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»Das sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.« Julius Henry "Groucho" Marx

Versammlungsrecht als Herrschaftsinstrument zur Kontrolle von politischen Protesten

Politische Versammlungen wie zuletzt die Revolutionäre 1.Mai-Demo in Stuttgart werden von den Behörden zunehmend blockiert, so das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart. Radio Dreyeckland führte ein Interview mit mir über solche "undemokratischen Sitten" wie Auflagen gegen Spendensammlungen, das martialische Auftreten der Polizei, die Missachtung öffentlicher Räume und Gerichtsurteile und Praktiken wie das routinemäßige Abfilmen von Demonstrierenden.

Auch die aktuellen Zustände bei Blockupy in Frankfurt werden angesprochen.

Anhören (Länge: 10.27 min) beim Radio Dreyeckland

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

Eine aktuelle Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt" (Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit am 21.3.2012)

Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:

1. Mai 2012:
Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt "begleitet". Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil "weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden".
Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein "zeitgeschichtliches Ereignis" ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

7. Mai 2012:
"Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 € aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose.
Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von "Das ist unser Geld!" bis "Polizeistaat!".
Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist."
(aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012)

10. Mai 2012:
Aktivisten der Initiative "Cannstatter gegen S21" wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: "... auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen ( Toiletten etc.) zu betreten." Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. "Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben." (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012)

Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.

Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der "Ordensbrüder für den Frieden".

Thomas Trüten weiter: "Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“

In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

Flyerdownload: Bild anklicken
Der Arbeitskreis Kesselklage wendet sich mit einem Flugblatt zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 an die Öffentlichkeit:

Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.

Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.

Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.

Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen

Aus der Geschichte des 1. Mai

Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.

In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.

1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.

Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“

Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.

 

Via Arbeitskreis Kesselklage

Wortlaut der Verbotsverfügung für OCCUPY in Frankfurt

Dankenswerterweise hat die FR inzwischen Auszüge aus der Verbotsverfügung veröffentlicht, über welche die Stadt Frankfurt sich vor dem Anblick der Proteste gegen die Herrschaft der Banken über Europa retten will. Innenminister Rhein und seinesgleichen wälzten sich im hessischen Landtag immer noch in Erinnerungen an das, was ihrer Erinnerung am 31. März in der Hauptstadt des Kapitals passiert war. GEWALT! Namenlose erschreckend sich wälzende Verheerungswut, die anständige Geschäftsleute und Polizisten gleichermaßen bedrohte.

Das alles wirkungsvoll im hessischen Parlament noch einmal ausgebreitet - im Wortsinn. Breit, aber nicht stark genug.

Das war den Juristen um die Frankfurter Polizei offenbar klargeworden. Wie sie öfter leidvoll erfahren hatten, schauen die Gerichte öfter mal auf die Anmelder einer angeblich toddrohenden Demonstration. Und da müssten sie feststellen, dass die Anmelder vom 31. März gar nicht die gleichen sind wie die für die BLOCKUPPY-Blockade. Was nichts für Vertrauen in den alten Satz sagen soll: "Lass nur die Gerichte walten,und du wirst dein Recht halten". Nur sind auch die ungeneigtesten Richter darauf angewiesen, auf frühere Entscheidungen Rücksicht zu nehmen. Klassenjustiz ja! Aber es muss der Schein einer durchgängigen Konsequenz erzeugt und gewahrt werden.

Also griffen die Juristen Frankfurts aufs Grundsätzliche zurück.

In der Verfügung heißt es deshalb : "um Hinweise auf Ausschreitungen und Gewalt suchende Aktivisten geht es in der Verfügung aber nur ganz am Rande. Die Stadt will vor allem „die von der Verfassung geschützten Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentum“ der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen unverletzt sehen. Blockaden beeinträchtigten die Rechte anderer Menschen, heißt es in der Verfügung: „So werden Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Dauer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert oder Bürger mit Meinungen konfrontiert, denen sie nicht oder nur schwer ausweichen können.“

Diese Begründung macht Demonstrationen allgemein abhängig von der Willkür der Obrigkeit. Es lassen sich nämlich keine Aufmärsche einer unbestimmten Anzahl von Menschen denken, die nicht die Bewegungsfreiheit anderer behindern- ob es sich um den ersten Mai handelt oder die Fronleichnamsprozession.

Als unfreiwillig humoristische Beilage hat die Frankfurter Allgemeine eine Planaufstellung der Polizei beigefügt, mit welcher diese beweisen will, welche anderen Kundgebungen und Versammlungen durch die verwerflichen Auftritte der OCCUPY-Betreiber behindert werden können. Da wird der Wochenmarkt auf der Konstabler-Wache als gefährdet hingestellt. Ungefähr einen Kilometer entfernt vom äußersten Treffpunkt von OCCUPY an der Hauptwache. Oder sehr lieb wird auch ein Stand der "ZEUGEN JEHOVAHS" als besonders schützenswert genannt. Meiner Kenntnis nach das erste Mal, dass die Polizei sich darum kümmern zu müssen meint. Auch die "Ordensleute für den Frieden" hat es erwischt. Sie werden geschützt- aber zugleich ihre Demonstration verboten. Zum Schutz - versteht sich. Diese Ordensleute stehen seit Jahrzehnten vor den großen Bankhäusern Frankfurts - und haben die lange Zeit keinen Banker mit dem Bußgürtel ausgepeitscht.

Nicht originell, aber selten so offen ausgesprochen- das zweite Argument. Demnach werden Bürger bei dieser- wie jeder- Demonstration mit Meinungen konfrontiert,"denen sie nicht oder nur schwer ausweichen " können. Gerade das habe ich unbescheidenerweise immer für den eigentlichen Zweck von Demonstrationen gehalten. Denen, die am liebsten bei allem wegschauen, unbequem werden. Sie mit der Nase in den Dreck stoßen, den sie mitverursacht oder zumindest geduldet haben.

Schon bei den Auseinandersetzungen um Startbahn West erfanden geschickte Ideologen das Prinzip der "negativen Meinungsfreiheit".Es sollte das Recht garantieren, gewisse Unannehmlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Regierungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man nicht wollte. Damit kamen die tüchtigen Grundrechtsverdreher außerhalb weniger juristischer Denkerkreise nicht durch. Tatsächlich würde die Anerkennung eines solchen Rechtes genau das honorieren, was nachträglich den Deutschen während der Zeit des Faschismus immer vorgeworfen wurde. Dass sie zwölf Jahre lang immer angestrengt weggeschaut haben. Wenn das als Grundrecht gilt, wird nicht nur nach Belieben jede Demonstration strafbar, die auf dunkle Punkte aufmerksam macht. Sondern jede Aufforderung zu Demokratie nicht nur als Bundestagsplappern, sondern als Lebensprinzip. Demokratie fordern muss zwangsweise heißen: Raus aus der Sofa-Ecke. Wenigstens wahrnehmen, was sie mit Dir anstellen.

Insofern ist die amtliche Verbotsverfügung für die Zukunft zunächst der Rechtsprechung, darüber hinaus der gelebten Demokratie viel gefährlicher als das Gewaltgesülze, wie es zur Begleitung im hessischen Landtag abgefüllt wird. Sie dürfen damit nicht durchkommen.

PS: Sicher ist der Weg zum Verwaltungsgericht nicht das eigentlich schlagende Argument. Das werden auf jeden Fall diejenigen liefern, die in großen Mengen demonstrieren, ob das nun gerichtlich genehm ist oder nicht. Trotzdem ist der juristische Kampf nicht einfach als lasch zu verwerfen. Und zwar deshalb, weil jede Gerichtsentscheidung eine Selbstfestlegung der Machthabenden bedeutet. Was einmal beschlossen wurde, zeichnet einen Weg ab- und damit günstigenfalls einen Bewegungsraum für alle Bewegungen. Der Gang zum Gericht ersetzt nicht den aktuellen Kampf, aber er garantiert zeitweise seine Entfaltungsmöglichkeit. Es erfordert auf jeden Fall eine zusätzliche Anstrengung der Machthaber, jahrelang hingenommene Handlungen vor aller Welt zum Gesetzesverstoß zu erklären.



Protesterklärung gegen das Verbot

Frankfurt: Stadt beantwortet Gesprächsangebot von Blockupy mit Demo-Verbot

Die Stadt Frankfurt hat die erneute Bitte des Blockupy-Bündnisses um einen Gesprächstermin mit einem Verbot der für den 19. Mai angemeldeten europäischen Demonstration beantwortet. Eine entsprechende E-Mail hat der Anmelder der Demo, Werner Rätz von Blockupy, heute Nachmittag erhalten. Darin heißt es, die Verbotsverfügung sei unterwegs.

"Hier wird das Demonstrationsrecht in einer Weise mit den Füßen getreten, die fast sprachlos macht. Eine solche Missachtung eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung habe ich bisher noch nicht erlebt", sagte Werner Rätz. "In Frankfurt droht die Demokratie ernsthaft Schaden zu nehmen – unabhängig davon, dass das Verbot juristisch und faktisch keinen Bestand haben wird." Sobald die Verbotsverfügung vorliegt, wird das Bündnis beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen.

Am Montag waren bereits zwölf Verbotsverfügungen bei Blockupy eingegangen, die sich auf Kundgebungen, Mahnwachen und Plätze für Camps bezogen. Gegen diese zwölf Verfügungen hat das Bündnis ebenfalls bereits Klage eingereicht. Laut Gericht können die Entscheidungen bis Anfang der Woche dauern.

"Offenbar gehört es zur Strategie des Ordnungsdezernenten, Gesprächsangebote von uns mit Verboten zu beantworten", stellte Blockupy-Sprecher Christoph Kleine fest. Markus Frank (CDU) hatte in den Medien verlautbaren lassen, er sei nur zu Gesprächen bereit, sollte das Blockupy-Bündnis auf Blockaden verzichten. Christoph Kleine: "Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist keine Verhandlungsmasse! Während der Blockupy-Tage wird es auch Aktionen des Zivilen Ungehorsams geben, für die selbstverständlich niemand eine Genehmigung der Stadt erwartet. Verboten wurden hier aber Kundgebungen, eine Demo, Konzerte, etwa mit Konstantin Wecker, Mahnwachen und Flächen für das Camp!"

Das Bündnis betonte erneut, dass von seinen Aktionen keine Eskalation ausgehen wird. Es gehe darum, mit bunten, vielfältigen Aktionsformen drei Tage lang in der Innenstadt der Finanzmetropole Frankfurt den Protest gegen die Verarmungspolitik der Troika sichtbar zu machen. Blockupy-Sprecher Martin Behrsing sagte: "Es soll niemand gefährdet oder verletzt werden, keine Unbeteiligten, keine Bankangestellten, keine Protestteilnehmerinnen und Protestteilnehmer und auch keine Polizistinnen und Polizisten. So bereiten wir die Aktionen vor, und das wird über alle Kanäle kommuniziert. Und das wird auch so in den Aktionstrainings geübt."

Zudem wies Blockupy die Gleichsetzung von Massenblockaden mit Gewalt zurück. Auch rechtlich sind Massenblockaden keine Nötigung, sondern Ordnungswidrigkeiten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem so genannten Mutlangen-Urteil feststellte.

Quelle: Pressemitteilung 8.5.

Protesterklärung gegen das Verbot

Schwarz-Grün verbietet Protest gegen Frankfurts Banken

Dass der Frankfurter Magistrat sich herausgenommen hat, den BLOCKUPY-Protestmarsch gegen EZB und das ganze Bankensystem zu verbieten, dürfte inzwischen bekannt sein. Dass damit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, auch. Das Verbot wurde ausgesprochen vom zuständigen Dezernenten aus der CDU. Unterstützt von der noch amtierenden Oberbürgermeisterin Roth. Gerechtfertigt mit den üblichen Meldungen aus entlegenen Gegenden. In Italien und Berlin übten sie schon, wie man Blockaden errichtet und verteidigt. In alle Werbevideos immer wieder Bilder vergangener Demos eingestreut. Huch! Das können wir unseren Frankfurter Banken und Verkaufsläden nicht zumuten.

Die CDU wiederholt hier nur, was sie sich und ihren Mitgliedern seit Jahrzehnten eingebläut hat. Es kann nicht weiter verwundern.

Nicht besonders erwähnt wurde in den übrigen Blättern des Landes, wer am Beschluss mitgewirkt haben muss. Eben die GRÜNEN, die vor dreißig Jahren regelmäßig ins gleiche Phosphorlicht getaucht wurden.

Die GRÜNEN, seit geraumer Zeit in engster Koalition mit der Frankfurter CDU.Zumindest einer leistete alles zur Stimmungmache gegen BLOCKUPY. Manuel Stock, Fraktionsvorsitzender dieser Gruppierung im Römer. Aus Grün wird doch oft Grünspan, wenn man nicht aufpasst.

Da die Offenbacher Zeitung als Ortsbeilage der FR nicht überall zu greifen sein wird, einige prägnante Auszüge aus der Rede, die - zur Einstimmung - einen Tag vor der Verbotsdrohung erschienen ist.

Erst kommt er mit der Sauberkeit. Urgrün: Schützt unsere Grünanlagen! Allerdings sehr selektiv. Die Protestierer hat man lange Zeit geduldet. Nicht aber Roma und Sinti und obdachlose Rumänen, die sich da inzwischen eingeschlichen haben. Nämlich: "Man kann nicht in einer Grünanlage dulden,was man andernorts in Grünanlagen nicht dulden würde. (...) Für Obdachlose gibt es andere Orte, gibt es Unterkünfte". Da bricht bei dem Grünen durch das Naturschützerische dann doch noch viel älteres Denken. Als in Paris nach dem Schwächerwerden der Straßenproteste das besetzte Theater ODEON geräumt werden sollte, wurde genau so argumentiert. Vielleicht ein wenig sanitärer. Da hätten sich auch Ungeziefer angesammelt. Von der wirklich umstürzenden Idee, einen Ort zu schaffen, in welchem auch die geringsten ihr elendes Leben öffentlich machen sollten, war auf einmal keine Rede mehr.

Eine Frage des Reporters: "Es stehen Aktionen von Blockupy bevor,die Plätze und Straßen in Frankfurt besetzen wollen. Wie ist die Haltung der Grünen?" Antwort: "Bei den Demonstrationen am 31.März in Frankfurt gab es Übergriffe auf Polizisten und Sachbeschädigungen,die wir nicht hinnehmen können." Ein schönes Beispiel gleitender Beweisführung. Erst schien es noch um die umhegte Natur im Wallgraben zu gehen (altgrüne Glaubensreste als Packpapier) - jetzt auf einmal um Verstöße gegen das Ordnungsrecht. Die am 31.März hätten früher in eine Kleinglosse gepasst. Jetzt werden sie als überstandene Sintflut nacherlebt und gewinnbringend ausgemalt. So funktioniert Koalition.

Mal sehen, wie sich die übrigen Restgrünen im Bundesgebiet dazu verhalten. Vorsichtshalber vielleicht erst nach den Wahlen ?



Link: Protesterklärung gegen das Verbot

kritisch-lesen.de Nr. 17: Kampf um Arbeit

Foto: © Jörg Möller
Pünktlich zum 1. Mai, dem Kampftag der Arbeiter_innenbewegung, erschien die kritisch-lesen.de Schwerpunktausgabe zum umfangreichen Themenfeld „Arbeit“. Die Tatsache, dass die Geschichte, die hinter diesem Tag steht – nämlich der Haymarket Riot 1886 in Chicago und die anschließende Ermordung von acht Anarchisten durch den Staat – kaum mehr Erwähnung findet, ist einerseits ernüchternd, andererseits aber auch als Aufforderung zum Aktivwerden zu verstehen. An eben jene Geschichte und an jene Ideen gilt es für die Gegenwart anzuknüpfen um aus dem 1. Mai wieder einen revolutionären 1. Mai zu machen. Das Titelbild dieser Ausgabe zeigt das Jobcenter Neukölln – eine Institution, die darauf verweist, dass der Kapitalismus unter neoliberalen Vorzeichen auch andere Schauplätze eines „Kampfs um Arbeit“ hervorbringt, die weder theoretisch noch praktisch ausgeblendet bleiben dürfen.

In diesem Sinne ergründen wir zunächst mit Torsten Bewernitz und seiner Rezension „Empowerte“ Arbeiterklasse die Frage, in wie weit heute Arbeitskämpfe noch im Zeichen der Selbstermächtigung der Arbeiter_innen stehen und wie sich das in diversen europäischen Ländern in der Praxis auswirkt. Auch der französischer Soziologe Robert Castel hat sich in dem Buch „Die Krise der Arbeit“ seine Gedanken zu aktuellen Fragen in der Arbeitswelt gemacht, von denen Martin Birkner jedoch nur mäßig beeindruckt war. Die sich im Laufe der Zeit veränderten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und die möglichen Schlüsse, die man als Gewerkschaftsaktivist_in daraus ziehen kann (oder muss?), untersucht Torsten Bewernitz am Beispiel des Buches „Die Organisierung der Unorganisierbaren“ von Hae-Lin Choi. In einem durch neoliberale Maximen bestimmten Arbeitsmarkt ist es unabdingbar, dass jene, die sich dieser Verwertungslogik nicht unterwerfen wollen oder können, massiv unter Beschuss geraten. Wie die BILD-Zeitung und ihre Leser_innen gegen Arbeitslose herziehen, untersucht Andrea Strübe in ihrer Rezension „Eine Klasse gegen sich“. Franziska Plau beschäftigt sich in Der revolutionäre Prinz und das proletarische Dornröschen mit den „Betriebsinterventionen“ linksradikaler Studierender in den1970er Jahren und damit, was man heute daraus lernen kann. Eine innovative und interessante Facette des Arbeitskampfes im 21. Jahrhundert sind die sogenannten „Militanten Untersuchungen“ der Gruppe FelS (Für eine linke Strömung). Mira Douro untersucht diese anhand der dazu herausgegebenen Broschüre „Macht mit, macht´s nach, macht´s besser!“. Sebastian Kalicha geht in Gegen die Mythen zurück in die Zeit der spanischen Revolution und der französischen Volksfront und beschäftigt sich mit den Thesen des US-amerikanischen Historikers Michael Seidman, der die Dynamiken in den selbstverwalteten Betrieben in Barcelona und Paris dieser Zeit analysierte.

In den weiteren aktuellen Rezensionen empfiehlt zunächst Selma Haupt den Sammelband „Irrsinn der Normalität“ der Projektgruppe Nationalismuskritik, weist in ihrer Rezension aber auch auf bisherige Leerstellen bei der Erforschung des neuen ,Endlich wieder deutsch sein dürfen‘-Nationalismus hin. Mit dem Aushalten von Widersprüchen, Gegensätzen oder Mehrdeutigkeiten beschäftigt sich Heinz-Jürgen Voß in seiner Besprechung von Die Kultur der Ambiguität – eine Studie, die aufzeigt, wie der europäische Anspruch der eindeutigen Wahrheit auch den arabischen Raum beeinflusste. Paul Gensler rezensiert den Roman „Das Schweigen des Sammlers“ des katalanischen Schriftstellers Jaume Cabré, der thematisch wie stilistisch zwar eine interessante Richtung einschlägt, allerdings auch Raum für fragwürdige Interpretationen lässt. Christian Marazzi, der Autor von „Verbranntes Geld“, analysiert in seiner neuesten Arbeit die Finanzialisierung des Kapitals – Adi Quarti stellt in seiner Besprechung „Sozialismus der Reichen“ wichtige Aspekte dieser Analyse heraus.

Diesen Monat finden im Übrigen fünf Veranstaltungen von kritisch-lesen.de statt, weil wir nicht nur abgeschottet von der Außenwelt kritisch rezensieren, sondern auch mit euch gemeinsam diskutieren wollen. Hier die Liste unserer Veranstaltungen:

Freitag, 04.05., 20 Uhr, Bremen, Infoladen: „Darum Feminismus!“ – Buchvorstellung und Diskussion mit einer der Herausgeberinnen, moderiert von Andrea Strübe (kritisch-lesen.de). Mehr Infos hier.

Dienstag, 08.05., 20 Uhr, Berlin, Subversiv: „Linke Fußballfankultur – geht das?“ – Vortrag und Diskussion mit Gabriel Kuhn, moderiert von Gerd Dembowski. Mehr Infos hier.

Mittwoch, 09.05., 20 Uhr, Berlin, Liniencafé: „Whiteness is not abolished in a workshop, it is abolished in struggle“ – Vortrag und Diskussion mit Gabriel Kuhn, moderiert von Laura Janßen (kritisch-lesen.de). Mehr Infos hier.

Montag, 14.05., 20 Uhr, Hannover, Kulturzentrum Faust: „Krise und Aufstand – England im Sommer 2011“ – Moritz Altenried im Gespräch mit Sebastian Friedrich (kritisch-lesen.de). Mehr Infos hier.

Sonntag, 20.05., 17 Uhr, Köln, Autonomes Zentrum: „Krise und Aufstand – England im Sommer 2011“ – Moritz Altenried im Gespräch mit Sebastian Friedrich (kritisch-lesen.de). Mehr Infos hier.

Zur Ausgabe Nr. 17

Hunderttausende TeilnehmerInnen beim - 1. Mai in Istanbul - “YaÅŸasın 1 Mayıs!“

Die wohl größten Maikundgebungen Europas finden in Instanbul statt. Kamen im letzten Jahr nach unterschiedlichen Angaben bis zu einer Million Menschen auf dem Taksim Platz zusammen, wurde diese Zahl in diesem Jahr wohl deutlich übertroffen. Während die ersten TeilnehmerInnen den Platz bereits wieder verließen, hatten noch längst nicht alle Gruppen diesen erreicht. Eine größere Gruppe kurdischer Organisationen konnte wegen Verkehrsproblemen nicht teilnehmen.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Taksim Platz mit Haupttransparent

Am 1. Mai 1977 versammelten sich auf dem Taksim Platz in Istanbul Hunderttausende Menschen. Angehörige faschistischer Konterguerilla feuerten aus einem Hotelfenster Schüsse in die Menge ab. In der dadurch entstandenen Panik wurden Menschen niedergetrampelt, die Polizei fuhr mit Panzern in die Menge. 37 Menschen starben, zahllose wurden teilweise schwerst verletzt. Am Denkmal für die Opfer des 1. Mai 1977 gab es eine Ansprache des Vorsitzenden der Konföderation der Revolutionären Arbeitergewerkschaften (DISK) im Beisein einiger Überlebender von damals, die zum Teil bis heute von ihren Verletzungen gezeichnet sind.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Überlebende von 1977

Erst seit dem Jahr 2009 finden auf dem Taksim Platz wieder zugelassene Maikundgebungen fortschrittlicher Gewerkschschaften und zahlloser linken Gruppen statt; ebenso bildeten Künstlergruppen, Fußballvereine und andere fortschrittliche Engagierte im kulturellen Bereich Blöcke mit Fahnen, gemeinsamer Kleidung, Gesang, Sprüchen und mehr. Der Taksim Platz war auch in diesem Jahr wieder das Ziel der von mindestens drei Startpunkten aus beginnenden, endlos erscheinenden Demonstrationszüge. Unter den TeilnehmerInnen gab es zudem eine Anzahl von KollegInnen aus Deutschland, die beispielsweise mit Delegationen aus Köln vertreten waren.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Solidarischer Besuch: IG Metaller aus Deutschland

Wie auch in den vergangenen Jahren war sowohl der Platz selber als auch die Zufahrtsstraßen mit Gittern abgeriegelt. Wer auf den Platz wollte musste sich einzeln von Polizisten kontrollieren lassen - Taschendurchsuchung und Körperabtastung inklusive.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Personenkontrollen

Die einzelnen Gruppen marschierten bei sommerlichen Temperaturen ab 9 Uhr fein säuberlich voneinander getrennt in Richtung auf den Platz.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Bosch Gewerkschafter

Während das offizielle Programm auf einer großen Bühne direkt neben dem Denkmal aufgebaut war, hielten sich auf dem Platz selber die offiziell bestätigten 20.000 Polizisten im Hintergrund. Dennoch - Räumpanzer und Wasserwerfer in den Seitenstraßen der unmittelbaren Umgebung machten deutlich, dass der 1. Mai, der in der Türkei erst nach dem Militärputsch von 1980 von diesem abgeschafft und erst im April 2009 als offizieller Feiertag aufgrund des politischen Drucks der Menschen wieder eingeführt wurde, dort tatsächlich noch "Kampftag" ist.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Kombinierter Räumpanzer und Wasserwerfer

Dem entsprechend waren die Forderungen, die von den Gruppen gestellt wurden, breit gefächert. Von der Forderung nach höheren Löhnen über Arbeitssicherheit, Kündigungsschutzgesetzen, Arbeitslosenversicherungen, gegen Faschismus, für eine befreite Gesellschaft, für mehr politische Rechte usw. gab es kaum ein politisches Feld, das nicht besetzt wurde.

Die Triebfeder dieser Aktivitäten ist eindeutig in den extremen sozialen Gegensätzen in der Türkei zu suchen. Der ausufernde Bauboom in Istanbul bringt den enormen Reichtum einiger weniger im Gegensatz zum deutlich sichtbaren sozialen Elend großer Teile der Bevölkerung zum Ausdruck. Dass am ersten Mai so viele verschiedene Kräfte zusammen kommen ist für sich genommen vielleicht nur ein kleiner Schritt in einem notwendigen Prozess der politischen und sozialen Organisierung und Orientierung. Zugleich machte die beeindruckende Demonstration und Kundgebung auch deutlich, dass bei allen Unterschieden der Wunsch in die Richtung einer fortschrittlichen Veränderung bei vielen Menschen in der Türkei immer größer wird.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ TKP Haupttransparent ...

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Autoritär geprägte Organisationen...

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ ... antiautoritäre Gruppen - hier das "Team der Menschen..."

Entsprechend versuchte Premierminister Recep Tayyip Erdogan sich zum Anwalt der ArbeiterInnen zu machen. Er erklärte: “Wir blicken seit den Anfängen unserer Regierung auf die Probleme der Arbeiter als wären es unsere eigenen Sorgen. Ich hoffe, dass Maifeiertag in einer freundlichen Atmosphäre und in Solidarität gefeiert wird.”

Zeitgleich machten in Ankara, Bursa und vielen anderen türkischen Städten die ArbeiterInnen mit ihrer Teilnahme an den Maidemonstrationen deutlich, dass sie ihre Angelegenheiten lieber selber in die Hand nehmen.

Filmtipp: Residenzpflicht

Wenn Du kein Verbrecher bist, dann kannst Du Dich frei bewegen, ausser Du bist ein Asylsuchender in Deutschland, wo das Residenzpflichtgesetz gilt, welches untersagt, das Du den Landkreis verlassen darfst solange Dein Asylantrag bearbeitet wird, ausser Du bekommst eine Sondererlaubnis von der örtlichen Ausländerbehörde. Wenn Du das trotzdem wagst und die Polizei Dich erwischt, kannst Du sogar ins Gefängnis kommen.

In den letzten 10 Jahren kämpften selbstorganisierte Gruppen von Flüchtlingen wie The Voice und Refugees Emancipation und deren Unterstützerinnen gegen die Residenzpflicht und fordern deren komplette Abschaffung. Sie protestieren gegen die Isolation in welcher sie gezwungen sind zu leben und fordern ihr Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit.

Der Film zeigt weiterhin den Einfluss der Agentur Frontex und ihren ausgeklügelten Kontrollapparat an den Außengrenzen von Europa, die deutsche Sortierung und Verteilung von Flüchtlingen in Asylbewerberunterkünften und die Ursachen für all das, das koloniale Erbe und den Alltagsrassismus.


Donnerstag, 10. Mai 2012 -“ 20:15: Premiere im Babylon mit Regisseurin, Protagonisten & Team


D 2012, R: Denise Garcia Bergt, digital, 71 Min
www.residenzpflichtdoc.com

Quelle: Babylon

Freiheit für Deniz K.!

Anlässlich der Inhaftierung eines antifaschistischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde ein Solidaritätskomitee unter dem Namen „Freiheit für Deniz“ gegründet. Der haarsträubende Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „versuchter Totschlag“. Das Komitee kündigt an, das Verfahren politisch zu begleiten, fordert die sofortige Freilassung des Jugendlichen und mahnt die Medien zu sachlicher Berichterstattung.

Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.

Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.

In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation -“ auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei -“ geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.

Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.

Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“

Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände -“ und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.

Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.

„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.

Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.

„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“
, so abschließend das Solidaritätskomitee.

Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.

Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .

Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012