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»Keine Regierung kämpft gegen den Faschismus, um ihn zu zerstören. Wenn die Bourgeoisie sieht, dass ihr die Macht aus den Händen gleitet, erhebt sie den Faschismus, um an ihren Privilegien festzuhalten.« Buenaventura Durruti Dumange

Bündnis für Versammlungsfreiheit: Solidarität mit Blockupy

Zu den Polizeiangriffen auf die Blockupy Proteste erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Tausende Menschen gingen am vergangenen Samstag gegen das Krisenregime der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds in Frankfurt auf die Straße.

Erneut wurden nach 2012 die antikapitalistischen Blockupy Proteste von Exzessen der Polizeigewalt und Schikanen gegen friedliche Demonstrationsteilnehmer überschattet.

Angeblich und laut eigener Darstellung sei die Polizei durch einige „Chaoten“ und „Randalierer“ gezwungen gewesen, diese Maßnahmen zur Herstellung von öffentlicher Ordnung, Gesetz und Sicherheit zu ergreifen.

Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Der Konsens der Blockupy Proteste „Von uns gehen keine Eskalationen aus“ wurde eingehalten.

Die Darstellung der Ereignisse durch die Polizei wurde von einer Reihe Medienberichte kolportiert, wodurch offenbar öffentlich der Eindruck entstehen sollte, die Eskalationen seien von den Demonstrantinnen ausgegangen und dass man sich an den Protesten gegen die EU Krisenpolitik besser nicht beteiligen soll.

Als Legitimation für diese Aktion diente ein angeblich vermummter und bewaffneter Schwarzer Block, den es jedoch nicht gab. Sonnenbrillen, Regenschirme, Schals und Transparente mussten der Polizei als Vermummungsgegenstände und Bewaffnungen herhalten.
Damit setzten sich die Verantwortlichen über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt hinweg, das die Route des Blockupy-Bündnisses erlaubt hatte, und setzten somit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft.

Es wirkt zynisch, wenn die Bundesregierung in Anbetracht der erst zwei Tage zuvor stattgefundenen Rechtsbrüche in Frankfurt am 3. Juni die Türkei wegen der Polizeiübergriffe auf Demonstranten im Gezi Park zur Besonnenheit mahnt und darauf hinweist, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit Grundrechte sind und der Staat verhältnismäßig reagieren müsse.

Angesichts der unübersehbaren Wirkungslosigkeit der europäischen Krisenpolitik ist das Außerkraftsetzen demokratischer Grundrechte offensichtlich zum Hauptinstrument gegenüber kapitalismuskritischen Protesten geworden. Krisenzeiten sind Zeiten des legitimen Protestes. Dieser muss gerade auch dann möglich sein und durchgesetzt werden, wenn es denen, gegen die protestiert wird, nicht passt. Berichte, nach denen bereits im Vorfeld seitens der Polizei derartige Übergriffe auf die Proteste geplant sein sollen, unterstreichen das nochmals.

Wir fordern von der hessischen Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 1. Juni 2013 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Blockupy: So war es nicht!

Offener Brief bzw. Petition gegen die Ausgrenzung gesellschaftlicher Opposition durch Polizei und Teile der Medien

Wir, politisch und sozial aktive Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet und TeilnehmerInnen der Demonstration des Blockupy-Bündnisses am 01.06.2013 in Frankfurt am Main, sehen uns angesichts der Darstellungen der Polizei und ihrer teilweise immer noch unkritischen Verbreitung zu einer Stellungnahme veranlasst.

Wir widersprechen den Klischees, wonach die Polizei durch einige „Chaoten“ und „Randalierer“ gezwungen gewesen sei, Maßnahmen zur Herstellung von öffentlicher Ordnung, Gesetz und Sicherheit zu ergreifen. Auch wenn sich erfreulicherweise einige Tageszeitungen diesem Tenor nicht anschließen, entsteht vor allem durch Verlautbarungen der Polizei und deren unkritische Verbreitung in Teilen der Öffentlichkeit doch wieder dieses Bild. Aber es entspricht nicht den Tatsachen.Wir, die VerfasserInnen und UnterzeichnerInnen dieses Briefes, haben an unterschiedlichen Orten an der Demonstration teilgenommen und über Stunden das Geschehen direkt verfolgt und teilweise dokumentiert.

Wir halten fest:
- Der „schwarze“Block war bunt.

- Die „Vermummung“ bestand vor allem aus Sonnenbrillen und Regenschirmen.

- Der unmittelbare Vorwand der Einkesselung von über 1000 Personen über insgesamt 9 Stunden war das Abbrennen von 3 bengalischen Feuern.

- Der Vorwurf der „passiven Bewaffnung“ ist aberwitzig und – wie Urteile aus Berlin bereits zeigen – unendlich dehnbar. Schon der Ausdruck „passive Bewaffnung“ verdreht die Tatsachen: ein Styropor-Schild beispielsweise ist ein Schutz, keine Waffe.

- Im Blockupy-Bündnis bestand erklärtermaßen Konsens, dass von den DemonstrantInnen keine Eskalation ausgehen sollte – entsprechend verhielten sich die DemonstrantInnen, und zwar sowohl außerhalb wie innerhalb des Polizeikessels.

- Dagegen war das Verhalten vieler PolizistInnen in hohem Maße übergriffig und unmittelbar körperverletzend.

- Polizeitrupps sind mehrfach (wie auch schon am Vortag) in die stehende Menschenmenge hineingestürmt und haben DemonstrantInnen überrannt und niedergeworfen.

- Vor unseren Augen ist Menschen ohne Vorwarnung, ohne Beteiligung an einer Rangelei o.ä. und ohne, dass eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, Pfefferspray aus unmittelbarer Nähe direkt ins Gesicht gesprüht worden (über die Erblindungsrate der Pfefferspray-Wirkung wird derzeit diskutiert).

- Vor unseren Augen sind wehrlose DemonstrantInnen misshandelt worden, indem ihnen bspw. der Kopf nach hinten gezogen und Mund und Nase zugehalten worden ist. Einige brachen daraufhin zusammen. Sie sind nur Dank der Initiative von TeilnehmerInnen der Demonstration versorgt worden.

- Vor unseren Augen ist Menschen, die an Armen und Beinen zur Personalienfeststellung davon getragen wurden, von den sie tragenden Polizisten in die Seite und in den Unterleib getreten worden.

- Vor unseren Augen wurde Menschen der Hals verdreht und die Arme verrenkt.

- Vor unseren Augen erhielten Menschen, die sitzenblieben, als sie von der Polizei aufgefordert wurden, aufzustehen, ohne Vorwarnung Faustschläge mit Protektorenhandschuhen ins Gesicht.

- Die so vorgehende PolizistInnen waren vermummt und insgesamt gibt es weder Namens- noch Nummernkennzeichnungen, so dass weder die Betroffenen noch wir als ZeugInnen die Möglichkeit hatten, diejenigen PolizistInnen zu identifizieren, die brutale körperliche Gewalt gegen Personen offenbar für ihre Dienstaufgabe halten.

Es geht hier nicht nur um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstration. Darüber hinaus geht es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit derjenigen, die sich für gesellschaftliche Veränderungen engagieren und demonstrieren. Auf der Demonstration insgesamt, und insbesondere unter den betroffenen Eingekesselten und Verletzten, finden sich viele junge Menschen, jene also, die bekanntermaßen von den aktuellen sozialen Entwicklungen in Europa (Stichwort Jugendarbeitslosigkeit) besonders hart getroffen sind. Diese jungen Menschen – und mit ihnen viele andere Demonstrierende – auf das Klischee der irrationalen Störer zu reduzieren, ist nicht nur konkret unangemessen, es ist insgesamt politisch fahrlässig. Es verunglimpft Menschen, die sich um die krisenhaften Entwicklungen in unseren Gesellschaften in Europa sorgen und die sich deshalb engagieren. Und es behindert und diffamiert die dringend notwendige gesellschaftliche Debatte über eine Neuausrichtung der europäischen Politik in der Perspektive sozialer Partizipation und demokratischer Inklusion.

Dr. Stefanie Hürtgen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialforschung Frankfurt am Main, Lehrbeauftragte und Dozentin.
Dr. Isolde Ludwig, Mitarbeiterin des DGB-Bildungswerks Hessen.
Dr. Thomas Sablowski, Mitarbeiter des Instituts für Gesellschaftsanalyse der Rosa Luxemburg Stiftung.
Dr. Nadja Rakowitz, Geschäftsführerin des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Kirsten Huckenbeck, Redakteurin und Lektorin, Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Bildungsreferentin.
Dr. Margit Rodrian Pfennig, Universität Frankfurt am Main.
Michael Hintz, Buchhändler und Lehrbeauftragter an der Europäischen Akademie der Arbeit und der Fachhochschule Frankfurt am Main.
Michael Burbach, Frankfurt.
Kristina Weggenmann, Diplompädagogin
Dr. Bernhard Winter, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Ralf Kliche, Lehrer an der Schule für Erwachsene Dreieich.
Dr. Jürgen Behre, Maintal.
Martin Dörrlamm, Sozialarbeiter Frankfurt am Main.
Edgar Weick, Frankfurt am Main.
Hagen Kopp, Aktivist der Gruppe „kein mensch ist illegal“, Hanau.
Katharina Vester, Frankfurt am Main

Unser Recht!

In jeder Sendung über Occupy wurde versichert,dass die Fortexistenz der EZB unter allen Umständen gesichert werden muss. Völkerrechtlich garantiert! Versteht sich, dass die Polizei da unter allen Umständen darauf achten muss, dass nicht irgendwelche Flammenwerfer und sonstige Völkerrechtsfeinde Schäden anrichten. Deshalb totale Barrikadierung der Anstalt.

Soweit ja gut. Und an der morgendlichen Blockade der Demonstranten gegen das Ungeheuer scheint auch niemand etwas aufgefallen zu sein. Obwohl die Nachmittagsfeinde doch sicher teilweise schon am Vormittag zugange gewesen sein müssen.

Dann am Nachmittag, ungefähr zum Zeitpunkt der Abfahrt der vielen Auswärtigen, das plötzliche bange Erschrecken der gleichen Polizei. Da sollen pyrotechnische Meisterwerke abgeschossen worden sein. Mindestens drei. Und sofort war klar: die vierhundert Leute an der Spitze des Zugs waren hochverdächtig. Vor allem die Verkleidung mit Regenschirmen erregte größtes Aufsehen. Es regnete allerdings ziemlich ununterbrochen. Aber solchen Ausreden sitzt bei der Verwaltung unserer Sicherheit schon lange niemand mehr auf.

Mit einem Wort: die Polizei musste eingreifen. Und tat das auch. Es gab das Gerücht, die unteren Behörden hätten angesichts des Angebots, Regenschirme und Seitentransparente zu senken, zunächst zum Einlenken geneigt. Seien dann aber von den oberen Behörden zurückgepfiffen worden. Darauf jedenfalls eine siebenstündige Pause des gesamten Zugs. Gefüllt mit einzelnen Herausnahmen von Gewalttätern. Beschuss mit Pfefferspray. Aus Notwehr versteht sich. Alles von Fernsehen und privaten Aufnahmen dokumentiert.

Fazit also: die Polizei hatte nicht nur Recht. Sondern verwaltete es auch gleich nach eigener Manier.

Man muß die Vorgeschichte kennen. Demnach hatte dieses Jahr das Verwaltungsgericht mit Recht erklärt, dass das Vorhandensein von Verdacht nicht ausreicht. Man muss denselben nämlich auch beweisen können. Deshalb notgedrungen die friedlichen Aufmärsche am Freitag. Aber -ganz offensichtlich- der Plan, am Samstag einfach die Sachlage umzukehren. Und die beweiskräftigen Vorwände erst zu schaffen, die dann dem Gericht als Beweis vorgehalten werden sollten. Wer gruppenhaft in einen Demonstrantenklub eindringt, um dort mit Gewalt einzelne herauszuholen, der erzeugt fast zwangsläufig Akte wie Widersetzung gegen die Obrigkeit, Gefangenenbefreiung usw.

Ergebnis am Sonntag und Montag und bis in die Wahlen hinein: Wir haben dem Gericht widerstanden und bewiesen, was uns dort nur zur Beweisnahme vorgelegen hatte.

Es handelt sich also -nach der Wahrnehmung vieler- also um eine Befreiung der Rechtshüter von der Beaufsichtigung durch das Recht. Ein schöner Zug, wenn er sich als wahr erweisen sollten. Der- zu Ende gedacht- genau bis zu den Verselbständigungsprozessen führt, die bisher in der Türkei zu den bekannten Polizeiaktionen anleiteten.

Stuttgarter Gemeinderat gegen Sozialtarife für Strom

Jährlich wird bundesweit 300 000 Haushalten der Strom gesperrt. Insbesondere Menschen mit wenig Einkommen und Bezieherlnnen von Arbeitslosengeld ll haben Schwierigkeiten, ihre Stromrechnung zu bezahlen.

Die SPD brachte das Thema in den Gemeinderat. OB Kuhn bestätigte zwar, dass die Regelsätze der Sozialhilfe bzw. des SGB Il niedrig bemessen seien, forderte aber gleichzeitig, "von den Leistungsberechtígten ein zie/gerichtetes und sehr über/egtes Verbrauchs- und Ausgabeverha/ten." Das unterstellt Menschen im Sozialhilfe- oder ALG ll -Bezug einen unwirtschaftlichen Umgang mit dem Stromverbrauch. Fest steht aber, dass sie auf Grund des wenigen zur Verfügung stehenden Geldes gezwungen sind, mehr Zeit zu Hause zu verbringen und deshalb auch mehr Strom verbrauchen. Auch die Ansicht von Sozialbürgermeisterin Fezer, ein Stromspar-Check wie von der Caritas angeboten, sei da der „Erfolg versprechendste Weg", geht ins Leere. Zu Recht merkte Gemeinderätin Küstler an, was es denn einer bedürftigen Familie nütze, „dass man ein Gerät
als Stromfresser ídentifiziere, wenn sie gar nicht in der Lage ist, sich dann auch eine neues zu kaufen.

Den Familien mit niedrigen Einkommen, die auch häufig von Stromschulden betroffen sind, hält der OB entgegen, sie erhielten mit der Bonuscard bereits „ einen nicht unbedeutenden ge/dwerten Vorteil". Obwohl also auf diese Weise gut gesorgt sei, blieben die Leute die Stromkosten schuldig!

Vom OB wurde wie auch im Sozialausschuss auf die großzügige Haltung der Bundesregierung verwiesen. Sie habe Hartz lV nicht gekürzt, trotz Abschaffung der Praxisgebühr. Des Weiteren würde die Festsetzung der Regelleistungen in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. So kleinkariert kann nur argumentieren, wem die Lebenswirklichkeit der Betroffenen fremd ist. Die Praxisgebühr macht z.Zt. im Regelbedarf 2,78 ê/Monat aus. Aktuell nicht einmal der Preis für eine Schale Erdbeeren aus der Region.

Wir von der Stuttgarter Initiative Reiche Stadt - Arme Kinder fragen: Warum soll es nicht möglich sein, dass die Stuttgarter Stadtwerke einen Energie-Sozialtarif einführen, um Stromschulden gar nicht erst auflaufen zu lassen, geschweige denn Abschaltungen der Energieversorgung vorzunehmen! (rg/gv)

Jobcenter Stuttgart legt Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vor: Der Unsinn mit den Doppelstrukturen

lm April 2013 hat das Jobcenter Stuttgart Daten zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) detailliert für 2012 vorgelegt. Die Auswertung zeigt interessante Details.

Zur Erinnerung. Seit 2011 stellt der Bund bedürftigen Familien unter bestimmten Voraussetzungen Mittel für „Bildungs- und Teilhabeleistungen” zur Verfügung, wenn diese einen Antrag beim Jobcenter stellen. (siehe auch info 2, April 2013)

Leistungen für Kinder und Jugendliche gab es auch schon vor dem BuT in Städten und Landkreisen. Die Stadt Stuttgart bezuschusst seit vielen Jahren über die Ausgabe einer Bonuscard die meisten der BuT- Leistungen. Mehr bedürftige Familien profitieren davon. Für sie, wie für die Verwaltung ist der Aufwand für die Bonuscard weniger bürokratisch. Geprüft wird einmal im Jahr das Einkommen, treffen die Voraussetzungen zu, gibt es die Bonuscard. Beim BuT-Verfahren müssen die Jobcenter vielfältige Voraussetzungen für den generellen Anspruch (Bezieher von Alg ll, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe einschließlich Asylbewerber) sowie innerhalb der Teilpakete für den gesonderten Anspruch prüfen!

Aus dem o.g. Bericht des Jobcenters greifen wir als Beispiel für eine kommunale Leistung, die bedürftige Familien begünstigt, das Mittagessen heraus: 2012 wurden knapp 780.000 Mittagessen an bedürftige Kinder und Jugendliche für IE ausgegeben. Davon wurden knapp 500.000 Mittagessen über das BuT abgerechnet. Gut 35% der Bonuscardbesitzer erhalten das Mittagessen nicht nach den Voraussetzungen des BuT. Das bedeutet, dass über die kommunale Bonuscard auch Familien aus Schwellenhaushalten, d.h. mit geringem Einkommen, das Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten verbilligt beziehen können, obwohl sie keine Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen.



Warum gibt es seitens der Landes und der Stadt keine Kritik am Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung? Hat dieses doch einen erhöhten bürokratischen Aufwand, mehr Kontrolle, mehr Kosten zur Folge und trifft zudem nicht einmal alle bedürftigen Familien. Höchste Zeit, dass diese Erfahrungen, wie sie das Jobcenter Stuttgart nun vorgelegt hat, ernsthaft im Stadtrat im Sinne der Betroffenen und einer optimalen Kinder- und Jugendpolitik diskutiert werden. (ccs)

Stuttgart: "Kampagne gegen Sanktionen"

Grafik: Günther E. Gerhold

EINLADUNG zum Kampagnen-Treffen am 7.6.2013 um 18.30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Raum 245

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
am 12.4.2013 hat das Landessozialgericht NRW in einem Gerichtsurteil (L12 AS 374/13 BER) zu den Sanktionsregelungen festgestellt: "Eine Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum liegt nicht vor."
Das Gericht bezieht sich dabei auf den Absatz 3 im Sanktionsparagraphen 31a. Dort wird auf eine Möglichkeit des Jobcenters verwiesen: Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes ll um mehr als 30% des Regelbedarfs ll eine Sachleistung oder geldwerte Leistung erbracht werden. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere Kampagne ist.Lasst uns bei unserem Treffen am 7.6. gemeinsam diskutieren, welche nächsten Schritte wir tun können:
• um weitere Argumente zu sammeln
• um weiter aufzuklären
• um Aktionen zu beschließen.

Entgegen allen höchstrichterlichen Meinungen halten wir es mit der mutigen Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann:
"Es gibt nur eine Alternative: Abschaffung der Sanktionen! Der Druck der Existenzbedrohung muss aufhörenl" Wir freuen uns auf Euer Kommen und überjede Form der Unterstützung und Mitarbeit!

i.A. des Erwerbslosenausschusses ver.di Stuttgart
Gisela Vomhof

Filmtipp: Simurg

Nach „F-Typ“ gibt es einen weiteren Film über den Todesfastenwiderstand der politischen Gefangenen in der Türkei Deutschlandpremiere. In „Simurg“ begleitet der Regissieur 6 ehemalige politische Gefangene die sich am erfolgreichen Todesfastenwiderstand gegen die Einführung der F-Typ Isolationszellen im Jahr 1996 beteiligt hatten und dabei bleibende Gesundheitliche Schäden bekamen, das sogenannte Wernicke-Korsakoff-Syndrom, über 14 Jahre lang. Der Film zeigt eindrucksvoll den Widerstand gegen den zweiten (und letzendlich erfolgreichen) Versuch der türkischen Regierung die Isolationsgefängnisse einzuführen im Jahr 2000, das Massaker von 19.Dezember und die daraufolgende Jahre des Todesfastenwiderstandes der über 122 Menschenleben kostete und die persönlichen Opfer die dieser Widerstand kostete. Der Film schlägt eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Außerdem gewährt er einen Einblick auf den Hintergrund des Widerstandes und der politischen Ereignisse. Er enthält unveröffentlichte Aufnahmen. Darunter befinden sich Aufnahmen aus dem Istanbuler Gefängnis aus den Jahren 1996 bis 2000, aufgenommen von den Gefangenen selbst. Diese Aufnahmen zeigen Szenen der Phasen des Widerstands in den „Todesasten- Stationen“. Außerdem kommen mit Simurg zum ersten Mal Szenen während der Operation „zurück ins Leben“, aufgenommen durch Sicherheitskräfte, ans Tageslicht. Der Film zeigt die letzten Lebenstage von Senay Hanoglu, Zehra Kulaksiz und Gülsüman Dönmez sowie die Verwandlung des Hauses in Istanbul/Kücükarmutlu in ein sogenanntes „Todesfasten-Haus“, nach dem die Operation durchgeführt worden war.

Der Film wird aktuell am Donnerstag, 30.05.2013 18:00 gezeigt im Günes Theater, Rebstöckerstr. 49 D, 60326 Frankfurt am Main.

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Warum die BRD noch immer ein Klassenstaat ist?

Ein im Jahre 1911 in einer IWW Zeitung veröffentlichtes Bild, das die bürgerliche Klassengesellschaft illustriert. Es basiert auf einem Flyer der "Union der russischen Sozialisten", der ca. 1901 erschien. Heute ist natürlich alles anders...
Im Presseklub am 26.5. kam es an den Tag: unser Staat bleibt immer noch ein Klassenstaat.

Zu Beginn schien alles so einig: Klar, so etwas wie Kohls Absage an den "Beileids" Kurs in Solingen kann es nie mehr geben. Wie hat sich doch Frau Merkel da ganz anders verhalten? Zur Eröffnung der NSU-Prozesse ein Beileid an alle Angehörigen. Sowas gehört sich doch auch.

Doch im Lauf des Gesprächs entfaltete sich eine noch viel größere Gemeinschafts-Gesinnung. Die Lage hat sich wirklich verändert seit der Zeit vor zwanzig Jahren. Aber warum? Weil die deutsche Wirtschaft inzwischen einige -!- Ausländer mehr braucht als vor zwanzig Jahren. Nur damit das neue Problem: Wie auslesen?

Griffig brachte jemand den Unterschied auf zwischen den Ausländern, die wir brauchen - und denen, die uns brauchen. Dass zwischen beiden angemessen und ausgemessen werden muss - das sollte doch klar sein. Die einen ins Kröpfchen, die anderen raus aus dem Töpfchen.Und damit das ganz Entscheidende: Maßstab für das Ganze bleibt nach wie vor der Ertrag. Um es noch deutlicher zu sagen: Die Fähigkeit Mehrwert zu schaffen.Und gerade darin zeigt sich, dass der deutsche Staat nach wie vor auf dieser Eintrittskarte beharrt. Und dass weiterhin - wie vor zwanzig Jahren - der Mehrwert zählt.

Erschütternd, dass diese Mehrwert-Kategorie inzwischen so eingebürgert, so selbstverständlich erscheint, dass sie mit keinem Wort erwähnt wurde. Insofern muss gesagt werden: der deutsche Staatsverband ist ein solcher, in dem die Wertkategorie nicht einfach als drückende Not aufgepflanzt worden ist, sondern sich als selbstverständliche Hürde einem jeden aufzwingt.

Und hier muss man den vier Versammelten - darunter Leyendecker von der SZ - einen Vorwurf machen. Das Schwert der Abwehr Unerwünschter wurde mit keinem Wort erwähnt. Das Schwert der willkürlichen Ausweisungen. Das Schwert der Lagerhaltung mit all seinen Konsequenzen. Das Schwert der Zweitklassierung auch gegen die lang schon Eingewanderten. Einfach weil sie erst seit zwanzig oder dreißig Jahren bei uns wohnen.

Gegengelesen zeigte sich: In der Behandlung der Einwanderer zeigt sich nur ein besonders abschreckender Teil der Gesamtlage. Es wird weiterhin jeder Proletarier nach seiner Chance des Mehrwertgewinns bewertet. Nur - leider - die meisten inländischen Proletarier erkennen diese Gemeinsamkeit nicht. Die ihre. Dass das Problem der Flüchtlinge sich nur lösen läßt, wenn sie selbst den Maßstab der Verwertungsmöglichkeit abwerfen können. Für sich und alle anderen.

Ein Presseklub jedenfalls, der dieser Erkenntnis sich am eindeutigsten widersetzte.

Heute vor 76 Jahren: Little Steel Streik

Am 26. Mai 1937 begann in den US-Bundesstaaten Pennsylvania, Ohio, Indiana und Illinois der Little Steel Streik, der 20 Eisen-, Stahl- und Walzwerke mit etwa 92.000 Arbeitern erfasste. Der mit besonderer Erbitterung ausgetragene auf die Anerkennung ihrer gewerkschaftlichen Rechte zielende, politische Streik brach -“ nachdem Gerichte und Behörden der Einzelstaaten zugunsten der Unternehmer eingegriffen hatten -“ schrittweise zusammen und endete nach 64 Tagen mit einer schweren Niederlage des für seine Auslösung verantwortlichen Steel Workers Organizing Committee. Während des Streiks kam es mehrfach zu blutigen Zusammenstößen zwischen Arbeitern auf der einen und unternehmenseigenen Sicherheitskräften bzw. Polizei und Nationalgarde auf der anderen Seite.

Von dem Streik berichtete der linke Journalist und Zeichner William Gropper, der im Juni 1937 im Auftrag der Zeitschrift The Nation die Stadt Youngstown besuchte. Seine Zeichnungen und Berichte sind in einem Video verarbeitet:

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In Youngstown gab es bereits Jahrzehnte zuvor, vom 6. bis 10. Januar 1916 einen großen Streik. Dazu schreibt Irmgard Steinisch in dem leider nur noch antiquarisch erhältlichen Buch "Arbeitszeitverkürzung und sozialer Wandel":

"(...) Kurz nach Weihnachten trat die ungelernte Arbeiterschaft, fast ausschließlich Immigranten, in der Abteilung Röhrenwerke der unabhängigen Republic Iron Steel & Co. in Youngstown, Ohio, in den Streik, um ihre Forderung nach einer 25%igen Lohnerhöhung durchzusetzen. Es gelang, den gesamten Betrieb stillzulegen, ca. 6000 Arbeiter des Hütten- und Walzwerkes befanden sich im Ausstand. Während der Streik sich hinzog und hastig herbeigeeilte Vertreter der AFL die Ausständigen zu organisieren versuchten, griff der Streik eine Woche später auf die im nahen East Youngstown gelegene Youngstown Sheet & Tube Co. über. Mit der gleichen Forderung nach 25%iger Lohnerhöhung und wiederum auf Initiative der Immigranten verließ am 5. Januar 1916 die Arbeiterschaft das Werk, das ca. 8000 Leute beschäftigte. Ausgelöst durch ein blutiges Handgemenge zwischen den Streikenden und der Werkspolizei am Werkseingang der Youngstown Sheet & Tube Co., kam es am zweiten Tag des Ausstandes zu einer gewalttätigen Revolte der Immigrantenarbeiter, die plündernd und brandstiftend durch die Straßen von East Youngstown zogen und in ihrem Protest gegen die politische wie wirtschaftliche Vorherrschaft der Youngstown Sheet & Tube Co. selbst vor der Zerstörung werkseigener Wohnungen nicht haltmachten. Erst mit dem Eintreffen von Bürgerwehr und Nationalgarde am nächsten Tag kehrten Ruhe und Ordnung wieder ein.

Der Verlauf der Streiks überzeugte den Leiter der USSC, Elbert H. Gary, von der Notwendigkeit raschen Handelns, denn noch waren die in Youngstown gelegenen Werke der zur USSC gehörenden Carnegie Co. nicht vom Ausstand erfasst. Entgegen seiner zu Beginn des Streiks gegenüber dem Präsidenten der unabhängigen Konzerne Republic Iron & Steel Co. und Youngstown Sheet & Tube Co. eingenommenen Haltung, daß die USSC keine Lohnzugeständnisse machen würde, da sie während der Wirtschaftskrise von 1913/14 von Lohnkürzungen abgesehen hätte, verkündigte Judge Gary am 7. Januar 1916 eine allgemeine Lohnerhöhung von 10% für die gesamte angelernte und ungelernte Arbeiterschaft, ca. 150000 Mann, wirksam ab dem 1. Februar 1916. Von den anderen Eisen- und Stahlkonzernen als gute Diplomatie zur Vermeidung weiterer Arbeiterunruhen begrüßt, schlossen sich diese der Entscheidung an. Auf der Basis einer 10%igen Lohnerhöhung, die mit der Wiedereröffnung der Werke am 11. Januar in Kraft trat, wurden auch die Streiks in der Republic Iron & Steel Co. und der Youngstown Sheet & Tube Co. beigelegt. (...)"