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»Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.« Kurt Tucholsky

Balingen: Angriff auf das Versammlungsrecht bei Protest gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“

Am Samstag, 23. Oktober 2010 wurde eine Demonstration gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“ in Balingen veranstaltet.

Der Anmelder der Demonstration bekam von der Stadt Balingen 96,- Euro Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Stadt begründete dies mit notwendigen Auflagen und dem dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand.

Dieser Vorgang ist inakzeptabel! Die Verwaltung begründet die Auflagen mit Vorkommnissen bei einer ähnlichen Veranstaltung und mit Farbbeutelanschlägen, die von Unbekannten durchgeführt wurden. Sie stellt einen an den Haaren herbeigezogenen und unzulässigen Zusammenhang zur angemeldeten Versammlung her. Zum Versuch der Stadt Pforzheim in einem ähnlich gelagerten Fall urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits im Jahre 2007:

„[...] aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten [...]“.

(Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071025_1bvr094302.html)

Das Vorgehen der Balinger Behörde entspricht dem gegenwärtigen Verhalten einer Reihe von Städten, das von der baden-württembergischen Landesregierung seit 2008 geplante, verschärfte Versammlungsgesetz bzw. Teile davon einfach vorwegzunehmen.

Dieses Verhalten erschwert Versammlungen und hat einschüchternde Wirkung auf Anmelder demokratischer Proteste!

Dagegen protestiert unser aus 120 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen bestehendes Bündnis, da es unserer Auffassung nach um die willkürliche Steuerung bzw. Einschüchterung von missliebigen Protesten geht.

Die von der Balinger Behörde erhobenen Auflagen verstoßen zumindest in Teilen gegen das in Baden-Württemberg gültige Bundesversammlungsgesetz.

Beispielsweise sieht das hier gültige Versammlungsgesetz nicht vor, dass Namen und persönliche Daten von Ordnern und Fahrzeugführern zur Weitergabe an die Polizei zu erfassen sind.

In Zusammenhang mit der Verwendung von Megafonen oder einer Lautsprecheranlage ist auch eine diffuse Angabe zur "Freizeitlärmrichtlinie" für "seltene Ereignisse" fragwürdig und dehnbar.

Wie Veranstalter das Mitführen von Getränken nur in Tetrapacks durchsetzen sollen, bleibt ebenso unergründlich und ohne versammlungsrechtliche Grundlage wie das Verbot von Hunden.

Diese Auflagen wurden weder von den Anmeldern/innen der öffentlichen Versammlung gefordert noch sind sie Bestandteil der Verantwortung die der Anmelder/innen aufbringen muss. Eine Demonstration ist immer eine Angelegenheit im Interesse der Allgemeinheit oder Interessensgruppe und nicht nur für den Anmelder/in.

Desweiteren darf nicht zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Anmeldern unterschieden werden!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit den Veranstaltern und fordert die Stadtverwaltung Balingen auf, sowohl von den Verwaltungsgebühren abzusehen als auch auf die undemokratischen Auflagen zu verzichten. Stattdessen muss demokratisches und antifaschistisches Engagement gefördert und die Bevölkerung dazu ermuntert werden, dieses wahrzunehmen.

Wir werden die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf dem Laufenden halten.

Quelle: Solidaritätserklärung und Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die ausführliche Berichte auf Indymedia linksunten zu finden: Hier und hier sowie den beim "Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung" dokumentierten Bündnisaufruf.

Erneuter Angriff auf die Versammlungsfreiheit - Gangolf Stocker vor Gericht

Am 20.01.2011 beginnt der Prozess gegen den bekannten S21 Gegner Gangolf Stocker. Der Tatvorwurf lautet "Verstoß gegen das Versammlungsrecht".

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Herrn Stocker vor, dass er als Versammlungsleiter während einer Kundgebung 20 Minuten lang nicht an sein Handy gegangen sei, um in seiner Funktion als Versammlungsleiter am 27.08.2010 die Verletzung der Bannmeile zu verhindern.

Versammlungsleiter müssen bei Demonstrationen für die Polizei erreichbar sein. Allerdings genügt alleine die physische Anwesenheit, es gibt kein Gesetz, welches das Mitführen und die telefonische Erreichbarkeit über ein Handy als Grundvoraussetzung dafür sieht, als Versammlungsleiter zu agieren. In den Auflagen zur Demonstration wurde dies ebenfalls nicht verlangt, wohl aus dem Grund, dass es juristisch nicht begründbar ist.

Der gesamte Prozess zeigt wieder einmal, dass die Stuttgarter Justiz keinesfalls am Erhalt der Versammlungsfreiheit interessiert ist. Er steht beispielhaft dafür, wie versucht wird, Demonstranten durch immer neue Auflagen und Strafen an der uneingeschränkten Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu hindern.

Dass die Behörden dabei längst Hand in Hand arbeiten, um demokratische Rechte einzuschränken, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass das Stuttgarter Ordnungsamt für die Demonstration am Arnulf-Klett-Platz lediglich eine Fahrbahnseite absperren lassen will.

Dadurch bestehen de facto keine Fluchtwege für die anwesenden Demonstranten, die sich im Notfall über die nicht abgesperrte Straßenseite in Sicherheit bringen müssten. Dies ist umso erstaunlicher, da dass gleiche Amt Demonstrationen auf der Königstrasse immer wieder mit dem Hinweis "auf fehlende Fluchtwege" verbietet.

Es handelt sich hier nicht um die Verfolgung einer Straftat, sondern um einen politischen Prozess. Dies zeigt sich auch an den über 1.000 Strafanzeigen, die gegen S21 Demonstranten noch anhängig sind.

Wir fordern die Einstellung aller Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer und die Einhaltung des demokratischen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und den Prozess am 20.01.2011 um 9.00h vor dem Amtsgericht Stuttgart, Saal1 zu verfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die Medienberichte auf beiabrissaufstand.de

Krebsverdacht bei Leonard Peltier

Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnenDas Verteidigerkomite LPDOC des indianischen Bürgerrechtlers Leonard Peltier bittet eindringlich um Ihre Hilfe. Schon seit mehr als einem Jahr besteht bei dem "Nelson Mandela" der indianischen Bürgerrechtsbewegung Nordamerikas der Verdacht auf Prostatakrebs. Trotzdem wird ihm die notwendige medizinische Behandlung vorenthalten. Wertvolle Zeit verstreicht ungenutzt. Bitte appellieren Sie mit Briefen, Faxen, per E-Mail oder Telefon an die US-Regierung und bitten Sie darum dafür zu sorgen, dass Leonard Peltier unverzüglich zur weiteren Diagnostik und Behandlung in die Mayo-Klinik verlegt wird.

Als der 66jährige Bürgerrechtler vor mehr als einem Jahr erste Symptome einer Krebserkrankung zeigte, mussten seine Anwälte Monate lang Druck auf die Gefängnisverwaltung ausüben, bis im Juni 2010 endlich eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde. Erst im November 2010 erhielt Peltier die Ergebnisse der Untersuchung. Eine Biopsie wurde empfohlen, von einem Arzt auch angeordnet und von der Haftanstalt genehmigt. Doch wieder geschah Wochen lang nichts - bis heute. Diese ständige Verschleppung von Bluttest, Diagnose und Behandlung ist - zumal bei einer Krankheit wie Krebs -- inakzeptabel und eine Verletzung der medizinischen Sorgfaltspflicht. Bitte appellieren Sie daher in höflich formulierten Briefen, Faxen, per E-Mail oder Telefon an die US-Regierung. Sie soll alles in ihrer Macht stehende tun, um den Bürgerrechtler unverzüglich in die Mayo-Klinik zu verlegen und ihm so die notwendige medizinische Betreuung zu ermöglichen. Anders als im Gefängnis sind dort die medizinischen Voraussetzungen für eine fachärztliche Behandlung gegeben.

Nach Angaben des LPDOC sind "reale" Briefe besonders wirkungsvoll. Wenn es Ihnen möglich ist, schreiben Sie daher bitte individuelle höflich und sachlich formulierte Briefe oder drucken Sie unseren Musterappell aus und versenden Sie ihn per Post oder Fax oder rufen sie an. Vergessen Sie nicht, sich dabei auf Peltiers Registriernummer "Leonard Peltier #89637-132" zu beziehen ....

Die Adresse:
The White House
President Barack Obama
1600 Pennsylvania Avenue
Washington, DC  20500
USA

Beschwerdetelefon:001202-456-1111
Fax: 001 202-456-2461

E-Mail: president@whitehouse.gov
Web Form: http://www.whitehouse.gov/contact

Musterbrief

Dear Mr. President,

I am writing to you today to express my deep concern about the state of health of Mr. Leonard Peltier, federal prisoner #89637-132, currently detained at USP Lewisburg. Mr. Peltier, who turned 66 in September 2010, has exhibited symptoms of prostate cancer for over a year. But it needed months of pressure by attorneys until he finally underwent blood tests in June 2010. Those results were not made available until early November 2010. A biopsy was indicated which was ordered by a physician and approved by the prison. However, the biopsy has not been performed. The delay in testing, diagnosis, and treatment is unacceptable and constitutes medical neglect. In accordance with the above mentioned arguments, I hereby strongly urge you to see to it that Mr. Peltier will be transferred to the Mayo Clinic without further delay.

Furthermore, I urgently ask you to grant Executive Clemency to Mr. Peltier. I truly believe that Mr. Peltier was wrongfully convicted for the 1975 killing by shooting of two Federal Bureau of Investigation agents. U.S. prosecutors have repeatedly acknowledged that they did not and cannot prove Peltier's guilt and the appellate courts have cited numerous instances of investigative and prosecutorial misconduct in this case. Evidence was withheld and witnesses were intimidated.

Sincerely


Freie Übersetzung:

Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich schreibe Ihnen, weil ich sehr besorgt bin über den Gesundheitszustand von Mr. Leonard Peltier, Bundesgefangener #89637-132, der zurzeit im US-Gefängnis Lewisburg einsitzt. Mr. Peltier, der im
September 2010 seinen 66. Geburtstag hatte, leidet seit mehr als einem Jahr unter Symptomen von Prostatakrebs. Erst nachdem Anwälte Monate lang Druck ausgeübt hatten wurden im Juni 2010 entsprechende Bluttests durchgeführt. Erst Anfang November wurden deren Ergebnisse bekannt. Eine darin empfohlene Biopsie wurde von einem Arzt angeordnet und dies wurde vom Gefängnis bestätigt. Dennoch wurde die Biopsie bislang nicht durchgeführt. Diese Verzögerungen bei Bluttest, Diagnose und Behandlung ist nicht akzeptabel und verletzt die ärztliche Sorgfaltspflicht. Ich bitte Sie daher eindringlich dafür zu sorgen, dass Mr. Peltier ohne umgehend in die Mayo-Klinik verlegt wird.

Darüber hinaus fordere ich Sie eindringlich auf, Mr. Peltier zu begnadigen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass er zu unrecht für den Tod zweier FBI-Agenten verurteilt wurde, die 1975 während einer
Schießerei zu Tode kamen. Mehrfach haben Staatsanwälte zugegeben, dass sie Peltiers Schuld nicht nachgewiesen haben und auch nicht nachweisen können. Appellationsgerichte haben mehrere Beispiele für Amtsmissbrauch bei der Ermittlung und Strafverfolgung in seinem Fall angeführt. Entlastungsbeweise wurden zurückgehalten, Zeugen wurden eingeschüchtert.

Hochachtungsvoll

Bitte schickt diese Email an alle Freunde, Bekannten, Nachbarn, KollegInnen, Initiativen usw. Die Email- und Anrufaktion am 6.2.2011 muss ein voller Erfolg werden

In  the spirit of freedom & justice
Free Leonard Peltier -“ now

Via Tokata-LPSG RheinMain e. V.  - LPDOC Chapter #923147 / Dr. Michael Koch (Regional Organizer)


Polizeieinsatz 30.9.2010: Polizei außer Kontrolle?

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lädt ein zur Veranstaltung mit:

RA Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des Grundrechtereports.

Zum Thema:
Polizei im Sicherheitsstaat: Zu viel Macht - zu wenig Kontrolle?
(Neuere Polizeientwicklung, Kontrolldefizit und Sanktionsimmunität)

Termin:
4.2.2011 | 19 Uhr
Altes Feuerwehrhaus Heslach
(erreichbar mit der U1/U14/Bus Linie 42 Haltestelle Erwin- Schöttle Platz)


Wegen brutaler Übergriffe, unverhältnismäßigen Einsätzen und Fehlentwicklungen gerät die Polizei immer wieder in die öffentliche Kritik - so in Stuttgart, als sie die Demonstration gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart21 mit Wasserwerfern, Pfeffergas und Knüppeln brutal angriff oder wegen des Castor-Einsatzes im Wendland 2010.

Hier wird die Polizei zur gewaltsamen Durchsetzung umstrittener politisch-ökonomisch-technischer Großprojekte gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung eingesetzt - letztendlich auch zur polizeilichen „Lösung“ sozial-politischer Konflikte und zur Bereinigung der Folgen politischer Versäumnisse missbraucht. Nicht selten führt gerade dieser politische Missbrauch zu Polizeieinsätzen, die -“ außer Menschen -“ auch Bürgerrechte und den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen. Hier wird der Polizeieinsatz schnell zum Politikersatz und das „polizeiliche Gegenüber“ zum Feindbild stilisiert, das es staatlicherseits zu bekämpfen gilt.

Rolf Gössner wird in der Veranstaltung eine Antwort auf die Frage suchen: Wie steht es um die für eine rechtsstaatlich verfasste Demokratie existentielle Kontrollierbarkeit der Polizei und um die Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen unter den Bedingungen einer Polizeientwicklung, die von ständigen Aufgaben- und Befugnisausweitungen und einem enormen Machtzuwachs gekennzeichnet ist? Die gekennzeichnet ist von einer Vorverlagerung polizeilicher Tätigkeit weit ins Vorfeld des Verdachts, von einer zunehmenden Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten sowie einer allmählichen Militarisierung der „Inneren Sicherheit“.


In der Diskussion sollen weitergehende Fragen erörtert werden: Für welche künftigen Zwecke wird der bereits entwickelte präventive Sicherheitsstaat immer noch weiter aufgerüstet? Und wie kann dem - im Zuge der Antiterrorbekämpfung - herausgebildeten Trend zum alltäglichen Ausnahmezustand, der zunehmenden Entgrenzung staatlicher Gewalten und der Machtkonzentration der Sicherheitsbehörden noch wirksam entgegen gewirkt werden? Und wie der weiteren Einschränkung der Versammlungsfreiheit und anderer elementarer Grund- und Freiheitsrechte, die im Namen der „Sicherheit“ schrittweise ausgehöhlt wurden?

Die Repressionswelle rollt:

Jetzt Widerstand gegen die Kriminalisierung des Widerstands verstärken!
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat die Ausschussmehrheit die Opfer vom 30.9.2010 zu Tätern umgelogen. Jetzt soll der Widerstand gegen S21 von den Gerichten abgeurteilt werden. 1.000 Verfahren gegen S21-Gegner sind anhängig.

Wir fordern:
- Einstellung aller Verfahren gegen S21- Gegner
- Abschaffung der „Wegtragegebühr“
- Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.


Türkei, Kurdistan und die Frauen

Landwirtschaft in Mesopotamien
Foto: DÃ"rzan cîrano / Lizenz: CC3.0
In der heutigen Türkei leben nach offiziellen Angaben ungefähr 73 Millionen Menschen, welcher Nationalität sie angehören, ist schwer zu sagen, da die türkische Regierung seit Jahrzehnten in ihren Zählungen nicht nach Ethnien geht. Es ist Fakt, dass in der Türkei außer den Türken über 30 verschiedene Ethnien vorhanden sind, so sind hier an erster Stelle die Kurden zu nennen, die neben den Türken die größte Bevölkerungsgruppe mit 16 - 18 Millionen Menschen ausmachen. An dieser Stelle können viele weitere Nationalitäten aufgezählt werden, z.B. die Armenier, Aramäer, Griechen, Araber, Lazen und, und, und... Interessant ist nur, dass bestimmte Volksgruppen sich bereits nicht mehr als eigene Volksgruppe sehen, sondern als Türken, so z. B. viele Lazen. Nur wenige bestehen darauf, eine eigene Kultur, Sprache, Normen und Werte zu haben. Bei ihnen kann auch nicht von einem nationalen Befreiungskampf oder ähnliches gesprochen werden. Ganz im Gegenteil, wenn in der Türkei gewählt wird, so sind die durch die Lazen besiedelten Gebiete die Gebiete in der Türkei, in denen reaktionär - faschistische Parteien wie die Milliyetçi Hareket Partisi (MHP) und Büyük Birlik Partisi (BBP) die meisten Stimmen erhalten. Das osmanische Reich und die türkische Regierung haben es über die Jahrhunderte hinweg geschafft, die Lazen insoweit zu assimilieren, dass sie die ersten sind, die den „großen Türken“ spielen, wenn es wieder einmal in der Türkei etwas nationalistischer zugeht.

Daher ist die Besonderheit an der kurdischen Bevölkerung die Tatsache, dass sie diejenigen sind, die sich am meisten gegen die Assimilationspolitik der türkischen Regierung stemmen.
Seit Jahrzehnten wehren sie sich dagegen, ihre Sprache, Kultur, Tradition, Normen und Werte aufzugeben. Während die türkische Regierung auf der einen Seite mit Gewalt in Form von Massakern, Foltern, Gefängnissen u. ä. versucht, die Kurden zu assimilieren, versucht sie auf der anderen Seite dasselbe Ziel durch „sanftere“ Maßnahmen wie die „Öffnung der Politik für die Kurden“ und der Besiedlung des kurdischen Landes mit türkischen Familien, Firmen u. ä. zu erreichen.

Es ist von großer Bedeutung, die Politik der türkischen Regierung gegenüber der kurdischen Bevölkerung genauer zu untersuchen, und einen Blick auf diejenigen zu werfen, die am meisten unter diesen Machenschaften leiden, nämlich die Frauen.

Es geht hier insbesondere darum, dass die kurdische Bevölkerung in der Türkei sich niemals von den Einflüssen des osmanischen Reichs und im Nachhinein der türkischen Regierung hat komplett entziehen können. Die Regierungswechsel und die damit einhergehenden Politikwechsel, die Einflüsse des Islam, und nicht zuletzt die Geschäfte, die die türkische Regierung mit den kurdischen Großgrundbesitzern und Großbauern eingehen konnte, haben v.a. die kurdischen Bauern und die Frauen sehr stark beeinflusst.

Die kurdischen Gebiete, die sich heute innerhalb der türkischen Grenzen befinden, waren und sind auch heute noch zum größeren Teil ländliche Gebiete. Die Menschen hier versuchen zum größten Teil, ihren Unterhalt durch die Landwirtschaft zu finanzieren.

Bis in die Mitte der 80er Jahre war die Türkei zum größten Teil ein Agrarland, seine internen und externen Handelsbeziehungen bestanden hauptsächlich aus Agrarprodukten.

Im Jahre 2005 betrug die Anzahl der Menschen, die an der Armutsgrenze lebten, in den Städten 2,8 % und auf dem Land 9,3 %. In den einzelnen Regionen ist die Lage noch verheerender. In den Gebieten des Schwarzen Meeres beträgt die Zahl der an der Armutsgrenze lebenden Menschen 8,1 %, im Türkei-Kurdistan sind es 17,5 %. Das Ausmaß der relativen Armut beträgt in den Städten 21, 8 % und auf dem Land 33 %. Wie bereits oben erwähnt wurde, sind diejenigen, die vor allem von der Landwirtschaft versuchen zu leben bzw. die ländlichen Gebiete bewohnen, die Kurden.

Die Frau in der landwirtschaftlichen Produktion

Wie sehr die Frauen sich an der landwirtschaftlichen Arbeit betätigen, hängt von der Größe der Äcker und vom Familieneinkommen ab. Umso mehr Güter, Land und Arbeitskraft eine Familie besitzt, desto weniger arbeitet die Frau in der Landwirtschaft und zieht sich desto mehr in den Haushalt zurück und ist desto mehr für die Hausarbeit zuständig. Frauen aus Familien mit wenig Land und einem geringen Einkommen beteiligen sich hingegen aktiv an jeder Phase der Produktion und arbeiten je nach Jahreszeit und Arbeitssituation im Vieh- und landwirtschaftlichen Bereich.

Der Status der Frau auf dem Land und ihre Rolle in der landwirtschaftlichen Produktion

Frauen auf dem Land sind im Gegensatz zu den in den Städten lebenden Frauen sehr unterschiedlich, dies zeigt sich v. a. aufgrund der auf dem Land existierenden traditionellen Strukturen und ihrer Beschäftigung. Die Hauptaufgaben der Frauen auf dem Land bestehen aus Putzen, Brot backen, Trinkwasserbesorgung, Brennholzbeschaffung, Nahrungsmittel besorgen und aufbewahren, Joghurt für den Markt machen, die Käseproduktion und weitere Hausarbeiten. Auch die Erziehung der Kinder und die Pflege der Alten gehören zu ihren Aufgabenfeldern. All diese Aufgaben jedoch sind unentgeltlich und sichern keineswegs die finanzielle Existenz der Frauen. Außer den eben erwähnten Arbeiten ist sie auch für die Pflanzen, den Garten, das Vieh, handwerkliche Arbeiten und ein Einkommen sichernde Aufgaben wie z. B. Warenproduktion für den Verkauf auf dem Markt, als entgeltliche Arbeiterin außerhalb der Landwirtschaft und für die Vermarktung zuständig.

Trotz diesem vollen Arbeitstempos wird der Frau ihre Arbeit nicht angerechnet, selbst wenn es ihr rechtlich zugesprochen ist, wird es in der Praxis meist nicht umgesetzt. Aus diesem Grund wird der Frau trotz ihrer harten Arbeit kein Geld bezahlt und auf dem Land, wo traditionelle Strukturen sehr stark verankert sind, hat die Frau nicht den Status „einer arbeitenden Frau“. Die Arbeit, die sie außerhalb ihres Hauses macht, wird wie gesagt nicht anerkannt und sie wird als Teil des ländlich-strukturellen Models gesehen. Die Frau auf dem Land ist gezwungen sowohl ihre Hausarbeit als auch ihre Landarbeit so zu planen, dass keines der beiden Aufgabenfelder zu kurz kommt.

Der Status der Frauen in der Gesellschaft wird durch den Entwicklungsgrad in ihrem Land, sowie durch die gesellschaftliche Kultur und ihre Werte bestimmt. Auch in der Türkei müssen die Frauen auf den ländlichen Gebieten vor allem in den Dörfern mehr arbeiten als die Männer, und dies wird aufgrund der feudalen Denkweise als natürliche Tatsachen angesehen.

Die patriarchalen Strukturen und die feudalen Werte führen dazu, dass die Frauen in den ländlichen Gebieten der Türkei doppelter Ausbeutung und Unterdrückung ausgesetzt sind. Hinzu kommt, dass die Frau durch die feudalen Werte und Normen als die Ehre des Mannes und der Familie angesehen wird. Daher wird jede Bewegung der Frau kontrolliert, bei einem „falschen“ Benehmen sieht der Mann sich gerechtfertigt, die Frau mit allen möglichen Mitteln zu bestrafen, selbst der Frau das Recht auf Leben zu nehmen.

Aufgrund der feudalen Strukturen wird auch heute noch die Ansicht vertreten, dass, wenn Frauen vergewaltigt werden, sie selber daran schuld sind. Im Türkischen gibt es hierzu sogar ein Sprichwort, welches ins Deutsche übersetzt, so viel bedeutet wie: „Wenn die Hündin nicht mit dem Schwanz wackelt, kommt der Hund auch nicht.“

In diesem Sinne ist es nicht verwunderlich, dass die zwei Flüsse Euphrat und Tigris, die durch die kurdischen Gebiete fließen, als der stumme Schrei der vergewaltigten Frauen gelten. Meist bleibt diesen Frauen nichts anderes übrig, als mit ihren Vergewaltigern zu heiraten oder sich das Leben zu nehmen. Da die beiden Flüsse stellenweise eine sehr starke Strömung haben, nehmen sich viele Frauen in diesen Flüssen das Leben.

Die Armuts-, Arbeits-, Gesundheits- und Bildungsproblematik der Frauen

Die Armut ist das größte Problem der Frauen auf dem Land. Das Pro-Kopf Einkommen in der Türkei beträgt 2 146 Dollar. Doch durch die regionale Ungleichheit ist dieses Einkommen in den kurdischen Gebieten deutlich niedriger. Von den elf Städten, in denen das nationale Einkommen unter die 1000 Dollar- Grenze fällt, sind neun Städte kurdische Städte. Die zwei Städte, die das niedrigste jährliche Bruttoeinkommen haben, sind die zwei kurdischen Städte MuÅŸ (578 Dollar) und AÄŸrı (568 Dollar). Im internationalen Vergleich verdienen jährlich 39 Personen aus der kurdischen Stadt Şırnak so viel wie ein Schwede.

Das Elend der SaisonarbeiterInnen

Ein Drittel der Frauen arbeiten als Saisonarbeiterinnen auf den Tabak- und Baumwollplantagen. Diese Familien zählen zu den ärmsten der Bevölkerung. In ihren Herkunftsorten haben sie keine Grundstücke, nichts, was sie bebauen, ernten können oder ähnliches. Daher müssen sie mit ihren ganzen Familien ungefähr acht Monate des Jahres umherreisen und bei den Großgrundbesitzern um Arbeit betteln. Sie wohnen dann in Zelten in der Nähe des zu bestellenden Ackers und arbeiten tagsüber für wenig Geld und Nahrungsmittel. Das Geld, was sie erhalten, versuchen sie so gut wie möglich zu sparen, um dann die restlichen Monate des Jahres, in denen es nichts zu tun gibt, ihren Unterhalt finanzieren zu können.

Fakten, die diesen Menschen das Leben zur Hölle machen, sind:
  1. Um ihre Arbeitskraft in der eigenen Branche verkaufen zu können, sind SaisonarbeiterInnen gezwungen, als ganze Familie umzuziehen, und die gewohnte Umgebung zu verlassen. Sie verbringen fünf bis acht Monate des Jahres damit, Arbeit zu finden, und sind daher die ganze Zeit am Umziehen.
  2. Diese ArbeiterInnen kriegen ihre Arbeitgeber nie wirklich zu Gesicht. Ihre rechtlichen, finanziellen und sozialen Rechte werden durch einen Vermittler gesichert. Der Vermittler jedoch sichert ihre Rechte nur insofern, indem er seinen eigenen Nutzen und seine eigenen Vorteile immer im Vordergrund hält.
  3. Da die Höhe des Gehalts von SaisonarbeiterInnen der Menge der geernteten Ware entspricht, sind sie oftmals gezwungen, täglich zehn bis 15 Stunden zu arbeiten. Dennoch reicht dieser Gehalt nur um nicht zu verhungern.

Bildungs- und Gesundheitssituation der Frauen auf dem Land

Die Traditionen in den Gebieten, die Abhängigkeit der Frau, die Tatsache, dass Frauen nichts vererbt kriegen, und dass die ganzen Güter dem Mann gehören, zeigt, dass die Frauen noch viel ärmer sind. Nur 55,6 % der Frauen können lesen und schreiben. Da die Menschen in den Gebieten sehr verteilt leben, ist es schwer, Schulen zentral zu bauen. Viele Kinder können nach der Grundschule mit ihrer Bildung nicht weitermachen, da viele Familien auf dem Land zu arm sind und die Arbeitskraft der Kinder brauchen. In Krisensituationen, d. h., wenn Kämpfe zwischen dem türkischen Militär und der Guerilla stattfinden, werden die Dorfschulen vonseiten der Regierung geschlossen, was inzwischen die regelmäßige Politik der türkischen Regierung darstellt. Dies erschwert die Bildungsmöglichkeiten der Kinder um einiges mehr. Die Bildung von Mädchen wird noch mehr erschwert, da sie aufgrund der Traditionen und der Gesellschaft als diejenigen angesehen werden, die heiraten und das Elternhaus verlassen werden.

Das heißt also, dass es sich erst gar nicht lohnt, junge Frauen auszubilden, da sie früher oder später gehen werden und somit dem Elternhaus dadurch keine Vorteile verschaffen werden. Warum also in die Bildung junger Frauen investieren?

Das Aufgabenfeld der heranwachsenden jungen Frau wird meist auf die Hausarbeiten begrenzt. Sie werden im jungen Alter verheiratet, und müssen daher auch schon im Kindesalter lernen, wie man einen Haushalt schmeißt. Die Anzahl der Mädchen, die in regionalen Internaten eine schulische Bildung genießen dürfen, beträgt lediglich 17,5 %.

Infektionen, Unterernährung, Anämie und physische Erkrankungen bedingt durch den Güter- und Wassertransport, gynäkologische Erkrankungen aufgrund der hohen Geburtenrate führen zu einer hohen Krankheitsrate bei den Frauen auf dem Land. Auch heute noch ist es keine Seltenheit, dass eine Frau zehn Kinder auf die Welt bringt. Viele Frauen haben nicht die Möglichkeit Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, dies liegt daran, dass sie die finanziellen Möglichkeiten hierfür nicht aufbringen können. Aber auch die veralteten Denkweisen bezüglich der Ärzte sind den Frauen ein Stein im Weg. Das heißt, dass viele Frauen nicht zu Ärzten gehen können, wenn, dann müssten sie sich Ärztinnen aufsuchen. Viele auf dem Land sind aber auch der Meinung, Wahrsagerinnen und / oder Glaubensprediger würden die Arbeit der Ärzte tun können. Auch spielt die große Entfernung vieler Gesundheitszentren bzw. die unzureichende Anzahl der Gesundheitszentren eine große Rolle. Die Frau auf dem Land sucht meist erst dann einen Arzt auf, wenn es bereits nichts mehr für sie zu tun gibt. Während 64 % aller Frauen auf dem Land gesundheitliche Probleme haben, waren dennoch 26 % der Frauen noch nie in einem Krankenhaus. Die Anzahl der Fehlgeburten ist sehr hoch, so auch die Säuglingssterberate. Während 1998 in der Türkei durchschnittlich 43 Säuglinge von 1000 Säuglingen starben, betrug die Anzahl der gestorbenen Säuglinge im Osten der Türkei, also gerade in den kurdischen Gebieten, 62 pro 1000 Neugeburten. In der Türkei finden durchschnittlich 27,5 % der Geburten zu Hause statt, im Osten der Türkei sind es 55,6 %. Die Menge, die vorgeburtliche Kontrollen nicht in Anspruch nehmen kann, beträgt durchschnittlich 31, 5 %, im Osten sind es 60, 6 %.

Schlusswort
Wenn man nun insbesondere die Situation der kurdischen Frauen auf dem Land näher betrachtet, so muss uns klar werden, dass wir gemeinsam gegen die feudalen und patriarchalen Strukturen kämpfen müssen und den Frauen zeigen müssen, dass ihre Befreiung im organisierten Kampf gegen das organisierte imperialistisch-kapitalistische System liegt!

Quellen:

• Analyse der International Labour Organisation (Türkischsprachiges *.pdf)

• Kapitalistische Arbeitslager für Frauen - KAPİTALİST TARIMDA KADIN EMEĞİ bei der türkischsprachigen marxistisch-leninistischen Bibliothek

• UNESCO Bericht: Kurdische Mädchen bekommen noch weniger Schuluntericht als senegalesische - UNESCO açıkladı: Kürt kızların okula gitme oranı Senegal-™den bile daha az bei "Cafrande - Kultur, Kunst und Leben"

Silvesterdemonstration in Stuttgart

Freitag, 31.12. findet um 19 Uhr in der Lautenschlagerstrasse gegenüber des Hauptbahnhofs in Stuttgart eine Sylversterdemonstration statt. In dem Aufruf dazu heißt es:

Das Jahr 2010 war in verschiedenen Bereichen von starken Protestbewegungen geprägt: in Dresden wurde einer der größten Nazi-Aufmärsche Europas durch eine antifaschistische Mobilisierung verhindert, gegen das Milliardenprojekt Stuttgart21 gingen Zehntausende auf die Straße, und die Blockadeaktionen gegen den Castortransport im Wendland waren so stark wie selten zuvor. Dazu kam eine Vielzahl an kleineren Protestaktuionen gegen Imperialistische Kriege, gegen Rassismus und Sozialabbau. All diese Aktivitäten müssen natürlich witerentwickelt werden, da die kapitalistischen Verhältnisse für immer mehr Menschen Armut und miserable Arbeits- und Lebensbedingungen mit sich bringen, weitere Kriege aus Kapitalinteressen geführt, die Natur für Profite zerstört und unsere Rechte immer mehr zugunsten eines aufgerüsteten Staates eingeschränkt werden.

Ob staatliche Repression durch Polizeieinsätze, Gesetzesverschärfungen oder Hetze in den bürgerlichen Medien - unser Ziel bleibt die Abschaffung des Kapitalismus und der Aufbau einer befreiten Gesellschaftsordnung!

Her mit dem schönen Leben!

Für ein revolutionäres 2011!

Solidarität und Klassenkampf gegen Repression und Kapitalismus!


Aktuellen Umfragen zufolge befürworten in der BRD immer mehr Menschen eine Alternative zum kapitalistischen System. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Interessen einzelner Profiteure dieses Systems immer deutlicher den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung zuwider laufen -“ und rigoros gegen sie durchgesetzt werden.

Die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung und die Erhöhung des Renteneintrittsalters wurden trotz breiter Proteste verabschiedet. Milliardenprojekte wie Stuttgart 21 oder Atommülltransporte durchs Wendland müssen von massiven Polizeieinsätzen begleitet werden um gegen massenhafte Proteste durchgeführt werden zu können. Obwohl die Mehrheit der hier lebenden Menschen gegen die Beteiligung Deutschlands an der Besatzung Afghanistans ist, ist die Bundeswehr eine der Hauptstützen des dortigen Kriegseinsatzes.

Die bürgerlichen Parteien verlieren durch diese Politik an Zuspruch und Vertrauen und neben der immer wieder zutage tretenden wirtschaftlichen Krisenhaftigkeit des Kapitalismus zeichnet sich immer stärker auch eine politische Krise ab. Die Krise dieses Systems ist jedoch nicht unsere Krise und es gibt keinen Grund zu ihrer Abschwächung beizutragen. Vielmehr ist es unser Ziel sie zu verstärken und für die Abschaffung des Kapitalismus und den Aufbau einer befreiten Gesellschaftsordnung einzutreten.

Widerstand organisieren!

Die aktuell breit vorhandene Unzufriedenheit mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen bringt sicher noch nicht in einem ebenso großen Ausmaß antikapitalistisches Engagement mit sich. Sie ist jedoch ein Symptom für die Schwierigkeiten innerhalb des Kapitalismus den Klassenfrieden für längere Zeit auch nur in einem kleinen Teil der Welt aufrecht zu erhalten und die stetig vorhandenen Widersprüche zu überdecken oder entscheidend abzumildern. Immer mehr Menschen bekommen direkt zu spüren, dass es im Kapitalismus kaum wirklich sichere Arbeitsplätze und politische Mitbestimmung, kein Grundrecht auf freie Bildung oder soziale Absicherung gibt. Was davon hier noch vorhanden ist, ist stetig umkämpft, wird nur einem kleiner werdenden Teil der Klasse der Lohnabhängigen zugestanden und letztlich Stück für Stück abgebaut.

Was außerhalb der kapitalistischen Zentren schon immer zur Lebensrealität der meisten Menschen gehörte, die schonungslose kapitalistische Ausbeutung, die Unterordnung aller gesellschaftlichen Bereiche unter Profitinteressen einiger Weniger und die Unterdrückung von Protest und Widerstand, erhalten auch hier immer weiter Einzug. Die Gründe dafür, dass so auch im „ruhigen Hinterland des Kapitals“ immer weniger auf sozialen Frieden und mehr auf die Erfüllung der Bedürfnisse des Kapitals gesetzt wird, sind vielfältig: die im Kapitalismus grundsätzlich vorhandene Schwierigkeit und gleichzeitig Notwendigkeit, die Profite immer weiter zu steigern ist hierbei ebenso von Bedeutung wie die generelle weltweite Konkurrenz verschiedener Unternehmen und auch Staaten, die jeweils durch geringere Lohnkosten, niedrigere Steuern etc. besser dastehen müssen als die anderen. Auch der Wegfall der Systemkonkurrenz durch das Scheitern der sog. realsozialistischen Staaten und die dadurch weniger notwendig gewordene Maske eines sozialen Kapitalismus dürfte von Bedeutung sein. Zentral ist jedoch, dass die Klasse der Lohnabhängigen, sprich diejenigen die nicht andere für sich arbeiten lassen, sondern gezwungen sind ihre Arbeitskraft zu verkaufen und praktisch keinerlei Mitbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen, über politische Entscheidungsprozesse etc. haben, nur verlieren können wenn sie sich nicht gemeinsam und entschlossen zur Wehr setzen. Zugeständnisse ans Kapital, ob bei Löhnen bei den Rechten am Arbeitsplatz oder der Verlängerung der Lebensarbeitszeiten, bringen lediglich die KollegInnen in anderen Betrieben oder Ländern in die Situation, unter noch schlechteren, d.h. profitableren Bedingungen leben und arbeiten zu sollen. Lassen sie sich darauf ein -“ glücklicherweise ist das in zahlreichen Ländern weit seltener der Fall als hier -“ geht die Spirale der Verarmung auf einer Ebene tiefer weiter. Die massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren, die Intensivierung der Arbeitsanforderungen, aber auch die steigenden Abgabenforderungen an die Klasse der Lohnabhängigen zur Senkung der Ausgaben der Kapitalistenklasse und die Kürzungen in sozialen, kulturellen und weiteren gesellschaftlichen Bereichen, sind Kennzeichen dieser Entwicklung.

Dass wir nur verlieren können, wenn wir nicht kämpfen, bedeutet auch, dass wir nur etwas gewinnen können, wenn wir entschlossen für unsere Interessen, d.h. die Interessen aller Lohnabhängigen, eintreten. Wir haben dabei längst nicht nur ein Ende der Einschnitte zu gewinnen und auch einzelne Verbesserungen sind längst nicht alles was wir erreichen können. In unserer Bereitschaft zur Konfrontation mit dem Kapital und seinem Staat, in unserem bewusstem gemeinsamen Handeln, ob bei Streiks oder anderen Protestaktionen liegt der erste Schritt hin zur Überwindung der Herrschaft der Kapitalistenklasse und dem Aufbau einer befreiten Gesellschaftsordnung. Im Zusammenspiel mit dem Aufbau kontinuierlich arbeitender Strukturen des Klassenkampfes und des politischen Widerstandes, ist unser konkretes Handeln heute der nächste notwendige Schritt den alle gehen sollten, die den Kapitalismus nicht für das unüberwindbare Ende der Geschichte halten.

Feuer und Flamme der Repression!


Wie Eingangs bereits erwähnt, geht die Verschärfung des Klassenkampfes von oben einher mit einer staatlichen Aufrüstung und dem Vorgehen gegen die für uns wichtigen, und für Staat und Kapital zumindest potentiell gefährlichen Protest- und Widerstandsaktivitäten.

Es gab in den letzten Monaten allein in Süddeutschland zahlreiche Fälle polizeilichen Vorgehens gegen Demonstrationen und Proteste, sowie der Kriminalisierung linker AktivistInnen. Ein vergleichsweise stark öffentlich thematisierter Höhepunkt war der Polizeieinsatz gegen Stuttgart21-GegnerInnen am 30. September in Stuttgart. Mehrere hundert Menschen wurden durch Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke verletzt. Nur wenige Wochen später griffen teilweise die gleichen Einheiten des BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten) in Heilbronn eine Demonstration an, die sich gegen das Vorgehen des türkischen und des deutschen Staates gegen die kurdische Befreiungsbewegung richtete. Auch dort wurden mehrere Menschen verletzt, die Demonstration aufgelöst und Dutzende Menschen stundenlang festgesetzt.

Die beiden Beispiele reihen sich in eine Vielzahl von Versuchen ein, politische Aktivitäten durch Auflagen, Polizeiangriffe, Festnahmen und Anzeigen zu verhindern oder einzuschränken und AktivistInnen einzuschüchtern.

Her mit dem schönen Leben!


Wir können an vielen Protesten der letzten Monate und Jahre gegen die kapitalistische Krisenpolitik, an den Streiks, Kundgebungen und Demonstrationen anknüpfen. Von zentraler Bedeutung ist es aber, sich nicht auf reine Protestaktionen zu beschränken, sondern innerhalb dieser Kämpfe Alternativen zu diskutieren, langfristig handlungsfähige Strukturen aufzubauen und in den Gewerkschaften und anderen Organisationen Bedingungen zu schaffen, die zu einer Überwindung des Kapitalismus beitragen und nicht zu seiner Festigung.

Eine Veränderung der Verhältnisse muss letztlich auf vielen Ebenen vonstatten gehen, unterschiedliche Ansätze, Bereiche und Ansprüche sind dabei zu respektieren und vor allem die Gemeinsamkeiten der fortschrittlichen Kräfte herauszustellen. Eine revolutionäre Theorie, Praxis und Organisierung ist darin aber von zentraler Bedeutung. Ein revolutionärer Aufbauprozess, der entschlossene und kontinuierliche Kampf gegen das kapitalistische System und gegen diejenigen die es verteidigen, gegen die Sozialabbauer, Lohnkürzer und Kriegstreiber, ist unabdingbar für eine wirkliche Perspektive. Der Widerstand gegen die Angriffe von Staat und Kapital, Sozialproteste und Kampagnen dürfen schließlich nicht das Ende sein, sondern nur ein Anfang.

Unser heutiges Handeln muss Ausgangspunkt sein für eine Umwälzung der bestehenden Verhältnisse und für den Aufbau einer Gesellschaftsordnung, die Solidarität und Selbstbestimmung an die Stelle von Profitstreben und Konkurrenzkampf stellt.

Die Demonstration am 31.12. soll auch deutlich machen, dass diese Versuche nicht von Erfolg gekrönt sein werden, sondern wir offensiv und selbstbewusst ins neue Jahr starten werden. Ihre Angriffe sind auch weiterhin allenfalls ein Anlass um unsere Seite besser aufzubauen und zurück zu schlagen.

Für Solidarität und Klassenkampf!

Gegen Repression und Kapitalismus!


UnterstützerInnen:

- Antifaschistische Jugend Ludwigsburg/Mannheim
- Interventionistische Linke Karlsruhe
- Kurdische Jugend Stuttgart
- Marxistische Aktion Tübingen
- Revolutionäre Aktion Stuttgart
- Revolutionäre Linke Heilbronn

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe

Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges Poli­zeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der Versammlungsteil­nehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht Karls­ruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.

Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die Le­bensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen Kri­se hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben er­höht.

Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebro­chen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicher­weise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.

Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend laute­ten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledig­lich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen Poli­zeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die Teilnehmen­den der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-Be­schluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.

Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.

Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf Versamm­lungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese Rechtsspre­chung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne an­schließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den Anmel­der der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit Ein­schränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem Ver­fahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein­gesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des Staatsschut­zes aufge­boten wurden.

Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.

In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten Versammlungsteil­nehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf Versammlungsfrei­heit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.

Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH Mann­heim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.

Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene Landesversamm­lungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das Bundesver­sammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht so­wieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein Eilver­fahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für an­dere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.

In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden ver­sucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der Versamm­lungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden Strafbe­fehl bzw. einer Verurteilung auszu­setzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur Ver­fügung steht und bezahlt werden kann.

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Be­hörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!

Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de

Neuer Flyer für Versammlungsfreiheit: Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!

Flyervorderseite - Download des Flyers
Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hatte anlässlich des Polizeieinsatzes am 30. September in Stuttgart kürzlich einen Flyer veröffentlicht. Dieser Tage ist nun ein neuer Flyer unter dem Titel "Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!" erschienen. Er richtet sich gegen fortgesetzte Angriffe auf die Versammlungsfreiheit in der Region Stuttgart. Wir dokumentieren den Wortlaut:

Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!
In den vergangenen Monaten kam es im Verlaufe vermehrter Proteste in Stuttgart zu einer regelrechten Repressions- und Kriminalisierungswelle gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. Der massive Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas am 30. September 2010 im Schlossgarten ist hierbei kein Einzelfall.
 
Beispiel 1 -“ Willkürliche Auflagen / Ablehnung von Anmeldern

Bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen erlässt das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart oftmals beliebige und einengende Auflagen. Inzwischen ist es gängige Praxis, dass beispielsweise die maximale Transparentlänge, die Ausrichtung der Beschallungsanlage und die genaue Begrenzung des Platzes (z.B. im Dunkeln, nicht unter den Straßenlaternen) durch die städtische Behörde vorgegeben werden. Eine Besonderheit Stuttgarts ist das faktische Demoverbot auf der Königstraße. Ein Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates stellt hier die Interessen des Einzelhandels über die Versammlungsfreiheit.

Ebenso wurden mehrere Anmelderinnen und Anmelder von Protestversammlungen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli als „ungeeignet“ abgelehnt, obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist und erst recht nicht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt wurde. Damit verweigerten die städtischen Behörden den Anmeldern von Kundgebungen ihr Grundrecht auf die aktive Ausübung der Versammlungsfreiheit. Wenn im geplanten Versammlungsgesetz Kriterien wie „Annahme“ oder „Eignung“ von Veranstaltungsleitern eingeführt werden sollten, so schafft dies einen Ermessens-Spielraum, um auf bürokratischem Wege missliebige Versammlungen unmöglich zu machen.

Deshalb fordert das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

- Das demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch willkürliche Auflagen eingeschränkt werden
- Das geplante Versammlungsgesetz darf nicht durch die Ordnungsbehörden vorweggenommen werden

Beispiel 2 -“ Filmen von Demonstrationen / Personenkontrollen von Ordnern

Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich ein Urteil verfasste, in dem das Filmen von friedlichen Demonstrationen untersagt wird.

Ein weiterer Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz ist die Registrierung und Überprüfung der Personalien von Ordnerinnen und Ordner. So mussten bei einer antifaschistischen Demonstration im November 2010 in Schorndorf alle Ordner ihre Personalausweise abgeben damit die „Verkehrserfahrung“ und „Eignung“ überprüft werden konnte. Dem Anmelder der auf die fehlende rechtliche Grundlage dieser Maßnahme hinwies, wurde angedroht, die Durchführung der Versammlung zu untersagen.
  
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt klar:

- Meinungsfreiheit, öffentlich wahrnehmbarer Protest und ziviler Ungehorsam sind in einer offenen Gesellschaft unabdingbar
- Polizeiliche Schikanen und Einschränkungen sind inakzeptabel 

Beispiel 3 -“ Kriminalisierung von Versammlungen

Immer häufiger werden VersammlungsleiterInnen von Demonstrationen, im Nachhinein mit Strafverfahren und hohen Prozesskosten überzogen. So wurde der Gewerkschaftssekretär, der eine Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks 2010 anmeldete, dafür angeklagt, dass der Demonstrationszug auf zwei Kreuzungen kurz gestoppt habe und eine Zwischenkundgebung wenige Meter vor dem eigentlich dafür vorgesehenen Ort stattgefunden habe. Dafür wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 600 Euro ausgestellt, obwohl die Polizei vor Ort nichts beanstandete. In einem anderen Fall wurde der Anmelder der Revolutionären 1.Mai-Demonstration verurteilt, da unterwegs beim Laufen Musik abgespielt wurde. Gegen die Anmelderin der Montagsdemo gegen Hartz IV liefen bereits mehrere Verfahren wegen ähnlicher „Vergehen“ und eine politische Stadtführung zog eine Strafe über 3200 Euro nach sich, da sie nach Ansicht der Richter anmeldepflichtig gewesen sei.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit warnt eindringlich:
- Das Anmelden und Durchführen von Demonstrationen darf keine Sache des Geldbeutels werden
- Kriminalisierung von Versammlungen gefährdet die freie Meinungsäußerung

Solidarität aufbauen, Versammlungsfreiheit verteidigen und ausweiten!

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und für die Versammlungsgesetzgebung, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Behörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen. Zeigen wir dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ihre Grenzen auf.  

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es uns nehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt euch euer Recht! Macht zu zweit die Versammlungsleitung, dokumentiert die Namen der Polizisten mit denen ihr gesprochen habt, verweigert willkürliche Polizeimaßnahmen und nutzt die Gerichtsprozesse, um euch für die Versammlungsfreiheit stark zu machen.
Weitere Informationen findet ihr unter
www.versammlungsrecht.info


Blockieren ist unser Recht!
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden oder provisorischer Besetzung öffentlichen Raums. Immer wieder behaupten Politiker, Blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen: Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).

Liegt das nicht vor, wird Blockieren durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Zum Beispiel weil man friedlich vor einer Einfahrt sitzt oder sich an einen Baum angekettet hat, der der Allgemeinheit gehört.

Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen, die sich an einer Blockade beteiligen, begehen nach dieser Regelung eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert:

- Abschaffung der Wegtragegebühr!
- Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat! Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 Gegner!

Die geplante Gesetzesverschärfung
Die schwarz-gelbe Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit

Im Oktober 2008 gründete sich unser Bündnis, um gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes aktiv zu werden. Es wird von über 120 Gruppen und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt. Wir haben eine Großdemonstration am 6. Dezember 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen organisiert und Kontakte in andere Bundesländer geknüpft. Wir organisieren diverse Veranstaltungen und Vortragsreihen. Bei zahlreichen Aktivitäten, z.B. gegen Stuttgart 21, weisen wir auf die gegenwärtige Praxis des Versammlungsrechts und die geplante Verschärfung hin. Darüber hinaus stellt das Bündnis auch Demobeobachter auf.

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Spendenkonto:
Friedensnetz BW
Kontonummer: 6520706
BLZ: 60010070 (Postbank Stuttgart)
Stichwort: Versammlungsgesetz

Ein Tugendsturm verwüstet die bewohnte Welt

Über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange wollen wir nicht weiter rechten. Obwohl die Umstände bis zur Anklage-Erhebung auch den gläubigsten Verehrer aller Justizen stutzig machen können. Was aber wirklich verblüfft, ist die unverhofft erwachte Gewissenhaftigkeit von "Visa-Card". Wenn das richtig weitervermittelt wurde, musste die gesetzestreue Visa-Verwaltung in der Schweiz Assange seine Karte entziehen, weil er etwas Falsches zu seinem Wohnort angegeben habe. Verehren wir das brennende Begehren nach Wahrhaftigkeit dieser Institution! Und ihr unbeirrtes Erwachen, gerade in dem Augenblick, in welchem die USA ihren Unmut gegen Assanges Ausspähungen so laut zum Besten gaben.

Als finanzpolitischer Laschi hatte ich immer angenommen, die Kärtchen von "VISA" dienten vor allem der internationalen Verfügbarkeit - gerade unabhängig vom Wohnort.

Offen gesprochen: die Summe der Kündigungen und Behinderungen gegenüber Assange zeigen eines: Wie willfährig eine Unzahl von Institutionen und Einzelpersonen gegenüber sämtlichen Ansinnen der Supermacht USA immer noch sind.

Unbestreitbar sind viele Einzelheiten im Schwall der Aussagen von wikileaks mitgeschleudert worden, auf die wir nicht notwendig gewartet haben. Ebenfalls haben vor allem die an der Veröffentlichung beteiligten staatstreuen Groß-Organe so stark gefiltert und redigiert, dass wir weniger über reale Verfehlungen von Staaten erfahren als Mitteilungen über die Absichten, die sie verfolgen. Einfach gesagt: Wir kriegen -wie im Fall der Meldungen über die Nah-Ost-Staaten- nichts über die drohenden Kriegsvorbereitungen mit gegen Iran, aber alles über die Propaganda der USA, die einen solchen Angriff vorbereiten.

Wie bei der Veröffentlichung der "Pentagon-Papers" bleibt in allem Wust immer noch genug übrig, um uns Niedrige und Unwissende wenigstens nachträglich aufzuklären über die Verbrechen der Oberen. Insofern liegt es im Interesse aller, die misstrauisch sind und nicht alles für bare Münze nehmen, Assange zu unterstützen.

Ulla Jelpke sagt das Nötige dazu - und gegen das Geseire ehemals linker Obernörgler - in einer Erklärung in der jw vom Donnerstag.

Sie schreibt: "Gegen Geheimdiplomatie -“ Solidarität mit Wikileaks".
"Das Ende aller Geheimdiplomatie war eine zentrale Forderung der sozialistischen Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung schon vor dem Ersten Weltkrieg. Entsprechend veröffentlichte der sozialistische Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Kurt Eisner, nach dem Sturz des Kaisers 1918 diplomatische Dokumente, um die deutsche Kriegsschuld zu beweisen. Eisner mußte seine couragierte Tat mit seinem Leben bezahlen. Er wurde nach einer wilden Hetzkampagne rechter Politiker und Militärs von einem Faschisten erschossen.  (Der Mörder war Graf Arco - wir wissen nicht, in welchem Umfang er sich in diesem Augenblick - Jahre vor Mussolinis Machtergreifung in Italien als Faschist verstand. fg)

So wie damals auf den "Vaterlandsverräter" Kurt Eisner blasen heute US-Politiker und ihre Vasallen weltweit zur Jagd auf Wikileaks. (...) Ein kanadischer Politiker rief sogar zur gezielten Tötung von Wikileaks-Gründer Julian Assange auf. Auch in Deutschland verurteilen Regierungs- und SPD-Grünen-Oppositionspolitiker im Einklang mit großen Teilen der Presse das Vorgehen von Wikileaks. So erklärte der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir im Fernsehen, Wikileaks habe mit der Veröffentlichung geheimer diplomatischer Dokumente "eine Grenze überschritten, die unserer Demokratie insgesamt nicht guttut".

Schließlich wurde Assange am 7. Dezember in London verhaftet -“ offiziell wegen eines schwedischen Haftbefehls nach einem Vergewaltigungsvorwurf. Inwieweit dieser Vorwurf zutrifft, muß die schwedische Justiz entscheiden. Doch im Falle von Assanges Überstellung nach Schweden droht dem Australier die weitere Auslieferung an die USA, wo ihm wegen der Wikileaks-Veröffentlichungen sogar die Todesstrafe droht. Dies gilt es zu verhindern.

Solidarität mit Wikileaks bedeutet vor allem für die Freiheit des Internets einzutreten -“ gegen Zensur, gegen Domain- und Kontensperrungen. Wir haben ein Recht darauf, zu erfahren, was die US-Regierung und ihre Verbündeten hinter den Kulissen treiben. Nicht Wikileaks gefährdet die nationale Sicherheit der USA oder irgend­eines anderen Landes, sondern die Kriegspolitik der USA, der Bundesregierung und der NATO. Dagegen gilt es anzukämpfen -“ auch durch die Veröffentlichung entsprechender Geheimdokumente im Internet."
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Diskussionsveranstaltung: Stuttgart 21 und die Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsflyer
Zuständig für das Versammlungsrecht ist demnächst offenbar der Stuttgarter Einzelhandel. Dieser hat via Stuttgarter Zeitung einen Brandbrief abgesetzt, das es zwar „ein Demonstrationsrecht“ (!) gäbe, aber das mit den ganzen Demos gegen Stuttgart 21 sei doch nicht mehr verhältnismäßig.

Trotz neuerlicher Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (5 A 2288/09) werden auch in Baden - Württemberg DemonstrantInnen nach wie vor von der Polizei gefilmt, auch ohne die dazu notwendigen "tatsächliche(n) Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt hätten, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen." Wie zuletzt bei der Demonstration in Schorndorf gegen die Nazikneipe "Linde". Oder bei der Protestkundgebung gegen Stuttgart 21 am 4.12.2010.

Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden. Immer wieder behaupten Politiker blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht klar fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen und welche durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).

Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen die sich an einer Blockade beteiligen begehen dieser Regelung nach eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.

Was tun zum Erhalt des Rechtes auf Versammlungsfreiheit? Darüber wollen wir auf der Veranstaltung der Piratenpartei Stuttgart diskutieren:

Zeit:14.12.2010 um 19:00

Ort: Altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach (U-Bahnhaltestelle Schreiberstrasse U1/U14), Seiteneingang, Untere Klingel benutzen, falls Türe nicht offen, Raum 2, erstes Obergeschoss

Thema: Versammlungsfreiheit im Bezug auf Stuttgart 21

Referenten: Markus Spreitzer und Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Flyer: 14.12.2010