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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Nachdem die Volksbank vor einiger Zeit mit der Kündigung ihrer Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski gescheitert ist (siehe unsere Berichte), und der stellvertredende Betriebsratsvorsitzende der VR-Bank in Schwäbisch Hall, Michael Plessing, fristlos gekündigt wurde, muss sich nun schon wieder eine Kollegin gerichtlich mit der Volksbank auseinandersetzen.

Die Kreditsachbearbeiterin Eliane Weimann hat nach der Elternzeit versucht, ihren gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit durchzusetzen. Mittlerweile kämpft sie gegen die dritte Kündigung. "Das ist kein Einzelfall", sagt Christina Frank von ver.di Stuttgart. "Immer wieder melden sich bei mir Mütter, die nach der Elternzeit aus ihrem Unternehmen gedrängt werden."

Frau Weimann hatte 16 Jahre lang bei der Stuttgarter Volksbank ohne Beanstandungen gearbeitet, zuletzt in der Kreditabteilung für Firmenkunden. Nachdem 2002 ihr Kind zur Welt kam, ging sie in Elternzeit und wollte anschließend - abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Kindes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage.

Sie versuchte ihr Recht darauf hin mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen, womit sie jedoch scheiterte. So musste die Mutter des damals dreijährigen Yves wieder voll arbeiten. Ihren Sohn ließ sie von einer Tagesmutter betreuen.

Laut ver.di gibt es viele Mütter, "die nach der Elternzeit aus ihrem Job gemobbt werden" Dieses Vorgehen ist also bei weitem kein Einzelfall und nicht nur im Dienstleistungssektor verbreitet.

Inzwischen gab es eine Reihe von Solidritätsaktionen wie am 3.12. vor der Volksbank in Stuttgart, wo ver.di die Volksbankkunden über den Umgang der Bank mit ihren Beschäftigten informierte.

Am 6. Dezember (Beginn: 9 Uhr 30) wird das Stuttgarter Arbeitsgericht voraussichtlich über die Rechtmäßigkeit der dritten Kündigung urteilen. Entscheidend dürften dabei die Kriterien für die Sozialauswahl bei der Entlassungswelle im Vorjahr sein, die die Bank beim Gütetermin aber nicht offen legen wollte.

Siehe auch:
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
• Berichte auf LabourNet
• Fotos von Roland Hägele von der Solidaritätsaktion vom 3.12.

Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

Evakuierungszone nach gezieltem Flugzeugabsturz auf AKW Biblis-A

AKW Biblis
Foto: WikiPedia
Wie sieht das eigentlich aus, wenn es einmal knallt? Die "Analyse des Bedrohungspotenzials /gezielter Flugzeugabsturz /am Beispiel der Anlage Biblis-A" vom Öko-Institut Darmstadt spielt drei meteorologische Ausbreitungsverhältnisse nach einer angenommenen Kernschmelze im AKW Biblis-A durch.

Die dort berechneten Evakuierungs- und Umsiedlungszonen sind ab sofort auch in Google Maps visualisierbar.

Siehe auch: "Biblis A: RWE raeumt taktische Verzoegerung ein"

Was völlig neues: "Arm trotz Arbeit"

"Immer weniger Menschen in Deutschland können allein vom Lohn ihrer Arbeit leben", schreibt die "Financial Times Deutschland" und bezieht sich auf die neueste IAB Studie. Die Zahl derer, die trotz Arbeit ALG II beziehen, ist demnach von 2005 bis 2007 um 420.000 auf rund 1,3 Millionen gestiegen.

Guantánamo wäre doch 'ne Lösung...

... denkt offenbar die Bundesregierung. Denn dort hat niemand Wolfgang Schäuble (CDU) widersprochen, der 1.12. 07 vor der Presse sagte:
"Die, die sagen, Guantánamo ist nicht die richtige Lösung, müssen bereit sein, darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist."
Die beste Lösung wäre, Schäuble macht den Anfang und erklärt gleich mal seinen Rücktritt.

Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnen

Venezuela und das Demokratieverständnis der bürgerlichen Medien

Hugo Chàvez
Foto: WikiPedia
Bei redblog wird das Ergebnis des venezolanischen Referendums dokumentiert:

Abstimmung Block A

• "Nein": 50.70% (4.504.354 Stimmen)
• "Ja": 49.29% (4.379.392 Stimmen)

Abstimmung Block B


• "Nein": 51.05% (4.522.332 Stimmen)
• "Ja": 48.94% (4.335.136 Stimmen)

Die Wahlbeteilung lag bei 55,89 %


Mit welcher Demagogie die Diskussion des Referendums durch die bürgerlichen Medien hierzulande begleitet wurden, wird beispielsweise an der Frage der erneuten Kandidatur von Hugo Chàvez deutlich. Eine erneute Kandidatur sei ein Zeichen dafür, daß in Venezuela ein "undemokratisches" System herrsche.

Welches System herrscht dann jedoch hierzulande? Helmut Kohl war immerhin 16 Jahre lang Kanzler und hätte auch wieder kandidieren können, wenn er nicht abgewählt worden wäre. Zweierlei Maß eben, durch die deutschen "Leitmedien" Tagesschau, heute journal, Spiegel mit einer ordentlichen Portion Antikommunismus hämisch verbrämt.

Souverän machte Hugo Chàvez in seiner ersten Reaktion deutlich, was die Rechte und den bürgerlichen Medien seit Jahren bezweifeln. Er anerkannte seine Niederlage und gratulierte den Siegern. Es ist das erste Mal seit neun Jahren, daß Chavez eine solch wichtige Abstimmung verloren hat.

Zu den Hintergründen siehe auch RedGlobe

Aktion UEBERWACH 2.0

Seit einigen Wochen unterstützen wir die "Aktion UEBERWACH". Worum geht es bei der Aktion?

Die "Aktion UEBERWACH" will auf die zunehmende Entwicklung in Richtung eines "präventiven Überwachungsstaats" aufmerksam machen, indem sie Zugriffe der Bundes- und Landesministerien, sowie von Regierungs- und Oppositionsparteien auf teilnehmende Blogs, Foren und Webauftritte überwacht und protokolliert. Über ein Beispiel, wohin diese Überwachung führen kann habe ich ja neulich berichtet

Es ist recht interessant, zu sehen, welche von den überwachenden Behörden sich wann und wo auf den teilnehmenden Seiten aufhält. Bei den Protokollen der Sitzungen werden die besuchten Seiten mit ausführlichen Statistiken dargestellt.

Zwar geben die Logfiles des Webseitenproviders die Daten in der Regel auch her, allerdings ohne die IP Adressen in die Behörden aufzulösen und diese dann auch noch entsprechend aufzubereiten.

Und übrigens: Wir wurden auch schon mehrfach besucht...

Luzern: Polizei knüppelt Strassenfest nieder

Foto: gonorrea
In Luzern wurde das geplante, aber nicht bewilligte, Strassenfest für kulturelle Freiräume von einem massiven Polizeiaufgebot verhindert. Sämtliche Teilnehmer am Versammlungsort Vögeligärtli wurden verhaftet und für mehrere Stunden inhaftiert. Unter den Verhafteten waren auch Touristen, Schaulustige und schwangere Frauen anzutreffen. Laut Polizeibericht wurde "lediglich in einem Fall" Gummischrot eingesetzt. Und besonders bedenklich -“ der Zivilschutz wurde seitens der Polizei zur Gefangenenbetreuung eingespannt...
Weitere Informationen sowie die vollständig dokumentierte Presseerklärung der "Aktion Freiraum" bei gonorrea. Dort werden in den nächsten Tagen weitere Texte veröffentlicht.

Siehe auch:
• Squats in der Schweiz - ein Überblick
• Die Kultur steht auf der Strasse
• Presseerklärung der "Aktion Freiraum-
• Berichterstattung auf Radio 3Fach

VVN-BdA: Verhallen mehr als 175.000 Stimmen zum NPD-Verbot ungehört?

Das Präsidium des Deutschen Bundestages zeigt sich bisher nicht bereit, Schreiben und Unterschriften entgegenzunehmen

175.445 Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen des Landes unterzeichneten einen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in dem diese aufgefordert werden, einen neuen Antrag zum Verbot der NPD in die Wege zu leiten. Initiator der von 26. Januar bis 9. November 2007 laufenden Kampagne „nonpd -“ NPD-Verbot jetzt!“ war die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).

Mehr als bedauerlich ist nun, dass sich das Bundestagspräsidium weigert, den gesammelten Volkswillen in Form der Unterschriften, entgegenzunehmen. Die Empfehlung von Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief vom 26. Oktober, sich an den Petitionsausschuss zu wenden, wurde am 8. November von diesem abschlägig beantwortet. In dem Brief heißt es, „dass die Obleute des Petitionsausschusses beschlossen haben, dass zunächst keine persönlichen Übergaben an Abgeordnete des Petitionsausschusses stattfinden sollen. Wir können Ihnen lediglich anbieten, die Unterschriften bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses in der Schadowstraße 12/13 abzugeben“. Ein weiteres Schreiben vom 12. November an den Bundestagspräsidenten mit der Aufforderung, endlich eine Klärung herbeizuführen, blieb bislang unbeantwortet.

Als einen unglaublichen Affront bezeichnet Erstunterzeichnerin Esther Bejarano, Überlebende von Auschwitz, das Verhalten des Bundestagspräsidiums und die Antwort des Petitionsausschusses. „Es ist eine Unverschämtheit, den Willen von 175.000 Menschen in diesem Land derart abzutun, indem man der VVN-BdA anbietet, die Unterschriften bei der Poststelle am Hintereingang abzugeben. Ich frage mich, ob diesen Politikern klar ist, dass sie mit ihrem Verhalten genau denen in die Hände spielen, um deren Verbot es geht.“

Unterstützt wurde die Kampagne von zahlreichen prominenten Unterzeichnern, darunter u.a. die Schauspieler Hannelore Elsner, Peter Sodann, Rolf Becker, Ilja Richter, Erwin Geschonneck und Gisela May, der Kabarettist Jürgen Becker, die Liedermacher Konstantin Wecker, Hannes Wader und Dieter Süverkrüp. Das ursprüngliche Ziel, bis zum 9. November 100.000 Unterschriften zusammeln, wurde bei zahlreichen bundesweiten Aktionen weit übertroffen. Es beteiligten sich Bürgerinnen und Bürger jeden Alters, Wohnortes und sozialer Herkunft, Gewerkschaften, Jugendverbände, Ausländerorganisationen, Jugendverbände, Betriebsräte, katholische und evangelische Kirchengemeinden. Unterschieben haben den Brief die Bürgermeister aus Wunsiedel, Halle, Weimar, Bremen, Schwabach, Augsburg, Nürnberg und Tübingen.

Auf einer Pressekonferenz heute erklärte der Vorsitzende der VVN-BdA, Werner Pfennig, dass der Verband Druck machen werde, damit die Briefe mit den mehr als 175.000 Unterschriften ihre Adressaten erreichen. Dazu werde die VVN-BdA weiter die Unterstützung der Öffentlichkeit und der Medien suchen.

Quelle

Verfahren gegen Rolf Helfers eingestellt

Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Rolf Helfers wurde kürzlich eingestellt.
Die Zeugin, die extra zu diesem zweiten Verfahrenstag geladen werden sollte (eine Polizistin), war dann doch nicht die, die letztlich im Zeugenstand saß.
Eingangs des Verfahrens teilte die Richterin mit, dass die stattdessen geladene Polizistin des BKA, jene sei, die bei der Internetrecherche die überführenden Inhalte gefunden haben wollte.
In ihren Ausführungen bezog sich die Zeugin dann auf einen Aufruf zu einer Spontandemonstration, der sich bereits Freitag , den 8.6. im Netz befunden haben soll und der zu einer Spontandemonstration am Samstag aufgerufen haben soll.


Bilderserie: Stuttgart gegen G8: Protestkundgebung am 08.06.2007

Dies versuchte sie mit einer handschriftlichen Abschrift der Inhalte aus dem Internet zu beweisen.
Das genügte der Richterin nicht, die des weiteren auf den Umstand hinwies, dass alles, was sie dazu in ihren Akten habe, ein Ausdruck aus dem besagten Internetauftritt sei, in dem unter der Rubrik "HEUTE" ein Aufruf zu einer Spontandemo ohne Angabe eines Datums sei. Dieser Ausdruck sei vom Freitag, den 8.6. Es sei also kein nachweislicher Bezug zur Spontandemo am Samstag, den 9.6. erkennbar. Dem konnte die Zeugin, verlegen stammelnd, nur zustimmen.
Daraufhin schlug die Richterin die Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmte die Staatsanwältin , die übrigens eine andere als die am ersten Verhandlungstag war, nicht zu. Sie wollte Rolf Helfers zu 30 Arbeitsstunden verknacken. Begründung: Der Umstand am Vortag, also am 8.6. bereits in kleiner Runde darüber geredet zu haben, man könne vielleicht am nächsten Tag eine Spontandemo veranstalten, wenn die Ergebnisse aus Heiligendamm nicht die gewünschten seien, sei ein Verstoß. Sowohl Rolf Helfers (er kündigte an, in diesem Fall bis vors BVG zu gehen, wenn's sein muss), als auch die Richterin lehnten das ab. Eine kurze Diskussion zwischen Richterin und Staatsanwältin, ergab dann die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse, die Auslagen für seine Fahrtkosten trägt Rolf Helfers.

Nach einem Beitrag von Felix D.