Unmittelbar vor Ostern hat es in der Tarifrunde der Metall- und Elektro-Industrie einen ersten Pilot-Abschluss in NRW gegeben -“ nach zahlreichen Verhandlungen und fast einer Million Warnstreikenden. Weitere Bundesländer haben ihn bereits übernommen, so auch Baden-Württemberg, z.T. mit kleineren Änderungen, andere sind noch am Verhandeln. Viele Aktionen, Warnstreiks, Menschenketten, Autokorsos und andere Protestformen waren aufgrund der Pandemie-Bedingungen kreativ wie nie und konnten zumindest in einigen Betrieben und Bezirken trotz der schwierigen Bedingungen eine unter diesen Umständen beachtliche Zahl an Teilnehmenden verbuchen. Das war das Positive in dieser Tarifrunde, dass Kolleginnen und Kollegen gezeigt haben, dass sie auch unter Pandemiebedingungen und wirtschaftlicher Krisensituation bereit und in der Lage sind, für ihre Interessen zu kämpfen. Allerdings ist der IG Metall-Vorstand eingeknickt vor den Forderungen und Angriffen der Kapitalseite und die Bezirke ebenso. Mit weiterer Druckentfaltung durch Ganztagesstreiks bis hin zu Urabstimmung und Streik hätte am Schluss ein anderes Ergebnis stehen können und es hätte zur Vorbereitung auf weitere Kämpfe in der Krise dienen können.
Keine tabellenwirksame Lohnerhöhung für 4 ½ Jahre
Der Abschluss beinhaltet keine tabellenwirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter. Diese wurden zuletzt im April 2018 um 4,3% erhöht. Die nächste mögliche Erhöhung ist im Oktober 2022, also mindestens viereinhalb Jahre Stillstand. Es gibt trotzdem mehr Geld, für 2021 eine Einmalzahlung von 500.- € netto. Sie wird Corona-Prämie genannt, damit die gesetzliche Regelung genutzt werden kann. Davon müssen keine Steuern gezahlt werden. Sie ist auch für die Unternehmen sehr günstig: Es kommen keine Beiträge zur Sozialversicherung dazu. Aber es sind trotzdem nur knapp 10 € pro Woche und bedeutet damit eine Reallohnsenkung. Diese ist umso schmerzlicher, weil es bereits 2020 keine tabellenwirksame Lohnerhöhung gab und bis Oktober 2022 auch nichts geben wird.
Transformationsentgelt -“ zinsloser Kredit an Kapital und selbstbezahlte Arbeitszeitverkürzung
Außerdem wurde ein „Transformationsgeld“ erfunden. Es ist eine jährliche Sonderzahlung, die vierte neben dem „Weihnachtsgeld“, dem Urlaubsgeld und dem „tariflichen Zusatzgeld“ (T-ZUG). Sie wird ab 1. Juli angespart und nach 8 Monaten im Februar 2022 ausgezahlt. Das sind dann 18,4% eines Monatsentgeltes. Das entspricht einer Entgeltsteigerung von 2,3%. In den folgenden Jahren ergibt dies dann nach jeweils 12 Monaten 27,6% desselben. Das Transformationsgeld muss nicht ausbezahlt werden. Wahlweise kann auch die Arbeitszeit abgesenkt werden. Das kann jedeR Beschäftigte individuell tun, es können aber auch betriebliche Regelungen zwischen Betriebsrat und Manage-ment erfolgen. Mit der Ansparung über-™s Jahr geben die Beschäftigten ihren „Arbeitgebern“ einen zinslosen Kredit über diesen Zeitraum -“ jedes Jahr aufs Neue.
Weil mit 2,3% nicht mal eine Arbeitsstunde finanziert werden kann, eröffnet der Tarifvertrag auch noch die Möglichkeit, das Urlaubs- und „Weihnachts“geld (in NRW auch das tarifliche Zusatzgeld T-Zug) dafür einzusetzen. Das nennt der Tarifvertrag dann „Teilentgeltausgleich“ und lügt damit: Es ist kein „Entgeltausgleich“ in dem Sinne, dass ein Teil der Arbeitszeitverkürzung bezahlt würde. Es ist nur eine Verschiebung von Entgelt, das für andere Zwecke gedacht war und den Beschäftigten ohnedies zusteht. Der T-ZUG, der vor 3 Jahren eingeführt wurde, vorgeblich um den Beschäftigten individuelle Arbeitszeitabsenkung nach ihren Bedürfnissen zu gestatten (freie Zeit statt Geld), hat übrigens schon seit seiner Einführung stark die Rolle übernommen, als Arbeitszeitpuffer nach den Bedürfnissen der Unternehmen zu fungieren. Letztes Jahr war in vielen Betrieben die Wahlmöglichkeit der Beschäftigten „freie Tage oder Geld“ ausgesetzt und es wurden freie Tage verordnet, insbesondere auch, als wegen fehlender Ersatzteile die Produktion nicht weiterlaufen konnte. Damit wurde den Beschäftigten 27,5 % eines Monatsentgelts zwangsweise entzogen.
Zuzahlungen von Seiten des Kapitals gibt es erst, wenn Arbeitszeitverkürzungen länger als für 12 Monate vereinbart werden. Aber auch dies ist ein lächerlicher Betrag: 25 % eines durchschnittlichen Stundenentgelts pro Woche als Zuzahlung bei einer Absenkung auf 32 Std./Woche. Also für 3 Stunden weniger gibt es einen Ausgleich für eine Viertelstunde. Das sind 8,3%. Die übrigen 91,7% sind nichts anderes als Lohnabbau. Das ist Teillohnausgleich à la IG Metall. Übrigens: Würden T-Zug A + B + Transformationsgeld für die Aufstockung genommen, könnten damit nur 2 Stunden abgedeckt werden (aus der eigenen Tasche). In Baden-Württemberg ist aber eine Absenkung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden möglich. Also eine Verkürzung um 7 Stunden!!! -“ mit entsprechenden Einbußen.
Tabubruch: Sonderzahlungen abhängig von Gewinnen
Die Flexibilisierung im Sinne des Kapitals geht also weiter. Aber es geht neben der Flexibilisierung auch um handfesten Reallohnabbau, wenn die Geschäftsleitung es gut genug anpackt: „Liegt die Nettoumsatzrendite unter 2,3 % oder würde sie unter 2,3 % sinken, wenn das T-ZUG B (400 €) ausgezahlt würde, kann der Arbeitgeber durch einfache Erklärung den Anspruch entfallen lassen“ (Homepage IGM Küste). Die Stuttgarter Zeitung recherchierte nach: „Legt man die Geschäftsabschlüsse des Vorjahres zugrunde, könnten fast 60 Prozent der Betriebe davon profitieren.“ Neu ist auch eine variable Gestaltung des Weihnachtsgelds. „Es kann bei schlechter Wirtschaftslage halbiert werden und so zu einer weiteren Kostenentlastung des Betriebs beitragen...Die Kennzahl, an der ein Ab- oder Zuschlag festgemacht wird, wird von den Betriebsparteien festgelegt.“ (Stuttgarter Zeitung 31. 3. 2021). Dies sind nicht hinzunehmende Tabubrüche, wenn mühsam erkämpfte Errungenschaften vom Kapital kassiert werden können, wenn die Gewinne nicht stimmen. Das Geschäftsrisiko wird somit auf die Beschäftigten verlagert.
Wertung des Abschlusses
Schlussfolgernd aus dem Verlauf der Tarifrunde und dem konkreten Abschluss haben wir folgende Einschätzung:
Erstens: Wieder einmal hat der IGM-Vorstand nicht wirklich die Kraft der Organisation in die Waagschale geworfen. Mit Ganztagesstreiks und wenn nötig Einleitung zur Urabstimmung mit Streik hätte der Druck verstärkt und ein besseres Ergebnis erzielt werden können.
Zweitens: Erneut folgt der IG Metall-Vorstand der Logik der Kapitalseite, dass man die Profite sichern müsse und deswegen die Arbeitszeiten (und darüber auch die Bezahlung) flexibilisieren müsse. Das vielzitierte unternehmerische Risiko wird auf die KollegInnen abgewälzt. Die unternehmerischen Chancen / Nutzen (Profite in unbegrenzter Höhe) bleiben selbstverständlich in der Hand der Konzerne. Das ist das Gegenstück zur Entwicklung einer gewerkschaftlichen Gegenmachtposition. Hier wird die Illusion genährt, mit Zugeständnissen an die Profitinteressen Entlassungen zu verhindern, was aber genau nicht passieren wird. Dies war leider schon bei der Aufstellung der Forderungen der Fall: bereits bei der Forderung nach einer 4-Tage-Woche nur mit Teillohnausgleich steckt die Logik dahinter, dass die Beschäftigten letztlich für die Krise zahlen sollen.
Drittens wird mit dem neuen Bestandteil „Transformationsgeld“ der Tarifvertrag um ein weiteres unübersichtliches Element verkompliziert. Unter dem Strich hilft das nur denjenigen, die mit komplizierten Modellen die faktische Entgeltkürzungen und all die anderen negativen Ergebnisse, vor den Kolleg*innen verstecken und damit leichter durchsetzen wollen. „Ich übergebe dir mit der rechten Hand ein kleines Zubrot (mehr war leider wegen Corona nicht drin) und habe gleichzeitig meine linke Hand bereits in deiner Hosentasche, um dir den gleichen Betrag (und evtl. noch mehr) wieder zu entwenden“, so der Kommentar eines Kollegen.
Viertens gibt das Ergebnis konfliktscheuen Betriebsräten mehr Möglichkeiten, Entgelt zu opfern für den „Erhalt von Arbeitsplätzen“. Nun wird mit der Automatisierung von Lohnabbau (T-ZUG B und Weihnachtsgeld bei Nettoumsatzrendite kleiner 2,3%) eine neue „innovative“ Stufe gezündet. Die Erfahrungen lehren aber, dass mit Verzicht und Co-Management keine Arbeitsplätze erhalten werden. Da hilft nur konsequenter Kampf.
Protestiert!
Den Protest gegen diesen zunehmend unübersichtlich werdenden Tarifdschungel und gegen den faktischen Reallohnabbau können die Kolleg*innen im Betrieb am besten schon mal dadurch aufbauen, dass sie massenhaft -“ und immer wieder -“ die Sprechstunde des Betriebsrats aufsuchen, um sich aufklären zu lassen. Kämpferische Betriebsratsgremien können natürlich auch Inforunden ansetzen oder eine Extra-Betriebsversammlung (§ 43,1 BetrVG) durchführen. Auf Vertrauensleuteversammlungen sollten Protestschreiben an den Vorstand beraten und dann veröffentlicht werden. Vor allem aber ist es nötig, eine grundlegende Alternative zur Verzichtslogik zu diskutieren. Während die IG Metall-Führung in der Sozialpartnerschaft verhaftet bleibt, haben die Bosse schon längst den Abbau von lange erkämpften Errungenschaften im Sinn. Die Gewerkschaftsführung ist dabei, eine nach der anderen ohne wirklichen Kampf aufzugeben. Es ist dringend, innerhalb der Gewerkschaft eine Alternative zu dieser Politik der Führung aufzuzeigen.
Nehmt mit uns Kontakt auf. Organisiert euch in der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften und ihren örtlichen Foren. Wir sind gegen Verzichtspolitik und Co-Management. Wir wollen eine kämpferische solidarische Gewerkschaftspolitik und eine konsequente Interessensvertretung der Kolleginnen und Kollegen.
Flyer der VKG und Zukunftsforum/Metallertreff:
https://www.vernetzung.org/wp-
Ausgangssperren sind autoritärer Bullshit
Blogkino: Rebellion in Patagonia (1974)
Im Rahmen unserer Reihe Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus zeigen wir heute " Rebellion in Patagonia ". Die Handlung: Der Führer der Truppen, die 1920 einen von Anarchisten und Kommunisten organisierten Streik in Patagonien beenden sollen, ergreift die Partei der Arbeiter. Die Gutsherren nehmen diese Niederlage nicht hin; sie weigern sich, die geschlossenen Verträge einzuhalten. Der Aufstand der Arbeiter wird schließlich vom Militär blutig niedergeschlagen - unter dem Befehl desselben Offiziers, der sich diesmal auf die Seite der Mächtigen stellt. Ein engagiertes historisches Drama, basierend auf Osvaldo Bayers berühmtem Roman Los Vengadores de la Patagonia Trágica ("Aufstand in Patagonien"), der die militärische Unterdrückung anarchistischer Gewerkschaftsbewegungen in der Provinz Santa Cruz in den frühen 1920er Jahren schildert. Buch und der mit dem "Silbernen Bären" ausgezeichnete Spielfilm waren während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983) verboten.
Church of Film TV: Rebellion in Patagonia (1974) from Church of Film on Vimeo.
Für eine Abkehr von Massenunterkünften - in Freiburg und überall! Keine Lager - Keine LEA!
Demonstration Samstag, 24. April 2021 -“ 14 Uhr -“ Platz der alten Synagoge, Freiburg
KEINE LAGER -“ KEINE LEA
Für eine Abkehr von Massenunterkünften -“ in Freiburg und überall!
Seit langem gibt es Kritik an der Landeserstaufnahmeeirichtung (LEA) in der Lörracherstraße in Freiburg. Die Einrichtung ist für 800 Personen vorgesehen. Schnelle Asylverfahren, Abschiebungen aus der Einrichtung, Grundrechtseingriffe und ein isoliertes Leben für die Untergebrachten ist Alltag. Die Pandemie verdeutlicht die untragbaren Zustände. Im Rahmen einer Evaluation sollte am 29. April im Migrationsausschuss des Gemeinderates über die LEA beraten werden. Aufgrund der Klage mehrerer Bewohner beim Verwaltungsgerichtshof gegen die grundrechtswidrige Hausordnung wurde dieser Termin nun verschoben. Die Diskussion über die LEA ist allerdings schon lange überfällig. Wir werden nicht auf diesen Termin warten, sondern JETZT auf die Straße gehen. Wir fordern vom Gemeinderat ein klares politisches Zeichen: NEIN zur LEA, JA zu selbstbestimmtem Wohnen!
Die jetzige Ausgestaltung der LEA ist Ausdruck einer anhaltenden restriktiven bundesweiten Asylpolitik, die vom Abbau von Asyl- und Aufenthaltsrechten für Geflüchtete bestimmt ist. Mit dem Lager setzt Freiburg die bundes- und landesweite Ausgrenzungspolitik ohne Widerspruch kommunal fort. Wer die LEA in der Stadt duldet, akzeptiert zugleich die Verletzung von Grundrechten. Dies wurde eindrücklich in einem Rechtsgutachten zur gültigen Hausordnung festgestellt. Die Entscheidung für eine LEA wiegt umso schwerer, weil sich Freiburg damit von der kommunalen Aufnahme „freikauft“ und in Zukunft keine neu ankommenden Geflüchteten mehr im Stadtgebiet leben werden. Die Bewohner*innen der LEA bekommen entweder einen Transfer in einen anderen Landkreis oder werden abgeschoben. Das ist ein offener Angriff auf die vielfältigen Unterstützungsstrukturen in Freiburg. Es bedeutet aber vor allem, dass die Untergebrachten teils über Jahre in Unsicherheit und ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen.
Viel zu lange hat sich die Stadt Freiburg vor der Verantwortung für die LEA gedrückt. Auch wenn die Einrichtung vom Land geführt wird, hat die Stadt dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt. Wir wollen gemeinsam demonstrieren, um zu zeigen, dass wir mit dieser Zustimmung nicht einverstanden sind. Wir fordern, dass der Gemeinderat die politische Unterstützung für die LEA zurücknimmt:
NEIN zur Landeserstaufnahmeeinrichtung!
JA zu selbstbestimmtem Wohnen!
Mahnwache Mittwoch, 14. April 2021 - 14:30 Uhr -“ LEA Freiburg (Lörracherstraße 6)!
Diesen Mittwoch findet im Rahmen der Evaluation eine Begehung der LEA durch den Migrationsausschuss statt. Auch dort wollen wir unseren Protest deutlich machen. Seid dabei!
Facebook: https://fb.me/e/iYoOt5Oux
Tacker: https://tacker.fr/node/8604
Mehr Infos: https://grundrechte-am-eingang-abgeben.de/
+++ Kommt mit medizinischem Mund- und Nasenschutz und haltet Abstand! +++
76. Jahrestag der Befreiung: "KZ Buchenwald. Aushalten. Wir eilen euch zu Hilfe."
Heute ist der 76. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald. Aus dem Anlass zeigen wir die WDR Dokumentation "KZ Buchenwald. Aushalten. Wir eilen euch zu Hilfe."
Frankfurt: Respekt für Reinigungskräfte! Klage gegen Entlassung einer Kollegin endet mit Vergleich.
Am 09.04.2021 entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in der Klage einer Kollegin gegen die Dienstleistungsfirma Gies. Die Kollegin war ehemals als Reinigungskraft für Gies in den Räumlichkeiten der Goethe-Universität (GU) tätig. Vormals bei der Firma Götz beschäftigt, war ihr trotz langjähriger Tätigkeit an der GU im Sommer 2020 ein Probezeitvertrag durch die Firma Gies vorgelegt worden, als diese von der GU zur Reinigung beauftragt wurde. Wie auch viele ihrer Kolleg<em>innen hatte sie sich für einen Firmenwechsel zu Gies entschieden, um weiter an der GU arbeiten zu können. Im November 2020 war sie von einer Vorarbeiterin schikaniert worden und wurde kurz darauf -“ nachdem sie sich gegen diese Schikane zur Wehr setzte -“ ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Beim heutigen Verhandlungstermin klagte die Kollegin auf Wiedereinstellung und wurde dabei von der Hochschulgewerkschaft unter_bau unterstützt. Die Kollegin konnte ihren Standpunkt vor Gericht erfolgreich gegenüber dem der Gegenseite vorbringen. Darüber hinaus wurde deutlich, dass sowohl die Kooperation der GU mit externen Unternehmen als auch die Arbeitsorganisation der Firma Gies intransparent gestaltet sind. Dazu Vera Laub, Pressesprecher*in von unter_bau: „Weder die Firma Gies noch die Goethe-Uni sorgen für einen respektvollen Umgang mit Reinigungskräften. Für gute Arbeitsbedingungen in diesem Bereich scheinen grundlegende Veränderungen nötig -“ etwa Anstellungsverhältnisse direkt an der Uni statt bei externen Unternehmen.“
Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. Sie wurde mit einer Aktion der Gewerkschaft begleitet, die darauf aufmerksam machte, dass Gies entgegen eigener Ansprüche ihre Angestellten nicht respektvoll behandelt. Weitere Informationen zum Fall folgen.
www.unterbau.org
Twitter: @unter_bauFfm
Instagram: @unter_bau
Facebook: @unterbau.org
nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick
CHILE
Eine Veröffentlichung des National Security Archive (NSA), einem Zusammenschluss von Investigativjournalist:innen und Wissenschaftler:innen mit Sitz in Washington, hat Verstrickungen Brasiliens in den Staatsstreich von Augusto Pinochet 1973 in Chile bestätigt.
In der Nacht zum Mittwoch hat die chilenische Regierung das Gesetz zur Verschiebung der ursprünglich für kommenden Sonntag geplanten Wahlen auf den 15. und 16. Mai veröffentlicht.
BRASILIEN
Nachdem der Oberste Gerichtshof seine Haftstrafe aufgehoben hat, will der frühere brasilianische Staatschef Lula da Silva für die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2022 erneut kandidieren. “Wenn ich gesund bleibe und es nötig ist, meine Aufgabe zu erfüllen, könnt ihr sicher sein, dass ich in den Ring steige-, sagte Lula da Silva dem portugiesischen Fernsehsender RTP.
Mit 63.000 Corona-Toten in einem Monat wurden im März in Brasilien die meisten Todesfälle seit Beginn der Pandemie verzeichnet. Präsident Jair Bolsonaro weist jegliche Kritik zurück.
HONDURAS
Fünf Jahre nachdem die honduranische Aktivistin Berta Cáceres von einem Killerkommando in ihrem Haus erschossen wurde, muss sich nun ein mutmaßlicher Auftraggeber vor Gericht verantworten. Am Dienstag begann der Prozess gegen den Direktor des Unternehmens Desarrollos Energéticos (DESA), Roberto David Castillo MejÃa, mit über dreistündiger Verspätung und einem Affront.
MEXIKO
"Das ist eine Art Zwei-Klassen-Justiz": BGH-Urteil bestätigt Strafe für Waffenschmiede Heckler & Koch. Freisprüche für oberste Führungsebene. Ein Gespräch mit Jürgen Grässlin
KUBA
Die Europäische Union (EU) hat sich bereit erklärt, in den Beziehungen zwischen Kuba und den USA zu vermitteln. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Europäischen Kommission, Josep Borrell, erklärte, er wolle gegenüber der US-Regierung vermitteln, um “Kuba von der einseitigen Liste der Länder zu streichen, die den Terrorismus fördern-.
PERU
Eine Woche vor den Präsidentschwaftswahlen in Peru ist laut jüngsten Umfragen noch alles offen. Sieben Kandidat:innen liegen nur wenige Prozentpunkte auseinander und haben demnach Chancen, in die Stichwahl einzuziehen. Unter ihnen befindet sich die progressive Kandidatin Verónika Mendoza (Juntos por el Perú/Gemeinsam für Peru, JP), aber auch der Sozialist Pedro Castillo (Perú Libre/Freies Peru, PL).
VENEZUELA
Spannungen verschärft: Gefechte zwischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen in Grenzgebiet zu Kolumbien halten an. Caracas sieht Verantwortliche in Bogotá
Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 9. April 2021
Berlin: Meuterei geräumt
Wir sind wütend. Wütend darüber, dass über Jahre aufgebaute rebellische & solidarische Kiezkultur immer wieder zerstört wird. Durch die B., Investorinnen, in unserem Fall Goran Nenadic, der Justiz und der Politik. Wir sind wütend, dass Lebens- und Wohnräume für Profite zerstört werden. Wir sind wütend, dass der „Berliner Charme- beworben wird durch Spekulantinnen, die Menschen verdrängen, die diesen über Jahrzehnte mitgeprägt haben. Und dies nur, um daraus Profit zu schlagen. Aber wir sind auch dankbar, für eure Aktionen, eure Solidarität und für all die Jahre, in denen ihr mit uns gemeinsam die Meuterei zu diesem Ort gemacht habt, den wir so sehr lieben. Der Ort, an dem wir zusammen politisch aktiv waren, an dem wir zusammen ein Getränk trinken konnten, uns austauschen und ein wenig unsere Utopien leben und erlebbar machen konnten. Wir können es einfach nicht oft genug sagen: Danke. Vielen Dank, dass ihr uns in diesen Tagen, Wochen und Jahren bis zu diesem Moment beigestanden seid. Wir werden nicht aufhören, unsere Arbeit weiterzuführen, auch wenn dies erstmal ohne Räume passieren wird. Wir werden uns wieder sehen, ob auf Plena oder bei Aktionen. Wir werden weiterhin aktiv bleiben und einen Raum für die Meuterei in der Nähe suchen. Unsere Räume wurden uns genommen, doch die Meuterei bleibt. -“ Das Meutereikollektiv -“
Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv
Weitere Ereignisse zu diesem Thema
- Räumungstermin für die Meuterei

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- Keine Beute mit der Meute
Links
7. April 1919: Münchner Räterepublik. Ernst Toller
"Die Verteidigung Tollers übernahmen in der Hauptsache der Berliner Rechtsanwalt Hugo Haase [...] daneben die Münchener Rechtsanwälte Anton Gänßler und Adolf Kaufmann. Insgesamt waren zur Verhandlung 50 Zeugen geladen, neben Max Weber auch die Schriftsteller Max Martersteig, Björn Björnsen und Max Halbe. Sie sollten im Sinne der Verteidigung mit Gutachten über Tollers dichterisches Werk für dessen ethische Grundhaltung zeugen [...]. Carl Hauptmann und Thomas Mann ließen ihre diesbezüglichen schriftlichen Äußerungen von den Verteidigern verlesen." (Max Weber: Zur Neuordnung Deutschlands: Schriften und Reden 1918-1920, Studienausgabe Bd. 16, hg. Wolfgang J. Mommsen u.a., Tübingen 1991, S. 234)
Angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit für den Inhaftierten wurde ihm 1920 von der bayerischen Landesregierung anlässlich der 100. Aufführung des bereits 1917/18 geschriebenen Dramas Die Wandlung die Begnadigung angeboten. Diese lehnte Toller mit der Begründung ab, dass er gegenüber den anderen Gefangenen nicht bevorzugt werden wolle, nachdem seine Forderung nach einer allgemeinen Amnestie für alle Revolutionäre der Räterepublik abgelehnt wurde.
"In den zwanziger Jahren war Ernst Toller der bekannteste lebende Dramatiker deutscher Sprache. Sein Bühnenerstling 'Die Wandlung' (1919) gilt als eines der Schlüsselwerke des dramatischen Expressionismus. In seiner berühmten, noch heute fesselnden Autobiographie 'Eine Jugend in Deutschland' (1933) schildert Toller exemplarisch für seine Generation seine durch den Ersten Weltkrieg geprägte Wandlung 'vom Patrioten zum Pazifisten'." Wallstein Verlag, Anmerkung zur kritischen Gesamtausgabe.
"Er war einer der ganz wenigen, die präzise und analytisch vorhergesagt haben, wie Hitler funktioniert und was passieren wird, wenn die Nazis an die Macht kommen. Er hat auch früh entdeckt, welchen Anteil daran die Medien haben und wie die Nazis mit neuen Medien umgehen. Deswegen ist er ja auch von den Nazis angegriffen worden. Die Kommunisten haben Ihn, weil er eher aus dem Anarchismus gekommen war, ebenfalls angefeindet. Zwischen diesen Blöcken Ist er zerrieben worden.- (Albert Ostermaier, 2002)
"Ich habe eine stille Liebe zu Tollern. Der Mann hat das, was wir heute alle sagen, in jenen Jahren 1916 und 1917 gesagt, als das noch Kopf und Kragen kostete; er hat seine Gesinnung auch im Krieg entsprechend bestätigt; er hat diese Gesinnung durchgehalten, mit der Tat und mit dem Wort, und er hat für diese seine Gesinnung bezahlt. Und das darf man nie vergessen." (Kurt Tucholsky, 1931)
Ernst Toller hat sich kurz nach der Niederlage der spanischen Republik am 22. Mai 1939 im Mayflower Hotel am Central Park in New York erhängt. Schon seit Jahren hat er auf Reisen einen Strick in seinem Koffer mitgeführt. „Nicht, weil er schlechtere, sondern weil er feinere Nerven als seine Mitkämpfer gegen den Faschismus gehabt hat“, so der Schriftsteller Sinclair Lewis bei seiner Beerdigung bei der er zusammen mit Oskar Maria Graf die Totenreden hielt. Klaus Mann verlas ein Grußwort seines Vaters Thomas.
Lesehinweise:
Dramen
1919 - Die Wandlung
1922 - Die Maschinenstürmer
1923 -“ Der deutsche Hinkemann
1939 - Pastor Hall
Prosa und Lyrik
1924 - Das Schwalbenbuch
1930 - Feuer aus den Kesseln
1933 - Die blinde Göttin
1936 - Eine Jugend in Deutschland
1934 - Nie wieder Friede
1935 - Briefe aus dem Gefängnis
Blogkino: Testament Stuart Christie (2009)
Im Rahmen unserer Reihe Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus zeigen wir in der Kurzreihe "Testament" das von Duncan Pickstock geführte Gespräch mit dem Herausgeber der "Black Flag", Stuart Christie. Der am 15. August 2020 an Lungenkrebs verstorbene Stuart wurde 1964 wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages auf den spanischen Diktator Franco verhaftet und zu 20 Jahren Knast verurteilt. Auf internationalen Druck hin (unter anderem mit der Unterstützung von Bertrand Russell und Jean-Paul Sartre) wurde er bereits nach drei Jahren Haft freigelassen und konnte nach Großbritannien zurückkehren.

