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Rotstift ist bei der Rente falsch angesetzt!

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergSozialverband VdK fordert die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen komplett aus Steuermitteln

Die Bundesregierung plant, ab 2024 bis 2027 den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der Bundeszuschuss hat die Aufgabe, versicherungsfremde Leistungen auszugleichen – zum Beispiel die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen eine Kürzung des Bundeszuschusses aus und fordert stattdessen eine Erhöhung:


„Der Bundeszuschuss deckt heute schon die versicherungsfremden Leistungen nicht ab. Jährlich fehlen rund 34 Milliarden Euro!“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Aufgrund der aktuell guten Arbeitsmarktsituation verbucht die Rentenversicherung zwar derzeit steigende Einnahmen und weist für 2022 sogar einen Überschuss aus. Doch die gute finanzielle Situation darf aus Sicht des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht dazu genutzt werden, den Spardrang der FDP zu befriedigen. „Aus einer Rentenkasse, die lediglich ein Rentenniveau von 48,1 Prozent leisten kann und damit für die aktuelle Altersarmut mitverantwortlich ist, dürfen nicht auch noch zustehende Steuergelder entzogen werden!“, so Hotz: „Die Altersarmut muss langfristig bekämpft und die zukünftige Stabilität der Rentenkasse gesichert werden.“

Auch vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch an Pensionärinnen und Pensionäre, wäre eine Kürzung das völlig falsche Signal: „Wenn es schon nicht möglich ist, einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, kann dem gesetzlichen System nicht auch noch zeitgleich Geld gekürzt werden“, meint Hotz. Der Sozialverband VdK fordert daher eine Alterssicherung für alle Erwerbstätigen. Hotz: „Nur dann können solche Ungerechtigkeiten in Zukunft vermieden werden!“ Unabhängig davon fordert der Sozialverband VdK: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“

Der Bundeszuschuss ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Doch die Steuerfinanzierung allein reicht nicht aus: Eine gerechte Steuerpolitik, die Reiche wieder in die Pflicht nimmt, ist unumgänglich. Hotz: „Ansonsten findet keine solidarische Umverteilung statt, sondern vielmehr eine ungerechte Verteilung der Belastung auf Mittel- und Niedrigverdienende.“ Dabei steht gerade die Mittelschicht schon heute zunehmend unter Druck und ist in den vergangenen Jahren bereits merklich geschrumpft.

Der Haushaltsplan für 2024 ist geprägt von Einsparungen im sozialen Bereich. Auch beim Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung und dem Elterngeld sind Kürzungen angedacht. Dies gefährdet jedoch den sozialen Frieden in Deutschland: „Mit den Plänen der Bundesregierung werden einmal mehr diejenigen bestraft, die in den großen, gesetzlichen Topf einzahlen. Andere Maßnahmen, wie eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre, bleiben jedoch außen vor. Dabei ist es Sache aller, in Krisenzeiten dazuzulegen!“, hebt Hotz hervor.


Der Sozialverband VdK ist mit seinen bundesweit 2,2 Millionen Mitgliedern und über 258.000 Mitgliedern im Südwesten, viele
davon mit einer Behinderung, nicht nur der größte Sozialverband in Bund und Land, sondern auch die größte Organisation von
Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als
unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen
Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.

Quelle: PM VDK Baden-Württemberg 18. Juli 2023

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