In dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.
Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:
Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.
Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.
* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.
Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.
Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.
Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)
Weiterführende Links
Infoveranstaltung
Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz
Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf
Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
Zentrale Inhalte des Referentenentwurfs: die Kindergrundsicherung
Der Paritätische begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den Kampf gegen Kinderarmut und die Reform des Systems der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Aufgabe gemacht hat. In der Tat ist das bestehende System aus unzureichend miteinander gekoppelten Sicherungssystemen reformbedürftig.
Der vorliegende Referentenentwurf will einige Defizite beseitigen, indem bestehende Leistungen gebündelt werden und eine neue Verwaltungszuständigkeit geschaffen wird. Im Einzelnen werden in dem vorliegenden Entwurf folgende bestehende Leistungen unter dem neuen Namen Kindergrundsicherung aufgenommen (§ 1 BKG-RefE):
● Der Kindergarantiebetrag ist im Kern das alte Kindergeld mit einem neuen Namen.
● Der Kinderzusatzbetrag als einkommensbezogene Zusatzleistung ist ein modifizierter Kinderzuschlag, in den die bisherige Grundsicherung für Kinder und Jugendliche durch die Abschaffung einer Mindesteinkommensgrenze integriert worden ist.
● Schließlich werden die bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu einem Bestandteil der Kindergrundsicherung erklärt.
Nicht in die Kindergrundsicherung integriert wird der Steuerfreibetrag für Kinder und Jugendliche. Die finanzielle Besserstellung von Familien mit besonders hohen Einkommen bleibt bereits im Ansatz außen vor. Diese Unterlassung kritisiert der Paritätische scharf.
Von einem echten Systemwechsel im Bereich der Familienförderung ist Deutschland daher noch immer weit entfernt. Insbesondere wird der Anspruch, dass mit dieser Reform Kinderarmut bekämpft wird, nicht realisiert. Die bestehenden Leistungen werden nicht angehoben. Partielle Leistungsverbesserungen werden durch Leistungseinschränkungen wieder kompensiert. So werden die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche geringfügig modifiziert; dafür aber im Gegensatz der Sofortzuschlag von 20 Euro gestrichen. Im Ergebnis bleiben die Leistungen auf demselben Niveau. Ohne höhere Leistungen bleiben arme Kinder arme Kinder. Denn: Gegen Armut hilft Geld. Daneben kritisiert der Paritätische, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen sind; dies gilt insbesondere für Geflüchtete und Kinder in Haushalten mit prekären Aufenthaltsrechten. Aus Paritätischer Sicht verpasst die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine historische Chance und wird dem Begriff einer Kindergrundsicherung nicht gerecht.
Kinderarmut bedeutet unzureichende Investitionen in die Zukunft der heranwachsenden Generation. Kinderarmut schadet den Kindern heute und der gesamten Gesellschaft morgen. Eine echte Kindergrundsicherung, die für Chancengerechtigkeit steht und die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellt, hätte einen entscheidenden Beitrag auch für die Rechte zukünftiger Generationen geleistet. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf wird dem Anspruch eines sozialpolitischen Neuanfangs durch eine „Fortschrittskoalition“ nicht gerecht.
(Kinder)Armut wird weiter zementiert
(Kinder-)Armut wird durch den Entwurf grundsätzlich weiter zementiert, da die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums immer noch aussteht. Da neben der neu einzuführenden Kindergrundsicherung nach dem jetzigen Vorschlag immer noch erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Sozialleistungen und Ansprüchen bestehen, ist der vorliegende Entwurf schlichtweg enttäuschend. Arme Familien bleiben arm, und mit ihnen ihre Kinder. Da hilft auch nicht ein angekündigtes Qualitätsentwicklungsgesetz mit Blick auf die Kindertagesbetreuung. Denn es braucht immer beides: Monetäre Leistungen und eine bessere Infrastruktur.
Umfrage zu Pflegekosten: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege
Steigende Eigenanteile in der Pflege: Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung stellt aktuelle Umfrageergebnisse vor.Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.
Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.” Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: “Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.”
Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: “In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.”
Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.
Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt - unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO.
Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung 24. August 2023
Im tollsten aller Länder: Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen - Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland

EU-weit 24,7 % aller unter 18-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht
Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) lag das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 % nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 % der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als hierzulande.”
Via SLAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.
27. Todestag von Rio Reiser
Heute ist der 27. Todestag von Rio Reiser geboren. Seine Band - Ton, Steine Scherben - hatten vor 53 Jahren, im Juni 1970, ihren ersten Auftritt. Außerhalb der radikalen Linken ist Rio mehr oder weniger in Vergessenheit geraten oder wird, wie in Teilen der Salonlinken, lediglich auf sein Spätwerk (König von Deutschland, Junimond usw.) reduziert. Pass gut zur aktuellen Tendenz, die eigene Geschichte zu vergessen und nur noch Politik an marginalen Randzonen zu machen. Die Scherben hatten da noch das revolutionäre Subjekt im Blick. Höchste Zeit also, den ersten TV Auftritt Rio's und seinen Scherben mit dem richtungsweisenden Barrikadenschlager "Macht kaputt, was Euch kaputtmacht" nochmal aufzuführen.
"Macht kaputt was euch kaputt macht" (Ton Steine Scherben / 1970, Rio Reiser (Musik, Norbert Krause (Text) )
Radios laufen, Platten laufen,
Filme laufen, TV's laufen,
Reisen kaufen, Autos kaufen,
Häuser kaufen, Möbel kaufen.
Wofür?
Refrain:
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Züge rollen, Dollars rollen,
Maschinen laufen, Menschen schuften,
Fabriken bauen, Maschinen bauen,
Motoren bauen, Kanonen bauen.
Für wen?
Refrain:
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Bomber fliegen, Panzer rollen,
Polizisten schlagen, Soldaten fallen,
Die Chefs schützen, Die Aktien schützen,
Das Recht schützen, Den Staat schützen.
Vor uns!
Refrain:
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Räumungsversuch in der Habersaathstraße
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.
Presseerklärung zu den Ereignissen von der Initiative Leerstand Hab-ich-Saath
Am Mittwoch, den 9. August sind gegen neun Uhr Männer einer privaten Sicherheitsfirma in der #Habersaathstraße aufgetaucht und haben mit einem Schreiben des Eigentümers aufgefordert, dass alle Bewohner*innen innerhalb einer Stunde ihre Wohnungen verlassen sollen. Dann haben sie direkt angefangen, verlassene Wohnungen zu zerstören, die Badeinrichtung zu zerschlagen, Fenster auszureißen und Mobiliar zu zerstören. In einem Fall wurde eine abgeschlossene Wohnung mutwillig aufgebrochen und zertrümmert.
Wir sind fassungslos, dass ein Investor mit solchen illegalen Methoden Wohnraum zerstört um seine Abrisspläne schneller voranzubringen und die Politik tatenlos zusieht. Die neuen Bewohner*innen haben in der Habersaathstraße nun bereits seit eineinhalb Jahren ein Zuhause gefunden und leben dort mit Einwilligung des Eigentümers Arcadia Estates die uns selbst die Schlüssel ausgehändigt hat. Wir erinnern an die Vereinbarung von letztem Jahr mit dem ehemaligen Bürgermeister von Dassel, dass alle Bewohner*innen bis zum Abriss dort wohnen bleiben dürfen.
Mittlerweile funktioniert der Strom bei den Langzeitmieter*innen wieder, Warmwasser funktioniert nirgendwo und alle andere sitzen ohne Strom in ihrem Zuhause.
Der Bezirk darf nicht dabei zuschauen wie ein Investor mit illegalen Vorgehen seine Profitinteressen durchsetzt. Das Land Berlin muss endlich tätig werden und die Häuser erhalten. Wir fordern #Rekommunalisierung jetzt!
Danke an alle die gestern solidarisch mit uns waren. Wir werden uns über das Wochenende besprechen und überlegen welche Schritte wir als nächstes gehen möchten.
- Leerstand Hab-Ich-Saath -
Weitere Ereignisse zu diesem Thema
- Habersaathstraße erfolgreich besetzt
- Einzug in die Habersaathstrasse
- Habersaathstraße verteidigen
- ...und die Habersaathstrasse steht wieder leer
Links
k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: "Der Ford Streik in Köln 1973 / Der Streik der Arbeiterinnen in Pierburg"
Von Februar bis Ende Oktober 1973 gab es in der BRD eine Welle wilder Streiks. Insgesamt beteiligten sich 275.000 Beschäftigte in 335 Betrieben.
Sonntag, 27. August 2023 - 19 Uhr
combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen
kinzigstraße 9 + 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee
100 Jahre DGB tun dem Kapital nicht weh...
Hier der Link zum Beitrag der Tagesschau auf Mastodon. Bitte mit der Maus über dem Text scrollen.
Rotstift ist bei der Rente falsch angesetzt!
Sozialverband VdK fordert die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen komplett aus SteuermittelnDie Bundesregierung plant, ab 2024 bis 2027 den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der Bundeszuschuss hat die Aufgabe, versicherungsfremde Leistungen auszugleichen - zum Beispiel die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen eine Kürzung des Bundeszuschusses aus und fordert stattdessen eine Erhöhung:
„Der Bundeszuschuss deckt heute schon die versicherungsfremden Leistungen nicht ab. Jährlich fehlen rund 34 Milliarden Euro!“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Aufgrund der aktuell guten Arbeitsmarktsituation verbucht die Rentenversicherung zwar derzeit steigende Einnahmen und weist für 2022 sogar einen Überschuss aus. Doch die gute finanzielle Situation darf aus Sicht des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht dazu genutzt werden, den Spardrang der FDP zu befriedigen. „Aus einer Rentenkasse, die lediglich ein Rentenniveau von 48,1 Prozent leisten kann und damit für die aktuelle Altersarmut mitverantwortlich ist, dürfen nicht auch noch zustehende Steuergelder entzogen werden!“, so Hotz: „Die Altersarmut muss langfristig bekämpft und die zukünftige Stabilität der Rentenkasse gesichert werden.“
Auch vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch an Pensionärinnen und Pensionäre, wäre eine Kürzung das völlig falsche Signal: „Wenn es schon nicht möglich ist, einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, kann dem gesetzlichen System nicht auch noch zeitgleich Geld gekürzt werden“, meint Hotz. Der Sozialverband VdK fordert daher eine Alterssicherung für alle Erwerbstätigen. Hotz: „Nur dann können solche Ungerechtigkeiten in Zukunft vermieden werden!“ Unabhängig davon fordert der Sozialverband VdK: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“
Der Bundeszuschuss ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Doch die Steuerfinanzierung allein reicht nicht aus: Eine gerechte Steuerpolitik, die Reiche wieder in die Pflicht nimmt, ist unumgänglich. Hotz: „Ansonsten findet keine solidarische Umverteilung statt, sondern vielmehr eine ungerechte Verteilung der Belastung auf Mittel- und Niedrigverdienende.“ Dabei steht gerade die Mittelschicht schon heute zunehmend unter Druck und ist in den vergangenen Jahren bereits merklich geschrumpft.
Der Haushaltsplan für 2024 ist geprägt von Einsparungen im sozialen Bereich. Auch beim Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung und dem Elterngeld sind Kürzungen angedacht. Dies gefährdet jedoch den sozialen Frieden in Deutschland: „Mit den Plänen der Bundesregierung werden einmal mehr diejenigen bestraft, die in den großen, gesetzlichen Topf einzahlen. Andere Maßnahmen, wie eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre, bleiben jedoch außen vor. Dabei ist es Sache aller, in Krisenzeiten dazuzulegen!“, hebt Hotz hervor.
Der Sozialverband VdK ist mit seinen bundesweit 2,2 Millionen Mitgliedern und über 258.000 Mitgliedern im Südwesten, viele
davon mit einer Behinderung, nicht nur der größte Sozialverband in Bund und Land, sondern auch die größte Organisation von
Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als
unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen
Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.
Quelle: PM VDK Baden-Württemberg 18. Juli 2023
Japan will kontaminiertes Wasser aus Fukushima ins Meer einleiten - koreanische und japanische Gewerkschaften protestieren gemeinsam
Angesichts der bevostehenden Verklappung erklärte KCTU-Vorsitzender, “Wir wollen in Solidarität mit den Arbeitnehmern in Japan und auf der ganzen Welt aufstehen, um das Leben und die Sicherheit unseres Volkes und zukünftiger Generationen zu schützen”..."
Aus der Übersetzung aus der koreanischen KCTU-Erklärung vom 22. Juni 2023 (mit Fotos) durch einen Kollegen der japanischen Gewerkschaft Doro-Chiba - wir danken! In Solidarität mit diesem Kampf von KCTU werden die KollegInnen von Doro-Chiba am 21. Juli eine Protestaktion vor der TEPCO-Zentrale durchführen - siehe mehr Infos im Beitrag beim LabourNet.

