Flyer zum Film (Vorderseite)
1945, in den letzten Kriegstagen wird der Gefreite Rudi K. beschuldigt zwei Dosen "Scho-Ka-Kola" gestohlen zu haben. Militärrichter - Kriegsgerichtsrat Schramm verurteilt Rudi wegen "Diebstahls" und "Wehrkraftzersetzung" zur Todesstrafe. Rudi flieht nach nem Fliegerangriff. 15 Jahre später trifft Rudi den Schramm, Staatsanwalt in einer brd-Kleinstadt. Schramm immer noch stramm NS-gesinnt will rudi durch die bullen aus der stadt vertreiben. Spiegelbild der finsteren brd-nachkriegsgesellschaft.
schwarzweißfilm - von Wolfgang Staudte - 1959 (brd) - 97 min.
Sonntag, 8. November 2026 19 Uhr
Wolfgang Staudtes Film „Rosen für den Staatsanwalt“, ein unverzerrtes Spiegelbild der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft.
Der westdeutsche Nachkriegsfilm war beherrscht von sogenannten Heimatfilmen, in denen es praktisch keine Vergangenheit und keine Zukunft gab, in denen die bis zum Exzess gesteigerte Idylle einer unwirklichen Welt ausgebreitet wurde; zum anderen von Wirtschaftswunder-Filmen, so eine Art Mutmacher-Streifen, in denen die Jahre 1933–45 ebenfalls ausgeblendet waren. Nur wenige Regisseure wagten sich an das, was man gemeinhin als Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit nannte.
Es schwappte eine Flut von sogenannten Heimatfilmen in die westdeutschen Kinos, deren Titel schon die Zugehörigkeit zu diesem Genre signalisieren: „Schwarzwaldmädel“, „Grün ist die Heide“, „An der Donau, wenn der Wein blüht“, „Der Förster vom Silberwald“, „Wetterleuchten um Maria“ – das alles klingt heute unfreiwillig komisch, die Streifen laufen aber immer noch mit schöner-hässlicher Regelmäßigkeit im deutschen Fernsehen. Sie boten den Zuschauenden dadurch die gewünschte Ablenkung von der Alltagsrealität und ließen vor allem die faschistische Vergangenheit vergessen, mit der man sich nicht auseinandersetzen wollte, zumal das kaum ohne Schuldeingeständnisse vonstattengegangen wäre. Dabei waren die Filme interessanterweise oft Remakes alter UFA-Streifen aus dem NS-Faschismus, aber nun natürlich politisch gereinigt.
1945, in den letzten Kriegstagen, wird der Gefreite Rudi K. beschuldigt, zwei Dosen „Scho-Ka-Kola“ gestohlen zu haben. Militärrichter – Kriegsgerichtsrat Schramm – verurteilt den Gefreiten Rudi wegen „Diebstahls“ und „Wehrkraftzersetzung“ zur Todesstrafe. Dem Todesurteil kann Rudi nur entgehen, weil ein Fliegerangriff ihm die Flucht ermöglicht.
Flyerrückseite - Hakenkreuz unkenntlich gemacht
Knapp 15 Jahre später sieht Rudi durch Zufall seinen einstigen Ankläger Schramm wieder. Ex-Nazi Schramm ist mittlerweile Staatsanwalt, angesehener Bürger einer BRD-Kleinstadt. Schramm, noch immer von seiner treudeutschen Gesinnung geleitet, verhilft einem Ex-Nazi zur Flucht, unterschlägt dessen Haftbefehl und bekommt einen Rosenstrauß nach Erfolg. Er fürchtet nun um die Aufdeckung seiner dunklen Vergangenheit und setzt alles daran, Rudi über die Polizei aus der Stadt zu jagen.
„Fliegerschokolade“ & Wehrmacht: Scho-Ka-Kola wurde 1935 von der Berliner Firma Hildebrand eingeführt. Sie wurde wegen ihrer stimulierenden Wirkung durch Koffein (aus Kakao, Kolanuss und Kaffee) gezielt an Piloten der Luftwaffe ausgegeben, um Konzentration und Ausdauer bei langen Flügen zu steigern. Später wurde sie auch beim Heer und der Marine, insbesondere bei U-Boot-Besatzungen, als Standardverpflegung eingesetzt.“
Wikipedia zu Scho-Ka-Kola
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