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»Vielleicht interessierst du dich nicht für den Krieg, aber der Krieg interessiert sich für dich.« Lew Dawidowitsch Bronstein aka Leo Trotzki

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

83. Jahrestag der Ermordung von Erich Mühsam

Erich Mühsam (Fotografie aus dem Jahr 1928, kurz vor seinem 50. Geburtstag)

In der Nacht vom 9. zum 10. Juli 1934 wurde der Dichter, Bohemian, Aktivist der Münchner Räterepublik und Anarchist Erich Mühsam im Konzentrationslager Oranienburg von der SS ermordet.

Aus diesem Anlass die "Internationale" in seiner Fassung:

Die Internationale
(Nach dem französischen Original)

Erwacht, im Erdenrund ihr Knechte!
Erwacht aus Hunger, Qual und Fron!
Im Erdkern grollen eure Rechte,
zum Endkampf auf, zur Rebellion!
Räumet auf mit eisernem Besen!
Sklaven all, erwacht! erwacht!
Sind wir bis heute nichts gewesen,
jetzt wollen wir die ganze Macht!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Wir brauchen keines Gotts Verzeihen,
wir brauchen keines Kaisers Rat.
Das Volk muß selber sich befreien.
Sei einig, Proletariat!
Mag der Reiche selber Diebe greifen,
mag er selber Kerker bann!
Laßt uns die eignen Äxte schleifen.
Das Eisen glüht, jetzt laßt-™s uns haun!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Vom Staat und vom Gesetz betrogen,
in Steuerfesseln eingeschnürt,
so wird uns Gleichheit vorgelogen
vom Reichen, der kein Elend spürt.
Lang genug ertrugen wir die Knechtung.
Länger fügen wir uns nicht.
Erkämpft statt Pflichten bei Entrechtung
das gleiche Recht bei gleicher Pflicht!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Laßt los die Hebel der Maschinen!
Zum Streik heraus aus der Fabrik!
Dem Werk der Zukunft laßt uns dienen,
der freien Räterepublik!
Nieder mit der Vaterländer Grenzen!
Nieder mit dem Völkerkrieg!
Der Freiheit Morgenfarben glänzen.
Die rote Fahne führt zum Sieg!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Vor 25 Jahren: Mord an Sadri Berisha in Ostfildern - Kemnat

Am 8. Juli 1992 gegen 2.30 Uhr in der Nacht dringen sieben angetrunkene junge Neonazis in ein Arbeiterwohnheim in Ostfildern Kemnat ein und schlagen mit Baseball-Schlägern auf zwei schlafende Arbeiter ein. Der 55jährige Sadri Berisha, Albaner aus dem Kosovo, stirbt noch am Tatort, sein Kollege Sahit Elezaj wird mit lebensgefährlichen Verletzungen in das Krankenhaus eingeliefert.

"Berisha und Elezay arbeiteten -“ Berisha seit 21 Jahren -“ bei einer Baufirma in Kemnat und schickten regelmäßig Geld zu ihren Familien in den Kosovo. Sadri Berisha hatte drei Kinder und überwies die Hälfte seines Lohnes an seine Familie in der Heimat.

Sahit Elezaj war zu dieser Zeit Vater von sieben Kindern im Alter zwischen zwei und 16 Jahren. Der Überlebende Elezaj durfte nach der Tat seine Familie nach Kemnat holen. (...)"


Am 11.07.1992 demonstrieren ca. 300 Menschen in Kemnat gegen die rassistischen Übergriffe der Skinheads.

"Das Motiv der Täter, die sich vorher Hitler-Reden vom Band angehört haben, lautet: "Polacken klatschen"."

"Im Prozeß um den Mord an Sadri Berisha in Kemnat wird das Urteil gefällt: Der Hauptangeklagte Thomas Wede aus Kemnat erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe, Michael D. muß neun Jahre Jugendstrafe absitzen. Fünf weitere Angeklagte werden zu Freiheits- und Jugendstrafen zwischen sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Urteile entsprechen in fast allen Punkten den Strafanträgen des Staatsanwalts. Für das Gericht ist es erwiesen, daß der Tod an Sadro Berisha einer "Hinrichtung" aus "dumpfem Ausländerhaß" gleichkam."


Der "Prozess handelt sich um das bundesweit erste Mordverfahren gegen Gewalttäter, die aus Fremdenfeindlichkeit gehandelt haben sollen."

Zitate:

Chronik Stadt Ostfildern

Stern 17/1993 via unvergessen (archive.org)

Zeit Dokumentation Todesopfer rechter Gewalt 9/2010

Neues Deutschland 28.04.1994 (paywall)

Siehe auch:
• Antifa Info Blatt NS-Kurzmeldungen aus der BRD (1993)
• Spiegel 17/1993
• VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen: 25. Jahrestag des rassistischen Mordes an Sadri Berisha in Kemnat
• Esslinger Zeitung 8. Juli 2017: VVN erinnert an Mord an Sadri Berisha


Filmabend: "Vorhof zur Hölle"

Ich hatte vor 2 Jahren schon mal einen Filmtipp für "Freistatt" abegegeben. Nun läuft dieser im K9 in Berlin:

Der aufmüpfige 14-jährige Wolfgang wird Ende der 1960er Jahre in die kirchliche Besserungsanstalt für männliche "Schwererziehbare" FREISTATT gesteckt. Hunger, Folter, sexuelle Übergriffe: In dieser Anstalt kommt alles vor. Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill, als Erziehung verbrämte tägliche Arbeitseinsätze, bei knochenharter Zwangsarbeit im Moor zum Torfstechen. Der brutale Hausvater von Freistatt war früher bei der Gestapo. Wolfgang will sich nicht unterkriegen lassen. Er flüchtet, wird eingefangen, flieht wieder, zettelt Revolten an, deshalb wird er noch brutaler bestraft -“ sie wollen ihn um jeden Preis brechen. Das Rebellische der Jugendlichen wird deutlich, als sie bei einer Revolte Richie Havens "Freedom" singen. Der Film zeigt das repressive gesellschaftliche Klima und die schwarze Pädagogik in der brd. Zwischen 1945 und 1975 waren etwa 800.000 Jugendliche in 3.000 dieser "Arbeitserziehungslager". Im Anschluss an den Film kann ein Betroffener, der selbst als Jugendlicher 1963/1964 in einer der westdeutschen katholischen Erziehungsanstalten war, etwas dazu sagen.

FREISTATT zeigt den horror gegen heimjugendliche

Sonntag, 16. Juli 2017, 20:00

(Aus dem Flyer)

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

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Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

Blogkino: Berlin Alexanderplatz 2/14 - Wie soll man leben, wenn man nicht sterben will (1980)

Heute zeigen wir in unserer beliebten Reihe Blogkino zum vorläufigen Abschluss unserer Reihe mit Filmen von Rainer Werner Fassbinder das 1980 entstandene Drama Berlin Alexanderplatz. Die Literaturverfilmung des Romans Berlin Alexanderplatz von Alfred Döblin zählt heute noch zu Fassbinders bekanntesten Filmen. Heute zeigen wir den 2. Teil: "Wie soll man leben, wenn man nicht sterben will?"

Anmerkung: Zu den bisher hier gezeigten Teilen der Serie sind im Beitragsfuß die Links zu sehen.

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• Berlin Alexanderplatz 1/14 - Die Strafe beginnt (27. Juni 2017)

WLAN Verbindungsprobleme unter Android 7.x bzw. LineAgeOS 14.x umgehen

Darauf muss man auch erst mal kommen: Seit einiger Zeit gibt es das Problem, daß im Unternehmensnetzwerk Android Handys, die mit LineageOS 14.x bzw. unter Android 7.1.2 "Nougat" laufen, Verbindungsprobleme auftreten. Betroffen sind Access Points, die das vor allem in Unternehmen verwendete WiFi Protokoll WPA2-Enterprise (PEAP/MSCHAPv2) bzw. 802.1x EAP anbieten. Die "Verbinden" Felder der Handys im Wifi Menü bleiben dabei grau, es ist kein Connect möglich. Reproduziert wurde das Problem von uns mit einem OnePlus 3T, auf dem die aktuellen LineAgeOS Nightlies installiert sind.

Eine Suche bei Google brachte dann in einem der Treffer die Lösung einen brauchbaren Workaround. Der User Hao Lu schreibt in einer Diskussion um den bei einem von Google entwickelten Handy - dem Pixel XL- dazu:

"I found a workaround for my Pixel XL as I experienced the same issue. Go to the play store and search for WiFi manager (I just used the first one). Install and open. Enter the ID and password as usual, the connect button shouldn't be grayed out. It'll remember the settings so you can delete the app if you want. Hope this helps."

Kurz: Der Tipp funktioniert. Auf dem Testgerät den WiFi Manager von Kostya Vasilyev installiert - Gerät verbindet sich sofort:

Bleibt die Frage: Warum hat Google diesen Bug nicht schon längst gefixt? Natürlich muss man erst mal darauf kommen, mit einer Drittanbieter App einen Systemfehler zu umgehen. Auf der anderen Seite zeigt sich hier mal wieder die Android Problematik, daß es eben mindestens 1000 Wege zur Lösung eines Problems gibt. Leider sind nicht selten 995 davon nicht begehbar, z.B. im Unternehmenseinsatz oder unter besonderen Sicherheitsaspekten. Offensichtlich kann bei diesem Bug auch ein Systembestandteil locker umgangen werden.

Und das können im Zweifelsfall eben auch bösartige Programme.

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.“

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017