Am kommenden Dienstag, den 19. Dezember, wird beim EU-Ministerrat über eine neue EU-Bio-Verordnung abgestimmt -“ ohne Zustimmung des EU-Parlamentes soll „Bio“ verwässert und Gentechnik-Verschmutzung durch Pollenflug offiziell zugelassen werden.
„Bio“ ist gefragt wie nie zuvor. Noch nie haben so viele Verbraucher zu Lebensmitteln aus ökologischem Anbau gegriffen, die Umsatzzuwächse bewegen sich im zweistelligen Bereich. Nicht zuletzt die strengen Bio-Kontrollsysteme in Österreich und Deutschland mit ihren klaren Richtlinien haben dazu beigetragen, dass die Verbraucher hohes Vertrauen in Bio-Produkte haben.
Doch dieses Vertrauen könnte durch die Novelle zur EU-Bio-Verordnung, die am Dienstag, den 19. Dezember, im EU-Agrarministerrat beschlossen wird, nachhaltig erschüttert werden. Bereits beschlossen wurden im „Sonderausschuss Landwirtschaft“ die (WTO-konformen) Importregelungen für Bio-Produkte aus Nicht-EU-Staaten. Hier wird es am Dienstag zu einer „Abstimmung ohne Diskussion kommen“, wie es aus dem österreichischen Landwirtschaftsministerium heißt. Namhafte Vertreter deutscher Bio-Verbände warnten bis zum Schluss vor „einer Verschlechterung für die Verbraucher“. Grund: Die Kompetenz für die Kontrollen soll von den Nationalstaaten hin zur EU-Kommission wandern, die aber zu wenig Kapazitäten haben dürften, dies zu überprüfen.
0,9 Prozent Gentechnik in Bio-Produkten?
Noch weitreichendere Folgen dürfte aber der zweite Teil der Tagesordnung haben: Über die EU-Bio-Verordnung soll eine politische Einigung erzielt werden, ohne eine Stellungnahme des EU-Parlaments abzuwarten. Dies war bisher erst einmal bei der Zuckermarktreform der Fall, was zu heftigen Protesten des EU-Parlamentes geführt hat. Der strittigste Punkt ist die offizielle Angleichung des Gentechnik-Kennzeichnungs-Grenzwertes für Bio-Produkte an konventionelle Produkte. Konkret heißt das, dass Bio-Ware bis zu 0,9 Prozent mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kontaminiert sein darf, ohne dies kennzeichnen zu müssen. Zwar gilt dieser Grenzwert „nur“ für eine „zufällige und technisch nicht vermeidbare“ Kontamination von außen -“ etwa durch Pollenflug -“ und dürfen Bio-Bauern und Bio-Verarbeiter weiter keine GVO selbst verwenden. Aber der Konsument wird künftig im Dunklen gelassen. Die Gewissheit, garantiert gentechnikfreie Produkte (in Österreich galt bisher der Grenzwert an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent) einzukaufen, würde somit wegfallen. 0,9 Prozent „Verschmutzungserlaubnis“ in Bio-Produkten würde natürlich auch der Gentechnik in der Landwirtschaft Tür und Tor öffnen -“ denn sobald GVO freigesetzt werden, kommt es zur Gentechnik-Kontamination, wie zahllose Studien belegen. In Österreich wurden bespielsweise noch nie GVO freigesetzt.
Verwunderlich stimmt daher die Stellungnahme von Bio-Austria, dem Dachverband der österreichischen Bio-Verbände: „Wir sind unter bestimmten Bedingungen bereit, diesen gemeinsamen Kennzeichnungs- und Vermarktungs-Grenzwert mit konventionellen Produkten mitzutragen“, erklärt Thomas Fertl, der von Bio Austria vor kurzem für die Koordination der agrarpolitischen Arbeit verpflichtet wurde. Die Bedingungen lauten: Das Saatgut muss sauber bleiben und jede Gentechnik-Verunreinigung beispielsweise durch Pollenflug, die vermeidbar gewesen wäre, muss als illegal geahndet werden. Eine derartige Regelung müsste aber in anderen EU-Gesetzestexten erfolgen und ist sicher nicht in allernächster Zeit zu erwarten.
EU-Logo wird Pflicht
Außerdem soll das bislang unbekannte EU-Logo verpflichtend auf alle Bio-Erzeugnisse kommen. Zwar konnten Interventionen zahlreicher Mitgliedsstaaten verhindern, dass die nationalen Logos nicht mehr verwendet werden dürfen, im Falle eines Bio-Skandals im Zusammenhang mit dem EU-Logo wären aber alle Bio-Erzeuger in ganz Europa betroffen und könnten sich nicht mehr vom EU-Logo lösen. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer strittiger Punkte, die aufgrund des Zeitdrucks, den die EU-Kommission und die finnische Präsidentschaft machten, nicht mehr ausverhandelt werden können. Am Dienstag geht es um die Ablehnung oder Annahme der neuen EU-Bio-Verordnung. „Österreichs Linie ist noch offen. Der Minister ist sehr kritisch, vor allem was die Gentechnik anbelangt“, heißt es aus dem Ministerium.
Bio-Verbände als „Handelshemmnisse“
Wie sehr diese EU-Bio-Verordnung an allen Betroffenen und vor allem an der Bevölkerung von Anfang an hätte vorbeigeschwindelt werden sollen, zeigt die Beurteilung des Bioland-Präsidenten Thomas Dosch zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vom 21. Dezember 2005: „Dieser glich einer feindlichen Übernahme.“ Nach diesem Vorschlag wären die Bio-Verbände, die privat über Jahrzehnte die biologische Landwirtschaft aufgebaut hatten, völlig entrechtet worden. Begründung der EU-Kommission: Sie seien „Handelshemmnisse“.
Gentechnik mit allen Mitteln
Die Bio-Verordnung ist nur eines von mehreren Hilfsmitteln, wie die Gentechnik nun offensichtlich mit Hochdruck -“ gegen den Willen der Bevölkerung - in die österreichische und europäische Landwirtschaft gebracht werden soll: Bereits am Montag, den 18. Dezember, werden die EU-Mitgliedsstaaten auf Geheiß der EU-Kommission wahrscheinlich die österreichischen Genmais-Importverbote aufheben - gegen den Willen Österreichs. Zusätzlich will eine Initiative im EU-Agrarausschuss der Gentechnik freien Lauf lassen und wird die EU-Kommission im Frühjahr ihre Biotechnologie-Initiative vorstellen.
Text: Klaus Faißner, Freier Journalist, Wien email: klaus.faissner@chello.at
Erfolgreiche Protestkundgebung gegen Rente mit 67 in Cannstatt am 14. Dezember
Aufgerufen hatte der “AKTIONSKREIS CANNSTATT für SOZIALE GERECHTIGKEIT-. Es sprachen unter anderem eine Reihe von Vertretern aus Betrieben und Gewerkschaften, von Erwerbsloseninitiativen und Jugendliche.
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Protestkundgebung gegen Rente mit 67 in Cannstatt am 14. DezemberBilderserie:
Im Kreuzfeuer stand die Politik der großen Koalition, mit der "Rente ab 67" weiteren Sozialkahlschlag zu betreiben. Vorgestellt wurde mit dem "Cannstatter Appell" eine Anklage gegen diese Politik, gegen die der Aktionskreis zahlreiche Unterschriften sammeln will.
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Einige Infostände rundeten die Kundgebung ab, die der Aktionskreis als Auftakt verstanden haben will. Am 30.1.2007 wird ein größerer Aktionstag, an dem sich auch die Gewerkschaften offiziell beteiligen wollen, vorbereitet.
Eine Information zur Aktion und der dazu gehörende Aufruf zum Download beim LabourNet
Ein Bericht im Newsportal des StattWeb
RFID-Nummernschilder: Ein Aprilscherz wird Realität
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Hätte ich bloss auf meinen Glückskeks gehört...
Halten Sie wichtige Informationen und Pläne noch zurück
Dann hätte das JavaScript zum Thema "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" heute nicht solche Zicken im Internet Exploser gemacht.
Offenbar interpretiert der IE nur die Javascript Angaben im Seiten Header richtig, statt wie andere Browser (FireFox, Konqueror usw.) auch in den einzelnen Artikeln...
"Subversiv" Räume wurden gekündigt
Weitere Informationen auf der Webseite
OpenOffice.org 2.1 freigegeben
Das Projekt OpenOffice.org gab heute die Verfügbarkeit der deutschsprachigen Version 2.1 der gleichnamigen Office-Suite bekannt.
OpenOffice.org 2.1 steht ab sofort in deutscher Sprache für Windows und Linux zum bereit. In Kürze soll darüber hinaus auch eine neue Version der PrOOo-Box, einer Zusammenstellung von OpenOffice.org mit zahlreichen Schriften, Vorlagen und Hilfsprogrammen auf einer CD, zum Download freigegeben werden. Ebenfalls aktualisiert wird OpenOffice.org Portable, eine direkt vom USB-Stick lauffähige Version.
Information: OpenOffice.org
Quelle: Pro-Linux
AgustÃn Aguayo soll erneut in den Irak
Der amerikanische Kriegsdienstverweigerer AgustÃn Aguayo steht zur Zeit in Mannheim vor Gericht. In den U.S.A. haben Bürgerrechts und Friedensbewegung eine Kampagne zur Unterstützung der Verweigerer und zur Beendigung der illegalen Besatzungen und Kriege durch die U.S.A. durchgeführt.
Zur Voranhörung in Sachen U.S. Army vs. AgustÃn Aguayo hier ein Verweis auf den heutigen Bericht der "Neuen Rheinischen Zeitung"
In der Coleman-Kaserne in Mannheim musste ein amerikanischer Kriegsdienstverweigerer monatelang auf seinen Prozess warten. Mit diesem Vorgehen versuchte die US-Regierung, einen während des Vietnam-Kriegs geschaffenen Präzedenzfall zurückzudrängen: Gemäß dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit (Habeas Corpus) dürfen Zivilgerichte die Entscheidungen des Militärs über Anträge von Kriegsdienstverweigerern überprüfen. Damit soll ein wesentlicher Aspekt der Religionsfreiheit in Amerika geschützt werden: das Recht, den Wehrdienst zu verweigern. Am Dienstag, 12. Dezember begann nun eine „Voranhörung“ vor dem Militärgericht.(...)
Weitere Informationen über den Fall AgustÃn Aguayo bei Connection e.V.
Die @ndere Kampagne sucht ihr Gesicht
„Im Schatten des Aufstandes im Bundesstaat Oaxaca, endete vor zwei Wochen die erste Etappe der “anderen Kampagne-. Fast ein Jahr lang und durch jedes Bundesland zogen der Delegierte Null, alias Subcommandante Marcos und eine Reihe von BegleiterInnen um denen zuzuhören, die im korrupten Wahlchaos und im mexikanischen Alltag keine Berücksichtigung bekommen. An diesem Wochenende nun findet eine Consulta, d.h. eine Befragung all derer statt, die sich mit ihrem Namen, ihrer Gruppe oder ihrem Kollektiv dieser Bewegung angeschlossen haben...“
Das Feature bei Indymedia, zusammengestellt von indyvidu@ (s.c.d.l.c).
Der Kampf gegen die Gentec-Multis geht weiter
Die Seite GMWatch.org hat am 10. 12. unter dem Titel "Experimental GM wheat planting contradicts German, European law" eine englische Übersetzung des Artikels von Dr. C. Palme aufgrund seiner internationalen Bedeutung veröffentlicht. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die deutsche Version: “Freisetzungsversuch in Gatersleben verstößt gegen deutsches, europäisches und internationales Recht!” unter anderem bei uns zu finden ist.
Entscheidung zu Entschließungsentwurf für Biotechnologie vertagt
Der hier von Klaus Faißner besprochene Entwurf des EU-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 6. 11., gezeichnet von dem Finnen Kyösti Virrankoski, wurde angesichts von 190 Einwendungen von Ausschussmitgliedern vom 18. 12. auf den 22. oder 23. Januar 2007 vertagt. Die Kampagnenarbeit hat also einen weiteren Erfolg gebracht
Weiterer Protest gegen diesen Entschließungsentwurf bleibt dringend notwendig!
Die eMail - Aktion der Agrargruppe von Attac-Wuppertal an die Mitglieder des zuständigen Ausschusses ermöglicht es, die Verantwortlichen mit massenhaften Mails zu erreichen - nach Ländern in 3 Sprachen aufgeteilt und je nach Emailprogramm mit 3 verschiedenen Methoden. Deshalb bitten wir die Leserinnen und Leser dieses Blogs um Beteiligung an dieser Aktion.
Siehe auch weitere Berichte zum Thema in der Kategorie Globalisierung und Ökologie
Medienschau:
Die Tageszeitung “junge welt” berichtet am 25.11. zu Gatersleben: “Lobbyisten genehmigen Genweizenanbau”
(Dieser Bericht ist in Bearbeitung)
Medienkampagne zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses"
+++ Besorgte Bürger sollen Medienberichte über geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation einfordern +++ Verhüllung von Webseiten zum "Trauertag um das Fernmeldegeheimnis" +++
Ein Jahr nach dem Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament am 14.12.2005 fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Medien auf, die Menschen über die "geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren. "Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll." Aus diesem Grund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung besorgte Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrer Zeitung, Lieblingszeitschrift oder -fernsehsendung eine Berichterstattung über den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" am 14. Dezember einzufordern. Einen Musterbrief stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf seiner Internetseite bereit.
Am 14.12. vergangenen Jahres hatte eine "große Koalition" aus Konservativen und Sozialdemokraten im Europaparlament einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Der "Kompromiss" war zuvor in geheimen Verhandlungen der Parteiführer mit Vertretern der Regierungen ausgehandelt worden. Danach soll ab Herbst 2007 protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung soll permanent und ohne Verdacht "auf Vorrat" aufgezeichnet werden, weil es den Strafverfolgungsbehörden einmal nützlich sein könnte. Als Folge der Pläne befürchtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein gesellschaftliches Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen Angelegenheiten.
Auf den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" wollen die Bürgerrechtler des Arbeitskreises auch mit einer Verhüllung von Internetseiten aufmerksam machen. Unter dem Motto "1949-2005 - Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" sollen Betreiber von Webseiten am 14.12. darauf aufmerksam machen, dass die unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, jetzt aber die Protokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge zum Normalfall werden soll. Eine Anleitung zur Verhüllung der eigenen Webseite stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet bereit.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgelegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Pläne für verfassungswidrig und fordert ihre Aufgabe, zumal der Europäische Gerichtshof nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird. Für den Fall, dass die Koalition von ihren Plänen keinen Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde", die bereits von über 7.000 Menschen unterstützt wird.
Hintergrund:
Dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
Quelle: Presseerklärung vom 12.12.2006