwort-Spiel mit den Anwälten zeigten die Richter, so Lyle Denniston, wenig Interesse an den juristischen Standards die sie eventuell anwenden wenn sie die ultimative Antwort auf die grundlegende Frage geben ob der 8. Zusatz zur US-Verfassung die Anwendung der Lethal Injection mit drei Substanzen verbietet oder eben nicht.

Richter John Paul Stevens, der liberalste der 9 Richter des U.S. Supreme Courts, deutete an dass der Bundesstaat Kentucky das Verfahren wohl gewinnen werde wenn es nur darum gehe ob und wie das Lethal Injection Protocol korrekt angewendet wird damit der Tod ohne große Schmerzen und Leid eintritt. Gleichwohl könnte dies, so Richter Stevens, dies die Tür öffnen für das Thema, ob das Lethal Injection Protocol mit drei Substanzen an sich verfassungskonform ist oder nicht.
Die Richter Stephen G. Breyer und David H. Souter warfen die Möglichkeit auf, dass der U.S. Supreme Court das Verfahren zurückverweist an Gerichte auf Bundesstaatsebene um Alternativen zum LI Protocol mit drei Substanzen zu erforschen und deren Konformität mit der Verfassung.

Richter Samuel A. Alito Jr. bekundete seine Sorge dass die Gerichte keine Alternativen finden könnten. Wenn es aber keine gäbe, wie könnte dann der Oberste Gerichtshof entscheiden ob das derzeitige Protocol mit drei Substanzen nicht verfassungskonform ist? Richter Antonin Scalia festigte seinen Ruf als der konservativste der Richter des Obersten Gerichtshofes. Er sprach sie vehement dagegen aus, den Fall an die Gerichte in Kentucky zu verweisen - dies würde das de facto Moratorium andauern lassen: “it could take years-, so Scalia. Scalia war auch der eine Richter der sich auf die Verfassung konzentrierte und erklärte, das es keinen verfassungsmäßigen Anspruch gebe dass ein Bundesstaat eine Hinrichtungsmethode nutze die die wenigsten Schmerzen verursache. Diejenigen, die das 8th amendment geschrieben haben, seien nur darüber besorgt gewesen über Strafen die an Folter grenzten und die absichtliche Zufügung von Schmerzen. Chefrichter John G. Roberts Jr. äusserte seine Sorge darüber, dass der Oberste Gerichtshof mit Berufungsverfahren überschwemmt werde, in denen es um die Verfassungsmäßigkeit von Hinrichtungsmethoden gehe. Falls der Supreme Court sich für ein Lethal Injection Protocol mit einer tödlichen Substanz ausspreche, werde im nächsten Berufungsverfahren möglicherweise diese Methode in Frage gestellt.

Richter Anthony M. Kennedy und Richterin Ruth Bader Ginsburg konzentierten sich stattdessen auf die Frage, ob das LI Protocol mit drei tödlichen Substanzen in Frage gestellt werden könnte wenn nachgewiesen werden könne, dass es überall korrekt angewendet wird wo es in Kraft ist.

Doug Berman erklärt in seinem Beitrag dass er es bestürzend findet dass es nun darum gehe dass Gerichte darüber zu befinden haben ob und wie die Lethal Injection durchgeführt wird - dies sei eine Frage der Gesetzgebung. Daher will sie Professor Berman mehr auf andere Themen konzentrieren, aber ich hoffe, dass es bei seinem Wunsch bleibt und er es nicht lassen kann sich mit “Baze- zu beschäftigen.

Natürlich finden sich weitere Beiträge zu “Baze- bei Steve Hall und bei Karl Keys.

Ich sollte noch anmerken dass Sie das Transkript der Anhörung können Sie hier downloaden. Falls Sie lieber zuhören möchten können sie das via oyez.org tun. Sie können dann entweder das ganze als MP3-File herunterladen oder direkt anhören.

Zum Abschluss noch ein Hinweis auf ein kurzes Video von Reuters mit Stellungnahmen der Anwälte von Baze & Bowling und dem Bundesstaat Kentucky.

(Erstveröffentlichung auf Keine Todesstrafe - No Death Penalty)

Proteste gegen „Murdered-by-Mumia“-Medienkampagne in den USA

Mit den Protesten gegen die „Murdered-by-Mumia“-Medienkampagne in den USA setzt sich die aktuelle NRhZ-Online Nummer 127 auseinander:
„Mumia ist unschuldig! Freiheit jetzt!“ schallten Sprechchöre vor den NBC-Studios in New York, als Maureen Faulkner und Rundfunksprecher Michael Smerconish in Matt Lauers Today-Show auftraten, um für ihr Buch „Murdered by Mumia“ („Von Mumia ermordet“) zu werben. In absehbarer Zeit wird nämlich die Entscheidung des Dritten US-Bundesberufungsgerichts zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Journalisten Mumia Abu-Jamal erwartet, der seit 1982 in der Todeszelle gegen seine Hinrichtung kämpft.
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Mumia Abu-Jamal ist 53 Jahre alt. Er sitzt seit 25 Jahren in der Todeszelle. Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnenEr wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal! Abschaffung der Todesstrafe weltweit!

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Erinnerung an Oury Jalloh Konferenz und Demo zum 3. Todestag geplant

Mit einer Black African Conference soll Anfang Januar in Dessau-Roßlau erneut an den Tod Oury Jallohs erinnert werden. Wie bereits Anfang dieses Jahres wollen sich Vertreter der afrikanischen Gemeinschaft und verschiedener Aktionsbündnisse am 6. Januar zu gemeinsamen Beratungen treffen. Einen Tag später, am 7. Januar, findet eine Demonstration zum 3. Jahrestag des Todes Jallohs in einer Dessauer Polizei-Gewahrsamszelle statt. Seit März wird am Landgericht Dessau-Roßlau gegen zwei angeklagte Polizisten verhandelt, eine Ende des Prozesses ist allerdings noch immer nicht in Sicht.

Am Samstag, den 22. 12. 2007 gibt es ein Vorbereitungstreffen in Berlin für die Black African Conference in Dessau im Januar
2008.

Weitere Informationen, Kontakt und Wegbeschreibung

Der zweisprachige Aufruf findet sich hier

Weitere Termine, zu denen in dem Zusammenhang aufgerufen werden:

• 5. Januar - Gedenk-Konferenz in Berlin, ab 16 Uhr, Mehringhof, Gneisenaustr. 2a
• 6. Januar - Black-Africa Konferenz, 12 Uhr, Beat Club, Dessau
• 7. Januar - Demonstration zur 3. Jahrestag des Mordes an Oury Jalloh, 13 Uhr, Hauptbahnhof Dessau

Mumia Abu-Jamal: 26 Jahre Kampf um Freiheit

Der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt fast sein halbes Leben in den USA im Gefängnis, davon bereits 24 Jahre in der Todeszelle. Heute jährt sich seine Inhaftierung zum 26. Mal. Aus diesem Anlass gibt es bei IndyMedia seit einigen Wochen ein Special, das den Fall und die aktuellen Ereignisse zusammenfasst.

Mumia Abu-Jamal ist 53 Jahre alt. Er sitzt seit 25 Jahren in der Todeszelle.

Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnen
Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

„Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!“

Weitere Informationen:
Wikipedia Eintrag
Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
Eine Onlineunterschriftensammlung ist eine der zajhlreichen Möglichkeiten, sich solidarisch zu zeigen.
Die Mumia Abu-Jamal HörbuchGruppe bietet neben aktuellen Rundbriefen zahlreiche weitere Informationen.

Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"

“Wettlauf gegen den Tod von Michael Schiffmann ist eine 320seitige Tiefenstudie des Falles von Mumia Abu-Jamal, eines radikalen schwarzen Journalisten, der 1982 fälschlicherweise des Mordes an einem Polizeibeamten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde.
Der Fall wird hier in die Verfassungsgeschichte der USA eingebunden, in den Kampf der afroamerikanischen Bevölkerung um Gleichberechtigung, in die Geschichte der Black Panther Party und zeigt auf diesem Hintergrund, wie Abu-Jamal Opfer einer bewussten Falschbeschuldigung wurde, weil er schwarz, arm und aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit bei den Behörden
verhasst war.-

Freiheit für Mumia Abu-Jamal !

Abschaffung der Todesstrafe weltweit !

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Filmtipp: "Der Test" (Kurzfilm)

Levent Tekin muß einen Einbürgerungstest bestehen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Er ist gut vorbereitet, jedoch nervös. Bis zur letzten Minute übt er weiter mit seiner Frau. Dann fängt Levents kafkaesker Behördengang auf dem steinigen Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft an. Satirischer Kurzfilm (Regie: Güclü Yaman, 2007, Deutschland), in dem die authentische Fragen der hessischen und badenwürttembergischen Einbürgerungstests behandelt werden. Der Film ist keine klassische Dokumentation, sondern ein Kurzspielfilm und versucht verschiedene Aspekte des Problems zu behandeln. Er ist bis jetzt auf mehreren Festivals gelaufen und mehrfach ausgezeichnet worden.


Trailer zum Kurzfilm Der Test - MyVideo

Der Film dauert 13:45 Minuten und ist als DVD für 7,50 Euro hier erhältlich (Wahlweise Untertitel: Deutsch/Englisch/Französisch/Türkisch eintragen!)

Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Wie soeben bekannt wurde, ist der Haftbefehlt gegen Andrej H. aufgehoben worden:

Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante Gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt.

Dieses Rechtsmittel hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr zurückgewiesen und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene, seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung der letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift "radikal" und auch seine - konspirativ angelegten - Kontakte zu zumindest einem Mitbeschuldigten, der verdächtigt wird, als Mitglied der "militanten gruppe" am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Lastkraftwagen der Bundeswehr beteiligt gewesen zu sein. All dies begründet zwar den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst dieser Gruppierung angehört, weshalb gegen ihn mit Recht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe", sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.

Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der "militanten gruppe" nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.

Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07

Karlsruhe, den 24. Oktober 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Quelle