Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus das heute leider kaum noch bekannte, 1928 von von Wilhelm Dieterle gedrehte Drama "Geschlecht in Fesseln". "Wirtschaftskrise in Deutschland. Der Ingenieur Franz Sommer ist arbeitslos. Als seine Ehefrau Helene auf der Straße von einem Unbekannten bedrängt wird, kommt ihr Franz zu Hilfe. Im Handgemenge stürzt der Unbekannte unglücklich und stirbt. Franz muss ins Gefängnis. In Haft wird er von einem Mitgefangenen verführt. In der Freiheit ist seine Frau Helene mittellos, bis ein weiterer Mitgefangener ihr eine Arbeit verschafft. Auch Helene erliegt den Avancen des Mannes. Als Franz nach dreijähriger Haft endlich entlassen wird, findet sich das Paar im Leben nicht wieder zurecht. Beide fühlen sich schuldig und entschließen sich zum Selbstmord."
Solidarität mit Alfred Denzinger!
Nach vier Farbanschlägen auf das Haus und Auto des Journalisten Alfred Denzingers erhielt dieser am 27. April eine Morddrohung per Mail. Mit dem Betreff „die Denzinger-Mischpoke töten“ ließ ein „Anonymous“ seinen ekelhaften Fantasien freien Lauf: Man werde die Familie des Chefredakteurs „der Ausrottung anheimstellen“, Denzinger selbst soll „wegen feindlicher Agitation gegen das deutsche Volk“ zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden. Auf Familie und Freunde sei keine Rücksicht zu nehmen.
Diese neue Entwicklung der faschistischen Angriffe auf die Pressefreiheit darf nicht unwidersprochen hingenommen werden, da journalistische Recherche, sorgfältige und kritische Berichterstattung ein unverzichtbarer Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sind. Die Mordrohung gegen den Journalisten Denzinger ist daher nicht nur eine Drohung gegen ihn selbst, sondern auch eine Drohung gegen diesen Grundpfeiler der Demokratie und soll einschüchternd & verunsichernd wirken. (...)
Wir unterstützen ausdrücklich die Solierklärung mit Freddy und bitten unsere LeserInnen, dieses ebenfalls zu tun.
Pforzheim: Verletzte bei Protesten gegen Naziaufmarsch - Polizeiübergriff auf Sanitäter
“Insgesamt mussten wir heute 19 Patientinnen behandeln. Davon erlitten 8 Demonstrantinnen chirurgische Verletzungen, meist durch Schlagstockeinsatz. 10 weitere Protestierende mussten wegen Pfefferspray behandelt werden. Eine weitere Person begab sich aufgrund einer internistischen Problematik in unsere Behandlung. 2 der verletzten Personen mussten mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden.-, fasst unser Einsatzleiter den heutigen Tag zusammen.
Während unsere Einsatzkräfte den Tag über ohne Behinderungen ihrer Arbeit nachkommen konnten, kam es zum Ende des Einsatzes doch noch zu einer unerfreulichen Situation. Polizeieinsatzkräfte stießen einen Sanitäter eine Treppe runter, der sich nur deshalb nicht verletzte, weil er von anderen Personen aufgefangen wurde. Außerdem wurde er mit einem Schlagstock geschlagen. Ein solches Vorgehen gegen Sanitäter im Hilfseinsatz ist völlig inakzeptabel und zu verurteilen.
Quelle: Pressemitteilung, Pforzheim, den 11. Mai 2019
Revolutionäre 1. Mai Demonstration 2019
Zur Fotoserie beim Umbruch Bildarchiv
- My Gruni - 1. Mai-Demo im Grunewald

- Revolutionäre 1. Mai-Demo in Berlin

- Wo eine Villa ist, ist auch ein Weg

- Fotos vom 1. Mai 1987 und weitere Links zu den Bildern aus den anderen Jahren
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8. Mai: Der Schwur von Buchenwald
Seit die militärische Niederlage des deutschen Faschismus absehbar war, diskutierten die Häftlinge verschiedener Konzentrationslager und faschistischer Haftstätten, welche politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen im antifaschistisch-“demokratischen Neubeginn gezogen werden müssten. Die Fehler aus der Weimarer Zeit, die Spaltung der Antifaschisten sollten vermieden werden, eine Orientierung, die ihre Basis in der Gemeinsamkeit des Überlebenskampfes hatte, sollte als politische Richtschnur gelten, um ein faschistisches Terrorregime in Zukunft zu verhindern. Aus den Tagen der Befreiung sind solche politischen Botschaften, z.B. das Manifest von Mauthausen oder das Manifest der deutschen Volksfront (Hermann Brill) bekannt.
Eine besondere Bedeutung hat in dieser Reihe der „Schwur von Buchenwald“. Er entstand als Appell zum Totengedenken am 19. April 1945 in Buchenwald. Er formuliert so prägnant wie kein anderer Text das Gemeinsame.
„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“
Diesen Schwur der Überlebenden nahmen auch jene auf, die in den verschiedenen Ländern für einen antifaschistischen Neuanfang kämpften. Er blieb Orientierungshilfe in den Folgejahren im Kalten Krieg, als Konfrontation statt antifaschistischer Erneuerung dominierte. Auch heutige Generationen von Antifaschisten übernahmen die Verantwortung aus diesem Schwur. Er ist keine parteipolitische Botschaft, sondern eine Richtschnur für antifaschistisches Handeln über politische, weltanschauliche und religiöse Grenzen hinweg.
Der Schwur von Buchenwald
Kameraden!
Wir Buchenwalder Antifaschisten sind heute angetreten zu Ehren der in Buchenwald und seinen Außenkommandos von der Nazi-Bestie und ihren Helfershelfern ermordeten 51 000 Gefangenen!
51 000 erschossen, gehenkt, zertrampelt, erschlagen, erstickt, ersäuft, verhungert, vergiftet, abgespritzt.
51 000 Väter-Brüder-Söhne starben einen qualvollen Tod, weil sie Kämpfer gegen das faschistische Mordregime waren.
51 000 Mütter und Frauen und Hunderttausende Kinder klagen an!
Wir lebend Gebliebenen, wir Zeugen der nazistischen Bestialität, sahen in ohnmächtiger Wut unsere Kameraden fallen.
Wenn uns eins am Leben hielt, dann war es der Gedanke: Es kommt der Tag der Rache!
Heute sind wir frei!
Wir danken den verbündeten Armeen der Amerikaner, Engländer, Sowjets und allen Freiheitsarmeen, die uns und der gesamten Welt den Frieden und das Leben erkämpfen.
Wir gedenken an dieser Stelle des großen Freundes der Antifaschisten aller Länder, eines Organisatoren und Initiatoren des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt, F. D. Roosevelt. Ehre seinem Andenken!
Wir Buchenwalder, Russen, Franzosen, Polen, Tschechen, Slowaken und Deutsche, Spanier, Italiener und Österreicher, Belgier und Holländer, Engländer, Luxemburger, Rumänen, Jugoslawen und Ungarn, kämpften gemeinsam gegen die SS, gegen die nazistischen Verbrecher, für unsere eigene Befreiung.
Uns beseelte eine Idee: Unsere Sache ist gerecht -“ Der Sieg muß unser sein!
Wir führten in vielen Sprachen den gleichen harten, erbarmungslosen, opferreichen Kampf, und dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Noch wehen Hitlerfahnen! Noch leben die Mörder unserer Kameraden! Noch laufen unsere sadistischen Peiniger frei herum!
Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens:
Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.
Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig. Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt die Hand zum Schwur und sprecht mir nach:
,WIR SCHWÖREN! ,
Buchenwald/Weimar 19.April 1945
Kundgebung 8. Mai 17 -“ 18 Uhr, am Mahnmal gegen Krieg und Faschismus, am Karlsplatz, Stuttgart
Die VVN-BdA Stuttgart führt zusammen mit Kultur des Friedens eine Kundgebung zum Tag der Befreiung durch. Wir erinnern jedes Jahr am 8. Mai an die Verbrechen der faschistischen Diktatur.
Le bourgeois revenant
MyGruni - 1. Mai-Demo im Grunewald
Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv.
Ausführlicher Bericht auf der website von mygruni
Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)
Pforzheimer Naziaufmarsch: …nicht lange fackeln!
3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!
Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das VerÂbot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das -“ auch von Linksradikalen genutzte -“ internet-Medium linksunten.indyÂmedia.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffentÂlichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen WebÂseite enthielt.Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „KennzeiÂchens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des verÂmeintlichen Vereins aus. -“ Dazu erklären die Betroffenen:
Krücke „Vereins“-Verbot
Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und insÂbesondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die VerwenÂdung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das InnenministeÂrium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des -“ nicht-verbotenen -“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.
Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das MinisteÂrium, das zukünftige Erscheinen des Mediums -“ egal mit welchem Inhalt -“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!
Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.
Zwar
- erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene VertriebsbeschränÂkungen;
- konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche LöÂschungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche
und - erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).
Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltliÂchen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.
Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot
Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus ArtiÂkel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der SchranÂken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu -“ zurecht und eindeutig -“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle banÂnen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
„The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“
(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)
„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hinÂaus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)
Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!
Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein -“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes -“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!
Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019
Siehe auch:
Aufruf zum Protest gegen den schlechten Status von Flüchtlingen in Baden-Württemberg!
Aufruf einer Gruppe iranischer und afghanischer Flüchtlinge in Baden-Württemberg, Deutschland
Wir sind eine Gruppe iranischer und afghanischer Flüchtlinge, die auf Grund ihrer politischen Aktivitäten in ihrer Heimat verfolgt und zum Teil zum Tode verurteilt sind und deshalb. den Iran und Afghanistan verlassen mussten.
Mit der Anwendung der mittelalterlichen islamischen Gesetze missachten die Regierungen unserer Länder die Menschenrechte der Bürger/innen. Sie verwandeln unsere Heimat / diese Länder in ein großes Gefängnis, in dem Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten für Kinder- und Frauenrechte,
Aktivisten für Arbeitsrechte und Umweltaktivisten, Studenten und Lehrer eingesperrt sind.
Nach langen Wartezeiten wurden unsre Asylanträge in Deutschland leider abgelehnt - trotz ausreichender und glaubhafter Gründe für die Anerkennung als politisch Verfolgte. Jahrelange Ungewissheit und Perspektivlosigkeit haben viele von uns deprimiert und hoffnungslos gemacht. Nun droht uns die Abschiebung in den Iran und nach Afghanistan. Wir müssen dort mit dem Tod rechnen.
Um gegen diese unmenschlichen Bedingungen zu protestieren und unsere Stimme gegenüber den regionalen Behörden zu erheben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der fortschrittlichen und mitfühlenden Menschen in Deutschland zu gewinnen, haben wir uns entschieden zu protestieren.
Unsere Forderungen:
- Wiedereröffnung und Bearbeitung von geschlossenen Akten von Asylbewerbern
- erneute Prüfung von Asylanträgen
- Aussetzung der Abschiebungen in den Iran und nach Afghanistan
- Zugang zu kostenlosen Gesundheitsleistungen und zu Bildung/Deutschkursen sowie die Achtung der Menschenwürde
- Menschenwürdige Flüchtlingsunterkünfte
- Anerkennung als politische Asylbewerber
Wir rufen alle iranischen und afghanischen Flüchtlinge auf, sich dieser Protestaktion anzuschließen und uns zu begleiten, um unser Recht auf Asyl zu verteidigen und
gegen unangemessene und unmenschliche Bedingungen zu protestieren.
Wir wünschen uns , dass sich möglichst viele fortschrittlich denkende Menschen, Parteien und Organisationen, Studenten und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland diesem Kampf anschließen und uns unterstützen.




