trueten.de

»Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.« Einstein

Stuttgart: Linke Politik lässt sich nicht verbieten! Solidarität mit Indymedia Linksunten!

Wir unterstützen den Aufruf zu einer Protestkundgebung gegen das Verbot von Indymedia Linksunten:

Am Freitag, den 25. August gab das Innenministerium das Verbot der linken Informationsplattform Indymedia Linksunten bekannt. Polizeikräfte durchsuchten vier Wohnungen und das Kulturzentrum KTS in Freiburg, beschlagnahmten Speichermedien und Technik. Der Innenminister begründete den harten Schlag gegen das vielgenutzte Portal mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kriminalisierung von Indymedia Linksunten ist das erste Resultat einer breiten Kampagne gegen linke Politik, die von bürgerlichen Parteien und Medien schon vor dem Gipfel ins Rollen gebracht wurde und nach ihm erst richtig in Fahrt kam. Von der revolutionären und radikalen Linken über linke Kulturzentren bis hin zur Linkspartei, wird alles diffamiert und angegriffen, was am neoliberalen Kurs der Herrschenden rüttelt: eine Bildzeitung, die ihre LeserInnen zur Fahndung nach AktivistInnen aufhetzt, Forderungen nach EU-weiten Dateien zur Erfassung von linken AktivistInnen, Debatten über die Schließungen von Räumlichkeiten. Alle politischen Kräfte, die sich nicht vom selbstbestimmten Widerstand gegen den Gipfel distanzieren, befinden sich mit auf der Abschussliste.

Es ist nicht nur die ausufernde Polizeigewalt während des Gipfels, die unzähligen verletzten AktivistInnen und die teils noch andauernden unbegründeten Haftstrafen, die mit dem Schlag gegen Links unter den Teppich gekehrt werden sollen. Es geht darum, politische Kräfteverhältnisse zu schaffen, in denen Widerstand zum Verbrechen gemacht wird, sobald er anfängt, sich zu artikulieren. Der direkte Protest gegen das immer zerstörerischere Wüten des kriselnden Kapitalismus, gegen Kriegspolitik, Sozialabbau, Abschottungspolitik, zunehmend unsichere und schlechte Arbeitsbedingungen, soll nicht als Anknüpfungspunkt zur Veränderung der Zustände, sondern als unmittelbare Gefahr für die Menschen der Gesellschaft verkauft werden. Eine Gefahr kann linker Widerstand durchaus sein - allerdings nur für diejenigen, die an der Verschlechterung der Lebensbedingungen von großen Teilen der Gesellschaft mitwirken und davon profitieren. Natürlich ist es kein Zufall, dass das harte staatliche Durchgreifen nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl stattfindet. Die vermeintliche Bedrohung der "Inneren Sicherheit" ist schon seit Jahren ein Dauerbrenner in der Öffentlichkeitsarbeit der großen bürgerlichen Parteien.

Und jetzt? Es ist nicht klar abzusehen, wie sich die Offensive gegen Links weiter ausgestalten wird. Fakt ist: das Fundament dafür ist gelegt. Die Herrschenden schaffen eine Stimmung, in der die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, wie der Versammlungs- und der Pressefreiheit auf zunehmend fruchtaren Boden stößt, in der Proteste zur "Gefahr für Leib und Leben" hochstilisiert werden. Schließlich soll ein schwerbewaffnetes SEK, das wegen Steinen und Barrikaden Häuser stürmt, nicht als Ansatz zur weiteren Militarisierung der Gesellschaft wahrgenommen werden. Ein mutiger Einsatz zur "Rettung in der Not" liest sich wesentlich besser in der bürgerlichen Berichterstattung...

Das können wir nicht hinnehmen!
Wir befinden uns in einer Zeit, in der große Teile der lohnabhängigen Bevölkerung in immer schlechtere Lebensbedingungen gezwängt werden, in der Ausgrenzung und Abschottung wieder brutale und sichtbare Formen annehmen. Die Gesellschaft wird kompromisslos - und für viele inzwischen auch selbst spürbar - nach den Interessen des Kapitals ausgerichtet. Der Widerstand dagegen ist zwar folgerichtig, aber keine leichte Aufgabe. Er kann nur Früchte tragen, wenn wir ihn gemeinsam verteidigen, lautstark und selbstbewusst an seiner Notwendigkeit festhalten. Wir haben so viele Anknüpfungspunkte, anhand derer wir Menschen für den Kampf für eine bessere Gesellschaft begeistern können und wir erleben täglich, wie dieses System Perspektivlosigkeit und Verzweiflung produziert. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die Stimmen zu erheben, anstatt in Resignation zu verfallen, solidarisch zusammenzuhalten, anstatt uns verunsichern und vereinzeln zu lassen!

Kommt zur Solidaritätskundgebung zur Verteidigung linker Politik gegen staatliche Kriminalisierung! Zeigen wir gemeinsam, dass ihre Verbote nicht über die tagtäglichen Verbrechen der herrschenden Ordnung hinwegtäuschen können. Eine Politik des Widerstandes braucht widerständige Medien, die sich nicht von den politischen Koordinaten der Herrschenden und dem lukrativen Handel mit Informationen lenken lassen.

Wir sind alle Linksunten!

Kundgebung am Rotebühlplatz / Stadtmitte
Donnerstag 31. August / 18 Uhr

90 Jahre Hinrichtung: Sacco und Vanzetti Presente!

Sacco (rechts) und Vanzetti (links) als Angeklagte, mit Handschellen aneinander gefesselt

Vor 90 Jahren, am 9. April 1927, wurde das Todesurteil gegen die beiden aus Italien in die USA eingewanderten Arbeiter Ferdinando „Nicola“ Sacco und Bartolomeo Vanzetti, die sich der anarchistischen Arbeiterbewegung angeschlossen hatten, verkündet. In der Nacht vom 22. auf den 23. August 1927 wurden beide im Staatsgefängnis von Charlestown, Massachusetts, hingerichtet.

Morde an Revolutionären und Arbeiterführern mit Hilfe der Justiz sind eng mit der Geschichte der USA verbunden: Die Chicagoer Arbeiterführer Parsons, Spies, Engels und Fischer wurden am 11. November 1887 als Reaktion auf die große Streikwelle Opfer der Klassenjustiz. Die Tradition setzte sich mit den in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts trotz weltweiter Solidaritätskampagnen hingerichteten anarchistischen Arbeitern Sacco und Vanzetti fort. Auch heute gehört die Todesstrafe zu den Mitteln der rassistischen Klassenjustiz in den USA.

„Ich habe nicht nur mein ganzes Leben lang kein wirkliches Verbrechen begangen, wohl einige Sünden, aber keine Verbrechen, sondern auch das Verbrechen bekämpft, das die offizielle Moral und das offizielle Gesetz billigen und heiligen: Die Ausbeutung und Unterdrückung des Menschen durch den Menschen. Wenn es einen Grund gibt, warum Sie mich in wenigen Minuten vernichten können, dann ist dies der Grund und kein anderer.“

Bartolomeo Vanzetti



Erich Mühsam setzte ihnen mit "Staatsräson. Ein Denkmal für Sacco und Vanzetti" ein ebensolches. Aus dessen 15. Akt:

Brüder, euer Name lebt
unsern Fahnen eingewebt
ewig unvergänglich.
Wenn die rote Freiheitsflamme loht,
soll ihr Glanz der Welt verkünden
euern Kampf und euern Tod.
Treue euerm kühnen Geist,
der den Weg der Zukunft weist.

Brüder, wir geloben:
Was euch leiden ließ der Mörder Staat,
jede Stunde eurer Qualen
sei ein Hebel unsrer Tat.
Kampf sei euer Dank und Lohn,
Kampf dem Staat, der Reaktion,
Kampf bis zu dem Tage,
da der Spuk der Macht in Staub zerrinnt,
wenn in jedem Land auf Erden
sich das Arbeitsvolk besinnt.

Brüder, die ihr für uns starbt,
euer Blut fließt unvernarbt,
bis die Massen siegen.

Klassenkampf und Solidarität
geben in die Hand des Volkes
Land, Fabrik und Feldgerät.

Eure Sehnsucht, eure Pein
soll uns Stern und Geißel sein,
Sacco und Vanzetti!

Euer Beispiel stirbt der Menschheit nie.
Freie Welt sei euer Denkmal,
Sozialismus, Anarchie!

Erich Mühsam: Ausgewählte Werke, Bd.1: Gedichte. Prosa. Stücke, Berlin 1978

40. Todestag von Vital Michalon

Stele für Vidal Michalon

Foto: © Yann Forget / Wikimedia Commons / Lizenz: CC-BY-SA-3.0
60.000 Menschen protestierten heute vor 40 Jahren gegen den schnellen Brüter - "Superphénix" - das Kernkraftwerk Creys-Malville. Einer der Demonstranten, Vital Michalon, wurde von einer von der CRS eingesetzten Blendgranate getötet, hunderte wurden zum Teil schwer verletzt.

Schwesterorganisation der Bürgerrechtsorganisation Demobeobachtung-Südwest in der Türkei gerät unter Druck

In Hamburg herrschte faktisch ein Ausnahmezustand. Friedliche Proteste wurden unter grober Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der Trennung von Exekutive und Judikative behindert oder sogar gewaltsam verhindert. Trotzdem -“ oder gerade deswegen -“ ist es der Polizei kaum gelungen, die Gewalt der Randalierenden einzudämmen.

Was passiert wenn dieser Ausnahmezustand zur Regel wird kann man seit geraumer Zeit in der Türkei beobachten.

Beim vor der OSZE/ODIHR organisierten Treffen von Organisationen, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit einsetzen, hatten wir das Privileg die Bekanntschaft mit einer Vertreterin der türkischen Organisation „EÅŸit Haklar İçin İzleme DerneÄŸi“ zu machen.

Es ist einfach, den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg einer Autokratie in der Türkei zu verurteilen. Doch unsere Kolleginnen und Kollegen versuchen mit kühlem Kopf und Vernunft das staatliche Handeln in der Türkei zu erfassen, zu verstehen und darauf hinzuwirken, dass alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind und staatliches Handeln auf geltenden Gesetzen und internationalen Normen fußen muss.

Leider scheinen die vernünftigen Stimmen weltweit immer mehr in die Defensive zu geraten und so mussten wir leider erfahren, dass ein Mitglied unserer Schwesterorganisation zusammen mit sieben weiteren MenschenrechtlerInnen in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Wir haben ihre Pressemitteilung zu den Vorfällen ins Deutsche übersetzt und möchten sie hier als Zeichen unserer Solidarität wiedergeben:

Menschenrechtler in der Türkei sollen sofort freigelassen werden!

Am Morgen des 5 Juli wurden acht Menschenrechtler und zwei Wissenschaftler bei einem Seminar, welches zum Ausbau der technischen Handlungsfähigkeit von Menschenrechtlern während des Notstands organisiert wurde, in Gewahrsam genommen.

Das Seminar fand gerade in Buyukada Island in Istanbul statt, als Polizisten in ziviler Kleidung eine Durchsuchungsaktion durchführten und alle Teilnehmer in Gewahrsam nahmen, wobei auch alle ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt wurden. Die Menschenrechtler Nalan Erkem (Bürgerversammlung), İlknur Üstün (Frauenvereinigung), İdil Eser (Amnesty International), Özlem Dalkıran (Bürgerversammlung), Günal KurÅŸun (Menschenrechtsagenda-Vereinigung), Veli Acu (Helsinki Bürgerversammlung), Åžeyhmuz Özbekli (Rechtsinitiative), Nejat TaÅŸtan (Vereinigung zur Überwachung des Gleichheitssatzes / Association for Monitoring Equal Rights) und die Experten Ali Gharavi und Peter Steudtner wurden mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne dass sie ihren Familien, Kollegen oder Anwälten mitteilen konnten, wo sie sich befanden. Ihre Ingewahrsamnahme wurde zufälligerweise am selben Tag um 21:14 Uhr entdeckt, 12 Stunden nach ihrer Festsetzung.

Die Tatsache, dass die Familien der Menschenrechtler nicht informiert worden sind, dass keine Information über die Gefangenen verfügbar gemacht wurde aufgrund einer Informationssperre des Strafverfolgers, und dass die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme selbst über die gewöhnlichen Regeln und Vorschriften der Notstandsgesetze weit hinaus gehen, könnte als Isolationshaft angesehen werden. Außerdem wurde die 24-Stunden-Zeitspanne, die eine Ingewahrsamnahme maximal andauern darf, gesetzwidrig ausgedehnt, indem die Zeit der Ingewahrsamnahme auf 14:30 Uhr datiert wurde, obwohl die Ingewahrsamnahme um 09:30Uhr statt fand.

Die Familien und Anwälte der Menschenrechtler wurden erst am darauf folgenden Tag, dem 6. Juli, über deren Verbleib informiert, nachdem die Gefangenen in Gruppen von zwei Personen aufgeteilt und auf unterschiedliche Polizeiwachen in ganz Istanbul verteilt worden waren. Inzwischen wurde ihre Gewahrsamszeit auf sieben Tag, dem durch die Notstandsgesetze ausgeweiteten Maximum, ausgeweitet. Die Vorwürfe ändern sich und sind sehr wage. Sie reichen von “Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung- bis schlicht und ergreifend “Terror-, was keinem Strafgesetzparagraphen zuordenbar ist.

Nach deren Ingewahrsamnahme wurden die Menschenrechtler und einigen Medien als “Spione- verunglimpft, die ein “Geheimtreffen- abgehalten hätten. Ihnen wurden Verbindungen zu dem versuchten Militärputsch vom 15 Juli, den Gezi-Protesten von 2013 oder der CIA angedichtet.

Es ist eine universelle Norm, dass selbst im Ausnahmezustand staatliches Handeln auf den Gesetzen fußen muss (rule of law) und diese nicht willkürlich angewendet werden dürfen. Aus diesem Grund muss das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit vor staatlicher Willkür respektiert werden, genau wie das Verbot von Folter und Misshandlung.

Zum Recht auf ein gerechtes Verfahren gehört die an allererster Stelle die Unschuldsvermutung und dass die Angeklagten nicht länger als nötig in Haft bleiben dürfen, ohne dass ein unparteiischer Haftrichter darüber entscheidet.

Die acht Menschenrechtler habe ihre Leben dem Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Türkei gewidmet. Ihre Anstrengungen haben vielen geholfen und viele inspiriert, die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen Nalan Erkem, İlknur Üstün, İdil Eser, Özlem Dalkıran, Günal KurÅŸun, Veli Acu, Åžeyhmuz Özbekli, Nejat TaÅŸtan, Ali Gharavi und Peter Steudtner sollen sofort freigelassen werden! Willkürlicher Druck auf Menschenrechtler in der Türkei muss sofort beendet werden!



Erstveröffentlichung am 8. Juli bei Demobeobachtung Südwest. This Text in English

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.“

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

Im Kontext NSU…

Foto: Benjamin Davy
Wolf Wetzel im Gespräch mit beate maria wörz über ihre Plakataktion zum NSU-Komplex.

Frau Wörz, Sie haben als Künstlerin das Format der Werbeflächen entdeckt und genutzt. Können Sie mir etwas zu Ihrem ersten Projekt „bedacht hausen“ erzählen.

Das Konzept für -šbedacht hausen-˜ hatte ich 1999/2000 entwickelt. Seit Sommer 1999 hatte mich die enorme Diskrepanz der eigenen Erfahrung des -šmich beheimatet-˜ Fühlens an einem bis dato mir unbekannten Ort sehr beschäftigt, während eines Symposiums in Österreich und den laufenden Berichten im Radio über die damaligen Fluchtbewegungen im Kosovo. Ich suchte nach einer adäquaten Form für die Umsetzung dieses Themas und kam, zurück in Berlin, auf Idee der Werbegroßflächen.
Dank einer Förderung durch die damals noch existierende Stiftung Kulturfonds konnte ich das Konzept Anfang 2001 realisieren, es gab damals im Zeitraum von ungefähr sechs Wochen 120 Großflächenplakate im öffentlichen Raum zu sehen und 24.000 in ganz Berlin verteilte Postkarten dazu.
Formal war es das künstlerisch strengere Konzept, sehr reduziert, vier Worte, je einzeln auf einem Plakat schwarz auf weiß gedruckt: -šbedacht-™ -šunbedacht-™ -šunbehaust-™ und -šhausen-™, Letzteres auf seinen Ursprung hausen = einen Ort haben zum Wohnen, zurückgeführt.
Das Konzept setzte ähnlich wie jetzt auf Wahrnehmung durch Wiederholung, einen unbeschränkten Zugang, die Plakate überraschten durch den Moment des scheinbaren -šNichts-™ zwischen lauter und bunter Werbung und öffneten einen mentalen Raum für die Auseinandersetzung mit den jeweiligen Bedeutungsebenen.

Ich bin jetzt nicht zu gewagt, wenn ich vermute, dass Sie Kunst nicht in private, also relativ geschlossene Räume verbannen, sondern in den öffentlichen Raum stellen wollen, quer zu gewohnten Konsumwerbung?

Ich habe immer wieder nach Formen gesucht, Themen, die mich beschäftigen, häufig gesellschaftliche oder auch politische, soweit sich das überhaupt trennen läßt, in den öffentlichen Raum zu bringen und habe das mit unterschiedlichen Mitteln getan; letztlich ging es mir immer wieder darum, zu irritieren, die jeweils eigene Wahrnehmung und für die Betrachtenden scheinbar Selbstverständliches in Frage zu stellen, ein Nachdenken darüber anzuregen.

Diese erste Erfahrung brachte Sie dazu, dieses Großformat auch auf das Thema „NSU-Komplex“ anzuwenden. Sie hatten über ein halbes Jahr den in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur politischen Aufklärung der NSU-Terrorserie besucht. Was haben Sie von dort mitgenommen?

Zuerst einmal ein Erschrecken, eine Fassungslosigkeit über das, was sich an Abgründen auftat zwischen allen diesem -šNicht-Erinnern-˜, den sogenannten -šPannen-™, der offensichtlichen Gleichgültigkeit politischer Vertreter und auch von uns als Gesellschaft überhaupt gegenüber bestimmten in diesem Land lebenden Bevölkerungsgruppen und dem, was ihnen an Terror und Leid widerfahren war; es war ein -šNicht-fassen-können-˜, dass all diese Dinge tatsächlich passieren konnten. Anfänglich auch ein positives Erstaunen darüber, dass bis zu einem gewissen Punkt tatsächlich alle Mitglieder des Ausschusses parteiübergreifend ernsthaft an der Aufklärung zu arbeiten schienen, gegen offensichtliche Widerstände seitens der jeweiligen Verfassungsschutz- und anderer Behörden. Irgendwann, gegen Ende dieses ersten PUA zum NSU kippte etwas, Fragen gingen nicht mehr tief genug und wir alle fragten uns, was da gerade passiert.

Ich weiß nicht, ob wir denselben „Bruch“ meinen. Gegen Ende des ersten PUA in Berlin wurde der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 thematisiert. Gegen das kompakte Credo der Polizei- und Geheimdienstbehörden, man habe nichts gewußt und der Rest sei Pannen geschuldet, meldete sich eine ehemalige V-Frau mit Deckname „Krokus“. Der damalige Auschussvorsitzende Sebastian Edathy forderte im April 2013 vom Verfassungsschutz in Baden-Württemberg die entsprechenden Akten an. Dieser verweigerte die Herausgabe und drohte gleichzeitig der ehemaligen V-Frau mit einem Verfahren wegen Geheimnisverrates. Edathy setzte ein Ultimatum, blieb hartnäckig, was nicht ohne Folgen blieb: Ein nun öffentlich gemachtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornografie zielte leicht erkennbar auf die „Glaubwürdigkeit“ Edathys als Ausschussvorsitzender. Mit Erfolg. Am 18. Dezember 2014 erklärte Edathy: „Den Politiker Sebastian Edathy gibt es nicht mehr."

Ich kann die Details nach so langer Zeit nicht mehr nennen, aber es war sicher um diesen Zeitpunkt herum. Der Ausschuss endete ja im Juni 2013, meine ich, und dass plötzlich gegen Sebastian Edathy gezogen wurde, der bis dahin den Ausschuss gut geleitet hatte, läßt sich kaum glaubhaft als rein zufällige zeitliche Übereinstimmung vermitteln. Die Methode, häßliche -šTrümpfe-˜ aus dem Ärmel zu spielen, wenn jemand sich unliebsam macht wie damals mit der klaren Forderung, ist ja nichts Neues bei politischen Machtverhältnissen. Uns, die wir als Beobachterinnen oben auf der Besucherempore saßen, fiel eben auf, dass der bis dato deutliche Ermittlungs- bzw. Aufklärungswille über die Parteigrenzen hinweg plötzlich zu lahmen begonnen hatte wie ein Pferd, dem die Fesseln zu stark eingebunden wurden.

Lassen wir das Haifischbecken mal so stehen. Wie kamen Sie auf die Idee mit den Zitaten? Und wie leicht bzw. schwer war es, Menschen eine Meinung abzuringen, die dann unübersehbar auf Plakaten prangert?

Es taten sich einfach so viele neue Fragen auf, wenn man da saß und zuhörte und zusah, da lag es nahe.
Teilweise war es überhaupt nicht schwer, manche der Fragen /Sätze wurden sehr schnell von ihren jeweiligen Verfasserinnen formuliert, waren im Grunde längst fertig. Andere brauchten sehr lange, bis sie ihre Wortgestalt fanden, wieder andere Fragen sind nie bei mir angekommen; den Zugang zu den Betroffenen der Morde und Anschläge habe ich letztlich bis auf ein zwei Ausnahmen nicht hinbekommen, wollte ich sie doch auch nicht bedrängen in ihrem jahrelangen Leid und ihren Traumata.

Meinungs- und Pressefreiheit zu haben ist das eine. Wenn sie jedoch der üblichen „Erzählung“ widerspricht, verflüchtigt sich schnell das Geld. Wie kamen Sie an genau dieses?

Dieser Prozess war lang und mühsam: endlose Anfragen und Anträge, viel Anerkennung für das künstlerische Konzept und die Betonung seiner Wichtigkeit, jedoch fast genauso viele lobende Absagen haben mich am Ende nur einen Bruchteil der für das eigentliche Konzept (3.400 Plakate, 1 Jahr lang in 20 Städten mit 10-tägig wechselnden Fragemotiven) benötigten Gelder zusammenbringen lassen, so dass es jetzt nur eine sehr abgespeckte Kurzversion zu sehen gab und gibt. Ohne die nachhaltige Unterstützung seitens der Rosa-Luxemburg-Stiftung, dem Türkischen Bund in Berlin und Brandenburg (TBB) und privater Unterstützerinnen hätte ich vermutlich das Projekt irgendwann als in der Umsetzung gescheitert zur Seite gepackt.

Nun kenne ich das aus eigener Erfahrung. Zweifel darf man ja an der juristischen und politischen Aufarbeitung des „NSU-Skandals“ haben, aber keinesfalls eine andere „Erzählung“. War es schwierig, politische Unterstützung zu bekommen?

Letztlich ist mir das nur in wenigen Fällen gelungen. Entweder wurde auf eigene Projekte im Zusammenhang mit NSU und Rechtsextremismus und oder mangelnde Gelder verwiesen oder aber das Format und die formal strenge Aufmachung, das hochpolitische Thema passte für viele nicht - es war entweder zu politisch und zu kritisch (-šstaatsangreifend') oder nicht genug -šKunst-˜.

Sie hatten sicherlich vor, zum NSU-Tribunal in Köln mit Plakaten in der Stadt präsent zu sein. Hat das geklappt?

Das hat am Ende leider überhaupt nicht geklappt, im Zeitraum des Tribunals gab es trotz Unterstützung von unerwarteter Seite keine verfügbaren Flächen mehr in Köln, so dass letztlich in dem Zeitraum kein einziges Plakat in Köln hing, nicht mal am Ort des Tribunals, dem Schauspiel selber. Das fand ich sehr bedauerlich, kommen mit den gesammelten Fragen doch viele unterschiedliche Stimmen aus Politik und Gesellschaft zu Wort, bildet das Ganze eine Art kritische Gesamtfrageskulptur.

Wo kann man in nächster Zeit Ihre Plakate sehen?

Seit ca. 6. Juni gibt es in Berlin, München, Nürnberg, Köln und Kassel nochmals Plakate mit neuen Fragen zu sehen, die Mittel sind jedoch fast aufgebraucht. Außerdem läuft bis zum 17. Juni noch meine Ausstellung -šIm Kontext NSU-welche Frage stellen Sie?-™ in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin mit vier verschiedenen Großflächenplakaten und weiteren Arbeiten zum Thema.
Um den Jahrestag der Ermordung von Süleyman TaÅŸköprü soll es in Hamburg nochmals Plakate geben. Danach hängt es davon ab, ob die derzeit unterstützend von dritter Seite laufenden Spendensammlungen genügend Gelder zusammenbringen, so dass beispielsweise zum Ende des Gerichtsprozesses in München nochmals eine Kampagnenrunde laufen könnte - gedruckte Plakate sind noch genügend vorhanden, was fehlt, sind die Mittel für die Hängung.
Es gibt ein Spendenkonto, Spenden für das Projekt sind steuerlich absetzbar.

Vielen Dank für das Gespräch und die Bereitstellung einiger der Plakatmotive und mehr als gerne möchten wir unsere Leserinnen und Leser dazu aufzurufen, für dieses Projekt zu spenden.


Redaktionelle Anmerkung:

Das Bild von einem dieser Plakate wurde verstellt. Trotzdem haben wir genau dieses ausgewählt, denn es zeigt auf seine Weise, wie oft das Thema verstellt wird. Damit der Text auf jeden Fall nicht verloren geht:

„Warum schweigen abermals so viele, wenn es darum geht, politische und juristische Konsequenzen daraus zu ziehen, dass ohne staatliches Zutun der NSU nicht entstanden wäre, dass mit staatlicher Unterstützung zehn Jahre lang falsche Fährten gelegt worden sind? Wolf Wetzel, Journalist, Autor“

Wer die Fortsetzung dieser Plakataktion unterstützen möchte:

Spendenkonto-Nr. 1128062602
Kontoinhaber: Chorôso Kunstförderverein e.V.
Verwendungszweck: 'Plakatprojekt im Kontext NSU'
GLS Gemeinschaftsbank BLZ 430 609 67
IBAN DE92430609671128062602
BIC GENODEM1GLS


Vita:

beate maria wörz, Konzeptkünstlerin und Zeichnerin

im Süden Deutschlands geboren und aufgewachsen
1984 nach mehrmonatigem Aufenthalt in Basel Umzug nach Berlin
1991-97 Studium der Bildhauerei an der HdK Berlin und HfBK Saarbrücken (SS 1995)

1997 Meisterschülerin der HdK Berlin (heutige UdK)
Seitdem zahlreiche Ausstellungen, Förderungen, Projekte, Symposien und Arbeitsaufenthalte in Deutschland, Belgien, Polen, Österreich, Südafrika, Italien, Spanien, Schweden und der Schweiz. Seit 2000/2001 Konzepte/Arbeiten im öffentlichen Raum
Lebt und arbeitet überwiegend in Berlin

www.beatemariawoerz.de

Wolf Wetzel war Autor der ehemaligen autonomen L.U.P.U.S.- Gruppe, die sehr stark von der Häuserkampfbewegung der 80er Jahre, der Startbahnbewegung 1980-1991, der Anti-Golfkriegskampagne 1991 und der Bundestagsblockade gegen die Abschaffung des Asylrechts 1993 geprägt war. Er ist Autor mehrerer Bücher, das letzte trägt den Titel: Der Rechtsstaat im Untergrund: Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität, PapyRossa-Verlag 2015. Von 2011 bis 2016 war er Vorstandsmitglied von Business Crime Control/BCC Frankfurt.

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Erstveröffentlichung am Montag 19. Juni 2017 bei Rubikon

Immer schön die Straßenverkehrsordnung beachten

"Der Fehler der RAF war weder die Anwendung von Gewalt noch waren es Kriminaldelikte, sondern ihr Fehler war die Niederlage im antiimperialistischen Kampf. Der RAF diesen Fehler zu verzeihen und die Mitglieder dieser Gruppe zu amnestieren haben die Grünen, die Friedensbewegten, der akademische Mittelstand, die Pfaffen, die Linken und der Rest allen Grund, in Erwartung des Strafgerichts nämlich, welches ihnen vorwerfen könnte, weder Atomkraftwerke noch Nachrüstung verhindert zu haben."

Gewalt und Politik, Wolfgang Pohrt, Die alte Straßenverkehrsordnung. Berlin, 1987. S. 7-19. Hier: S. 19.

Bewußtsein und der gewalttätige Charakter aller Politik

"In Ländern, wo die Bürger noch eine leise Erinnerung daran haben, wie sie selbst zur Macht gekommen sind [...] besitzt man ein relativ klares Bewußtsein vom gewalttätigen Charakter aller Politik. Man hat also keinen Grund, es zu verleugnen, daß der Staat ein Machtapparat mit Machtmittel ist; man hat keinen Grund, den Gewaltapparat als Kommunikationsgemeinschaft solidarischer Demokraten zu verkaufen. Unter der Voraussetzung nun, daß der Staat sich zur Gewaltausübung als seinem legitimen Recht bekennt, ist es auch legitim, seine Macht anzugreifen und erobern zu wollen. Legal ist der Versuch freilich noch lange nicht, und er ist mit beträchtlichen Risiken verbunden, weil der Staat wiederum das Recht besitzt, sich nach Kräften zu wehren. Obgleich der Versuch, das Gewaltmonopol des Staates zu brechen, überall mit mit äußerster Härte verfolgt wird, wird er doch nirgends so sehr wie in Deutschland als Todsünde empfunden, welche den Täter disqualifiziert als amoralisches Monster."

Wolfgang Pohrt, Amnestie, in: derselbe, Zeitgeist, Geisterzeit, Berlin 1986, S.159 f.