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»Ein Kind, das an Leib oder Seele darbt, ist ein größerer Vorwurf gegen die Menschheit als alle Feindschaft und alle Niedertracht der Welt!« Erich Mühsam,

Offizier verweigert "Tornado" Dienst - Parallelen zum Fall Watada?

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Quelle: Wikipedia
Nach einem Bericht des ARD-Magazins Panorama hat der Oberstleutnant der Bundeswehr Jürgen Rose bei seinen Vorgesetzten beantragt, von allen weiteren Aufträgen im Zusammenhang mit dem Kriegseinsatz "Operation Enduring Freedom" entbunden zu werden. Er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, den "Tornado"-Einsatz in Afghanistan in irgendeiner Form zu unterstützen, erklärte der Oberstleutnant aus München. Er habe vielmehr gravierende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken.

Der Offizier gehört zum Vorstand des Vereins “Darmstädter Signal”, einem Zusammenschluß kritischer Bundeswehrsoldaten. Er hatte dessen Stellungnahmezum Tornadoeinsatz mitunterzerzeichnet. Darin werden die Abgeordneten des Bundestages gebeten, dem Tornadoeinsatz nicht zuzustimmen.

Mir fiel sofort der Fall Ehren Watada ein. Er ist der erste höhere U.S. Offizier, der sich dem Einsatz seiner Einheit im Irak mit dem Hinweis auf en illegalen Charakter des Krieges verweigerte. Offensichtlich geht auch bei der Bundeswehr nicht alles widerspruchslos über die Bühne. Laut Bericht der Netzeitung kritisieren eine ganze Reihe "hochrangiger Offiziere" die Darstellung des Tornadoeinsatzes durch Verteidigungsminister Jung als "Aufklärung":

Tatsächlich sei die militärische Aufklärung aber "ein wichtiger Teil" des militärischen Kampfes. "Die Aufklärungsergebnisse sollen sofort ausgewertet werden und den Kampf der Bodentruppen und der Jagdbomber direkt unterstützen."

Bundesgerichtshof: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Über den Hakenkreuzskandal hatten wir in der Vergangenheit mehrfach berichtet.

Letzlich tatsächlich ein Eigentor...

Hauptverhandlung am 27.09.2006 vor dem Landgericht in Stuttgart: Aktion der "grünen Jugend"

Das heute ergangene Urteil freut uns ganz besonders,:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 36/2007

Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Das Landgericht Stuttgart hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.), dass bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde.

Der 3. Strafsenat hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Zur Auslegung des § 86 a StGB hat er ausgeführt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist und der Einschränkung bedarf. Dies war bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt, die Eingrenzung der Vorschrift im Einzelfall aber der Rechtsprechung überlassen worden. Dementsprechend hatte der Senat schon in früheren Entscheidungen bestimmte Kennzeichenverwendungen ausgenommen, bei denen sich aus den Umständen ergeben hatte, dass der Schutzzweck des Gesetzes ersichtlich nicht verletzt war. Nunmehr hat er entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auch dann nicht von § 86 a StGB erfasst wird, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt. Dies gilt selbst dann, wenn solche Artikel aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben werden. Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden.

Der Senat hat die Sache selbst abschließend entschieden. Bei den vom Angeklagten vertriebenen zahlreichen Artikeln war -“ mit einer Ausnahme - eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden und daher der Tatbestand nicht erfüllt. Lediglich bei einer CD-Hülle war die Distanzierung allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar und daher unzureichend. Doch hat der Senat ausgeschlossen, dass dem Angeklagten angesichts der besonderen Umstände insoweit ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden könne, und ihn insgesamt freigesprochen.

Urteil vom 15. März 2007 -“ 3 StR 486/06

LG Stuttgart -“ 18 KLs 4 Js 63331/05 -“ Entscheidung vom 29. September 2006

Karlsruhe, den 15. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


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Zur Pressemitteilung des "Nix Gut Versand"

Mannheim: Berufsverbot für Michael Csaszkóczy einstweilen für rechtswidrig erklärt

StattWeb berichtet zum heute verkündeten Urteil in Sachen Berufsverbot für Michael Csaszkóczy:

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim befand, dass das Oberschulamt Karlsruhe bei der Prüfung der "Eignung" des Referendars Michael Csaszkóczy nicht pflichtmäßig vorgegangen sei, als seine Übernahme in den Schuldienst abgelehnt wurde. Wie erinnerlich, war das Verbot von der damaligen Kultusministerin Schavan ausgegangen, die diskret im Urteil nicht als wahre Urheberin genannt wird.

Es muss an dieser Stelle nicht noch einmal daran erinnert werden, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wurde. Kernpunkt war seine Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg. Besonders angekreidet wurde von sprachtaumelnden Behörden dem Schulmann der Gebrauch der Vokabel "Militanz". Wie auch schon tausendmal erinnert, bedeutet das Wort im französischen Sprachgebrauch wirklich nur, dass man keine Karteileiche sein will in seinem Verein, kein müder Sofapupser, sondern dass man sich aktiv und vorne dran für dessen Ziele einsetzt. Zu diesem besonderen Vorwurf äußerte Csaszkóczy gestern vor Gericht, er wolle sich von dem Satz aus "Respekt vor den Menschen, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben" nicht distanzieren. Er wolle aber keineswegs Straftaten propagieren. Gewalt gegen Menschen oder Sachen habe er immer verurteilt und abgelehnt


Bilderserie: Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in Mannheim, 27. Januar 2007

Nach dem Urteil des Gerichts hätte das Oberschulamt das konkrete Verhalten im Referendariat als Anhaltspunkt für die Beurteilung ganz anders heranziehen müssen, als es dies getan hat. In Klammer: Aus dieser Zeit ist weder unterrichtlich noch außerunterrichtlich im Schulgebäude etwas vorgetragen worden. Und gesucht wurde danach -das lässt sich in Kenntnis der handelnden Akteure ohne Unterstellung vermuten. Daraufhin teilte das Gericht dem Landesamt für Verfassungsschutz in gebotener Direktheit mit, es reiche nicht aus, mit einer "Sündenliste " zu arbeiten, in der über zahlreiche Einzelvorfälle die mangelnde Verfassungstreue nachgewiesen werden soll. Wir kennen die Liste nicht, aber nach anderen Fällen zu schließen, wird sie aus einer Aufzählung von Veranstaltungsbesuchen bestehen, in der auch Personen sich zu Wort meldeten, die das Amt ebenfalls unter Beobachtung gestellt hat. Und so häuft sich von Kontakt zu Kontakt Schuld über Schuld- ohne dass die leibhafte lebende Person, um die es geht, überhaupt einmal zu Gesicht kommt.

Allerdings verpflichtete das Gericht die Behörde nicht,den Kläger stracks in den Schuldienst zu übernehmen. Die Behörde wird nur verpflichtet, eine neue Prüfung vorzunehmen, in der dann -mitgedacht- nicht die bisherigen Vorwürfe- weil verbraucht- noch einmal aufmarschieren dürfen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte Csaszkóczy bei dessen Klage unterstützt ganz im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen die Gewerkschaft sich staatstragend oft noch schneller von Betroffenen trennte, als die Behörde zuschlagen konnte.In richtiger Abkehr von dieser Praxis der vorlaufenden Unterwerfung sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. "Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer mit Rückgrat statt die Sanktionierung von politischem Engagement durch das undemokratische und antiquierte Mittel des Berufsverbots"

Was wird die neue Regierung nun tun, um Michael Csaszkóczy doch noch loszuwerden. Die menschliche Erfindungskraft wächst in der Not- aber viel glaubwürdige Argumente gegen den Anwärter hat das Gericht eigentlich nicht übriggelassen.

Das SOLI-KOMITEE für Michael Csaszkóczy trifft nach dem Urteil folgende Feststellungen:

"Wir sehen das Urteil als großen politischen Erfolg der Solidaritätsbewegung und als Signal gegen die Versuche der BundesländerBaden-Württemberg und Hessen, die Praxis der Berufsverbote als Repressionsinstrument gegen unbequeme Linke wiederzubeleben.Das Urteil stellt zugleich einen deutlichen Dämpfer für den Inlandsgeheimdienst dar, der in diesem Fall bewiesen hat, dass seine langjährige Überwachung des Realschullehrers offensichtlich ebensowenig zu rechtfertigen war wie seine faktische Initiative zur Zerstörung der beruflichen Existenz Csaszkóczys.

Wir erwarten vom Kultusministerium nun die längst überfällige Einstellung des Betroffenen in den Schuldienst.

Auch danach werden wir aber weiterhin für die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote und für die Rehabilitierung und Entschädigung aller Betroffenen kämpfen.

Ergänzung von Althoff (14.03.): Zur Entscheidung im Berufsverbotsfall Csaszkóczy erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion Pflüger: "Ich begrüße die Entscheidung des [...] VGH, das Berufsverbot [...] aufzuheben. Sie zeigt, dass sich der Kampf um die Grundrechte lohnt. Ich freue mich besonders für Michael Csaszkóczy. [...] Antifaschistisches Engagement ist wichtig, gerade als Lehrer. Dies müssen nun auch die hessische und die baden-württembergische Landesregierung akzeptieren. [...] Das Urteil ist auch eine Ohrfeige gegen die heutige Bundesbildungsministerin Schavan, die dieses Berufsverbot eingeleitet hatte."



SWR Bericht

Weitere Links via redblog:
Kampagne "Gegen Berufsverbote"
Pressemitteilung des VGH, 14.03.2007
Antifaschistische Initiative Heidelberg

IEs4Linux installiert Internet Explorer unter Linux

Bekanntlich stellt der Internet Explorer Webseiten in vielen Fällen anders dar als die Alternativbrowser Firefox oder Opera. Nicht nur für Webentwickler sondern auch für Blogger ist daher eine Installation des IE sinnvoll. Das Projekt IEs4Linux ist nicht der einzige, aber der vermutlich einfachste Weg, um den Microsoft Internet Explorer unter Linux (oder jedem anderen OS auf dem Wine läuft) nutzen zu können.

Keine lästigen Klickereien, keine langweiligen Setup-Instruktionen und keine Komplikationen mit Wine. Mehr als die Ausführung eines einzelnen Scriptes bedarf es nicht, um drei IE-Versionen zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel Websites zu testen. Und das ganze ist sowohl frei als auch quelloffen.

Fazit: Klappt:

Internet Exploder und Firefox in Eintracht unter Kubuntu Linux

Pro-Gentechnik-Papier an den Start zurückgeschickt - Ein wichtiger Zwischenerfolg!

Zur verschobenen Abstimmung über das Genehmigungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen im EU-Parlament - was wohl auch in Zusammenhang mit zahlreichen Protesten zu sehen ist - erreichte uns heute folgende Ergänzung von Klaus Faißner:

Das umstrittene Virrankoski-Papier (das u.a. das Vorsorgeprinzip in Frage stellte, die Gentechnik als Mittel gegen die Armut auflistete und das derzeitige Genehmigungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen als “zu langsam und bürokratisch” brandmarkte) wird vorläufig doch nicht im EU-Parlament abgestimmt. Wie am Montagabend bekannt wurde, haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen, den Pro-Gentechnik-Initiativantrag des finnischen Abgeordenten Virrankoski nicht auf die Tagesordnung zu setzen und an den Agrarausschuss zurückzuweisen. Die heftigen Proteste der vergangenen Wochen und Monate dürften wesentlich dazu beigetragen haben. Jetzt geht alles von vorne los: Virrankoski muss den Text ändern oder neu schreiben, dann wird er den Mitgliedern des Agrarausschusses vorgelegt, die schlussendlich darüber abstimmen. Stimmt die Mehrheit dafür, geht der Bericht wieder ins EU-Parlament zur Abstimmung. Ende Jänner hatte der Agrarausschuss das Papier noch mit knapper Mehrheit angenommen. Eine Mehrheit dagegen ist beim nächsten Anlauf möglich aber nicht unbedingt zu erwarten, da im Agrarausschuss viele Gentechnik-Befürworter sitzen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass Virrankoski das Papier ganz zurückzieht.

Dokumentiert: Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zur "Rente mit 67"

Trotz 83prozentiger Ablehnung in der Bevölkerung, trotz Gewerkschafterprotesten vor dem Reichstag und auf der Zuschauertribüne des Parlaments, trotz Kritik von Sozialverbänden und Opposition -“ die Politiker der großen Koalition ließen sich nicht beirren und stimmten für die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Lediglich elf Abgeordnete der SPD votierten gegen das Gesetz. Bei der Union war es kein einziger.

Ergebnis der Abstimmung zur Rente mit 67/RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz im Bundestag am 9. März 2007

Abgegebene Stimmen insgesamt: 581
nicht abgegebene-Stimmen: 33
Ja-Stimmen: 408
Nein-Stimmen: 169
Enthaltungen: 4
ungültige: 0

Quelle: IG Metall

Die IG Metall hat in ihrem ExtraNet eine Übersicht über die namentlich durchgeführte Abstimmung im Bundestag am 9.3.2007 zur Rente mit 67 veröffentlicht. Diese kann auch hier herutergeladen werden.

Raus aus dem IRAK! U.S. Friedensbewegung ruft auf zum Marsch auf das Pentagon

"Wir werden keine Ruhe geben!"
Foto: Not in Our Name
In diesen Tagen dauert der U.S. Krieg gegen den Irak bereits 5 Jahre. Genau so lange geht der Widerstand gegen diesen Krieg, auch in den USA. Auch wenn die am sogenannten Mainstream- und Bush orientierten Medien diese Tatsache jahrelang nur am Rande erwähnten: Die U.S. Friedensbewegung wird täglich stärker und beginnt sich von der Hoffnung, die Demokraten könnten ernsthaft an der Beendigung des illegalen Irakkrieges interessiert sein, zu lösen. Für den 17. März ruft das U.S. Friedensbündnis “Not in Our Name” und weitere anläßlich des 4. Jahrestages des Kriegsbeginns am 20. März zu einem Marsch auf das Pentagon auf. Dabei stehen 3 Forderungen im Fokus:

• Raus aus dem Irak!
Viele Menschen hofften, dass der von der demokratischen Mehrheit dominierte U.S. Kongress für ein zügiges Ende des Krieges sorgen würde. Monate später haben die Demokraten viele, die Regierung Bush jedoch "nicht bindende" Resolutionen durch"gekämpft". Nun haben sie den Plan, die Truppen im Herbst 2008 heim zu bringen. Das ist nicht akzeptabel! Jeder Tag dieses Krieges bringt weitete dutzende von Leichenfunden, zahllose Tote und Verwundete in Zusammenhang mit Bombardements oder Kämpfen und in Zusammenhang mit beinahe täglichen Selbstmordattentaten Erniedrigung, Entfremdung und Spaltung der irakischen Bevölkerung.

Die Iraker wollen, dass die amerikanischen Truppen endlich das Land verlassen. Die amerikanischen Menschen selber fordern mehrheitlich ein Ende der Besetzung und wollen sich nicht weiter vertrösten lassen.

• Amtsenthebung von Bush und Co.
Egal was der Kongress sagt oder macht, Bush hat klar gemacht, dass der Krieg weitergeführt wird, solange er an der Macht ist. Bush's Uhr ist jedoch abgelaufen! Die Verwendung von weißem Phosphor und Uranmunition gegen die Zivilbevölkerung ist ein Kriegsverbrechen! Die Vernichtung ganzer Städte wie Fallujah als kollektive Vergeltungmaßnahme ist ein Kriegsverbrechen! Der Beschuss von als solcher klar gekennzeichneter Ambulanzen und medizinischem Personal ist ein Kriegsverbrechen! Die Liste weiterer Kriegsverbrechen in Zusammenhang mit dem U.S. Krieg ist endlos.

“Not in Our Name” ruft gemeinsam mit “Impeach 07”, einem Bündnis weiterer Gruppen zur Anklage bzw. Amtsenthebung von G.W. Bush, auf zur Beendigung des kriminellen Bush Regimes in diesem Jahr.

• Kein Krieg gegen den Iran
Während sich die Situation im Irak von Tag zu Tag verschlechtert, plant das Bush Regime einen Angriff auf den Iran. Zwei weitere Flugzeugträgergruppen wurden an den persischen Golf geschickt.
Unbegründete Behauptungen über die Rolle des Iran im Irak und ein nukleares Programm sind der tagtäglich wiederholte Vorwand für diese Aktionen. Sie werden widerspruchslos von den Demokraten wie auch den Massenmedien akzeptiert. Bush, ebenso die Demokraten und die Moderatoren in den Nachrichtensendungen, sie alle scheinen zu allen Optionen eines weiteren Angriffskrieges, inklusive der Benutzung nuklearer Waffen offen zu sein.

Fakt ist: Ein Angriff auf den Iran wäre eine weitere Katastophe für die Menschheit.

Landesweite Aktionswoche der U.S. Friedensbewegung

In dieser Woche beginnt das fünfte Jahr des illegalen Krieges und der Besetzung des Irak. Die Gruppen von “Not in Our Name” nehmen an verschiedenen Friedensaktivitäten teil. Alle diese Aktionen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit dutzender Gruppen, die die Kriegsmaschinerie beenden wollen.

Die Antikriegsbewegung vereint sich!

In Ventura / Kalifornien, wird an einer Aktionswoche teilgenommen, während der zum Beispiel teach-ins, Filmvorführungen, Diskussionsrunden und "offenen Mikrofonen" sogenannte "Antiwar Mic Nights" geplant sind.

In Cleveland / Ohio, arbeitet “Not in Our Name” mit einem Zusammenschluss von Gruppen daran, eine einwöchige Mahn / Nachtwache durchzuführen. Die Mahnwache wird bereits seit dem 8. März durchgeführt und wird bis zum 15. Marz weitergeführt, bis die Teilnehmer mit Bussen zum Marsch nach Washington aufbrechen.

Keine weiteren (Kriegs) Jubiläen!
In New York City werden von “Not in Our Name” und zwanzig weiteren Gruppen die Namen von Irakern, amerikanischen Zivilisten und Journalisten, die seit dem Krieg im Irak getötet wurden, verlesen. Bereits am gestrigen Sonntag wurde hier mit einer ganztägigen Aktion am Denkmal für den "endlosen Krieg" von Sonnennaufgang bis Sonnenuntergang vor dem dortigen Rekrutierungsbüro demonstriert. Diese Aktion wird bis kommenden Freitag, den 16.3. weitergeführt. Diese Lesungen werden unterstützt von: Carlos Arredondo, Vater eines geleich zu Beginn des Krieges im Irak getöteten Marineinfanteristen, Ann Wright, die nach 29jähriger Militärkarriere in der US-Armee und 16 Jahren im diplomatischen Dienst, wegen der Invasion der USA im Irak von ihren diplomatischen Funktionen zurückgetreten, die Schauspielerinnen Susan Sarandon und Kathleen Chalfant, sowie der Schauspieler Liev Schreiber.

“Not in Our Name” bittet für die Durchführung der Aktionen um Unterstützung. Neben der Publizierung der Aktionen ist auch finanzielle Unterstützung sehr wichtig. Weitere Informationen auf der Webseite oder per Mail

Oder:

Not in Our Name
3945 Opal Street, Oakland CA 94609
1-800-95-NOWAR


Quellen: Wie angegeben, eigene Recherchen und Übersetzungen, Verbreitung gemäß Creative Commons Lizenz 2.5: Namensnennung / NichtKommerziell / Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht

Schluss mit den paramilitärischen Aggressionen in Chiapas!

Hermann Bellinghausen klagt paramilitärische Aggressionen in der mexikanischen Provinz Chiapas an

La Jornada, 08. März 2007
El Correo Ilustrado

Schluss mit den paramilitärischen Aggressionen in Chiapas!

In Chiapas gibt es eine Eskalation der Gewalt. Die Situation in den indigenen Regionen ist äußerst ernst. Wie von den zapatistischen Räten der Guten Regierung und mehreren NGO des Bundesstaates ausführlich dokumentiert wurde, ist das Vorgehen der OPDDIC aggressiv und besorgniserregend: Gewaltdrohungen gegen Dutzende Gemeinden, kontinuierliche Bedrohung durch bewaffnete Personen, vernichtete Felder, Landraub, Entführungen, Schläge gegen schutzlose und unschuldige Personen, Schießereien, Vertreibungen von Familien und Gemeinden aus ihren Häusern und von ihrem Land, Anzeichen für die militärische Ausbildung ziviler Gruppen unter Beteiligung der Bundesarmee. Hinzu kommt die Unterstützung der landwirtschaftlichen Behörden für das Vorhaben, Tausende Hektar Land den Gemeinden wegzunehmen, die sie seit mehr als einem Jahrzehnt legitim bearbeiten. Und heute: die OPDDIC-Aggression in Ocosingo gegen den indigenen Kameramann Carlos Vázquez Guzmán und einen Menschenrechtsbeobachter.

Heute Mittag drohte eine Gruppe von Personen die Reise einer Brigade von internationalen Beobachtern und Reporten (unter denen ich mich befinde) in der Nähe von Agua Azul abzufangen. Die Aktion konnte nicht ausgeführt werden, da Dutzende Männer und Frauen aus den umliegenden zapatistischen Gemeinden zusammenströmten, und die erwähnte Gruppe sich zurückziehen musste.

Es herrscht eine gespannte Atmosphäre unter der Tausende von Personen leiden, und in der es in jedem Augenblick zu einem Ausbruch bedauerlicher Gewalttaten kommen könnte. Es muss Schluss sein mit den Aktionen und Drohungen gegen die indigene Bevölkerung im Widerstand, durch eine Gruppe, die als paramilitärisch zu charakterisieren ist und von der Bundesregierung unterstützt wird.

gezeichnet: Hermann Bellinghausen


Quelle:
La Journada

Zur gegenwärtigen Mission der internationalen Beobachterbrigade zur Dokumentierung der OPDDIC Aggressionen gegen zapatistische Unterstützungsbasen in Chiapas siehe:

La Jornada, 5. März 2007: "Bases zapatistas hablan a observadores sobre la beligerancia de la organización priísta"

La Jornada, 6. März 2007:
"Zapatistas detallan a observadores de siete países las agresiones de la Opddic"

(übs. von Dana)

Quelle: Chiapas98 Mailingliste via Blog von racethebreeze

Mannheim: Michael Csaszkóczys vorläufig letzte Chance vor dem Verwaltungsgerichtshof

Am Dienstag, den 13.03.2007 wird der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einer Berufungsverhandlung über das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy verhandeln.

Csaszkóczy wird seit Beginn des Jahres 2004 wegen seines Engagements in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) die Ausübung seines Berufes verwehrt, im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe diese Maßnahme bestätigt Der Verwaltungsgerichtshof hatte entgegen dem Willen des Verwaltungsgerichts die Berufung zugelassen, weil das Urteil "erkennbar fehlerhaft" sei.

Delegationen der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILM), des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Republikanischen AnwältInnenvereins (RAV) und der Roten Hilfe e.V. sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) werden den Prozess beobachten.


Bilderserie: Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in Mannheim, 27. Januar 2007

Im Anschluss an die Verhandlung werden sie auf einer Pressekonferenz den Verlauf des Prozesses kommentieren. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit für Fragen an Michael Csaszkóczy und seinen Anwalt Martin Heiming.

Die Verhandlung findet um 9 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim,Schubertstraße 11 statt. Die Pressekonferenz beginnt eine halbe Stunde nach Ende der Verhandlung im DGB-Haus Mannheim, Hans-Böckler-Str.1, verdi-Raum, erster Stock. Es nehmen teil:

Dr. Rolf Gössner für die ILM, das Komitee für Grundrechte und Demokratie

und den RAV Hildegard Klenk, Bezirksvorsitzende der GEW Nordbaden

Jochen Nagel, Landesvorsitzender der GEW Hessen

Michael Hiller für den Bundesvorstand der Roten Hilfe

Rechtsanwalt Martin Heiming

und Michael Csaszkóczy

DIE GERICHTSVERHANDLUNG IST ÖFFENTLICH Presse-Erklärung des Landgerichts:Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen (AZ: 4 S 1805/06).



Quelle: Presseerklärung

Unsere Berichte zum Thema

Shutdownday 2007

Am Shutdown Day 2007 kann / soll man seine Computer für 24 Stunden gar nicht und / oder mal ganz anders benutzen. Das Mobilisierungsvideo unterbreitet Notebook Besitzern einige Vorschläge:
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Meine xbox werde ich mit Sicherheit nicht herunterfahren, nach 455 Tagen Uptime weiß ich schon gar nicht mehr, wie das Ding zu starten ist: