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»Das Problem mit dieser Welt ist, dass kluge Menschen voller Zweifel sind, während dumme Menschen voller Zuversicht sind.« Charles Bukowski

40. Jahrestag der Ermordung von Elisabeth Käsemann

Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Bildquelle: Familie Käsemann / WikiPedia
Heute vor 40 Jahren wurde die deutsche Linke Elisabeth Käsemann nach wochenlanger schwerer Folter von der faschistischen Militärjunta in Argentinien getötet. Sie arbeitete in Armenvierteln von Buenos Aires und verhalf Gegnern der Militärjunta zur Flucht ins Ausland. Bevor sie am 24. Mai von Schergen des Regimes erschossen wurde, war sie zwei Monate lang schwer gefoltert worden. Der mit argentinischen Machthabern befreundete bundesdeutsche Botschafter unternahm nachweislich nichts, um ihre Freilassung zu erwirken, ebenso die Regierung in Bonn.

Aus dem Anlass nochmals der Beitrag von Fritz Güde, den er bei uns am 7. Juni 2014 veröffenlicht hat:

"Das Mädchen" - Elisabeth Käsemann, die lebendig Verscharrte


Ein eindrucksvoller Film nicht so sehr über Frau Käsemann selbst, sondern über die Urteile, die sie zu Lebzeiten trafen. Oder besser: nicht betrafen. Ihr Schicksal unter der argentinischen Militärdiktatur war vielen bekannt. Nur im deutschen Außenministerium stieß es auf taube Ohren. Während England und Österreich es schafften, ihre Staatsangehörigen herauszuholen, wäre das der damaligen westdeutschen Republik genau so gelungen. Wenn nur das geringste Interesse daran sich gezeigt hätte.

Nun, so viele Jahrzehnte später, ist der Weg frei zu Reue und Bekenntnis. Nur leider viel zu spät. Was auffällt bei dem schändlichen Wegschauen sind vor allem zwei Details, die keineswegs der Vergangenheit angehören, wie im Film von Ahnungslosen immer wieder behauptet wurde.

Das eine ist die lückenlose Zudeckung des später Offensichtlichen.Wenige haben damals den Worten des Vaters der Gefolterten geglaubt. Die breite Mehrzahl bekam nichts davon mit. So können Lebende zu Toten werden. Durch bloße Teilnahmslosigkeit.

Noch schärfer das zweite. Das Aufhören jeder Anteilnahme, sobald der Ausdruck "Terrorist" gefällt worden ist. Tatsächlich schwindet nach dem Film jeder Versuch einer Teilnahme, wenn das Terrorurteil gefällt worden ist. Versteht sich, ohne dass jemand das Urteil begründet.

Und darin liegt die Schwäche sämtlicher Staaten. Die Menschenrechtsverpflichtung jeder Gemeinschaft, wie wir sie für begründet halten, setzt allgemein und unanfechtbar voraus, dass nirgeds auf der Welt gefoltert werden darf. Und zwar ganz unabhängig von der angeblichen oder wirklichen Schuld des und der Betroffenen. Es besteht die ausnahmslose Pflicht, den Betroffenen erst einmal aus unwürdiger Gefangenschaft herauszuholen. Selbst wenn man dann im Heimatland ein geordnetes Verfahren gegen den Herausgeholten aufzieht.

Wo in der ganzen Welt wird dieser einfache Lehrsatz der Menschenpflicht rückhaltlos erfüllt? Die Aufrechterhaltung des Gefängnisses in Guantanamo sagt alles, was es gegen den Menschenrechtler Obama vorzubringen gilt. Und keineswegs nur gegen ihn. Es gibt keinen Staat - weder in West noch in Ost - der sich diesem Grundsatz der Menschlichkeit lückenlos aufgeschlossen zeigt.

Das Mädchen - Was geschah mit Elisabeth K.? 05.06.2014 | 75:00 min | UT |

Weitere Filme über die Verstrickungen und die Komplizenschaft der deutschen Politik und Wirtschaft, mit der argentinischen Militärdiktatur:

• Todesursache Schweigen

• "...dass du zwei Tage schweigst unter der Folter"

• Panteon Militar - Kreuzzug gegen die Subversion

• Deutschland und die Diktaturen Lateinamerikas - Interview mit Karl-Heinz Dellwo

• Wunder gibt es nicht - von Gaby Weber (2013)

Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004



Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“. (http://www.nsu-tribunal.de/programm)

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

„Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.-(http://www.nsu-tribunal.de)

Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.

Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.

Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der -º
organisierten Kriminalität-¹ vermute: "Der Begriff -ºTerroristischer Anschlag-¹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen." (SZ vom 22.11.2012)

Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): "
Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu." (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)

Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:

So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte:
"Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen." Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. "Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt -“ mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können." (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.

Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: "-ºDas war ein Deutscher ganz sicher-¹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach." (Keupstraße: -ºDie Ausländer waren es selbst-¹ -“ Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: "-ºSchweig darüber. Kein Wort zu niemanden-¹. Sie haben mir richtig Angst gemacht." (WDR-Magazin -ºWestpol-¹ vom 25.11.2012)

Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: "
Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW "zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete." (rtl.de vom 22.11.12)

Mit -ºVertrauenspersonen-¹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.

Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: "Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin -ºWestpol-¹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein." (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 -“ auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich
eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der -ºC 18-¹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift -ºHow to build a Dave C. Special-¹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (-ºDave-¹) Copelands "heroischer" Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.

Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während -ºCombat 18-¹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: "Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich
unwesentliche Übereinstimmungen."

Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur
unwesentliche Übereinstimmungen.

Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln -“ koste was es wolle -“ auszuschließen.

Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:

"Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, -º
dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist-¹." (SZ vom 13.11.2011)

Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: "Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: -º
Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!-¹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (...) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: -ºEntschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an -“ da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!-¹

Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe -ºCombat 18-¹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.

Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte -“ die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken ... Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: -º
Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!-¹" (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: "Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen ...
Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben." (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!

Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen -“ und wie: "Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten ... Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. -º
Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum-¹, sagte Petra Pau (Linke)." (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: "
Diesen Fall hätte man aufklären können."

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins -ºkriminelle Milieu-¹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit -ºAnti-Terror-Gesetze-¹ wie Bonbons in die Menge warf, eine -ºKlarstellung-¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

"Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: -ºDie Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.-¹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck -ºterroristischer Hintergrund-¹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den -ºislamistischen Terrorismus-¹ bezogen hat.

Diese -ºKlarstellung-¹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:

"Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative -ºKeupstraße ist überall-¹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte -ºKlarstellung-¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (...)

Die in der -ºKlarstellung-¹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die -ºErkenntnisse ... [der] Sicherheitsbehörden ... deuten auf ein kriminelles Milieu-¹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese -ºErkenntnisse-¹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung -ºvon oben-¹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als -ºterroristische Gewaltkriminalität-¹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei -ºeindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus-¹ gemeint gewesen. Eine solche -ºErklärung-¹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein -ºschwerwiegender Irrtum-¹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen." (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den "Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen" festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab -“ aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

"Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (...) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (...) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten." (mdr.de vom 11.4.2015)

“Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel.- (NSU-Tribunal, Köln) Wolf Wetzel Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015


Publiziert auf Rubikon am 15.5.2017: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: www.wolfwetzel.wordpress.com https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015

Zum 41. Todestag von Ulrike Meinhof: Bambule (1970)

Ulrike Meinhof 1964
Quelle: Privates Foto, aus der Sammlung Bettina Röhls, der Tochter Ulrike Meinhofs

In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 starb Ulrike Marie Meinhof im Knast Stuttgart-Stammheim. Ihr Tod und auch der der anderen RAF Gefangenen in der Haft wurde bis heute nicht vollständig aufgeklärt, Menschen, die an der staatlichen Selbtmordthese zweifeln, werden kriminalisiert. Ulrike Meinhof engagierte sich seit 1957 politisch, war Mitglied der illegalisierten KPD und wurde durch ihre Artikel und Kolumnen vor allem in „Konkret“ eine bedeutende linke Persönlichkeit in der BRD.

"Sie war die erste Person in der Bundesrepublik, nachdem wir aus Polen 1958 nach Westdeutschland gekommen waren, die nach meiner Zeit im Warschauer Ghetto fragte. Am Ende des Interviews, das viel länger dauerte als ursprünglich geplant, hatte Ulrike Meinhof Tränen in den Augen." Marcel Reich-Ranicki

1970 gründete sie mit anderen die bewaffnet im Untergrund kämpfende Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF). Zu ihrer Person hatte ich anlässlich ihres 40. Todestages im vergangenen Jahr einiges zusammengestellt, das ich an dieser Stelle nicht wiederholen will. Relativ unbekannt ist ihre Arbeit als Drehbuchautorin an dem auch heute kaum gezeigten Film Bambule:

"24 Stunden in einem geschlossenen Mädchenheim: Irene und Monika unternehmen einen Ausbruchsversuch. Während Irene die Flucht gelingt, landet Monika zur Strafe in der Arrestzelle und erzählt dort einer Fürsorgerin ihre Lebensgeschichte. Die Situation im Heim spitzt sich zu und in der Nacht wird eine "Bambule", ein Aufstand, angezettelt." (arte)

"Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabel auf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse." (wikipedia)

Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung Ulrike Meinhofs an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre sind.


Das Buch "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" ist längst zum Klassiker geworden. Nicht nur wer wissen will, welche Erziehungsvorstellungen noch Ende der sechziger Jahre herrschten, sollte Bambule lesen. Denn das Thema ist aktuell wie je: Wie geht die Gesellschaft mit Randgruppen um, wie erzieht der Staat diejenigen, deren Fürsorge ihm übertragen wurde? Ulrike Meinhof hatte sich als Journalistin in langen Recherchen ein Bild über die Lage der Mädchen in Erziehungsheimen gemacht. In der Geschichte von Irene beschreibt sie den Alltag zwischen Hof, Schlafraum, Wäscheraum und "Bunker", die Repressalien der Erzieher und die Befreiungsversuche der Mädchen, die "Bambule" machen, weil sie leben wollen und nicht bloß sich fügen.

Auf Teufel komm raus. Bei den NSU-Ermittlungen wird vertuscht und gelogen, dass sich die Balken biegen

Selbstverständlich sind Zweifel erlaubt. Zweifel, die jede/r haben darf und kann, solange damit die offizielle Version nicht in Frage gestellt wird.

Wer hingegen von den zehntausend Zweifeln und fünftausend Zufällen genug hat, und anhand der vorliegenden Beweismittel die offizielle Version für die unwahrscheinliche hält, also einen anderen Geschehensablauf mit mehr Plausibilität nachstellen kann, der bekommt es mit dem medialen Escortservice der offiziellen Version zu tun. Sie diskutieren nicht, schon gar nicht in ihrer Zeitung, sondern schleudern den Bannstrahl auf die Abweichler. Früher nannte man sie Ketzer, Ungläubige, heute nennt man sie Verschwörungstheoretiker, kurz Spinner. Eine moderne Form des Scheiterhaufens: Das muss weg, das muss zum Schweigen gebracht werden. Seht her, was euch auch blühen kann ... haltet euch fern, haltet euch an unsere Offenbarungen. Amen. Schluss aus.

Das macht die SZ, die sich für ganz besonders investigativ und kritisch hält, nicht aufgrund fehlenden Wissens, sondern im Wissen um die Fakten.

Als kurz nach der Selbstbekanntmachung der neonazistischen Terrorgruppe NSU im Bundesamt für Verfassungsschutz zahlreiche V-Mann-Akten mit Bezug auf den NSU-Komplex vernichtet wurden, war der mediale Escortservice sofort zur Stelle und sprach von einem bedauerlichen Fehler, einem unglücklichen Versehen. Wer hingegen von einer Vertuschungstat sprach, von einer vorsätzlichen Sabotage der Aufklärung, der hatte nicht alle Tassen im Schrank.

Es war kein Spinner mit blutunterlaufenen Augen, sondern der Referatsleiter mit dem Decknamen Lothar Lingen, der am 24. Oktober 2014 von BKA-Beamte befragt wurde. Dort gab er Folgendes zu Protokoll:

„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des "Thüringer Heimatschutz" und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht." (spiegel.de vom 10.11.2016)

Als beim Mord an den Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat in Kassel 2006 die Anwesenheit des hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme nicht mehr zu verheimlichen war, war man kurz schockiert und interessiert: Alleine die Tatsache, dass zur Tatzeit ein VS-Mitarbeiter und praktizierender Rassist in einem türkischen Internet-Cafe war, der einen Neonazi als V-Mann führte, mit diesem vor und nach der Mordtat telefonierte, würde man normalerweise für den feuchten Traum eines Spinners halten. Tatsächlich war es polizeiliche Ermittler, die ihn ausfindig gemacht hatten und als möglichen Tatverdächtigen wochenlang abhörten und observierten.
Doch sehr geschwind erlosch das Interesse der Medien daran, Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. Denn sehr schnell wurde klar und belegbar, dass es sich nicht nur um einen merkwürdigen VS-Mitarbeiter handelte, der in seiner Jugend „Klein-Adolf“ gerufen wurde und bis heute seine rassistische Gesinnung in seinen Beruf einbringt. Die von der Polizei abgehörten Telefonate konnten einen geradezu lückenlosen Schutz durch all seine Vorgesetzten belegen.

Dass man das alles als Mißverständnis deuten kann, hat ein Mann recht früh zurückgewiesen und zurechtgerückt. Wieder war es kein Spinner, sondern der Leiter der -ºSOKO Café-¹, Gerhard Hoffmann, der im Juni 2012 als Zeuge vor dem NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin geladen worden war. Aus dem Gedächtnis gibt Mely Kiyak folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:

"GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.

UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?

GH: Selbst dann nicht...

UA: Bitte?

GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft." (FR vom 30.6.2012)"

Man hätte ein Sturm der Empörung vermuten dürfen, als Reaktion auf diese unmißverständliche Aussage, dass der Geheimdienst die Aufklärung in diesem Fall sabotieren wird. In Wirklichkeit trat genau das Gegenteil ein. Allen voran die Süddeutsche Zeitung warf sich mit Leib und Seele vor den VS-Mitarbeiter Temme. In einer langen Homestory für -šPanorama-™ ließen sie Andreas Temme und seine Frau zu Wort kommen -“ ohne eine Widerrede, ohne einen Widerspruch. Das Fazit war ganz schlicht und haltlos: Andreas Temme war „zur falschen Zeit am falschen Ort“. (-ºPleiten, Pech und Pannen-¹, Panorama-Beitrag vom 5.7.2012)

Das dieser journalistische Freispruch nichts mit den Fakten zu tun hat, dass wenig Fakten eine Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder belegen können, eine Vielzahl von Fakten jedoch Andreas Temme als Tatwissender bzw. Tatbeteiligten belasten, war wohl der Grund, warum sich der SZ-Redakteur Hans Leyendecker bereits im April 2013 auf geradezu panische Weise schwindlig redete:

„Das is ausermittelt. Das ist nun wirklich damals ausermittelt, das ist jetzt noch mal ausermittelt. Der saß da, das is auch ne Figur wie eigentlich aus 'nem Roman, hat früher Mein Kampf intensiv gelesen. Es passte scheinbar alles. Aber es ist ausermittelt, er hat mit dieser Tat, wenn Sie gucken, die Mörder kamen aus Dortmund, es wäre möglich gewesen, dass sie in Münster gemordet hätten, dass sie woanders, er hat mit dieser Tat nicht zu tun gehabt. (...) Was ausermittelt ist und das ist ausermittelt. Und dann kann ich nicht mit 'ner Verschwörungstheorie noch mal um die Ecke kommen." (ARD-Sendung Bericht aus Berlin vom 14.4.2013)

Nun nimmt die Redakteurin Annette Ramelsberger von der Süddeutsche Zeitung die Dokumentation „Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michele Kiesewetter“ von Katja und Clemenz Riha, im ARD am 24. April 2017 ausgestrahlt, zum Anlaß, nochmals den zeitungseigenen „Dschungel der Verschwörung“ zu bewässern. Ein selbst angelegter Dschungel, den sie mit viel Engagement und noch mehr Fabelwesen ausschmücken. Es geht um den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, bei dem Michele Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt worden waren.

Dass genau das, was sie mit „Verschwörungstheorie“ zu brandmarken versucht - einen Fakten leugnenden und fakten-freien Raum mit freischwebenden Kontexten - ihr eigenes Kopf- und Handwerk ist, belegt dieser Verriß: „NSU-Opfer Kiesewetter. Wenn das Böse zu banal ist“ vom 24. April 2017.

Dabei greift die Redakteurin zuerst auf den Dreiteiler „Mitten in Deutschland: NSU“ zurück, der aus verschiedenen Perspektiven den NSU-Komplex nachstellt, in einer Spielfilmversion.

Im letzten Teil „Die Ermittler -“ Nur für den Dienstgebrauch“ geht es um die Rolle der V-Leute, beim Zustandekommen des NSU, bei der Verhinderung möglicher Festnahmen, bei der Sabotage der Aufklärung:

„Da tauchte im Film plötzlich ein V-Mann auf, der genau wusste, wie der Staat in der Mordserie mit drinhing, und dann, als er endlich auspacken wollte, mit seinem Auto explodierte. Diese Szene war der Schluss der Trilogie und sie suggerierte, dass die NSU-Täter Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und die nun vor Gericht stehende Beate Zschäpe nur Marionetten eines dunklen Netzwerks waren.“

Schön, das man der Redakteurin Annette Ramelsberger beim Eigenbau eines Verschwörungsgespenstes zuschauen kann: Diese Szene sollte zeigen, dass nachweislich Dutzende von Neonazis als V-Leute im Nahbereich des NSU-Netzwerkes aktiv waren. Sie soll andeuten, dass zahlreiche V-Leute den neonazistischen Untergrund mit angelegt haben, dass sie mit ihnen in Kontakt standen, dass sie den NSU im Untergrund unterstützt haben. Und dass Menschen in Lebensgefahr geraten, wenn sie der offiziellen Version (Terrortrio, keine staatliche Verwicklungen) widersprechen. Keine cineastische, künstlerische Übertreibung, sondern bittere Realität.

Genau diese Nahtstelle wollte der Spielfilm ganz vorsichtig sichtbar machen. Dass er nicht konkreter, deutlicher wurde, liegt nicht an fehlenden Fakten, sondern an der Vorsicht der Filmemacher.

Dass das „dunkle Netzwerk“, das die NSU-Mitgliedern zu „Marionetten“ macht eine Suggestion der SZ-Redakteurin ist, die sie dann den Filmemachern unterschiebt, ist mehr als durchsichtig. Sie trivialisiert eine Filmszene, um genau das aus dem Blick zu schaffen, was diese Spielfilmszene an Geschehnissen verarbeitet wollte: Das Faktum, dass an keinem NSU-Tatort so viele potenzielle Zeuginnen und Zeugen, so jung und unter so ungewöhnlichen Umständen starben:

25. Januar 2009

Arthur Christ, 18 Jahre, wurde am 25. Januar 2009 auf einem Waldparkplatz nördlich von Heilbronn gefunden -“ verbrannt aufgefunden:

„Der 18-Jährige hatte am 25. Januar 2009, kurz nach 1 Uhr, einen Freund abgesetzt und wollte ein Feuerwehrfest in Eberstadt besuchen. Gegen zwei Uhr entdeckten Autofahrer den brennenden Wagen auf einem Waldparkplatz. C. verbrannte. Im Wrack fanden Ermittler Spuren eines Benzin-Diesel-Gemisches. Ungeklärt ist, ob es Suizid oder Mord war. Arthur C. hatte wie Florian H. keinen Abschiedsbrief hinterlassen.“ (Südwest Presse/Haller Tagblatt vom 12.2.2015)

Was als rätselhaftes persönliches Drama geschildert wurde, hat einen politischen Hintergrund: „Der Name Arthur Christ taucht in den Ermittlungsakten der Sonderkommission Parkplatz zum Heilbronner Polizistenmord auf. Er soll eine Ähnlichkeit mit einem der Phantombilder haben. Und er befindet sich u.a. auf einer Liste von etwa 20 Personen in den Ermittlungsakten. Was es mit diesen Personen auf sich hat, ist unklar.“ (Thomas Moser, Nächster Todesfall im NSU-Komplex, telepolis vom 15.2.2016)

16. September 2013

Traueranzeige der Familie Heilig
Florian Heilig, 21 Jahre, starb am 16. September 2013 -“ auf dem Weg, seine im Jahr 2011 gemachten Aussagen zum NSU, zur NeoSchutzStaffel/NSS und zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 zu wiederholen bzw. präzisieren. Angeblich soll er sich am Morgen des 16. September in seinem Auto aus „Liebeskummer“ selbst verbrannt haben. Das behauptete Motiv stellte sich als frei erfunden heraus. Die Selbstmordabsichten wurden bestritten, sowohl von Seiten seiner Freundinnen und Freunde, als auch von seiner Schwester und seinen Eltern. Nachdem er sich zum Ausstieg aus der Neonaziszene entschieden hatte und sich im Aussteigerprogramm des LKA Stuttgart befand, wurde er von seinen ehemaligen „Kameraden“ bedroht, erpreßt und durch einen Messerstich verletzt. All das wußte das LKA.

7. April 2014

Thomas Richter, 38 Jahre, besser bekannt unter seinem Decknamen -ºCorelli-¹ sollte im April 2014 als Zeuge im NSU-Prozess in München gehört werden. Dazu kam es nicht. Laut Polizeiangaben wurde er am 7. April tot in seiner Wohnung nahe Bielefeld gefunden. -ºCorelli-¹ starb an einer äußerst seltenen Krankheit -“ wenn man dem Obduktionsbericht noch Glauben schenken will: "an einer nicht erkannten Zuckererkrankung".

Auf jeden Fall starb er rechtzeitig, denn er hätte mit seinem Wissen die komplette Anklageschrift für den Prozess in München zerlegen können:

Thomas Richter war einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt. Unter dem Decknamen -ºCorelli-¹ lieferte er -“nach offiziellen Angaben -“ von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans. "Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine -ºDer Weiße Wolf-¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fett gedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: -ºVielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter ...-¹. (spiegel-online vom 18.9.2012)

Dass ein V-Mann als Verbindungsglied zwischen der neonazistischen Kameradschaft THS, dem KKK-Ableger in Baden-Württemberg und dem NSU im Untergrund agierte, hätte die bis heute aufrechterhalte Legende zerstören können, staatliche Behörden hätten dreizehn Jahre nichts gewusst.

28. März 2015

Am 28. März 2015 wurde Melisa Marijanovic, "eine 20-jährige Zeugin im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) tot in ihrer Wohnung aufgefunden." Laut Polizeiangaben wurde sie von ihrem Verlobten, Sascha Winter, mit Krampfanfällen in der Wohnung gefunden. Die herbeigerufenen Ärzte konnten ihr Leben nicht retten. Einem Obduktionsbericht zufolge sei sie an einer Lungenembolie gestorben.

Zwei Wochen zuvor, am 13. März 2015, wurde sie als Zeugin im PUA in Baden-Württemberg gehört. Sie war kurze Zeit mit Florian Heilig liiert. Fest steht, dass sie der Selbstmordthese widersprochen und dass sie sich selbst bedroht gefühlt hatte.

8. Februar 2016

Sascha Winter, 31 Jahre, Verlobte der verstorbenen Zeugin Melisa Marijanovic wird laut Polizeiangaben mittags tot in seiner Wohnung gefunden. Nach Auskunft von Behördensprecher Tobias Wagner habe man "bislang keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden" gefunden. Man gehe von einem Suizid aus. Man habe einen „Abschiedsbrief“ von ihm gefunden, den er elektronisch verfasst und verschickt haben soll. Bis heute weigert sich die Staatsanwaltschaft Auskunft darüber zu geben, wer Sascha Winter gefunden hat, woran er gestorben ist, wer den „Abschiedsbrief“ bekommen haben, was in diesem elektronisch verfassten Abschiedsbrief stehen soll.

Dass der Tod eines aussagewilligen Ex-Neonazis, der Tod einer Freundin, die ihre Angst klar formulierte, der Tod eines V-Mannes kurz bevor er als Zeuge geladen werden sollte, mehr Nachfragen verlangt, als von „Unfällen“ zu reden, wäre bei einer „mysteriösen“ Todesserie unter Konzernmanagern eine Selbstverständlichkeit -“ und kein Raunen im selbstgebauten Dschungelcamp.

Dass die Dokumentation keine weiteren Zeugen fand, die etwas zum Mordgeschehen in Heilbronn sagen wollten, liegt auf der Hand. Bei mir hatte sich nach dem Tod von Sascha Winter eine recht enge Freundin von ihm gemeldet. Sie hatte keinen „elektronischen Abschiedbrief“ erhalten und widersprach entschieden irgendwelchen Selbstmordgedanken. Sie hatte noch mit ihm neue Motocrossrouten ausfindig gemacht, da dies sein großes Hobby war. Nach mehreren E-Mail-Wechsel löschte sie ihre Spur und war nicht mehr erreichbar.

Was der Film also zusammentrug, war denen, die sich damit beschäftigen, weitgehend bekannt. Dazu zählt die Tatsache, dass es noch nie so viele ZeugInnen und Zeugen an einem NSU-Tatort gab wie im Fall Heilbronn. Mit deren Hilfe wurden 14 Phantombilder möglicher Täter angefertigt. Mit diesen wurde -“ auf Anweisung der Staatsanwaltschaft - nicht gefahndet. Dazu gehört die Tatsache, dass es keinen einzigen Zeugen gibt, der die beiden NSU-Mitglieder am Tatort oder in Tatortnähe beschrieben hatte.

Das Trafohäuschen an der Theresienwiese
Foto: Wolf Wetzel
Von der Einfahrt zur Theresienwiese konnte man den Streifenwagen, an der Seite des Trafohäuschens geparkt, nicht sehen. Dafür war man mit Dutzenden von Ausstellern konfrontiert, die dort das Volksfest vorbereiteten.

Auch die polizeilichen Ermittlungsergebnisse können nicht mehr aus der Welt gestikuliert werden. Es gibt keine Spuren (DNA, Fingerabdrücke etc.), die eine Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder nahelegen könnte, dafür jedoch unzählige Spuren, die man bis heute nicht zuordnen kann. Und nicht minder relevant ist das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, die von „vier bis sechs“ Tätern bzw. Tatbeteiligten ausgehen.

Dieses und einiges mehr steht massiv der später vorgenommenen Täterzuweisung entgegen. Denn selbst das Motiv, das den beiden NSU-Mitgliedern unterstellt wurde, hat die Kraft einer ausgerupften Feder: Der bis an die Zähne bewaffnete NSU wollte an die Dienstwaffen der beiden Polizisten gelangen, was der ehemalige Polizist und jetzige Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Berlin, Clemens Binninger (CDU) sinngemäß so kommentierte:

Warum sollen Neonazis 450 Kilometer weit fahren, um an Waffen von Polizisten zu gelangen?

Die offizielle Tathypothese kommt einem Sieb gleich, in dem das Wasser steht

Zeugenbefragung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg. Jürgen Filius (Grüne): "Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?" Chef-Ermittler Alex Mögelin antwortete knapp: "Bei den objektiven Spuren: nichts." (Südwest Presse vom 29.5.2015)

All das tut die SZ-Redakteurin als „Raunen“ ab und finalisiert sich selbst: „Auf Teufel komm raus wird versucht, das Bild einer Verschwörung zu zeichnen.“

Die einzige, die unentwegt eine Verschwörung herbeiraunt, ist die Redakteurin selbst. Eine Redakteurin, die genau das beherrscht, was sie für „krude“ hält.

Den Umstand, dass der NSU keine Waffen mehr brauchte, dass das Motiv an Schwachsinn nicht zu überbieten ist, kontert die SZ-Redakteurin mit der Einlassung von Beate Zschäpe, dass „ihre Freunde an jenem Tag über die Polizistin Kiesewetter und ihren Kollegen Martin A. hergefallen waren, weil sie eine gute Polizeipistole haben wollten.“

Das ist schon ganz besonders: Beate Zschäpes Einlassungen vor Gericht werden unisono für unglaubwürdig eingeschätzt. Ausgerechnet diese genießt ihr Vertrauen.
Wie schwach muss doch das ausgegebene Motiv sein.

Die Dokumentation geht also aus gutem Grund den Spuren nach, die einen anderen Geschehensablauf plausibel machen und fragt nach Motiven, die nicht ganz so hirnrissig sind wie die offizielle.

Dass dies für den Tatort Heilbronn wirklich schwer ist, ist unbestritten. Zu viele Spuren wurden kontaminiert, zu vielen Spuren wurde nicht nachgegangen, zu viele Varianten (wie die im Protokoll des US-Militär-Geheimdienstes DIA) sind nicht überprüfbar, zu viele Trugspuren (wie die Wattestäbchen) tragen zur Verwirrung bei.

Dass den vielen anderen Möglichkeiten nicht nachgegangen wird, dass genau dies von behördlicher Seite aus torpediert wird, um die unplausibelste Tatversion zu decken, ist der eigentliche Skandal. Dafür muss man keine Verschwörung bemühen oder gründen. Es reicht die Absicht, damit (Mit-)Täter zu decken, die heute noch leben ... und das sehr virulente Wissen, das der Kriminologe Thomas Feltes laut ausspricht und andere zum Schweigen bringt: "Wenn Heilbronn kippt, kippt das ganze NSU-Verfahren".

Über all das legt die SZ-Redakteurin ihr Raunen, um mit einer nicht wirklich versteckten Denunziation abzuschließen: „Es gibt noch offene Fragen im Fall NSU, man hätte sie gerne geklärt. Um so ärgerlicher ist es, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien führt.“ (SZ vom 24.4.2017)

Dass ihre Zeitung, ihre Kollegen an einer Homestory für Andreas Temme beteiligt waren, die man ebenfalls im öffentlich-rechtlichen Fernsehen „vorgesetzt“ bekommen hat, verschweigt sie. Eine Homestory, die nichts weiter war als ein öffentlich-rechtlich finanzierter 45-minütiger Werbeblock.

Anmerkung des Autors:

Auf der Internet-Plattform „NachDenkSeiten“ habe ich meine Recherchen in bisher fünf Beiträgen zusammenfasst:

Weitere Informationen:

Wolf Wetzel: "Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf?", 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

ARD-Dokumentation "Tod einer Polizistin" vom 24.04.2017

Erstveröffentlichung auf Rubikon, 28. April 2017

63. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - neue Initiative zu seiner Freilassung

Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 63 Jahre alt. Mehr als 35 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle. Er ist seit Jahren schwer an Hepatitis-C erkrankt. Das bundesweite Free-Mumia-Netzwerk ruft an seinem heutigen zu neuen Anstrengungen zu seiner Freilassung auf. Wir dokumentieren diesen Aufruf und bitten unsere LeserInnen um Unterstützung.

Mumia freut sich über Geburtstagspost:

Mumia Abu-Jamal

#AM 8335
SCI Mahanoy
301 Morea Road
Frackville, PA 17932
USA

Zum Geburtstag von Mumia Abu-Jamal: Anfang vom Ende der Gefangenschaft? Dramatischer Appell zum Fundraising der Verteidigung

Mumia Abu-Jamal 2014
Heute hat der gefangene Journalist Mumia Abu-Jamal seinen 63. Geburtstag. Im folgenden wollen wir uns mit den Hintergründen seiner Inhaftierung seit 1981 befassen und auf die aktuellen Gefangenenkämpfe in den USA eingehen, an denen der ehemalige Black Panther bis heute aktiv teilnimmt.

Ein dringender Hilferuf erreichte uns aus den USA. Johanna Fernandez vom Committee to Save Mumia Abu-Jamal ruft in ihrem Schreiben zu unmittelbarer Hilfe auf. Derzeit überschlagen sich die Ereignisse um unsern „Long-Distance-Revolutionary“ und seine rechtliche Vertretung hat alle Hände voll zu tun. Endlich wird seine lebensbedrohende Krankheit behandelt. Aber viele glauben, dass diese inzwischen rechtlich erzwungene Behandlung zu spät aufgenommen wurde.

Mit einer anderen juristischen Initiative soll außerdem eine neue Verhandlung des Falls erreicht werden. Ausgerechnet an seinem Geburtstag, dem 24.April 2017 startet eine Anhörung zur neuesten Wendung in dieser langwierigen Geschichte: quasi in einem „letzten Gefecht“ werden seine Anwält*innen nachweisen, dass Mumia nicht nur zu Unrecht verurteilt wurde, sondern auch schwerwiegende Verfahrensmängel einen neuen Prozess erfordern.

Hiermit steht also Spitz auf Knopf: entweder ein Durchbruch erzielt den Anfang vom Ende seiner Gefangenschaft. Oder aber uns läuft die Zeit davon und Mumia geht einen weiteren Schritt zu seinem Ende im Knast entgegen.

Erinnern wir uns...

About Mumia Abu-Jamal

Der afroamerikanische Journalist wurde 1981 von der Polizei in Philadelphia (USA) niedergeschossen und 1982 ohne gültige Beweise für den vermeintlichen Mord an einem Polizisten zum Tode verurteilt.

Über Jahrzehnte anhaltende Proteste gegen diesen Akt staatlicher Repression gegen einen engagierten Journalisten konnten die Hinrichtung verhindern. 2011 bestätigte der US Supreme Court, dass die Verurteilung von Mumia nicht rechtmäßig zustande gekommen sei und hob das Todesurteil auf. Trotzdem ist er bis heute in Haft.

Denn mit Mumia Abu-Jamal verfolgte die Justiz ein sehr prominentes Mitglied des schwarzen Widerstands: Bereits als Teenager in den 60ern beteiligt sich Mumia an vielen Demonstrationen gegen Rassisten und Diskriminierung schwarzer US-Bürger_innen.

Nachdem er bereits früh Opfer von Polizeigewalt wird, erkennt er, dass zum Verändern rassistischer Diskriminierung eine starke Selbstorganisierung notwendig ist. So ist er 1969 maßgeblich an der Gründung der Black Panther Party (BPP) in seiner Geburtsstadt beteiligt und übernimmt den Posten des Pressesprechers sowie die parteieigene Zeitungsgestaltung. Im Zuge der Zeitungsarbeit bereist er in den folgenden Jahren weite Teile der USA und berichtet u.a. über den Mord des FBI an dem bekannten Panther-Aktivist Fred Hampton in Chicago. In diesem Zusammenhang wird er auch in einem Interview 1970 mit einem Zitat in Verbindung gebracht, das dann unter Missachtung des Zusammenhanges in seinem späteren Mordprozess von 1982 stark zu seinem Todesurteil beitrug: „Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen“ - von Mumia gebraucht, um die brutale Behandlung der Afroamerikaner_innen und ihre Organisationen wie der BPP durch die Polizei zu charakterisieren, und vom Staatsanwalt so hingedreht, als sei dies die politische Philosophie nicht des US-Staats, sondern Mumias!

Als das Aufstandsbekämpfungsprogramm des FBI (COINTELPRO) Anfang der 70er große Erfolge bei der Spaltung und letztendlich Zerschlagung der BPP zeigt, verlässt Mumia enttäuscht über vielerlei Fraktionsstreitigkeiten die Organisation und beginnt am Goddard-College in Vermont zu studieren. Am College begegnet er dem Radiojournalismus, in welchem er fortan begeistert tätig ist.

Nach seiner Rückkehr nach Philadelphia sieht es zunächst sogar so aus, als ob der talentierte Journalist Mumia Abu-Jamal eine große Nachrichtenkarriere vor sich hätte. Zeitweilig ist er für eine US-weite Sendung vergleichbar der Fernseh-Literatur Talkshow von Ophra Winfried heute im Gespräch. Allerdings gerät er, während sein Bekanntheitsgrad steigt, wegen einiger seiner Themen in Schwierigkeiten. So berichtet er nicht nur über unverfängliche Themen des Lebens in den USA, sondern hält unbeirrbar an Themen wie rassistischer Polizeigewalt sowie Korruption im Polizeiapparat oder der frustrierenden sozialen Lage, in der die meisten People Of Color leben, fest. Das bringt ihn um die meisten seiner gut bezahlten Radioanstellungen, aber verschafft ihm auch den anerkennenden Spitznamen "The Voice Of The Voiceless" - die Stimme der Unterdrückten.

1978 werden er und andere kritische Journalisten vom damaligen Bürgermeister (und früheren Polizeichef) Philadelphias Frank Rizzo bei einer Pressekonferenz öffentlich angegriffen. Die Polizei hatte das Gebäude der radikalökologischen Organisation MOVE gestürmt, und dabei war, wahrscheinlich im Kreuzfeuer seiner Kollegen, ein Polizist ums Leben gekommen. Mumia und seine Kollegen werden vom Bürgermeister beschuldigt, durch ihre Berichterstattung dafür verantwortlich zu sein. Die Rede endet mit der direkten Drohung, der Bürgermeister hoffe, "noch in meiner Amtszeit dafür zu sorgen, dass Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden".

Mumias Verhaftung und Prozess 1981

Wie schnell diese Drohung wahr werden sollte, zeigte sich am 9.Dezember 1981. Als Mumia, der inzwischen nachts Taxi fuhr, um als freier Journalist überhaupt noch seine Familie ernähren zu können, sah, wie ein Polizist seinen Bruder verprügelte, stieg er aus und eilte zur Hilfe. Dieser Polizist, Daniel Faulkner, schoss Mumia nieder.

Unter nie zufrieden stellend geklärten Umständen wurde danach auch Daniel Faulkner dort erschossen.

Die später am Tatort eintreffende Polizei erkannte hier sofort die Möglichkeit, den bekannten kritischen Journalisten endgültig zum Schweigen zu bringen. Unmittelbar nach der Tat war bereits der Leiter der politischen Abteilung der Polizei, George Fencl, am Tatort, der eigentlich an einem Mordschauplatz beruflich zunächst einmal gar nichts verloren hatte. Dass der Tatort sofort manipuliert wurde, ist mittlerweile durch etliche Fotos nachgewiesen, sogar auf einigen Fotos der Polizei selbst. Zeugen, die berichteten, einen vierten Mann nach den Schüssen wegrennen gesehen zu haben, wurden ignoriert. Für die ermittelnden Beamten stand von Anfang an fest, dass Mumia der Täter sein sollte.

Auf der Fahrt ins Krankenhaus wurde der lebensgefährlich verletzte Mumia Abu-Jamal brutal geschlagen und getreten, überlebte aber trotzdem.

Als er einige Monate später wegen Misshandlung bei seiner Festnahme eine Anzeige gegen die beteiligten Beamten erstattete, wurde lange nach den Geschehnissen plötzlich behauptet, Mumia habe in jener Nacht den Mord gestanden. Merkwürdigerweise war es drei geschulten Polizeibeamten sowie zwei Krankenhauswachen nicht früher eingefallen, diese Aussage zu Protokoll zu geben.

Auch die Staatsanwaltschaft war nicht untätig. Bei der Geschworenenauswahl für den Prozess gegen Mumia von 1982 filterte sie systematisch Afroamerikaner*innen aus der Jury und schloss fast alle Zeugen, die Entlastendes hätte erzählen können, aus. Zusätzlich versuchte die Polizei, "Augenzeugen" anzuheuern, die nie am Tatort waren, aber wegen eigener "Vergehen erpressbar waren, wie z.B. Pamela Jenkins, die darüber 1997 in einer Anhörung aussagte. Ein meineidiger Polizist, der behauptete, nicht nur Mumias Waffe neben diesem gefunden, sondern diese Waffe auch ordnungsgemäß behandelt zu haben, um keine Spuren zu vernichten, gehörte ebenso zum Programm wie "verloren gegangene" forensische Untersuchungen, ob aus Mumias Waffe überhaupt ein Schuss abgegeben wurde.

Dass Mumia, der lediglich einen von ihm abgelehnten und völlig unerfahrenen Pflichtverteidiger zur Seite hatte, hier für schuldig erklärt wurde, überrascht nicht.

Der Zweck des Verfahrens wurde besonders in der Phase der Urteilsfindung überdeutlich. Der Staatsanwalt forderte die Todesstrafe, da die radikale journalistische Tätigkeit Mumias beweise, dass er ein "überzeugter Cop-Killer" sei. Wie erwähnt, hatte Mumia hatte 1970 in einem Interview zur Ermordung schwarzer Militanter durch die Polizei gesagt: "Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen". Im Prozess gefragt, ob er nach wie vor zu dieser Aussage stehe, sagte Mumia, dass er glaube, die Geschichte der USA die Richtigkeit dieser Behauptung bewiesen hätte -“ eine Aussage, der man schon nach einem flüchtigen Blick auf die Geschichte der USA kaum widersprechen kann.

Dass Staatsanwalt McGill hiermit die Jury überzeugen konnte, Mumia sei ein "überzeugter" Cop-Killer, muss wohl als eine seiner beruflichen "Meisterleistungen" angesehen werden.

Allerdings hatte er starke Schützenhilfe vom vorsitzenden Richter Sabo, der keiner illegalen Beeinflussung der Jury widersprach und in einer Gerichtspause sogar von einer Gerichtsschreiberin mit den Worten gehört wurde: "Ich werde ihnen helfen, den "n-word" (die Autor_innen möchten dieses rassistischen Ausdruck bewusst nicht verwenden) zu grillen."

Leben in der Todeszelle

Von 1983 bis 2011 saß Mumia in der Todeszelle, viele Jahren davon im SCI Greene im ländlichen Pennsylvania, weit entfernt von Philadelphia, der Herkunftstadt vieler Gefangener, wodurch Besuche von Angehörigen für diese immer eine teure Besonderheit waren.

Auf 6 qm ohne ungefiltertes Tageslicht und Außengeräusche lebte und arbeitete Mumia dort weiter als "The Voice of the Voiceless". Seine Stimme war und ist nach wie vor zu hören.

Wochentags hatte er 2 Stunden "Hofgang", die er für Sport, aber auch für juristische Beratungen seiner Mitgefangenen nutzte. So gelang es ihm bereits vor etlichen Jahren, Harold Wilson mit zur Wiederaufnahme seines Verfahrens und letztendlich nach 18 Jahren Todestrakt zur Freiheit zu verhelfen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft im Dezember 2011 ihre Versuche, Mumia hinrichten zu lassen, aufgegeben hatte, befindet er sich seit Januar 2012 im Normalvollzug im Gefängnis SCI Mahanoy, das etwas näher an Philadelphia gelegen ist als SCI Greene.

Weltweite Unterstützung

Mumia Abu-Jamal in den 1990er Jahren
Foto: freemumia.org
Mumia sollte bereits 1995 und auch 1999 hingerichtet werden. Juristisch wurde ihm nicht der Hauch einer Chance gegeben, in irgendeiner Form gegen die sehr offen zutage liegenden Zweifel an und Rechtsbrüche in seinem ursprünglichen Verfahren vorzugehen. Anberaumte Anhörungen ab 1995 waren eine Farce, saß ihnen doch derselbe Richter Sabo vor, der ihn bereits 1982 zum Tode verurteilt hatte und bis heute der Richter mit den meisten Todesurteilen der US-Justizgeschichte seit Wiedereinführung dieser Strafe im Jahr 1976 ist.

Allerdings hatte sich bereits ab ca. 1991 starker internationaler Protest gegen diesen geplanten staatlichen Mord entwickelt. Als 1995 der erste Hinrichtungsbefehl unterzeichnet wurde, kam es auf allen Kontinenten des Planeten zu großen Demonstrationen. Die USA gerieten sogar auf Regierungsebene unter Druck. Die Menschenrechtsfragen und speziell die Anwendung der Todesstrafe sind seitdem immer auf der Tagesordnung geblieben.

Auch 1999, als zum zweiten Mal ein Hinrichtungsbefehl gegen Mumia unterzeichnet wurde, blieben die weltweiten Proteste nicht aus. Allerdings zeichnete sich sich kurz darauf, seit 2001, ein Niedergang der Unterstützung ab. Das wurde wahrscheinlich auch durch die polarisierende Haltung einiger Unterstützungsgruppen sowie Teilen des Anwaltsteams von 2001 bis 2003 begünstigt.

Dessen ungeachtet wurde Mumia selbst immer bekannter: Seit Jahrzehnten berichtet er in wöchentlichen Zeitungskolumnen und mittlerweile 8 Büchern aus dem Inneren der US-Gefängnisse, aber auch über die Situation im Rest der Welt -“ und das wesentlich informierter und kompetenter als viele Mainstreamjournalist*innen, die sich in Freiheit befinden und über tausendmal mehr Mittel verfügen als er. Sein publizistisches Werk wurde in viele Sprachen übersetzt und in aller Welt verbreitet.

Er war einer der ersten, der die wirtschaftlichen Aspekte der Masseninhaftierung von People of Color hervorhob und den Profitgedanken hinter dem System Knast verständlich machte. Weltweit ist der Kampf des Journalisten inzwischen zu einem Symbol gegen die Todesstrafe und die Masseninhaftierung in den USA geworden, wo immerhin ca. 2,3 Millionen Menschen ihrer Freiheit beraubt werden und sich die Gefängnisindustrie zu einem ökonomischen Motor entwickelt hat.

Gefängniskrankheit Hepatitis C

Mumia Abu-Jamal, 6. April 2014
Im Sommer 2015 erfuhr Mumia nach monatelanger schwerer Krankheit, dass er genau wie über 10% aller anderen Gefangenen im US Bundesstaat Pennsylvania an Hepatitis-C erkrankt ist. Die Gefängnisbehörde verweigert ihm wie auch ca. 6.000 weiteren Gefangenen aus Kostengründen eine Behandlung mit dem Medikament Harvoni, welches statistisch eine Heilungsrate von 90 - 95% aufweist.

Unter katastrophalen Bedingungen verbrachte der Journalist das folgende Jahr in Notaufnahmen und der Krankenstation seines Knastes, dem SCI Mahanoy. Zwischenzeitlich saß er mehrere Monate im Rollstuhl und verlor über 40 kg an Gewicht. Gleichzeitig erreichte er durch seine Anwälte eine einstweilige Anordnung, die inzwischen die Behandlung erzwungen hat. Seine Leber ist jedoch bereits irreversibel geschädigt.

Wird Mumias Verfahren jetzt neu aufgerollt?

Mumia Abu-Jamal wird in den kommenden Wochen auch einen erneuten Anlauf unternehmen, seine Verurteilung von 1982 aufzuheben. An seinem Geburtstag, dem 24. April 2017, findet in Philadelphia eine juristische Anhörung über Unregelmäßigkeiten in seinen früheren Berufungsverfahren statt. So war der ehemalige Bezirksstaatsanwalt Ronald Castille Mitte der achtziger Jahre an der Niederschlagung von Mumias erster Berufung beteiligt, saß aber dann von Mitte der neunziger Jahre bis in die 2000er Jahre mit Wahlunterstützung der rechten Polizeibruderschaft Fraternal Order of Police (FOP) im Pennsylvania Supreme Court (PASC), wo er mitstimmte, um Mumias Revisionsklagen gegen sein Urteil abzuweisen. Ein Revisionsrichter, der u.a. über sein eigenes Werk als Staatsanwalt urteilt -“ es gibt kaum ein besseres Beispiel für einen Interessenskonflikt. Das fand im Jahr 2016 auch der US Supreme Court, als er die Wiederaufrollung des Falls des Gefangenen Williams anordnete, in dem genau dieser Richter, Ronald Castille, praktisch dieselbe Rolle gespielt hatte wie in Mumias Fall.

Die FOP ist seit Mumias Verhaftung im Dezember 1981 die treibende politische Kraft, die die Hinrichtung des kritischen Journalisten (und seit 2011, als die Staatsanwaltschaft diese Forderung fallen ließ, seine lebenslange Inhaftierung) fordert. Wegen des offensichtlichen Interessenskonfliktes forderte Mumias Verteidigung Castille schon in den neunziger Jahren auf, sich aus dem Fall zurückziehen. Er weigerte sich und begründete es überraschend offen damit, dass fast alle Richter*innen des PASC Wahlunterstützung durch die FOP erhalten hätten. Damals sah es so aus, als werde Castille mit dieser offenkundigen Rechtsverletzung durchkommen.

So verhielt er sich im weiteren Verlauf der Berufungsverfahren ähnlich, was dem inzwischen pensionierten Richter aber vor kurzem zum Verhängnis wurde. Mumias Mitgefangener Terrence „Butter“ Williams konnte vor dem US Supreme Court durchsetzen, dass Castille sich in seinem Verfahren genau wegen des eben beschriebenen Interessenskonflikts hätte heraushalten müssen (Williams v. Commonwealth/). Am Ende könnte das zur Aufhebung des Urteils gegen Williams führen. Ob nun auch Mumia am 24. April 2017 eine neue Möglichkeit erhält, seine Verurteilung in Frage zu stellen und zu revidieren?

Das hängt nicht zuletzt von uns und unserer materiellen und politischen Unterstützung für ihn und sein Verteidigungsteam ab.

Vor diesem Hintergrund ruft das bundesweite Free-Mumia-Netzwerk nun wieder verstärkt zu Spenden auf, um die Bewegung in den USA bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen:

Rote
Hilfe e.V.

Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

FREE MUMIA - Free Them ALL!

DIDF: Wir unterstützen den Widerstand gegen die Ein-Mann-Diktatur weiter

Logo der DIDF
Der Bundesvorstand der DIDF (Föderation demokratischer Arbeitervereine e.V.), eine 1980 als Dachverband von Vereinen aus der Türkei gegründete Migrantenselbstorgansation mit mehr als mehr als 35 Mitgliedsvereinen und -gruppen hat gestern eine Erklärung zu den Ergebnissen des Referendums zu Einführung des Präsidialsystems in der Türkei veröffentlicht:

Nach nichtamtlichen Ergebnissen haben die Wähler in der Türkei beim gestrigen von Betrug und Manipulation überschatteten begleiteten Referendum äußerst knapp der Einführung des Präsidialsystems zugestimmt. Obwohl sich die Hälfte der Bevölkerung gegen dieses neue, undemokratische System ausgesprochen hat, feiern die von Erdogan und seiner AKP angeführten Befürworter der Verfassungsänderung einen vermeintlichen Sieg, mit dem sie den Weg zu einer Ein-Mann-Diktatur freigeräumt sehen.

Dabei konnten sie trotz der Verhaftungswelle gegen kurdische Politiker und die gesamte Opposition, der Mobilisierung sämtlicher staatlicher Möglichkeiten im Wahlkampf unter den ungleichen Bedingungen des Ausnahmezustands und trotz der Manipulationen beim Referendum ihr Ziel von 60 Prozent Zustimmung nicht erreichen. Insbesondere in großen Industriestädten sprachen sich die Wahlberechtigten mit großer Mehrheit gegen die Verfassungsänderung aus. Ohne die fragwürdige Entscheidung der Obersten Wahlkommission, trotz der anderslautenden Gesetzeslage nicht verifizierte Stimmzettel für gültig zu erklären, hätten Erdogan & Co. das vorliegende Ergebnis nicht erreicht.

Die Gegner der Verfassungsänderung wollen das Ergebnis anfechten und sehen sich ermutigt, den Kampf für Demokratie in der Türkei verstärkt fortzusetzen. Den gestrigen Tag sehen sie nicht als einen Tag der Niederlage, sondern als Anlass für einen stärkeren Kampf gegen die Einführung einer Präsidialdiktatur. Bereits am Abend des Referendums gingen Zehntausende landesweit auf die Straßen, um gegen den Wahlbetrug zu protestieren.

Auch die Wahlbeteiligung der stimmberechtigten Türkei-Stämmigen in Deutschland blieb mit unter 50 Prozent hinter den Erwartungen von Erdogan und AKP zurück. Alle Versuche, die Polarisierung des türkischen Wahlkampfes nach Deutschland zu tragen, die hinaufbeschworenen diplomatischen Krisen mit Deutschland und anderen EU-Ländern nutzten nur wenig. Die Zustimmung zur Verfassungsänderung in Deutschland liegt zwar bei 63 Prozent. Allerdings relativiert sich dieses Ergebnis angesichts der Tatsache, dass knapp eine Million der 1,4 Mio. Wahlberechtigten in Deutschland dem Präsidialsystem nicht zugestimmt haben.

Trotzdem sollte niemand über die tiefen gesellschaftlichen Gräben hinwegsehen, die im Wahlkampf in der Türkei wie in Deutschland entstanden sind. Das Ergebnis sehen wir als einen Ansporn, um uns für die Stärkung des Zusammenlebens hier in Deutschland einzusetzen. Wir werden stärker denn je unsere Stimme für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und gegen alle Spaltungsversuche hierzulande erheben. Wenn die demokratische Öffentlichkeit, Gewerkschaften, antirassistische Kräfte in Deutschland für eine Stärkung des gleichberechtigten Zusammenlebens eintreten, kann die Hetze und Einfluss Erdogans zurückgedrängt werden.

Ebenso brauchen die demokratischen Kräfte in der Türkei mehr denn unsere Unterstützung und Solidarität. Lassen wir sie bei ihrem Kampf gegen die Ein-Mann-Diktatur nicht allein. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass Erdogan und seine AKP keine politische und wirtschaftliche Unterstützung mehr von der Bundesregierung erhalten. Denn eine demokratische Türkei ist in unser aller Interesse! Deshalb sagen wir: Internationale Solidarität tut Not -“ jetzt erst recht!

DIDF Bundesvorstand

90 Jahre Todesurteil gegen Sacco und Vanzetti

Sacco (rechts) und Vanzetti (links) als Angeklagte, mit Handschellen aneinander gefesselt
Heute vor 90 Jahren, am 9. April 1927, wurde das Todesurteil gegen die beiden aus Italien in die USA eingewanderten Arbeiter Ferdinando „Nicola“ Sacco und Bartolomeo Vanzetti, die sich der anarchistischen Arbeiterbewegung angeschlossen hatten, verkündet. In der Nacht vom 22. auf den 23. August 1927 wurden beide im Staatsgefängnis von Charlestown, Massachusetts, hingerichtet.

Morde an Revolutionären und Arbeiterführern mit Hilfe der Justiz sind eng mit der Geschichte der USA verbunden: Die Chicagoer Arbeiterführer Parsons, Spies, Engels und Fischer wurden am 11. November 1887 als Reaktion auf die große Streikwelle Opfer der Klassenjustiz. Die Tradition setzte sich mit den in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts trotz weltweiter Solidaritätskampagnen hingerichteten anarchistischen Arbeitern Sacco und Vanzetti fort. Auch heute gehört die Todesstrafe zu den Mitteln der rassistischen Klassenjustiz in den USA.

„Ich habe nicht nur mein ganzes Leben lang kein wirkliches Verbrechen begangen, wohl einige Sünden, aber keine Verbrechen, sondern auch das Verbrechen bekämpft, das die offizielle Moral und das offizielle Gesetz billigen und heiligen: Die Ausbeutung und Unterdrückung des Menschen durch den Menschen. Wenn es einen Grund gibt, warum Sie mich in wenigen Minuten vernichten können, dann ist dies der Grund und kein anderer.“

Bartolomeo Vanzetti

Kurt Tucholsky widmete ihnen das Gedicht 7,7 („Sieben Jahre und sieben Minuten mussten zwei Arbeiterherzen bluten“).

Sieben Jahre und sieben Minuten
mußten zwei Arbeiterherzen bluten.

Sieben Jahre?

Zellenenge,
Nächte -“ Luft! -“ Visionengedränge.

Zehnmal in die Todeskammer -“
zehnmal den allerletzten Jammer -“
zehnmal: jetzt ist alles aus.

Zehnmal: Grüßt uns die zu Haus!

Zehnmal: vor der eignen Bahre.

Zum Tode verurteilt sieben Jahre.

Sieben Minuten:
Das Blut gerinnt.

Wißt ihr, wie lang sieben Minuten sind -“?
Sieben Minuten Krampf und Qual,

Muskeln zucken noch ein Mal -“
Blut kocht in Venen -“ Hebelgekreisch -“
es riecht nach angesengtem Fleisch -“
irr drehn sich Pupillen -“ das Ding sitzt gebunden
420 lange Sekunden . . .

Strom weg. Tot? Hallelujah!
Bravo! Bravo, U.S.A. -“!

Sieben Jahre und sieben Minuten
mußten zwei Arbeiterherzen bluten.
Sieben Minuten und sieben Jahre -“
Diesen Schwur an ihrer Bahre:

Alle für zwei. Ihr starbt nicht allein.
Es soll ihnen nichts vergessen sein.

(Theobald Tiger, Die Weltbühne, 30.08.1927, Nr. 35, S. 342.)


Heidelberg: Polizei verbietet Solidaritätsdemonstration mit kurdischen und türkischen Linken

Zum Verbot der Demo am 8 April erklärt die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD):

Die Polizei hat die Demonstration (ursprünglich am 8.4., 13 Uhr) gegen den Staatsterrorismus in der Türkei, die von verschiedenen politischen Gruppen getragen wurde, verbieten lassen.
Grund sei neben den aktuellen „schwierigen politischen Beziehungen zur Türkei“ vor allem die Gefahr, dass bei der Demonstration Straftaten begangen werden könnten. Gemeint ist hier das Zeigen kurdischer Symbole, die erst vor zwei Wochen vom Innenministerium verboten wurden, darunter die der gegen den IS in Syrien kämpfenden Verbände in Syrien (YPG / YPJ) und zahlreicher Frauen- und Jugendgruppen.
Selbst das Zeigen von Fotos des seit zwanzig Jahren inhaftierten ehemaligen PKK-Vorsitzenden Öcalan müsse in jedem Fall verhindert werden.
Schließlich sei die Polizei auch nicht in der Lage, die Demonstration vor den Übergriffen durch Erdogan-Anhänger zu schützen.
Das Ordnungsamt Mannheim hat sich den Ausführungen der Polizei vollumfänglich angeschlossen.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir werden auch weiterhin unseren Widerstand gegen den autoritären Terrorstaat in der Türkei, für die Solidarität mit unseren türkischen und kurdischen GenossInnen und gegen die Kumpanei Berlins mit Ankara in vielfältiger Weise auf die Straße tragen.

Mumia’s Treatment Expected, But Not Yet Delivered - Delayed Hep C Treatment Leads to Death

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr: Am 30. März 2015 erlitt er einen lebensgefährlichen diabetischen Schock. Seitdem kämpft er um angemessene medizinische Behandlung und dringend benötigte Medikamente.

Erklärung der Solidaritätsbewegung für die Freilassung von Mumia Abu-Jamal vom 2. April 2017:

Mumia Abu-Jamal, 6. April 2015
On March 31, 2017, Mumia Abu-Jamal received a cruel mix of bad and good news from a prison doctor. The doctor shared the results of his recent lab test, which showed clear signs of cirrhosis, an irreversible scarring of the liver caused by his untreated Hep C. The doctor also informed Mumia that he would be treated with the Hep C cure within a week.

The impending victory was bittersweet. Mumia shared his feelings with those he called that morning. His rare expression of emotion was also captured in an interview that evening in which he stated: “My first reaction was really shock, anger, disbelief. If I had been treated in 2015, if I had been treated in 2012 when they say they first diagnosed it, I wouldn-™t be this far advanced....For a lot of guys and a lot of gals inside the Pennsylvania prisons, I think it is a step forward and a great day, but I assure you I don-™t feel that way right now.-

The Pennsylvania Department of Corrections-™ apparent concession to treat Mumia with the Hep C cure was achieved through an agonizing two-year battle waged in the streets and through two court suits. However, Mumia has not yet been treated and will not be without our vigilance and continued protests.

If he is treated immediately, Mumia can expect to return to good health; but patients who have developed cirrhosis are more susceptible to developing liver cancer in the future and have to be monitored for the rest of their lives.

In the face of Mumia-™s battle for humane medical treatment, the PA DOC had adopted a retaliatory posture and accelerated its efforts to silence and kill Mumia by delaying treatment. Because of the failure to treat his Hep C, over the last two years, Mumia fell into a diabetic coma, experienced severe brain swelling, and suffered a painful skin condition that disfigured his body. In the last year, he and others in the prison have been forced to bathe in and drink water that is often visibly contaminated-”“black and turbid,- as Mumia put it.

Many of Mumia-™s supporters around the world believed that Mumia received treatment back in early January 2017 because a federal judge ordered the DOC to provide it. But a stubborn and stonewalling PA DOC refused to comply with the ruling. The judge ordered Mumia-™s immediate treatment citing the unconstitutionality of the PA DOC-™s Hep C treatment protocol. The judge denounced the DOC, whose protocol “deliberately delays- treatment with the standard Hep C cure until the prisoner experiences bleeding of the throat, among other deadly symptoms. The decision cited eight amendment rights violations prohibiting cruel and usual punishment.

The ongoing foot dragging by the PA DOC was confirmed this week. On the same day that the prison doctor delivered the news to Mumia, PA DOC attorneys filed a scandalous motion in court. They asked the judge to dismiss Mumia-™s legal health suit on the basis that the DOC had decided to treat Mumia under the guidelines of pre-existing HEP C treatment protocol -”the same protocol that the judge previously declared “unconstitutional.-

These arguments demonstrate the DOC-™s attempt to undermine the legal implications of Mumia-™s legal suit and the DOC-™s own misconduct. When Mumia is finally administered the cure, his treatment will establish precedent for the treatment of thousands of PA prisoners with Hep C, as well as people on the outside who can't afford the medication. Mumia-™s battle has exposed the deadly crisis of medical care in the prisons and the barbarism of the U.S. for-profit health care system that charges 90K for the Hep C cure.

As history shows, a judge-™s ruling does not ensure its implementation, especially when it challenges ruling interests. For this reason, we are asking you to take action and demand immediate Hep C treatment for Mumia, for the more than 700,000 prisoners with Hep C across the country and the millions suffering with the untreated, deadly disease outside the prison walls in our neighborhoods.

This moment has also created an opportunity to uphold Mumia-™s innocence and fight for his freedom. On Monday, April 24, 2017, the day of Mumia-™s birthday, his attorneys will challenge his conviction in the Philadelphia Court of Common Pleas. We are calling on you to join us at the courthouse and in the streets.

On April 24, his conviction attorneys, Judith Ritter and Christina Swarns (NAACP Legal Defense Fund), will take advantage of the recent Supreme Court ruling in Williams v. Commonwealth to show how judicial and prosecutorial bias in all of Mumia-™s state appeals have kept him behind bars. This important Supreme Court ruling determined that a judge cannot fairly adjudicate an appeal of a case for which he/she has previously had a personal role in a significant prosecutorial decision.

In Mumia-™s case, Judge Ronald Castile, the same judge under scrutiny in Williams v. Commonwealth, also was the elected Philadelphia District Attorney responsible for the arguments made to the Pennsylvania Supreme Court in 1988 to uphold Mumia-™s trial conviction and death sentence. Castille had also been a high-level assistant DA during Mumia-™s trial. After he was elected to the PA Supreme Court in 1994, he was involved in deliberating and denying all of Mumia-™s state appeals against the decisions of “hanging judge- Albert Sabo and Pamela Dembe who upheld Mumia-™s death sentence and denied him a new trial during multiple appeals between 1998-2007. These judges denied a new trial despite Mumia-™s innocence, that evidence of his guilt was manufactured by the police and prosecution and that he had been denied virtually every due process right and protection owed under the U.S. constitution.

During the appellate filing, Mumia-™s attorneys asked Judge Castille to recuse himself because of this bias, citing also the judge-™s close relationship with the Fraternal Order of Police (FOP), which lobbied for Mumia-™s conviction. The FOP funded Castille-™s bid for the Pennsylvania Supreme Court and honored him as “Man of the Year.- In response to Mumia-™s attorneys, Justice Castille responded stridently that he would not step aside, noting that he should not be singled out because five of the seven judges of that Pennsylvania Supreme Court were also supported by the FOP. It is no surprise that the court did not find one single error in the original court proceedings and thus upheld his death sentence and denied Mumia the right to a new trial.

We demand the immediate release of Mumia!

We are calling on you to do two things

1. Call the DOC to demand immediate treatment for Mumia and all PA prisoners with Hep C -PA DOC Secretary John Wetzel, (717) 728-2573

(Email) ra-crpadocsecretary@pa.gov -- (Twitter) @johnewetzel * @CorrectionsPA

2. Join us in Philadelphia on Monday, April 24, 2017 at 8:30AM, at the the Philadelphia Court of Common Pleas to assert Mumia-™s innocence and call for his immediate release.

Center for Criminal Justice, Courtroom 1101, 1303 Filbert Street, Philadephia, PA

Signers in solidarity,

International Concerned Family and Friends of Mumia Abu-Jamal
MOVE
Campaign to Bring Mumia Home
Abolitionist Law Center
Free Mumia Abu-Jamal Coalition (NYC)
Educators for Mumia Abu-Jamal
Committee to Save Mumia Abu-Jamal
Mundo Obrero/Workers World
Philly REAL Justice
Prison Radio
Sankofa Community Empowerment
Millions for Mumia/International Action Center
Mobilization to Free Mumia Abu-Jamal/Northern California
Le Collectif Français "Libérons Mumia-
German Network Against the Death Penalty and to Free Mumia Abu-Jamal
Amig@s de Mumia de México
Saint-Denis Free Mumia Committee

18. März: Internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen

Der 18. März wird in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen.

Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Mehr Informationen zur Arbeit der Roten Hilfe.

Siehe auch die Sonderausgabe der Roten Hilfe

• Vorwort Buvo
• Grußwort von Tomas Elgorriaga Kunze

Schwerpunkt 129(b)-Gefangene

• TKP/ML-Prozess in München
• Interview mit der Verteidigung zum TKP/ML-Prozess
• 129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten
• Serien-Prozesse wegen PKK in Stuttgart
• Der Düsseldorfer Prozess gegen Ahmet Celik
• 129b-Verfahren wegen DHKP-C
• Hintergründe zur Verhaftung von Musa Asoglu
• Thomas Meyer-Falk über den Haftalltag
• Repression gegen GG/BO-Mitglieder

International

• Nekane Txapartegi in Schweizer Haft
• Kampf für die Freilassung der baskischen Gefangene
• Anarchistinnen in Spanien: Monica Caballero und Francisco Solar
• Terrorverfahren in Polen: Die "Wawa3"
• Antifaschist Joel Almgren in Schweden in Haft
• Terrorprozess gegen die "Röszke 11" in Ungarn
• Massenverhaftungen in der Türkei
• Iran: Zeynab Jalalian
• Verfolgung von Antifaschist
innen in Belarus
• Gefangene Anarchistinnen in Russland
• Leonard Peltiers Begnadigung verweigert
• Mumia Abu-Jamals Kampf für Behandlung von Hepatitis C
• Chile: Mapuche-Aktivist
innen in Haft
• Zur Situation von Gefangenen in Kolumbien