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»Au point de vue barbare, liberté est synonyme d’isolement: [...]« Pierre Joseph Proudhon

Filmtipp: "Willkommen Zuhause"

Sinti und Roma wurden und werden lebenslang verfolgt. Das Romanes-Wort Porajmos (auch Porrajmos, deutsch: „das Verschlingen“) bezeichnet den Völkermord an den europäischen Roma in der NS-Zeit und ist Höhepunkt einer langen Geschichte von Diskriminierung und Verfolgung.

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• Aktuell, mitten in Europa, werden auch heute noch Roma verfolgt, gedemütigt, verletzt, vertrieben, diskriminiert, nicht zuletzt von Behörden. Im Frankreich des Sarkozy, in Italien leben sie in Isolation, Unsicherheit und Angst vor Abschiebung, in Ungarn, Rumänien, Tschechien und im Kosovo fehlt ihnen der Schutz der Behörden und der demokratischen Öffentlichkeit.

• Aktuell, im März 2012, beschloss der Stuttgarter Landtag die Wiederaufnahme der Abschiebungen von Roma in den Kosovo - denn dort gäbe es keine Diskriminierung von Roma - und somit auch keine Abschiebehindernisse.

• Aktuell, heute also, können Menschen in Baden-Württemberg nicht mehr ruhig schlafen, weil sie Angst haben, abgeschoben zu werden, weil sie wissen, daß es im Kosovo keinen Schutz vor rassistischen Übergriffen, vor Verfolgung gibt.

"Willkommen Zuhause" zeigt, wie „abgeschobene“ Roma im Kosovo leben, wie verunsichert jene sind, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind - und wie sie jetzt, in der neuen Fremde, in Verzweiflung leben...

Mi, 30. Mai 2012, 19 h, Landesmedienzentrum Rotenbergstraße 111 Stuttgart-Ost

"Willkommen Zuhause" Ein Dokumentarfilm von Eliza Petkova


Eintritt frei - Unkostenbeitrag erwünscht.

Kampf um das Bild = Kampf gegen die Enteignung des bildliefernden Lebens

Die Schweizer WELTWOCHE hat vor ein paar Wochen Aufsehen erregt, als sie sie ein Titelbild kaufte zur Stimmungssteigerung gegen die in der Schweiz befindlichen Roma-und Sinti-Kinder. Der Artikel selbst erschöpfte sich im landesüblichen Flennen, Jammern und Drohen - gegen einen angeblichen Teilaspekt der so oft beschriebenen "Überfremdung". Nämlich der scharf empfundenen Überschwemmung der Schweiz durch "Zigeuner", die sich das Schicksal der Vertreibung eigensüchtig zu Nutze machten. ("Zigeuner" hier im überlieferten süddeutschen Wortsinn gebraucht, weil es genau so gehässig verwendet wurde wie seinerzeit in Karlsruhe oder Freiburg. Wenn in Karlsruhe die ererbte Liste der Vorgänger von vor 45 danach "Landfahrerkartei" heißen musste, änderte das an der zugrundeliegenden Gesinnung nicht viel).

Wichtig am Ganzen aber das stimmungsverschärfende Titelbild. Es zeigt einen kleinen Jungen in ausländischer, vor allem aber heruntergekommener Kleidung, der scheinbar von der Titelseite herunter von seiner Müllhalde aus auf jeden zielt, der sich dem Kiosk nähert. Damit wird eine unmittelbare und sofort drohende Gefährlichkeit durch Kinder - ergänze "Horden" - heraufbeschworen.

Das Reißerische und Brutale einer solchen Aufmachung müssen wir gelernten BILD-Lesern nicht eigens erklären. Wer den Artikel ohnedies nicht völlig ausstudiert, soll Angst bekommen. Und solche Abwehrmaßnahmen gutheißen, wie sie jetzt eben die Superdemokraten Merkel und Sarkozy beschließen. Verkürzung bis Abschaffung des Schengener Abkommens, das immerhin kontrollfreien Übergang zwischen den Ländern der EU vorgesehen hatte.

Die PIRATEN haben mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass in einer Welt, die uns wesentlich nur über vorgeformte Bilder zugänglich ist,das Eigentum an einer Photographie nicht mehr im Sinn einer Alleinverfügung darüber durch den ehemaligen Photographen verstanden werden darf. Es kann und darf nicht mehr ihm allein zugerechnet werden als seine originale Erfindung. Gerade das Bild des Kindes auf dem Müll macht das deutlich.

Liefert es im Rahmen seiner Lebensumstände mit anderen nicht erst die Grundlage des Photographiertwerdenkönnens?

Daraus folgt dann aber: Nicht die Frage, ob die Redaktion dem ursprünglichen Photographen etwas gezahlt hat, ist hier entscheidend. Das wird wohl der Fall gewesen sein. Jedenfalls ist nichts Gegenteiliges zu hören gewesen. Das ändert aber nichts an dem Unrecht, das dem lebendigen Kind - dem wahren Original der Geschichte  -angetan wurde. Einmal durch die schamlose Umdeutung des Geschehens. In Worten ausgesprochen liefe sie juristisch auf Verleumdung hinaus.

Darüber hinaus aber durch die bedenkenlose Verwurstung eines Vorgefundenen zu beliebigen Zwecken. Es liegt eine universelle Beseitigung des Individuellen in seinem gelebten Eigensinn vor. Alles Vorgefundene wird mehr oder weniger asphaltiertes Material.Die Wurzeln herausgerissen, zermahlen. Zwangsenteignung einer Welt des Selbstbewußten, des sich in seiner Gruppe Bekannten.

Wie kann diesem Unrecht gegenübergetreten werden?

Zwei Journalisten der Schweizer WOCHENZEITUNG haben sich die unvorstellbare Mühe gemacht, mit Hilfe der CARITAS herauszubekommen, wohin im Kosovo es die Familie des Jungen verschlagen hat. Sie haben es geschafft, mit ihm, seinen kleinen Kollegen und seiner Familie Kontakt aufzunehmen - und ein wirkliches Bild des Lebens in dem zwangsverwalteten Gebiet aufzuzeichnen. Im Schicksal der Einzelfamilie wurde der Terror sichtbar, der durch die willkürliche Ernennung des Gebietes Kosovo zu einem angeblich autonomen Staat der Gruppe der Sinti und Roma angetan wurde.

Die Reportage der WOCHENZEITUNG bringt diejenigen punktuell zum Sprechen, die als bloße Bilder - zu Schaufensterfiguren des Verbrechens drapiert - zum Auftritt gezwungen worden waren. Wie gering aber freilich die Wiedergutmachung in einem einzelnen Blatt! Das, was über die PIRATEN hinaus alle Linken anzustreben hätten, wäre dann erreicht, wenn ein allgemeines Rederecht nicht nur erkämpft,sondern auch ermöglicht würde für ALLE. In diesem Sinn wäre die seit Jahrhunderten geführte Bestreitung des Eigentumsrechts Einzelner am Tun und Leben anderer weiterzuführen.

Gegen Todesstrafe und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal: Wrap the US Embassy - Die US-Botschaft einwickeln!

Mumia Abu-Jamal Foto: freemumia.org
Beim diesjährigen Ostermarsch in Berlin findet ein ungewöhnlicher Protest gegen die Todesstrafe statt: Aktivisten und Aktivistinnen aus der ganzen Bundesrepublik werden die Botschaft der USA am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor mit dem längsten Transparent der Welt umkreisen und damit symbolisch einwickeln.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der einzige Staat der „westlichen“ Welt, der seine Gefangenen hinrichtet und gehören damit zu den nur 10% der Staaten weltweit, die noch an der Todesstrafe festhalten.

Vor wenigen Tagen erschien der Bericht zur Todesstrafe 2011 von Amnesty International: Die USA belegen weltweit Platz 5 der Henkernationen -“ nach China, dem Iran, Saudi-Arabien und dem Irak und gefolgt von Jemen. Seit 10 Jahren sinkt die Zustimmung der Bevölkerung jedoch kontinuierlich, und 2011 hat mit Illinois bereits der 16. Bundesstaat die Todesstrafe abgeschafft, Oregon hat einen Hinrichtungsstopp verhängt.

Die Anti-Todesstrafen-Bewegung schenkt den USA besondere Aufmerksamkeit, weil die Abschaffung der barbarischen Strafe in diesem Staat auf der ganzen Welt Signalcharakter hätte.

Aber auch die oft vorgeschlagene Alternative -“ Lebenslänglich ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung -“ ist unmenschlich. In den USA sind davon 41.000 Menschen betroffen, darunter der afro-amerikanische Journalist und Schriftsteller Mumia Abu-Jamal, der beinah 30 Jahre in der Todeszelle saß -“ zu Unrecht und unter Verstoß gegen die US-amerikanische Verfassung, wie der US Supreme Court im November 2011 bestätigte.

Schon im Jahr 2000 stellte die wohl renommierteste Menschenrechtsorganisation Amnesty International in einem ausführlichen Bericht fest, nicht nur das Todesurteil, sondern auch der gesamte Prozess gegen Mumia Abu-Jamal habe „gegen die internationalen Mindeststandards verstoßen“, unter anderem, weil Abu-Jamals Schuld dort nie zweifelsfrei erwiesen worden sei.

Dennoch soll Abu-Jamal nun nach all den Jahren, die er widerrechtlich unter den brutalen Bedingungen der Todeshaft verbringen musste, nicht freigelassen werden, sondern bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben.

660 Meter Transparent in vielen Sprachen -“ darunter Chinesisch, Persisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Laotisch, Lettisch, Tamil und mehr - rund um die Botschaft rufen auf zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, zur Freiheit für Mumia Abu-Jamal und zur internationalen Ächtung jahrzehntelanger Haftstrafen bis zum Tod.

Samstag 7. April, 13:30, Pariser Platz, 10117 Berlin

Quelle: Pressemitteilung vom Netzwerk gegen die Todesstrafe und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal.

Kein Mensch ist illegal!

Veranstaltungsplakat
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen aus ihrem Land fliehen und sich auf den Weg in eine ungewisse Zukunft machen, um in einem anderen Land ein neues Leben zu suchen. Bewaffnete Konflikte und Kriege, wie z.B. in Afghanistan, Kurdistan oder Nordafrika, politische oder rassistische Verfolgung, Hunger und Armut aufgrund von sich verschlechternden ökonomischen Verhältnissen oder die Zerstörung von Lebensgrundlagen durch Natur- und Umweltkatastrophen, können die Ursachen dafür sein.

Einige versuchen dabei in Länder der Europäischen Union zu gelangen, um dort ihrem Traum von einem besseren Leben nachzugehen. Die EU-Staaten sind maßgeblich für Kriege und die stetige Verschlechterung der Lebensverhältnisse, in den ursprünglichen Herkunftsregionen der Flüchtlinge, und somit für die Gründe der Flucht, verantwortlich.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die EU-Staaten nun Verantwortung für die Menschen die zur Flucht gezwungen wurden, übernehmen. Ganz im Gegenteil; egal ob in Afghanistan oder Libyen durch direkte militärische Interventionen oder der finanziellen Unterstützung von Regimen, wie dass der Türkei, die EU-Staaten tragen weiterhin aktiv zu einer Zuspitzung der Verhältnisse bei. Gleichzeitig werden die EU-Außengrenzen immer massiver vor Flüchtlingen „geschützt“. Die Menschen, denen es gelingt, die durch Institutionen wie FRONTEX gesicherten Grenzen zu überwinden und in Europa ankommen, erwartet oftmals die sofortige Abschiebung oder ein menschenunwürdiges Leben in Lagern.

Die Veranstaltung am Samstag, den 24. März wird einen Überblick über die Arbeit von „The VOICE Refugee Forum“ bieten und Einblicke in das Leben und den alltäglichen Kampf  in deutschen Flüchtlingslagern geben.

Die Flüchtlingsorganisation gründete sich 1994 und setzt sich seitdem für Flüchtlinge und MigrantInnen ein. „Unsere Verpflichtung ist es, die Menschen gegen die brutalen und repressiven Maßnahmen des Staates und gegen seine neokoloniale Politik der Ausgrenzung zu mobilisieren, indem die Selbstbefreiung der Opfer systematischer Repression bestärkt wird“.

Ein Teil der Arbeit von „The VOICE Refugee Forum“ besteht aus der direkten Unterstützung der Flüchtlinge im Alltag, wie z.B. die Aufklärung über ihre Rechte. Im Mittelpunkt steht jedoch die Hilfe zur Selbstorganisation von Flüchtlingen. Nur so kann die, von Behörden und Staat gewollte, Isolation der Lagerbewohner gebrochen werden.

Veranstaltung am Samstag, den 24. März 2012, um 17 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann. Böblingerstr. 105, Stuttgart – Heslach, zwischen den U1, U14 Haltestellen Erwin Schöttle Platz und Bihlplatz.

Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung...

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

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Noch nie haben so viele Menschen unterschiedlichster Herkunft Erfahrungen mit dem bürgerlichen Staat und seinen Organen gemacht wie in den letzten Monaten. Während gegenüber faschistischen Kräften wie dem sog. "NSU" außer einzelnen Verhaftungen und der Bildung von Ausschüssen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden, erleben fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen nicht selten die volle Wirksamkeit staatlicher Repression.

Mit weit über 1400 Verfahren in Zusammenhang mit den Protesten gegen Stuttgart 21 ist das die seit Jahren größte Repressionswelle gegen Teile der Bevölkerung, die sich sonst nicht unter subversivem Verdacht fanden. Dabei wird zusehends weniger zimperlich mit Grundrechten umgegangen.

So will die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenen Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Und das obwohl die Veranstalter selbst sich entschlossen hatten, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Aus diesem Grund wurde in verschiedenen Redebeiträgen bei den Aktionen in Stuttgart anlässlich des 18. März – dem internationalen Tag der  politischen Gefangenen - in Stuttgart auf diese Verfahren eingegangen und zur spektrenübergreifenden Solidarität aufgerufen.

Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach dem politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Der Stuttgarter Antifaschist Chris sowie ein Aktivist des S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Anfang August 2011 wurde Chris in Stuttgart-Heslach verhaftet und sogleich in Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten Anfang Juni gegen ein sog. „Islamkritisches Wochenende" der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pax Europa, dem Internet- Netzwerke „PI News" und der rassistischen Partei „Die Freiheit".

Bereits in den Tagen nach der Verhaftung bekundeten Antifaschistinnen und Antifaschisten vor der JVA ihre Solidarität mit Chris und allen anderen politischen Gefangenen. Nach der Gründung eines Solikreises Mitte August entwickelte dieser eine Öffentlichkeitsarbeit und baute politischen Druck auf.

An den Prozesstagen vor dem Stuttgarter Amtsgericht im September solidarisierte sich ein breites Spektrum mit dem Betroffenen und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und einem auf Indizien beruhenden Anklagekonstruktes wurde Chris damals zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Im Herbst 2011 bereitete der Solikreis sich auf die anstehende Berufungsverhandlung vor. Die Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht endete mit einem Vergleich: Chris erhielt zwar mit 15 Monaten eine höhere Strafe, diese wurde jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Chris nun auf freiem Fuß ist, ist nicht zuletzt ein Erfolg der politischen Prozessführung und der anhaltenden Solidaritätsarbeit. Sein Fall zeigt zudem, dass es notwendig und möglich ist, den juristischen Angriffen der Herrschenden politischen Widerstand und entschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Am 27. Januar 2012 wurde der Stuttgarter Antifaschist Danny am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Der Solikreis Stuttgart schreibt dazu: “Juristische Grundlage seiner Inhaftierung ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2010, da er gegen die damals verhängten Auflagen verstoßen und sich dem Zugriff der bundesdeutschen Repressionsbehörden entzogen habe. Danny hatte sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und seine Arbeitsstunden die Teil der Bewährung gewesen waren nicht abgeleistet. Zwischenzeitlich wurde Danny in die JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim verlegt.

Hintergrund des Prozesses aus dem Jahr 2010 ist ein Angriff auf Funktionäre und Mitglieder der faschistischen NPD im Anschluss an ein Konzert des neonazistischen Liedermachers Frank Rennicke im Februar 2007 in Sindelfingen. Dort wurden Danny sowie sechs weitere angeklagte Antifaschisten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt.“ Mehr Informationen zu den damaligen Verfahren finden sich im damaligen Prozessblog.

Am 08. Februar 2012 wurde Smily – Bassist bei den „Produzenten der Froide“ frühmorgens durch einen SEK Einsatz in seiner Wohnung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Ihm wurde vorgeworfen, Zeugen die ihn belasten könnten, über Facebook bedroht zu haben um die Aussagen zu verhindern. Obwohl es keinerlei Beweise für eine Bedrohung gab, wurde Smily wegen ’’Verdunkelungsgefahr’’ verhaftet und in die JVA  Stammheim verfrachtet.

Am 17. Februar 2012 wurde dann gegen Smily wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verhandelt. Das Urteil: Zehn Monate Haft.

Die Verfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten müssen auch in Zusammenhang mit der bundesweiten Repression gesehen werden: 44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade hinsichtlich der großangelegten als “Handygate” bekannt gewordenen Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs im Jahr 2011, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Unterstrichen wurde das auch nochmal bei der Demonstration am 17. März, die sich - trotz völlig friedlichen Verlaufs - von starken Polizeikräften gesäumt sah. Dass es dabei neben der Provokation gegenüber den DemonstrantInnen um den "öffentlichen Eindruck" gehen sollte, ist recht durchsichtig und gleichzeitig in seiner Wirkung fraglich. Zuviele politisch aktive Menschen haben inzwischen in Stuttgart ihre Erfahrungen machen können.

Die Demonstration in Stuttgart und die Spontankundgebung in Stammheim am 17. März sowie die Solidaritätskundgebung in Stammheim am 18. März machten deutlich: Bei allem, was die scheinbar so verschiedenen Proteste trennt - die gemachten Erfahrungen in der Solidaritätsarbeit sind wertvoll, unteilbar und müssen in eine deutliche Stärkung der Antirepressions- und Solidaritätsstrukturen umgewandelt werden. Dabei sind die Erfahrungen “junger” Bewegungen wie die gegen Stuttgart 21 keineswegs neu. Sie stellen die jahrzehntealten Erfahrungen linker Politik in einen breiteren gesellschaftlichen Zusammenhang. Es bestehen große Chancen, wenn es gelingt, in der Realität vorhandene Vorbehalte und eine manchmal beiderseitige vorhandene Bewegungsborniertheit und -überheblichkeit zu überwinden.

Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Courage - Bündnis gegen Rechtsextremismus in Esslingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass unser entschiedenes Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus und Gewalt auch heute noch dringend notwendig ist, zeigt das Aufdecken der 10 Morde der rechten Terrorzelle NSU. Bereits vor zehn Jahren hatten wir uns gemeinsam mit zahlreichen weiteren Gruppen und Organisationen zum Bündnis „Courage – Miteinander gegen Rassismus und Gewalt“ zusammen getan und damit ein deutliches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit gesetzt.

Wir, einige Mitglieder des damaligen Courage-Bündnisses, sind der Meinung, dass wir unser gemeinsames Engagement heute angesichts der beängstigenden Umtriebe der Neonazis wieder erneuern sollten. Auch in der Stadt Esslingen werden heute noch Menschen bedroht, ein eindeutiges Zeichen ist heute bei uns leider wieder notwendig.

Wir freuen uns deshalb besonders darüber, dass OB Dr. Jürgen Zieger die Schirmherrschaft für das Bündnis übernommen hat. Zur Gründung des Esslinger „Courage – Bündnisses gegen Rechtsextremismus“ laden wir Sie hiermit herzlich ein. Wir bitten Sie, uns mit der beigefügten Rückantwort zu melden, ob Sie als Organisation oder Einzelperson dem Bündnis beitreten und mit wie vielen Personen Sie an der Gründungsveranstaltung teilnehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Böhringer, DGB Esslingen
Sabine Bartsch, Kulturzentrum Dieselstrasse
Josef-Minarsch-Engisch, Interkulturelles Forum – ADG
Klaus Hummel, Leiter der Katharinenschule

Gründungsveranstaltung „Courage – Bündnisses gegen Rechtsextremismus“
am 13. März 2012, um 18.30 Uhr
im Kulturzentrum Dieselstrasse e.V.

Mehr Informationen: esslingen@dgb.de

Eröffnungsblockade: Wackersteine im Bauch

Am Todestag von Oury Jalloh demonstrierten auch in diesem Jahr etwa 150-200 Menschen durch Dessau. Sie forderten Aufklärung und Gerechtigkeit und eine Anklage gegen die verantwortlichen Polizeibeamten wegen Mordes. Mit mitgetragenen Särgen erinnerten sie an die Namen weiterer Todesopfer rassistischer Gewalt: Dominique Koumadio, Halim Dener, Markus Omafuma, Mohammad Selah, Arumugasamy Subramaniam.
Foto: heba/Umbruch Bildarchiv
Ausführliche Darstellung der Situation des Jalloh-Prozesses: Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren: Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh. (Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Es kann einem passieren, dass man sich am Brunnenrand vorfindet, wie einst der Wolf. "Ich dacht, es wären sieben Geißlein in meinem Bauch, nun - dünkt mich - sind es bloß sieben Wackerstein". Und zwar solche, die einen herabziehen ins finstere Loch, eh man es sich versieht.

Gemeint damit: Innerhalb des Staatswesens, dessen Teil man nun einmal darstellt, gern oder ungern, empfindet einer immer deutlicher, nicht nur, dass vieles sich verbirgt. Sondern - dass die Methoden nicht mehr funktionieren, um im Prinzip herauszubekommen, was das sein könnte, das sich verbirgt. Einfach: Was los ist im Innern.

Beispiel: Jalloh-Prozess. Die normale juristische Methode, die Wahrheit und den Hintergrund zu erforschen, versagt, wenn eine ganze Polizei-Einheit geschlossen sich weigert, wahrheitsgemäße Zeugenaussagen abzugeben. Und zwar ganz unabhängig davon, ob der Tote Opfer einer staatlichen Mordtat oder "nur" dasjenige einer groben Fahrlässigkeit geworden ist. An der geschlossenen und konsequenten Aussageverweigerung bricht jede Wahrheitsforschung zusammen, die ohne körperlichen Zugriff erreichbar wäre. Die Einzelrichterin steht jetzt vor der Versuchung, das Prozessverfahren einstellen zu lassen. Ergebnis siebenjähriger Anstrengungen: eine geringe Bußzahlung für den angeklagten Polizisten. Mit anderen Worten: Null.

In größerem Umfang: Ergebnislosigkeit der Suche nach den wirklichen Tätern des NSU - "Nationalsozialistischer Untergrund". Wenn eine spezialisierte Gruppe wie der nationale und die föderalen Verfassungsschutze nach Jahren nicht einmal Fragen stellen können nach notwendig vorhandenen Mittätern, dann bleibt nur ein Schluss: es handelt sich nicht um Panne, nicht um Unfähigkeit, sondern um böse Absicht, also Schuld. Die Absicht, die Schuldigen anschließend die Schuld aufdecken lassen zu wollen, beweist dann weiter nur eins: Es soll nichts aufgedeckt werden.

Zu Ende gedacht führt das zu der Erkenntnis: der bürgerliche Staat funktioniert an verschiedenen Ecken nicht mehr. Er verschafft nicht mehr die versprochene Aufdeckung des Verborgenen.

Damit ist der Boden entzogen allen Theorien der bürgerlichen Justiz. "Lass nur die Gesetze walten/und du wirst dein Recht erhalten" Das eben findet nicht mehr statt.

Was dann?

Der Gedanke liegt nahe, dann eben die Sache in die - kollektive - eigene Hand zu nehmen - und per Steinwurf und Funkenschlag den überflüssig gewordenen Orten der Wahrheitsfindung ein böses Adieu zu bieten. Das macht zwar als Geste möglicherweise Spaß, aber erbringt keine weitere Erkenntnis. Der leere Bauch wird davon nimmer satt.

Im Geschichtsmüll wühlen! Da finden sich Beispiele. Als im Frankreich des neunzehnten Jahrhunderts, nach dem verlorenen Krieg gegen Deutschland, sich zunächst gegen den Hauptmann Dreyfus der Verdacht erhob, er hätte für die Deutschen spioniert, da sollte die Sache zunächst schnell per Militärgericht abgetan werden. Ersturteil: Verbannung auf die Teufelsinsel. Nach den engen Beweisregeln war die Sache damit erledigt. Kein Einwand mehr vorzubringen. (Wie jetzt im Fall Jalloh!) Und gelogen wurde nach Wunsch und Erwartung der Obrigkeit.

Der Weg, den die Gegner des Urteils fanden, erschöpfte sich nicht in Steinwurf und dem Angriff gegen bloße Steine. Es gelang - vor allem auch durch die Unterstützung des Schriftstellers Zola - das Verfahren im Kriegsgericht selbst zum Gegenstand der Empörung zu machen. Und zunächst nur zu dem eines verlangten Prozesses. Zola zwang mit seiner Schrift "J' accuse!" zunächst , Vertreter der Obrigkeit ihn persönlich wegen Beleidigung zu verklagen. Damit war die Möglichkeit des Weiter-Klagens auf einem umfassenderen Feld eröffnet. Um die Geschichte nicht zu sehr auszuwalzen: am Ende musste Dreyfus freigesprochen werden. So etwas geschah sicher nur selten. Aber immerhin: es geschah. Und verhinderte Jahre vor dem ersten Weltkrieg die sofortige Umwandlung der französischen Republik in eine Militärdiktatur.

Jalloh-Prozess einstellen? Von wegen. Juristisch feststeht bis jetzt: es ist kollektiv gelogen worden innerhalb der Polizeiverwaltung Dessau. Also müsste die ganze Verwaltung behandelt werden als ein der kriminellen Verabredung verdächtiges Institut. Es müsste nach Wegen gesucht werden, das ganze Institut in die kriminologische Untersuchung einzubeziehen. Anders werden wir die Wackersteine im Bauch gewiss nicht mehr los.

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Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren: Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh

Claudia Methling - die vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg im Revisionsverfahren zum grausamen Feuertod Oury Jallohs am 7.1.2005 gegen den mitverantwortlichen, aber alleinig angeklagten Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei Andreas Schubert hat am 5.3.2012 kurzfristig vorgeschlagen, den Prozess im Hinblick auf den „Stand der Beweisaufnahme“ und der Dauer des Verfahrens (seit Januar 2011) gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig einzustellen.

Zustimmungspflichtig ist dieser „Deal“ lediglich seitens der Staatsanwaltschaft, die auch in Magdeburg – wie schon in Dessau 2007/2008 - keine Anhaltspunkte für eine adäquatere Anklageform finden will und der Verteidigung des Angeklagten, der ein absehbares Ende dieser „Verhandlung“ naturgemäß am Herzen liegen sollte. Die Nebenklage, die die nunmehr seit 7 langen Jahren „rechtsstaatlich“ gedemütigte Familie Jalloh vertritt, hat das Recht auf Anhörung ohne Anspruch auf bindende Wertung – die Krümel vom Tisch einer „juristischen Exekutive“, welche eine würdelose Farce per urteilsfreier, monetärer Begleichung und zu beenden versucht.

Der Prozess soll nach § 153a StPO gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt werden:

„Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“

Konkret soll hier also – und darin besteht die eigentliche juristische „Ohrfeige“ der Magdeburger Richterkammer – schuldhaftem polizeilichem Versagen weder schwere Schuld vorgeworfen noch ein angemessenes öffentliches Interesse an der Benennung tödlicher Verantwortlichkeit zugemessen werden!

Die Kammer entzieht sich mit diesem Schritt den vom BGH 2010 formulierten Mindestanforderungen nach substanzieller Vervollständigung der Beweisaufnahme und Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das diesen Namen im Angesicht der Angehörigen auch verdient hat.

Dies ist eine öffentlich nicht hinnehmbare Bankrotterklärung einer Judikative, die vorgibt, sich selbst über höchstrichterliche Minimalstandards hinwegsetzen zu dürfen, um die weitere Straflosigkeit der Täter in Diensten des Staates aufrecht erhalten zu können.

Wir rufen auf zur Solidarität mit dem Widerstand der Angehörigen der Opfer staatlicher Gewalt gegen systematisierte Vertuschung und legalisierte Straflosigkeit behördlicher Verbrechen!

Zeigen wir Ihnen unser öffentliches Interesse an einer angemessenen Strafverfolgung!

Landgericht Magdeburg

6.3.2012

Protestkundgebung - „Prozessbegleitung“ – Demonstration

ab 9:00 Uhr vor dem Landgericht (die Straße wird abgesperrt sein)

+++ DO JUSTICE TO OURY JALLOH +++

Quelle: Pressemitteilung

Prozessbericht zur Berufungsverhandlung gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris

Foto: Solikreis
Am heutigen Mittwoch, dem 29. Februar, fand vor dem Stuttgarter Landgericht die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen den Antirassisten Chris statt. Der ursprünglich auf drei Termine angesetzte Prozess endete mit einem Vergleich zwischen Anklage und Verteidigung. Die Haftstrafe wurde letztlich um vier Monate auf ein Jahr und drei Monate erhöht und im Gegenzug zur Bewährung ausgesetzt.

Kundgebung vor dem Landgericht
Wie bereits bei den vorherigen Prozessen wurde auch dieses Mal auf eine Kundgebung vor dem Prozess hin mobilisiert. Diese fand ab acht Uhr in der Urbanstraße statt. Anwesend waren ca. 30 Personen, die sich mit Chris solidarisch zeigten und durch Parolen, Transpis, etc. den wahren Charakter des Prozesses und der Klassenjustiz entlarven wollten.

Es gab verschiedene Reden, u.a. von der Ver.di Jugend, vom Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschafter, der MLPD und uns als Solikreis. Außerdem gab es einen Infotisch mit Materialien zum Prozess, Solishirts und Pullis, die im Voraus für die Verhandlung gemacht wurden.

Prozessverlauf
Aufgrund der peniblen Kontrollen vor dem Gerichtssaal konnte die Gerichtsverhandlung erst mit 15 minütiger Verspätung, mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten, beginnen. Anschließend wurde das Urteil des Amtsgerichts auszugsweise verlesen. Der vorsitzende Richter Helwerth stellte anschließend die Position des Gerichtes dar: „Ich teile die Rechtsauffassung ihres Verteidigers, nach aktuellem Wissensstand, nicht“ und stellte klar, dass nach seiner Ansicht das „Urteil des Amtsgerichtes nicht nach einem Freispruch schreit“. Nachdrücklich wirkte er auf eine Einigung hin und betonte in Richtung Verteidigung, dass es „manchmal auch auf Schadensbegrenzung“ ankomme.

Bereits nach 15 Minuten wurde die Verhandlung unterbrochen, damit Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich absprechen können.

Gegen 10 Uhr schloss sich der Richter den Gesprächen über eine mögliche Verständigung an. Knapp 45 Minuten später wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richter Helwerth fasste die Ergebnisse zusammen, dass man zu dem Ergebnis kam, dass die Verteidigung ihre Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt und im Gegenzug die Staatsanwaltschaft einer Aussetzung zur Bewährung zustimmt.

Im Anschluss wurde Chris zu seiner Person befragt und der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen. Aufgrund von Erheiterung im Publikum, stellte Richter Helwerth klar, dass er in dieser Hinsicht „vielleicht ein alter, repressiver Sack“ sei und forderte die Prozessbeobachter auf, sich ruhig zu verhalten.

Plädoyers
In seinem Plädoyer stellte Staatsanwalt Dr. Friedrich klar, dass man seiner Ansicht nach „den moralischen Zeigefinger nicht zu einer Faust“ machen dürfe und betonte: „Wir haben hier einen politisch engagierten Menschen (…), dessen Engagement strafrechtlich nicht zulässig ist“.

Neben einer Bestrafung im Rahmen des vereinbarten Strafrahmens, regte er für die Bewährungsauflagen an, „dass das Gericht sich Gedanken macht, wie der Kontakt zu bestimmten Gruppierungen untersagt“ werden könne. Dies begründete er damit, dass sein angeblich gewalttätiges Verhalten durch sein politisches Umfeld bedingt sei.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt sich in seinem Plädoyer eher kurz und verwies darauf, während der Verständigungsgespräche bereits seinen Standpunkt dargelegt zu haben und dies zu Protokoll gegeben zu haben. Er sprach sich jedoch gegen ein politisches Betätigungsverbot aus und betonte, dass dies willkürlich sei und auch „nicht realisierbar wäre“.

Urteil
Nach einer 30 minütigen Unterbrechung verkündete das Gericht um 12 Uhr das Urteil: „1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung.“ Diese wurden auf drei Jahre Bewährungszeit festgelegt. Zusätzlich wurden 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Antiaggressionstraining sowie das Verbot sich an „gewalttätigen Aktionen der Antifaschistischen Aktion oder ähnlichem zu beteiligen oder diese zu planen“ auferlegt. Desweiteren wurde ihm aufgetragen, sich von Demonstrationen, die sich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zu entwickeln drohen, sofort zu entfernen.

Der Richter betonte während der Urteilsbegründung ebenfalls, dass man lernen müsse, dass die Polizei nicht immer gleich der Feind sei, „zumindest nicht der wahre Feind“. Außerdem konnte er nicht davon absehen, über die Charaktereigenschaften des Stuttgarter Antirassisten zu urteilen und meinte, dass Chris ein „Heißsporn sei, der geneigt ist schnell um sich zu schlagen“. Dies ginge aus dem vorgelesenen Auszug des Bundeszentralregisters hervor. Wenn innerhalb einer Woche keiner der beiden Seiten Revision gegen das Urteil einlegt, so wird dieses rechtskräftig.

Politische Einschätzung des Urteils
Das heutige Urteil stellt aus Sicht des Solikreises keinen Sieg dar, aber einen Teilerfolg, der ohne den politischen Druck nicht zustande gekommen wäre. Die mediale Öffentlichkeit von Naziumtrieben durch das Auffliegen des Terrors der NSU und der momentan ebenfalls im Landgericht Stuttgart stattfindende Prozess wegen des Mordversuchs vonseiten der Nazis in Winterbach haben hierbei ebenso eine Rolle gespielt, wie die spektrenübergreifende Solidaritätsarbeit in Stuttgart.

Es gibt sicher keinen Grund, dem Richter oder der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dankbar zu sein. Vielmehr ist die Bereitschaft auf eine Haftstrafe zu verzichten, als Resultat der politischen und juristischen Arbeit zu betrachten. Der entschlossene Verfolgungswille gegen antifaschistisch und links Engagierte konnte durch eine Welle der Solidarität nich ausgebremst, aber zumindest abgefedert werden.

Weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft ging es um die Klärung der “Schuldfrage”. Der Prozess wurde von Anfang an von beiden Seiten als politischer Prozess geführt. Die Verurteilung von Chris kann und muss letztendlich als Resultat im Spannungsfeld von Druck und Gegendruck bewertet werden. Es ist uns gelungen, hier als Akteur deutlich wahrnehmbar zu sein und Zugeständnisse zu erzwingen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Tatsache dass es weder vom Angeklagten noch seiner Verteidigung zu einer politischen Distanzierung von den vorgeworfenen Taten kam werten wir dabei als Selbstverständlichkeit.

Vorläufige Nachbereitung unserer Solidaritätsarbeit
In den vergangenen sieben Monaten haben wir als Solikreis versucht Öffentlichkeit zu schaffen und Druck aufzubauen. Es war schön für uns zu erleben, wie diese Arbeit spektrenübergreifend von vielen Akteuren aufgegriffen und unterstützt wurde. In den kommenden Wochen werden wir das Verfahren gegen Chris und unsere Arbeit intensiv nachbereiten.

Doch auch mit der Beendigung des Verfahrens gegen Chris ist die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten weiterhin ein aktuelles Thema. Die Verurteilung des Antifaschisten Smily am 17. Februar durch das Amtsgericht Stuttgart zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die hierzu anstehende Berufungsverhandlung, aber auch die vielen „kleinen“ Verfahren fordern weiterhin unsere Solidarität. In welcher Form wir als Stuttgarter Solikreis hierfür einen Rahmen darstellen können, werden wir ebenfalls in den kommenden Wochen diskutieren.

Stuttgarter Solikreis, 29. Februar 2012

Wien: Strache - ordensberaubt, als Kanzler angelobt?

NO WKR! Demo 2012
Foto: Anarchistische Gruppe Freiburg via flickr!
Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0
Die Dinge stehen zwischen den Parteien in Österreich so: SPÖ im Abrutschen von 30 Prozent. ÖVP und FPÖ je 25! Mit offenbar nicht geringen Chancen, dass die FPÖ die ÖVP überholt, mit Strache als Kanzler antritt - und die ÖVP in Schlepptau nimmt.

Vor ein paar Jahren gab es das schon einmal - nur in umgekehrter Rangfolge. Mit Schüssel als Kanzler. Von der ÖVP.

Das Problem: Wenn einer schon keinen Orden verdient hat, darf er dann vor dem Präsidenten "angeloben"? Angeloben - ein österreichischer Fachausdruck für: den Eid ablegen auf die Verfassung vor Aug und Ohr des Präsidenten.

Die Chancen für eine Verweigerung stehen schlecht. Ein Recht auf einen Orden gibt es nicht. Dagegen - wenn eine Koalition dahintersteht - wohl schon das Recht auf Anerkennung als Kanzler.

Strache selbst stänkert weiter in allen möglichen Kanälen und Medien. Insbesondere spielen bei ihm verheulte Damen eine immer größere Rolle. Sie sollen ihm das Frackhemd durchgenässt haben mit ihren Tränen über spuckende Demonstranten. Zu Gesicht hat man bisher keine der Geschändeten bekommen. Da die Polizei einen Kordon von fünfzig Meter gebildet hatte zwischen Festgastin und linken Speichelkönigen, ist das Faktum auch nicht ganz glaubhaft. Den Linken ist ja alles zuzutrauen - aber fünfzig Meter. Das wäre Guinness-reif!

Ein Gesinnungsbruder Straches hat nach dessen Ausspuch. "Wir sind die neuen Juden" gleich dazuphantasiert: demnächst gibt es "Anhaltelager" für die FPÖ. "Anhaltelager" - ein für Österreich typisches Keuschwort für eine Art KZ. Von den Austrofaschisten unter Dollfuß und vor allem Schuschnigg erfunden, um missliebige Personen ohne große gerichtliche Umstände über einen Polizeibefehl stillzustellen. Vielleicht nicht ganz so brutal wie bei den Kollegen der SS im Nachbarland. Aber denen, die es erwischte, reichte es übrig. Man sieht: die österreichische Geschichte wird aufgebraucht. Nur mit umgekehrt angezogenen Ärmeln.

Interessanter die Frage: wo kommen die vielen Rechten her? Inhaltlich ist mir persönlich seit Jahren nichts zu Ohren gekommen, was irgendwie auffällig wäre. Sauber, gesund, reinen Herzens, vaterländisch- das wird offen bekannt. Aber wer will das in schwächeren Stunden nicht auch mal sein. Als Programm wirkt es mehr als lasch.

Antwort: Die FPÖ nährt sich wesentlich aus der Wut auf die seit 1945 nahezu ewige große Koalition zwischen angeblichen Todfeinden: SPÖ und ÖVP. Dass da noch viel mehr hinter die Kulissen geschoben wird als bei Merkel, leuchtet ein. So füllen denn auch die Reste der Zeitungen, die nicht vom Skandal handeln, die Prozesse und Untersuchungsausschüsse wegen Korruption. Zu allen andern ist erst in dieser Woche eine Meldung durchgekommen, dass man von Österreich aus versucht hat, einen Flugplatz im näheren Balkan zu privatisieren. Das Geschäft kam nicht zustande, aber ein paar Millionen blieben doch auf beiden Seiten hängen.

Ein Blick über Europa weg zeigt: ähnliche Gruppierungen ohne große Inhalte treten immer auf, wo entweder auch große Koalition angesagt ist- oder eine Klumpenregierung unter Merkels Fuchtel stöhnt. Etwa die "Wahren Finnen" in Finnland. Niemand hat herausbekommen, was die genau wollen. Aber die Wut auf die Euro-Nachschlapper und Gewölkebewohner oben treibt ihnen die Anhängerinnen und Anhänger zu.

Ausnahme unter den rechten Parteien Europas? Allenfalls Le Pen, Papa und Tochter. In Frankreich greifen sie denn doch viel offener aufs vertraute faschistische Erbe zurück. Die anderen stellen keine große Gefahr für einen Umsturz dar. Aber natürlich - wie in Deutschland auch - verschieben sie die Maße. Was eben noch als rechtsextrem verabscheut wurde, ist auf einmal ein hochanständiger Gedanke geworden, dem sicher - wie es dann heißen wird - einige mit Vorbehalt gegenüberstehen.

Aber korrekt abwägen müssen sie schon, weil sonst einseitig.