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»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe

Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt

Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“

Berlin, 23. Mai 2023 - Heute, am Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Cover des Grundrechtereports 2023Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „Krieg, Klima, Krise“ einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.

Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz besprochen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, präsentierte den Grundrechte-Report in diesem Jahr: „Der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftliche Lage, die viele Menschen belastet, und die Klimakrise fordern Politik und Gesellschaft - und sie fordern auch die Grundrechte heraus. Gerade wenn es eng wird, kommt es auf diese Rechte an. Der Grundrechte-Report deckt da Probleme auf. Dass im Familienrecht weiter frauenfeindliche Narrative wirksam werden, erschreckt ebenso wie der geschilderte Umgang mit Angriffen auf die Pressefreiheit. Teils müssen sich Justiz, Verwaltung und Gesetzgeber hier deutliche Kritik gefallen lassen. Ich stimme da nicht allem zu, aber das muss diskutiert werden. Berichtet wird ja auch, wo Gerichte bewegt werden können, um Grundrechte in neuen Konstellationen durchzusetzen - in der Polizeiarbeit, bei Streiks oder „Klimacamps“. Klar ist jedenfalls: Grundrechtsfragen gehen alle an - und um überzeugende Antworten müssen wir ringen“.

Simon Lachner, Aktivist der „Letzten Generation“, berichtete bei der Pressekonferenz von seinen Erfahrungen mit dem staatlichen Umgang mit Aktionen der Klimaaktivist*innen. Er sagt: „Wie die Engagierten bei der Letzten Generation vom Rechtsstaat behandelt werden, ist teils erschreckend. Immer wieder sehe ich meine Freunde, wie sie mit Schmerzgriffen von der Straße gezerrt werden oder in die Justizvollzugsanstalt gesperrt werden - teils ohne Gerichtsverfahren, sondern auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern. Auch ich war für zwei Nächte in der Justizvollzugsanstalt in München."

Benjamin Derin, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), resümiert stellvertretend für die gesamte Redaktion des Grundrechte-Reports: „Ob staatliche Überwachung, Ausweitung von Straf- und Polizeigesetzen oder Abbau von sozialen Sicherungen, wir weisen immer wieder darauf hin, wo die Grundrechte in Gefahr sind. Teile von Staat und Politik scheinen aber umgekehrt die Grundrechte mancher Menschen als Gefahr zu betrachten. Das Beharren auf diesen Rechten ist deshalb ein wichtiger Teil des Einsatzes für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft für alle.“

Die Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports, Lea Welsch, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), moderierte die Präsentation als Teil der Redaktion des Reports. Sie kommentierte: „Auch in diesem Jahr dokumentiert der Grundrechte-Report erneut, dass gerade die Grundrechte derjenigen am meisten bedroht sind, die durch gesellschaftliche Institutionen am wenigsten repräsentiert werden. Dafür eine Öffentlichkeit zu schaffen ist eines der Anliegen der herausgebenden Organisationen."

Grundrechte-Report 2023 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (FISCHER Taschenbuch Verlag). Herausgegeben von: Rolf Gössner, Rosemarie Will, Britta Rabe, Benjamin Derin, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Lea Welsch, Rebecca Militz, Max Putzer, Rainer Rehak.

ISBN 978-3-596-70882-6


Der Grundrechte-Report 2023 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (service@humanistische-union.de).
Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte unter 030 - 2045 0256 oder info@humanistische-union.de. 


Bezugsmöglichkeiten: Das Buch ist ab sofort über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/). 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.
Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Quelle: Pressemitteilung

Wer wir waren

Was werden zukünftige Generationen über uns denken, wenn wir bereits Geschichte sind? In "Wer wir waren" reflektieren sechs Denkern*innen und Wissenschaftler*innen unserer Zeit die Gegenwart und blicken in die Zukunft. Poetisch, intensiv und in aufwändig komponierten Bildern erzählt "Wer wir waren" von Zuständen, Visionen, Chancen und Optionen. "Wer wir waren" ist ein intensives Treffen mit sechs bedeutenden Denkern und Wissenschaftler*innen unserer Zeit: Alexander Gerst (Astronaut), Dennis Snower (Ökonom), Matthieu Ricard (Molekularbiologe und Mönch), Sylvia Earle (Ozeanologin), Felwine Sarr (Ökonom, Soziologe und Philosoph) und Janina Loh (Philosophin und kritische Posthumanistin).

Schriftsteller, Denker und Moderator Roger Willemsen (1955 - 2016) arbeitete kurz vor seinem Tod an einem neuen Buch. Es sollte "Wer wir waren" heißen und unsere Gegenwart betrachten - aus der Zukunft. Als Roger Willemsen im Sommer 2015 krank wurde, musste er die Arbeit an seinem Text einstellen. Zentrale Gedanken davon aber stecken in einer mitreißenden "Zukunftsrede", die zu seinem letzten öffentlichen Auftritt wurde. Sie ist der leidenschaftliche Aufruf an die nächste Generation, sich nicht einverstanden zu erklären.

"Wer wir waren" feierte seine Weltpremiere auf der Berlinale 2020 und wurde mit dem Hessischen Film- und Kinopreis 2020 ausgezeichnet.

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Die Nazis, der Rabbi und die Kamera

Die Kamera Leica wurde bei der Firma Leitz in Wetzlar, mit der bis heute Fotograf:innen von Weltrang arbeiten, entwickelt. Ernst Leitz II war Mitglied in Hitlers NSDAP. Doch er rettete jüdische Angestellte und Freunde vor dem sicheren Tod. Unter anderem die Familie Ehrenfeld aus Frankfurt. Ihre und andere Geschichten hat der Fotograf und Rabbi Frank Dabba Smith erforscht.

Der Fotograf und Rabbiner Frank Dabba Smith hält nichts von einfachen Theorien. „Schwarz-Weiß-Betrachtungen bringen niemanden weiter“, sagt er. Schon als junger Mann reiste er aus diesem Grund nach Deutschland - das Land, das einerseits für den Tod seiner Verwandten in Polen verantwortlich ist, andererseits aber auch seine größte Leidenschaft hervorgebracht hat: die Leica-Kleinbildkamera.

Als junger Student hatte Frank gelesen, wie Leica-Firmenchef Ernst Leitz II den Juden während des Nazi-Regimes geholfen hatte. Später nahm er Kontakt mit der Familie Leitz auf. Der Enkel von Ernst Leitz II, Knut Kühn-Leitz, hatte zwar ein sehr inniges Verhältnis zu seinem Großvater, doch er wusste von nichts. Bis zu seinem Tod im Jahr 1956 hatte sein Großvater nie etwas aus der Zeit des Nationalsozialismus erzählt. Die Familie war sich zunächst nicht sicher, ob sie überhaupt Nachforschungen über die Vergangenheit anstellen sollte, doch Frank überzeugte sie. So kam ans Licht, dass Ernst Leitz II vielen Verfolgten geholfen hatte.
Dazu gehörte unter anderem die Familie von Heinrich Ehrenfeld, Inhaber eines Frankfurter Kaufhauses. In den USA angekommen, änderte die Familie ihren Namen von Ehrenfeld zu Enfield und verkaufte Leica-Kameras. Die Enkelin Jill Enfield ist Fotografin und seit Jahren mit Frank in Kontakt - so hat sie viel Unbekanntes von ihren Großeltern erfahren.

Der Dokumentarfilm führt an Originalschauplätze in Wetzlar, New York und Frankfurt am Main. Neben Frank Dabba Smith und Jill Enfield nimmt auch Oliver Nass, Urenkel von Ernst Leitz II, Stellung zu den damaligen Ereignissen.

Dokumentation von Claus Bredenbrock und André Schäfer (D 2022, 44 Min)

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Danke für den Hinweis an Matze Schmidt!
Video verfügbar bis zum: 16/08/2023

Revolution with the dancing leg: Khanate - Live in #Nottingham 2004

Just in time for the release of Khanate's new album return with their first album in 14 years, developing their singular and signature precise, temporal abstract doom beyond all thresholds, I dug out their concert Live in Nottingham 2004.

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"Shoah" von Claude Lanzmann gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO

"Shoa" aus dem Jahre 1985 von Claude Lanzmann (1925-2018) gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO.

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Vielen Dank an Ruth für den Hinweis.

Revolution with the dancing leg: ISIS live at The Wiltern, October 13th, 2018

A rare opportunity in the last years to see ISIS live after their breakup was the concert "A Celebration of the Life & Art of Caleb Scofield" - Live at The Wiltern, where they were seen and heard as their reincarnation "Celestial".

The setlist:

2:55:33 Carry - Oceanic
3:01:30 So Did We - Panopticon
3:10:18 In Fiction - Panopticon
3:19:56 The Beginning and the End - Oceanic
3:30:08 Celestial (The Tower) - Celestial

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Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Blogkino: Blood On The Sun (1945)

Heute zeigen wir im Blogkino den Thriller "Blood on the sun" mit James Cagney, Sylvia Sidney und Porter Hall in den Haupt- und wesentlichen Nebenrollen. Der Plot: Im Tokio der Vorkriegszeit decken eine engagierte amerikanische Reporterin und eine schöne Spionin ein japanisches Komplott zur Weltherrschaft auf. Kreisch!

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Am Dienstag landesweit Warnstreiks im privaten Omnibusgewerbe

Logo der Gewerkschaft ver.diNachdem in der der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 9.000 Fahrerinnen und Fahrer der privaten Omnibusunternehmen in Baden-Württemberg mit dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) am 9. Mai in Sindelfingen kein Ergebnis erreicht wurde, ruft ver.di am morgigen Dienstag landesweit zu Warnstreiks auf. Die Gewerkschaft rechnet mit über 800 Streikenden, zumeist Fahrerinnen und Fahrer, bei rund 25 Betrieben. Betroffen sind unter anderem die Stadtverkehre in Schwäbisch Hall, in Reutlingen, Göppingen, Heidenheim, Waiblingen, Ludwigsburg, Backnang, Bietigheim-Bissingen und teilweise in Karlsruhe, Geislingen, Böblingen und Plochingen. Außerdem der Stadtverkehr in Tübingen sowie auch der Überlandverkehr im Großraum Stuttgart, im Großraum Karlsruhe, im Raum Schwäbisch Hall und im Raum Reutlingen/Tübingen.

Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer: „Wir bedauern, dass sich die Tarifrunde jetzt in die Pfingstferien zieht. Wir waren letzte Woche bereit, zu anständigen Bedingungen abzuschließen. Die Arbeitgeber leider nur in Ansätzen. Deshalb werden wir den Druck nun deutlich erhöhen. Angesichts explodierender Preise haben die Fahrerinnen und Fahrer keine Zeit und Geduld für langes Taktieren.“

Die Arbeitgeber wollen die Gehälter bei einer Laufzeit von 24 Monaten insgesamt nur um 8,5 Prozent erhöhen. Zusätzlich soll es eine Inflationsprämie von insgesamt 3.000 Euro geben. Die Tarifkommission von ver.di hatte dies als „unzureichend“ abgelehnt.

„Allein im privaten Omnibusgewerbe im Land fehlen bis 2030 mehrere Tausend Fahrerinnen und Fahrer. Glauben die Arbeitgeber im Ernst, mit Einstiegsgehältern von weit unter 3000 Euro im Monat bei gleichzeitig unattraktiven Arbeitszeiten, die Fachkräftelücke schließen zu können“, so Bleckert.

ver.di fordert eine Erhöhung des monatlichen Entgelts um mindestens 500 Euro sowie der Auszubildendenvergütungen von mindestens 250 Euro im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Friedenspflicht endete am 30. April. Eine dritte Verhandlungsrunde ist für den 20. Mai verabredet.

Quelle: Pressemitteilung ver.di