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»Wenn Gott wirklich existierte, müsste man ihn umbringen.« Michail Bakunin

5. Jahrestag: Polizeigewalt bei Protesten gegen Stuttgart 21

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Donnerstag, der 30. September 2010 ging in Stuttgart als der "schwarze Donnerstag" in die Geschichte ein.

Aus dem Anlass nochmal mein damaliger Blogbeitrag:

Heute gegen 10:30 wurde der Parkschützer Alarm ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt beteiligten sich bereits 2.000 Schülerinnen und Schüler am Schulstreik gegen Stuttgart 21 beteiligt und unterstrichen ihre Forderung, Milliarden Steuergelder nicht für unsinnige Prestigeprojekte, sondern für Bildung und Soziales auszugeben.

Mit mehreren Hundertschaften begann die aus verschiedenen Bundesländern zusammengezogene Polizei im Schlossgarten den Bereich zur Fällung der Bäume und zum Abbruch des Südflügels zu räumen. Heute Nacht sollen die ersten von insgesamt fast 300 Bäumen gefällt werden. Und das obwohl laut Abriss Aufstand das Eisenbahnbundesamt einen Stopp jeglicher Baumfällarbeiten bis 6.10. erlassen hat. (Update: Um 01:00 Uhr wird gemeldet, dass der erste Baum gefallen ist...)

Immer mehr Menschen trafen ein und widersetzten sich dem Vorhaben durch friedliche Sitzblockaden, Baumbesetzungen, Transparente oder einfach durch ihre Anwesenheit.

Die Hoffnung vieler, die Polizei werde sich auch diesmal weitgehend friedlich verhalten, wurde jedoch enttäuscht. Mit einer pflichbesessenen Brutalität, die an Heiligendamm oder Strasbourg erinnerte, wurden die Blockaden geräumt. Hierbei kamen neben Wasserwerfern mit z.T. beigemischten Chemikalien auch Reizgase und Pfefferspray, sowie Schlagstöcke zum Einsatz. Begründet wurde der Einsatz durch die Polizei mit der "massiven Behinderung durch die Demonstranten".

"Der Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas und Pfefferspray ist durch nichts zu rechtfertigen, da die Demo-Teilnehmer sich alle friedlich verhalten haben. Die Konsequenz von Hunderten von Verletzten, insbesondere Schüler, ist ein Skandal, den Ministerpräsident Mappus zu verantworten hat und der Baden-Württemberg in ganz Europa einen enormen Imageschaden bescheren wird," sagt Axel Wieland, BUND Regionalvorsitzender, der selbst vor Ort war und ist.

Mit Stand von 20:15 Uhr gibt es laut "Tageszeitung" über 1.000 Verletzte, darunter Dutzende Schwerverletzte, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Unter den von der Polizei Verletzten sind offenbar selbst 8-jährige. „Es wird unmittelbarer Zwang angewandt“, wird die Polizei mittlerweile auch in zahlreichen bürgerlichen Medien zitiert. Ein Sprecher der Polizei verteidigte das Vorgehen der Beamten. Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, „dann kann die Polizei auch mal hinlangen“, betonte er.

"Im Klartext heißt das wohl, dass die Landesregierung jedes erdenkliche Gewaltmittel gegen Demonstranten mittlerweile für gerechtfertigt hält und Tote und Verletzte für das Prestigeprojekt Stuttgart 21 in Kauf nimmt."

Indes ist die tendenziöse Medienberichterstattung in die Kritik vieler TeilnehmerInnen geraten: Die Landesschau gab unkritisch die Behauptung wieder, nach der die "Polizei den Einsatz von Reizgas und Schlagstöcken nicht bestätigen" konnte. Oder zum Beispiel die durch die Tagesschau verbreitete später jedoch dementierte Meldung, dass Steine geflogen seien.

Das ZDF zeigte den Bericht "Polizei geht hart vor" und Innenminister Rech behauptete, "Demonstranten waren gewaltbereit".

Der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, Ulrich Maurer, forderte den Rücktritt von Innenminister Heribert Rech (CDU): "Wer versucht, angemeldete Schülerdemos mit Schlagstöcken, Reizgas und Wasserwerfern aufzulösen, hat mit der Demokratie gebrochen und muß als Innenminister seinen Hut nehmen", so Maurer laut der Tageszeitung "junge Welt".

Während noch am Abend in mehreren Städten wie Berlin, Köln, Erfurt und Wien Solidaritätsdemonstrationen stattfinden und in verschiedenen Städten zu weiteren Protesten gegen die Polizeieinstätze aufgerufen wird, rüsten sich die Stuttgart 21 GegnerInnen zur nächsten Großdemonstration. Unter dem Motto: “Unser Protest wird schärfer- findet ab 19 Uhr ab dem mittleren Schlossgarten eine Kundgebung mit anschließendem Demozug voraussichtlich durch die Innenstadt statt.

Mehr Bilder:
• Action-Stuttgart / Roland Hägele
• Robin Wood/ Chris Grodotzki
• Realfragment / Patrick G. Stösser

Blogkino: 1984 (1956)

Heute zeigen wir in unserer Reihe "Blogkino" nach "Vaterland" und "Soylent Green" einen weiteren dystopischen Thriller: George Orwells "1984" in der relativ harmlosen Verfilmung aus dem Jahr 1956.

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Tübingen: McDonalds oder Kita statt Gedenkort der Nazi- Verfolgung?

Ein reichlich gestörtes Verhältnis hat die Stadt Tübingen zu dem in ihren Besitz gelangten historischen Kulturdenkmal Güterbahnhof, meint die VVN-BdA. Wie das „Schwäbische Tagblatt“ am 24.09.2015 berichtete, sollen laut einer neuen Vorlage der Stadtverwaltung über die künftige Nutzung des Gebäuderests nun auch die letzten Bezüge zur Geschichte des Gebäudes entsorgt werden.

Zur Erinnerung:

• Bis zum 16. April dieses Jahres besaß Tübingen mit dem Güterbahnhof-Ensemble ein intakt gebliebenes authentisches Denkmal der Naziverfolgung. Aus „wissenschaftlichen (wirtschafts- und architekturhistorischen sowie bautypologischen) und heimatgeschichtlichen Gründen“ hatte der gesamte Güterbahnhof einschließlich des damals noch erhaltenen Bahnsteigs den Status eines geschützten Kulturdenkmals. An seiner Erhaltung bestand laut Verfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 22.10.2010 (von der Stadt Tübingen nie veröffentlicht, nur von uns!) wegen seines exemplarischen und dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse.

• Das bezog sich nicht nur auf die Rolle für die Industriegeschichte. Während des Zweiten Weltkriegs waren „russische Kriegsgefangene regelmäßig zum Be- und Entladen vom Güterzügen eingesetzt.“ In einem entsprechenden damaligen Merkblatt hieß es, ihre Bewachung verlange „angesichts der Heimtücke und politischen Einstellung ... eine besondere Sorgfalt und Strenge“. Ihre Arbeitsgruppen müssten „ständig unter der Aufsicht von mindestens 2 Wachmännern stehen“ die ihre Aufstellung so zu wählen hätten, „dass sie die Gefangenen, wenn möglich aus überhöhtem Standpunkt, stets im Auge haben. Beim geringsten Versuch tätlichen Widerstandes ist von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.“

• Das gesamte Ensemble war bis vor einem halben Jahr noch vollständig erhalten. Am 16. April wurde der Teilabriss von der Tübinger Stadtverwaltung (als unterer Denkmalbehörde) genehmigt. Das sonst geltende „Stillhalteabkommen“ mit dem Landtag, wenn zu dem Vorgang eine Petition vorliegt (und von uns liegt eine vor, bis heute nicht bearbeitet) wurde extra außer Kraft gesetzt. Wir sagten damals: „Die politische Instinktlosigkeit besteht darin, kurz vor dem "Weltdenkmaltag" 18. April, kurz vor dem 70. Jahrestag der Befreiung Tübingens am 19. April eine solche "Entdenkmalisierung" durchzuführen. Passender wäre gewesen, das intakte Denkmal Güterbahnhof in das Gedenken zum 70. Jahrestag der Befreiung Deutschlands einzubeziehen. Genau das war wohl nicht gewollt.“

• Am 26. April bestand letztmals Gelegenheit, das Ensemble in alter Form zu besichtigen. Zwei Tage später erklärten wir zu dem Zerstörungswerk, das angelaufen war, „um für den künftigen "Begütertenbahnhof" vollendete Tatsachen zu schaffen“: „Nachdem der Bund das staatseigene Gelände "Investoren" übereignet hatte, die es mitsamt dem Denkmal verkommen ließen, kuschen nun Land und Stadt, statt das ausgewiesene Denkmal zu schützen, vor den "Rendite"-Erwartungen dieser "Investoren".“

An dieser Kritik halten wir fest. Aber nun darf es nicht noch schlimmer gemacht werden!

Wir haben immer kritisiert, dass für die weitere Nutzung des Hauptgebäudes „ keine Garantien, nur unverbindliche Absichtserklärungen mit vielen angekündigten Varianten“ gab. Unsere Forderung bleibt, dass das Denkmal „einer seiner Geschichte entsprechenden Nutzung zugeführt werden“ muss. „Das muss der Ausgangspunkt jeder weiteren Planung sein. Vielleicht lassen sich mit Neubauten und Gastronomie höhere Renditen erzielen als mit einem Denkmal und einer Lern- und Gedenkstätte. Das darf nach unserer Meinung nicht den Ausschlag geben.“
Das bekräftigen wir aus aktuellem Anlass auch heute. Nach allen Auseinandersetzungen um den Teilabriss werden jetzt die alten „Gastronomie“- und „Kinderbetreuungs“-Nutzungsszenarien
tatsächlich wieder hervorgeholt.

• Aber die Dollarzeichen in den Augen von „Ronald McDonald“ haben an diesem Ort genauso wenig zu suchen wie an jedem anderen Gedenkort der Nazi-Verfolgung.

• Weder eine Kita noch eine Gaststätte gehören in dieses Gebäude.

• Wir wenden uns auch gegen jegliche sonstige Umnutzung, Mitnutzung und Vermarktung, die mit dem historischen Charakter des Ortes nichts zu tun hat.

Es ist unwürdig, wenn die Behauptung einer in den Diensten der Deutschen Bahn stehenden Historikerin, die Nutzung des Beobachtungsstands zur Überwachung von Zwangsarbeitern sei „nicht erwiesen“, ohne weitere Prüfung als historische Wahrheit ausgegeben und als Rechtfertigung solcher Planungen herangezogen wird.

Es ist unwürdig, wenn Überlegungen des Vereins für ein Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus und für eine Nutzung als Stadtarchiv gegeneinander ausgespielt werden.

• Ob die Güterhalle (am hochwassergefährdeten Standort, abseits von der Altstadt und den Verwaltungsdienststellen) als Aufbewahrungsort für ein endlich einheitliches Stadtarchiv wirklich geeignet und groß genug ist, sollten Fachleute unvoreingenommen und ohne vorweg feststehen müssendes Ergebnis beantworten.

• Dass das Tübinger Stadtarchiv seit Jahren unzureichend untergebracht ist, liegt wirklich nicht am LDNS und kann nicht zu seinen Lasten gehen.

• Wenn zusätzlich zu einer angemessenen Gedenkstätte unter Einbeziehung des Beobachtungsstands zusätzliche Lern- und Arbeitsräume im Untergeschoss geschaffen werden, wäre dann nicht für beides Platz genug?

• Freilich muss auch das Untergeschoss -“ und etwaige weitere Keller, wie in alten Gebäuden häufig anzutreffen -“ im Hinblick auf seine Nutzbarkeit und den möglichen Hochwasserschutz geprüft und ordentlich beschrieben werden.

• Alle weiteren Abbruch- und Abrissszenarien müssen vom Tisch.

• Der im April bewusst herbei geführte Verlust der Denkmalseigenschaft ist kein Freibrief für beliebige Ein- und Umbauten. Die wirklich erforderlichen Baumaßnahmen müssen denkmalskonform gestaltet werden. Insbesondere dürfen Einbauten nicht den authentischen Charakter des Beobachtungsstands in Frage stellen.

• Nur klare verbindliche Zusagen ermöglichen verbindliche Planungen des Trägervereins.

Die VVN-BdA ist eine 1947 von Überlebenden der Naziverfolgung gegründete überparteiliche und in Baden-Württemberg gemeinnützige antifaschistische Organisation.

Dokumentation unserer früheren Stellungnahmen zum Thema Güterbahnhof: tuebingen.vvn-bda.de

Quelle: Pressemitteilung der VVN-BdA Tübingen:

Vortrag und Diskussion: Auch Flüchtlinge haben Rechte - Engagement und Proteste von Flüchtlingen

Rex Osa kennt die Missstände und Probleme, denen die Flüchtlinge bei uns begegnen, aus eigenem Erleben. 2005 flüchtete er aus Nigeria nach Deutschland. Zuvor hatte er sich in Nigeria für demokratische Wahlen, unabhängig von der Macht des Geldes und Clan-Verbindungen, eingesetzt. „Dadurch bin ich tief in die kritische Opposition geraten und wurde politisch verfolgt“, erklärt Rex. Er flüchtete nach Deutschland und stellte hier einen Antrag auf politisches Asyl. Er ist seit über acht Jahren in der Flüchtlingsarbeit aktiv. „Ich sehe es als meine Pflicht, gegen Ungerechtigkeit und Ausgrenzung zu kämpfen und denen zu helfen, die sich nicht wehren können.“ Auch er kennt Frustrationen und Enttäuschungen, zum Beispiel, wenn Abschiebungen nicht zu verhindern sind. Aber er sieht auch Zeichen der Veränderung: „In den letzten Monaten haben sich immer mehr Flüchtlinge organisiert und das Thema in die Öffentlichkeit getragen.“ Das Credo seiner politischen Arbeit lautet: „Wir können die Welt nicht an einem Tag verändern. Deshalb schätze ich jeden kleinen Schritt und gebe selbst mein Bestes.“ Sein Vortrag wird über lokale, aber auch europaweite Proteste von Flüchtlingen informieren.

Dienstag, 29. September 2015, 19:00 bis 21:00 Uhr
ver.di-Bezirk Stuttgart, Raum 324, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart

Referent: Rex Osa, Stuttgart
Eintritt frei. Anmeldung nicht erforderlich.

Soundtrack zu Europa

"Violent chaos haunting me
Mirror of countless human tragedies
Times of horror, constant lies
Totalitarians autocracy's demise"

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Neuerscheinung: Umwälzungen

Endlich ist es fertig und kann vorbestellt werden: Umwälzungen. Ein Buch mit Beiträgen unseres Autors Fritz Güde, das von Sebastian Friedrich, Patrick Schreiner und mir redaktionell zusammengestellt und bearbeitet wurde und nun in Kürze bei der edition assemblage erscheint.

Umwälzungen

Dieses Buch versammelt eine Auswahl an Artikeln, die der Lehrer und Publizist Fritz Güde seit den frühen 1980er Jahren verfasst hat. Es dokumentiert damit mehrere Jahrzehnte linker publizistischer Tätigkeit zu vielfältigen Themen wie etwa Neonazismus und Marxismus, Heimat und Rapmusik, Expressionismus und Geschichte; zu Autoren wie Walter Benjamin und Kurt Tucholsky, Bertolt Brecht und Gottfried Benn. -“ Mit einem Beitrag von Georg Fülberth zur Geschichte der politischen Linken in Deutschland.

"Es muss im Bewusstsein der Niederlagen der Kampf angetreten werden, im schärfsten Blick auf die Entstellungen, die bisherige Revolutionäre sich antaten, um ein Jahr oder fünf Jahre oder gar zehn weitermachen zu können. In der Gewissheit, dass unsere Züge nicht weniger entstellt, unsere Hände nicht weniger schmutzig sein werden als die jener, die uns vorangegangen. Aber mit dem kleinen Unterschied, dass wir aufeinander achten wollen, aufpassen, wann es mit uns so weit ist, dann die Narben und Wunden nicht verstecken und zudecken, sondern offen ins Licht halten. Licht der Diskussion, der Überlegung, unter Umständen sogar in der Konsequenz der Notwendigkeit des Rückzugs, ja des Aufhörens." (Fritz Güde)

Fritz Güde
Umwälzungen
Schriften zu Politik und Kultur
Broschur, 140×205 mm
220 Seiten, 20 Euro
ISBN 978-3-942885-97-3 | WG 973
Neuerscheinung Oktober 2015

Umwälzungen: Schriften zu Politik und Kultur

Blogkino: Soylent Green (1973)

Heute zeigen wir in unserer Reihe "Blogkino" nach "Vaterland" einen weiteren dystopischen Thriller: "Soylent Green". Der Film mit dem nicht ganz unumstrittenen Hauptdarsteller lief in Deutschland unter dem Titel "... Jahr 2022 ... die überleben wollen". Charlton Heston spielt einen Polizisten in New York im Jahr 2022, der einem ungeheuerlichen Geheimnis auf die Spur kommt. Für Edward G. Robinson, der die Rolle des Solomon („Sol“) Roth übernahm, sollte es seine letzte Filmrolle werden.

Mögliche Folgen exzessiver Nutzung endlicher Ressourcen, Umweltverschmutzung und Überbevölkerung werden in einem Zukunftsszenario thematisiert. Der Film erschien ein Jahr nach dem Bericht "Die Grenzen des Wachstums" des "Club of Rome" und gehört somit zu den ersten Ökodystopien.

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"I am Troy Davis. You are Troy Davis. We will not stop fighting for justice."

Am frühen Morgen des 22. Septembers 2011 wurde Troy Davis von der US-Amerikanischen Justiz ermordet. Ihm wurde vorgeworfen, 1991 einen Polizisten getötet zu haben. Beweise dafür gab es keine, bis auf die Aussage eines anderen Polizisten der selbst unter Tatverdacht stand. Sieben von neun Zeugen gaben zu von der Polizei zu ihren damaligen Aussagen beeinflusst worden zu sein und wiederriefen sie im Nachhinein.

"Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davise, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden. Ich bin guter Verfassung und voller Gebete und in Frieden. Aber ich werde bis zu meinem letzten Atemzug nicht aufhören zu kämpfen."



Weitere Beiträge zu Troy Anthony Davis

Interview zum anstehenden Verfahren gegen Antifaschisten wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden 2011

Im Januar 2014 vermeldeten bundesweit Medien: „Stuttgarter wegen versuchten Totschlags angeklagt“. Vorgeworfen werden dem Antifaschisten Aktionen im Rahmen der Proteste gegen einen Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden. Am kommenden Mittwoch, 23. September, beginnt nun das - inzwischen juristisch herabgestufte - Verfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Auf linksunten erschien jetzt ein Interview mit Aktiven der Roten Hilfe (RH) Ortsgruppe Stuttgart und des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart & Region (AABS) über das Verfahren, die aktuelle Situation, Militanz und Repression.

Aus Stuttgart gab es eine breite Mobilisierung gegen den Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden. Etwa 200 AntifaschistInnen reisten von hier 500 Kilometer, um sich den Nazis entgegenzustellen. Wie kam es dazu?

AABS: Über Jahre war der Aufmarsch die größte Zusammenrottung dieser Art in Europa. Bis zu 7.000 Nazis zogen hier durch die Stadt. Inhaltliches Ziel hierbei war es, die Verbrechen des deutschen Faschismus zu relativieren. Darüber hinaus haben solche Aufmärsche für die Rechte Szene aber auch eine wichtige Rolle in Hinblick auf Vernetzung, Austausch und Motivation -“ zumindest wenn sie erfolgreich sind.

Bereits 2010 konnte der Aufmarsch verhindert werden...

AABS: Das war ein sehr entscheidender antifaschistischer Erfolg. Hier ist es erstmals gelungen, eine bundesweite Mobilisierung zu organisieren. Unterschiedliche Aktionsformen, die konstruktiv zusammenwirkten, haben eine erfolgreiche Durchführung unmöglich gemacht. An diesen Erfolg konnte 2011 mit einem ähnlichen Konzept angeknüpft werden.

Ein Boulevardblatt titelte im Nachgang des Aufmarsches 2011: „Brennende Barrikaden, Steine auf Polizisten, mehrere Verletzte -“ Gegendemonstranten verhindern Naziaufmarsch in Dresden“. Welche Rolle spielten militante Aktionsformen?

AABS: Sie waren letztlich genauso entscheidend wie der massenhafte zivile Ungehorsam: Weder die eine, noch die andere Aktionsform wären in der Lage gewesen, alleine den Aufmarsch zu verhindern. Naziaufmärsche können meistens nur dann verhindert werden, wenn der Widerstand mehrere Ebenen umfasst. Zumindest wenn Polizei und Verwaltung nicht von sich aus darauf verzichten, den Aufmarsch durchzusetzen.

Andererseits führen militante Aktionsformen immer wieder zu Repression.

RH: Diese Schlussfolgerung ist weit verbreitet, aber falsch. Das Ausmaß der Repression orientiert sich daran, wie groß der Widerspruch zwischen den staatlichen Interessen und dem Handeln der antifaschistischen Akteure ist. Ein weiterer Faktor ist das gesellschaftliche Kräfteverhältnis. Wenn sich beispielsweise eine breite Öffentlichkeit gegen die Repression ausspricht, hat das auch einen Effekt auf das Ausmaß der Repression.

AABS: In unserer alltäglichen Arbeit machen wir immer wieder sehr unterschiedliche Erfahrungen. Momentan werden beispielsweise dutzende Antifas wegen einer vollkommen friedlichen Sitzblockade vor Gericht gezogen, während auch immer wieder bei Militanz-Vorwürfen Einstellungen und Freisprüche erzielt werden können.

Wir sehen also, dass es sich durchaus immer wieder um eine gewisse Form der Willkür der jeweiligen Repressionsorgane handelt.

RH: Wenn man die Fälle dann analysiert, stellt man fest, dass der Unterschied eben nicht in der Schwere der vorgeworfenen Straftaten oder der möglichen Beweislast liegt. Die Unterschiede sind nicht juristischer, sondern politischer Natur.

Das nun anstehende Verfahren gegen einen Genossen aus Stuttgart ist aber nicht das erste dieser Art. Wie liefen die Verfahren davor?

RH: Sehr unterschiedlich. Erstmal liefen die Verfahren zum Großteil in Dresden. Lediglich die Verfahren gegen diejenigen, die 2011 noch jünger als 21 waren, laufen vor Stuttgarter Gerichten. Das letzte Verfahren in Dresden, wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, endete mit einer 14-monatigen Haftstrafe auf zwei Jahre Bewährung. Ein Verfahren in Stuttgart im März 2014, ebenfalls wegen Landfriedensbruch und versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung, endete mit 120 Arbeitsstunden. Beide Verfahren wurden politisch mit Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Kundgebungen begleitet.

Wie schätzt ihr das nun anstehende Verfahren ein?

RH: Anfang Januar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht Stuttgart wegen angeblich versuchtem Totschlag. Außerdem beantragte sie einen Haftbefehl gegen den Genossen. Das Landgericht lehnte sowohl die Anklage, als auch den Haftbefehl, ab. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat daraufhin die im Wesentlichen selbe Anklageschrift beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht. Dieser juristische Trick war möglich, in dem der Vorwurf des versuchten Totschlags gestrichen wurde. Dadurch ist nun kein Schwurgericht mehr erforderlich und es kann vor einem niedrigeren und der Staatsanwaltschaft gegenüber gefälligeren Gericht verhandelt werden. Es muss aber dennoch damit gerechnet werden, dass die Anklage eine möglichst hohe Verurteilung erzielen möchte.

AABS: An dieser Stelle ist auf jeden Fall interessant, welche Umstände in die Ermittlungen miteinfließen: am genannten Tag in Dresden wurden mittels einer illegalen Funkzellenabfrage ungefähr eine Million Verbindungsdaten von DemoteilnehmerInnen und Unbeteiligten erfasst und ausgewertet. Im Zuge einer Hausdurchsuchung beim angeklagten Antifaschisten, durchsuchte die Polizei kurzerhand eine falsche Wohnung. Auch einer der genannten Zeugen, ein Zivilpolizist, der bereits in anderen Verfahren gegen Antifaschisten aussagte, ist erwähnenswert: er tritt vor Gericht verkleidet mit Perücke, Sonnenbrille, künstlichen Piercings und Kostüm auf.

Es ist ja durchaus interessant, dass so ein Verfahren zu einer Zeit stattfindet, wo doch so offensichtlich ist, dass antifaschistisches Engagement dringend notwendig ist...

AABS: Allerdings. Neun Monate nach dem Aufmarsch in Dresden, im November 2011, wurde bekannt, dass der NSU über Jahre hinweg politische Morde begangen hatte und das maßgeblich von Sachsen aus. Während hier von Seiten der Ermittlungsbehörden von Herunterspielen über Vertuschen bis hin zur direkten Unterstützung des Naziterrors alles dabei war, scheuten insbesondere die Dresdner Behörden keine Kosten und Mühen, um AntifaschistInnen zu kriminalisieren.

RH: Aber auch die aktuellen rechten Mobilisierungen zeigen die Dringlichkeit, aktiv zu werden.

AABS: Wir schätzen die aktuelle Entwicklung so ein, dass die verschiedenen rechten Aufmärsche und Sammelbewegungen, ob Hogesa, Pegida, „Demo für Alle“ oder auch das Erstarken rechtspopulistischer Parteien wie der AfD, Ausdruck eines Rechtsrucks in der BRD sind. Ihren traurigen Höhepunkt fand diese Entwicklung bisher in brennenden Flüchtlingsheimen und ersten Ausschreitungen des rechten Mobs unter Anderem im direkt an Dresden angrenzenden Heidenau.

Was könnt und wollt ihr dem entgegenstellen?

AABS: Auch wenn die unterschiedlichen Erscheinungsformen Teil der selben Entwicklung sind, müssen wir unsere Konzepte und Aktionsformen entsprechend anpassen. Als Reaktion auf einen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im 30 Kilometer nord-östlich von Stuttgart gelegenen Weissach haben wir vor drei Wochen eine größere und spektrenübergreifende Kundgebung mitorganisiert. Als zweiten Schritt werden wir im dortigen Rems-Murr-Kreis am 17. Oktober eine Infotischtour gemeinsam mit anderen Initiativen durchführen. Gegen einen geplanten Aufmarsch homophober Kräfte in Stuttgart am 11. Oktober planen wir vielfältige Aktionen. Das sind unserer Einschätzung nach die für unsere Region richtigen Konzepte. Die Situation, wie wir sie beispielsweise in ländlicheren Gegenden in Sachsen vorfinden, ist aber eine andere. Während wir hier mit verdeckt und defensiv agierenden Nazistrukturen konfrontiert sind, gibt es dort leider viel zu oft eine rechte Straßendominanz. Diese zu durchbrechen ist zwingend erforderlich! Das wird wohl auch eine Herausforderung an die antifaschistischen Akteure darszellen, die einer überregionalen Antwort bedarf.

RH: Die Bündnisse, die wir hierfür aufbauen, müssen wir natürlich auch nutzen, wenn es zur Kriminalisierung der AntifaschistInnen kommt. Hier gilt der Klassiker: „Getroffen ist einer, gemeint sind wir alle!“

Welche Planungen habt ihr für den anstehenden Prozess?

RH: Wir rufen gemeinsam mit dem AABS zu einer Kundgebung vor Prozessbeginn auf. Das ist nächsten Mittwoch, den 23. September um 12:30 Uhr vor dem Amtsgericht in der Hauffstraße. Anschließend möchten wir eine solidarische Prozessbeobachtung, auch an den beiden Folgeterminen, organisieren. Ergänzen werden wir das mit Berichten und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit.

Vielen Dank für das Interview!

Prozesstermine:

  • Mittwoch, 23.9. | 12:30 Uhr
  • Donnerstag, 1.10. | 9.00 Uhr
  • Donnerstag, 08.10.| 9.30 Uhr

Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart)

Infos: stuttgart.rote-hilfe.de | aabs.tk