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»Ich vergesse nie ein Gesicht. Aber in Ihrem Fall mache ich gerne eine Ausnahme.« Julius Henry "Groucho" Marx

Göppingen: Großer Aktionstag am 22. September

Am 21. September wollen wir vor den Protesten gegen anstehenden Naziaufmarsch in Göppingen nocheinmal gemeinsam auf die Straße gehen!

Mit kreativen Aktionen und Kundgebungen werden wir uns die Straßen nehmen und einen kräftigen Auftakt zu den antifaschistischen Aktionen am 6. Oktober auf die Beine stellen.
Die Mobilisierungsveranstaltungen sollen einen Einblick in die Hintergründe und aktuelle Infos zum Naziaufmarsch und den Gegenprotesten bieten.
Samstag 22. September | 15:00 Uhr | Göppingen Rathaus

Quelle und neueste Informationen - Hier ist auch Raum für eure Fragen und Diskussionen rund um den 6. Oktober in Göppingen.

Baden-Württembergs Polizei filmt rechtswidrig

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert das fortgesetzte Filmen auf Demos. Dieses steht seiner Meinung nach im Widerspruch zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Für das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist es z.B. ausdrücklich nicht maßgebend, ob tatsächlich gefilmt wird bzw. die Daten übertragen werden oder nicht.

Der Schutz von Demonstrierenden vor unerlaubter Überwachung oder dem Anschein einer Überwachung ist zu gewährleisten. Lediglich die erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung lässt eine Ausnahme zu.

Um zu beweisen, dass die Polizei auch filmt, wenn keine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegt hat die Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit selber zahlreiche Bilder mit filmender Polizei angefertigt. Über die augenscheinlich rechtswidrige Polizeipraxis und den Briefwechsel zwischen dem zuständigen Innenministerium und dem Bündnis sprach Radio Dreyeckland mit Alfred Denzinger von der Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Interview anhören (Länge: 7.53 min) 


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Via Radio Dreyeckland

kritisch-lesen.de Nr. 21 - Polizei im Rassismus

Photograph by Tomasz Sienicki
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Quelle
Rassistisches polizeiliches Handeln wird sowohl von Mainstream-Medien als auch von Politiker_innen nur selten aufgegriffen. Erfahren dennoch – aufgrund erfolgreicher Kampagnenarbeit durch Aktivist_innen (etwa Initiative Oury Jalloh oder Initiative Christy Schwundeck) – einzelne Schicksale von Betroffenen rassistischer Polizeigewalt mediale Öffentlichkeit, wird nicht nur von offizieller Seite häufig von „bedauerlichen Einzelfällen“ gesprochen. Demnach seien rassistische Kontrollen, Misshandlungen oder gar Morde lediglich auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen. Polizei als Institution, in die fest das gesellschaftlich verankerte rassistische Verhältnis eingeschrieben ist, wird dennoch fast nie thematisiert. Hinzu kommt, dass die Polizei über das Gewaltmonopol des Staates verfügt und ihr damit die Legitimation zukommt, für „Recht und Ordnung“ zu sorgen. Polizei kann daher nicht nur als Spiegel der Gesellschaft begriffen werden, sondern auch als Institution, die etwa durch gezielte Kontrollpraxen Kriminalität politisch und medial mit hervorbringen kann. (Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag „Alltägliche Ausnahmefälle“, der in der aktuellen Ausgabe der antirassistischen Zeitschrift ZAG erschienen ist). Rassistische Polizeihandlungen sind als Form des institutionellen Rassismus zu betrachten, wie Hannah Eitel anhand der Broschüre „Institutioneller Rassismus“ des Migrationsrates Berlin Brandenburg aufzeigt. Eitel sieht in der Broschüre ein detailliertes Bild rassistischen Alltags dargestellt, bei dem polizeiliche Praxis nicht ausgespart bleibt. Dass das Thema „Polizei im Rassismus“ im deutschsprachigen Raum unterrepräsentiert ist, zeigt sich auch anhand der bisher erschienenen Publikationen. Es finden sich nur sehr wenige Veröffentlichungen zum Thema, weshalb wir uns in dieser Ausgabe auch englischsprachiger Literatur zugewendet haben. Biplab Basu hat sich die Studie „But Is It Racial Profiling?“ genauer angeschaut. Die Studie zeigt, dass bei einer beträchtlichen Anzahl von polizeilichen Kontrollen, Rassismus für die Polizist_innen handlungsleitend ist. Racial Profiling beschreibt diese gängige Polizeipraxis, nach der Menschen aufgrund rassialisierter Attribute polizeilich kontrolliert werden. Die Praxis, Menschen zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe zu kontrollieren, wurde jüngst von dem Verwaltungsgericht Koblenz als legitim erklärt (dagegen gab es einige Proteste, etwa eine Petition, die über 15.000 Menschen unterzeichnet haben). Johanna Mohrfeldt ermöglicht in ihren beiden Rezensionen „Rassistische Polizeipraxis im demokratischen Rahmen“ und „Pionierarbeit trotz eingegrenzter Perspektive“ sowohl Einführung als auch Vertiefung zum Thema Racial Profiling anhand von Studien aus verschiedenen Ländern. Eine der wenigen in deutscher Sprache erschienen Veröffentlichungen, die das Thema Polizei im Rassismus aufgreift, ist der Bericht „Täter unbekannt“ von Amnesty International. Die Rezensentin Laura Janßen sucht allerdings darin vergeblich nach einer kritischen Analyse. Abschließend lobt peps perdu in der Rezension zu „Banlieues. Die Zeit der Forderungen ist vorbei“ den Perspektivenreichtum dieser Textsammlung. Das Buch zeigt auf, wie Rassismus und räumliche Ausgrenzung zusammen spielen.

Um sich weiter mit dem Thema rassistische Polizeigewalt zu befassen, empfehlen wir darüber hinaus den Besuch der Konferenz „Racial Profiling Reloaded“ der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, die am 12. und 13. Oktober in Berlin sattfinden wird (weitere Informationen auf der KOP-Homepage).

Bei den weiteren Rezensionen richtet zunächst Martin Brandt den Blick auf das neue Buch von Heinz-Jürgen Voß. In „Intersexualität – Intersex“ plädiert Voß für Brandt in überzeugender Weise für ein konsequentes Ende der medizinischen Eingriffe an Neugeborenen und Kleinkindern aufgrund der Diagnose „Intersex“. Wenig überzeugend findet hingegen Sebastian Friedrich den Versuch des Medientheoretikers Byung Chul-Han, seinen populären Essays in „Topologie der Gewalt“ ein theoretisches Fundament zu verpassen. Friedrich stellt in seiner Rezension „Große Hülle, kleiner Kern“ fest, dass Han letztlich wenig Substanzielles anbiete. Weitaus Substanzieller erscheint für Adi Quarti die Analyse der „Sicherheitsarchitektur 9/11“ von Stuart Price, der die veränderten Formen der Repression im Neoliberalismus untersucht. Patrick Schreiner widmet sich anschließend dem Buch „Bankrotteure bitten zur Kasse“ von Jürgen Leibiger, in dem richtige Fragen und Ansätze präsentiert werden, wenngleich Schreiner nicht alle Antworten überzeugen. Schließlich lobt Ismail Küpeli die Dissertation „Der ethnische Dominanzanspruch des türkischen Nationalismus“ von SavaÅŸ TaÅŸ als eine Analyse, der es gelingt, die ideologischen Komponenten des türkischen Nationalismus zu dekonstruieren.

Weiterlesen in der am 4. September erschienenen Ausgabe von kritisch-lesen.de

Bob Marley Interview von Mumia Abu-Jamal, November 1979

"Ich habe ein Juwel für euch in dieser Woche. Im November 1979 tourte Bob Marley und die Wailers in Nordamerika zur Unterstützung des Albums "Survival", einem Album mit einem militanten Thema, das Themen wie schwarzen Nationalismus, Repatriierung, und panafrikanischer Solidarität behandelt. Mehreren Quellen zufolge war als Name für das Album ursprünglich "Black Survival" anstatt "Survival" geplant, um die Dringlichkeit der afrikanischen Einheit zu unterstreichen, aber der Name wurde gekürzt, um Fehlinterpretationen des Themas zu vermeiden. Bob Marley stellte sich das Album als den ersten Teil einer Trilogie vor, folgen sollten "Uprising" im Jahre 1980 und "Confrontation" im Jahr 1983.

Die Tour begann in Boston in der zweiten Hälfte des Oktober 1979 und endete in Libreville, Gabun am 6. Januar 1980. 1979 war das internationale Jahr des Kindes, weshalb die Band Auftritte bei einigen Benefiz-Konzerten für Kinder auftrat, wie am 10. August 1979 in Jamaika vor der Survival-Tour sowie am 15. Dezember 1979 in Nassau, Bahamas. Die Tour hatte ihren Schwerpunkt vor allem in den Vereinigten Staaten, es gab aber auch Auftritte in der Karibik und in Afrika.

In der ersten Hälfte des nordamerikanischen Teils der Tour, besuchte Bob Marley und die Wailers Philadelphia, Pennsylvania, wo sie am 7. November 1979 in "The Spectrum" auftraten. Während seines Aufenthalts in in Philadelphia wurde Bob von einem preisgekrönten lokalen Journalist namens Mumia Abu-Jamal im Warwick Hotel interviewt. Das Interview wird hier in seiner Gesamtheit präsentiert.

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Abu-Jamal wurde später des Mordes an Philadelphia 1981 Polizisten Daniel Faulkner für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde als "vielleicht der weltweit bekannteste zum Tode verurteilte Häftling" bekannt, seine Strafe ist eine der am meisten und kontroversesten diskutierten. Am 7. Dezember 2011 kündigte der Bezirksstaatsanwalt von Philadelphia, Seth R. Williams an, dass nicht mehr versucht werde, die Todesstrafe für Abu-Jamal durchzusetzen. Williams sagte, dass Abu-Jamal den Rest seines Lebens im Gefängnis, ohne die Möglichkeit der Bewährung verbringen wird.

Eine schriftliche Niederschrift des Interviews kann hier eingesehen werden.

Dank an Roger Steffens für die Überprüfung aller historischen und sachlichen Daten."

Eigene Übersetzung / Quelle: Bob Marley Interview with Mumia Abu-Jamal, November 1979

NPD-Verbot: Staatsgelenkte ANTIFA auf der Flucht vor Gericht

Antifaschistische Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden 2012
Erwartungsfroh erwacht am Tag nach Olympia: Endlich wieder Nachrichten über was anderes als Gold und Sehnenriss! Mit was aber machte ARD auf? Mit dem ältesten Gag: NPD-Verbot.

Drei bisher schon als Vorkämpfer der ANTIFA bekannt gewordene Bundesländer wollen über den Bundesrat, zur Not aber auch im Alleingang erneut in Karlsruhe einen Verbotsantrag gegen die NPD riskieren.

Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Auch ohne Bundesregierung, wenn die weiterhin zögert.

Hört sich zunächst gut an, solange man noch nicht ganz wach ist. Verbote, wenn es sie gäbe, könnten die ewigen verwaltungsrichterlichen Streitigkeiten wegen Aufmarsch-Verboten beenden. Gedanken ändern natürlich nicht. Auch nicht die Zusammenschlussfähigkeit unter Tarn-Namen zu neuen Aktionen. Aber immerhin...

Die Vorprescher denken vor allem an die Wahlen, bei denen sie die tatkräftigen Antifaschisten geben werden - im Vergleich zu all denen, die seit Jahren auf der Straße sich den Nazis entgegenstellen, aber - je nach Darstellungsregie der Akteure - bisher nichts erreicht haben. Dagegen die Staaten nach dem Gerichtsentscheid: ein Meisterschlag - und weggefegt die braunen Krümel.

Nur eins muss vor allem die Regierungs-Chefin Thüringens vergessen haben. Den Grund nämlich, der beim letzten Versuch in Karlsruhe zum Nichtstattfinden des Verbotsprozesses geführt hat. Er wurde auch im Fernsehen nirgends erwähnt. Kleiner Tipp zur Erinnerungsstütze: Es ging damals darum, dass die verschiedenen Geheimdienste sich so tief ins Parteileben der NPD eingefressen hatten, dass sie verschiedenorts Leitungsstellen besetzten und manchmal die besseren Reden schrieben. Selbstlos sollen solche Dienstler Staatsgelder an Parteistellen weitergereicht haben. Mit Recht bemängelte das Gericht, dass es bei diesem Stand der Dinge nicht wissen könne, wen sein Spruch dann träfe: den Staatsdiener oder den Staatsfeind.

Wie - frage ich ratlos - wird aber gerade ein Land wie Thüringen dem Gericht dieses Mal beweisen, dass keinerlei Zusammenarbeit mit den freiarbeitenden Bündnissen in der Leitungsebene mehr stattfinde? Ist denn alles vergessen, was die verschiedenen Dienste der geheimarbeitenden NSU haben zukommen lassen an Ratschlag und Hilfe? Die NPD wird vor Gericht natürlich beteuern, dass sie mit solchen Gruppierungen wie der NSU nie etwas zu tun gehabt habe. NSU - der Partei total fremd! Wenn das Gericht denen die Ausrede abnehmen würde, stünde die Partei - im Kontrast zur kriminellen Vereinigung NSU - alpenschneerein da. Wofür sie dann noch verbieten? Jede Bundesregierung, jede bürgerliche Partei kannte die Bedingungen des Gerichts für einen neuen Antrag. Sie wäre auf Rückzug des Verfassungsschutzes und der verwandten Dienste aus der NPD-Beeinflussung herausgelaufen. Dazu ist aus keinem deutschen Bundesland etwas bekannt geworden. Das Gericht wird das feststellen. Entsprechend die Aussichten der Anträge der staatsorientierten ANTIFA.

Bleibt es also beim billigen BlaBla vor den Wahlen? Das auch. Aber nicht nur. Tatsächlich ist die staatliche Bürokratie, wie tausend Beispiele beweisen, den Massenbewegungen gegen die Faschisten feind. Wie allen Massenbewegungen, die nicht gleich staatlich gesteuert auftreten. Solche bringen immer Unruhe und haben die Neigung, auch Äußerungen von Leuten im Apparat aufzugreifen, die nie nazistisch geortet worden waren. Tatsächlich erinnert die Hetze eines bayerischen Ministers - CSU - gegen Griechenland nicht nur entfernt an "Aufforderung zum Völkerhass". Deshalb: Bewegungen nicht übergreifen lassen. Lieber per Gesetz und Gerichtsbeschluss die Sache fest in der Hand behalten. Man weiß nie, was bei Demos ohne Aufsicht herauskommt.

Kein Jubel also angebracht. Die Forderung nach einem NPD-Verbot behält ihr Recht. Aber nur dann, wenn ihr der massenhafte Kampf auf den Straßen und in den Medien vorausgeht, nicht dem administrativen Akt nachfolgt. Erst muss die breite handlungsbereite Bewegung geschaffen sein, die das Schändliche und Verächtliche einer jeden faschistischen Bewegung herausarbeitet, bevor ein Verbot seine Wirkung entfalten kann.

Frankfurt: Occupy geräumt! Bei erbittertem Schweigen über den wahren Grund...

In Frankfurt ist es also mal wieder so weit! Das Verwaltungsgericht hat gesprochen. Und den Eilantrag der Occupy-Leute abgelehnt. Demnach - der Wortlaut ist noch nicht einmal veröffentlicht - geht alles gegen die Zelte. Die dürfen nicht Ausdrucksmittel einer Demo sein.

Betont höflich gehen die - schon auf Vorrat bereitgestellten - Polizisten vor, wie man den Mitteilungen von fr-online entnehmen kann. Auf Wunsch wird weggetragen! Sonst jede Habseligkeit gewissenhaft dem Eigentümer zugeordnet und öffentlich notiert. Sagt jetzt, kann es demokratischer zugehen? Worüber beklagen die sechzig noch Anwesenden sich dann?

Vor allem darüber, dass der wahre Grund der Räumung gar nicht genannt wird. Es geht nicht um den Euro, wenn wir dem zuständigen Dezernenten Frank - CDU - glauben dürfen. Es geht um den zerstörten Rasen mitten in Frankfurt, der endlich der Gesamtheit der Bürger zurückgegeben werden muss. Und dann vor allem um die Ratten!

Als strenger Traditionalist schließt sich Frank einer Heerschar von Begründern einer Räumung an, die sich alle lieber den Mund verbrannt hätten, als ihre wahren Motive zu nennen. So 1968 in Paris, als das besetzte Theater ODEON geräumt wurde. Keineswegs, weil dem Minister Malraux das offene Diskutieren missfallen hätte. Oh nein! Aber die Ratten, die schwarzen, die grauen, die sich hemmungslos vermehrten - die waren einfach nicht mehr zu dulden.

An anderer Stelle - zum Polizeikessel vom 30.Juli verkündete der dortige Kollege des Dezernenten Frank: "Herr Scheithauer vom Ordnungsamt erklärte vielmehr: "Eine Meinungsäußerung zum Euro ist zulässig - das soll und kann man nicht unterdrücken." (vergl den Beitrag von Th. Trueten zum Polizeikessel)

Und auch er nicht wahrscheinlich nicht, weil er heimlich Nazi wäre. Sondern weil er alle Maßnahmen stützt,mit welchen man den Massen ihren Handlungsraum einschränken kann. Hier also den aktiven Antifaschisten,die die Verbreitung von Nazi-Totengeruch in ihrer Stadt nicht dulden wollen. Und darin trifft er sich mit dem Kollegen aus Frankfurt. Die wirklichen politischen Absichten dürfen nie ausgesprochen werden. Sie laufen immer darauf hinaus, dass eins verschwiegen werden muss: der böse Wille der Obrigkeit. Ihr Wille, breite demokratische Diskussion einzuschränken, den Protestierenden den Mund zuzuhalten, alle Proteste durch Hinweis auf das doch völlig normale und gerichtlich abgesicherte Verfahren zu ersticken.

Die Schlussresolution der verbliebenen Träger des Occupy-Camps angesichts der Machtverhältnisse bleibt zwar verständlich, aber doch allzu bescheiden. Alle Teilnehmer hatten sich zum Verzicht auf Gegenwehr zu verpflichten. Einziger letzter Protestschritt: den Entscheid des Verwaltungsgerichts anfechten bei der nächsthöheren Instanz. Die gewichtigere Drohung gegen die Stadt Frankfurt und die Bankenmacht wurde nicht ausgesprochen. Dass nämlich die bürgerliche Macht mit all ihrem Gewicht es nicht hindern können wird, dass an vielen kleineren Orten sich Anhänger der Occupy-Bewegung zusammenfinden, die es Behörden und Banken weiterhin schwer machen werden, ihr trauriges Geschäft, mit geschlossenem Kniffmund betrieben, immer weiter fortzuführen - bis in alle Ewigkeit.

Erklärung zur "NPD-Deutschlandtour": Polizei und Ordnungsamt machen in Stuttgart Nazis den Weg frei!

Zum Stuttgarter Polizeikessel gegen AntifaschistInnen erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:


Am 30.7.2012 versuchte die NPD im Rahmen ihrer sogenannten "Deutschlandtour" eine Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt abzuhalten. Zahlreiche Antifaschisten protestierten dagegen und versuchten mit Sitzblockaden die Durchführung der Kundgebung zu verhindern.

Den Nazis wurde der Weg regelrecht frei geprügelt: Mehrere Hundertschaften, Reiterstaffel und Greiftrupps (BFE-Einheiten) waren im Einsatz.

Die Gegendemonstranten wurden ohne Vorankündigung eingekesselt, stundenlang bei praller Sonne im Polizeikessel ohne Wasser und Nahrung festgehalten und dann zum Teil mit auf dem Rücken gefesselten Händen zur Wasenwache nach Cannstatt gefahren. Der Ermittlungsausschuss der Antifaschisten meldete 75 Festnahmen.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:
"Die Kesselung der Demonstranten und ihre anschließende Festnahme sind rechtswidrig und ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Gegen diese illegale Praxis der Stuttgarter Polizei sind Feststellungsklagen von S21-Gegnern, die auch von dieser Praxis betroffen sind, beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig. Diese Verfahren werden aber seit über einem Jahr nicht entschieden. Der jüngste Vorfall zeigt aber, wie dringend notwendig das ist."

Empört zeigte sich Thomas Trüten über das Verhalten des Ordnungsamts: "Offenbar gab es bei der Stadt keine Überlegungen, die NPD-Aktion zu verbieten. Herr Scheithauer vom Ordnungsamt erklärte vielmehr: "Eine Meinungsäußerung zum Euro ist zulässig - das soll und kann man nicht unterdrücken."

Wer angesichts der Verstrickung führender NPD-Funktionäre in die NSU-Morde die Demagogie der Neonazis für eine "Meinungsäußerung" hält, verhält sich nach Ansicht des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zumindest "geschichtslos".

Für das Bündnis für Versammlungsfreiheit ist Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Deshalb sind wir prinzipiell für ein Verbot faschistischer Propaganda und daher auch gegen die Genehmigung von Naziaufmärschen.


Der Vorfall in Stuttgart ist kein Einzelfall: In Heilbronn wurden am 1. Mai 2011 ebenfalls hunderte Demonstranten, die gegen einen Naziaufmarsch protestieren wollten, stundenlang eingekesselt.

Nachdem in der Vergangenheit mehrfach die Unzulässigkeit dieser Polizeipraxis gerichtlich festgestellt wurde fordern wir die Landesregierung auf, endlich ihr Versprechen eines "bürgerfreundlichen Versammlungsrechtes" einzulösen. Für uns gehört zu einem fortschrittlichen Versammlungsrecht dazu, dass endlich Schluss sein muss mit einer Polizeipraxis, die demokratische und antifaschistische Proteste mit Repressionen überzieht, während Naziaufmärsche gegebenenfalls durchgeprügelt werden.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit allen, die von dem Polizeikessel betroffen waren und fordert die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die antifaschistischen Gegendemonstranten. Vorsorglich empfiehlt das Bündnis, sich bei Bußgeldbescheiden, Vorladungen oder ähnlichem an die örtlichen Rechtshilfevereinigungen und -gruppen zu wenden.

(...)



Polizeikessel am 30.7. in Stuttgart: Offener Brief von Ulrich Scheuffele an Minister Gall

Wir dokumentieren den offenen Brief von Ulrich Scheuffele an Innenminister Gall zum Stuttgarter Polizeikessel vom 30. Juli 2012:

Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,

mein Großvater verlor mit 39Jahren sein Leben. Der Grund, er war ein Gegner des Naziregimes. Meine Mutter und ihre 2Geschwister wuchsen daraufhin als Vollwaisen und Kinder eines Staatsfeindes auf.

Dies hat mit dazu geführt, dass ich schon seit frühester Jugend Pazifist bin und mich politisch in der Partei eingebracht habe, die auch sehr stark unter diesem Verbrecherregime gelitten hat, der SPD, in der ich 40Jahre Mitglied war und Funktionen wie Ortsvereinsvorsitzender, Stadtrat und Wahlkampfleiter inne hatte. Ich baute eine starke Jusogruppe auf und wurde von Willy Brandt für meine Mitgliederarbeit persönlich geehrt. Ich war nie ein Mitläufer in der SPD sondern habe mich zu Wort gemeldet, wenn ich mit Entwicklungen in der SPD nicht einverstanden war. Dies hat dazu geführt, dass ich ohne Parteiordnungsverfahren von Wolfgang Stehmer und Claus Schmiedel aus der Partei entfernt wurde. Beschwerdeschreiben an den damaligen PV Müntefering wurden nicht beantwortet.
Am vergangenen Montag war ein Naziaufmarsch in Stuttgart und viele Bürger, die diese braune Brut nicht wollen, haben sich dem entgegengestellt. Eine Bekannte von mir war auch dabei. Es ist Ihnen bekannt, was passiert ist, Einkesselung der Gegendemonstranten durch die Polizei u.s.w. Meine Bekannte war auch in diesem Kessel und musste in sengender Hitze mit vielen anderen lange Zeit aushalten. Dann wurde sie aus dem Kessel geführt, mit Kabelbinder wie ein Schwerverbrecher gefesselt und nach Cannstatt gebracht, wo sie in eine Zelle gesperrt wurde. So erging es noch vielen Anderen Gegendemonstranten.
Die NPD hat sich daraufhin auf ihrer Website bei der Polizei mit folgenden Worten bedankt:

„Wir bedanken uns an dieser Stelle bei der Stuttgarter Polizei für eine faire Behandlung, das konsequente Säubern der Stadtmitte und die damit verbundene Sicherstellung der Meinungsfreiheit für uns Nationaldemokraten.“


Lieber Herr Gall, ich kann Ihnen nur sagen, dass ich entsetzt bin und dass ich mich als Sozialdemokrat (ohne Parteibuch) schäme, dass in einem von den Sozialdemokraten mitregierten Bundesland, so etwas möglich ist. Ich möchte sie nicht fragen, ob sie als Innenminister auf dem richtigen Posten sind, aber ich möchte sie fragen, ob sie mit ihrer inneren Haltung in der richtigen Partei sind. Auf jeden Fall werden durch solche Aktionen das Ansehen und das Gedenken an die Menschen und es waren nicht wenige Sozialdemokraten beschmutz, die sich mit ihrem Leben gegen eine Menschenverachtende Ideologie eingesetzt haben. Und Sie machen noch für die geistigen Enkel dieser Henkersknechte den Stadtsäuberer.

Dieser Brief ist öffentlich und wird in verschiedenen Foren veröffentlicht.

Ulrich Scheuffele

OTKM Filmabend: "Die eiserne Mauer"

Am Samstag, den 28. Juli 2012 zeigt das Offene Treffen gegen Krieg und Militarisierung (OTKM) im Linken Zentrum Lilo Herrmann, um 19 Uhr den Film "Die eiserne Mauer". Vor dem Film wird es einen kleinen Input geben und nach dem Film wird Raum für Diskussionen sein.

Um 20 Uhr ist dann, wie jeden Samstag im Linken Zentrum Lilo Herrmann, VOKÜ. Dort kann bei leckerem veganem Essen weiter diskutiert und das eine oder andere gekühlte Getränk zu sich genommen werden.

Zum Film:

Die israelische Politik der Hauszerstörung stellt eines der ersten Symptome der israelischen Militärbesatzung dar. Sogar im Herzen Jerusalems sind Wohngebiete zerstört. Dort wo sich heute der Platz vor der Klagemauer erstreckt, standen einmal 350 palästinensische Häuser. Schon wenige Stunden nach Kriegsende 1967 ließ Israel das dortige Mughrabi-Viertel abreißen. Anfang der 1970er Jahre sind unter der Verantwortung von Ariel Scharon etwa 2000 Häuser in Flüchtlingslagern des Gaza-Streifens zerstört worden. In Rafah, ebenfalls im Gaza-Streifen, wurden 2004 auf einen Schlag 1500 Häuser zerstört. Der jüdisch-israelische Friedensaktivist Jeff Halper und emeritierte Professor, heute Chef des „Israelischen Komitees gegen Hauszerstörung“ (ICAHD), sagt dazu: „ Etwa 95 Prozent der Hauszerstörungen haben nichts mit „Sicherheit“ zu tun, wir sollten neue Wege des Friedens und Zusammenlebens vereinbaren“.

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Wer einmal in den Reißwolf fällt...

Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in
Mannheim, 27. Januar 2007

Zur Bilderserie
Carmen Hofmeister berichtet über den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, der die Zähne nicht von den Waden des Heidelberger Lehrers lassen will, in die er sich vor Jahren verbissen hat. Der Bericht:

Verfassungsschutz bespitzelt und verfolgt weiterhin zu Unrecht mit Berufsverbot belegten Heidelberger Lehrer

Klage gegen den VS vor dem Verwaltungsgericht Köln

Der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkòczy, der in den Jahren 2004-2007 mit Berufsverbot belegt worden war, hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben.

Angebliche „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes, beispielsweise über Teilnahme an Demonstrationen, waren die Grundlage für das Berufsverbot, das vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim letztinstanzlich als grundrechtswidrig erklärt wurde. Der VGH hatte damals in seiner Urteilsbegründung wörtlich geschrieben, er könne nicht nachvollziehen, dass „Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird“. Die Landesregierung Baden-Württemberg stellte Csaszkóczy dann 2008 als Lehrer ein.

Sowohl das Landesamt wie das Bundesamt für Verfassungsschutz lehnen es trotz dieses eindeutigen Urteils ab, die inkriminierten Daten zu löschen oder Csaszkóczy auch nur vollständigen Einblick in die über ihn gesammelten Daten zu gewähren. Stattdessen erklärt der Verfassungsschutz, dass er zu seiner „Aufgabenwahrung“ Csaszkóczy auch weiterhin beobachten müsse. Insbesondere, dass dieser sich gegen das Berufsverbot gewehrt habe und sich weiterhin gegen Berufsverbote einsetze, sei ein Anhaltspunkt für seine Verfassungsfeindlichkeit. Damit wird der Kampf gegen eine gerichtlich festgestellte Grundrechtsverletzung selbst wiederum zum Beleg für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit gemacht.

Damit erheben sich das Landesamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einschätzungen und Entscheidungen der Landesregierung wie auch der Gerichte.

Der Fall offenbart eine Seite, ohne die das angebliche „Versagen“ des Inlandsgeheimdienstes in der NSU-Affäre nicht zu verstehen ist.

Während Informationen über mordende Neonazis geschreddert werden, sind offensichtlich genügend Kapazitäten frei, um unbequeme Linke bis ins kleinste Detail ihrer Biographie auszuforschen. Dass diese Ausforschung auch noch ausdrücklich mit dem Engagement in der antifaschistischen Bewegung begründet wird, kann angesichts der politischen Ausrichtung des Verfassungsschutzes kaum noch verwundern, bleibt aber dennoch ein Skandal. Der Verfassungsschutz hat seit seiner Existenz eine massive Politik zur Überwachung, Einschüchterung und Bekämpfung kritischer linker Opposition betrieben und beharrt darauf, sie weiter zu betreiben.

Ziel der Klage Csaszkóczys ist die vollständige Einsicht in die gespeicherten Daten und ihre anschließende Löschung. Details der juristischen Auseinandersetzung finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de

Dort finden Sie auch Informationen zu dem zugrundeliegenden Berufsverbotsfall.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Kontakt zu Michael Csaszkóczy oder seinem Anwalt Martin Heiming.