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Baze - Nachlese

Natürlich hat Baze et al. vs. Rees nicht nur im Vorfelde einiges an medialem Aufsehen erregt, sondern ebenso am Tag der Anhörung vor den Richtern des U.S. Supreme Court und danach.

So beschäftigte sich die Frankfurter Rundschau Online gestern und heute mit “Baze– und beide Artikel sind kurz, aber fundiert. Der Deutschlandfunk sendete gestern ein Interview mit Marianne Heuwagen, der Leiterin des Berliner Büros von “Human Rights Watch“. Das Interview finden Sie hier und können es über diese Seite auch nachträglich anhören. Frau Heuwagen ist der Auffassung, dass als Ergebnis von “Baze– die Hinrichtungsstandards geändert werden und sich quasi eine andere Hinrichtungsart ergibt. Das bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen, ist im Grunde aber realistisch, da man ja in den USA noch immer dem Mythos erliegt, dass die Todesstrafe fair, korrekt ist und “closure– bringt...

Wie auch immer, SCOTUSblog brachte gestern eine erste Analyse der Anhörung, und bereits die ersten Sätze waren - nicht sehr ermutigend. So schreibt Lyle Denniston, dass das Gericht eine große Faszination für die technischen Details zeigte, aber ebenso eine beachtliche Unsicherheit darüber, ob man den richtigen Fall ausgesucht habe um zu entscheiden, ob die Lethal Injection verfassungskonform sei oder nicht. Im Frage-Antwort-Spiel mit den Anwälten zeigten die Richter, so Lyle Denniston, wenig Interesse an den juristischen Standards die sie eventuell anwenden wenn sie die ultimative Antwort auf die grundlegende Frage geben ob der 8. Zusatz zur US-Verfassung die Anwendung der Lethal Injection mit drei Substanzen verbietet oder eben nicht.

Richter John Paul Stevens, der liberalste der 9 Richter des U.S. Supreme Courts, deutete an dass der Bundesstaat Kentucky das Verfahren wohl gewinnen werde wenn es nur darum gehe ob und wie das Lethal Injection Protocol korrekt angewendet wird damit der Tod ohne große Schmerzen und Leid eintritt. Gleichwohl könnte dies, so Richter Stevens, dies die Tür öffnen für das Thema, ob das Lethal Injection Protocol mit drei Substanzen an sich verfassungskonform ist oder nicht.
Die Richter Stephen G. Breyer und David H. Souter warfen die Möglichkeit auf, dass der U.S. Supreme Court das Verfahren zurückverweist an Gerichte auf Bundesstaatsebene um Alternativen zum LI Protocol mit drei Substanzen zu erforschen und deren Konformität mit der Verfassung.

Richter Samuel A. Alito Jr. bekundete seine Sorge dass die Gerichte keine Alternativen finden könnten. Wenn es aber keine gäbe, wie könnte dann der Oberste Gerichtshof entscheiden ob das derzeitige Protocol mit drei Substanzen nicht verfassungskonform ist? Richter Antonin Scalia festigte seinen Ruf als der konservativste der Richter des Obersten Gerichtshofes. Er sprach sie vehement dagegen aus, den Fall an die Gerichte in Kentucky zu verweisen - dies würde das de facto Moratorium andauern lassen: “it could take years–, so Scalia. Scalia war auch der eine Richter der sich auf die Verfassung konzentrierte und erklärte, das es keinen verfassungsmäßigen Anspruch gebe dass ein Bundesstaat eine Hinrichtungsmethode nutze die die wenigsten Schmerzen verursache. Diejenigen, die das 8th amendment geschrieben haben, seien nur darüber besorgt gewesen über Strafen die an Folter grenzten und die absichtliche Zufügung von Schmerzen. Chefrichter John G. Roberts Jr. äusserte seine Sorge darüber, dass der Oberste Gerichtshof mit Berufungsverfahren überschwemmt werde, in denen es um die Verfassungsmäßigkeit von Hinrichtungsmethoden gehe. Falls der Supreme Court sich für ein Lethal Injection Protocol mit einer tödlichen Substanz ausspreche, werde im nächsten Berufungsverfahren möglicherweise diese Methode in Frage gestellt.

Richter Anthony M. Kennedy und Richterin Ruth Bader Ginsburg konzentierten sich stattdessen auf die Frage, ob das LI Protocol mit drei tödlichen Substanzen in Frage gestellt werden könnte wenn nachgewiesen werden könne, dass es überall korrekt angewendet wird wo es in Kraft ist.

Doug Berman erklärt in seinem Beitrag dass er es bestürzend findet dass es nun darum gehe dass Gerichte darüber zu befinden haben ob und wie die Lethal Injection durchgeführt wird - dies sei eine Frage der Gesetzgebung. Daher will sie Professor Berman mehr auf andere Themen konzentrieren, aber ich hoffe, dass es bei seinem Wunsch bleibt und er es nicht lassen kann sich mit “Baze– zu beschäftigen.

Natürlich finden sich weitere Beiträge zu “Baze– bei Steve Hall und bei Karl Keys.

Ich sollte noch anmerken dass Sie das Transkript der Anhörung können Sie hier downloaden. Falls Sie lieber zuhören möchten können sie das via oyez.org tun. Sie können dann entweder das ganze als MP3-File herunterladen oder direkt anhören.

Zum Abschluss noch ein Hinweis auf ein kurzes Video von Reuters mit Stellungnahmen der Anwälte von Baze & Bowling und dem Bundesstaat Kentucky.

(Erstveröffentlichung auf Keine Todesstrafe - No Death Penalty)

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