Beispielsweise den heutigen Guy Fawkes Day, in dem in Britannien des einzigen Mannes gedacht wird, der je mit ehrlichen Absichten ins Parlament gegangen ist.
"Remember, remember, the 5th of November
The Gunpowder Treason and plot;
I know of no reason why Gunpowder Treason
Should ever be forgot."
(Steuerliche) Abzocke bei veganen Produkten
"Von Joghurt über Aufschnitt bis Pizza: ProVeg hat im Herbst 2023 erneut 12 Produktgruppen auf Preisunterschiede zwischen pflanzlichen Alternativen und ihren tierischen Pendants untersucht. Das Ergebnis: Vegane Produkte sind teils teurer - aber die Preisdifferenz wird kleiner.
Immer mehr Menschen entscheiden sich aus Umweltgründen für eine bewusste Reduktion tierischer Produkte. Pflanzliche Alternativen können hilfreich sein, um eine Ernährungsumstellung zu erleichtern. Sie gelten jedoch gemeinhin als teurer im Vergleich zu ihren tierischen Pendants.
2022 verglich ProVeg stichprobenhaft die Preise pflanzlicher und tierischer Nahrungsmittel. Das Ergebnis: Für einen pflanzlichen Warenkorb musste im Schnitt 53 % mehr gezahlt werden als für einen tierischen Warenkorb. Ein Jahr später schauen wir erneut in die Supermärkte - was hat sich seitdem getan?"
(...)
"Pflanzenmilch kann sich seit 2023 erstmals preislich mit Kuhmilch messen. Und das, obwohl Pflanzenmilch gegenüber Kuhmilch steuerlich benachteiligt wird: Bei Pflanzenmilch fällt 19 % Mehrwertsteuer an, bei Kuhmilch hingegen nur 7 %. Die Preisgleichheit ist nicht wegen gestiegener Preise für Kuhmilch entstanden, sondern aufgrund einer Preissenkung für die günstigste Milchalternative - durchweg in allen Supermärkten und trotz Inflation. (...)"
Zur Studie hier weiterlesen
Quelle: Proveg
Immer mehr Menschen entscheiden sich aus Umweltgründen für eine bewusste Reduktion tierischer Produkte. Pflanzliche Alternativen können hilfreich sein, um eine Ernährungsumstellung zu erleichtern. Sie gelten jedoch gemeinhin als teurer im Vergleich zu ihren tierischen Pendants.
2022 verglich ProVeg stichprobenhaft die Preise pflanzlicher und tierischer Nahrungsmittel. Das Ergebnis: Für einen pflanzlichen Warenkorb musste im Schnitt 53 % mehr gezahlt werden als für einen tierischen Warenkorb. Ein Jahr später schauen wir erneut in die Supermärkte - was hat sich seitdem getan?"
(...)
"Pflanzenmilch kann sich seit 2023 erstmals preislich mit Kuhmilch messen. Und das, obwohl Pflanzenmilch gegenüber Kuhmilch steuerlich benachteiligt wird: Bei Pflanzenmilch fällt 19 % Mehrwertsteuer an, bei Kuhmilch hingegen nur 7 %. Die Preisgleichheit ist nicht wegen gestiegener Preise für Kuhmilch entstanden, sondern aufgrund einer Preissenkung für die günstigste Milchalternative - durchweg in allen Supermärkten und trotz Inflation. (...)"
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Quelle: Proveg
Revolution mit dem Tanzbein: DRITTE WAHL - "Keine Zeit für weiße Fahnen"
„Keine Zeit für weiße Fahnen“ so heißt die neue Single der Rostocker Punk-Rock-Institution DRITTE WAHL. Ein Song, der sich einmal mehr mit dem ausufernden Kapitalismus und den immer sichtbarer werden Folgen für die Menschen und das Klima auf der Welt beschäftigt. Der Song aus dem ab 15.12.2023 erhältlichen neuen Album "Urlaub in der Bredouille" verbindet musikalische Härte mit einer leicht melancholischen Melodie und trifft thematisch wieder einmal genau in den Nerv der Zeit.
Hinweis: Einige der Links in diesem Beitrag beziehen sich auf Affilate-Links. Wenn Sie eines der verlinkten Produkte kaufen, unterstützen Sie mich. Das Produkt selbst wird Sie nicht mehr kosten als üblich. Vielen Dank dafür.
Note: Some of the links in this post refer to affilate links. If you buy one of the linked products, you support me. The product itself will not cost you more than usual. Thank you.
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Ab morgen: Linke Literaturmesse 2023
Deutscher Frauenrat: Offener Brief zur EU-Gewaltschutzrichtlinie
Der Deutsche Frauenrat und die European Women's Lobby (EWL) fordern gemeinsam mit 40 Organisationen in einem offenen Brief Deutschland auf, sich auf europäischer Ebene für Vergewaltigung als Tatbestand im EU-Gewaltschutzpaket stark zu machen.
Offener Brief im Wortlaut:
An den Bundeskanzler,
An den Bundesminister der Justiz,
An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
An die Bundesinnenministerin,
An die Bundesaußenministerin,
An den Bundesrat,
An die Bundestagsausschüsse für Recht, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union,
An die Medien
Berlin, 30. Oktober 2023
In der Europäischen Union steht die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Am 9. Juni 2023 hat der Europäische Rat seine Position festgelegt, dabei kam es zu einer negativen Überraschung:
Die Mitgliedsstaaten - darunter auch die deutsche Bundesregierung - haben sich darauf geeinigt, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen.
Das schockiert uns. Diese Richtlinie ist eine einzigartige und einmalige Möglichkeit, Vergewaltigung in der gesamten EU strafrechtlich zu verfolgen und (insbesondere) Frauen zu schützen. Das deutsche Recht stellt Vergewaltigung unter Strafe und hat dies in Übereinstimmung mit der sog. Istanbul-Konvention im Zuge der „Nein heißt Nein“-Reform jüngst noch gestärkt. Es sollte also kein Widerspruch sein, dasselbe in der Richtlinie zu unterstützen. Stattdessen beruft sich die Bundesregierung auf unionsrechtliche Bedenken. Sie gibt an, dass Vergewaltigung außerhalb des EU-Kompetenzrahmens stehe, obwohl „sexuelle Ausbeutung von Frauen“ explizit in Art. 83 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt wird. Wir sind daher der Auffassung, dass das Hauptgegenargument, welches ins Feld geführt wird, unhaltbar ist. Wir Frauen wissen nur zu gut, dass Vergewaltigung „sexuelle Ausbeutung“ ist (vgl. Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds).
Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen. Deshalb ist es mehr als unverständlich, dass Deutschland nicht offensiv die Aufnahme der Vergewaltigung in diese Richtlinie fordert.
Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihre Position offiziell ändert und aktiv fordert, dass Vergewaltigung als Tatbestand in das EU-Gewaltschutzpaket aufgenommen wird.
Deutschland muss sich Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg sowie der EU-Kommission anschließen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass Vergewaltigung Teil des Paketes wird.
Auch der Bundesrat begrüßte bereits am 8. Juli 2022 ausdrücklich, „dass mit dem in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde“ (Abs. 16, S. 5, Drucksache 131/22 (Beschluss).
Auf europäischer Ebene gibt es inzwischen rund 100.000 Unterstützer*innen, die fordern, Vergewaltigung in die neue Richtlinie aufzunehmen. Wir haben das federführende Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von der Unterschriftenkampagne der größten Lobby der Frauen in Europa, der Europäischen Frauenlobby (EWL) in Kenntnis gesetzt und werden die Unterschriften demnächst überreichen.
Ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.
Wir erwarten, dass Deutschland hier voran geht und fordern auch Sie auf: Bekennen Sie sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft.
Quelle: Deutscher Frauenrat
Offener Brief im Wortlaut:
An den Bundeskanzler,
An den Bundesminister der Justiz,
An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
An die Bundesinnenministerin,
An die Bundesaußenministerin,
An den Bundesrat,
An die Bundestagsausschüsse für Recht, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union,
An die Medien
Berlin, 30. Oktober 2023
In der Europäischen Union steht die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Am 9. Juni 2023 hat der Europäische Rat seine Position festgelegt, dabei kam es zu einer negativen Überraschung:
Die Mitgliedsstaaten - darunter auch die deutsche Bundesregierung - haben sich darauf geeinigt, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen.
Das schockiert uns. Diese Richtlinie ist eine einzigartige und einmalige Möglichkeit, Vergewaltigung in der gesamten EU strafrechtlich zu verfolgen und (insbesondere) Frauen zu schützen. Das deutsche Recht stellt Vergewaltigung unter Strafe und hat dies in Übereinstimmung mit der sog. Istanbul-Konvention im Zuge der „Nein heißt Nein“-Reform jüngst noch gestärkt. Es sollte also kein Widerspruch sein, dasselbe in der Richtlinie zu unterstützen. Stattdessen beruft sich die Bundesregierung auf unionsrechtliche Bedenken. Sie gibt an, dass Vergewaltigung außerhalb des EU-Kompetenzrahmens stehe, obwohl „sexuelle Ausbeutung von Frauen“ explizit in Art. 83 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt wird. Wir sind daher der Auffassung, dass das Hauptgegenargument, welches ins Feld geführt wird, unhaltbar ist. Wir Frauen wissen nur zu gut, dass Vergewaltigung „sexuelle Ausbeutung“ ist (vgl. Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds).
Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen. Deshalb ist es mehr als unverständlich, dass Deutschland nicht offensiv die Aufnahme der Vergewaltigung in diese Richtlinie fordert.
Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihre Position offiziell ändert und aktiv fordert, dass Vergewaltigung als Tatbestand in das EU-Gewaltschutzpaket aufgenommen wird.
Deutschland muss sich Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg sowie der EU-Kommission anschließen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass Vergewaltigung Teil des Paketes wird.
Auch der Bundesrat begrüßte bereits am 8. Juli 2022 ausdrücklich, „dass mit dem in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde“ (Abs. 16, S. 5, Drucksache 131/22 (Beschluss).
Auf europäischer Ebene gibt es inzwischen rund 100.000 Unterstützer*innen, die fordern, Vergewaltigung in die neue Richtlinie aufzunehmen. Wir haben das federführende Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von der Unterschriftenkampagne der größten Lobby der Frauen in Europa, der Europäischen Frauenlobby (EWL) in Kenntnis gesetzt und werden die Unterschriften demnächst überreichen.
Ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.
Wir erwarten, dass Deutschland hier voran geht und fordern auch Sie auf: Bekennen Sie sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft.
Quelle: Deutscher Frauenrat
Blogkino: „Touch of Evil” (1958)
Heute zeigen wir im Blogkino den Thriller Touch Of Evil von Orson Welles. Dabei wird ein Drogenfahnder (Charlton Heston) unsanft aus seinen Flitterwochen gerissen, als er in einen örtlichen Mordfall verwickelt wird. Um bei seinen Ermittlungen voranzukommen, tut er sich mit einem Polizisten (Welles) zusammen, der das Gesetz teilweise lieber bricht, als dass er es durchsetzt. Eine höchst interessante Kombination. Und dann wird auch noch die Frau des Drogenfahnders entführt…
Streifzüge, Digital #1: Ein Rad im Getriebe
Ein Zahnrad mit Getriebe am Triebwerkskanal im Esslinger Merkelpark
Foto: © Thomas Trueten
Antisemitismus - die Täter:innen sind fast immer rechts
Gespräch mit Şeyda Kurt über „Hass“ und Rache.
Content Note: Die Veranstaltung behandelt Unterdrückungsmomente sowie Erfahrungen und Umgang mit Diskriminierung sowie (sexueller) Gewalt. Eine Benennung verschiedener Gewalt Erfahrungen ist möglich, eine detaillierte Beschreibung dieser wird es nicht geben.In ihrem Buch „Hass - Von der Macht eines widerständigen Gefühls“ holt Şeyda Kurt diese knirschende, zersetzende Emotion raus aus der gesellschaftlichen Verbannung. Dabei interessieren sie vor allem die Menschen als Subjekte des Hasses in einer kapitalistischen, rassistischen und patriarchalen Welt. Wer sind sie, diese Hassenden? Wer darf überhaupt hassen und wer nicht? Welche Gefühle lähmen, und welche Gefühle helfen dabei, nicht zu erstarren - und sich immer und immer weiter zu bewegen auf dem Weg in eine gerechtere und zärtliche Gesellschaft?
Wir werden bei der Veranstaltung mit ihr über all diese Fragen ins Gespräch kommen und gemeinsam den Hass von seiner schöpferischen Seite erkunden: als Kategorie der Ermächtigung, der Menschen in ihrem innersten Unbehagen abholen und mobilisieren kann. Hass als widerständiges Handwerk!
Das Ganze findet in der Flora statt und dort ist es aktuell recht kalt, zieht euch also warm an <3
Wir freuen uns auf euch.
Einlass: 19h
Beginn: 19:30
Quelle: Rote Flora
Über Trennungsstriche
Mao Tse Tung, Partisan, 26. Mai 1939: "Wenn der Feind uns bekämpft, ist das gut und nicht schlecht"



