trueten.de

»Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.« Einstein

Der Kampf vor Gericht geht weiter

Am Mittwoch, den 25. Juli 2012, finden gleich zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht, Hauffstr. 5 in Stuttgart statt: Elvira Weißmann 11 Uhr in Raum 304, um 15.15 Uhr Sieghard Hantschel, ebenfalls in Raum 304.

Ihnen wird zur Last gelegt am 15.02.12 sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Alle Angeklagten sehen die Gerichtsverhandlungen als politische Aktion und freuen sich über solidarische Unterstützung in Form von Anwesenheit bis zu kreativen Aktionen.

Unter anderem steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Disposition. Bundes- und europaweit wird dieses Grundrecht massiv beschnitten (s.a. Blockupy), um Protest zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart steht noch aus. Doch die Justiz in Stuttgart verurteilt munter weiter, bestätigt die Bußgeldbescheide der Stadt. Bürgerinnen und Bürger zeigen Zivilcourage und werden dafür bestraft. Doch vielleicht befindet sich an diesem Tag unter den Richterinnen und Richtern ein Mensch mit Justiz-Courage.



Via Bei Abriss Aufstand

Stuttgarter Antifaschist vor Gericht - Indizienprozess nach über 5 Jahren

Solikreisflyer
Am 16. Februar 2007 veranstaltet die neonazistische NPD ein „Faschingskonzert“ mit dem rechten Liedermacher Frank Rennicke in Sindelfingen. AntifaschistInnen organisierten hiergegen Proteste. Im Anschluss an das Konzert gerieten Besucher der Naziveranstaltung, u.A. der damalige Pressesprecher des Regionalverbandes, in eine Ausseinandersetzung mit Antifas. Den Neonazis wurden hierbei Platzwunden und kleinere Blessuren zugefügt.

Sieben Antifaschisten wurden aufgrund einer angeblichen Tatbeteilligung im Herbst 2009 zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Nun über fünf Jahre nach dem Vorfall wurde gegen einen weiteren Antifaschisten Anklage erhoben.

Gestützt wird diese ausschließlich auf einen positiven DNA-Abgleich mit einem angeblich in der Nähe der damaligen Auseinandersetzung gefundenen Kleidungsstück.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft versucht hier erneut antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren. Hierfür klammert sie sich an Indizien und vage Vermutungen. Für die Notwendigkeit von antifaschistischem Widerstand gibt es gerade im Landkreis Böblingen viel zu viele Beweise. Seit 2009 sitzt hier der Neonazi Janus Nowak im Kreistag, im März 2011 wurde hier einem Antifaschisten durch einen gewaltbereiten Faschisten ins Auge geschossen und im September 2011 konnte nur entschlossener antifaschistischer Protest eine rechte Demo durch Leonberg verhindern.

Der Sokikreis Stuttgart ruft auf zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung zum nächsten Prozesstermin am 17.7.12.

Kundgebung: 8.15 Uhr
Verhandlungsbeginn: 9.00 Uhr
Amtsgericht Böblingen, Steinbeisstraße 7

Siehe auch:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Dienstag, 8. Mai 2007: Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Freitag, 26. September 2008: Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz
• Donnerstag, 2. Oktober 2008: VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen
• Bündnisaufruf des Bündnis "Nazis keine Basis bieten!"
• "Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten" Beitrag von Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.
• Samstag, 23.05.2009: Städtetour "Nazis keine Basis bieten" von Polizei schikaniert!
• Samstag, 23.05.2009: Antifaschistische Städtetour vorzeitig abgebrochen! Bericht der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart
• Sonntag, 24. Mai 2009 Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten"

Neuerung: Uhl als Nachtigall

1984 war gestern...
"Dem einen sin uhl is dem annern sin Nachtegal" hieß es im abgemilderten Stammtischgespräch früher. Und das war nur eine Variante der tausendfach wiederholten Relativismus-Stories. "Die schönste Frau könnte einen Affen nicht verführen" hieß es schon bei den griechischen Sophisten.

Hier ist jetzt eine Neuerung eingeführt worden. Uhl, Abgeordneter der CDU aus Baden-Württemberg, trat im FOCUS mannhaft hervor und begründete, dass das neue Auskunftsgesetz für Meldeämter äußerst sinnvoll konstruiert worden sei. Erst abfragen bei den Betroffenen, ob die Adresse weitergegeben werden dürfe, komme die personell ausgepowerten Meldeämter zu teuer.

Bis zu diesem Bekenntnis war man allgemein der Meinung gewesen, im Bundestag habe der verbliebene Rest von dreißig Mann und Frau im Halbschlaf herumgehangen, während die aktiveren wie wir alle vor der Glotze hingen, bis sie enttäuscht vernehmen mussten, dass Deutschland doch nicht Meister wurde. Das hätte zwar immer noch peinlich geklungen, aber immerhin nachvollziehbar als allgemeine Schwäche.

Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Sache Tage vorher abgekartet worden war. Unter Federführung von unserem Uhl, aber unter Mitwirkung mehrerer Mitwisser. Und dass die Pointe der Adressenweitergabe darin lag, dass schon einmal preisgegebene Privatadressen durch kein Mittel mehr den Interessenten entrissen werden könnten. Da jeder schon mal buchbestellt hat oder Preisausschreiben unterstützt, wären damit ohne weiteres alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ablieferungspflichtig geworden.

Die Praxis ist bekannt. Lange vor Merkel wurde das Wichtigste öfter in einer Nebenbemerkung versteckt. Bedenklichstes Beispiel: Die Strafverfolgung der vielen an NS-Verbrechen Beteiligten wurde in den sechziger Jahren verhindert, als in einer Nebenbemerkung zur Strafbarkeit "Unterstützung" und "Beihilfe zu" Verbrechen amnsetiert wurden .Da nach damaliger Auffassung Hitler, Himmler und mehrere schon Dahingegangene allein "Täter" waren, galten sämtliche Überlebende Verdächtige nun auf jeden Fall als amnestiert und entkamen der Strafverfolgung. Bis man die Folgen wahrnahm, war es für jede Änderung zu spät.

Im Vergleich dazu handelt es sich dieses Mal nur um ein Ärgernis. Aber klar sollte sein: Eine bestimmte Gruppe von Leuten halten Uhl heute wirklich für eine Nachtigall:die Adressenhändler. Er müsste, wenn alles so stimmt, ihnen unauffällig Einträgliches zugedacht haben. Darüber hinaus macht die lautlose Entscheidung aber auf eines aufmerksam: jeder Regierungsbürokratie ist das Parlament eigentlich lästig. Und jede deshalb großer Freund der Beschleunigung.Und der Blitzentscheidung in Zeiten, in denen die Aufmerksamkeit abgeschaltet ist.

Verena Becker: Sargdeckel zugeschweisst!

Verena Becker hat ihr Fett weg.Zu Lebzeiten schon aus jeder Diskussion ausgeschlossen. Die Verurteilung erfolgte der Zeitdauer nach milde (im Verhältnis zur früheren Praxis), der Begründung nach aus purer Verteidigung früherer Sprüche. Das zeigte die richterliche Rüge des Nebenklägers in der Begründung. Man hätte an Bubacks Verbissenheit herumnörgeln können, nun gerade Verena Becker zur Haupttäterin erheben zu wollen. Was zumindest unbewiesen und unbeweisbar blieb. Gerügt wurde vor allem aber Bubacks wirkliche Erkenntnis, dass bei den ersten Urteilen gegen die RAF überhaupt keine Überlegungen über den jeweiligen Beitrag zur Tat angestellt oder zugelassen wurden. Sondern nach dem Prinzip verfahren wurde: dabei war er auf jeden Fall - also 15 Jahre. Wie wäre es sonst zu erklären, dass die ursprünglich als Tatbeteiligte Verurteilten samt und sonders als nicht mehr primärverantwortlich ausgeschieden werden mussten. In der Aufdeckung dieses Umstands besteht der bleibende Erkenntniswert von Bubacks Buch. An der Besprechung seinerzeit ist nichts zurückzunehmen.

Die Begründung des Urteils gegen Verena Becker selbst steht genau auf den sehr wackligen Füßen der Verteidigung des Staates in all seinen Erscheinungsformen. Hier des inzwischen stark zu vermutenden Zusammenspiels von Verfassungsschutz und Gerichtswesen. Buback wurde vorgeworfen: Er hätte rechtschaffene Beamte verdächtigt und beleidigt. Peinlicherweise nimmt inzwischen auch die konservative Presse die Behauptungen Bubacks als wahr an. Dass nämlich Verena Becker dem Verfassungsschutz nach langer Zermürbung einiges offenbarte und dafür Vergünstigungen erhielt.

Die Technik der Auflösung hergebrachter Begriffe musste die Urteilsbegründung bestimmen. Weil Frau Becker im Fall Buback - Attentat selbst einfach nichts Greifbares vorzuhalten war. Die Verurteilung wegen der  Schießerei nach der Tat war ja gerichtlich schon abgeschlossen worden. Deshalb musste "Beihilfe" her. Darunter verstand man in klarer denkenden Zeiten zum Beispiel die Bereitstellung eines Fluchtfahrzeugs beim Banküberfall. Es musste sich also um eine materielle Hilfeleistung z.B. durch Geld, Werkzeuge, allenfalls Aufzeichnung von Fluchtwegen handeln. Die "Beihilfe" Beckers zum Buback - Attentat soll laut Gericht aber ausschließlich in einer Meinungsäußerung bestanden habe:ja, das Attentat sei notwendig und nicht aufzuschieben. Ich bin nicht juristisch bewandert genug, um in der Eile herauszubekommen, seit wann diese Interpretation von "Beihilfe" sich durchgesetzt hat. Weiter verbreitet, hätte sie jedenfalls die bedenklichsten Folgen. Dann wäre auch eine Meinungsäußerung in einer Zeitung oder einem Blog ein genau so ins Gewicht fallender Tatbeitrag. Nicht nur Ausdruck einer Meinung zur Berechtigung oder Notwendigkeit der Tat selbst. Bei den Anklagen gegen Inge Viett wegen ihrer Ansprache in Berlin waren offenbar schon Denker dieses neuen Stils am Werk. Die Konstruktion, die Erwähnung der Abfackelungen von Militärfahrzeugen durch die Rednerin hätte unschlüssige Linke zur Tat bewogen und sei deshalb "Anstiftung zu einer Straftat" - wenn nicht gar "Beihilfe" - liegt ganz auf dieser Linie.

Eine schwarz-humoristische Pointe zum Schluß: Die Erkenntnis über die "beihelfenden" Redebeiträge Beckers kann eigentlich nur von einem Zeugen stammen:dem allzeit auskunftsbereiten Boock. Dieser wegen Falschaussagen schon mindestens einmal zurückgewiesene Rechtsfreund wurde im Prozess als Meister der Glaubwürdigkeit rehabilitiert. Wie hell leuchtete seine Wahrheitsliebe gegenüber den finsteren Nebengedanken eines Buback!

Ergebnis: Das relativ milde Urteil dem Strafmaß nach darf nicht dazu verführen, all den Lobrednern einer inzwischen eingetretenen Mäßigung der Staatszugriffe Recht zu geben. Es war ein Fehler der früheren RAF-Erklärer gewesen, anzunehmen, die Selbstdarstellung des SPDCDU - Staates als friedliebender durchgestylter Rechtsstaat schließe einzelne Gewalttaten aus. Wie die gegenwärtige Berichterstattung zeigt, stößt die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Becker - möglicherweise schon vor dem Buback-Attentat - in der bürgerlichen Presse kaum noch auf Kritik. In Notzeiten muss der Staat auch mit Terroristen zusammenarbeiten - mitgedacht: wie derzeit mit bekennenden Nazis. Wird die Not nur blutig genug dargestellt, gilt auch für den Staat von 2012 alles als erlaubt. Wenn nur nachher die Decke über dem Operationstisch anständig zurechtgezogen wird.

Karlsruhe: Demonstrationsfreiheit verteidigt

Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.

Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen. Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann." Auch das Grundrecht hatte er im Blick: "Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."

Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." In seinem Plädoyer betonte er auch den hohen Stellenwert des Versammlungsrechts als konstituierendes Merkmal der Demokratie. Dabei kritisierte er dessen laufende Einschränkung durch meist unbegründete Auflagen und die oft massive Polizeipräsenz: Mit "Demonstrationen gehören den Demonstranten" brachte er die Aussage auf den Punkt.

Die Beweisaufnahme brachte zwei gegensätzliche Wahrnehmungen der Demonstration und des Verhaltens des Anmelders zu Tage. Auf der einen Seite berichteten die Zeugen der Polizei von einem wenig erfolgsversprechenden Bemühen des Anmelders um einen friedlichen Verlauf der Demonstration. Teilnehmer und eingesetzte Ordner der Demonstration sprachen dagegen von einem kontinuierlichen Einwirken auf die Demonstration und hohem Einsatz des Anmelders, um die Auflagen einzuhalten. Staatsanwalt Walter begründete seinen Antrag auf Verurteilung zu 90 Tagessätzen mit den Aussagen der Polizeizeugen, der Angeklagte hätte sich zu wenig bemüht. Damit machte er eine straffreie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der subjektiven Einschätzung der polizeilichen Einsatzleitung abhängig.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess.

Quelle: Pressemitteilung

2. Prozesstag gegen Karlsruher Demoanmelder - Kampagne 19. Mai mobilisiert zum Prozess

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.

Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe

Alle Infos und Presse zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de

Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es von der Roten Hilfe Karlsruhe.

Solidarität mit den hungerstreikenden iranischen Asylbewerbern in Würzburg

Foto: Facebook
Offener Brief an das BAMF(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Joachim Köhn
Leitender Regierungsdirektor
Leiter der Gruppe MAFrankenstraße 201,
90461 Nürnberg

Sehr geehrter Herr Köhn,

am 19. März haben wir, 10 iranische Flüchtlinge, gegen die unmenschlichen Asylbedingungen und für unsere Anerkennung als politische Flüchtlinge einen Hungerstreik auf der Straße begonnen. Bis heute haben sechs von uns Asyl erhalten und der Antrag von Arash Dosthossein ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Drei weitere Streikende warten auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Da die frühere Entscheidung die Akten abzulehnen aufgrund der veränderten Sachlage neu zu bewerten ist, fordern wir vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die sofortige Rücknahme der Akten von Soheil Hatamikia (Aktennummer: 5532684-439), Armin Jahanizadeh (Aktennummer: 5532692-439), Mohammad Hassanzadeh Kalali (Aktennummer: 5486944 ) und Arash Dosthossein (Aktennummer: 5491633439), die von Anfang an, an diesem Streik teilgenommen haben. Desweiteren haben sich, aufgrund der unmenschlichen Bedingungen in den Gemeinschaftsunterkünften und der langen Bearbeitungszeit der Akten, fünf weitere Menschen dem Hungerstreik angeschlossen: Ajin Assadi (Aktennummer: 5486583-439) , Reza Feizi (Aktennummer: 5449913), Mohsen Mashhadi (Aktennummer: 5490907-439), Mehdi Sajad (Aktennummer: 5448333_439) und Mandana Hemat Esfeh (Aktennummer: 5504118). Wir fordern ebenfalls die sofortige Bearbeitung der Fälle durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser Hungerstreik mit zugenähten Lippen dauert bereits 11 Tage an! Dem Beispiel vom 4. April folgend bitten wir die Verantwortlichen mit Nachdruck, innerhalb der nächsten 10 Tagen vor Ort mit uns über die genannten Fälle zu sprechen. Wir wären erschüttert, falls sie diese Frist nicht beachten und es hinnehmen, dass Menschen hungern müssen, um als politische Flüchtlinge anerkannt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,


die hungerstreikenden Flüchtlinge

 

Mehr Information



Es auch eine Petition an den Bundestag, die unterzeichnet werden kann.

Eine Fax- und Protestkampagne in Solidarität mit den streikenden Flüchtlingen in Würzburg wird von der KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen organisiert.

Volk: Mehr etwas zum Aufblasen - oder zum Luftablassen?

Horst Seehofer
Foto: J. Patrick Fischer (Eigenes Werk) via WikiPedia
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die längste Zeit meines Lebens galt es als sehr rückständig, das Volk selbst zu befragen, wenn etwas Wichtigeres anstand. Wir in Deutschland brauchten kein Volk weder für das Grundgesetz noch für die Wiedervereinigung. Obwohl es dafür sogar fahrlässig versprochen worden war. Immer hieß es, dass wir eine repräsentative Demokratie zu sein haben- und stolz darauf sein müssen.

In letzter Zeit scheint das anders geworden sein. Nachdem in Baden-Württemberg das Volk hatte sprechen dürfen, sollte ewiger Friede eingezogen sein.

Nun hat um München herum eine weitere Abstimmung stattgefunden. Sie lehnten mit wahrnehmbarer Mehrheit eine dritte Lärmflugbahn im Flughafen ab. Dabei war bei der Erduldung dieser demokratischen Abstimmung mit ziemlich viel Tricks Schlimmerem vorgebeugt worden. So durften gerade die Ortschaften nicht mit abstimmen, die den Geräuscherzeugern am nächsten lagen. Warum? Sie waren nicht von Stimmberechtigten bevölkert. Abstimmen durften nur gemeldete Münchener.

Immerhin: abgestimmt ist abgestimmt. Die meisten gaben sich damit zufrieden. Nicht aber Ministerpräsident Seehofer. Der wollte nur eine Abstimmung ernst nehmen, an der alle Mitglieder des bayrischen Volkes teilnehmen dürften. Also - wie in Baden-Württemberg - vor allem solche, die vom ganzen Problem am wenigsten berührt wären. Etwa Feldkircher im schönen Vorarlberg.

Seehofer verblüfft vor allem, weil er sich ungefähr im gleichen Atemzug leidenschaftlich für Volksabstimmungen ausgesprochen hat. Um sich gegen weitere Zahlungen zum Beispiel an das hochverdächtige Griechenland zu verwahren, forderte Seehofer ungebeugt, niemals wieder etwas zahlen zu müssen - es sei denn, das ganze Volk spräche sich per Abstimmung dafür aus.

Die Hintergedanken solcher Bekenntnisse sind zu erraten: da solche Volksabstimmungen verfassungsrechtlich vielleicht nicht verboten, aber auf keinen Fall vorgesehen sind - s.o.- würde über weitere Zahlungen erst abgestimmt, wenn Hellas den Euro-Laden bereits verlassen hätte - oder hinausgetreten worden wäre. Also Seehofer ist einfach gegen weitere Knete für Südeuropäer aller Art. Aber traut sich nicht, das offen zu sagen.

Gerade wenn einer Chauvi ist, möchte er nicht gerne als solcher zu deutlich erwischt werden. Also lieber demokratisch tun als demokratisch sein.

Und das passt ausgezeichnet zum generellen Trend. Auch wenn in den herrschenden Gruppen Uneinigkeit herrschen sollte über die Art, Europa die Schlinge umzulegen - auf keinen Fall dürften solche Streitigkeiten öffentlich behandelt werden. Schon gar nicht per Volksabstimmung.

Mittwoch, 20. Juni, 19 Uhr: Versammlungsfreiheit - Ziviler Ungehorsam

Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnenMittwoch, 20 Juni, 19 Uhr, Kellerschenke (DGB-Haus), Theodor-Heuss-Strasse 2a
Wir sind in Bewegung, 4. Teil

Versammlungsfreiheit - Ziviler Ungehorsam

GG Art. 8 :

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat :

"Die rechtmäßige Regierungsgewalt ist immer unvollständig : Um nämlich unbedingt gerecht zu sein, muss sie die Vollmacht und Zustimmung der Regierten haben. Ungerechte Gesetze und Handlungen müssen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich einem höheren Gesetz als der Verfassung oder der Mehrheit verpflichtet fühlen, auf ihre Legitimität überprüft werden"

Zu Gast u.a. Thomas Trüten, Roland Blach und Eve Gideon

www.parkfunk.wordpress.com

S21 Baggerprozess: Eine never ending story...

Cécile Lecomte
Quelle: Blog

Im Berufungsprozess gegen zwei Robin Wood KletteraktivistInnen, die sich aus Protest gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am 30. August 2010 beteiligten, ist immer noch kein Urteil gefallen – trotz Plädoyers und letztem Wort der Angeklagten, Cécile Lecomte.

Ob das Urteil nun am 21. Juni (14 Uhr), den 7. Verhandlungstag fallen kann, ist nicht gesagt.

Mehr bei eichhörnchen - l'écureuille

Siehe auch: "Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion"