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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Presseerklärung des Verbandes der Motoradclubs Kuhle Wampe zu den Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg

Wir -“ der Verband der Motorradclubs Kuhle Wampe -“ sind zutiefst erschüttert und entsetzt über das Ausmaß und die Willkür der polizeilichen Gewalt, die wir in Hamburg am eigenen Leib erlebt haben.

Wir engagieren uns seit über 40 Jahren mit friedlichem Protest auf Demonstrationen. Unser Verband ist mit diesem langjährigen Engagement gealtert und verfügt daher über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Bewertung politischer Aktionen auf der Straße. Uns hat das gewalttätige, bewusst provozierende Vorgehen der Polizei in Hamburg sehr erschreckt.

Insbesondere der vor unseren Augen ohne ersichtlichen Grund stattfindende Angriff der Polizei auf die Demonstration „Welcome to hell“ zeigte deutlich, mit welcher Brutalität und Rücksichtslosigkeit die Polizei gegen friedliche Proteste vorgeht.

Wir haben Übergriffe von Polizeikräften beobachtet, die sowohl friedlich Demonstrierende als auch Zuschauer*innen betrafen. Schläge gegen den Kopf mit der Faust oder dem Schlagstock, Tritte gegen am Boden liegende Verletzte, zum Teil während diese von Sanitäter*innen behandelt wurden, wahllose Festnahmen und der übermäßige Einsatz von Pfefferspray gegen Passant*innen gehörten dazu.

Unserer Meinung nach dienten diese Taten ausschließlich dazu, eine Eskalation herbeizuführen, die dann zu den chaotischen Verhältnissen am Donnerstagabend geführt hat.

30 Motorradfahrer*innen des Verbandes der Motorradclubs Kuhle Wampe betreuten die Infrastruktur des Protestcamps im Altonaer Volkspark im Hamburger Stadtteil Lurup vom 2. bis zum 9. Juli. Einige von uns fuhren als Anwält*innen des Legal Team und Sanitäter*innen zu ihren Einsatzorten bei Demonstrationen, andere koordinierten die Camplogistik. Während der mehrtägigen Aufbauphase des Camps haben uns der Umgang mit dem Versammlungsgesetz und dessen oft rechtlich problematische Auslegung durch die Ordnungskräfte verwundert. So verhinderte eine Göttinger Polizeieinheit ohne Begründung das Abladen von Tischen und Bänken. Im Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde vereinbarte Absprachen wie z. B. Übernachtungsmöglichkeiten für die Zeltsicherungscrews wurden ohne Begründung von der Polizei umgedeutet. Die grundsätzliche Herangehensweise der Versammlungsbehörde, das Schlafen und Kochen im Camp zu verbieten, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Während der Protesttage entstand für uns der Eindruck, dass die Führung der Polizei mit der Situation in Hamburg entweder überfordert war oder aber Straftaten zugelassen hat, um sie im Nachgang Campbewohner*innen zuschreiben zu können.

Die in der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dargestellte Behauptung, dass von einem großen Teil der Bewohner*innen des Camps gewalttätige Ausschreitungen ausgegangen seien, können wir keinesfalls nachvollziehen. Vielmehr beherbergte das Camp vielfältige Formen gewaltfreien Protestes und kreativen Widerstandes junger Menschen, der uns sehr beeindruckt hat.

Insgesamt betrachten wir unser Engagement für das Gelingen des Camps als wichtigen politischen Beitrag zum Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg.

Verband der Motorradclubs Kuhle Wampe

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.“

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

Revolutionärer 1. Mai in Stuttgart: Let’s make capitalism history - Für die klassenlose Gesellschaft!

Plakat & Flyer gibt es zum Download auf der Bündniswebsite oder im Linken Zentrum Lilo Herrmann sowie im Stadteilzentrum Gasparitsch in gedruckter Form
Am 1.Mai auf die Straße, gegen Rechtsruck, Krieg, und Sozialabbau. Für ein Ende des Kapitalismus. Für eine solidarische Gesellschaftsordnung!

Wo man zur Zeit auch hinschaut -“ der gesellschaftliche Rechtsruck ist allgegenwärtig: Der stramm rechte Multimillionär Trump wurde zum Präsidenten der USA gewählt, in der Türkei baut der größenwahnsinnige Erdogan das ehemals laizistische Land in eine islamisch geprägte Diktatur um -“ mit der ausdrücklichen Rückendeckung der deutschen Kanzlerin. In vielen Staaten der EU sind extrem rechte Parteien an der Macht (z.B. in Polen und Ungarn) oder malen sich gute Chancen aus, demnächst ihren Einfluss deutlich auszubauen (z.B. in den Niederlanden und Frankreich). Auch in der BRD scheint die AfD mittlerweile fest in den bürgerlichen Politbetrieb etabliert zu sein. Bei den vorangegangenen Landtagswahlen waren sie durchweg mit zweistelligen Ergebnissen vertreten, auch bei der in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahl sind derartige Ergebnisse zu erwarten. Im Windschatten der sich bieder gebenden Hetzer brennen wieder vielerorts Unterkünfte für Geflüchtete, und offene Gewalt gegen alle, die nicht in das Weltbild der Rechten passen, wird mehr und mehr zur Normalität. Sogenannte besorgte Bürger, rassistischer Mob und organisierte Faschisten marschieren Hand in Hand.

Neben rassistischer Hetze, Angriffen und Anschlägen sind Geflüchtete einer ständig verschärften rassistischen Sondergesetzgebung ausgesetzt. Vermehrt wird durch den deutschen Staat in angeblich „sichere Herkunftsländer“, wie das nach über 15 Jahren NATO-Besatzung völlig zerrüttete Afghanistan, abgeschoben. Der selbe deutsche Staat -“ eng verflochten mit dem Kapital -“ trägt jedoch zugleich eine erhebliche Mitschuld daran, dass Menschen erst gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen und sich auf den -“ nicht selten tödlich endenden -“ Weg nach Europa machen. Es gibt kaum einen militärischen Konflikt, an dem das deutsche Militär nicht direkt oder indirekt mitbeteiligt ist, und auch die deutsche Wirtschaft verdient an Zerstörung und Armut in vielen Krisenländern kräftig mit.
Auch in der BRD drehen die Unternehmen und Konzerne an den Daumenschrauben. Der Klassenkampf von oben wurde in den letzten Jahren massiv intensiviert. Ob die ständige Ausweitung von prekären Arbeitsverhältnissen und Billiglohnsektor, die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze, oder die offensive Bekämpfung von aktiven GewerkschafterInnen -“ um nur wenige Beispiele zu nennen -“ immer unverhohlener setzt das Kapital darauf, Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung abzuschaffen und die ArbeiterInnenklasse in der Defensive zu halten. Durch eine immer rigidere Sicherheitsgesetzgebung werden die Freiheiten aller hier lebenden Menschen eingeschränkt. Wir leben in ungemütlichen Zeiten, die herrschende Klasse ist am Drücker, der gesellschaftliche Rollback ist in vollem Gange.
Für uns ist das aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Das Erstarken der rechten Akteure hat auf der anderen Seite viele Menschen dazu gebracht sich zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit ihnen gehen wir auf die Straße gegen alte und neue Nazis, für die Rechte der Geflüchteten, gegen imperialistische Kriege und für eine selbstbewusste und kämpferische ArbeiterInnenbewegung. Wir halten die Fahne hoch für Klassenkampf und eine revolutionäre Perspektive. Wir gehen neue Wege und entwickeln neue Konzepte. Breite gesellschaftliche Bewegungen -“ sei es in Arbeitskämpfen oder politischen Auseinandersetzungen, beispielsweise gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen -“ sind hierbei Orte, an denen Menschen zusammenkommen. Sie können ein Ausgangspunkt für politische Organisierung und antikapitalistische Gegenmacht sein.

Mit unseren Versuchen die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern müssen wir nicht bei null anfangen. Gerade im Jahr 2017, in dem sich die Oktoberrevolution zum 100. Mal, der Tod von Che Guevara zum 50. Mal jährt, und mit dem Mord an Benno Ohnesorg ebenfalls vor 50 Jahren die StudentInnen-Bewegung begann, die dann im neuen Aufbruch der 68er Revolte mündete, lohnt es sich im Vorwärtsgehen einen Blick zurück in die eigene Geschichte zu werfen. Immer wieder gab es Organisationen und Bewegungen, die die Zustände nicht als gottgegeben hinnehmen wollten, gab es gesellschaftliche Aufbrüche, Revolten und Revolutionen. Zweifelsohne wurden dabei auch immer wieder Fehleinschätzungen gemacht, kontraproduktive Entscheidungen getroffen und Fehler begangen. Ein differenzierter Blick in die Geschichte lehrt uns diese Fehler zu erkennen, zu vermeiden und auf unserem Weg zu umgehen.

Ebenso zweifelsfrei steht aber auch fest, dass wir unserer Geschichte auch viele positive Aspekte abgewinnen können -“ vorausgesetzt, wir werfen einen konstruktiven Blick in die Vergangenheit. Die klassischen Texte der politischen Theoretiker und Praktiker der ArbeiterInnenbewegung, Diskussionen um Strategie und Taktik, eine Vielzahl an erhaltenen kulturellen Beiträgen -“ um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Geschichte der ArbeiterInnenbewegung birgt einen reichen Schatz. Es gibt auch Traditionen -“ im besten Sinne -“ auf die wir uns bis heute beziehen -“ so auch am 1. Mai. Auch wenn die kämpferische Tradition des Tages über viele Jahrzehnte in den Hintergrund gerückt ist -“ der Revolutionäre 1. Mai ist unser Tag. Es ist der Tag, an dem wir uns nicht in die verschiedensten Abwehrkämpfe drängen lassen. Es ist der Tag, an dem wir unsere Perspektive von Solidarität und Klassenkampf, von Revolution und klassenloser Gesellschaft, ohne Ausbeutung und Unterdrückung, offensiv und kämpferisch auf die Straße tragen!

Heraus zum Revolutionären 1. Mai 2017!

10:00 - Antikapitalistischer Block auf der Gewerkschaftsdemo, Stuttgart Marienplatz
11:30 - Revolutionäre 1. Mai Demonstration, Stuttgart Schlossplatz
14:00 - Internationalistisches Mai-Fest, Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Straße 105, Stuttgart Heslach)

im Stadteilzentrum Gasparitsch in Stuttgart Ost findet parallel ein Fest statt

Quelle und mehr Informationen

G20-Demonstration: Hamburger Senat stellt Heiligengeistfeld nicht zur Verfügung

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde versucht mit verwaltungstechnischen Tricks, die Abschlusskundgebung der Großdemonstration am 8. Juli gegen den G20-Gipfel in Hamburg zu verhindern. Wegen angeblicher Sanierungsmaßnahmen könne das Heiligengeistfeld am 8. Juli nicht zur Verfügung gestellt werden, so ein Schreiben der Behörde an die Anmelder der Demonstration. Allerdings gesteht die Behörde ein, dass die Fläche schon zwei Tage später für den Schlagermove genutzt werden kann.

„Die Stadt Hamburg hat offensichtlich Schwierigkeiten damit, die Wahrnehmung von demokratischen Grundrechten zu gewährleisten. Der billige Versuch, mit bürokratischen Tricks das Versammlungsrecht auszuhebeln, wird scheitern. Bürgermeister Olaf Scholz und der Senat haben sich 20 hoch umstrittene Regierungschefs eingeladen. Damit stehen sie auch persönlich in der Pflicht, den notwendigen und berechtigten Protest zu ermöglichen“, sagt Werner Rätz (Attac) vom G20-Demobündnis.

„Diesen massiven Angriff auf unser Versammlungsrecht werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mitteln abwehren. Wir bleiben dabei: Die Demonstration am 8. Juli wird von der Moorweide zum Heiligengeistfeld gehen“, fügt Emily Laquer (Interventionistische Linke) für das Bündnis hinzu.

Am 7. April wird es ein Gespräch mit der Versammlungsbehörde bei der Hamburger Polizei geben. Auch sie hat bereits angekündigt, dass die angemeldeten Demonstrations-Routen „nicht wie ... geplant durchgeführt werden können.“

Den Aufruf zur Demonstration am 8. Juli haben unter anderem Attac, IPPNW, Robin Wood, DIE LINKE, DIDF, Nav-Dem, die Jugendorganisationen von BUND, IG-Metall, Naturfreunden sowie viele weitere Organisationen unterzeichnet.

Das Heiligengeistfeld in Hamburg. Der einzige von der Größe ausreichende Platz in der Nähe der Messehallen, dem Tagungsort des G20-Gipfels (weiße Gebäude am oberen rechten Bildrand)
Foto von Reinhard Kraasch -“ Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11441939

Quelle: Pressemitteilung

18. März: Internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen

Der 18. März wird in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen.

Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Mehr Informationen zur Arbeit der Roten Hilfe.

Siehe auch die Sonderausgabe der Roten Hilfe

• Vorwort Buvo
• Grußwort von Tomas Elgorriaga Kunze

Schwerpunkt 129(b)-Gefangene

• TKP/ML-Prozess in München
• Interview mit der Verteidigung zum TKP/ML-Prozess
• 129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten
• Serien-Prozesse wegen PKK in Stuttgart
• Der Düsseldorfer Prozess gegen Ahmet Celik
• 129b-Verfahren wegen DHKP-C
• Hintergründe zur Verhaftung von Musa Asoglu
• Thomas Meyer-Falk über den Haftalltag
• Repression gegen GG/BO-Mitglieder

International

• Nekane Txapartegi in Schweizer Haft
• Kampf für die Freilassung der baskischen Gefangene
• Anarchistinnen in Spanien: Monica Caballero und Francisco Solar
• Terrorverfahren in Polen: Die "Wawa3"
• Antifaschist Joel Almgren in Schweden in Haft
• Terrorprozess gegen die "Röszke 11" in Ungarn
• Massenverhaftungen in der Türkei
• Iran: Zeynab Jalalian
• Verfolgung von Antifaschist
innen in Belarus
• Gefangene Anarchistinnen in Russland
• Leonard Peltiers Begnadigung verweigert
• Mumia Abu-Jamals Kampf für Behandlung von Hepatitis C
• Chile: Mapuche-Aktivist
innen in Haft
• Zur Situation von Gefangenen in Kolumbien

G(egen)20! Das Außenministertreffen in Bonn nicht ungestört lassen!

Am 16 und 17. Februar findet das G20-Außenministertreffen in Bonn statt um den G20-Gipfel im kommenden Juli in Hamburg vorzubereiten. Die reichsten und mächtigsten Staaten der Welt entsenden ihre Außenminister um ihre Politik abzustimmen, und das bedeutet: Die fortgesetzte Ausbeutung und Ausplünderung von Mensch und Natur, die Absicherung neo-kolonialer Herrschaft, forcierte Militarisierung und in der Konsequenz Krieg um Einflussgebiete und Rohstoffe -“ eine Politik, die auch die Ursache dafür ist, dass immer mehr Menschen zu Flüchtlingen werden.

In Bonn werden damit unter anderem die Regierung Temer, die in Brasilien durch einen Putsch an die Macht gekommen ist, zu Gast sein, werden Argentinien und Mexico, die in ihren Ländern eng mit rechtsradikalen Banden kooperieren, ihre Vertreter entsenden. Neben Rassisten wie Donald Trump in den USA, der die Kriegspolitik der Obama-Administration weiterführen wird, autoritären Regierungen wie Russland und China, oder der protofaschistischen Regierung Modi in Indien, wird insbesondere auch der NATO Staat Türkei seinen Außenminister nach Bonn schicken. Ohne ernsthaften Widerspruch aus Europa schafft Erdogan noch bestehende demokratische Rechte ab, verfolgt und inhaftiert oppositionelle Politiker und Journalisten und führt im Osten des Landes einen blutigen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung. Das wird ihm nicht zuletzt dadurch ermöglicht, dass die EU ihn auf Betreiben der deutschen Bundesregierung für die menschenverachtende Abwehr der Flüchtlinge braucht. Ebenfalls geladen ist der Außenminister von Saudi-Arabien, einem Land das weiterhin einen Angriffskrieg im Jemen führt, und in dem oppositionelle Politiker, Blogger und Journalisten brutal verfolgt und nicht selten ermordet werden.

Ein Brennpunkt der Verhandlungen wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Krieg in Syrien sein -“ ein Land in dem viele G20-Staaten um Einfluss streiten. NATO-Staaten, insbesondere die USA und die Türkei, sowie ihre Verbündeten wie Saudi-Arabien, Katar und auch Israel, unterstützen verschiedene „Rebellen“ mit Geld, Waffen, und diplomatischer Rückendeckung, um den von Russland und Iran gestützten Diktator Assad zu Fall zu bringen. Diese sogenannten „moderaten Rebellen“ sind zum großen Teil nicht weniger reaktionär und brutal als der sogenannte „Islamische Staat“ und auch keine demokratische Alternative zur Assad-Regierung. Es handelt sich dabei zum einen um fundamentalistische Milizen wie Dschabhat Fatah al-Scham („Eroberungsfront der Levante“), die frühere Al-Nusra-Front. Aber auch um Teile der „Freien Syrischen Armee“ (FSA), die ursprünglich teilweise von den USA aufgebaut wurde. Der Türkei und Saudi Arabien wurde sogar direkte Unterstützung des IS nachgewiesen.

Wir fordern eine politische Lösung für Syrien, damit das entsetzliche Leid der Menschen endlich ein Ende findet, wir unterstützen alle demokratischen und säkularen Kräfte in der Region, insbesondere den „Syrian Democratic Council“. Hoffnung auf Frieden und Freiheit macht außerdem das Projekt Rojava im Norden Syriens. In den Wirren und der Zerstörung des Krieges haben die Menschen dort ihr Schicksal selbst in die Hand genommen. Sie haben eine demokratische Selbstverwaltung aufgebaut, setzen geradezu revolutionäre Frauenrechte durch und bieten Millionen Flüchtlingen aller Religionen und Ethnien Schutz und Mitbestimmung. Rojava ist hunderttausenden Freiheitsliebenden Menschen auf der Welt ein Vorbild und eine echte demokratische Alternative für den nahen und mittleren Osten. Und das Projekt schwebt in großer Gefahr: Bedroht sowohl von Assads Truppen, der Türkei, dem IS, als auch den übrigen fundamentalistischen Milizen ist die internationale Solidarität heute nötiger denn je!

Die Bundesregierung lehnt nach wie vor jeglichen Kontakt zu den Selbstverwaltungsorganen Rojavas ab. Und noch mehr: Im Zuge eines gefährlichen Rechtsrucks der deutschen Regierung schottet sich Deutschland vor den schutzsuchenden Flüchtlingen ab und rüstet die Bundeswehr mit Milliarden auf. Während allein 2016 mehr als 5000 Menschen als Opfers der mörderischen EU- Grenzregimes im Mittelmeer ertrunken sind, will die Bundesregierung ihren Rüstungshaushalt von 35 auf 60 Milliarden Euro zu erhöhen. Außerdem sollen bis 2030 und 130 Mrd. Euro zur Anschaffung von neuen Kriegsgerät ausgegeben werden. Geld für Stacheldraht und Rüstung, statt für die flüchtenden Menschen -“ so sieht die „Willkommenskultur“ in Wahrheit aus.

Die deutsche Regierung paktiert nicht nur offen mit faschistischen und faschistoiden Regierungen, wie in der Türkei, der Ukraine und den Golfstaaten, sie macht sich sogar aktiv zum Handlanger von Erdogan: Deutsche Militärflugzeuge (Tornados und AWACS) lieferten die Live-Bilder für die Zielerfassung der türkischen Armeeverbände und Bomber bei ihrem jüngsten Einmarsch in Syrien, und die deutsche Regierung hilft sogar aktiv bei der Verfolgung Oppositioneller: Sie hat 22 Aktivisten kurdische und türkische Linke auf Anweisung des Justizministeriums (auf Grundlage des §129bStG )des „Terrorismus“ beschuldigt und eingesperrt, die meisten von ihnen allein seit 2015! Ihnen macht der deutsche Staat Sonderprozesse auf Basis der Notstandsgesetze und gibt ihre „geheime“ Verteidigerpost nach Istanbul weiter.

Wer die Kriegstreiber und Brandstifter der Welt nach Bonn holt, hat sich auch den vielfältigen Widerstand eingeladen! Wir rufen zur überregionalen Demonstration gegen das G20 Außenministertreffen auf:

Donnerstag, 16.02.2017 | 17 Uhr | Haus der Geschichte, Heussallee

Hashtag für twitter: #nog20

Quelle: Aufruf zur überregionalen Demonstration am 16. Februar in Bonn -º Erwerbslosenforum Deutschland