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»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

NS-Verherrlichung in Budapest stoppen!

Fahrt am 10. Februar mit uns nach Budapest, um dort gegen das Heldengedenken international vernetzter Faschist*innen zu protestieren!

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 10. Februar 2024 wollen Neonazis aus aller Welt wieder ihr NS-verherrlichendes "Heldengedenken" in Ungarns Hauptstadt Budapest durchführen. Im Februar 1945 orderte Karl Pfeffer-Wildenbruch als SS-General seine Gefolgschaft an, aus der belagerten Stadt auszubrechen - ein naiver Versuch, nur wenige Soldaten überlebten die anschließenden Kämpfe. Was die extrem rechte Szene nicht davon abhält, den faschistischen General und seine Ergebenen mit ihren jährlichen Aufmärschen zu verehren.

Zwar gab es in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgreiche kleinere und größere antifaschistische Interventionen, aber der Drang der Faschist*innen in Budapest, die Geschichte umzuschreiben ist ungebrochen. Teilweise mobilisierten die extremen Rechten tausende Anhänger*innen auf die Straße. So ist zu befürchten, dass auch 2024 Neonazis aus dem Blood-&-Honour-Spektrum versuchen werden, gegen Mittag eine Kundgebung im Városmajor-Park abzuhalten, der im Nordwesten der Stadt gelegen ist.

Außerdem führen Neonazis und Militarist*innen seit Jahren eine als Reenactment deklarierte Neonaziwanderung in Anlehnung an den faschistischen Ausbruchsversuch aus der Einkesselung durch die Rote Armee von 1945 durch. Dabei marschieren sie ausgehend vom Startpunkt im Budapester Burgkomplex, teils in Militäruniformen gekleidet und mit faschistischen Abzeichen versehen, bis zu 60 Kilometer in das Budapester Umland. Weitgehend unbehelligt und bis vor einigen Jahren mit dem Segen des ungarischen Wanderverbandes mischen sich hier faschistische Wandertrupps aus der völkischen Neonaziszene mit vermeintlich unbedarften ungarischen Wanderfans.

Um das Wochenende herum organisiert die ungarische Neonaziszene diverse kleinere und größere Konzerte in Budapest. Mehrere Tage lang nutzen die Rechten die Reihe an Events zur Vernetzung. Sie frönen dort ihrer nazistischen Erlebniswelt, aus der sie mental gestärkt für ihren Kampf für ein "weißes" Europa und gegen Minderheiten sowie gegen alles außerhalb ihrer Norm in das restliche Jahr starten.

Das wollen wir als Antifaschist*innen nicht länger hinnehmen! Gemeinsam mit dem österreichischen KZ-Verband, den Sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen, und der MEASZ aus Ungarn rufen wir als VVN-BdA zu antifaschistischem Protest auf. Zusammen werden wir am Vormittag des 10. Februar eine antifaschistische Kundgebung bei den Schuhen am Donauufer durchführen und an die Opfer der Shoah sowie des Porajmos erinnern. Danach wird es zum Parlament gehen, wo wir unserer Forderung nach einem Verbot der neonazistischen Veranstaltungen Ausdruck verleihen werden. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, sich am Nachmittag den angemeldeten Gegenprotesten zur Neonaziwanderung anzuschließen, bevor wir wieder abfahren. Es gilt zu zeigen, dass unsere ungarischen Freund*innen in ihrem Kampf gegen die Umtriebe der Nazis nicht allein gelassen werden.

Diese grenzübergreifende solidarische Zusammenarbeit unserer antifaschistischen Verbände wird auch von der Dachorganisation, der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer - Bund der Antifaschisten (FIR), unterstützt.

Wir wollen viele sein! Deshalb kommt mit uns nach Budapest! Es sind alle eingeladen, sich uns anzuschließen (solange die Plätze reichen). Wir starten in Wien am Morgen des 10. Februar, die Rückkehr nach Wien ist für den Abend vorgesehen. Der Unkostenbeitrag für das Busticket von Wien nach Budapest und zurück beträgt 20 Euro. Eine Unterkunft ist nach Möglichkeit selbst zu organisieren. Es wird aber versucht, eine kleine Schlafplatzbörse anzubieten. Interessierte melden sich bitte unter fahrten_vvn-bda_2024@riseup.net.

Quelle: Pressemitteilung

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Blogkino: Cloak and Dagger (1946)

Es wird mal wieder Zeit für eine kleine Sonderreihe im Blogkino: Was liegt in diesen Zeiten näher als stabile, antifaschistische Propaganda, auf einer spannenden Story basierend und mit starker Kameraführung, dazu in schwarz-weiß? Vorhang auf für den vierten Film in unserer kleinen Fritz Lang Reihe mit vier antifaschistischen Thrillern des Ausnahmeregisseurs - heute:  Im Geheimdienst - Cloak and Dagger). Der Inhalt des mit Gary Cooper und Lilli Palmer in den Hauptrollen verfilmten Streifens. Eine Agentenstory vor dem historischen Hintergrund des ausgehenden Zweiten Weltkrieges verbunden mit einer Liebesgeschichte zwischen einem US-amerikanischen Physiker, bzw. Agenten, und einer italienischen Widerstandskämpferin. Die Geschichte basiert auf dem Sachbuch Cloak and Dagger: The Secret Story of O.S.S.: "Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges beauftragt der US-Geheimdienst den Physiker Alvah Jesper (Gary Cooper) damit, in Europa in Erfahrung zu bringen, wie weit die Forschungen der Nazis zum Bau von Atombomben bereits fortgeschritten sind. Jesper versucht zuerst, in Italien einen gewissen Professor Polda zu finden, um ihn zur Mitarbeit zu überreden. Dessen Tochter, Maria, die von Nazis entführt worden ist, versucht Jesper mit Hilfe von geheimen Widerstandskämpfern zu befreien, wobei er sich in die Widerstandskämpferin Gina verliebt, was den Auftrag aber nicht unbedingt leichter erfüllbar macht und für beide existenzielle Konflikte mit sich bringt." (Wikipedia)

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Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Ansel Adams, Meister der Schwarz-Weiß-Fotografie

Ansel Adams war einer der größten Fotografen, seine Arbeit und seine Arbeit und die Entwicklung des Zonen-Systems haben die Fotografie, wie wir sie heute kennen, geprägt.
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Zuletzt bearbeitet am 02.01.2025 16:18

Graphic Novel Presentation: Simon Radowitzky vom jüdischen Schtedl zum Freiheitskämpfer

Das Cover der gebundenen Ausgabe zeigt den Protagonisten in Gefängniskleidung auf einer Pritsche, um ihn herum sitzen und fliegen MöwenErzählt wird die in Schwarz und Rot illustrierte Geschichte von Simón Radowitzky (1891-1956).

Sein turbulentes Leben beginnt in einem russischen Schtetl, wo ihn Kinderarbeit und die antisemitischen Pogrome radikalisieren. Nach der gescheiterten Revolution 1905 flüchtet er nach Argentinien und findet bald Anschluss an die starke anarchistische Bewegung dort. Bei einer Demonstration am 1. Mai 1909 wurden 100 Arbeiter erschossen und Simon Radowitzky beschließt, sich mit einer Bombe am Einsatzleiter Oberst Falcon zu rächen. Es folgen ein 19 Jahre langer Knastaufenthalt in Ushuaia (Patagonien), Flucht, Ausweisung, die Teilnahme an der Spanischen Revolution ab 1936, Internierung in Frankreich und die erneute Flucht nach Mexiko, wo er 1956 stirbt. Agustin Comotto recherchierte und zeichnete sechs Jahre an dieser Geschichte.

„Hätte Agustín Comotto sich diese Geschichte ausgedacht, wäre er sicherlich dafür kritisiert worden, maßlos zu übertreiben. Es scheint unglaubwürdig, dass so Vieles in einem Leben zusammenkommt (so viel Ungerechtigkeit, so viel Gewalt, so viel Kampf, so viel Treue den eigenen Idealen gegenüber - so viel Schmerz in einem einzigen Körper). Man würde den Autor fragen, ob es sinnvoll ist, all das in einer einzigen Figur zu (ver)dichten. Die Kritik würde diese Dichte, diese Überfülle an einschneidenden und radikalen Erlebnissen, diesen nicht zu brechenden Idealismus, der über Jahrzehnte hinausgeht, über Grenzen, Sprachen, Meere und Kontinente, diesen niemals und gegenüber niemandem zu brechen - nie auf die Knie zu gehen, wie ein Symbol deuten. Wie eine Legende.

Aber die Geschichte von Simón Radowitsky ist real. Und darum auch so schwierig zu erzählen. Comotto ist es meisterhaft gelungen.“ (aus dem Vorwort)

12.01.24 // 20.00 Uhr

Buchladen Schwarze Risse
Gneisenaustr. 2a
2. Hinterhof
Metro-Station Mehringdamm

Eintritt: frei!

Mit dem Zeichner und Autor Agustin Comotto, der Mitherausgeberin und Verfasserin des deutschsprachigen Vorworts, Liliana Feierstein - und der Übersetzerin aus dem Spanischen, Lea Hübner

Revolution mit dem Tanzbein: Cannibal Corpse - Evisceration Plague

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Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024