Skip to content

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

Eine aktuelle Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt" (Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit am 21.3.2012)

Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:

1. Mai 2012:
Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt "begleitet". Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil "weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden".
Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein "zeitgeschichtliches Ereignis" ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

7. Mai 2012:
"Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 € aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose.
Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von "Das ist unser Geld!" bis "Polizeistaat!".
Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist."
(aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012)

10. Mai 2012:
Aktivisten der Initiative "Cannstatter gegen S21" wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: "... auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen ( Toiletten etc.) zu betreten." Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. "Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben." (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012)

Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.

Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der "Ordensbrüder für den Frieden".

Thomas Trüten weiter: "Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“

Trackbacks

Das rote Blog am : Juhu, Versammlungsfreiheit!

Vorschau anzeigen
Eine der großen Errungenschaften1 der Niederlage des Sozialismus ist ja, dass es endlich in ganz Deutschland Versammlungsfreiheit gibt. Und natürlich würden auch Proteste niemals unterdrückt werden, wir sind ja hier nicht in Äg...

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Werner ROTH am :

Seit mehr als 60 Jahren stört sich kein JURIST daran, dass die Gewaltenteilung in Deutschland nicht existiert. Was kann man beim Einfluß der Politik auf Staatsanwaltschaft und Gerichte schon erwarten?
Wir leben bedauerlicherweise im einer BANANENREPUBLIK und NICHT in einem RECHTSSTAAT!?

Eberhard Schneider am :

Und heute hat unser sogenanntes Verfassungsgericht diesen Schweinereien auch noch recht gegeben.In Zukunft wird wohl jede
Demonstration abgelehnt werden können.Passend
dazu heute die Karlspreisverleiung an den Irren
im Rollstuhl für seine Verdienste an Europa.
Wofür eigentlich das er die Demokratie an dieWand fährt und sie durch eine Finanzdiktatur
ersetzt.
Es bleibt nur noch Revolution---leider

tumleh renrew am :

Warum sollten Juristen in Deutschland zur Kenntnis nehmen dass die Gewaltenteilung in Deutschland nicht mehr existiert. Sind doch diese Juristen teil dieses Systems. Auch Anwälte, selbstverständlich mit Ausnahmen, sind teil dieses Systems. Sie haben sich nach Einführung des Euro durch eine 100 % Erhöhung ihrer Honorare, mit Zustimmung der Regierung es sich sehr komfortabel gemacht. Oder hat jemand einmal gehört, dass die Rechtsanwälte wegen Lohnforderungen auf die Strasse gegangen sind. Kaum einem Berufsstand geht es so gut wie der der Anwälte.

Schwarze am :

Herr ROTH,

"Gewaltenteilung" ist ein ideologisches Konzept deutscher Juristen von Forsthoff bis Schmid.

Vermutlich meinen Sie Montesquieu´s Lehre von der Gewaltentrennung - warum sagen Sie das dann nicht auch? Oder sind Sie selbst etwa ein deutscher Volljurist?

MfG Schwarze

Werner ROTH am :

Ich meine GEWALTENTEILUNG gemäß Art. 20 (2) 2. Satz 2. Hälfte: und b e s o n d e r e Organe
1. der Gesetzgebung,
2. vollziehenden Gewalt und
3. der Rechtsprechung
....
Wenn Richter disziplinarisch und fachlich einem Ministerium unterstehen, wie Richter am Finanzgericht z.B. in Bayern dem Finanzministerium dann kann man nicht von unabhängigen Richtern und damit Rechtsprechung reden.

MfG Roth

Kuschi2000 am :

Genau! Und deshalb erfüllen auch ALLE Gerichte Art. 101 GG und sind somit Standgerichte. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden! Es kann keine unabhängige Gerichtsbarkeit in der BR geben, da die Länder keine Gründungsurkunden haben. Siehe hierzu Militär-Proklamation Nr.2 von 1945.
Gruß

spartacus am :

Wer in der Demokratie schläft,wacht in der Diktatur auf.

landbewohner am :

der marsch in die diktatur vollzieht sich mit immer grösseren schritten. und wieder einmal will (fast) niemand etwas gemerkt haben. geschichte wiederholt sich eben doch.

vera am :

Vormärz wär doch mal was.

steve am :

Höhrt doch einfach auf eure Demos anzumelden !
Das GG verbrieft euch das recht auf eine Demo, wer jetzt immernoch nach Erlaub bettelt ist selbst schuld.
Was will denn die Polizei machen, wenn Tausende unangemeldet auf einem Platz stehen ?
Tausende verhaften ?
Demoanmeldungen dienen nur der Polizei um rechtzeitig ausreichend Einheiten zu organisieren und mit dem Innenminister abzustimmen, ob die Polizei die Sache eskalieren lassen soll oder nicht.
Ihr seit alle derart versklavet, dass ihr selbst wenn ihr die Freiheit schon habt, im Gedanken immernoch gefangen seid. Ihr müsst erst mal euren Kopf befreien, bevor ihr es wagen könnt auf der Straße zu demonstrieren.
Und selbst wenn ihr ess dann geschaft habt, mit befreitem Kopf auf einer Straße herum zu laufen und Krach zu machen - DANN solltet ihr euch fragen, ob das überhaupt reicht - nur auf einer STraße rum laufen und schreien. Ich kenne bisher keine einzige Revolution die nennenswert in die Geschichte einging, welche durch herumlaufen auf der Straße eine politische/gesellschaftliche Veränderung herbei geführt hätte.

Schwarze am :

Herr ROTH

hier gibt NULLBOCK auf Ihre rechtsextreme Juristen[...]

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

cronjob