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"Keine staatsgefährdenden Ziele"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Dokumentation der Entscheidung
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