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»Das sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.« Julius Henry "Groucho" Marx

OSZE Hamburg und G20+: Von LPD's, gescheiterten Berufsoffizieren, InnensenatorInnen und embedded Journalism

Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür, Interview mit Rechtsanwalt Martin Lembke durch Radio FSK Hamburg vom 7.12. auf freie-radios.net

Script:

G20-Polizeichef Hartmut Dudde plant Einsatz der Bundeswehr

Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.

Es hätte für den Spd-Innensenator personelle Alternativen gegeben. Mit der Entscheidung für LPD Dudde ist der Garant für Unrecht und Hetze gegen Bürger- und Grundrechte ausgewählt worden.

Hartmut Dudde hat sich auf seine Weise über die Ernennung zum "Leiter des Vorbereitungsstabes und Polizeiführer der Einsätze" gefreut. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat er entschieden, das Militär einzuschalten und Gespräche mit dem "Kommando Territoriale Aufgaben" der Bundeswehr in Berlin und dem "Landeskommando Hamburg" der Bundeswehr in Hamburg durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angekündigten Großdemonstrationen werden es also nicht nur mit über 20.000 Polizisten, sondern auch mit den Soldanten der Bundeswehr zu tun haben. Das "Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr" (KdoTerrAufgBW) führt den militärischen Teil der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit Feldjägern, bewaffneten Sicherungs- und Unterstützungskompanien und dem "Zentrum für Operative Kommunikation" (ZOpKomBW). Letzteres "analysiert die Situation der Bevölkerung in den Einsatzgebieten"; und da demnächst wohl eher keine Bundeswehrsoldaten zur Analyse der Situation der Bevölkerung durch das Karo- und Schanzenvierteil in Hamburg laufen dürften, wird das ZOpKomBW seinen technischen Überwachungsapparat der Hamburger Polizei zur Ausforschung der Bürger zur Verfügung stellen.

Das "Landeskommando Hamburg"(LKdoHH) gibt sich in seiner Selbstdarstellung etwas ziviler: "Wir sind Anlaufpunkt für Journalisten und Kulturschaffende. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind unsere Schwerpunkte." Es läßt sich schlußfolgern, dass zur Einwirkung auf die doch eher kritisch gesinnte Bevölkerung, deren Situation zuvor vom ZOpKomBW analysiert wurde, mit entsprechend gesteuerten Informationen über die Medien und Journalisten eingewirkt werden soll.

Für Polizeileiter Hartmut Dudde besitzen die "beiden Großeinsätze eine Dimension..., wie sie Hamburg bisher noch nicht erlebt hat...dennoch ist es nüchtern betrachtet zunächst ein Einsatz wie viele andere." Ein Großeinsatz wie viele andere. Damit hat Hartmut Dudde Erfahrung:

Castortransport November 2010- Polizeiführer Dudde ordnet an, mehr als 1.000 Demonstranten nachts in ein Polizeilager auf offenem Feld einzusperren, läßt hierfür einen mit bewaffneten Polizisten gut bewachten Kessel aus Polizeifahrzeugen und Einsatzgeräten bauen, in welchen die Menschen gepfercht werden und verhindert jede Kontaktaufnahme zu Anwälten und Gerichten. Vorher gegebene Versprechen und Absprachen hält er nicht ein, auf Anordnungen des polizeilichen Gesamteinsatzführers in Lüneburg reagiert er nicht. Das Landgericht Lüneburg hat hierzu festgestellt (Az.: 10 T 5/11 v.29.2.2012): Die Freiheitsberaubung war rechtswidrig. Die Betroffenen waren entgegen der Gesetzesvorschrift nicht unverzüglich, sondern überhaupt nicht einem Richter vorgeführt worden. Die Polizei hatte, trotz Aufforderung, keine Vorkehrungen getroffen, die Betroffenen im Kessel zu informieren und zum Gericht zu transportieren wie es das Gesetz vorschreibt. Rechtsschutz und Richtervorbehalt, so das Landgericht weiter, wurden mißachtet.

Polizeiführer Dudde macht, was er will, nicht, was er darf. Kritischeres läßt sich über einem Recht und Gesetz unterworfenen Beamten kaum sagen. Das ist ein Schanden für die Demokratie und den Rechtsstaat. Der SPD-Innensenator weiß das und nimmt es mindestens in Kauf. Er hätte, wie erwähnt andere, gesetzestreue Polizeiführer auswählen können. Die Grünen übrigens haben den Bundeswehreinsatz anläßlich des G-8 Gipfels in Rostock-Heiligendamm 2007 scharf kritisiert. So ändern sich die Zeiten.

Author/s: Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen;nfsu
Radio: FSK, Hamburg im www
Production Date: 07.12.2016
Lizenz:
Creative-Commons Lizenzvertrag
Creative-Commons, Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007

Wolf Wetzel setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Im Mittelpunkt steht der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Der politische Hintergrund, das Motiv und die Anzahl der (möglichen) Täter wechselten im Zuge der „Aufklärung“ so oft, dass es einem schwindlig werden kann und muss. Am Ende dieser Geisterbahn aus Ermittlungen und sagenhaften Pannen steht nun fest, dass dieser Mordanschlag von der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ verübt worden war.
Es gibt auch in diesem Fall viele (bedauerte) Zufälle und Pannen, wie an anderen NSU-Tatorten auch. Das Besondere an dem Fall hier ist, dass sich dieses staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsergebnis“ am allerwenigsten auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützen kann. Eigentlich grotesk und unhaltbar. Manche würde dazu auch postfaktisch sagen.

Polizeiliche Ermittlungsergebnisse sind Basis einer Anklage, wenn man rechtsstaatliche Maßstäbe zugrunde legt. In diesem Fall ist es ganz anders: Die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen in krassem Widerspruch zur Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

„Die Sonderkommission (SoKo) Parkplatz des LKA kam damals -“ vor dem November 2011 -“ zu der Einschätzung, an der Tat seien bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Ein Ermittler der SoKo, Klaus B., bestätigte das jetzt vor den Abgeordneten in Berlin. Drei blutverschmierte Männer, flüchtende Männer, eine Frau, mindestens ein Fluchtauto -“ alle diese Beobachtungen waren plausibel, so Klaus B., die Zeugen „absolut glaubhaft“ und „authentisch“.“ (Thomas Moser, telepolis vom 22.10.2016)

Die Bundesanwaltschaft hat hingegen eine ganz andere Theorie. Ginge es nach ihr, seien die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die alleinigen Täter.

Es gibt viele Spuren am Tatort Heilbronn -“ keine einzige führt zu den beiden NSU-Mitgliedern

Man muss sich nochmals den Tathergang vor Augen führen. Laut Bundesanwaltschaft hatten sich zwei Täter dem parkenden Polizeiwagen genähert. Die Täter schossen auf die im Wagen sitzenden Polizeibeamten. Danach beugten sich über die toten bzw. schwerverletzten Polizeibeamten, um ihnen die Dienstwaffen aus dem Holster zu ziehen und die Handschellen zu entwenden. Ein solcher Vorgang setzt vielfachen Kontakt voraus.

Tatsächlich fand man unzählige Spuren und gab diese zur Spurenauswertung weiter. Dann ereignete sich eine Panne. Die Spuren wurden „kontaminiert“, also unbrauchbar gemacht. Dieser Vorgang bekam dann den Namen: der Wattestäbchenskandal.

Was dies für die Spurenauswertung bedeutet, wurde der damalige Chef-Ermittler Alex Mögelin im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gefragt.

Jürgen Filius (Grüne): „Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?“
Axel M. antwortet knapp: „Bei den objektiven Spuren: nichts.“ (Südwest Presse vom 29.5.2015)

Wie man fehlende objektive Spuren am Tatort in einen post-objektiven Beweis für die Täterschaft besagter zwei Neonazis transformieren kann, hatte sich Carsten Proff im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zur Aufgabe gemacht. Er ist DNA-Experte beim Bundeskriminalamt (BKA) und wartete dort mit folgender Erklärung auf. Er hält es für möglich,

„dass sich die Täter mit ihrer Bekleidung so geschützt haben könnten, dass sie keine DNA hinterließen.“ (Fehlende-NSU-Tatortspuren, taz vom 8.9.2016)

Die entsprechenden Overalls kennt man aus zahlreichen Tatort-Krimis ... Das Ganze hat nur einen entscheidenden Haken, den der PUA-Vorsitzende Clemens Binninger, ein ehemaliger Polizeibeamter, auch sogleich benannte: Keiner der zahlreichen Zeugen habe eine solche „Schutzkleidung“ gesehen!

Es gibt ungewöhnlich viele Zeugen rund um den Tatort -“ nur keinen der Anklage

Im Gegensatz zu anderen Tatorten, die dem NSU zugeordnet werden, gab es am Tatort Heilbronn zahlreiche Zeugen. Die meisten Zeugen beschreiben flüchtende Menschen, zum Teil blutverschmiert. Zudem berichten Zeugen von einem Auto, auf das die Flüchtenden zuliefen und aus dem heraus gerufen worden sein soll: „Dawai, dawai“ (schnell, schnell).

Ebenfalls wurden mit Hilfe von Zeugen vierzehn Phantombilder angefertigt. Das ist viel für einen Tatort. Aber auch da stellt sich heraus: Sie zeigen viele Ähnlichkeiten -“ nur keine mit den besagten NSU-Mitgliedern.

Und auch das Motiv, das die Bundesanwaltschaft hinter dieser Tat erkannt haben will, passt noch am ehesten zu Tarantinos Westernparodie „Django unchained“: Die beiden NSU-Mitglieder hätten die beiden Polizisten zufällig und wahllos ausgesucht, da es ihnen ausschließlich darum ging, „Repräsentanten des Staates“ zu treffen. Auf die doch naheliegende Frage, warum die beiden NSU-Mitglieder dafür nach Baden-Württemberg fahren mussten, gibt es bis heute keine Antwort.

Was sich weder auf polizeiliche Ermittlungsergebnisse noch auf daraus abzuleitende Wahrscheinlichkeitsprognosen stützen kann, ist zurzeit Gegenstand des in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Denn auch dieser hält im Protokoll der Sitzung vom 20. Oktober 2016 mit Blick auf die Zwei-Täter-Theorie fest:

„Auch der Ausschuss geht mittlerweile davon aus, dass die Haupttäter Böhnhardt und Mundlos wahrscheinlich mehrere Komplizen bei dem Mord in Heilbronn hatten.“

Würde man dem polizeilichen Ermittlungsergebnis folgen, hätte dies weitreichende Folgen: Es ging nicht nur darum, den Mordfall Heilbronn neu aufzurollen. Gleichfalls wäre der Prozess in München geplatzt, der mit der nicht belegbaren Annahme die Anklage füllt, dass der NSU aus exakt drei Mitgliedern bestehe -“ im Gegensatz zum Selbstverständnis des NSU, der sich als „Netzwerk von Kameraden“ verstand.

Letztere dürfte man als bessere „Quelle“ ansehen als die Bundesanwaltschaft, die für die „Trio-Version“ nicht den Hauch von Plausibilität aufbringen kann.

Eine geheim eingestufte „Spur“

Bei dem Versuch, diese sich gegenseitig ausschließenden Ermittlungsergebnisse auf ihre jeweilige Evidenz hin zu prüfen, wurde u.a. die ehemalige EG Umfeld-Leiterin, Kriminalbeamtin Heike Hißlinger, nach einigen bekannten Namen befragt, die sich in Baden-Württemberg im Umfeld des NSU bewegten.

Unter anderem wurde ihr der Name Markus Frntic vorgehalten.

Frntic war Mitglied in der neonazistischen Organisation „Blood and Honour“ (B & H). Als diese verboten wurde, baute er die neonazistische Vereinigung „Furchtlos und Treu“ auf.

Bereits Jahre zuvor gründete er eine „Ku-Klux-Klan Gruppe aus Stuttgart, die von Markus Frntic angeführt werde.“ Das ließen laut Stuttgarter Nachrichten bereits 1996 Verfassungsschutzmitarbeiter aus Mecklenburg ihre Kollegen aus Baden-Württemberg wissen. Der außergewöhnlich gut recherchierte Beitrag der Stuttgarter Nachrichten berichtete noch von mehr:

„Ein Foto zeigt Frntic zusammen mit Marcel Degner. Der Mann aus Gera war der bundesweit zuständige Kassenwart von B & H. Ermittler verdächtigen ihn, im November 1999 Geld für die abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gesammelt zu haben. Zumal Degner bis Ende der 90er Jahre unter dem Tarnnamen „Hagel“ Thüringens Geheimdienstlern als wichtigster Spitzel unter den Neonazis reportierte. Die Berichte über die Treffen mit Degner sind verschwunden. (...) Auch Thomas Starke ist auf dem Bild mit Frntic zu sehen. Der Informant der Berliner Polizei und zeitweilige Geliebte Zschäpes versteckte das Trio, als das 1998 abtauchte.“ (stuttgarter-nachrichten.de vom 25.7.2015)

„Eine bekannte Größe, seit Jahren“, so Claus O. vom LfV Baden-Württemberg.

Frntic und Furchtlos und Treu verbinden alles, was in den Fall Heilbronn hineinspielt: Ku-Klux-Klan-Mitglieder, Blood & Honour-Netzwerke, kroatische „Waffenbrüder“ und zahlreiche V-Leute.

Auf die Frage also, was sie als leitende Kriminalbeamtin über Frntic wüsste, antwortete diese:

„Zu ihm gab es Ermittlungen. Aber ich kann keine Angaben machen, weil die Person eingestuft ist.“

Weniger kryptisch formuliert ist damit gesagt, dass das Wissen der Geheimdienste über Frntic als „geheim“ eingestuft ist, was die „Schutzbedürftigkeit“ der Informationen und des Informanten voraussetzt.

Was ist an der Person und am Vorgang Frntic „schutzbedürftig“? Nicht gemeint sein kann damit, dass Frntic Neonazi und Mitbegründer von „Furchtlos und Treu“ ist. Beides ist kein Geheimnis, also längst bekannt. Als „geheim“ wird etwas eingestuft, wenn das „Staatswohl“ mit ins Spiel kommt, wenn das Bekanntwerden des „Geheimen“ die Interessen der Verfolgungsbehörden tangieren könnte.

Das ist im Allgemeinen und im Besonderen meist dann der Fall, wenn eine Person nicht nur Neonazi ist, sondern zugleich als V-Mann aktiv ist. Ersteres gefährdet bekanntlich seit über 60 Jahren nicht das Staatswohl. Das mögliche Geheime hingegen wäre, dass Frntic seit Jahren vom Verfassungsschutz „geführt“ wird, also man unmittelbaren Zugang zum NSU-Umfeld hatte, ohne diese „Quelle“ gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. den PUA offengelegt zu haben.

Dass dies extrem naheliegend ist, belegt die bisherige Praxis: Die allermeisten V-Leute im Umfeld und im Nahbereich des NSU wurden nicht von „Sicherheitsbehörden“ genannt. In aller Regel verschwieg man sie und nannte diese Art von Ermittlungssabotage „Quellenschutz“.

Erst als diese durch Zufall, Recherchen und tatsächliche Aufklärung aufgeflogen waren, hat man ihre Existenz zugeben müssen, um im selben Zug deren Bedeutung zu negieren. Flankiert wurde all dies mit zahlreichen Vernichtungen von V-Mann-Akten. Die bekannteste davon spielte sich im November 2011 ab, kurz nachdem der NSU sich selbst bekannt gemacht hatte. Sie bekam den Namen „Operation Konfetti“ und fand ganz oben statt, im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.

Dass es sich dabei weder um Versehen, noch um eine Panne handelte, machte der zuständige Referatsleiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ in einer Vernehmung am 24. Oktober 2014 mehr als deutlich:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (...) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

Soweit wie möglich ...?

Unter der Überschrift „Kampf gegen Vergessen“ veröffentlichte der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg am 3. November 2016 folgende Presseerklärung:

„Der fünfte Jahrestag der Aufdeckung des NSU ist für uns alle eine besondere Mahnung, die Aufklärung und Aufarbeitung bis an die Grenzen des Möglichen weiter zu betreiben“, erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses (...) Wolfgang Drexler MdL, am Donnerstag, 3. November 2016, in Stuttgart. „Nicht nur die Opfer und ihre Hinterbliebenen, sondern wir alle haben ein Recht darauf, soweit es noch irgendwie geht, die Wahrheit über den menschenverachtenden rechten Terror, seine Täter und Helfer und seine Ursachen zu erfahren, der so vielen Menschen auf unterschiedlichste Arten Leid gebracht hat“, sagte der Vorsitzende weiter.“ (PM 75/06:54)

Nicht-Wissen und Geheim-Wissen sind zwei Seiten einer Medaille

Im Fall „Frntic“ gäbe es eine einfache Möglichkeit, zu überprüfen, wo die „Grenze des Möglichen“ beginnt, wo sie endet.

Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene haben ausreichende Mittel, sich diese Aufklärungssabotage nicht (länger) gefallen zu lassen. Sie können u.a. die Aufhebung der „Geheim-Einstufung“ fordern, also die Freigabe aller Akten zu Frntic. Sie haben auch die Möglichkeit, Markus Frntic als Zeugen zu laden und zu hören.
Auch eine schriftliche und nicht mehr hintergehbare Aussage wäre für spätere strafrechtliche Schritte von Nutzen, ob Markus Frntic als V-Mann von Polizei und/oder Geheimdienst geführt wurde bzw. wird.

Wenn es wirklich um den „Kampf gegen Vergessen“ ginge, wäre das und mehr eine Selbstverständlichkeit.


Hinweis: Dieser Beitrag konzentriert sich auf den unmittelbaren Tatort in Heilbronn. Für die Täterschaft des NSU werden vor allem „Beweise“ angeführt, die man in der Wohnung in Zwickau und im Campingwagen in Eisenach-Stregda 2011 gefunden haben will: Eine Trainingshose, an der sich winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter befunden haben sollen und die beiden entwendeten Dienstwaffen, die man im ausgebrannten Campingwagen sichergestellt hatte.

Der Bedeutung dieser „Beweise“ geht folgender Beitrag nach: Die Büchse der Pandora |Jahresrückblick: Polizistenmord in Heilbronn. Der dem NSU angelastete Anschlag aus dem Jahr 2007 wirft viele Fragen auf

Protokoll de PUA in Berlin vom 20. Oktober 2016.

Publiziert auf NachDenkSeiten vom 30.11.2016

Heidelberger Lehrer gegen Verfassungsschutz: Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den 'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.

Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass Csaszkóczy -“ entgegen ihrer früheren Behauptungen -“ keinesfalls Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen, dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist, keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden könne.

Offensichtlich reicht dem Gericht die bloße Versicherung des Geheimdienstes aus, dass Csaszkóczy sich in 'linksextremen' Kreisen bewege, um seine weitere geheimdienstliche Überwachung zu rechtfertigen.
Unter diese 'gerechtfertigte' Überwachung fallen für das Verwaltungsgericht explizit auch die Bespitzelung von Ostermärschen und gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Ausdrücklich nicht diskutieren wollte das Gericht die unterschiedlichen Maßstäbe, die der 'Verfassungsschutz' bei der Beobachtung rechter und ausländerfeindlicher Bewegungen anlegt. So stellt der Geheimdienst Gruppen wie Hogesa, Pegida und AfD trotz nachgewiesener Kontakte ins Nazimilieu immer noch regelmäßig Persilscheine aus. Ebenfalls nicht thematisiert werden sollten die Auswirkungen, die die mittlerweile jahrzehntelange nachrichtendienstliche Überwachung für das Leben des Betroffenen hat.

Der Vorsitzende Richter Morlock kündigte schon in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zuzulassen. Zur Begründung führte er an, es handele sich um grundsätzliche Fragen, die besser von einer höheren Instanz grundsätzlich geklärt werden sollten. Offensichtlich war es für Morlock ein zu heißes Eisen, die Praxis des 'Verfassungsschutzes' auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.

Wir betrachten dieses Urteil als reines Gefälligkeitsurteil für den mittlerweile schwer diskreditierten Geheimdienst.

Dokumentiert: Schlusswort vor Gericht

Vor einem guten Jahr war anlässlich des 25 Jahre zurückliegenden Untergangs der DDR viel von der Staatssicherheit die Rede. Zurecht wurde darauf hingewiesen, wie eine permanente geheimdienstliche Überwachung missliebiger Personen nicht nur das politische Klima vergiften und eine offene Diskussion verhindern kann, sondern auch das Leben von Menschen zerstört.

Was macht es mit einem Menschen, wenn er jahrzehntelang überwacht wird, wenn -“ wie aus den Bruchstücken meiner Akten ersichtlich -“ Spitzel auf ihn angesetzt werden und seine e-mails abgefangen werden. Ich möchte diesen persönlichen Aspekt hier nicht vertiefen -“ in diesem ganzen Verfahren scheint er auch überhaupt keine Rolle zu spielen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier um sehr viel mehr geht, als um die Frage eines unrechtmäßigen Verwaltungsaktes.

Ich habe in Heidelberg schon eine ganze Reihe von Spitzelanwerbungen durch den Verfassungsschutz mitbekommen. Besonders häufig waren dabei die Versuche, Jugendliche unter Druck zu setzen, damit sie sich für den Geheimdienst als Schnüffler betätigen. Was macht es mit Menschen und was macht es mit unserer Demokratie, wenn wir das Treiben eines solchen Geheimdienstes dulden?

Der Vergleich mit der Stasi -“ so wird immer eingewendet -“ sei nicht statthaft. Unser Verfassungsschutz sei schließlich ein Geheimdienst, der nur die Feinde der Demokratie verfolgt. Sind wir uns da tatsächlich so sicher?

25 Jahre lang hat dieser Geheimdienst alles Negative gesammelt, was er über mich in Erfahrung bringen konnte. Er ist dabei auch nicht vor Falschinformationen und Diffamierungen zurückgeschreckt. Dabei war nicht eine sogenannte Erkenntnis, die vor Gericht oder beim Ministerium auch nur Zweifel an meiner Verfassungstreue begründen konnte.

Über die vielfältigen Verstrickungen dieses Geheimdienstes mit der terroristischen Naziszene ist in den vergangenen Jahren permanent berichtet worden. Täglich flimmern zur besten Sendezeit neue Skandale im Zusammenhang mit dem NSU über die Bildschirme.

Wir alle wissen, dass es dabei nicht nur um eine fragwürdige Bespitzelungspraxis geht, sondern um Mord und Terror. Dennoch -“ und das ist eigentlich unfassbar - genießt dieser Geheimdienst weiter den Ruf einer moralischen Instanz und einer ernstzunehmenden Quelle.

Bis heute stellt der sogenannte 'Verfassungsschutz' den ausländerfeindlichen Bewegungen von AfD bis Pegida Unbedenklichkeitszeugnisse aus. Besonders absurd war diese staatliche Protektion, als es um die Zusammenrottung rechter Schläger ging, die sich schon den Namen 'Hooligans gegen Salafisten' gab. Bei der Gründung beteiligt war der V-Mann des Verfassungsschutzes Roland Sokol, ein Mitglied des gewalttätigen Nazi-Netzwerks der Hammerskins.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz betont zur selben Zeit, dass Hogesa völlig unbedenklich sei. Die Existenz der Hammerskins in Baden-Württemberg leugnet der Geheimdienst gleich komplett. Mir aber wirft der Geheimdienst vor, dass die AIHD die Strukturen der Hammerskins im Südwesten öffentlich gemacht habe. Das ist rational kaum mehr zu erklären, sehr wohl aber mit einer unappetitlichen Kumpanei von Geheimdienst und Naziszene.

Die hauptsächliche Begründung, warum ich den größten Teil der Akten nicht sehen darf, ist der Schutz der Identität der eingesetzten Spitzel.

Wörtlich lautet diese Begründung: „Allein das öffentliche Anprangern der Quelleneigenschaft würde für die betroffenen Quellen bedeuten, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld und ihrer Existenz derart starken Belastungen ausgesetzt wären, dass sie in ihrer bisherigen Lebensführung massiv beeinträchtigt wären.“ Für jemanden, der seit über 20 Jahren von Spitzeln ausspioniert wurde, mutet die rührende Sorge um die Spitzel selbst gelinde gesagt befremdlich an. Wie im NSU-Komplex auch geht beim Verfassungsschutz Quellenschutz vor Opferschutz.

Gibt es überhaupt Maßstäbe, an die sich der Geheimdienst halten muss? Wenn weder das höchstinstanzliche Urteil des VGH noch die dezidierte Haltung des Ministeriums, das nach eingehender jahrelanger Prüfung erklärt hat, dass keine Zweifel an meiner Verfassungstreue bestehen, für den Verfassungsschutz relevant sind, in wessen Auftrag agiert er dann eigentlich? Oder kann er in diesem Staat völlig unkontrolliert seine eigene Agenda
verfolgen.

Die gesetzlich festgeschriebene Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist jedenfalls ganz sicher nicht der Maßstab, nach dem der Verfassungschutz seine Bespitzelungspraxis ausrichtet.

Meine Beobachtung beginnt 1992, als der Verfassungsschutz besorgt registrierte, dass ich mich schützend vor das von Pogromen bedrohte Flüchtlingsheim in Mannheim-Schönau gestellt habe. Seitdem habe ich in meinem Leben bestimmt viele Fehler gemacht. Aber wirklich überhaupt nichts, was der Verfassungsschutz in den Jahrzehnten meiner Bespitzelung zusammengetragen hat, würde mir Grund geben, es zu bereuen.

Der Verfassungsschutz hat, als er in diesem Verfahren aufgefordert wurde, meine kompletten Akten vorzulegen, schlicht erklärt, das Heraussuchen dieser Akten sei eine unzumutbare Arbeitsbelastung. Der Geheimdienst offenbart damit nicht nur seine Missachtung des Grundrechts auf Informationsfreiheit, sondern mehr noch seine Missachtung des Gerichts. Wenn Sie heute ein Urteil fällen sollten, das den Verfassungsschutz verpflichtet, meine Daten zu vernichten -“ wird es dann auch eine unzumutbare Arbeitsbelastung sein, sie zu finden? An dieser Stelle sollte man sich vielleicht daran erinnern, dass die Verfassungsschutzbehörden innerhalb weniger Wochen LKWLadungen voller Akten gezielt vernichtet haben, die den NSU-Komplex betrafen.

Wenn Sie heute bestätigen, dass diese Art der Bespitzelung rechtens ist, dann ist eines klar: Es gibt in diesem Staat keinerlei Rechtssicherheit gegenüber dem Inlandsgeheimdienst.

Wenn der Verfassungsschutz seine eigene Agenda verfolgt -“ die nicht die der Verfassung ist -“ gilt kein Grundrecht auf Informationsfreiheit mehr, keine Menschenwürde und keine Meinungsfreiheit. Umgekehrt haben Sie heute die Gelegenheit, ein klares Signal zu senden, dass der 'Verfassungsschutz' -“ solange dieser Fremdkörper innerhalb der Demokratie überhaupt noch existiert -“ nicht abseits jeder Rechtsstaatlichkeit agieren kann.



Quelle: Pressemitteilung 21. April 2016

Beate Zschäpes Flucht und die Beseitigung ‚elektronischer’ Zeugen

Ab dem 30. März 2016 strahlt das ARD die Spielfilmtriologie „Mitten in Deutschland: NSU“ aus. Bei diesem Projekt werden drei Filme mit drei Perspektiven von drei Regisseuren gezeigt:

  • "Die Täter -“ Heute ist nicht alle Tage" (1. Teil)
  • "Die Opfer -“ Vergesst mich nicht" (2. Teil)
  • "Die Ermittler -“ Nur für den Dienstgebrauch" (3. Teil)

Bei der Premiere in Berlin waren neben den SchauspielerInnen auch der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt dabei. Er ließ die geladenen Gäste wissen: "Wir haben inzwischen sehr viel gelernt, verbessert und unsere Lehren gezogen ... " (Berliner Morgenpost vom 18.3.2016)

Ob er das wirklich ernst oder ziemlich zynisch meinte, wird ein Film, der ihn als Premieregast einlädt, wohl nicht zeigen (wollen).

Anspruch der drei Filme sei, so die Ankündigung, eine „Spurensuche“. Dass es im NSU-Kontext nicht an Spuren mangelt, sondern an der Weigerung, ihnen nachzugehen, zeichnet folgender Beitrag nach.

Wenn „heiße“ Spuren systematisch gelöscht werden

Wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zu Tode gekommen sein sollen, wissen wir. Zumindest gibt es dafür eine offizielle Selbstmordversion. Ziemlich rätselhaft ist hingegen, was Beate Zschäpe in dieser Zeit getan, was sie in den folgenden vier Tagen gemacht hatte, bevor sie sich im Beisein eines Rechtsanwaltes der Polizei stellte. Ganz offensichtlich muss sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren haben. Aber wer hat sie informiert? Mit wem hatte sie telefoniert, mit wem telefonischen Kontakt während der vier „Flucht“tage?

Man muss kein Kriminalist sein, um festzuhalten, dass das Handy, das Beate Zschäpe benutzt hatte, eine hervorragende „Quelle“ wäre, um diese Tage zu rekonstruieren. Eine elektronische Quelle, die ohne Verdrängung und spontanen Erinnerungslücken vieles enträtseln könnte - wenn man die Kommunikationsdaten sicherstellt und auswertet.

Angesichts der Dimension dieses Vorganges eine Selbstverständlichkeit, eine Routinearbeit polizeilicher Ermittlungen. Vor allem dann, wenn man „Spekulationen“ und „Verdächtigungen“ ausräumen will, die der Möglichkeit nachgehen, dass die NSU-Mitglieder in Zwickau unter geheimdienstlicher Beobachtung standen, was in aller letzter Konsequenz bedeuten würde, dass man sehr wohl eine „heiße Spur“ hatte, die man bis heute leugnet.

Dass dieser Verdacht nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern handfesten Fakten geschuldet ist, war seit Langem bekannt. Denn in der ersten Phase der Aufregung kam einiges ans Tageslicht, was seitdem angestrengt unterbelichtet bleibt.

Der Berliner Kurier vom 29.5.2012 rekonstruierte die Ereignisse, kurz nach dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wie folgt: "Etwas mehr als Stunde, nachdem sie ihre Wohnung in der Frühlingsstraße 26 in die Luft jagte, versuchte jemand Zschäpe anzurufen. Das Pikante: Die anrufende Nummer ist im Sächsischen Staatsministerium des Inneren registriert. Wer aus der Behörde in Dresden wollte Zschäpe sprechen -“ und vor allem warum?"

Das sächsische Innenministerium reagierte auf diese Indiskretion sehr hektisch: Man habe nach dem Brand mit dem/r WohnungsinhaberIn Kontakt aufnehmen wollen, um sie über die Ereignisse in Kenntnis zu setzen. Es hätte sich also bei den Anrufen um ganz normale Ermittlungstätigkeiten von Polizeidienststellen gehandelt, die mit dem Brand betreut gewesen waren.

Mit dieser „Version“ machten sich Journalisten daran, die damals veröffentlichten Diensthandynummern anzurufen, um sich der Behörde zu vergewissern, die diese benutzt hatten. Das Ergebnis war mehr als verblüffend: Die Nummern hatten keinen Anschluss mehr -“ sie wurden „abgeschaltet“.

Damit war eine elektronische Spur gelöscht -“ was in einem solch schwerwiegenden Fall nur als Vertuschungstat gewertet werden kann. Denn durch die Löschung dieser Verbindung konnte nicht geklärt werden, ob es sich beim Nutzer dieser Handynummer um eine Behörde handelt oder um einen V-Mann. Dieser wird in aller Regel mit einem Handy ausgestattet, das ebenfalls auf das jeweilige Innenministerium zugelassen ist.

Ebenfalls will bis heute niemand erklären, wie eine Person X, ausgestattet mit einem Handy des Sächsischen Staatsministerium des Inneren in den Besitz der Handynummer von Beate Zschäpe kommen konnte? Beate Zschäpe benutzte einen Decknamen, die Wohnung war auf „Mathias D.“ angemeldet. Eine Behörde, die nicht mehr wollte, als den Wohnungseigentümer zu informieren, hätte niemals Beate Zschäpe anrufen können.

Diesen Vertuschungen ging auch der „Terrorexperte des ZDF“ Elmar Theveßen im November 2014 nach: „Am 4. November 2011 fliegt die Terrorzelle NSU auf: Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begehen Selbstmord, Beate Zschäpe steckt die Wohnung des Trios an und flüchtet. Ihr Handy klingelt am Nachmittag sehr häufig, über 30 Mal allein zwischen 16.30 und 21 Uhr. Doch wer ruft Zschäpe immer wieder an?“

Auf diese Frage eine Antwort zu bekommen, ist keine große Aufgabe -“ für die ermittelnde Polizei. Diese muss sich nur an den Provider wenden, über den die Kommunikation abgewickelt wurde.

Auch das gehört zur Polizeiroutine und müsste in einem solchen Fall höchste Priorität haben. Schließlich geht es um die Frage: Wer hat ihr in den vier Tagen „Flucht“ geholfen? Wer gehört möglicherweise mit zum NSU-Netzwerk? All das sollte ein Kinderspiel sein, wenn man die Handynummer von Beate Zschäpe hat -“ sollte man meinen.

Am 17. März 2016 wurde dazu im dritten parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Berlin Kriminaloberkommissar Sascha Allendorf im BKA befragt. Er war mit der Auswertung der Mobiltelefon-Daten von Zschäpe beauftragt. Was er dazu sagte, findet sich in einer Erklärung des Bundestages:

„Nachdem vermutlich Zschäpe am Nachmittag des 4. November 2011 ihre gemeinsame Wohnung mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Zwickau in Brand gesetzt hatte, war ihre Handynummer von der Polizei in Erfahrung gebracht worden. Zur Überprüfung der Telefongespräche, die sie über ihr Handy geführt hatte, wurden in den folgenden Wochen die jeweiligen Provider kontaktiert. Allendorf wies darauf hin, dass es damals keine gesetzliche Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung gab und die Verbindungsdaten von den Anbietern daher auf unterschiedliche Weise gespeichert worden waren. Von einigen Telefongesellschaften wurden der Polizei nur Nummern übermittelt, bei denen die letzten drei Stellen durch “x- ersetzt waren. Insgesamt handelte es sich um 42 Telefonnummern. Nach Allendorfs Aussage wäre der Aufwand zu groß gewesen, die Inhaber dieser Nummern zu ermitteln, da man im Extremfall fast 42.000 Nummern hätte überprüfen müssen. Allein für die Überprüfung der 412 Rufnummern, die der Polizei vollständig vorlagen, habe man sechs Monate benötigt. Binninger ließ das nicht gelten, zumal einige der unvollständigen Nummern als Behördenanschlüsse erkennbar gewesen seien. Die übrigen Nummern hätte das BKA zumindest darauf überprüfen lassen sollen, ob polizeibekannte Rechtsextremisten zu den Inhabern gehörten.“ (Quelle: Deutscher Bundestag vom 18.3.2016)

Man weiß nicht, über was man vor allem wütend sein soll: über die Dummheit oder Dreistigkeit dieser Aussage. Und man fragt sich, warum sich die Parlamentarier eine solche Antwort gefallen lassen. Sie erfüllt den Straftatbestand der Irreführung und der Strafvereitelung im Amt gleichermaßen.

So unterschiedlich die Speicherfristen der Provider auch sind, sie hätten allesamt ausgereicht, die gespeicherten Kommunikationsdaten unversehrt zu bekommen. Und zwar in Gestalt vollständiger Telefonnummern. Denn nur beim privaten Einzelverbindungsnachweis werden die letzten drei Stellen durch x ersetzt. Auf die vollständigen Telefonnummern muss der Provider zurückgreifen können -“ im Reklamationsfall.

Aber auch die angeblich langwierige Suche im Heuhaufen ist eine vorsätzliche Täuschung. Bereits 1998 wurde in Jena in der Garage von den wenig später abgetauchten NSU-Mitgliedern eine Telefonliste gefunden, mit über 50 Einträgen -“ ohne xxx. Das Who is who der Neonaziszene, das Netzwerk von Kameraden, das es laut Anklage der Generalbundesanwaltschaft nicht gibt. Für diesen Abgleich hätte man 10 Minuten gebraucht. Selbst auf dieser konspirativen Telefonliste befanden sich vier V-Leute, die für die Neonazis „Kameraden“ waren, denen sie voll vertrauten.

Außerdem wäre es ein Leichtes gewesen, die vollständigen Nummern der Behördenanschlüsse zu bekommen, um so überprüfbar festzustellen, welche „Behörde“ diese Handynummern genutzt hatte und warum diese kurz nach Bekanntwerden „abgeschaltet“ wurden! Dass all dies der Vorsitzende des dritten PUA, Clemens Binninger (CDU), ein ehemaliger Polizeibeamter, mit unglaublicher Sanftheit moniert, ist in jedem Fall dem Sachverhalt völlig unangemessen.

Man darf übrigens davon ausgehen, dass das BKA selbstverständlich um diese Möglichkeiten wusste und diese auch nutzte. Würden all diese Telefonnummern nur auf Neonazis verweisen, hätte man das Ergebnis stolz präsentiert. Mehr als naheliegend ist also, dass man bei den gespeicherten Telefonnummern auf Verbindungen gestoßen war, die man eben nicht problemlos offen legen konnte.

Exakt dieser Annahme ist auch der anfangs erwähnte „ZDF-Terrorexperte“ Elmar Theveßen gefolgt, als er dazu blitzgescheit ausführte: „Die deutschen Sicherheitsbehörden prüfen es später nicht ernsthaft nach, weil in den Anrufprotokollen die letzten drei Ziffern durch x ersetzt sind. Aber sie haben die Ziffern davor auch nicht mit den Mobilnummern der Personen aus dem Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) abgeglichen, unter ihnen eine große Zahl von V-Leuten der Behörden. Haben mehrere von ihnen an jenem 4. November 2011 verzweifelt versucht, Beate Zschäpe zu erreichen, weil sie mindestens Mitwisser waren, wenn nicht sogar mehr?“

Dass diese Kommunikationsdaten mehr verraten, als den Ermittlungsbehörden lieb ist, belegt ein weiteres Faktum.

Am 4. November 2011, kurz nachdem die Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt wurde, erhielt Beate Zschäpe nicht nur von einer nicht mehr auffindbaren -ºPolizeidienststelle-¹ einen Anruf. Sie hatte auch telefonischen Kontakt mit André Eminger. Um 15.29 Uhr sprachen sie eine Minute und 27 Sekunden miteinander, dann tippte André Eminger eine SMS, eine Textnachricht an seine Frau Susan ...

André Eminger zählt zu den führenden Neonazikadern, eine Schlüsselfigur in der sächsischen Neonazi-Szene. Er ist Mitbegründer der -ºWeißen Bruderschaft Erzgebirge-¹. Seine Ehefrau Susan Eminger stand ihrem Mann an neonazistischer Tatkraft in nichts nach.

André Eminger war der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden seit Langem bekannt. Aus einem Schreiben des sächsischen Verfassungsschutzes geht hervor, dass die Behörde im März 2003 ein -ºInformationsgespräch-¹ mit André Eminger geführt habe, was nur mühsam umschreibt, dass er als V-Mann angeworben werden sollte. Angeblich habe er abgelehnt, da er keinen Kontakt mehr zur neonazistischen Szene habe. Das wussten die Anwerber besser: Noch im November 2006 gingen Verfassungsschutzämter davon aus, dass er laut Spiegel-online vom 10.12.2012 eine "herausgehobene Position" innehabe.

Unstrittig ist, dass das Ehepaar Eminger den Untergrund des NSU mit ausgestattet hatte. U.a. besorgte André Eminger im Mai 2009 für Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Bahncards, welche auf seinen und den Namen seiner Frau ausgestellt waren.

Jenseits der Frage, ob die fehlgeschlagene Anwerbung des Neonazis André Eminger eine Legende ist, kann man festhalten, dass ihre Überwachung direkt zu den Mitgliedern des NSU geführt hatte/hätte. Wie eng, wie vertrauensvoll der Kontakt zwischen den NSU-Mitgliedern und André Eminger war, beweist auch das Telefonat, das Beate Zschäpe kurz nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt geführt hatte.

Auf welche Weise also die Verfolgungsbehörden über André Eminger an den NSU angeschlossen waren, könnte zweifelsfrei die Auswertung des Handys ergeben, das bei seiner Festnahme am 24. November 2011 beschlagnahmt wurde. Das Handy wurde zur Auswertung ans BKA geschickt. Obwohl der interne Speicher gelöscht war, konnte das BKA die gelöschten Datensätze wiederherstellen. Das ist in der Regel kein Hexenwerk, denn die Löschung bezieht sich nur auf den Link (Pfad), nicht auf die gespeicherten Datensätze. Doch nun passierte das, was schon in vielen Fällen zuvor der Fall war: Die „Rekonstruktion“ weist auffällige Lücken auf, die man technisch am aller wenigsten erklären kann: "So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011." (Lücken in den Handydaten, FR vom 28.1.2013)

Die Lücke ist gut gewählt: Es handelt sich um den gesamten Zeitraum, in dem Beate Zschäpe auf der „Flucht“ war.

Um ganz sicher zu gehen, dass nichts gefunden wird, was nicht gefunden werden soll, wies das BKA die zuständige Bundespolizeidienststelle an, die Sicherungskopie zu löschen. Kein Versehen, sondern eine Anweisung, gegen Dienstvorschriften zu verstoßen: "Diese Anweisung habe der üblichen Vorgehensweisen widersprochen, wie der Bundespolizei-Direktor Heinz-Dieter Meier in seiner Vernehmung (...) sagte (...): -ºWenn Handys ausgewertet werden, sieht das Standardverfahren vor, dass die Daten archiviert werden-¹, sagte Meier laut Aussageprotokoll vom 23. Februar 2012." (s.o.). Für den Vorsatz der Verschleierung statt Aufklärung hat der Bundespolizei-Direktor eine professionelle Erklärung: "Er deutete an, dass das BKA mit seinem Vorgehen möglicherweise einen Informanten decken wollte, auf den E-™s Handydaten hinweisen könnten." (s.o.)

Was mit diesen vorsätzlich geschaffenen Lücken bezweckt werden soll, weiß der Bundespolizei-Direktor Meier auch: "Wenn das stimmen würde und das BKA jemand im Umfeld des Trio hätte, dann hätten wir ein Problem." (s.o.) -“ Ein sehr großes. Denn damit wäre ein weiteres Mal bewiesen, dass die Verfolgungsbehörden am Küchentisch des NSU saßen -“ bis zum letzten Tag.

Dass die Kommunikationsdaten von Beate Zschäpe-™s Handy nicht ausgewertet, dass die Verbindungsdaten von André Eminger im entscheidenden Zeitraum gelöscht wurden, berechtigt zu der Annahme, dass alles stimmt -“ nur nicht die offizielle Version.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015, 3. Auflage

Dieser Beitrag findet sich auch auf der Internetplattform „NachDenkSeiten“ vom 30.3.2016

Wer bei diesem Thema die Augen schließen möchte, der kann sich den Beitrag auch anhören.

Zuletzt bearbeitet am 04.04.2016 15:37

Warum sterben - rund um den NSU - so viele (potenzielle) Zeugen in Baden-Württemberg?

Dass in Baden-Württemberg ganz junge Menschen auf ganz merkwürdige Weise ums Leben kommen, kann reiner Zufall sein. Dass diese Menschen alle potentielle und tatsächliche Zeugen im NSU-VS-Komplex waren bzw. gewesen wären, ist alles, nur kein Zufall.

Nun gibt es ein fünftes Opfer, Sascha Winter, 31 Jahre aus Kraichtal.

Seine Verlobte Melisa Marijanovic starb vor knapp einen Jahr, mit 20 Jahren. Laut Obduktionsbericht soll sich das so zugetragen haben: Melisa Marijanovic hatte einen kleinen Motorcross-Unfall, bei dem sie sich das Knie geprellt hatte. Sie ging zum Arzt, zwei Mal wurde eine Thrombosevorsorge gemacht. Am 28. März 2015 findet sie ihre Freund, Sascha Winter, mit Krämpfen in ihrer gemeinsamen Wohnung. Jede Hilfe kam zu spät.

Nun ist auch ihr Freund und Verlobter tot. Nach Polizeiangaben starb er am 8. Februar 2016. Woran er starb, wer ihn gefunden hat, dazu schweigt Polizei und Staatsanwaltschaft. Ein mehr als ungewöhnliches Verschweigen. Denn Sascha Winter soll laut Staatsanwaltschaft nichts im Dunklen gelassen haben, in Form einen elektronischen „Abschiedsbriefes“. Was zur Überprüfung der Echtheit notwendig, zwingend wäre, macht die Staatsanwaltschaft nicht: Sie benennt weder den Inhalt, noch die Adressaten, noch den Zeitpunkt der Versendungen.

Man darf und muss annehmen, dass die Staatsanwaltschaft gelernt hat:

Als Florian Heilig am 16. September 2013 in seinem Auto qualvoll verbrannte, wollte diese alles gewusst haben und vor allem eines: das Ganze als privates, gänzlich unpolitisches Ereignis ad acta legen. Man behauptete einen Suizid, bevor die Obduktion beendet war und hatte ein Motiv, das außer der Staatsanwaltschaft niemand kannte: Liebeskummer. Man wollte das verbrannte Auto sofort in die Schrottpresse geben -“ obwohl sich dort herausragende „Beweismittel“ (Laptop, Handy, Camcorder, Schlüsselbund, Waffen) befanden, die zu sichern eine Selbstverständlichkeit sein müsste, wenn man einen Geschehensverlauf auch nur annähernd glaubwürdig rekonstruieren will.

Ob Florian Heilig in der Nacht zum 16. September 2013 telefonischen Kontakt zu seiner damaligen Freundin Melisa Marijanovic, welche Kontakte er bis zu seinem Tod noch hatte, wollte man nicht untersuchen.
So gut wie alles, was danach passierte, ist durch massive Manipulationen von Ermittlungen gekennzeichnet. Weder die Eltern, noch die Schwester wurden befragt. Nicht einmal seine Freundin, geschweige denn Melissa Marijanovic, von der sich Florian Heilig fast getrennt hatte. Auch hatte die Staatsanwaltschaft versucht, zu verschweigen, dass Florian Heilig ein brisanter Zeuge war, der bereits vor dem Auffliegen des NSU Aussagen zu dem Anschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 gemacht hatte -“ Aussagen, die in Widerspruch zu dem bis heute aufrechterhaltenen Ermittlungsergebnis stehen: Demnach waren mehr Personen in den Mordanschlag verwickelt als die „Alleintäter“ Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ob er seine Aussagen von Mitte 2011 hätte präzisieren können, weiß man nicht. Er starb acht Stunden vor seiner Vernehmung.

Der Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschuss/ PUA in Baden-Württemberg vom Januar 2016 hält dazu fest:
„Was den Fall Florian H. angehe, halte es der Ausschuss für ausgeschlossen, dass dieser eigenes Wissen über das Tatgeschehen in Heilbronn gehabt habe. Es seien auch keine Belege für ein Fremdverschulden oder eine Fremdeinwirkung bezüglich des Feuertodes gefunden worden. Die Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums Stuttgart bewerte der Ausschuss als grob mangelhaft, so Drexler.“
Drexlers Partei, die SPD und Die Grünen hatten lange einen PUA für überflüssig erklärt. Beide Parteien haben dafür gesorgt, dass sie Recht behalten sollten.
Wie stumpf das schärfste Schwert des Parlaments blieb, fasst „Die Welt“ erstaunlich offen zusammen: „Herausgekommen ist (...) eine Abschlussbewertung, die überaus gnädig und diplomatisch ausfiel, statt die Geheimdienste und die Polizei zu rügen. Und unterm Strich empfiehlt der Ausschuss sogar, den Verfassungsschutz im Land zu stärken -“ genau jenen Dienst also, dessen Versäumnisse und intransparente Arbeit der Ausschuss eben erst aufgedeckt hatte.“ (welt.de vom 18.2.2016)

Warum sterben fünf (potentielle) Zeugen, wenn Florian Heilig ein Spinner war?

Niemand müsste sich vor diesen ZeugInnen fürchten, wenn sich die Behauptung der Staatsanwaltschaft durch die Beweislage stützen ließe.

Tatsache ist, dass es keine einzige Zeugenaussage zum Mordfall Heilbronn gibt, die eine direkte Täterschaft der beiden toten NSU-Mitglieder belegt. Es gibt keine einzige Spur am Tatort, die diese Behauptung stützen kann. Dass es hingegen andere/weitere Täter gab, belegen zahlreiche Zeugenaussagen, zahlreiche Indizien. Die Phantombilder, die mithilfe von Zeugen erstellt wurden, ähneln vielen, nur nicht den besagten NSU-Mitgliedern. Selbst die ermittelnden Polizisten sprachen von 4 -“ 6 Tätern. Um herausbekommen, ob die zahlreichen Zeugen sich getäuscht hatten oder sich gut erinnern konnten, hätte man mit den Phantombildern fahnden können. Das unterband die Staatsanwaltschaft, was einen befragten Kriminalisten zu der Antwort brachte, dass ihm das in den vom ihm bearbeiteten 200 Fällen noch nie passiert sei.

Wenn man alle Details dieser Ermittlungen zusammennimmt, dann kann man sehr sicher nachzeichnen, dass nicht die eingestandenen Pannen das Problem sind, sondern das Außerkraftsetzen gängiger Ermittlungsmethoden. Denen zufolge ist nicht der Tatverlauf der wahrscheinlichste, der von den wenigsten Indizien abgedeckt ist, sondern der, der aufgrund zahlreicher Indizien die größte Plausibilität hat.

Für das Außerkraftsetzen gängiger Ermittlungsmethoden gibt es durchaus ein Motiv:

Wenn es in Heilbronn mehrere/andere Täter gab, dann bricht einmal mehr die Zwei-Täter-Theorie, die Behauptung, der NSU -“ „ein Netzwerk von Kameraden“, so ihr Selbstverständnis -“ hätte aus exakt drei Mitgliedern bestanden, in sich zusammen. Damit wäre auch die Gesamtkonstruktion der Anklage in München in Gefahr.

Für diese fortdauernde „freiwillige Erkenntnisisolation“ gibt es mehr als prozessuale Gründe. Gehen wir mit allen Zeugenaussagen davon aus, dass es mehr als zwei Täter gab, dann würde man diese doch finden wollen, wenn sie nur einen Polizistenmord aufklären würden. Dies nicht zu tun, ist nur aus einem Grund plausibel: Man würde gegebenenfalls auf Täter stoßen, die über die darin involvierten staatlichen Behörden mehr preisgeben könnten, als allen zusammen lieb ist.

Dass im Fall Heilbronn geradezu lückenlos belegt ist, dass es um mehr als um einen NSU in Gestalt eines „Trios“ geht, wissen alle dort Beteiligten. Es geht um eine rassistische Vereinigung namens Ku-Klux-Klan/KKK, von der alle Behörden in Baden-Württemberg nichts gewusst haben wollen. Dazu gehört einiges, denn diese rassistische Vereinigung wurde von einem V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz/LfV in Baden-Württemberg geführt: Achim Schmid. Es geht um Polizisten, die Kollegen zum KKK führten wie zu einem Kegelclub, um einen Zugführer, der nicht nur Vorsetzter der ermordeten Michèle Kiesewetter war, sondern auch Mitglied in besagter Rassenkrieg-Vereinigung.

Es ist zu befürchten, dass die vielen nicht verfolgten Spuren, die den Mordanschlag aufklären könnten, auch den Tod so vieler Zeugen erklären.

Nach dem Kasseler NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 haben vor allem migrantische Gruppen hinter einem Transparent versammelt, auf dem “Kein zehnter Mord!- stand. Sie blieben weitgehend unter sich. Die Linke wollten damals weder einen rassistischen Hintergrund dieser Tat erkennen, noch einen politischen Zusammenhang zu den davor verübten Morden. Die Polizeiversion von den „Dönermorden“ zeigte nicht nur in den Medien ihre beabsichtigte Wirkung.

Es wird Zeit für Demonstrationen unter der Losung: “Kein sechster toter Zeuge!-.

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

Eine leicht gekürzte Fassung findet sich auch in der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 23.2.2016: Selbstmord "unvorstellbar"

Ich hatte das Glück, Kontakt zu einer langjährigen Freundin von Sascha Winter zu bekommen. Die verschiedenen Gespräche, die wir geführt haben, habe ich in folgendem Beitrag zusammengefasst: An dieser ganzen Sache ist etwas faul -“ Tod von Sascha Winter

„Die schützende Hand“: Aufklärung mit Beigeschmack

Buchcover
Über das Terrortrio vom NSU sind schon einige Krimis erschienen. Zu ihnen ist jetzt von Wolfgang Schorlau „Die schützende Hand“ dazugekommen. Wolfgang Schorlau hat sich einen Namen mit politischen Krimis gemacht. Schon länger war bekannt dass sich Schorlau für seinen neuen Krimi mit dem Komplex NSU beschäftigt.

Die Hauptperson seiner Krimis ist der Privatdetektiv Dengler. Er war früher beim BKA ist dann aber ausgestiegen und hat sich Selbstständig gemacht. Kontakte zu den früheren Kollegen beim BKA bestehen kaum noch. Lediglich seine ehemalige Geliebte ruft er an, wenn er Informationen braucht. Peinlich ist, dass sie ihm dann regelmäßig Anzüglichkeiten durchs Telefon zuflüstert.

Das Buch von Wolfgang Schorlau ist dem Genre nach ein Krimi, es ist aber viel mehr. Er lässt Dengler die Recherchen machen, die er selbst unternommen hat. Im Nachwort, dass man am besten zuerst liest, betont er: „Diese Buch ist eine literarische Ermittlung in einem realen Kriminalfall. Und ich fürchte es ist die Ermittlung eines Staatsverbrechens. Ich kenne die vollständige Wahrheit über die rechtsterroristischen Verbrechen des NSU und die Verwicklungen der Staatsschutzbehörden darin ebenso wenig wie andere.“ (S.363)

Es wichtig, dass man diese Erklärung beim Lesen vor den Augen hat. Dengler geht es in seinen Erkundungen nicht um die Verbrechen des NSU-Kerntrios vielmehr steht der Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Mittelpunkt seines Interesses. Weil es kein klassischer Krimi, sondern eine Recherche ist macht es nichts, wenn ich das Ergebnis hier öffentlich mache. Seinen Freunden gegenüber, die ihn unterstützen, fasst er zusammen: „Wir haben Belege dafür, dass der Tod von Mundlos und Böhnhardt so etwas wie eine Exekution gewesen sein muss, aber wir haben auch ganz neue Hinweise, die nahelegen, dass sie gar nicht die Einbrecher in die Bank gewesen sein können.“ (S. 301)

Damit widerspricht Wolfgang Schorlau komplett der These der Bundesanwaltschaft, dass Uwe Mundlos zuerst seinen Nazigefährten Böhnhardt erschossen, in dem Wohnmobil Feuer gelegt und dann sich selbst erschossen haben soll. Die ersten Zweifel entstehen bei der Darstellung im Polizeibericht über den zeitlichen Ablauf. Keine dreißig Sekunden soll der ganze Tatablauf gedauert haben. Auch wenn die beiden bereits im Vorfeld einen erweiterten Suizid abgesprochen haben für den Fall, dass sie auffliegen und nicht wie Schorlau unterstellt sich erst dazu entscheiden müssen ist die Zeitangabe unrealistisch. Hinzu kommt, dass bei den Toten im Wohnmobil eine zweite Patrone gefunden wurde. Bei der Pumpgun, mit der die Tat begangen wurde wird die Patrone aber erst beim Nachladen ausgeworfen. Nach einem suizidalen Kopfschuss kann aber niemand mehr das Gewehr nachladen. Außerdem wurde laut der offiziellen Berichte keine Hirnmasse im Wohnmobil gefunden. Beide müssen aber zusammen durch die Kopfschüsse 2 Kilogramm Hirn verloren haben.

Es stellt sich also die Frage von wem wurden sie exekutiert. Und vor allen Dingen warum. Auf das „warum“ liefert Schorlau keine Antwort. Dafür geht er der Frage nach wer steckt hinter dem Doppelmord an Mundlos und Böhnhardt.

Da ist zuerst einmal die literarische Figur Harry Nopper. In dem Buch ist er stellvertretender Präsident vom Verfassungsschutz Thüringen. Dengler kennt ihn noch aus seiner Zeit beim BKA. Im wirklichen Leben stand Helmut Roewer Pate für die Figur. Er war ab 1994 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes. Unter seiner Amtszeit genossen die Nazis Schutz, seine Hauptfeinde waren Linke und Antifaschisten. Im Jahr 2000 wurde Roewer wegen verschiedener Vorwürfe vom Dienst suspendiert. Seine Gesinnung zeigt er, in dem er immer wieder in rechten Verlagen und Zeitungen wie die Junge Freiheit publiziert. Obwohl er nachweislich ab dem Jahr 2000 nicht mehr im Amt war konstruiert Schorlau seine Weiterbeschäftigung. Er soll am Tattag am Wohnmobil gewesen sein und Dengler (Schorlau) sieht ihn am Rande einer rassistischen Demonstration in Heidenau. Genau da liegt der Punkt, warum ich das Buch nicht uneingeschränkt empfehlen kann. Schorlau nimmt immer wieder Anleihen bei rechten Gruppen. Mehrmals schreibt er, dass die Bundesrepublik nicht selbstständig und eigentlich nur Befehlsempfänger der USA sei. „Außerdem galt in Westdeutschland immer noch weitgehend Besatzungsrecht. Bei einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten würde mit einem Friedensvertrag oder einem ähnlichen völkerrechtlichen Vertrag der neue deutsche Staat seine volle Souveränität erlangen.“ (S.158)

Das ist die Argumentation der rechten Reichsbürger.

Für Schorlau ist der Staat, genauer die amerikanischen Geheimdienste, für die Verbrechen der Neonazis und deren Aktivitäten verantwortlich. Wie weit er das ausbaut wird beim Mord an Michele Kiesewetter deutlich. „über einen Rechtsradikalen namens Thomas Richter bekam die CIA Kontakt zu drei flüchtigen Neonazis aus Thüringen. Es gelang sie am Tag einer geplanten Operation im April 2007 in die Heilbronner Gegend zu locken. Sie hatten ein Wohnmobil gemietet und die CIA sorgte dafür, dass die Nummer bei einer Kontrolle notiert wurde.“

Trotz solcher Verschwörungstheorien ist das Buch lesenswert. Man muss nur wissen wo schreibt Schorlau über seine Recherche und wo blüht seine Phantasie.

Wolfgang Schorlau Die schützende Hand: Denglers achter Fall, Kiepenheuer und Witsch 2015, 14,99

Helmut Schmidt: Statt eines Nachrufs

Helmut Schmidt, 2013
Quelle: Kremel
Interview von Giovanni di Lorenzo mit Helmut Schmidt, in: Die Zeit Nr. 36/2007:

"Die Zeit: Gab es denn eine besondere Form des Terrorismus in Deutschland durch Baader, Meinhof und die anderen?

Schmidt: Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, die Iren Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.

Die Zeit: Ist das Ihr Ernst? Wen meinen Sie?

Schmidt: Belassen wir es dabei. Aber ich meine wirklich was ich sage."

(zitiert nach: Wolf Wetzel: Der Rechtsstaat im Untergrund - Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität S.66)

Blogkino: La Caja de Música (1989)

In unserer Reihe Blogkino setzen wir unsere Polit-Thriller Reihe, in der unter anderem "Z" und La battaglia di Algeri sowie État de siège liefen, heute mit mit La Caja de Música fort. Zum Film -den wir in der spanischen Syncronisation zeigen - schreibt wikipedia: "Ann Talbot ist erfolgreiche Rechtsanwältin und Tochter des nach dem Zweiten Weltkrieg in die USA eingewanderten Ungarn Mike Laszlo, der plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert wird, während des Krieges in Budapest in einer faschistischen Spezialeinheit der Pfeilkreuzler Juden und Zigeuner gequält und ermordet zu haben. Ann übernimmt den Fall. Ihr Gegner ist Staatsanwalt Jack Burke, der zur Gerichtsverhandlung zahlreiche Augenzeugen aus Ungarn heranzieht, die alle bezeugen, dass Mike Laszlo der Täter war. Ann wiederum kann aufgrund der Aussage eines KGB-Überläufers Zweifel beim Richter wecken, ob Mike Laszlo tatsächlich jener Mischka genannte Übeltäter war.

Je länger Ann sich mit dem Fall ihres Vaters beschäftigt, desto größer werden ihre eigenen Zweifel. So hatte ihr Vater einem anderen Exil-Ungarn regelmäßig größere Summen Geld geschickt und damit aufgehört, nachdem dieser durch einen Unfall mit einem fahrerflüchtigen Beteiligten tödlich verunglückt war. Als Jack Burke einen weiteren, allerdings bettlägerigen Zeugen ausfindig macht, reist das Gericht zur Zeugenbefragung nach Budapest. Ann kann durch Unterlagen, die sie von einem dubiosen Herrn im Hotel überreicht bekommen hat, die Glaubwürdigkeit des Zeugen und damit die Wahrhaftigkeit der Zeugenaussage in Zweifel ziehen, so dass das Gericht auf Freispruch entscheidet. Ann nutzt ihren Aufenthalt in Ungarn dazu, die Schwester des von ihrem Vater unterstützten Exil-Ungarn zu besuchen. Auf einem Foto in deren Wohnung sieht sie einen Mann mit einer langen Gesichtsnarbe, ähnlich wie sie von den Zeugen beschrieben wurde, und identifiziert dadurch den Kollegen des so genannten Mischka. Die alte Dame übergibt Ann außerdem einen Pfandschein. (...)"

Blogkino: État de siège (1972)

Nachdem wir in unserer Reihe Blogkino kürzlich die Polit-Thriller "Z" und La battaglia di Algeri gezeigt haben, ist nun ein weiterer Klassiker an der Reihe: État de siège aus dem Jahr 1972. Zu dem unter dem Titel "Der unsichtbare Aufstand" in Deutschland gezeigten Film schreibt Wikipedia:

"Ähnlich wie Z thematisiert der unsichtbare Aufstand die Verhältnisse in einem autoritär regierten Regime kurz vor einer Militärdiktatur, hier bezogen auf Uruguay im Jahr 1970. Und ähnlich wie Z fußt der Film auf realen Ereignissen, die hier den in der breiteren Öffentlichkeit kaum beachteten Fall des als Entwicklungshelfer getarnten US-amerikanischen Agenten Daniel Mitrione aufgreifen, der 1970 der Regierung in Uruguay beratend zur Seite gestellt worden war, bis er von Stadtguerillas entführt und ermordet wurde.

Wie auch der zehn Jahre später von Costa-Gavras als US-Produktion gedrehte Film Missing (deutscher Titel Vermißt), der die Verhältnisse der chilenischen Militärdiktatur unter Augusto Pinochet unmittelbar nach dem Putsch gegen den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten Salvador Allende thematisiert, ist Der unsichtbare Aufstand geleitet von der Intention der Kritik an der politischen Praxis der USA, für die eigenen Interessen auch autoritäre, dem Faschismus nahestehende Diktaturen zu unterstützen.

Der Film stellt die Geiselnahme des Agenten durch die Widerstandsbewegung der Tupamaros und die sich daran anschließende Regierungskrise in den Mittelpunkt seiner Handlung, wobei der Fokus kritisch auf die Aufdeckung der Hintergründe für die Geiselnahme und die menschenrechtsfeindliche politische Praxis der Regierung gerichtet ist; eine Praxis, die sich für den Zuschauer im Verlauf des Films herauskristallisiert, als bei den Verhören des Entführten durch die Guerilla seine tatsächliche Tätigkeit für die Machthaber, die u. a. in der Schulung der Polizei in modernen Verhörtechniken mittels Folter liegt, immer deutlicher wird. (...)"

Todesschwadronen. Oder: Wie Frankreich Folter und Terror exportierte

Gestern zeigten wir in unserer Reihe Blogkino den Film "Die Schlacht um Algier" aus dem Jahr 1966. Heute dazu eine Dokumentation, wie Frankreich die dort gemachten "Erfahrungen" weiter nutzte und weiter gab.