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»Wenn jemand auf meinem Begräbnis weint, spreche ich nie wieder ein Wort mit ihm.« Stan Laurel

Stuttgart: Bündnis gegen §129x in Vorbereitung

Anlässlich des Verfahrens gegen 5 vermeintliche Mitglieder der DHKP-C in Stuttgart-Stammheim hat sich in Stuttgart ein Solikomitee gegründet, das zu den Paragraphen 129, 129a und 129b, zum Prozess, aber auch darüber hinaus arbeiten will. Neben der Information der Öffentlichkeit sind verschiedene Aktionen, darunter auch eine Demonstration am 5. Juli in Stuttgart geplant.

Dafür wird es morgen um 19:00 in Stuttgart-Heslach im alten Feuerwehrhaus ein Treffen geben, um ein größeres Bündnis ins Leben zu rufen.

Zur aktuellen Situation im Prozess dokumentieren wir hier ein Interview mit 2 Aktivisten des Solikomitees:

Interview mit Thomas und Lisa vom Komitee gegen §129, die den Prozess gegen 5 vermeintliche Mitglieder der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) in Stuttgart Stammheim beobachten.

1. Zur Zeit findet in Stuttgart Stammheim ein Prozess nach §129, 129a, 129b gegen vermeintliche Mitglieder DHKP-C statt. Was könnt ihr uns über den Prozess berichten?

Thomas: Also, der Prozess läuft seit dem 17. März und richtet sich gegen A. Düzgün Yüksel, Devrim Güler, Hasan Subasi, Ilhan Demirtas und Mustafa Atalay, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der in der BRD verbotenen DHKP-C zu sein. Die DHKP-C ist eine marxistisch-leninistische Partei. Sie ist 1994 aus der Dev-Sol hervorgegangen und wurde 1998 in der BRD verboten. Knapp 4 Jahre später wurde sie auf die US- und EU-Terrorliste gesetzt.

Die meisten der Angeklagten wurden bereits während der bundesweiten Repressionswelle gegen die DHKP-C im November 2006 verhaftet, bei der dutzende Wohnungen und Vereinsräume durchsucht wurden. Besonders hervorzuheben ist die Situation von Mustafa Atalay, der nur 3 Wochen nach einer Bypassoperation in einer Rehaklinik verhaftet wurde und danach in Isolationshaft gesteckt wurde.

Lisa: Ganz konkret wird den Angeklagten neben etlichen anderen eben die Paragraphen 129, 129a und 129b vorgeworfen. Dazu gehört, dass ihnen vorgeworfen wird, Waffen in die Türkei geschmuggelt und Geld für die Partei gesammelt zu haben. Teilweise wird ihnen auch die Organisation von verschiedenen politischen Schulungen und Aktivitäten vorgeworfen. Was man noch zur Anklage sagen kann ist, dass sie größtenteils auf Aussagen eines Doppelagenten des MIT, also des türkischen Geheimdienstes, und des BNDs beruhen. Dieser Doppelagent saß sogar wegen Geheimdiensttätigkeiten in der BRD im Gefängnis. Generell werden den Angeklagten aber nur Aktionen in der Türkei und nicht in der BRD vorgeworfen.

2. Wie läuft denn der Prozess ab und wie schätzt ihr die aktuelle Situation ein?


Lisa: Na ja, also der Prozess verläuft recht schleppend, was eben auch durch den Gesundheitszustand von Mustafa Atalay, der wieder unter erhöhtem Herzinfarktrisiko leidet, bedingt ist. Es gibt viele Unterbrechungen und einige Prozesstage mussten schon mehrmals unterbrochen werden.

Die allgemeinen Bedingungen des Prozesses sind ziemlich spektakulär. Also nicht nur deshalb, weil der Prozess in dem Prozessgebäude von Stuttgart-Stammheim stattfindet, in dem bekanntlich auch die Prozesse gegen die RAF stattfanden und welcher danach eigentlich abgerissen werden sollte. Kurz vor dem 17. März wurde speziell für diesen Prozess der Senat zusammengestellt und mit Personen besetzt, die mit der Materie überhaupt nicht vertraut waren und ein Sondergericht für den Prozess installiert.

Thomas: Wenn du den Prozess beobachtest wird dir sofort klar, dass das Ganze ein politischer Prozess ist. Die Meinung des Gerichts scheint schon vorgefertigt zu sein. So werden widersprüchliche Aussagen von BKA Beamten vom Gericht nicht mal richtig wahrgenommen. Die Erklärungen der Angeklagten werden unterbrochen und die Arbeit der Anwälte erschwert, in dem sie z.B. nicht neben ihren Mandanten sitzen dürfen und die übersetzten Akten erst verspätet und mit Fehlern in der Übersetzung von der Bundesanwaltschaft bekommen haben bzw. nur die türkischen Akten bekommen haben. Viele Anklagepunkte basieren auf türkischen Akten, obwohl bekannt ist, dass Folter in der Türkei eine gängige Praxis ist und dass Aussagen unter Folter erzwungen werden.

3. Von dem ganzen Prozess dringt nur wenig an die Öffentlichkeit. Woran liegt das eurer Meinung nach?

Lisa: Das hat viele Gründe. Jede Person, die zum Prozess möchte, wird durchsucht und mit weiteren Schikanen genervt. Dazu kommt noch, dass es verboten ist Zettel und Stift mit in die Verhandlung zu nehmen. Das erschwert es natürlich enorm, sachlich über den Prozess zu berichten. Nur der Presse ist es gestattet, Schreibutensilien mit in die Verhandlung zu nehmen. Dazu kommt noch, dass die bürgerlichen Medien kein Interesse an dem Prozess haben und zum Prozess nur akkreditierte Journalisten zugelassen sind.

Thomas: Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es in der deutschen Linken nur wenig Interesse an dem Prozess gibt und der Linken die wirkliche Bedeutung des Prozesses eben nicht bewusst ist.

4. Was ist denn eurer Ansicht nach die Tragweite des Prozesses?


Thomas: Also, das offensichtlichste ist ja, dass unter dem Deckmantel des "Kampfes gegen den Terror" vermehrt fortschrittliche und revolutionäre Organisationen bzw. Personen kriminalisiert werden. Dafür ist der Prozess ja nur ein Beispiel von vielen. Allerdings ist der momentane Prozess in Stuttgart-Stammheim der erste große Prozess nach §129b gegen die linke migrantische Bewegung in der BRD und es wird beabsichtigt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Als Maßstab gelten die sog. "Schwarzen Listen", also die Anti-Terror-Listen der USA und der EU.

Lisa: Kommt es zu einer Verurteilung, ist der Weg für die BRD und die Bundesanwaltschaft geebnet, weitere migrantische Organisationen nach §129b zu kriminalisieren. Das Ganze hat auch eine internationale Dimension und muss eben im Kontext mit den Anti-Terror-Gesetzen gesehen werden. In einigen EU Mitgliedsstaaten gibt es ähnliche Paragraphen und werden teilweise auch schon angewendet, z.B. wurden in Italien ebenfalls zwei vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu 5 bzw. 7 Jahren Haft verurteilt. Denkt man dieses Szenario mal weiter, dann ist der Weg geebnet für die Kriminalisierung jeglicher internationalistischer Arbeit und der internationalen Solidarität.

5. Wie sieht denn eure Soliarbeit zu dem Verfahren aus?


Thomas: Der Prozess wird regelmäßig beobachtet und wir versuchen, auf verschiedenen Wegen Öffentlichkeit für das Verfahren zu schaffen, was sich als recht kompliziert herausgestellt hat. Wir versuchen, viel Unterstützung aus den verschiedensten Richtungen für die Soliarbeit zu bekommen und versuchen einerseits die Soliarbeit auf eine breite Basis zu stellen und andererseits den politischen Aspekt verstärkt zu thematisieren.

Lisa: Konkret geplant ist am 5. Juli in Stuttgart eine Antirepressionsdemo, die als Schwerpunkt den Prozess und die Paragraphen 129, 129a und 129b haben wird. Davor wird es eine bundesweite Infotour geben, bei der in verschiedenen Städten über das Verfahren und die politische Bedeutung informiert werden wird.


Quelle, Rückfragen und nähere Informationen: www.no129.info

Für Versammlungsfreiheit - Demonstration am 31.5. in München

Aus aktuellem Anlaß unterstützen wir folgenden Aufruf:

FÜR DIE VERSAMMLUNGSFREIHEIT!

GEGEN BESPITZELUNG, SCHIKANE UND EINSCHÜCHTERUNG -“ GEGEN DAS NEUE BAYERISCHE VERSAMMLUNGSGESETZ


Demonstration am Samstag, 31. Mai 2008, 14 Uhr, München, Geschwister-Scholl-Platz

Art. 113 Bayerische Verfassung: “Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.-

BAYERISCHES VERSAMMLUNGSGESETZ

Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation. Bayern spielt dabei den Vorreiter für die anderen Bundesländer, die den Erlass von Versammlungsgesetzen zunächst zurückgestellt haben.

KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG

Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert.

• Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

• Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.

• Versammlungsleiter und Ordner werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.

• Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.

• Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder Teilnehmergruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd- wirken.

• Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.

AUFRUF
Diesen Angriff auf eines der wichtigsten politischen Grundrechte müssen wir gemeinsam verhindern! Deshalb rufen wir dazu auf, mit uns am 31. Mai 2008 gegen die Pläne der Bayerischen Staatsregierung zu demonstrieren, die im Juli 2008 dieses Gesetz im Landtag abstimmen lassen will.

ERSTUNTERZEICHNER
AK Vorratsdatenspeicherung München | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V | FDP Bayern | Stadtratsfraktion B-™ 90/Die Grünen München | Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen München | Piratenpartei Bayern und Bezirk Oberbayern | Komitee Grundrechte und Demokratie e.V. | Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) e.V. | Gruppe USB | Bayerischer Flüchtlingsrat | AnarKomM | attac München | B-™ 90/Die Grünen KV München |Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus | Jusos München | Junge Liberale München | VVN/BdA München und Bayern


Weitere Informationen

Der kommentierte Gesetzesentwurf befindet sich bei verdi München.

Links gekapert beim Piratenblog:

Solidaritätserklärung für Mumia Abu-Jamal von Leonard Peltier

Mumia Abu-Jamal wird heute 54 Jahre alt. Er sitzt seit 1981 im Gefängnis. Heute ist sein 26. Geburtstag in Gefangenschaft. Das Berliner Mumia-Bündnis zeigt Filme im Videokino Peliculoso in der KÖPI und gibt weitere Infos zum Thema (auch über Todesstrafe und privatisierte Gefängnisindustrie).

Solidarisch zeigt sich Leonard Peltier in einer Erklärung, die bei freace übersetzt veröffentlicht wurde:

(...)Trotz des Rückschlags für Mumia durch die Verweigerung eines neuen Verfahrens hoffe ich auf die neue Anhörung zur Festsetzung des Strafmaßes. Wie bei so vielen vor uns werden unsere kleinen Siege eines Tages in unserem endgültigem Triumph münden, und wir werden den Kampf bis zu diesem Tag weiterführen. Denn wir sind eins, und wir sind viele. Wir sind ewig, und wir sind zeitlos. Wir sind Crazy Horse, wir sind Geronimo, wir sind Mumia, wir sind Leonard Peltier, wir sind Malcolm X und wir sind Martin Luther King. Wir sind die Stimmen der Gerechtigkeit und des natürlichen Lebens. Wir sind das American Indian Movement, wir sind die Black Panthers, wir sind MOVE, wir sind der Vietcong, wir sind die Irish Republican Army und die Palestinian Liberation Organization.(...)

Free Mumia Abu-Jamal!

Via labournet und anderen gingen heute folgende Informationen ein:

Internationale Proteste vom 19. April erklären: Mumia muss jetzt freikommen!

„Bevorstehende internationale Einheitsfrontproteste mit der Forderung nach Mumias sofortiger Freilassung: Sydney, Australien, am 23. April; Mexiko-Stadt am 24. April; Chicago und Los Angeles am 26. April...“ Presseerklärung des Partisan Defense Committee in dt. Übersetzung vom 20.April 2008

Diese Demonstrationen können auch von Gewerkschaften, Organisationen und Einzelpersonen in Deutschland per Unterschrift unterstützt werden.

Grußadresse des deutschen P.E.N. Zentrums an Mumia Abu-Jamal

Grußadresse anlässlich der Solidaritätsveranstaltung am 17.4.2008 in Berlin -“ siehe die Presseerklärung vom 21.4.08.

Europol "Terrorismus" Bericht: Was nicht passt, wird passend gemacht

Vor allem wird in Zusammenhang mit dem kürzlich veröffentlichten "EU Terrorism Situation and Trend Report", dem "Bericht über die Lage und die Entwicklung von Terrorismus in der EU", (TESAT) eine Ausweitung der "Kompetenzen" der Polizeibehörde und damit einhergehend ein europaweiter Abbau demokratischer Rechte - wie hierzulande mit der Verschärfung des "BKA Gesetzes" - gefordert. Was sonst. Freace setzt sich mit dem eigentlichen Sinn des Berichtes und den genannten Zahlen auseinander. Ein Beispiel für die Seriösität des TESAT- Berichtes:
Als herausragend ist aber in dieser ganzen Liste zweifelsohne der einzige gemeldete Fall in der Kategorie "Einzelthemen-Terrorismus". Dabei stufte Portugal die Zerstörung einer Feldfläche von über einem Hektar an genverändertem Mais durch über 100 Menschen als "Terrorismus" ein.

Das sagt eigentlich alles. Auch darüber, daß gegen einen europaweiten Angriff auf bürgerlich demokratische Rechte auch europaweit protestiert werden muss.

"In Prison my Whole Life - The Case of Mumia Abu-Jamal"

Mumia Abu-Jamal's Fall ist Gegenstand des Films "In Prison my Whole Life -“ The Case of Mumia Abu-Jamal", USA/GB 2007, Regie: Marc Evans (90 min), der am heutigen Mittwoch in Berlin um 22.15 Uhr in der Originalfassung zu sehen ist.

Ort: fsk-Kino am Oranienplatz, Segitzdamm 2 10969 Berlin-Kreuzberg (U-Bf: U1 Kottbusser Tor, U8 Moritzplatz - Bus: M29, 140, - N8).

Am 2. Mai wird der Film um 17:30 in Stuttgart im Corso International, Hauptstraße 6 70563 Stuttgart-Vaihingen gezeigt.

Amnesty International präsentiert den mit seinem Logo versehenen Film im Rahmen des "britspotting"-Festivals als Deutschland-Premiere sowie die Besprechung von Anja Trebbin in der Zeitung "junge Welt").

Nach der Vorführung ist Robert R. Bryan aus San Francisco, Hauptanwalt von Mumia Abu-Jamal eingeladen.

Nachfolgend noch ein weiterer Hinweis auf den "Abend für Mumia Abu-Jamal" am Donnerstag, 17. April, ab 19 Uhr.
Ort: Literaturforum im Brecht-Haus, Chausseestr. 125 10115 Berlin (U-Bhf. Oranienburger Tor, S-Bhf. Oranienburger Straße).

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Mumia Abu-Jamal: Internationale Proteste gegen Gerichtsentscheidung

Verschiedene Gruppen rufen heute und morgen zum Protest gegen die Entscheidung auf, Mumia-Abu-Jamal kein neues Verfahren zu gewähren. Hier einige Termine:

Deutschland:Das Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal trifft sich am Freitag, 28. März um 20:00 Uhr im Clash im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin, (U6/7 Mehringdamm).

In Erlangen soll am heutigen Freitag um 18 Uhr eine Demonstration auf dem Schloßplatz beginnen.

Das Schweizer Solibündnis ruft zur Free Mumia Demo unter dem Motto "Brick by brick, Wall by Wall, We gonna free Mumia Abu-Jamal" am 5.4.08 14:30, Theaterplatz Luzern, auf.

Berlin -“ 28. März, 18 Uhr. Nähe US-Botschaft, (Unter den Linden/Neustädtische Kirchstr.)

Kontakt: E-Mail: kfsv@online.de Telefon: (0 30) 4 43 94 01

Hamburg -“ 29. März, 12 Uhr, gegenüber dem US-Generalkonsulat, (Alsterufer 27/28)

Kontakt: E-Mail: kfsv-hamburg@web.de Telefon: (0 40) 32 36 44

England:

London -“ Freitag, 28. März: 17 Uhr US-Botschaft, Grosvenor Square, W1, (Nächste U-Bahn: Bond Street).

Für mehr Informationen, kontaktiert das Partisan Defence Committee:
partisandefence@yahoo.co.uk, 020 7281 5504, Partisan Defence Committee, BCM Box 4986, London WC1N 3XX

Frankreich:

Paris -“ Samstag, 29. März, 14 Uhr, gegenüber dem US-Konsulat, Place de la Concorde.

CDDS Tel.: 01 42 08 01 49, E-Mail: cdds-France@hotmail.fr

USA:

Bay Area -“ Freitag, 28. März: 16:30-18:30, 14th und Broadway, Oakland, Nähe Federal Building

Mehr Infos: (510) 839-0852, pdcbayarea@sbcglobal.net

Chicago -“ Freitag, 28. März: 16:30, Kluczynski Federal Building, nordöstliche Ecke von Jackson und Dearborn. Mehr Infos: (312) 563-0442, chicagopdc@sbcglobal.net

Los Angeles -“ Freitag, 28. März: 17 Uhr, U.S. Federal Courthouse, 312 N. Spring St.

Mehr Infos: (213) 380-8897, pdc-la@sbcglobal.net

New York -“ Freitag, 28. März: 17-19 Uhr, Federal Building, Broadway zwischen Worth und Duane Sts.

Mehr Infos: (212) 406-4252, partisandefense@earthlink.net

Australien:

Sydney -“ Samstag, 29. März: 12 Uhr mittags beim US-Konsulat, Ecke Martin
Place & Castlereagh Street

Mehr Infos: (02) 9281 2181 pdc.sydney@exemail.com.au

Kanada:

Toronto -“ Freitag, 28. März: 18 Uhr, 360 University Ave., gegenüber dem US-Konsulat zwischen Dundas (Bahnhof St. Patrick) und Queen (Bahnhof Osgoode). Mehr Infos: (416) 593-4138 pdctoronto@bellnet.ca

Vancouver -“ Freitag, 28. März: 12 Uhr mittags, UBC Student Union Building, South Plaza.

Mehr Infos: (604) 687-0353, trotskyist_vancouver@shawcable.com

Mexiko:

Ciudad de México -“ Freitag, 28. März: 17:00 Uhr, am Haupteingang der Philosophischen und Geisteswissenschaftlichen Fakultät CU, UNAM. Richtet Eure Korrespondenz an: Román Burgos, Apdo. Postal 302, Admón. Postal 13, CP 03501, México D.F., je_contacto@yahoo.com.mx

Via redblog und Partisan Defense Committee

Es gibt kein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal!

Der afroamerikanische Journalist und politische Gefangene Mumia Abu-Jamal versucht seit 1982, ein neues Verfahren zu erkämpfen. Heute lehnte das 3. Bundesberufungsgericht seinen Antrag ab und entschied, ein bereits 2001 von Bundesrichter Yohn gefälltes Urteil aufrecht zu erhalten.
Für Mumia Abu-Jamal und seine internationale Unterstützer_innenbewegung stellt das eine riesige Entäuschung dar.
Nicht allein die Tatsache, dass sich kein Gericht der USA mit den rassistischen, finanziellen und politischen Manipulationen in Mumias erstem Verfahren befassen will.
Er soll dafür auch noch bis zum Ende seines Lebens in einem SUPERMAX Gefängnis sitzen, obwohl er bereits seit 26 Jahren im Todestrakt von Pennsylvenia eingesperrt war.
Aber es könnte auch noch schlimmer kommen. Sowhl Verteidigung als Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit des Einspruches.
So könnte die Staatsanwaltschaft z.B. innerhalb von 180 Tagen fordern, ein abgetrenntes Verfahren auf niederer Ebene allein um das Strafmaß zu führen. Hier ginge es dann um Lebenslänglich oder Todesstrafe.


Weiterlesen bei IndyMedia

4:3

Troy Davis
Mein Brieffreund Troy Davis wurde am 28. August 1991 zum Tode verurteilt. Er wurde schuldig befunden zwei Jahre zuvor, am 19. August 1989 den Police Officer Mark Allen McPhail auf dem Parkplatz eines Burger King Restaurants erschosen zu haben, als Officer McPhail einem Obdachlosen zu Hilfe eilen wollte, der von einem Fremden angegriffen worden war.

Die Anklage stützte sich in ihrem Verfahren auf die Aussagen von 9 Kronzeugen - denn es gab weder eine Tatwaffe noch sonstige Spuren die auf Troy als Täter hindeuteten. Troy war zur Tatzeit zwar in Savannah, Georgia, doch nach eigener Aussage war er zur Tatzeit auf einer Party. Als er hörte, dass die Polizei nach ihm suchte begab er sich selbst zur Polizei um den Irrtum aufzuklären, jedoch wurde er dann sofort verhaftet.

Im Laufe der Jahre und Troy's langen Weg durch die Instanzen haben von den 9 Kronzeugen der Anklage 7 unter Eid ausgesagt dass sie zu ihren ursprünglichen Aussagen, in welchen sie Troy belasteten, von der Polizei gezwungen waren. Einer der beiden verbliebenen Kronzeugen der Anklage ist Sylvester "Red" Coles, der nach der Tat gegenüber anderen Personen damit geprahlt hatte dass er Officer McPhail erschossen habe und der auch andeutete dass er seine Pistole habe verschwinden lassen. Nach der Tat erschien er auf dem Polizeirevier mit einen Anwalt, belastete Troy Davis und bekam gleichzeitig im Gegenzug Immunität zugesichert. Dieses und andere beunruhigende Details finden Sie im Bericht von amnesty international "Where is the justice for me?".

Dass die Gerichte die Tatsache, dass 7 Kronzeugen unter Eid ihre Aussagen von damals widerrufen haben, bis heute ignorieren liegt nicht zuletzt an dem "Antiterrorism and Effective Death Penalty Act", kurz AEDPA, der 1996 unter Bill Clinton eingeführt, unter anderem die Berufungsverfahren von Todestraktinsassen verkürzen soll. Das Gesetz schreibt vor dass Todestraktinsassen, sofern auf Staatsebene ihr Todesurteil bestätigt wurde, sie auf der Bundesebene binnen eines Jahres neue Beweise und Argumente vorlegen müssen, die im Hauptverfahren nicht berücksichtigt wurden, um in einem neuen Berufungsverfahren ihre Todesstrafe anzufechten.

So wurden in Troy's Fall teilweise erst 10 Jahre später die Aussagen unter Eid widerrufen, und so weigerten sich Gerichte im Prinzip aus formalen Gründen, diese widerrufenen Zeugenaussagen zu berücksichtigen oder hielten sie nicht für aussagekräftig genug.

Troy Davis hatte im Juli 2007 einen Hinrichtungstermin, jedoch Stunden vor der geplanten Hinrichtung wurde diese durch das Georgia Board of Pardons and Paroles gestoppt und zwei Wochen später gewährte der Georgia Supreme Court eine Anhörung (eine Besonderheit des Justizsystems von Georgia, wonach der Supreme Court eine Anhörung gewähren kann, auch wenn alle Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind). Die Anhörung fand im November statt und heute entschied der Georgia Supreme Court mit 4:3 Stimmen, dass der Fall von Troy nicht neu aufgerollt wird!

Auch diesmal scheint der Zeitpunkt eine wesentliche Rolle zu spielen - Zitat Karl Keys:"The evidence of innocence, the majority holds, comes too late." Bezeichnenderweise ist unter den drei Richtern, die von der Auffassung der Mehrheit abweichen, der Chefrichter:"...However, it is unwise and unnecessary to make a categorical rule that recantations may never be considered in an extraordinary motion for new trial." Die komplette Entscheidung des Georgia Supreme Court finden Sie hier.

amnesty international hat noch heute eine Eilaktion für Troy gestartet, und ich bitte Sie inständig daran teilzunehmen. Die Eilaktion finden Sie hier. Sollten Sie Fragen bezüglich der Eilaktion oder Troy haben zögern sie nicht mit mir zu schreiben.

Weitere Informationen über Troy finden Sie bei ai USA, bei Karl Keys und Steve Hall und auf der Webseite, die von Troy's Schwester Martina Correia betreut wird: http://www.troyanthonydavis.org



Erstveröffentlichung bei Keine Todesstrafe - No Death Penalty

Todesstrafe und Strafentwicklung in den USA

Joachim Kübler hatte das Thema bei uns schon mal angeschnitten, jetzt gibt es einen informativen
Artikel auf IndyMedia:

Im Herbst letzten Jahres stoppte der US-Surpreme Court sämtliche Hinrichtungen mit der Giftspritze, was dazu führte, das erstmals seit 1976 seit sechs Monaten in den USA niemand staatlich ermordet wurde.
Wurde dies zunächst als großer Erfolg der Anti-Todesstrafenbewegung begrüßt, deutet sich jetzt an, dass die offenen Fragen viel größer sind. (...)


Sowohl Karl Keys als auch Doug Berman stellen sich die berechtigte Frage wann und wie es in Baze et al. v. Rees weitergeht.
In dem Zusammenhang auch informativ sind folgende Beiträge von Doug Berman: Some parting(?) thoughts on Baze and the lethal injection debate und Why exactly are some death penalty opponents resisting the moratorium label?