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»Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.« Paul Valéry

KØPI Protestwochenende - Weekend of Protest

Die Køpi ruft ihre Freunde weltweit auf, am 15. und 16. Mai 2021 nach Berlin zu einem Protestwochenende zu kommen. Dem Køpiplatz (Wagenburg) droht die bisher größte Räumungsgefahr -“ also stehen wir zusammen, um für unsere Plätze & Häuser zu kämpfen.

Seit mehr als 30 Jahren bietet die Køpi, ein selbstorganisiertes Projekt in Berlins Mitte, Wohnraum für Menschen in Haus & Wagenburg & ist es bis heute auch ein Sammelpunkt für Kollektive, Veranstaltungen und kreative Energie. Wir geben unser Lebenskonzept nicht für die raffsüchtigen Phantasien einiger Immobilienhaie auf!
Dem vorgeblichen Eigentümer der Køpi, der Startezia GmbH, geht es nur um die teure Vermarktung des Wagenplatzareals nach einem erträumten Klageerfolg -“ nur ein weiteres Beispiel, wie gemeinschaftliche Häuser & unabhängige Projekte von anonymen Briefkastenfirmen zerstört werden sollen.

Der Køpiplatz ist nicht allein: Auch andere Berliner Projekte wie das Jugendzentrum Potse, das Hausprojekt Rigaer 94 und der Wagenplatz Mollies sind unmittelbar bedroht. Im letzten Jahr wurden bereits zentrale linke Orte wie Liebig 34, Syndikat, Meuterei, Diesel A, Sabot Garden und G17a mit martialischem, teurem Bullenterror geräumt.

Die Gier ist schon zu weit gegangen, wir können nicht vergessen und wir werden nicht verzeihen.
Der Køpiplatz ist unser Zuhause & wir sind hier, um zu bleiben!

Werd aktiv, groß oder klein, in deiner Stadt oder Gemeinde.
Sei laut, mach es schmutzig, sei kreativ! Sei Køpi!

Save the Dates:


Bringt eure Wut nach Berlin! Blockiert die Straßen! Stoppt die Stadt!

  1. Mai -“ Demo -“ 20:30 -“ Ort wird noch bekannt gegeben

  2. Mai -“ Kundgebung -“ 13:00 -“ Køpi zwischen Schillingkreuzung & Adalbertstr


Wartet nicht, bis es zu spät ist! Die kapitalistische Übernahme muss aufhören!

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Heute abend: Live-Schaltung nach Kolumbien

Seit dem 28.04 ist die kolumbianische Bevölkerung auf der Straße. Was als Generalstreik gegen eine Steuerreform der rechten Regierung angefangen hat, ist jetzt ein Aufstand der das ganze System in Frage stellt.

Bereits dutzende Demonstrant:innen wurden von Polizei und Militär ermordet. Trotz dieser massiven Repression und inneren Militarisierung ist es der Regierung nicht gelungen die Proteste zu zerschlagen.

Doch... was ist die aktuelle Entwicklung? Wer sind die zentralen Akteure der Bewegung? Welche Perspektive haben die Proteste?

Das alles wollen wir mit einer Live Schaltung über einem Menschen vor Ort erfahren.

Wollt ihr mehr über die Proteste in Kolumbien erfahren, schaltet ein:

Mittwoch 12. Mai um 19 Uhr über folgenden Link: hier klicken

Habt ihr keinen guten Internetempfang oder nicht die technischen Möglichkeiten teilzunehmen, könnt ihr uns eine Mail (ot-gegenkrieg@systemli.org) schicken und wir finden eine Lösung.

Blogkino: Espana en Guerra. La tormenta de julio / España partida en dos (1987)

Heute setzen wir unsere Reihe Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus fort und zeigen den fünften und den sechsten Teil der spanischen Dokureihe "Espana en Guerra" aus dem Jahr 1987 mit den Folgen "La tormenta de julio" und "España partida en dos".

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Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry: Im Namen BAYERs

Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-Anwält*innen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.

William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, -šle fait du prince-™(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“

„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der -šAgent Orange-™-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“

Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.

Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen Staatsbürger*innen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.

Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.

Quelle: Presse-Information vom 10.05.21, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Appell für Presse- und Meinungsfreiheit

In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel "Linksextremismus" aufgeführt und dort als "Gruppierung" eingestuft, die angeblich "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmteInhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der "verfassungsfeindlichen" weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt:

"Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung -ºlinker-¹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung." Weiter heißt es, "die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde". In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und "Wirkmächtigkeit" der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, "verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren

Nährboden entziehen zu können". Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt -“ auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaftwerden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt.

Berlin, 7. Mai 2021

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen.

8. Mai: Befreiung von Faschismus und Krieg

Der 8. Mai 1945 war der Tag der Befreiung vom faschistischen Terror und vom Krieg. An diesem Tag hatten die Nazis, ihre Förderer und Parteigänger den Krieg verloren.

Dies bedeutete für die Mehrheit der Menschen in Europa die Hoffnung auf Frieden, Freiheit und Zukunft.

Nach 76. Jahren ist es Zeit, dass der 8. Mai auch in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag wird. Denn das Vermächtnis und der Auftrag des 8. Mai gebietet es, die Forderungen "Nie wieder Faschismus - Nie wieder Krieg!" in den Mittelpunkt aller politischen Kämpfe zu rücken.

Deshalb veranstaltet das Bündnis zum 8. Mai eine Kundgebung mit einem Auftakt.

Wann: 8. Mai 2021 14:00Uhr
Auftakt: Landgericht
Kundgebung: Hotel Silber
Abschluss: Mahnmal für die Opfer des Faschismus

Seid dabei!
8. Mai Flyer:
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40. Todestag von Bobby Sands

Bobby Sands in Long Kesh, 1973
Foto: Léargas by Sinn Féin's Gerry Adams

Heute vor 40 Jahren starb der IRA Kämpfer und Abgeordnete im britischen Unterhaus für Fermanagh & South Tyrone, Bobby Sands nach 66 Tagen Hungerstreik im Hochsicherheitsgefängnis Maze bei Lisburn, Nordirland). Aus dem Anlass zeigen wir noch einmal die Dokumentation: Bobby Sands, IRA-Kämpfer.

"Bobby Sands war ein Mitglied der Irish Republican Army (IRA) und setzte sich für ein wiedervereinigtes Irland ein. 1976 wird er nach einem Anschlag festgenommen und später ohne Beweise zu 14 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Der Aktivist tritt in den Hungerstreik, um die Forderung nach Anerkennung als politischer Häftling durchzusetzen. Obwohl die Medien viel über seinen Kampf berichteten und er während der Haft ins Unterhaus gewählt wurde, gab die damalige britische Premierministerin Margaret Thatcher nicht nach. Am 5. Mai 1981 stirbt Bobby Sands nach 66 Tagen Hungerstreik. Neun weitere Kameraden folgen ihm in den Tod. Als Bobby Sands beigesetzt wird, geben ihm Zehntausende das letzte Geleit. Die Geschlossenheit der Katholiken lässt London erkennen, dass es keine militärische Lösung geben kann. Aber erst 1990 werden -“ nach Margaret Thatchers Wahlniederlage -“ die Verhandlungen wieder aufgenommen und der bewaffnete Kampf beendet."

Bis zum 3.Oktober, dem Abbruch des Streiks, starben zehn Gefangene im Hungerstreik.

Außer Sands waren das:

Francis Hughes (25 Jahre alt, am 12. Mai)
Raymond Mc Creesh (24 Jahre alt, am 21. Mai )
Patsy O`Hara (23 Jahre alt, am 21. Mai )
Joe Mc Donnell (30 Jahre alt, am 8. Juli )
Martin Hurson (25 Jahre alt, am 13. Juli )
Kevin Lynch (25 Jahre alt, am 1. August )
Kieran Doherty (25 Jahre alt, am 2. August )
Thomas Mc Elwee (25 Jahre alt, am 8. August )
Mickey Devine (27 Jahre alt, am 20. August )

Verantwortlich für ihren Tod war die britische Regierung unter Margret Thatcher.

"Unsere Rache ist das Lachen unsrer Kinder" (Bobby Sands)

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Siehe auch:
• 40 Jahre irisch-republikanischer Hungerstreik: Vorgeschichte
• A Night Of Story & Song
• Beitrag von info-nordirland.de: „Unsere Antwort wird das Lachen unserer Kinder sein“
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Blogkino: Espana en Guerra. El Frente Popular / La sublevación (1987)

Heute setzen wir unsere Reihe Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus fort und zeigen den dritten und vierten Teil der spanischen Dokureihe "Espana en Guerra" aus dem Jahr 1987 mit den Folgen "El Frente Popular" und "La sublevación".



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Hamburg: Demosanitäter:innen durch Polizeibeamt:innen an Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert.

Trotz eines Verbots versammelten sich am 1. Mai ca. 600 Aktivist:innen am Hamburger Hauptbahnhof. Auch wir waren mit Kräften vor Ort, um eventuelle Spontanversammlungen abzusichern. Um etwa 18:05 Uhr drängte die Polizei die Umherstehenden in Richtung des Hansaplatzes. Wir als Sanitäter:innen begleiteten diese, um bei möglichen Verletztungen helfen zu können. Es entwickelte sich eine Art Hetzjagd, die erst in der Rostocker Straße / Ecke Danziger Straße endete. Die Polizei kesselte alle Menschen, die sich in der Straße befanden, auf engstem Raum ein, sodass kein Mindestabstand mehr eingehalten werden konnte. Auch Demosanitäter:innen wurden dort mehr als eine Stunde festgehalten und bekamen Ordnungswiedrigkeitsanzeigen wegen der Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung.

"Wir verurteilen den Versuch der Polizei, unsere Sanitäter:innen zu kriminalisieren. Es ist ein Skandal, wie unsere notwendige Arbeit eingeschränkt wird, allen Versammlungsteilnehmer:innen eine umfassende und qualifizierte sanitätsdienstliche Versorgung zukommen zu lassen.
" -Unsere Pressesprecher:innen Sandra Berg und Alexander Klein

Wir Demosanitäter:innen arbeiten alle ehrenamtlich und haben alle eine medizinische Ausbildung, um qualifiziert und professionell Sanitätsdienste bei Protesten und Demonstrationen übernehmen zu können. Unsere Arbeit ist zu vergleichen mit der von Sanitäter:innen bei größeren Konzerten oder ähnlichen Massenveranstaltungen. Im Jahr 2018 entschied das LG Berlin, dass Demosanitäter:innen keine Versammlungsteilnehmer sind.

(LG Berlin, 14.09.2018 - (576) 231 Js 2356/17 Ns (28/18), 576 Ns 28/18) Sanitätsnetzwerk Hamburg 02.05.2021

Quelle

Das Wort zum Sonntag: Cult of Luna - Years in a Day

Heute mal wieder etwas Sperrigeres: mit leicht heiserem Brüllen zum Einsatz kommender Post Metal von Cult of Luna. Vorzugsweise sehr laut anzuhören.

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