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FAU Stuttgart hat unbezahlten Lohn erfolgreich eingeklagt

Das Foto zeigt Mitglieder der FAU Stuttgart bei einer Kundgebung vor dem "Keyf". Die Perosnen tragen ein Transparent mit dem Text "Pay your Workers!" sowie dem Logo der FAU sowie weiteren FAU Fahnen.

Foto: FAU Stuttgart

Der Gastronomiebetrieb Keyf Grill&Frühstück hat einem Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Stuttgart Anfang des Jahres mehrere Löhne nicht gezahlt. Mehrere gewerkschaftlichen Kundgebungen vor dem Betrieb am Stuttgarter Rotebühlplatz und ein Termin am Arbeitsgericht sorgten für Gerechtigkeit: Nach langem Kampf zahlt Keyf dem Mitglied ausstehende Löhne.

Die Betroffene kam 2025 nach Deutschland um hier zu studieren. Sie wollte bis zum Erwerb guter Sprachkenntnisse in der Gastronomie ihren Lebensunterhalt verdienen. Wurden ihre mangelnde Sprach- sowie Rechtskenntnisse vom Gastronomiebetrieb gezielt und schamlos ausgenutzt? Nachdem sie selbst bereits eine Klage wegen nicht gezahlten Lohns eingereicht hatte, wandte sie sich an die Basisgewerkschaft FAU Stuttgart.

Geleistete Arbeit muss bezahlt werden

Seitens des Anwalts der Gastronomie-GmbH wurde schon wegen anfänglichen Formfehlern bestritten, überhaupt zuständig zu sein. Arbeitsvertrag, Bestätigung von Arbeitszeitnachweisen und Lohnabrechnungen hat die Betroffene von Keyf nicht erhalten. Schreiben, persönliche Gesprächsangebote und Kundgebungen der Gewerkschaft FAU wurden vom Gastronomiebetrieb ignoriert. Jedoch konnten Recherchen der Gewerkschaft schnell klare Zuständigkeiten rechtssicher belegen und mit anwaltlicher Unterstützung und Prozesskostenhilfe gelang es letztlich bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht eine Einigung zugunsten der Betroffenen zu erzielen. Nach Wartezeit von mehreren Wochen und einer weiteren Protestkundgebung vor dem Gastronomiebetrieb kamen dann schließlich der ausstehende Lohn und die fehlenden Lohnabrechnungen.

In der Gastronomie kein Einzelfall

„Für unser Mitglied waren die Monate ohne Lohn von großer Unsicherheit geprägt.“, so ein FAU-Gewerkschaftssekretär. „Doch Aufgeben kam nicht infrage - sie zeigte Stärke und hatte ihre Gewerkschaft bis zum Schluss an ihrer Seite. Ihre Situation ist kein Einzelfall in der Gastronomiebranche, in der trotz Tarifvertrag geltende Arbeits- und Tarifstandards immer wieder unterschritten und bewusst missachtet werden.“

Mehr zum Fall Keyf.

Quelle: Pressemitteilung FAU Stuttgart


 

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