Skip to content

Demonstrationsrecht verteidigen! Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte

Von den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend: In den letzten zwei Jahren hat auch sie demokratische Grundrechte von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv beschnitten, insbesondere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“; mit verfassungswidrigen Methoden hat sie viele Migrantenorganisationen verfolgt und kriminalisiert, beispielsweise kurdische und türkische Frauen-, Studenten- und Arbeiterorganisationen wie NAV-DEM, ATIK und YXK.

Seit den jüngsten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung (u.a. §113, 114 StGB sowie Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und den schweren Grundrechtsverletzungen gegen Demonstrantinnen, Sanitäterinnen, Rechtsanwältinnen und Journalistinnen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen -“ insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unverzichtbare Bestandteile der Versammlungsfreiheit wie zentrale Übernachtungsmöglichkeiten in Protestcamps verboten; genehmigte Camps räumte die Polizei in den Tagen vor dem Gipfel gegen ausdrückliche Gerichtsbeschlüsse. Die Auftakt-Demo der Gipfelgegner am 6.7. wurde unter Einsatz von brutaler Gewalt, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken polizeilich aufgelöst, obwohl von ihr keinerlei Eskalation ausgegangen war. Dutzende Demonstrantinnen wurden durch Polizeigewalt im Laufe der Demonstrationen schwer verletzt. Die Polizei griff sogar gekennzeichnete Anwältinnen, Sanitäterinnen und Journalistinnen tätlich an. Mehr als 30 missliebigen Journalist*innen entzogen die deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträglich die Arbeitserlaubnis vor Ort. Hoch gerüstete Spezialeinheiten stürmten mit Kriegswaffen in Hamburg Häuser, sie terrorisierten ganze Straßenzüge, während die behaupteten Anlässe keiner Überprüfung standhalten. Privatwohnungen und Jugendzentren wurden polizeilich „durchsucht“ und verwüstet.

Über 250 Demonstrantinnen wurden von der Polizei unter teils haarsträubender Begründung in oftmals überfallartigen Szenen von vermummten Polizeibeamtinnen festgenommen und tagelang unter folterähnlichen Bedingungen ihrer Freiheit beraubt, darunter fast der gesamte Jugendvorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und ein kompletter anreisender Bus der Jugendorganisation „Die Falken“. Zu den Haftmethoden zählten systematischer Schlafentzug, Demütigungen und Schläge. Mehr als einen Monat nach den Gipfelprotesten dauert die Freiheitsberaubung immer noch an, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in Untersuchungshaft, der größte Teil von ihnen ausländischer Herkunft. Die mittlerweile freigelassenen ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bedroht, die mit einer Reihe von neuen Gesetzen durchgesetzt werden sollen.

Bereits wenige Wochen vor dem G20-Gipfel reformierte die Bundesregierung die §113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“). Demnach droht in diesem Fall künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten. Für den Vorwurf des Widerstands reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm. Zudem wurde der Katalog für besonders schwere Fälle, die mit sechs Monaten Mindeststrafe belegt sind, erweitert: Künftig reicht dafür u.a. auch die so genannte gemeinschaftliche Tatausführung -“ doch welche Demonstration, welcher Streik erfolgt nicht gemeinschaftlich?

Diese Gesetzesänderungen werden das gesamte Demonstrationsgeschehen in Deutschland nachhaltig verändern. Wenn jeder Demonstrant Angst haben muss, z.B. im Falle eines Handgemenges hinter Gittern zu landen -“ und zwar auch, wenn es von der Polizei ausging -“ werden sich viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzeitigen Gesetzesänderungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und höhlen damit ein elementares Recht völlig aus, das vom BVerfG als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde. Weiterhin widersprechen sie der Menschenwürde (Art. 1), der Freiheit der Person (Art. 2), schränken die Meinungsfreiheit (Art. 5) massiv ein, die das BVerfG als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnete und richten sich nicht zuletzt gegen die Pressefreiheit. Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen. Wir fordern:

  • Freiheit für die politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und Einstellung der Verfahren!

  • Verteidigung des Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der § 113 u. 114 StGB!

  • Verteidigung des Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“!

  • Verteidigung der Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen Journalist*innen!



Via demonstrationsrecht-verteidigen.de

Stuttgart: Linke Politik lässt sich nicht verbieten! Solidarität mit Indymedia Linksunten!

Wir unterstützen den Aufruf zu einer Protestkundgebung gegen das Verbot von Indymedia Linksunten:

Am Freitag, den 25. August gab das Innenministerium das Verbot der linken Informationsplattform Indymedia Linksunten bekannt. Polizeikräfte durchsuchten vier Wohnungen und das Kulturzentrum KTS in Freiburg, beschlagnahmten Speichermedien und Technik. Der Innenminister begründete den harten Schlag gegen das vielgenutzte Portal mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kriminalisierung von Indymedia Linksunten ist das erste Resultat einer breiten Kampagne gegen linke Politik, die von bürgerlichen Parteien und Medien schon vor dem Gipfel ins Rollen gebracht wurde und nach ihm erst richtig in Fahrt kam. Von der revolutionären und radikalen Linken über linke Kulturzentren bis hin zur Linkspartei, wird alles diffamiert und angegriffen, was am neoliberalen Kurs der Herrschenden rüttelt: eine Bildzeitung, die ihre LeserInnen zur Fahndung nach AktivistInnen aufhetzt, Forderungen nach EU-weiten Dateien zur Erfassung von linken AktivistInnen, Debatten über die Schließungen von Räumlichkeiten. Alle politischen Kräfte, die sich nicht vom selbstbestimmten Widerstand gegen den Gipfel distanzieren, befinden sich mit auf der Abschussliste.

Es ist nicht nur die ausufernde Polizeigewalt während des Gipfels, die unzähligen verletzten AktivistInnen und die teils noch andauernden unbegründeten Haftstrafen, die mit dem Schlag gegen Links unter den Teppich gekehrt werden sollen. Es geht darum, politische Kräfteverhältnisse zu schaffen, in denen Widerstand zum Verbrechen gemacht wird, sobald er anfängt, sich zu artikulieren. Der direkte Protest gegen das immer zerstörerischere Wüten des kriselnden Kapitalismus, gegen Kriegspolitik, Sozialabbau, Abschottungspolitik, zunehmend unsichere und schlechte Arbeitsbedingungen, soll nicht als Anknüpfungspunkt zur Veränderung der Zustände, sondern als unmittelbare Gefahr für die Menschen der Gesellschaft verkauft werden. Eine Gefahr kann linker Widerstand durchaus sein - allerdings nur für diejenigen, die an der Verschlechterung der Lebensbedingungen von großen Teilen der Gesellschaft mitwirken und davon profitieren. Natürlich ist es kein Zufall, dass das harte staatliche Durchgreifen nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl stattfindet. Die vermeintliche Bedrohung der "Inneren Sicherheit" ist schon seit Jahren ein Dauerbrenner in der Öffentlichkeitsarbeit der großen bürgerlichen Parteien.

Und jetzt? Es ist nicht klar abzusehen, wie sich die Offensive gegen Links weiter ausgestalten wird. Fakt ist: das Fundament dafür ist gelegt. Die Herrschenden schaffen eine Stimmung, in der die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, wie der Versammlungs- und der Pressefreiheit auf zunehmend fruchtaren Boden stößt, in der Proteste zur "Gefahr für Leib und Leben" hochstilisiert werden. Schließlich soll ein schwerbewaffnetes SEK, das wegen Steinen und Barrikaden Häuser stürmt, nicht als Ansatz zur weiteren Militarisierung der Gesellschaft wahrgenommen werden. Ein mutiger Einsatz zur "Rettung in der Not" liest sich wesentlich besser in der bürgerlichen Berichterstattung...

Das können wir nicht hinnehmen!
Wir befinden uns in einer Zeit, in der große Teile der lohnabhängigen Bevölkerung in immer schlechtere Lebensbedingungen gezwängt werden, in der Ausgrenzung und Abschottung wieder brutale und sichtbare Formen annehmen. Die Gesellschaft wird kompromisslos - und für viele inzwischen auch selbst spürbar - nach den Interessen des Kapitals ausgerichtet. Der Widerstand dagegen ist zwar folgerichtig, aber keine leichte Aufgabe. Er kann nur Früchte tragen, wenn wir ihn gemeinsam verteidigen, lautstark und selbstbewusst an seiner Notwendigkeit festhalten. Wir haben so viele Anknüpfungspunkte, anhand derer wir Menschen für den Kampf für eine bessere Gesellschaft begeistern können und wir erleben täglich, wie dieses System Perspektivlosigkeit und Verzweiflung produziert. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die Stimmen zu erheben, anstatt in Resignation zu verfallen, solidarisch zusammenzuhalten, anstatt uns verunsichern und vereinzeln zu lassen!

Kommt zur Solidaritätskundgebung zur Verteidigung linker Politik gegen staatliche Kriminalisierung! Zeigen wir gemeinsam, dass ihre Verbote nicht über die tagtäglichen Verbrechen der herrschenden Ordnung hinwegtäuschen können. Eine Politik des Widerstandes braucht widerständige Medien, die sich nicht von den politischen Koordinaten der Herrschenden und dem lukrativen Handel mit Informationen lenken lassen.

Wir sind alle Linksunten!

Kundgebung am Rotebühlplatz / Stadtmitte
Donnerstag 31. August / 18 Uhr

„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017

Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten -“ angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige -“ und fast nur gegen sie.

Die Tatsache, dass im ersten Verfahren gegen den jungen Niederländer Richter Johann Krieten den Vorsitz hat, lässt uns ein überhartes Urteil befürchten. Krieten hat sich in den vergangenen Jahren mehr als einmal als Hardliner präsentiert.

Diese Anklagen, diese Prozesse sollen eine politische Machtdemonstration des Apparats werden. Dem setzen wir unseren juristischen und politischen Widerstand und unsere Solidarität entgegen, bei diesen und allen weiteren G20-Prozessen. Wir werden die Angeklagten nicht allein lassen. Kommt zu den Kundgebungen am 28. August, um 9 Uhr und am 29. August, um 10 Uhr vor dem Amtsgericht!“

Quelle

Presseerklärung des Verbandes der Motoradclubs Kuhle Wampe zu den Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg

Wir -“ der Verband der Motorradclubs Kuhle Wampe -“ sind zutiefst erschüttert und entsetzt über das Ausmaß und die Willkür der polizeilichen Gewalt, die wir in Hamburg am eigenen Leib erlebt haben.

Wir engagieren uns seit über 40 Jahren mit friedlichem Protest auf Demonstrationen. Unser Verband ist mit diesem langjährigen Engagement gealtert und verfügt daher über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Bewertung politischer Aktionen auf der Straße. Uns hat das gewalttätige, bewusst provozierende Vorgehen der Polizei in Hamburg sehr erschreckt.

Insbesondere der vor unseren Augen ohne ersichtlichen Grund stattfindende Angriff der Polizei auf die Demonstration „Welcome to hell“ zeigte deutlich, mit welcher Brutalität und Rücksichtslosigkeit die Polizei gegen friedliche Proteste vorgeht.

Wir haben Übergriffe von Polizeikräften beobachtet, die sowohl friedlich Demonstrierende als auch Zuschauer*innen betrafen. Schläge gegen den Kopf mit der Faust oder dem Schlagstock, Tritte gegen am Boden liegende Verletzte, zum Teil während diese von Sanitäter*innen behandelt wurden, wahllose Festnahmen und der übermäßige Einsatz von Pfefferspray gegen Passant*innen gehörten dazu.

Unserer Meinung nach dienten diese Taten ausschließlich dazu, eine Eskalation herbeizuführen, die dann zu den chaotischen Verhältnissen am Donnerstagabend geführt hat.

30 Motorradfahrer*innen des Verbandes der Motorradclubs Kuhle Wampe betreuten die Infrastruktur des Protestcamps im Altonaer Volkspark im Hamburger Stadtteil Lurup vom 2. bis zum 9. Juli. Einige von uns fuhren als Anwält*innen des Legal Team und Sanitäter*innen zu ihren Einsatzorten bei Demonstrationen, andere koordinierten die Camplogistik. Während der mehrtägigen Aufbauphase des Camps haben uns der Umgang mit dem Versammlungsgesetz und dessen oft rechtlich problematische Auslegung durch die Ordnungskräfte verwundert. So verhinderte eine Göttinger Polizeieinheit ohne Begründung das Abladen von Tischen und Bänken. Im Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde vereinbarte Absprachen wie z. B. Übernachtungsmöglichkeiten für die Zeltsicherungscrews wurden ohne Begründung von der Polizei umgedeutet. Die grundsätzliche Herangehensweise der Versammlungsbehörde, das Schlafen und Kochen im Camp zu verbieten, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Während der Protesttage entstand für uns der Eindruck, dass die Führung der Polizei mit der Situation in Hamburg entweder überfordert war oder aber Straftaten zugelassen hat, um sie im Nachgang Campbewohner*innen zuschreiben zu können.

Die in der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dargestellte Behauptung, dass von einem großen Teil der Bewohner*innen des Camps gewalttätige Ausschreitungen ausgegangen seien, können wir keinesfalls nachvollziehen. Vielmehr beherbergte das Camp vielfältige Formen gewaltfreien Protestes und kreativen Widerstandes junger Menschen, der uns sehr beeindruckt hat.

Insgesamt betrachten wir unser Engagement für das Gelingen des Camps als wichtigen politischen Beitrag zum Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg.

Verband der Motorradclubs Kuhle Wampe

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

Revolutionärer 1. Mai in Stuttgart: Let’s make capitalism history - Für die klassenlose Gesellschaft!

Plakat & Flyer gibt es zum Download auf der Bündniswebsite oder im Linken Zentrum Lilo Herrmann sowie im Stadteilzentrum Gasparitsch in gedruckter Form
Am 1.Mai auf die Straße, gegen Rechtsruck, Krieg, und Sozialabbau. Für ein Ende des Kapitalismus. Für eine solidarische Gesellschaftsordnung!

Wo man zur Zeit auch hinschaut -“ der gesellschaftliche Rechtsruck ist allgegenwärtig: Der stramm rechte Multimillionär Trump wurde zum Präsidenten der USA gewählt, in der Türkei baut der größenwahnsinnige Erdogan das ehemals laizistische Land in eine islamisch geprägte Diktatur um -“ mit der ausdrücklichen Rückendeckung der deutschen Kanzlerin. In vielen Staaten der EU sind extrem rechte Parteien an der Macht (z.B. in Polen und Ungarn) oder malen sich gute Chancen aus, demnächst ihren Einfluss deutlich auszubauen (z.B. in den Niederlanden und Frankreich). Auch in der BRD scheint die AfD mittlerweile fest in den bürgerlichen Politbetrieb etabliert zu sein. Bei den vorangegangenen Landtagswahlen waren sie durchweg mit zweistelligen Ergebnissen vertreten, auch bei der in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahl sind derartige Ergebnisse zu erwarten. Im Windschatten der sich bieder gebenden Hetzer brennen wieder vielerorts Unterkünfte für Geflüchtete, und offene Gewalt gegen alle, die nicht in das Weltbild der Rechten passen, wird mehr und mehr zur Normalität. Sogenannte besorgte Bürger, rassistischer Mob und organisierte Faschisten marschieren Hand in Hand.

Neben rassistischer Hetze, Angriffen und Anschlägen sind Geflüchtete einer ständig verschärften rassistischen Sondergesetzgebung ausgesetzt. Vermehrt wird durch den deutschen Staat in angeblich „sichere Herkunftsländer“, wie das nach über 15 Jahren NATO-Besatzung völlig zerrüttete Afghanistan, abgeschoben. Der selbe deutsche Staat -“ eng verflochten mit dem Kapital -“ trägt jedoch zugleich eine erhebliche Mitschuld daran, dass Menschen erst gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen und sich auf den -“ nicht selten tödlich endenden -“ Weg nach Europa machen. Es gibt kaum einen militärischen Konflikt, an dem das deutsche Militär nicht direkt oder indirekt mitbeteiligt ist, und auch die deutsche Wirtschaft verdient an Zerstörung und Armut in vielen Krisenländern kräftig mit.
Auch in der BRD drehen die Unternehmen und Konzerne an den Daumenschrauben. Der Klassenkampf von oben wurde in den letzten Jahren massiv intensiviert. Ob die ständige Ausweitung von prekären Arbeitsverhältnissen und Billiglohnsektor, die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze, oder die offensive Bekämpfung von aktiven GewerkschafterInnen -“ um nur wenige Beispiele zu nennen -“ immer unverhohlener setzt das Kapital darauf, Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung abzuschaffen und die ArbeiterInnenklasse in der Defensive zu halten. Durch eine immer rigidere Sicherheitsgesetzgebung werden die Freiheiten aller hier lebenden Menschen eingeschränkt. Wir leben in ungemütlichen Zeiten, die herrschende Klasse ist am Drücker, der gesellschaftliche Rollback ist in vollem Gange.
Für uns ist das aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Das Erstarken der rechten Akteure hat auf der anderen Seite viele Menschen dazu gebracht sich zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit ihnen gehen wir auf die Straße gegen alte und neue Nazis, für die Rechte der Geflüchteten, gegen imperialistische Kriege und für eine selbstbewusste und kämpferische ArbeiterInnenbewegung. Wir halten die Fahne hoch für Klassenkampf und eine revolutionäre Perspektive. Wir gehen neue Wege und entwickeln neue Konzepte. Breite gesellschaftliche Bewegungen -“ sei es in Arbeitskämpfen oder politischen Auseinandersetzungen, beispielsweise gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen -“ sind hierbei Orte, an denen Menschen zusammenkommen. Sie können ein Ausgangspunkt für politische Organisierung und antikapitalistische Gegenmacht sein.

Mit unseren Versuchen die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern müssen wir nicht bei null anfangen. Gerade im Jahr 2017, in dem sich die Oktoberrevolution zum 100. Mal, der Tod von Che Guevara zum 50. Mal jährt, und mit dem Mord an Benno Ohnesorg ebenfalls vor 50 Jahren die StudentInnen-Bewegung begann, die dann im neuen Aufbruch der 68er Revolte mündete, lohnt es sich im Vorwärtsgehen einen Blick zurück in die eigene Geschichte zu werfen. Immer wieder gab es Organisationen und Bewegungen, die die Zustände nicht als gottgegeben hinnehmen wollten, gab es gesellschaftliche Aufbrüche, Revolten und Revolutionen. Zweifelsohne wurden dabei auch immer wieder Fehleinschätzungen gemacht, kontraproduktive Entscheidungen getroffen und Fehler begangen. Ein differenzierter Blick in die Geschichte lehrt uns diese Fehler zu erkennen, zu vermeiden und auf unserem Weg zu umgehen.

Ebenso zweifelsfrei steht aber auch fest, dass wir unserer Geschichte auch viele positive Aspekte abgewinnen können -“ vorausgesetzt, wir werfen einen konstruktiven Blick in die Vergangenheit. Die klassischen Texte der politischen Theoretiker und Praktiker der ArbeiterInnenbewegung, Diskussionen um Strategie und Taktik, eine Vielzahl an erhaltenen kulturellen Beiträgen -“ um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Geschichte der ArbeiterInnenbewegung birgt einen reichen Schatz. Es gibt auch Traditionen -“ im besten Sinne -“ auf die wir uns bis heute beziehen -“ so auch am 1. Mai. Auch wenn die kämpferische Tradition des Tages über viele Jahrzehnte in den Hintergrund gerückt ist -“ der Revolutionäre 1. Mai ist unser Tag. Es ist der Tag, an dem wir uns nicht in die verschiedensten Abwehrkämpfe drängen lassen. Es ist der Tag, an dem wir unsere Perspektive von Solidarität und Klassenkampf, von Revolution und klassenloser Gesellschaft, ohne Ausbeutung und Unterdrückung, offensiv und kämpferisch auf die Straße tragen!

Heraus zum Revolutionären 1. Mai 2017!

10:00 - Antikapitalistischer Block auf der Gewerkschaftsdemo, Stuttgart Marienplatz
11:30 - Revolutionäre 1. Mai Demonstration, Stuttgart Schlossplatz
14:00 - Internationalistisches Mai-Fest, Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Straße 105, Stuttgart Heslach)

im Stadteilzentrum Gasparitsch in Stuttgart Ost findet parallel ein Fest statt

Quelle und mehr Informationen

cronjob