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Presseerklärung des Berliner Mumia Bündnis zur Entscheidung des PA Surpreme Court

Das "Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!" veröffentlichte folgende Presserklärung:

Mumia Abu-Jamal verliert erneut Entscheidung vor dem Pennsylvenia Surpreme Court

In den USA sitzt seit 26 Jahren der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal im Todestrakt. Er ist ehemaliger Vorsitzender der "Black Journalists Association", PEN-Mitglied, Ehrenmitglied in zahlreichen internationalen
Verbänden und Organisationen (u.a. Ver.di BB) und war in seiner Jugend Mitbegründer der Black Panther Party in seinem Geburtsort Philadelphia. In einem äußerst kontroversen Prozess wurde er 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Seitdem gab es zahlreiche Entdeckungen und Aussagen und auch zwei juristische Anhörungen, die auf Unregelmäßigkeiten und illegale
Beeinflussung (z.B. der Belastungszeug_innen) hinweisen. Der Eindruck von Rassismus und Staatsraison lastet auf diesem Verfahren nun seit 25 Jahren. Am vergangenen Dienstag, dem 19.Februar 2008, lehnte der Pennsylvenia Surpreme Court erneut eine Berufung von Mumia Abu-Jamal ab, ohne in irgendeiner Weise inhaltlich auf den Antrag einzugehen. Angeführt wurden lediglich formale Gründe. So seien Anträge von Mumia Abu-Jamals früherer Verteidigung nicht fristgerecht eingereicht worden. Dass Mumia aus dem Todestrakt heraus unter erschwerten Bedingungen 2003 ein neues Verteidigungsteam aufgebaut hat, wurde in dieser Entscheidung völlig ignoriert.
Zwar hat diese auf Bundesstaat angesiedelte Entscheidung keinerlei Einfluss auf die vor dem föderalen 3. Bundesberufungsgericht anhängende Entscheidung ( Abu-Jamal versucht hier, ein komplett neues und diesmal hoffentlich faires Verfahren zu erkämpfen ). Sie zeigt aber doch, wie groß die Angst seitens der Justiz in Pennsylvenia vor den simplen juristischen Tatsachen zu sein scheint.
Es gibt seit spätestens 1997 in Gerichtsanhörungen gemachte Aussagen, die klar belegen, dass die Hauptbelastungszeugen unter Druck und Drohungen seitens der Polizei ausgesagt haben und auch der Staatsanwalt mehrfach die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten missachtet hat. Als 2006 Fotos des Pressefotografen Polakoff von der vermeintlichen Tatnacht am 9.12.1981 veröffentlicht wurden, auf denen Polizisten eindeutig bei der Manipulation des Tatorts zu erkennen sind, untermauerte dies die schon lange vorgebrachte Forderung nach einem neuen Verfahren für Mumia Abu-Jamal.
Genau darum geht es in der erwarteten Entscheidung des 3. Bundesberufungsgericht, die laut Abu-Jamals Anwalt Robert R. Bryan jetzt täglich kommen kann.

In Berlin wird es am 15.März eine Demonstration zur Freiheit politischer Gefangener geben, auf der u.a. auch die Freiheit von Mumia Abu-jamal gefordert wird. Beginn ist um 15 Uhr an der Gneisenaustr., Ecke Mehringdamm in Berlin Kreuzberg.
Informationen

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal

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