trueten.de

»Time to ban Viagra. Because if pregnancy is "god´s will", then so is your limp dick.« Bette Midler

Faschismus kommt nicht überraschend und fällt auch nicht vom Himmel: Hannah Arendt im Gespräch mit Günter Gaus

Mit ihren Theorien zum Totalitarismus richtete Hannah Arendt den Blick auf die Wirkungsweisen totalitärer Herrschaft und auf die Voraussetzungen politischen Handelns. Kontroverse Debatten löste 1963 ihr Buch über den Eichmann-Prozess aus. Im Gespräch mit Günter Gaus spricht Arendt unter anderem über ihre Sicht auf Eichmann als kleingeistigen „Hanswurst“ im Räderwerk des Nationalsozialismus.

Die jüdisch-deutsche Publizistin Hannah Arendt (1906–1975), die 1933 über Paris in die USA emigrierte, lehnte die Bezeichnung „Philosophin“ für sich selbst ab. Auch im Interview mit Günter Gaus von 1963, das im ZDF am 28. Oktober 1964 ausgestrahlt wurde, zieht Arendt es vor, ihre Arbeiten als Beitrag zur politischen Theorie zu verstehen: Der Mensch ist für sie nicht nur ein denkendes, sondern immer auch ein handelndes Wesen.

Im Gespräch spricht Arendt über ihre Jugend in Deutschland bis zum Reichstagsbrand 1933, über ihre Hinwendung zur politischen Opposition und ihre Emigration, über die Gleichschaltung der Intellektuellen im nationalsozialistischen Deutschland, über ihr bewusstes Festhalten an der deutschen Sprache und über Auschwitz als einen Zivilisationsbruch, nach dem von „Wiedergutmachung“ nicht mehr im eigentlichen Sinne gesprochen werden könne. Breiten Raum nehmen außerdem ihr Verhältnis zum Nachkriegsdeutschland, die Kritik an ihrem Bericht über den Eichmann-Prozess und ihr Werk Vita activa ein.

Mehr als sechzig Jahre später gewinnt dieses Gespräch eine bedrückende Aktualität. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 erhielt die AfD 43,8 Prozent der Zweitstimmen und wurde mit großem Abstand stärkste Kraft. Sie gewann 38 der 41 Direktmandate. Von einer politischen Entwicklung, die plötzlich und unerwartet über das Land hereingebrochen wäre, kann deshalb kaum gesprochen werden. Die Stärke der AfD ist weder über Nacht entstanden noch war sie vor der Wahl verborgen.

Gerade deshalb erscheint ein Gedanke Arendts aus dem Gespräch bemerkenswert: ihre Skepsis gegenüber der nachträglichen Behauptung, historische Entwicklungen seien vollkommen überraschend gekommen. Politische Verhältnisse entstehen nicht außerhalb der Gesellschaft. Sie werden vorbereitet, normalisiert, hingenommen, unterstützt oder bekämpft – durch Institutionen, öffentliche Debatten und durch das Handeln oder Nichthandeln von Menschen.

Wer angesichts des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt vor allem von einer „Überraschung“ spricht, läuft daher Gefahr, den Blick auf die lange Vorgeschichte zu verstellen. Seit Jahren waren die politischen Positionen der AfD, ihre zunehmende Stärke und ihre Verankerung insbesondere in Teilen Ostdeutschlands öffentlich sichtbar. Überraschend mag die Höhe des Ergebnisses für manche gewesen sein. Dass eine solche Entwicklung möglich war, war es nicht.

Das macht Arendts Gespräch nicht zu einem Kommentar über eine Partei, die zu ihren Lebzeiten nicht existierte. Aber ihre Überlegungen über politische Verantwortung, Anpassung, Urteilsfähigkeit und die Rolle des Einzelnen in gesellschaftlichen Prozessen bieten einen Anlass, genauer hinzusehen – gerade dann, wenn politische Entwicklungen im Nachhinein als etwas dargestellt werden, das niemand habe kommen sehen können.

(Mit Informationen des ZDF: Gaus, Günter. 1964. Zur Person: Hannah Arendt)

 

Tacheles fordert Gleichbehandlung bei Fahrtkosten im Sozial- und Steuerrecht

Tacheles fordert Gleichbehandlung bei Fahrtkosten im Sozial- und Steuerrecht Erwerbstätige im SGB-II- und SGB-XII-Bezug dürfen bei notwendigen Fahrtkosten nicht schlechter gestellt werden

 

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDer Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. fordert eine sofortige Anpassung der Fahrtkostenpauschalen im SGB II und SGB XII. Maßstab muss dabei die steuerrechtliche Entfernungspauschale sein.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum beruflich notwendige Fahrtkosten im Steuerrecht deutlich höher berücksichtigt werden als bei Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit ergänzend auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind.

SGB II: Nur 20 Cent statt 38 Cent pro Entfernungskilometer
Im SGB II werden bei notwendiger Nutzung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich 20 Cent pro Entfernungskilometer als Erwerbsaufwendungen berücksichtigt. Im SGB XII sogar nur 5,20 Euro monatlich für jeden vollen Kilometer der Entfernung.
Im Steuerrecht werden dagegen 38 Cent je Entfernungskilometer berücksichtigt.

Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht von Tacheles nicht sachgerecht. Die Kosten für Kraftstoff, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Reifen und Fahrzeugverschleiß entstehen unabhängig davon, ob sie steuerrechtlich oder sozialrechtlich berücksichtigt werden. Hinzu kommt: Bei Hin- und Rückfahrt entsprechen die im SGB II anerkannten 20 Cent pro Entfernungskilometer lediglich 10 Cent pro tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Bei einem Dieselfahrzeug mit einem Verbrauch von 8 Litern auf 100 Kilometer und einem Dieselpreis von 2,40 Euro pro Liter entstehen bereits reine Kraftstoffkosten von 19,20 Euro pro 100 Kilometer bzw. 19,2 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Die sozialrechtliche Pauschale deckt damit nicht einmal mehr die reinen Kraftstoffkosten.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat beruflich bedingte Fahrtkosten im Steuerrecht mit bis zu 38 Cent pro Entfernungskilometer anerkennt, erwerbstätigen Menschen im SGB-II-Bezug aber lediglich 20 Cent zugesteht. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen dürfen bei notwendigen Erwerbsaufwendungen nicht schlechter gestellt werden“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e. V.

Seit mehr als 20 Jahren unverändert
Während der durchschnittliche Dieselpreis im Jahr 2005 bei rund 1,06 Euro pro Liter lag, entspricht ein Dieselpreis von 2,40 Euro einer Steigerung um rund 126 Prozent. Die Fahrtkostenpauschale im SGB II ist hingegen seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben.

Nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben vom Einkommen abzusetzen.
Pauschalierungen dürfen nicht dazu führen, dass tatsächlich notwendige Erwerbsaufwendungen systematisch unberücksichtigt bleiben und aus dem
Existenzminimum finanziert werden müssen.

„Wer von Leistungsbeziehenden verlangt, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen und auszuüben, und dies im Zweifel mit 100-Prozent-Sanktionen durchsetzt, muss auch die notwendigen Kosten dieser Erwerbstätigkeit angemessen berücksichtigen. Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum ein Entfernungskilometer im Steuerrecht deutlich mehr wert sein soll als im Sozialrecht“, so Thomé.

Tacheles fordert Angleichung im SGB II und SGB XII
Tacheles fordert den Gesetz- und Verordnungsgeber auf, die Fahrtkostenregelungen im SGB II und SGB XII kurzfristig an das Steuerrecht anzugleichen.
Auch im SGB XII besteht erheblicher Anpassungsbedarf. Nach der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII werden bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich 5,20 Euro monatlich für jeden vollen Kilometer der Entfernung berücksichtigt. Diese Regelung reicht in ihren Ursprüngen weit in das frühere Bundessozialhilferecht zurück und bildet die heutigen Kosten der Kraftfahrzeugnutzung nicht mehr realistisch ab.

Konkret fordert Tacheles:
• die Angleichung der Kfz-Fahrtkostenpauschale im SGB II an die steuerrechtliche Entfernungspauschale von mindestens 38 Cent pro Entfernungskilometer,
• eine entsprechende Anpassung der Fahrtkostenregelungen im SGB XII,
• eine regelmäßige Überprüfung und Dynamisierung der Pauschalen entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung,
• eine gesetzliche Regelung, nach der bei unselbstständiger Tätigkeit, Reparatur- und TÜV-Kosten ebenfalls als notwendige Ausgaben nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II vom Einkommen abzusetzen sind.

Es geht dabei nicht um eine zusätzliche Vergünstigung für Leistungsbeziehende. Es geht um die Gleichbehandlung notwendiger beruflicher Fahrtkosten im Steuer- und Sozialrecht und darum, dass Erwerbstätige ihre Arbeit nicht aus dem Existenzminimum mitfinanzieren müssen.

Weitere Infos zum Thema.

Quelle: Pressemitteilung Tacheles e. V., 20. September 2026