Fünf Recherchierende des Projekts "Der Liebe wegen - von Menschen im deutschen Südwesten, die wegen ihrer Liebe und Sexualität ausgegrenzt und verfolgt wurden" -(Werner Biggel, Ralf Bogen, Rainer Hoffschildt, William Schaefer und Claudia Weinschenk) - über das wir hier schon einmal berichtet hatten, erhielten Ende 2018 den Ersten Preis für Heimatforschung Baden-Württemberg, der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Heimatpflege verliehen wird. Wir gratulieren herzlich!
Die Badische Zeitung vom 23. November 2018 schrieb hierzu: „Sie haben sich in einem mehrjährigen, ehrenamtlichen Forschungsprojekt mit den Biografien von Menschen im deutschen Südwesten beschäftigt, die wegen ihrer Liebe und Sexualität in der NS-Zeit ausgegrenzt und verfolgt wurden. Sie haben dazu Akten von Gerichten, Gefängnissen und KZ-™ studiert und Zeitzeugeninterviews geführt. Die Biografien sind jetzt auf einer interaktiven Landkarte auf www.der-liebe-wegen.de nachzulesen.“
Marlin mit OctoPrint auf AnyCubic i3 MEGA flashen
Neue Firmware lässt sich natürlich direkt aus der Arduino IDE auf den Drucker flashen. Was aber, wenn der USB Port des Druckers bereits durch eine Verbindung zum OctoPrint Druckserver belegt ist? Sinn des Druckservers ist es ja vor allem, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsplatzrechner aus den 3D Druck anstoßen zu können, also fallen Sachen wie Drucker zum Rechner tragen oder Notebook an Drucker stöpseln, danach wieder den RaspBerry PI ranhängen Turnschuh-EDV aus. Denn für solcherlei Dinge gibt es das auf der Vorarbeit von Nicanor Romero Venier basierende Firmwareupgrade Plugin von Gina Häußge und Ben Lye. Da es sich quasi um ein Frontend für den avrdude Befehl handelt, muss selbiger ebenfalls installiert sein. Das Plugin nimmt einem dann die ganze Arbeit ab, man muss lediglich wissen, wo die kompilierte *.hex Datei aus der Arduino IDE liegt, anstatt sich
avrdude -p m2560 -c stk500 -P /dev/ttyUSB0 -U flash:w:MarlinV1.1.5.ino.hex:i -v
merken zu müssen (wobei das letztlich wesentlich schneller funktioniert).
Für den AnyCubic i3 MEGA werden darüber hinaus die folgenden Parameter benötigt, damit das Flashen problemlos verläuft:
Flash Method: avrdude (Atmel AVR Family)
AVR MCU: ATmega2560
AVR Programmer Type: stk500v2
Besonders interessant ist die Möglichkeit, Firmwares direkt aus dem Netz installieren zu können, allein die Eingabe der entsprechenden URL reicht aus. Oder eben der entsprechende Dateiname / Speicherort im lokalen Netz / Rechner.
HINWEIS:
Alle gemachten Angaben sind ohne Gewähr auf Funktion und Richtigkeit. Für eventuell entstehende Schäden übernehmen wir keinerlei Haftung. Sämtliche Veränderungen geschehen auf Eure Verantwortung und Gefahr.
Irgendwie muss ich das alles finanzieren, daher sind die allermeisten Links Affiliate. D.h.: Solltet Ihr über diese Links zu einem Onlinehändler geraten und dort etwas bestellen, bekomme ich eine kleine Provision, für Euch ändert das am Preis natürlich nichts. Für die Inspirationen geht ein herzliches Dankeschön an die genannten Personen, insbesondere an die OctoPrint Community!
Titan Extruder am AnyCubic i3 MEGA
Der Titan wurde von TriangleLabs gefertigt, die Billigstheimer würde ich nicht verwenden, man kann den Extruder auch im Original kaufen. Die Lieferzeiten aus China haben sich deutlich verbessert, innerhalb von 14 Tagen war der Extruder da. Der Einbau verlief problemlos, den Filamentsensor habe ich lediglich versetzt mit einer längeren M4 Schraube am rechten Z-Achsenträger angebracht. Andere haben Montage und Einbau samt Firmwareänderungen für Klipper sowie Marlin bereits ausführlich mit Bildern und in Farbe beschreiben, daher verweise ich dorthin.
Bei der Gelegenheit habe ich endlich mal den Extruder kalibriert, was natürlich aufgrund der anderen Übersetzung gegenüber dem ursprünglichen auch notwendig ist. Ich verwende 453.02 Steps / Millimeter, die dem Drucker über M92E438.12 mitgeteilt und anschließend mit M500 gespeichert werden können, sofern man nicht die Firmware verändern will. Dann sollte daran gedacht werden, mit M502 diese Einstellungen auch zu laden. Falls die Werte doch in der Firmware geändert werden sollen, sollte man in der config.h den bei den AnyCubic i3 MEGA voreingestellten Wert von 92.6 ändern wie folgt:
#define DEFAULT_AXIS_STEPS_PER_UNIT { 80, 80, 400, 453.02 }So können auch die Slicer Einstellungen unangetastet bleiben, sollte es Probleme mit dem Ausdruck geben, die sich nicht mit den üblichen Tipps beseitigen lassen, sollte man zuerst an den Steps regulieren.Nachtrag: Bei thingiverse habe ich zufällig einen Rechner für die Kalkulation der Fördermenge des Extruders gefunden. Wer möchte, kann dafür natürlich auch einfach die Rechenfunktion von Marlin verwenden, allerdings benötigt man dazu genaue Daten über den Extruder wie Anzahl der Zähne des Förderzahnrads, Zwischenraum zwischen den Zähnen etc.
Blogkino: Salt of the Earth (1953)
Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus mit "Salt of the Earth" einen weiteren Klassiker. Der jahrelang auch in hiesigen Programmkinos gezeigte Film vom McCarthy-verfolgten Kommunisten Herbert J. Biberman, der selbst von Verleihern bestreikt wurde ist immer noch ein unerhörter Gegenwartsfilm über MexikanerInnen, die für mehr Sicherheit und die gleiche Bezahlung wie ihre amerikanischen Kollegen kämpften. Nachdem die Polizei eingegriffen hatte, führten die Frauen den Streik bis zum Erfolg weiter. Der Film ist halbdokumentarisch, die ProtagonistInnen spielen ihren Streik nach.
Vor 100 Jahren: Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht
Am 15. Januar 1919 wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von rechten Freikorps ermordet.

Melange
Foto: Jeremy J. Shapiro / CC-BY-SA-3.0
Das geläufige Argument der Toleranz, alle Menschen, alle Rassen seien gleich, ist ein Bumerang. Es setzt sich der bequemen Widerlegung durch die Sinne aus, und noch die zwingendsten anthropologischen Beweise dafür, daß die Juden keine Rasse seien, werden im Falle des Pogroms kaum etwas daran ändern, daß die Totalitären ganz gut wissen, wen sie umbringen wollen und wen nicht. Wollte man demgegenüber die Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt, als Ideal fordern, anstatt sie als Tatsache zu unterstellen, so würde das wenig helfen. Die abstrakte Utopie wäre allzu leicht mit den abgefeimtesten Tendenzen der Gesellschaft vereinbar. Daß alle Menschen einander glichen, ist es gerade, was dieser so paßte. Sie betrachtet die tatsächlichen oder eingebildeten Differenzen als Schandmale, die bezeugen, daß man es noch nicht weit genug gebracht hat; daß irgend etwas von der Maschinerie freigelassen, nicht ganz durch die Totalität bestimmt ist. Die Technik der Konzentrationslager läuft darauf hinaus, die Gefangenen wie ihre Wächter zu machen, die Ermordeten zu Mördern. Der Rassenunterschied wird zum absoluten erhoben, damit man ihn absolut abschaffen kann, wäre es selbst, indem nichts Verschiedenes mehr überlebt. Eine emanzipierte Gesellschaft jedoch wäre kein Einheitsstaat, sondern die Verwirklichung des Allgemeinen in der Versöhnung der Differenzen. Politik, der es darum im Ernst noch ginge, sollte deswegen die abstrakte Gleichheit der Menschen nicht einmal als Idee propagieren. Sie sollte statt dessen auf die schlechte Gleichheit heute, die Identität der Film- mit den Waffeninteressenten deuten, den besseren Zustand aber denken als den, in dem man ohne Angst verschieden sein kann. Attestiert man dem Neger, er sei genau wie der Weiße, während er es doch nicht ist, so tut man ihm insgeheim schon wieder Unrecht an. Man demütigt ihn freundschaftlich durch einen Maßstab, hinter dem er unter dem Druck der Systeme notwendig zurückbleiben muß, und dem zu genügen überdies ein fragwürdiges Verdienst wäre. Die Fürsprecher der unitarischen Toleranz sind denn auch stets geneigt, intolerant gegen jede Gruppe sich zu kehren, die sich nicht anpaßt: mit der sturen Begeisterung für die Neger verträgt sich die Entrüstung über jüdische Unmanieren. Der melting pot war eine Einrichtung des losgelassenen Industriekapitalismus. Der Gedanke, in ihn hineinzugeraten, beschwört den Martertod, nicht die Demokratie.Theodor W. Adorno, Minima Moralia -“ Reflexionen aus dem beschädigten Leben hier als PDF - 513 kB
Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar
Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.
Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“
Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt
Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.
Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“
Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.
Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.
Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018
Gedenken in Dessau: Oury Jalloh Demonstration 2019
Verweigerung einer politischen Auseinandersetzung durch das Innenministerium von Baden-Württemberg - Prozessbeobachtergruppe hegt Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 3.5.2018
Nachdem erneut über den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in Ellwangen im Zusammenhang mit einer erneuten Asylantragstellung von Herrn Alassa M. in der Presse berichtet wurde, möchten wir, als ProzessbeobachterInnen der Verfahren, die vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen Bewohner der LEA Ellwangen stattfanden, nochmals zu dem Polizeieinsatz Stellung nehmen. Zunächst möchten wir unsere Solidarität mit Herrn M. aussprechen und verurteilen die Diffamierungen und Falschmeldungen in der Bildzeitung vom 4.1.2019, wie auch die darauf folgenden Drohungen gegen ihn unQd seinen Rechtsanwalt.
Wir stellen fest:
1.-) Die Zimmer, in denen Geflüchtete in einer Landeserstaufnahme untergebracht sind, entsprechen rechtlich dem Status von Wohnungen und sind durch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt.. Eine öffentlich-rechtliche Zuweisung des Wohnraums wirkt sich nicht auf die Eigenschaft als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG aus. Der Staat bleibt an die Grund- und Menschenrechte gebunden. In der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg wird richtig festgestellt: „Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den persönlich zugewiesenen Räumlichkeiten rechtlich um eine Wohnung handelt.“
2.-) Das Betreten oder Durchsuchen einer Wohnung bedarf eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dies gilt auch für Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft. Ein Durchsuchungsbeschluss lag bei dem Polizeieinsatz, an dem mehr als 500 Beamte beteiligt waren, am 3. Mai 2018 nicht vor.
3.-) Am 3. Mai ging es lediglich um Personenfeststellungen. Dies wurde mehrfach bei den Verfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen betont. Bernd Märkle, Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, hat gegenüber dem SWR erklärt: „Wir hatten natürlich Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart“ und die „Zusage, (...) dass wir die Räumlichkeiten betreten dürfen.“ Danach habe die Polizei „die Möglichkeiten gehabt, die Personenfeststellungen (...) und gegebenenfalls auch Durchsuchungen durchzuführen“.
4.-) Wir, als Prozessbeobachter*innen, haben am 26. August 2018 einen Brief an das Polizeipräsidium Aalen geschrieben, um Antworten auf offene Fragen einzufordern. Das Schreiben haben wir zur Kenntnis an das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie an die demokratischen im Landtag vertretenen Fraktionen geschickt. Am 8. Oktober 2018 erhielten wir eine Antwort vom Polizeipräsidium Aalen. Uns wurde mitgeteilt, dass die Fragen nur „allgemein beantwortet“ werden könnten. „Der Einsatz erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.“ Das Polizeipräsidium Aalen vertritt die Ansicht, dass sie „das Recht, Zimmer zu betreten und die dort angetroffenen Personen einer Personenfeststellung zu unterziehen, sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Durchsuchungen insb. gem. § 31 Abs. 2 PolG durchführen“ durften. Laut PP Aalen war dazu „ein richterlicher Beschluss... nach der hier vertretenen Rechtsmeinung entbehrlich.“
5.-) An dieser Rechtsauffassung haben wir großen Zweifel. Hausordnungen, Nutzungssatzungen, Betreiberverträge etc. für Gemeinschaftsunterkünfte sind keine gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen. Sie dürfen gegen geltendes Recht und Gesetz nicht verstoßen.
Offensichtlich fand mit der Durchsuchung ein Rechtsverstoß statt, denn nach Art. 13 GG und § 31 PolG Baden-Württemberg ist ein Durchsuchungsbeschluss zwingend. Eine Durchsuchung ist „das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will“ (BVerfGE 76, 83 (89) = NJW 1987, 2499 f.).
6.-) Wir haben den Brief des Polizeipräsidiums Aalen den demokratischen Fraktionen im Landtag und dem Ministerium zur Kenntnis gebracht und forderten Aufklärung. Kontakte mit Sascha Binder, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und innen- und rechtspolitischen Sprecher der SPD, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Sprecher Migration und Integration Daniel Lede Abal MdL bei den GRÜNEN und dem Abgeordneten Uli Sckerl, dem Justiziar der GRÜNEN haben uns bislang nicht weiter gebracht. Das CDU geführte Innenministerium hat bis heute keine Stellungnahme zu dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 abgegeben. Sascha Binder von der SPD teilte uns mit, dass er die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes ebenfalls als „umstritten“ ansehe und riet uns, den Rechtsweg zu bestreiten.
7.-) Diesen Rechtsweg können nur Betroffene gehen. Der Anwalt von Herrn A. M. hat vor einigen Monaten eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die wir sehr begrüßen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat mehr als drei Monate nach der Klageerhebung gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart noch immer keine Stellungnahme abgegeben. Wir als ProzessbeobachterInnen fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, sich dieser wichtigen politischen Auseinandersetzung nicht zu verweigern, da offensichtlich der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen hatte.
UnterzeichnerInnen:
Walter Schlecht -“ Aktion Bleiberecht Freiburg
Seán McGinley, Geschäftsführer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Justizwatch - Prozessbeobachtungsgruppe aus Berlin
Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln
Rex Osa -“ Stuttgart
Natascha Sadr Haghighian (Tribunal NSU Komplex auflösen)
Quelle und Kontakt:
info@aktionbleiberecht.de
Erklärungen von Alassa M. und Rechtsanwalt Roland Meister zur Hetze der "BILD"-Zeitung
Montag, 07.01.2019, 16:15 Uhr
Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit.
Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge an. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich -“ und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen.
Sie können nicht glauben, dass ein Flüchtling, den sie als Mensch zweiter Klasse und als einen Illegalen ansehen, für seine berechtigten demokratischen Rechte eintritt. Sie wollen uns wie Freiwild behandeln. Ich bin in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der LEA Ellwangen an Händen und Füßen mit Kabelbindern wie Vieh nach Frankfurt abtransportiert worden. Ich durfte nicht mal meinen Rechtsanwalt verständigen.
Offensichtlich gilt ihnen ein Asylbewerber als völlig rechtlos. Ich verstehe nun, wenn Leute sagen: „Bild lügt!“ Sie nehmen meine Person, um den Abbau der Rechte der Flüchtlinge weiter voranzutreiben und mich und andere Flüchtlinge, ja die ganze Flüchtlingsbewegung zu kriminalisieren. Obwohl ich sehr schockiert war über das, was die BILD-Zeitung über mich verbreitet, musste ich dennoch über die ganze Lügen und Unwahrheiten auch „lachen“.
Nicht einmal die sechs (!) Bild-Journalisten (die nicht mal mit vollem Namen unterschrieben haben!) sind in der Lage, unsere Situation als Flüchtlinge in Deutschland mit den vorhandenen verbrieften demokratischen Rechten und Freiheiten zu akzeptieren und zu begreifen. Die Rechte von Flüchtlingen sind allgemein bekannt und müssten doch auch der BILD-Zeitung und den verantwortlichen Politikern und ihren Parteien bekannt sein. Sie spielen sich selbst zu Richtern auf als wären sie das BAMF selbst, die über meinen Asylfolgeantrag zu entscheiden hat - und nicht die BILD-“Zeitung.
Insofern muss man auch die Frage nach dieser Art Pressefreiheit stellen. Man kann doch nicht einfach alles behaupten! Was für eine Pressefreiheit ist das eigentlich? Ich wundere mich, was diese Leute wohl ihren und anderen Kindern über die Lage und Situation der Flüchtlinge sagen. Wissen sie überhaupt etwas über mich und andere Flüchtlinge. Informieren sie sich über die Fluchtursachen in Kamerun und anderswo?? Warum haben sie das Recht, solche Desinformationen zu verbreiten!?
Wenn sie sich nur mal auf der Homepage der BAMF unter dem Stichwort "ANKOMMEN" informieren würden, könnten sie sehen, welche Rechte und Pflichten wir Flüchtlinge haben.
Dort erhalten sie genaue Antworten über die Leistungen für Flüchtlinge sowie ihren Aufenthaltsstatus. Dann könnten sie sehen, was ich und andere Flüchtlinge an Leistungen erhalten. Bisher habe ich keinen einzigen Cent erhalten! Ist das die „Stütze“, die die BILD-Journalisten meinen?
Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD-Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr, wie es die Menschenrechte festsetzen? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD-Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen- angesehen werden, vor denen man sich schützen müsse.
Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist.
Im Mai letzten Jahres machte BILD schon mal ein Interview mit dem togolesischen Flüchtling YOUSSEF über seine geplante Abschiebung durch die Polizei in der LEA Ellwangen. Wir waren damals schon sehr überrascht, wie BILD das Interview so kürzte, dass ein ganz anderer Inhalt erzielt wurde. Ich habe das Interview auf meiner youtube-Seite (https://youtu.Be/Ca2v1s6mZ2U) festgehalten.
Später konnten wir in allen Zeitungen lesen, dass 150 bis 200 afrikanische Flüchtlinge Widerstand gegen die Polizei geleistet hätten. Dabei waren es viel weniger, die ihr Recht auf einen friedlichen (!) demokratischen Protest wahrgenommen hatten. Als Flüchtlinge sind wir völlig auf uns allein gestellt. Wir haben keine andere Hilfe als durch uns selbst. Allein viele Freundinnen und Freunde aus Ellwangen, der Pater und dann auf Dauer der Freundeskreis Alassa und seine Unterstützer halfen mir und uns in dieser schweren Zeit.
Wir sind voller Traumata und innerlich und teilweise auch äußerlich verwundet, wir haben manchmal fast die Hoffnung verloren. Wir brauchen doch Hilfe, um mit all dem fertig zu werden! Wir hatten uns dann gemeinsam auch mit Hilfe der örtlichen und überörtlichen Flüchtlingsinitiativen entschieden, am 9. Mai 2018 eine Kundgebung und Demonstration durchzuführen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Ereignisse zu informieren über die Ereignisse in der LEA unter dem Motto: We are refugees and no criminals! Aber wer liest schon das, was ein schwarzer Flüchtling schreibt, von dem sie meinen, er würde den Staat ausnehmen?
Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden.
Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach sechs Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland einzureisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF-Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?
Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten.
Es ist zu sagen, dass die Situation in Italien für die Flüchtlinge vor allem jetzt unter der Salvini- und Di-Maio-Regierung völlig unmenschlich ist. Niemand kümmert sich um sie. Kürzlich ist einer im Park erfroren. Während den sechs Monaten meines Italienaufenthalts lebte ich wie ein Bettler, während meine Frau weit entfernt in Bologna in einem Camp für geschädigte und traumatisierte Frauen untergebracht war.
Als Ex-Sozialarbeiter und -Übersetzer hatte ich in der LEA erfahren, dass man nach sechs Monaten eben zurückkehren kann. Und das habe ich getan - nichts anderes und einen Asylfolgeantrag gestellt, der angenommen wurde. Das sind die Tatsachen!
Ich appelliere an alle Menschen und Parteien, an die Medien, die ihre Zeit dafür einsetzen, um die öffentliche Meinung gegen die Flüchtlinge zu manipulieren, dass sie nicht die Flüchtlinge verantwortlich machen sollen für die ganze Situation der Flüchtlinge auf der Welt, sondern dass die Regierungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse dafür verantwortlich sind. Sie sollen nicht die Flüchtlinge bekämpfen, sondern die Fluchtursachen!
Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheuerliche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate-).
ALASSA MFOUAPON, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe
- Januar 2019
Persönliche Stellungnahme von Anwalt Roland Meister zur Berichterstattung der Bild-Zeitung vom 4. Januar:
Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Er behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt -“ finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.
- Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.
Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt ..., wenn er selbst kein Geld hat“.
Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ - wie die BILD behauptet - hat das nicht das Geringste zu tun.
- BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine "Einreisesperre bestanden" hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.März 2018, dass das am 21. Dezember 2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.
- Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“
Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 -“ Aktenzeichen C-360/16)
Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin-III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.
- Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demokratieindex der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29. November 2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. ... Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht....“
- Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zu lassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.
Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitler-Faschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.
- Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.
- Er wurde von der Polizei am 20. Juni 2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.
- Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter“ gehören.
- Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.
- Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechter und Freiheiten erhalten bleiben.
Roland Meister




