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»I'll be as dirty as I please, and I like to be dirty, and I will be dirty!« Emily Brontë

Info- und Mobilisierungsveranstaltung der "Vernetzung Stuttgart gegen den G8"

Vom 6.- 8. Juni 2007 findet das Treffen der G8 (Gruppe der Acht) in Heiligendamm bei Rostock statt. Der G8 gehören die sieben reichsten Industrieländer (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, die USA) sowie Russland an. Im Tagungshotel Kempinski an der mecklenburgischen Ostseeküste tagen die Staats- und Regierungschefs unter Präsidentschaft der Bundesregierung.

Wie bei den letzten G8-Gipfeln auch, werden Zehntausende zu den Protesten gegen das Treffen erwartet. Die Gründe für den Protest sind vielfältig: Sei es die neoliberale Wirtschaftspolitik verbunden mit Einschnitten bei der sozialen Sicherung, sei es die auf Abschottung ausgerichtete Migrationspolitik, die Umweltpolitik oder die Politik gegenüber den sogenannten Entwicklungsländern. Gewerkschaftsgruppen, Umweltschutzverbände, Erwerbsloseninitiativen, linke Organisierungen, Friedensgruppen und viele weitere werden eine Woche lang auf unterschiedliche Art ihren Protest gegen die Politik der G8 auf die Straße tragen. Mehrere Demonstrationen und Kundgebungen, Blockaden des Gipfels, Veranstaltungen, Camps und weitere Aktivitäten sind geplant. Es werden drei Sonderzüge und zahlreiche Busse zu den Protesten organisiert.

Zwei Wochen vor dem Beginn der Aktivitäten bei Heiligendamm und Rostock, organisiert die Vernetzung Stuttgart gegen den G8 eine Info- und Mobilisierungsveranstaltung. Wir werden dort auf die Politik der G8 Staaten, die Bedeutung des Gipfels und die Proteste dagegen eingehen. Schwerpunkt der Veranstaltung wird aber die Koordination der Anreise, ein Überblick über die Infrastruktur vor Ort und natürlich Infos zu den zahlreichen Aktivitäten in der Aktionswoche vom 01. bis zum 07. Juni sein.

Mi, 16. Mai, 18.00 Uhr im Gewerkschaftshaus, kleiner Saal Eine andere Welt ist möglich -“ gemeinsam gegen die Politik der G8!

Weitere Infos unter: www.stuttgart-gegen-g8.de

Dokumentiert: Verhandlungsergebnis Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

Verhandlungsergebnis
Zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - und der Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg wurde am 4. Mai 2007 für die Tarifgebiete Nordwürttemberg/Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:


1. Für die Monate April und Mai 2007 gelten die Lohn-, Gehalts- und Ausbildungsvergütungstafeln sowie die ERA-Entgelttabellen, jeweils gültig ab 1. Juni 2006, weiter.


2. Tariferhöhungen:

2.1 Mit Wirkung ab 1. Juni 2007 erhöhen sich die Tariftabellen (Löhne und Gehälter sowie ERA-Grundentgelte) um 4,1 %.

2.2 2. Tariferhöhung:

2.2.1 Mit Wirkung ab 1.Juni 2008 erhöhen sich die Tariftabellen um weitere 1,7 %.

2.2.2 Für die Zeit vom 01. Juni 2008 bis 31.Oktober 2008 erhalten die Beschäftigten mit der Abrechnung vom August 2008 zusätzlich einen Einmalbetrag in Höhe von (0,7% x 5,69 = ) 3,98%, multipliziert mit dem individuellen, regelmäßigen Monatsentgelt (feste sowie leistungs- und zeitabhängige variable Bestandteile ohne Mehrarbeitsvergütung) bzw. der Ausbildungsvergütung des Auszahlungsmonats, soweit es Gegenstand der Erhöhung gem. Ziffer 2.2.1 dieses Verhandlungsergebnisses war.

Diese Einmalzahlung ist keine Tariferhöhung i.S. von § 4.4 ETV ERA.

Es gelten die § 2.4.1, 2.4.3 bis 2.4.5 des Tarifvertrages über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 25. April 2006 entsprechend. Für Beschäftigte, die nach dem Auszahlungsmonat eintreten, ist der Auszahlungszeitpunkt betrieblich zu regeln.

Wird nach der Auszahlung des Einmalbetrages festgestellt, dass der Beschäftigte einen von den vorstehenden Bestimmungen abweichenden Einmalbetrag erhalten hat, ist ein Ausgleich im Arbeitsentgelt des laufenden Monats vorzunehmen. Eine eventuelle Überzahlung gilt insoweit als Vorschuss.

Beschäftigte, die wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wegen Erreichens der Altersgrenze oder aufgrund Kündigung zwecks Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Beruf ausscheiden, erhalten die volle Leistung.

Der Einmalbetrag geht nicht in Durchschnittsberechnungen jedweder Art ein, er bleibt bei der Berechnung und Fortschreibung des Alterssicherungsbetrages unberücksichtigt.

2.2.3 Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann der Beginn dieser Tarifperiode ( 2.2.1 und 2.2.2) entsprechend der wirtschaftlichen Lage des Betriebes bis zum 1.Oktober 2008 verschoben werden. Der Einmalbetrag nach Ziff. 2.2.2 verringert sich entsprechend, die erhöhte Tariftabelle tritt in diesem Fall zu dem in der Betriebsvereinbarung festgelegten Termin in Kraft.

3. Die Ausbildungsvergütungen werden entsprechend ihrer prozentualen Relation zum Monatsgrundlohn der Lohngruppe 7 im summarischen System festgelegt, in Betrieben, die ERA bereits eingeführt haben, in Relation zum Grundentgelt der Entgeltgruppe 7.

4. Für die Monate April und Mai 2007 erhalten die Beschäftigen statt einer Tabellenerhöhung einen Erhöhungsbetrag von insgesamt 400 € brutto.

Die Auszubildenden erhalten einen Erhöhungsbetrag von insgesamt 125 € brutto.

Die Erhöhungsbeträge sind jeweils mit der Mai-Abrechnung fällig.

Für diesen Erhöhungsbetrag gelten die Bestimmungen der § 2.4.1 bis § 2.4.8 der Tarifverträge über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 25. April 2006 entsprechend.

5. In Betrieben, die den ERA-TV bis zum 31.12.2006 nicht eingeführt haben und in denen keine freiwillige Betriebsvereinbarung gem. § 4 c) 2. Absatz TV ERA Anpassungsfonds besteht, erhalten die Beschäftigten und Auszubildenden für die Periode vom 1. Januar 2007 bis 29. Februar 2008 ERA-Strukturkomponenten als Einmalzahlungen für den Zeitraum

a) vom 01.01.2007 bis 31.07.2007 mit der Abrechnung vom Juli 2007. Diese berechnet sich wie folgt: (5 / 1,04 + 2,69) x 2,79% = 20,9%

b) vom 01.08.2007 bis 29.02.2008 mit der Abrechnung vom September 2007. Diese berechnet sich wie folgt: 7,55 x 2,79 % = 21,1 %

jeweils multipliziert mit dem individuellen regelmäßigen Monatsentgelt (feste sowie leistungs- und zeitabhängige variable Bestandteile ohne Mehrarbeitsvergütung) bzw. der Ausbildungsvergütung des Auszahlungsmonats, soweit es Gegenstand der Erhöhung gemäß Ziff. 2 dieser Vereinbarung war.

Für die Berechnung der ERA-Strukturkomponente ist die jeweilige Prozentzahl verbindlich.

Abweichende Auszahlungszeitpunkte für diese Einmalzahlungen können betrieblich vereinbart werden. Bestehende Betriebsvereinbarungen über abweichende Auszahlungszeitpunkte bleiben von dieser Tarifregelung unberührt.

Für die ERA-Strukturkomponenten gelten die Bestimmungen der § 4.2 bis 4.2.5 sowie § 4.3 des Tarifvertrages über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 25. April 2006. Fällt der Stichtag der betrieblichen ERA-Einführung nicht auf den ersten Tag eines der Berechnung der ERA-Strukturkomponente zugrunde liegenden Zeitraums (1.1. oder 1.8.), wird die diesem Zeitraum entsprechende ERA-Strukturkomponente anteilig ausgezahlt.

6. Soweit aus abrechnungstechnischen Gründen eine Umsetzung der Ansprüche aus dieser Vereinbarung für April und Mai 2007 nicht im Mai 2007 möglich ist, ist dies spätestens mit der Abrechnung für Juni 2007 nachzuholen.

7. Die Tarifverträge über Entgelte und Ausbildungsvergütungen können mit 2 Monaten zum Monatsende, frühestens zum 31. Oktober 2008, gekündigt werden. Für die Schieds- und Schlichtungsvereinbarung vom 1. Januar 1980 soll gelten:

a) Abweichend von § 1 sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, nach Kündigung dieses Abkommens Forderungen für den Neuabschluss und gegebenenfalls damit im Zusammenhang stehende Themen der anderen Tarifvertragspartei mindestens sechs Wochen vor Ablauf des Tarifvertrags zu übermitteln.

b) Abweichend von § 2 sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, Verhandlungen über den Neuabschluss des gekündigten Tarifvertrags und der damit gegebenenfalls im Zusammenhang stehenden Themen vier Wochen vor Ablauf des Tarifvertrags aufzunehmen.

c) § 3 Nr. 1 gilt nach Ablauf dieses Gehalts- bzw. Entgeltabkommens nicht.

8. Die Anlage ?Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente? ist Teil dieses Verhandlungsergebnisses.

9. Maßregelungsklausel:

9.1 Jede Maßregelung von Beschäftigten und Auszubildenden aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Tarifbewegung in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg unterbleibt oder wird rückgängig gemacht, falls sie bereits erfolgt ist.

9.2 Schadensersatzansprüche aus Anlass der Teilnahme an der Tarifbewegung 2007 entfallen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche gegen eine Tarifvertragspartei.

9.3 Altersteilzeitbeschäftigte erhalten Gelegenheit, streikbedingte Ausfallzeiten nachzuarbeiten.

9.4 Eine Kürzung von Einmalzahlungen wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet
nicht statt.

10. Beide Tarifvertragsparteien empfehlen ihren jeweiligen Spitzen, eine Übernahmeempfehlung für die anderen Tarifgebiete unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Tarifbedingungen auszusprechen.

10. Erklärungsfrist: 15. Mai 2007, 16.00 Uhr; Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Sindelfingen, den 4. Mai 2007
__________ __________ _____________ ____________
Hofmann Klemm Dr. Roell Dr. Brocker


Quelle: LabourNet

Siehe auch:
• Nachgerechnet: Metaller bekommen 3,2 % mehr
• “5,8, 3,2 oder 3,0 Prozent? Tarif-PISA aktuell oder wenn „Linke“ rechnen” Anmerkungen zum Abschluss der IG Metall Tarifrunde und ihren ersten KritikerInnen von Frank Rehberg

Stuttgart: Treffen der "Initiative Sozialproteste"

Die Initiative Sozialproteste ist ein Zusammenschluss von Aktivistinnen aus Betrieben und Gewerkschaften, an der Universität, im Gesundheitswesen, Erwerbsloseninitiativen und linken Organisationen. Ziel ist es zum einen die Aufsplitterung der verschiedenen von den aktuellen "Reformen" betroffenen Bereiche zu überwinden und für eine breite Protestbewegung einzutreten. Zum anderen kämpferische Aktionsformen und wirklichen Widerstand gegen die aktuelle Politik zu propagieren und zu organisieren. Seit ihrer Gründung im vergangenen Dezember hat die Initiative mehrere Flugblätter zu den Protesten gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters herausgegeben, zu Protestkundgebungen mobilisiert und Veranstaltungen, wie zuletzt zum Thema “Sozialproteste und die Mobilisierung gegen den G8-Gipfel” organisiert. Siehe auch den kurzen Veranstaltungsbericht

Alle die gegen die Angriffe von Regierung und Kapital gemeinsam aktiv werden wollen sind zu den Treffen herzlich eingeladen!

Freitag, 4. Mai , ab 17:00 im Subversiv - Soziales Zentrum Stuttgart, Benckendorffstr. 4, Stuttgart-Heslach

Weitere Infomation

Info- und Mobilisierungsveranstaltung der Vernetzung Stuttgart gegen den G8

Unter anderem das Zukunftsforum Stuttgart lädt zur Veranstaltung ein am Mi, 16. Mai, 18.00 Uhr im Gewerkschaftshaus, kleiner Saal

Eine andere Welt ist möglich -“ gemeinsam gegen die Politik der G8!

Vom 6.- 8. Juni 2007 findet das Treffen der G8 (Gruppe der Acht) in Heiligendamm bei Rostock statt. Der G8 gehören die sieben reichsten Industrieländer (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, die USA) sowie Russland an. Im Tagungshotel Kempinski an der mecklenburgischen Ostseeküste tagen die Staats- und Regierungschefs unter Präsidentschaft der Bundesregierung.

Wie bei den letzten G8-Gipfeln auch, werden Zehntausende zu den Protesten gegen das Treffen erwartet. Die Gründe für den Protest sind vielfältig: Sei es die neoliberale Wirtschaftspolitik verbunden mit Einschnitten bei der sozialen Sicherung, sei es die auf Abschottung ausgerichtete Migrationspolitik, die Umweltpolitik oder die Politik gegenüber den sogenannten Entwicklungsländern. Gewerkschaftsgruppen, Umweltschutzverbände, Erwerbsloseninitiativen, linke Organisierungen, Friedensgruppen und viele weitere werden eine Woche lang auf unterschiedliche Art ihren Protest gegen die Politik der G8 auf die Straße tragen. Mehrere Demonstrationen und Kundgebungen, Blockaden des Gipfels, Veranstaltungen, Camps und weitere Aktivitäten sind geplant. Es werden drei Sonderzüge und zahlreiche Busse zu den Protesten organisiert.

Zwei Wochen vor dem Beginn der Aktivitäten bei Heiligendamm und Rostock, organisiert die Vernetzung Stuttgart gegen den G8 eine Info- und Mobilisierungsveranstaltung. Wir werden dort auf die Politik der G8 Staaten, die Bedeutung des Gipfels und die Proteste dagegen eingehen. Schwerpunkt der Veranstaltung wird aber die Koordination der Anreise, ein Überblick über die Infrastruktur vor Ort und natürlich Infos zu den zahlreichen Aktivitäten in der Aktionswoche vom 01. bis zum 07. Juni sein.

weitere Infos unter: www.stuttgart-gegen-g8.de

1. Mai - Heraus auf die Straße!

Am heutigen 1. Mai gehen wir auf die Maikundgebung und Demonstration und fordern unsere Leser auf, das gleiche zu tun. Auf der DGB Seite gibt es eine Auswahl an Kundgebungen, Aktivitäten in Baden - Württemberg sind auf einer Veranstaltungsliste des DGB Baden Württemberg zusammengestellt.

Weitere Veranstaltungen sind im Terminkalender unserer Seite verlinkt.

Zur Fotoserie : Panasonic Kollegen beim 1. Mai 2006 in Esslingen

Petition "Arbeitsschutz: Opfer von Mobbing" unterstützen

Mobbing ist Schikane, Intrige und Psychoterror in Organisationen, insbesondere am Arbeitsplatz, meist mit dem Ziel, den Gemobbten aus dem Unternehmen zu vertreiben. Zuletzt hatten wir über den Fall der Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski von der Volksbank Ludwigsburg berichtet.

Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Straftatbestand, einzelne Mobbinghandlungen jedoch schon. Zusammen mit anderen - wie beispielsweise dem "Mobbing Gegner Blog" unterstützen wir eine Initiative, damit sich das ändert.

Noch bis Donnerstag, 31. Mai 2007 kann die Petition der Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. noch unterzeichnet werden.

"Der Tod ist ein Beamter aus Deutschland"

Über die Hintergründe zum Hungertod eines Hartz IV Empfängers gibt es eine ganze Menge Meldungen. Der folgende Kommentar im Sozialticker dokumentiert ausführlich die Folgen einer gnadenlosen Gesetzeslogik. Hartz IV muß weg!

"Der Hungertod erinnert an die Weltwirtschaftskrise um 1930"
schreibt Rudolf Stumberger in seinem Kommentar zum Tod des arbeitslosen Sonderschülers im STERN-Artikel vom 19. April 2007

Heute heißt der Hungertod Hartz IV

Zynischer kann Münteferings Spruch "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen" nicht umgesetzt werden

siehe auch http://www.widerspruch-und-klage.de.....hp?threadid=3166&sid=

Eine gnadenlose Gesetzeslogik, nach der zuerst die Bezüge für Langzeitarbeitslose um 10 %, danach um 30 % gekürzt werden können und danach um 100%

Für den "Fallmanager" eine "leichte Aufgabe". Ohne sich von seinem Schreibtisch erheben zu müssen, lässt sich per Textbaustein der "Verwaltungsakt" ausdrucken und an den "Pflichtverletzer" versenden. "Der nächste bitte!" Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II heißt das in § 31 im 2. SOZIAL -Gesetzbuch (SGB II), "in Kraft" seit 01.01.2005!


Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinte Nationen besagt:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."

Situation in Deutschland

Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“


1 BvR 1047/05 vom 20.3.2007
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070320_1bvr104705.html

Zitat:
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen hat Verfassungsrang (Art. 20 Abs. 1 GG)

Auszugsweise:

Zeile 37
(b) Das Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat aufgrund des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) Verfassungsrang. Die Verringerung von Arbeitslosigkeit ermöglicht den zuvor Arbeitslosen, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu verwirklichen (vgl. BVerfGK 4, 356 <361>), sich durch Arbeit in ihrer Persönlichkeit zu entfalten und darüber Achtung und Selbstachtung zu erfahren. Insofern wird das gesetzliche Ziel auch von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG getragen (vgl. BVerfGE 100, 271 <284>; 103, 293 <307>). Auch der mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einhergehende Beitrag zur finanziellen Stabilität des Systems der sozialen Sicherung ist ein Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 70, 1 <25 f., 30>; 77, 84 <107>; 82, 209 <230>; 103, 293 <307>).



Diesem M e n s c h e n r e c h t steuert das 2. Sozialgestzbuch in Paragraph 31 Abs. 5 Satz 2 widerrechtlich entgegen!
"Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 4 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert", heißt die "Vorschrift"! Weiter heisst es in Satz 5: "Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II nach Satz 2 "kann" der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen"


In den Leser-Kommentaren zum STERN -Artikel

Zitat:
schreibt "LadyWanda" (19.4.2007, 20:38 Uhr)

Die Unmenschlichkeit des Systems....
.. in dem Langzeiterwerbslose so lange getrietzt werden, bis sie sich selber "entsorgen" ist bei Hartz IV vorprogrammiert. Genau das hat Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder vermutlich gemeint, als er von einer "Halbierung der Arbeitslosenzahlen" schrieb.

"weiberbande" schreibt(19.4.2007, 19:26 Uhr)

kaum verwunderlich
Da seine Mutter offenbar mehrere Tage innerhalb der gemeinsamen Wohnung den Tod ihres Sohnes nicht bemerkt hatte, ist es meiner Ansicht nach offensichtlich, daß hier ein Bedarf an Betreuung vorgelegen hat, der offenbar nicht erkannt wurde.


"KunibertHurtig" bringt die Tragik auf den Punkt. Er schreibt (19.4.2007, 18:22 Uhr)

Versäumnisse ....
Nun denn, da steht, dass der junge Mann lernbehindert war.
Hat schon einmal jemand überlegt, ob er überhaupt lesen konnte?
Wurde das schon einmal überprüft?
Reichte Seine Intelligenz überhaupt aus, um die in Behördendeutsch verquirlten Sätze zu verstehen?
Wusste er überhaupt, was das alles bedeutete?
.....
Das Einzige, was sie begriffen haben: Keine Kohle bei der Sparkasse ... ergo: hungern.
....
Der Mangel an Kompetenz ist hier zu beklagen: Sozialarbeiter auf dem Sozialamt, die aus dem Betreuungsfall einen Verwaltungsakt zimmerten; der Übergang zu Harz IV wurde dann zu einer achselzuckenden Administrationsperversion

http://www.stern.de/politik/panoram.....95&rendermode=comment

Solidarität mit stellvertretendem Betriebsratsvorsitzenden der VR-Bank in Schwäbisch Hall war erfolgreich

Am Wochenende hatte die Kollegin Widzinski darüber informiert, dass auch der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der VR Bank Schwäbisch Hall von Kündigung bedroht ist. Die daraufhin bekundete Solidarität hat genutzt - der Vorstand liess "seine Kündingungsabsicht" fallen, wie Andrea Widzinski heute in einer Mail mitteilte:

Kündigung in Hall vom Tisch - Vielen Dank

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Unterstützer,

ich habe euch am Wochenende darüber informiert, dass der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der VR Bank Schwäbisch Hall ebenfalls von Kündigung bedroht ist und euch darum gebeten auch dorthin Solidaritätschreiben zu senden.

Viele von Euch haben dies bereits getan, vielen Dank dafür!

Bereits jetzt hat dies Wirkung gezeigt, der Vorstandsvorsitzende der VR Bank Schwäbisch Hall hat heute erklärt seine Kündigungsabsicht fallen zu lassen.

Ich bitte euch deshalb darum, keine weiteren Schreiben mehr zu versenden. Wir werden die Vorgänge dort allerdings weiter beobachten.

Vielen Dank für die Unterstützung
Andrea Widzinski