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Brüsseler Anschlag auf „Bio“

Am kommenden Dienstag, den 19. Dezember, wird beim EU-Ministerrat über eine neue EU-Bio-Verordnung abgestimmt -“ ohne Zustimmung des EU-Parlamentes soll „Bio“ verwässert und Gentechnik-Verschmutzung durch Pollenflug offiziell zugelassen werden.

„Bio“ ist gefragt wie nie zuvor. Noch nie haben so viele Verbraucher zu Lebensmitteln aus ökologischem Anbau gegriffen, die Umsatzzuwächse bewegen sich im zweistelligen Bereich. Nicht zuletzt die strengen Bio-Kontrollsysteme in Österreich und Deutschland mit ihren klaren Richtlinien haben dazu beigetragen, dass die Verbraucher hohes Vertrauen in Bio-Produkte haben.

Doch dieses Vertrauen könnte durch die Novelle zur EU-Bio-Verordnung, die am Dienstag, den 19. Dezember, im EU-Agrarministerrat beschlossen wird, nachhaltig erschüttert werden. Bereits beschlossen wurden im „Sonderausschuss Landwirtschaft“ die (WTO-konformen) Importregelungen für Bio-Produkte aus Nicht-EU-Staaten. Hier wird es am Dienstag zu einer „Abstimmung ohne Diskussion kommen“, wie es aus dem österreichischen Landwirtschaftsministerium heißt. Namhafte Vertreter deutscher Bio-Verbände warnten bis zum Schluss vor „einer Verschlechterung für die Verbraucher“. Grund: Die Kompetenz für die Kontrollen soll von den Nationalstaaten hin zur EU-Kommission wandern, die aber zu wenig Kapazitäten haben dürften, dies zu überprüfen.

0,9 Prozent Gentechnik in Bio-Produkten?

Noch weitreichendere Folgen dürfte aber der zweite Teil der Tagesordnung haben: Über die EU-Bio-Verordnung soll eine politische Einigung erzielt werden, ohne eine Stellungnahme des EU-Parlaments abzuwarten. Dies war bisher erst einmal bei der Zuckermarktreform der Fall, was zu heftigen Protesten des EU-Parlamentes geführt hat. Der strittigste Punkt ist die offizielle Angleichung des Gentechnik-Kennzeichnungs-Grenzwertes für Bio-Produkte an konventionelle Produkte. Konkret heißt das, dass Bio-Ware bis zu 0,9 Prozent mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kontaminiert sein darf, ohne dies kennzeichnen zu müssen. Zwar gilt dieser Grenzwert „nur“ für eine „zufällige und technisch nicht vermeidbare“ Kontamination von außen -“ etwa durch Pollenflug -“ und dürfen Bio-Bauern und Bio-Verarbeiter weiter keine GVO selbst verwenden. Aber der Konsument wird künftig im Dunklen gelassen. Die Gewissheit, garantiert gentechnikfreie Produkte (in Österreich galt bisher der Grenzwert an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent) einzukaufen, würde somit wegfallen. 0,9 Prozent „Verschmutzungserlaubnis“ in Bio-Produkten würde natürlich auch der Gentechnik in der Landwirtschaft Tür und Tor öffnen -“ denn sobald GVO freigesetzt werden, kommt es zur Gentechnik-Kontamination, wie zahllose Studien belegen. In Österreich wurden bespielsweise noch nie GVO freigesetzt.

Verwunderlich stimmt daher die Stellungnahme von Bio-Austria, dem Dachverband der österreichischen Bio-Verbände: „Wir sind unter bestimmten Bedingungen bereit, diesen gemeinsamen Kennzeichnungs- und Vermarktungs-Grenzwert mit konventionellen Produkten mitzutragen“, erklärt Thomas Fertl, der von Bio Austria vor kurzem für die Koordination der agrarpolitischen Arbeit verpflichtet wurde. Die Bedingungen lauten: Das Saatgut muss sauber bleiben und jede Gentechnik-Verunreinigung beispielsweise durch Pollenflug, die vermeidbar gewesen wäre, muss als illegal geahndet werden. Eine derartige Regelung müsste aber in anderen EU-Gesetzestexten erfolgen und ist sicher nicht in allernächster Zeit zu erwarten.

EU-Logo wird Pflicht

Außerdem soll das bislang unbekannte EU-Logo verpflichtend auf alle Bio-Erzeugnisse kommen. Zwar konnten Interventionen zahlreicher Mitgliedsstaaten verhindern, dass die nationalen Logos nicht mehr verwendet werden dürfen, im Falle eines Bio-Skandals im Zusammenhang mit dem EU-Logo wären aber alle Bio-Erzeuger in ganz Europa betroffen und könnten sich nicht mehr vom EU-Logo lösen. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer strittiger Punkte, die aufgrund des Zeitdrucks, den die EU-Kommission und die finnische Präsidentschaft machten, nicht mehr ausverhandelt werden können. Am Dienstag geht es um die Ablehnung oder Annahme der neuen EU-Bio-Verordnung. „Österreichs Linie ist noch offen. Der Minister ist sehr kritisch, vor allem was die Gentechnik anbelangt“, heißt es aus dem Ministerium.

Bio-Verbände als „Handelshemmnisse“

Wie sehr diese EU-Bio-Verordnung an allen Betroffenen und vor allem an der Bevölkerung von Anfang an hätte vorbeigeschwindelt werden sollen, zeigt die Beurteilung des Bioland-Präsidenten Thomas Dosch zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vom 21. Dezember 2005: „Dieser glich einer feindlichen Übernahme.“ Nach diesem Vorschlag wären die Bio-Verbände, die privat über Jahrzehnte die biologische Landwirtschaft aufgebaut hatten, völlig entrechtet worden. Begründung der EU-Kommission: Sie seien „Handelshemmnisse“.

Gentechnik mit allen Mitteln

Die Bio-Verordnung ist nur eines von mehreren Hilfsmitteln, wie die Gentechnik nun offensichtlich mit Hochdruck -“ gegen den Willen der Bevölkerung - in die österreichische und europäische Landwirtschaft gebracht werden soll: Bereits am Montag, den 18. Dezember, werden die EU-Mitgliedsstaaten auf Geheiß der EU-Kommission wahrscheinlich die österreichischen Genmais-Importverbote aufheben - gegen den Willen Österreichs. Zusätzlich will eine Initiative im EU-Agrarausschuss der Gentechnik freien Lauf lassen und wird die EU-Kommission im Frühjahr ihre Biotechnologie-Initiative vorstellen.

Text: Klaus Faißner, Freier Journalist, Wien email: klaus.faissner@chello.at

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