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Sie haben das Recht...

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Klaus Baum am :

Wenn man das Recht zu schweigen hat - bei Ermittlungen, wieso hat man dieses Recht nicht mehr, wenn z.B. die ARGE - wie im Falle meines Nachbarn - verlangt, daß man ihr sämtliche ärtzliche Untersuchungsergebnisse vorlegt?

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