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»Wenn jemand auf meinem Begräbnis weint, spreche ich nie wieder ein Wort mit ihm.« Stan Laurel

Versammlungsgesetz hin oder her - Wir demonstrieren gegen die NATO-Sicherheitskonferenz

Veranstaltungshinweis: Mittwoch, 28. Januar, 20:30 Uhr, Hausbar, Schellingstr. 6, Tübingen - Versammlungsgesetz hin oder her - Wir demonstrieren gegen die NATO-Sicherheitskonferenz

Die Proteste gegen die NATO-Sicherheitskonferenz - früher Wehrkundetagung - in München haben mittlerweile Tradition. Seit Jahren kommen jeden Februar tausende Menschen in die bayrische Hauptstadt, um gegen das Treffen der Kriegstreiber zu demonstrieren. Dies konnte auch ein 2002 für die ganze Stadt verhängtes Demonstrationsverbot nicht verhindern.
Im Gegenteil: Seit dem haben die Proteste gegen die SIKO eher zugenommen, die völlig anti-demokratischen Aussagen des früheren Organisators der Konferenz, Horst Teltschik, überzeugten viele erst recht von der Notwendigkeit der Demonstrationen. Dieses Jahr markiert die Sicherheitskonferenz zudem den Auftakt der Aktivitäten gegen den 60.Geburtstag der Nato, den das Kriegsbündnis im April in Strassburg und Baden-Baden feiern will.

VertreterInnen von Libertad Süd und dem Bündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz werden am Mittwoch, den 28.1.2008 über die
Vorbereitungen und geplanten Aktionen während der diesjährigen Sicherheitskonferenz berichten. Sie werden dabei auch auf den gegenwärtigen Stand des neuen bayrischen Versammlungsgesetzes eingehen und wie dieses die Vorbereitungen der Demos beeinflusst hat.

Mit Volxküche ab 19:30, nach dem Vortrag findet eine SoliHausbar für die Versammlungsfreiheit statt!
Hinweis: Am selben Tag findet ab 18:00 im Epplehaus das 1. öffentliche Vorbereitungstreffen zur MAYDAY! 2009 statt!

Veranstaltet von der Informationsstelle Militarisierung und dem Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Mehr zur Sicherheitskonferenz: http://nonatotuebingen.wordpress.com/

Mehr zum Versammlungsgesetz: http://versammlungsrecht2009.tk/

1600 Euro Strafe für Warnstreik?

Nach einem Bericht der "Süddeutschen" wurde Orhan Akman gestern vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Richters war er für einen unangemeldeten Warnstreik am 30. Mai 2008 verantwortlich. Die Aktion mit 15 Teilnehmern vor einem Modegeschäft in der Fußgängerzone sei eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen, urteilte der Amtsrichter. Mit dem Urteil entpuppt sich der eigentliche Kern des Versammlungsgesetzes: Es ist - wie der Fall Landsberg zeigt - nicht gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, sondern im Kern gegen soziale und gewerkschaftliche Proteste. Das Urteil könnte für gewerkschaftliche Kämpfe weitreichende Folgen haben: Welcher Warnstreik wird denn entsprechend dem Versammlungsgesetz vorher angemeldet? Wer wird. wenn das Urteil Bestand haben sollte, dann noch spontane Warnstreiks organisieren? Der Anwalt von Orhan Akman will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungendurchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahrenwegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet (113 Js 11159/08)."

Über das geplante neue Versammlungsgesetz in Baden - Württemberg informiert heute Frank Zach, DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg im DGB Haus Stuttgart, Raum 245 ab 18 Uhr.

Kundgebung in Berlin gegen Massaker in Gaza

Zu einer Kundgebung gegen das fortgesetzte Massaker der israelischen Armee an der Zivilbevölkerung im Gazastreifen kamen am Mittwochnachmittag rund 100 Menschen vor dem Außenministerium in Berlin zusammen. Sie übergaben eine Petition an Außenminister Steinmeier und Bundeskanzlerin Merkel, in der ein Ende des Schweigens der deutschen Bundesregierung zu den israelischen Menschenrechtsverletzungen sowie humanitäre Hilfe für die Betroffenen gefordert wird.

Gegen Ende der Kundgebung wurde von den veranstaltenden palästinensischen und arabischen Gruppen für Samstag, den 10.1.09, zu einer Demonstration in Berlin gegen das israelische Vorgehen aufgerufen. Beginn: 14 Uhr am Alexanderplatz. Für Sonntag, den 11.1.09, mobilisiert ein Bündnis verschiedener Organisationen aus friedenspolitischen und Migranten-Kreisen zu einem Palästina-Block auf der traditionellen Liebknecht-Luxemburg-Demonstration in Berlin. Treffpunkt um 10 Uhr am Frankfurter Tor.


Eine Fotoserie von Arantxa Aldunzin Gorriti/Umbruch Bildarchiv beim Umbruch Bildarchiv, sowie ein Bericht auf IndyMedia von Heinz Eckel.

In Stuttgart findet am Samstag 10.1.2009 um 15:30 Uhr auf dem Schlossplatz eine Kundgebung gegen die Bombardierung des Gazastreifens statt. Organisiert wird sie vom Internationalen Aktionsbündnis.

Weitere Demotermine bei Saarbreaker

Das Buch zum Streikrecht

In den meisten europäischen Ländern sind politische Streiks erlaubt. Außer in Deutschland, hier sind sie illegal. Dagegen hatte der Europarat das wiederholt als Verstoß gegen die europäische Sozialcharta gerügt. Dazu hat der IG Bau Sekretär Veit Wilhelmy, der auch schon eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages  eingereicht hatte, ein kritisches Buch mit zahlreichen Dokumenten veröffentlicht. Das Buch macht deutlich, daß die Forderung für ein vollständiges, alleseitiges und gesetzliches Streikrecht hochaktuell ist. Gerade auch in Zusammenhang mit den aktuellen Angriffen auf demokratische Grundrechte wie dem Versammlungsrecht.

Leider ist diese Forderung noch immer nicht praktische Bestandteil der Forderungen der Gewerkschaften. Dabei hatten beispielsweise die IG Metall Vertrauensleute bei Festo zu den Gewerkschaftstagen in den vergangenen Jahren Anträge gestellt:
Gemeinsamer Antrag des FESTO VK

Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007

Der Gewerkschaftstag soll beschließen:

Die Forderung nach einem „vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht“ wird Bestandteil der Forderungen der IG Metall.

Begründung:

Nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung um die „Rente mit 67“ der „Gesundheitsreform“, aber auch bei zahlreichen Kämpfen um den Erhalt von Arbeitsplätzen war den Gewerkschaften das Mittel des Streiks verwehrt.

Das wurde bisher durch die Gewerkschaften zwar immer wieder öffentlich kritisiert, allerdings wurde dazu bisher keine positive Forderung erhoben und verfolgt.

Das ist unserer Ansicht nach jedoch nochwendig:

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges 'Gesetz über Arbeitsverhältnisse' oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein "Streikgesetzbuch".

Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.

Die darin verfasste sogenannte "Koalitionsfreiheit" beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sog. 'politische Streik' in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - nicht möglich.

So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharte zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.

Die Forderung nach einem „vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht“ zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.
Quelle Siehe auch "Erledigt durch E1"

Mumia Abu-Jamal: 27 Jahre Kampf um Freiheit

Der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt fast sein halbes Leben in den USA im Gefängnis, davon bereits 26 Jahre in der Todeszelle. Heute jährt sich seine Inhaftierung zum 27. Mal.

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Weitere Informationen:
  • Wikipedia Eintrag
  • Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
  • Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
  • Die Mumia Abu-Jamal HörbuchGruppe bietet neben aktuellen Rundbriefen zahlreiche weitere Informationen.

Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"

“Wettlauf gegen den Tod von Michael Schiffmann ist eine 320seitige Tiefenstudie des Falles von Mumia Abu-Jamal, eines radikalen schwarzen Journalisten, der 1982 fälschlicherweise des Mordes an einem Polizeibeamten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde.
Der Fall wird hier in die Verfassungsgeschichte der USA eingebunden, in den Kampf der afroamerikanischen Bevölkerung um Gleichberechtigung, in die Geschichte der Black Panther Party und zeigt auf diesem Hintergrund, wie Abu-Jamal Opfer einer bewussten Falschbeschuldigung wurde, weil er schwarz, arm und aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit bei den Behörden
verhasst war.-

Freiheit für Mumia Abu-Jamal !

Abschaffung der Todesstrafe weltweit !

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal


Der weltweite Kampf gegen die Todesstrafe sah im vergangenen November auch einen weiteren überraschenden Teilerfolg für Troy Davis. Er hat jetzt bereits dreimal eine angesetzte Hinrichtung überlebt. Das ist ein riesiger Erfolg für ihn und die Anti-Todesstrafenbewegung. Am heutigen 9. Dezember hat nicht nur Mumia Abu-Jamal seinen 27. Haftjahrestag, sondern auch Troy Davis Verteidigung eine Anhörung vor dem 11. Bundesberufungsgericht. Mehr dazu im Beitrag "Troy Davis erhält Anhörung vor Bundesgericht" auf IndyMedia.

Veranstaltung zur Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden - Württemberg

Noch in diesem Jahr will die CDU/FDP -“ Koalition in Baden -“ Württemberg das bislang gültige und bereits mit vielen Hürden versehene Versammlungsrecht immens verschärfen. Die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts betrifft all jene, die in sozialen Bewegungen, ökonomischen und politischen Auseinandersetzungen aktiv sind genauso wie jene, die an Demonstrationen und -“ das ist völlig neu -“ öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Die Stoßrichtung des Gesetzes ist eindeutig: soziale Bewegungen und sich formierender Protest soll noch stärker behördlicher Kontrolle und Lenkung unterworfen werden, die Interventionsmöglichkeiten für die Polizei bei Versammlungen werden massiv erweitert und es werden rechtliche Rahmen fixiert, die einer ausufernden Datensammlung über politisch aktive Menschen Tür und Tor öffnen. Die hier stattfindenden Einschränkungen und Verschärfungen sind kein isoliertes Ereignis. Vielmehr sind wir seit Jahren mit einer massiven inneren Aufrüstung der Sicherheitsapparate konfrontiert. Diese innere Aufrüstung geht einher mit sich deutlich zuspitzenden Krisenphänomenen des Kapitalismus und ist folglich auch unter diesem Aspekt zu berücksichtigen. Die Veranstaltung soll deshalb zunächst die konkreten Verschärfungen des Versammlungsrechts anhand von Beispielen vorstellen. Danach soll versucht werden die allgemeine Repressionsentwicklung und der Zusammenhang mit den kapitalistischen Krisentendenzen herauszuarbeiten. Im Anschluss soll es Raum zur Diskussion der gegenwärtigen Entwicklungen geben.

Heute, 4.12. ab 20.00 Uhr im Subversiv Stuttgart -“ Heslach, Burgstallstr. 54. U -“ Bahnlinien U1 und U14, Haltestelle Bihlplatz

Veranstalter: ISP (Initiative Sozialproteste)

6. Dezember: Ja zur Versammlungsfreiheit - Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

Demonstration in Stuttgart am 6. Dezember gegen das geplante Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg ab 14 Uhr. Treffpunkt ist die Lautenschlagerstraße, gegenüber dem Hauptbahnhof.

Mumia Abu-Jamals Leben hängt am seidenen Faden!

Mumia Abu-Jamals Leben "hängt am seidenen Faden", erklärte Rechtsanwalt Robert R. Bryan zu Wochenbeginn in der "jungen Welt". Nunmehr gehe es "im Kampf für die Freiheit meines Mandanten" um alles, so der Hauptverteidiger des zum Tode verurteilten afroamerikanischen Journalisten, der seit über 27 Jahren hinter Gittern sitzt.

Proteste gegen Änderungen des Versammlungsrechtes sowie des Polizeigesetzes in Baden - Württemberg

Am 28.10. findet um 19 Uhr ein großes Vorbereitungstreffen im Gewerkschaftshaus in Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 statt, um über Proteste gegen die geplante Verschärfung des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes zu beraten. Am 6.12. soll dazu in Stuttgart eine Demonstration stattfinden.

Dazu gibt es folgende Einladung: "Proteste gegen Änderungen des Versammlungsrechtes sowie des Polizeigesetzes in Baden - Württemberg" vollständig lesen