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»Jeder Tag ist Abschied, aber die Nacht ein Lied der Wiederkehr.« Oskar Werner
Ob ein Mensch es gut mit dir meint, dafür gibt es ein fast untrügliches Kriterium: wie jener unfreundliche oder feindselige Äußerungen über dich referiert. Meist sind solche Berichte überflüssig, nichts als Vorwände, Übelwollen ohne Verantwortung, ja im Namen des Guten durchdringen zu lassen. Wie alle Bekannten die Neigung verspüren, von allen gelegentlich Schlechtes zu sagen, wohl auch weil sie gegen das Grau der Bekanntschaft aufbegehren, so ist jeder zugleich gegen die Ansichten eines jeden empfindlich und wünscht sich insgeheim, dort noch geliebt zu werden, wo er selber gar nicht liebt: nicht weniger wahllos und allgemein als die Entfremdung zwischen den Menschen ist die Sehnsucht, sie zu durchbrechen. In diesem Klima gedeiht der Kolporteur, dem es nie an Stoff und Unheil fehlt, und der stets damit rechnen darf, daß, wer möchte, daß alle ihn mögen, begierig lauert, das Gegenteil zu erfahren. Abfällige Bemerkungen sollte man wiedergeben nur, wenn es unmittelbar und durchsichtig um gemeinsame Entscheidungen, die Beurteilung von Menschen geht, auf die man sich zu verlassen, mit denen man etwa zu arbeiten hat. Je uninteressierter der Bericht, desto trüber das Interesse, die verdrückte Lust, Schmerz zuzufügen. Harmlos ist es noch, wenn der Erzähler die beiden Kontrahenten schlicht gegeneinander aufhetzen und zugleich seine eigenen Qualitäten ins Licht rücken will. Häufiger tritt er als unausdrücklich berufenes Mundstück der öffentlichen Meinung auf und gibt gerade durch affektlose Objektivität dem Opfer die ganze Gewalt des Anonymen zu verstehen, vor dem es ducken soll. Die Lüge wird offenbar an der unnützen Sorge um die Ehre des Beleidigten, der von der Beleidigung nichts weiß, um klare Verhältnisse, um innere Reinlichkeit: sobald diese in der verstrickten Welt verfochten wird, befördert man seit Gregers Werle die Verstrickung. Kraft des moralischen Eifers wird der Wohlmeinende zum Zerstörer.
Am 30. April findet vor dem Amtsgericht Stuttgart ein politisches Verfahren statt. Angeklagt sind zwei linke Aktivisten, die rote Fahnen auf einer Demonstration mitführten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Hunderte Kurdinnen und Kurden demonstrierten am 21. Oktober in der Stuttgarter Innenstadt. Die Versammlung sollte ein Zeichen der Solidarität mit den politischen Gefangenen in der Türkei setzen. Monate nach der Demonstration erhielten zwei Teilnehmer der Versammlung eine Anklageschrift. Vorgeworfen wird ihnen das Mitführen roter Fahnen. Die Staatsanwaltschaft sieht in letzteren kein politisches Versammlungsmittel, sondern Waffen.
Ende April wird der Fall nun vor dem Stuttgarter Amtsgericht verhandelt. Linke Organisationen rufen zur Prozessbeobachtung auf.
„Rote Fahnen auf Versammlungen verbieten? Der Vorstoß der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist eine Farce“ kommentiert Johann Fuchs von der Stuttgarter Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. die Anklage. „Wir sehen in der Kriminalisierung von DemonstrationsteilnehmerInnen einen politischen Angriff auf linkes Engagement. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung der Verfahren!“.
Die Rote Hilfe e.V. ist eine strömungsübergreifende, linke Solidaritätsorganisation. Sie unterstützt diejenigen die aufgrund ihres politischen Engagements kriminalisiert werden.
Termin der Gerichtsverhandlung: 30.04., 13:00 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Sitzungssaal 2
"Über den Gräbern von MichaÅ‚ Klepfisz, Abrasza Blum und denen aus Zielonka steht ein Denkmal. Ein aufrechter Mann, den Karabiner in der einen, eine Handgranate in der anderen, der erhobenen Hand. Um die Hüften trägt er einen Patronengurt, an der Seite eine Kartentasche, über der Brust einen Riemen. Keiner von ihnen hat so ausgesehen. Sie hatten weder Karabiner noch Patronengurte oder Karten, außerdem waren sie schwarz und schmutzig. Aber auf dem Denkmal ist es, wie es wohl sein muß. Auf dem Denkmal ist es licht und schön."
Hanna Krall aus: Dem Herrgott zuvorkommen

Nach dem durchschlagenden Erfolg unserer Miniserie mit Filmen unseres Lieblingskomikerduos Stan Laurel und Oliver Hardy vor einigen Jahren zeigen wir ein paar weitere sehenswerte Streifen des Paares in unserer Reihe Blogkino: Die 1940 entstandene bildungskritische Komödie "A Chump At Oxford". Stan und Ollie bekommen von einer Arbeitsvermittlung einen Job als Diener im gutbürgerlichen Hause des etwas snobhaften Ehepaars Wanderwald vermittelt. Weil Mrs. Wanderwald dabei ein Dienstbosten-Ehepaar verlangt, muss sich Stan als Ollies Frau verkleiden. Wegen ihrer praktischen Unfähigkeit zerstören sie allerdings ein Dinner der Wanderwalds mit zahlreichen angesehenen Leuten und werden dafür schon am ersten Abend mit dem Gewehr aus dem Haus gejagt. Anschließend bekommen sie eine Arbeit als Straßenkehrer. Durch Zufall vereiteln sie einen Bankraub, als sie eine Bananenschale auf dem Boden liegenlassen, über welche der flüchtende Bankräuber stolpert und verhaftet werden kann. Der Bankdirektor belohnt die beiden mit einem kostenlosen Stipendium für Oxford. Stan und Ollie reisen also über den Atlantik nach England und das Unheil nimmt seinen gewohnten Lauf...
(WikiPedia)