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»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe

Streik am Flughafen: Sündenfall gegen das Grundgesetz

Wir alle genießen volles Streikrecht! Natürlich nur, wenn es gelungen ist, mit Fleisch, Blut und voller Arbeitskraft einen Käufer zu finden. Dann müssen wir noch auf einige Regeln achten. Nicht wie Italienische oder gar griechische Arbeiterinnen und Arbeiter angeblich einfach loslegen - von Dienstag auf Mittwoch! Sondern nach Recht und Gesetz. Die sind manchmal so kompliziert, dass sogar die richterlichen Pressestellen sich über die Gründe eines Verbots nicht sicher sind. Das Gericht, das schließlich den Streik einer kleinen Gewerkschaft am FRAPORT Frankfurt ganz verboten hatte, musste das - tränenblind! - tun, nicht etwa wegen "Unverhältnismäßigkeit", wie es den ganzen Tag televisionär geheißen hatte: "Zur Verhältnismäßigkeit des Streiks äußerte sich das Gericht nicht".

Mit anderen Worten: die genaue Begründung im Einzelfall interessierte niemand. Es ging wieder einmal um das Tiefste der Bundesrepublik: die Sozialadäquanz. Kaum war in den fünfziger Jahren ein Bundesarbeitsgericht entstanden, wurde dieses als Prinzip ausgegeben. Der erste Präsident - Nipperdey - der sich unter dem "Führer" schon tief und eingreifend zur Gefolgschaftsbindung der Arbeiterschaft im Betrieb geäußert hatte, gab dem gleichen Prinzip seinen heutigen flotter klingenden Namen. (Nipperdey Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung, in: Deutsches Arbeitsrecht 1938)

Wie sich herausstellte, redete gestern und vorgestern kaum ein kommentierendes Wesen über die Gründe des Verbots. Viele aber mit aufgeblasenen Backen von seiner Wünschbarkeit. Von der bekennenden Kapitalistenseite war nichts anderes zu erwarten. Unerwartet offenherzig aber auch unsere Arbeitsministerin, nach Merkel bekanntlich eine der griffgenauesten Umarmerinnen der Arbeiterklasse.

"Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen «Rahmen» gefordert, mit dem die Macht kleiner Gewerkschaften beschränkt werden kann. «Ich glaube das ist nötig», sagte sie im ARD-«Morgenmagazin» mit Blick auf den Streik am Flughafen in Frankfurt am Main. Bislang habe es das Einverständnis in Deutschland gegeben, dass in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag gelte. Dies habe in der Vergangenheit gut funktioniert.

«Wenn jetzt aber dieses Frankfurter Beispiel Schule macht, dass eine ganz kleine Gewerkschaft nicht nur einen Betrieb lahmlegen kann, sondern auch massive volkswirtschaftliche, auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat, dann glaube, dann müssen wir neu nachdenken», sagte von der Leyen. Die Politik müsse deshalb «Regeln aufstellen». Diese sollten Verhandlungen kleiner Gewerkschaften erlauben, es müsse aber Bedingung werden, «dass zum Schluss auch eine Lösung herauskommt, die der Mehrheit nutzt.» Zugleich müsse dabei der Minderheitenschutz für kleine Gewerkschaften garantiert bleiben." (Flughafen-Streik: Ein Lernprozess)

Das alles natürlich nur Auftakt zu den großen Niederwalzungen, die mit den Auseinandersetzungen im ganzen öffentlichen Dienst und bei der IG Metall beabsichtigt werden. Die Aussichten für das Kapital stehen nicht schlecht. Zu öffentlichem Schreck und Abscheu werden die ungeheuren Streiks in Griechenland vorgeführt, die doch die Massenlage nicht wesentlich verbessern konnten. Also doch lieber den Hals einziehen und wieder Zuflucht suchen unter dem Schutzschild des heimischen Monopols - so lange das eben hält! Kann das aber unendlich durchhalten? Oder wird die Taktik des Katastrophenaufschubs von Merkel und Sarkozy nicht doch einmal schneller an ihr unvermeidliches Ende geraten als manche der Leitenden uns vormachen - und als viele Ausgelieferte es glauben .

Stuttgart: Antirepressionsdemo zum 18.03. - dem Tag der politischen Gefangenen

Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen. Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt.

1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Seitdem 1996 Libertad! und andere Initiativen sowie die Rote Hilfe e.V. wieder einen Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen Repression und staatliche Unterdrückung initiierten, finden jedes Jahr bundesweit vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zum Thema statt.

Für Stuttgart gibt es einen Aufruf zu einer Demonstration:

Demoplakat für Stuttgart
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §129, 129a/b!
Das Jahr 2011, ein Jahr der Revolutionen und revolutionären Prozesse. Weltweit steigen die Proteste gegen den Kapitalismus und die bestehenden Klassenverhältnisse. Sei es in Frankreich, England, Irland, Spanien, Griechenland, Italien, sei es im Nahen Osten, in Kurdistan oder in vielen Ländern Nordafrikas. Eins haben diese Proteste gemeinsam: es ist der Kampf der Unterdrückten, der ausgebeuteten Arbeitermassen und Jugendlichen gegen die Missstände des Kapitalismus. Aber immer dann, wenn Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse anwächst, die Unzufriedenheit der tagtäglichen Ausbeutung auf die Straße getragen wird greifen die Herrschenden verstärkt zu Repression, um AktivistInnen abzuschrecken und revolutionäre bzw. fortschrittliche Ansätze bereits frühzeitig zu zerschlagen. Dass sich die Repression also gerade jetzt – in Zeiten der Krise – verschärft ist weniger überraschend, als vielmehr im kapitalistischen System als Basis angelegt.

Die Möglichkeiten der Behörden sind dabei vielfältig: Vor allem jedoch die „Antiterrorgesetze“ werden mehr und mehr eingesetzt, um gegen linke Bewegungen oder Organisationen in aller Härte vorzugehen.

Anhand von drei aktuellen Fallbeispiele möchten wir einen Ausschnitt der Bandbreite der Repression in der BRD aufzeigen, der eine neue Qualität der Repression anzeigt: Mit Hilfe der „Antiterrorgesetze“ §129, §129a und §129b soll der legitime Kampf gegen Faschismus, Ausbeutung und Unterdrückung nicht nur deligitimiert, sondern zerschlagen werden – sei es durch Prozesse gegen aktuell kämpfende Gruppen oder – wie im Fall der RZ – gegen bereits aufgelöste Gruppen, um dadurch diesen Teil der Geschichte für sich vereinnahmen zu können.

§129 Verfahren gegen AntifaschistInnen

44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarschs in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade im Kontext der großangelegten Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird damit die Aktion auf der Straße zum Organisationsdelikt stilisiert, um somit umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zu erlangen und mit hohen Urteilen ein Exempel zu statuieren.

§129a Verfahren gegen ehemalige Militante der Revolutionären Zellen

Sonja Suder und Christian Gauger wird vorgeworfen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) gewesen und an Aktionen der RZ gegen den Rüstungskonzern MAN, gegen das Heidelberger Schloss und im Fall von Sonja an der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein.

1978 gingen die beiden, nachdem in Folge der Großrazzien Ende der 70er Jahren nach ihnen gefahndet wurde, ins Exil. Mitte September 2011 wurden Sonja Suder und Christian Gauger von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert. Sonja sitzt als 79-jährige Frau seither in U-Haft in Frankfurt. Christian wurde wegen seiner stark angeschlagenen gesundheitlichen Situation nach einigen Wochen in U-Haft gegen Auflagen entlassen.
Momentan wird entschieden ob ein Prozess wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) gegen sie eröffnet wird.

An diesem Fall, wie auch am Fall der Zeugenvorladungen ehemaliger Militanter der RAF im Prozess wegen der Tötung von dem damaligen Generalbundesanwalt Buback im April ’77 durch ein RAF Kommando, zeigt sich der ungebrochene Wille des Staates auch die Geschichte des bewaffneten Kampfes an sich zu reissen, zu entpolitisieren und in ihrem Sinne umzudeuten.

Die Anwendung der Antiterrorgesetze in der Türkei

Seit dem 11.09.2001 wurden auf der Welt 35.000 Menschen wegen Terrorverdachts verurteilt. 12.000 Verurteilungen haben allein nur in der Türkei stattgefunden. Momentan sind in der Türkei 7.000 Personen inhaftiert, 6 davon sind Abgeordnete des türkischen Parlamentes, 35 Journalisten, über 600 StudentInnen, zahlreiche Bürgermeister, SchriftstellerInnen und linke AktivistInnen wie z.b von der BDP oder ESP.
Mit den Antiterrorgesetzen wird die revolutionäre Bewegung in der Türkei und ebenso auf der Welt angegriffen um die unvermeidlichen Aufstände auf der Welt zu bekämpfen und oppositionelle Bewegungen niederzuschlagen. Gleichzeitig sind sie Ausdruck der internationalen Zusammenarbeit der Repressionsbehörden und Regierungen bei der Bekämpfung von Aufständen.


§129b-Prozesse gegen türkische und kurdische Linke

Bereits seit März 2008 stehen in regelmäßigen Abständen türkische Linke vor Gericht, denen die „Bildung oder Mitgliedschaft in einer ausländisch terroristischen Vereinigung“ (§129b) vorgeworfen wird. Die AktivistInnen werden gleichzeitig auch mit Hilfe des §129a angeklagt. In 5 Prozessen wurden insgesamt 11 politische AktivistInnen der Prozess gemacht. Allen wurde vorgeworfen Mitglieder in der verbotenen, in der Türkei kämpfenden DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein. Die Urteile in den abgeschlossenen Prozessen erstreckten sich von 2 Monaten und 11 Monate bis zu lebenslänglich. Ein Prozess läuft momentan noch und ein weiterer Prozess gegen eine Frau, der ebenfalls die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wird, ist in Vorbereitung.

Darüber hinaus wird seit Oktober 2010 auch die kurdische Arbeiterpartei (PKK) mit Hilfe des §129b verfolgt, was nichts anderes als die Verschärfung der Repression gegen kurdische Strukturen bedeutet.
Bereits jetzt gab es mindestens 4 Verhaftungen von kurdischen AktivistInnen mit Hilfe des §129b und seit August 2011 läuft in Frankfurt ein Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten.

Der §129b ist dabei die deutsche Ausformung der europaweit durchgesetzten „Antiterrorgesetzgebung“, die mit Hilfe von „Antiterrorlisten“ versuchen die Betätigung von revolutionären, fortschrittlichen Strukturen in der EU zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass AktivistInnen im Exil verfolgt und kriminalisiert werden, um einerseits die privilegierte (Wirtschafts-)Partnerschaft zur Türkei zu manifestieren aber vor allem um sich mit Hilfe des §129b ein neues Mittel zur Bekämpfung von Aufständen zu schaffen und zu etablieren.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression

An diesen drei Beispielen werden nicht nur die Möglichkeiten der Herrschenden deutlich gegen fortschrittliche/revolutionäre Ansätze vorzugehen, sondern vor allem zeigt sich daran, dass jegliche Form des Widerstands mit Repression beantwortet werden soll – sei es mit Hilfe der Antiterrorgesetzen unmittelbar als Antwort auf (erfolgreiche) Aktionen und Aktivitäten oder auch mehrere Jahrzehnte danach.

Für uns ist klar: Terrorist ist der der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet! Und nicht diejenigen, die in jeder Konsequenz für eine klassenlose Gesellschaft, für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.

Wir möchten den 18.03. – den Tag der politischen Gefangenen – dafür nutzen über diese Fälle zu informieren, Solidarität aufzubauen und ein Zeichen zu setzen, um gemeinsam gegen diese Angriffe vorzugehen.

Gerade angesichts der sich verschärfenden internationalen Repression gilt es zusammen gegen Repression, Ausbeutung und Unterdrückung zu kämpfen und auch gemeinsam für diejnigejn auf die Straße zu gehen, die eingesperrt und isoliert worden sind.

Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!


Demonstration anlässlich des Tags der politischen Gefangenen:
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!


Samstag, 17.03.2012 || 14 Uhr
Schlossplatz, Stuttgart


www.linkepolitikverteidigen.tk


Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart
Young Struggle
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]